Cash-Out bei Schweizer Sportwetten – nur zwei Veranstalter, und keiner schenkt dir etwas
Ladevorgang...
Cash-Out klingt nach Kontrolle. Nach einem Knopf, der eine Wette in Geld zurückverwandelt, bevor der Schlusspfiff fällt. Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliesst, findet diesen Knopf bei genau zwei Veranstaltern – und bei einem davon ausschliesslich in einer einzigen Ausführung: ganz oder gar nicht. Ein Teilverkauf, ein halbes Herausnehmen aus einer laufenden Kombination, existiert nicht. Der angebotene Betrag liegt unter dem, was die Wette im Erfolgsfall bringen würde, weil im Rückkaufpreis dieselbe Marge steckt wie in jeder Quote. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, dass es Cash-Out gibt, sondern darum, was er dem kostet, der ihn drückt.
Stand: Oktober 29, 2026 · Die Bewilligungsangaben wurden gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und die Veranstalterangaben zu den kantonalen Konzessionen abgeglichen.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Rückkauf, Bewilligung, Bedingungen
Der Schweizer Sportwettenmarkt ist kein Markt im üblichen Sinn. Er ist eine geschlossene Veranstaltung mit zwei Plätzen, und beide Plätze sind vergeben. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip das Geschäft für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Mehr Veranstalter lässt die Interkantonale Vereinbarung nicht zu. Wer daneben nach Anbietern sucht, findet ausländische Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben – und die im Folgenden genau deshalb in einer eigenen Gruppe geführt werden, weil eine fehlende Schweizer Bewilligung kein Detail am Rand ist, sondern die Frage entscheidet, ob es einen Schweizer Rechtsschutz überhaupt gibt.

Zwei Dinge lassen sich dagegen auf dieser Liste schlicht nicht vergleichen, und das ist kein Versäumnis der Tabelle, sondern ihre Aussage. Ob eine Plattform vorzeitige Abrechnung anbietet, ob ganz oder teilweise, mit welchen Einschränkungen und zu welchen Bedingungen – dazu steht bei den ausländischen Marken nichts. Nicht «nein», nicht «unbekannt»: nichts, und deshalb steht dort auch nichts. Die Bewilligungsspalte dagegen ist bei allen zehn Marken gefüllt, und zwar mit einem Ergebnis, das für sich spricht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Vorzeitige Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa | Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, online, nur vollständig |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa | — |
| BetPanda | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| Boomerang Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| Roobet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| BetAlright | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| WirWetten | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| BDMBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| Rainbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
| Interwetten | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | — |
Was an dieser Tabelle auffällt, ist nicht die Zahl der Anbieter, sondern die Verteilung. Acht der zehn Marken tragen in der Bewilligungsspalte denselben Eintrag, und der ist kein Qualitätsurteil, sondern eine Feststellung: Sie dürfen hier nicht veranstalten. Dass eine Plattform eine ausländische Bewilligung vorweisen kann – gleich aus welchem Land – ändert daran nichts; eine solche Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Spalte zur vorzeitigen Abrechnung bleibt bei den ausländischen Anbietern leer, weil zu ihren Bedingungen für Rückkauf nichts vorliegt; wer dort spielt, klärt die Frage in den Geschäftsbedingungen der Plattform selbst, nicht in einem Vergleich.
Einen Teilverkauf bietet auf dieser Liste niemand an. Jouez Sport erscheint in der Spalte zur vorzeitigen Abrechnung ohne Eintrag, und das ist der ehrlichste Zustand, den ein Vergleich haben kann: Zu den Rückkaufbedingungen dieses Veranstalters ist nichts bekannt, und eine Zelle, die «nein» behauptet, wäre geraten. Die praktische Konsequenz ist unangenehm schlicht. Wer Cash-Out als Ausstieg aus einer laufenden Wette einplant, hat in der Schweiz genau einen Anbieter zur Auswahl, und dieser Anbieter liegt in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Westschweizer Spielende mit Konto bei der Loterie Romande finden den Ausstiegsknopf in den hier bekannten Unterlagen nicht beschrieben. Ob er dort existiert, klärt nur die Plattform selbst.
Was Cash-Out überhaupt ist: die Wette vor dem Schlusspfiff verkaufen
Eine Wette ist ein Vertrag mit offenem Ausgang. Wer setzt, kauft sich ein Ergebnis, das erst später feststeht, und bezahlt dafür mit dem Risiko, den Einsatz zu verlieren. Cash-Out löst diesen Vertrag vorzeitig auf. Der Veranstalter kauft die Wette zurück, bevor das Ereignis entschieden ist, und zahlt dafür einen Betrag, der zwischen null und dem möglichen Gewinn liegt. Der Spielende nimmt diesen Betrag an, und die Wette ist beendet – unabhängig davon, wie sie ausgegangen wäre.

Die Vorstellung, die viele mit dem Wort verbinden, ist eine andere: «Wette verkaufen» klingt nach einem Marktwert, den man einstreicht, so wie man eine Aktie verkauft, wenn sie gestiegen ist. In Wirklichkeit ist der Gegenpart immer derselbe Veranstalter, und der hat in den Rückkaufpreis schon eingerechnet, was er für sich behält. Der Betrag, der auf dem Bildschirm erscheint, ist kein Börsenkurs. Er ist ein Angebot.
Für wen das überhaupt zur Verfügung steht, sagt der Veranstalter. Bei Sporttip gibt es die vorzeitige Abrechnung für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live – aber ausschliesslich bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung, bei der nur ein Teil der Wette beendet wird und der Rest weiterläuft, ist nicht vorgesehen. Wer eine Kombination mit fünf Positionen hat und eine davon absichern will, kann das nicht. Er kann nur das Ganze beenden.
Dazu kommt ein Vorbehalt, den man beim Lesen der Angebote leicht überliest: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Es gibt keine Stornofrist. Ein Tastendruck beendet den Vertrag, und kein Support stellt ihn wieder her. Und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht – der Veranstalter muss die vorzeitige Abrechnung nicht für jede Wette anbieten. Ein Angebot, das nicht erscheint, ist kein Fehler der App.
Warum der angebotene Betrag unter dem möglichen Gewinn liegt
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Das ist keine Panne und keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Der Rückkaufpreis entsteht aus dem Stand des Sportereignisses und aus der Marge, die der Veranstalter auf jede Position legt. Beide Grössen arbeiten in dieselbe Richtung: Je weiter das Ereignis vorangeschritten ist, desto klarer ist die Lage, und desto weniger ist eine noch offene Wette noch wert. Und je deutlicher die Wette auf der Gewinnseite steht, desto mehr zieht der Veranstalter von dem ab, was er für den Rückkauf zahlen müsste.
Der Spielende verkauft also nicht eine Wette, er verkauft ein Risiko an den Mann zurück, der es ihm vorher verkauft hat – und der tut das nur zu einem Preis, der ihm noch etwas lässt. Wer den Betrag sieht und ihn mit dem möglichen Gewinn vergleicht, sieht diese Differenz in Zahlen. Der Unterschied zwischen beiden Grössen ist die Rechnung, die Cash-Out dem Spielenden ausstellt.
Interessant ist dabei, wer das Tempo des Angebots steuert. Sporttip kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern, weil er vom Stand der Sportereignisse abhängt. Das heisst konkret: Der Betrag, den man vor zehn Minuten gesehen hat, ist keine Zusage. Er kann beim nächsten Blick tiefer sein, und der Spielende hat keine Handhabe dagegen.
Wann Cash-Out passt – und wann der Ausstieg teurer ist als das Aussitzen
Ein vorzeitiger Verkauf hat einen einzigen legitimen Anwendungsfall: Wenn der mögliche Gewinn für den Spielenden weniger wert ist als die Sicherheit eines kleineren, aber festen Betrags, dann ist der Verkauf rational. Das gilt für jemanden, der mit einem Betrag arbeitet, dessen Verlust ihn tatsächlich treffen würde, und für den schon ein Bruchteil des Gewinns einen Unterschied macht. Es gilt für eine Langzeitwette, die Monate vor der Entscheidung steht und deren Verlauf sich schlecht ertragen lässt.
Es gilt nicht für den, der eine Wette mit kleinen Einsätzen aus Spass laufen lässt. Denn dieser Spielende zahlt für eine Sicherheit, die er nicht braucht, und zahlt sie in Marge. Über viele Wetten hinweg ist der Verkauf der eigenen Position der teurere Weg als das Laufenlassen – nicht weil das Ereignis sich anders entwickeln würde, sondern weil bei jedem Verkauf ein Abschlag anfällt, der beim Laufenlassen nicht anfällt.
Es gibt noch einen zweiten Kostenpunkt, der nichts mit dem Betrag zu tun hat und trotzdem teuer ist. Cash-Out ist die einzige Wetteinstellung, die eine Entscheidung in Sekunden verlangt. Der Betrag steht da, er verändert sich, und wer zögert, bekommt einen anderen Preis. Das ist ein Entscheidungsformat, das nicht zu einer überlegten Wette passt, sondern zu einer Reaktion – und dazu im Abschnitt «Zeitdruck, Limiten und der Schutz, der greifen soll» mehr.
Wo die Grenze zwischen Bewilligung und Verbot verläuft
Die Schweizer Rechtslage regelt nicht, wie Cash-Out funktioniert. Sie regelt etwas anderes, und das ist für dieses Thema entscheidender: Sie legt fest, wer überhaupt Wetten anbieten darf und worauf gewettet werden kann. Ob und wie ein bewilligter Veranstalter die vorzeitige Abrechnung anbietet, entscheidet der Veranstalter selbst. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die eine Teilauszahlung verlangt, und keine, die sie verbietet. Cash-Out ist eine Funktion, kein Recht.
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht von der ESBK, die nur die Casinos im Blick hat. Wer veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel; die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste geblockter ausländischer Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Der geschlossene Katalog: worauf in der Schweiz gewettet werden darf
Was hier gewettet werden darf, ist keine offene Frage. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS), und diese Liste ist abschliessend. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranking-Wetten nur dann, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Und Cash-Out? Dazu steht in der Aufzählung nichts – was den Punkt auf den Kopf stellt: Die Funktion, um die sich diese Seite dreht, ist im Gesetz nicht geregelt. Sie ist eine Produkteigenschaft des jeweiligen Veranstalters, und wer sie nutzt, nutzt sie zu dessen Bedingungen.
Ein Wort zur Werbung, weil es hier nicht nur eine Formalie ist. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum die ausländischen Plattformen auf dieser Seite beschrieben und eingeordnet, aber zu keinem Zeitpunkt empfohlen werden. Und es ist der Grund, warum kostenlose Spiele oder Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos).
Was eine fehlende Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung setzt, verliert drei Dinge auf einmal. Erstens hängt die Plattform nicht am Schweizer Sperrregister – eine Spielsperre, die hier eingetragen ist, greift dort nicht. Zweitens gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Drittens können Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains). Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, ebenso bet365 als auf der Liste stehend.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Verlust trifft dann den, der gesetzt hat.
Eine Warnung, weil sie kursiert und falsch ist: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer das Gegenteil liest, liest es nicht hier.
Und noch eine Unschärfe, die in beide Richtungen wirkt. Weder die bewilligte noch die ausländische Variante ist die bequem sicherere Wahl. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz – aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und die Pflicht zur Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet mehr Auswahl und mehr Märkte, aber keinen Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Das ist ein Tauschgeschäft, keine Frage von richtig und falsch.
Zeitdruck, Limiten und der Schutz, der greifen soll
Cash-Out fördert eine Entscheidung, die in Sekunden fallen muss. Der Betrag, der auf dem Bildschirm steht, ist an den Spielverlauf gebunden – bei Sporttip ändert sich der Rückkaufwert mit dem Stand des Ereignisses, und der Veranstalter darf ihn jederzeit anpassen. Wer zusieht, wie ein Rückkaufbetrag sinkt, spürt die Dringlichkeit physisch. Das ist die unangenehme Schnittstelle zwischen einem Produkt und einem Verhalten: Die Funktion ist nicht darauf angelegt, jemanden in Schwierigkeiten zu bringen, aber sie ist darauf angelegt, dass man schnell drückt.
Genau hier wird der Unterschied zwischen einer Limite und einem Vorsatz sichtbar. Eine Limite ist eine Zahl, die vorher feststehen muss, und in der Schweiz ist sie keine Sache des guten Willens. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat – einen gesetzlichen Einzahlungsdeckel gibt es nicht. Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung greift von Gesetzes wegen erst nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer in einer Nacht eine Kombination um zehn Franken laufen lässt und um zwei Uhr morgens cash-out drücken will, hat diese Limiten längst gesetzt – und wer sie in diesem Moment erhöhen möchte, wartet drei Tage. Das ist die eigentliche Schutzwirkung: Nicht die Limite hindert, sondern die Wartezeit.
Das zweite Werkzeug ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wieder gilt: kein Sofort-Ausstieg. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer Hilfe sucht, findet sie bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und Fachstellen; das Gespräch mit einer Beratungsstelle ist kein Eingeständnis, sondern in der Schweiz der übliche Weg.
Diese Passage bleibt nüchtern, weil sie es sein muss: Eine Erhöhung der eigenen Limite lässt sich nicht beschleunigen, und das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers gegen den Impuls des Moments. Wer bereits gesperrt ist, kommt an keiner bewilligten Plattform wieder hinein – die Sperre gilt kantonsübergreifend und über die Produktgrenze hinweg.
Bemerkenswert ist ein Kontrollresultat, das die Erwartung an die Verkaufsstellen korrigiert. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng, und sie ist keinesfalls ein Ersatz für die eigenen Limiten. Wer sich auf sie verlässt, verlässt sich auf nichts.
Die Spielverlaufs-Abrechnung: wann ein Angebot erscheint und wann die Quote verfällt
Cash-Out und Livewette hängen an derselben Mechanik, und wer beide versteht, versteht auch, warum es keine Garantie auf ein Rückkaufangebot gibt. Bei Sporttip-Livewetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – der Fernseher im Hintergrund ist kein Bestandteil des Vertrags. Entscheidend ist allein, wann die Wette beim Veranstalter eingeht.
Hier liegt eine Falle, die in der Praxis Geld kostet. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das heisst: Wer bei einem bereits laufenden Spiel auf ein Tor setzt, das längst gefallen ist, bekommt keinen Gewinn, sondern den Einsatz zurück – und bei Kombinationen zählt diese Position als Faktor 1,00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In genau diesen Momenten passiert am Bildschirm am meisten, und in genau diesen Momenten wird am häufigsten gesetzt.
Der Rückkaufwert folgt demselben Takt. Er bewegt sich mit dem Stand des Ereignisses, und in einer entscheidenden Szene kann er innerhalb von Sekunden um einen grossen Teil seines Werts fallen oder ganz verschwinden. Wer eine Livewette mit der Absicht setzt, sie beim ersten Anzeichen von Gegenwind zu verkaufen, plant mit einem Preis, den er nicht kennt. Das Cash-Out-Angebot erscheint, wenn der Veranstalter es stellen will, und der Veranstalter ist nicht verpflichtet, es zu stellen.
Ein Hinweis auf die Wettarten, der im Live-Bereich schnell untergeht. «Reguläre Spielzeit» umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem Pokalspiel auf ein Ergebnis setzt und die Wette vor dem Schlusspfiff der regulären Zeit verkauft, ist aus dem Vertrag draussen; wer sie laufen lässt, hat womöglich noch eine Verlängerung vor sich, die nicht zur Wette gehört. Das entscheidet, ob der Cash-Out-Betrag überhaupt der richtige Vergleichsmassstab ist.
Und wer im Livebereich kombiniert, sollte eine Regel kennen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Nicht die einzelne Position – die ganze Wette.
Was Cash-Out in Zahlen heisst: eine Beispielrechnung
Rechnen wir es durch. Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Quote von 2.50. Das ist ein illustratives Beispiel, kein notiertes Angebot, und der Rechenweg ist der aus den Teilnahmebedingungen: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Der rechnerische Ertrag dieser Wette liegt bei CHF 25, der Nettoertrag bei CHF 15. Das ist das Ziel, auf das Cash-Out Abschläge nimmt. Der Veranstalter zahlt vor der Entscheidung nicht die vollen CHF 25 aus, sondern einen Betrag, der darunterliegt und vom Stand des Ereignisses abhängt – die Spanne zwischen dem Rückkaufangebot und dem möglichen Gewinn ist das, was der vorzeitige Ausstieg kostet.
Zahlen dazu in einer Bandbreite statt in einem Punkt: Solange die Wette noch weit offen ist, wird ein frühes Angebot deutlich unter den CHF 25 liegen; steht die Wette günstig und neigt sich das Ereignis dem Ende zu, rückt der Betrag näher an den möglichen Gewinn heran, erreicht ihn aber nicht. Verlangt der Spielende beim Zwischenstand von CHF 20 cash-out, hat er CHF 10 netto realisiert statt der CHF 15, die ein Ausgang in seinem Sinn gebracht hätte – also zwei Drittel des möglichen Nettoertrags, und das nur, wenn das Ereignis tatsächlich in seinem Sinn ausgegangen wäre. Für wetten, die über die volle Distanz getragen werden, ist der Ertrag einfacher: 10 × 2.50 ergibt 25 Franken brutto, 15 Franken netto, ohne Abzug.
Zur Marge, die in dieser Rechnung steckt, weil sie die zweite Hälfte der Wahrheit ist. Ein Markt zahlt über alle Ausgänge hinweg einen bestimmten Anteil der Einsätze zurück; dieser Quotenschlüssel ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten, und die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Cash-Out ist eine zweite Gelegenheit für den Veranstalter, diesen Anteil zu realisieren – einmal beim Verkauf der Wette, einmal beim Rückkauf. Die im Markt steckende Marge ist keine Notiz am Rand, sondern der Grund, warum der Rückkaufbetrag immer unter dem möglichen Gewinn liegt.
Ein Hinweis zur Verlässlichkeit dieser Zahlen: Sie sind eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Einsatz gespielt wird, und keine Zusage für den einzelnen Wettschein. Wer CHF 10 setzt, kann CHF 10 verlieren; wer nicht cash-out drückt, kann die vollen CHF 25 verlieren, die nie auf seinem Konto lagen. Die Rechnung sagt, was ein Gewinn zurückbringt und was ein vorzeitiger Verkauf kostet. Sie sagt nicht, wie das Spiel ausgeht, und sie kann es nicht.
Sporttip: das einzige Cash-Out der Schweiz in voller Ausführung
Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip eine der beiden bewilligten Sportwetten-Veranstaltungen des Landes. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung sind nach dem Geldspielgesetz erteilt, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Das Vertragsgebiet ist eng umrissen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich; dazu braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Einwohnerin von Genf ist damit draussen – nicht weil sie es nicht dürfte, sondern weil Sporttip dort nicht veranstaltet.
Der Cash-Out ist das Alleinstellungsmerkmal auf dieser Seite und gleichzeitig ein eingeschränktes Produkt. Verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Er kann jederzeit geändert werden, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Zu den Einsätzen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Cash-Out bringt ausserdem einen Vorteil zum Erlöschen: Läuft eine der Boost-Aktionen auf der Wette, verfällt sie beim vorzeitigen Verkauf. Der Kombiboost gilt ohnehin nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; die Erhöhung auf den Nettogewinn liegt bei 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden einmal nutzbar und ebenfalls limitiert. Wer eine geboostete Wette möglichst früh verkauft, verliert nicht den Betrag, sondern den Grund, warum er sie überhaupt gesetzt hat.
Das Konto selbst hat ebenfalls einen Rahmen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden.
Zwei Regeln zum Laufenlassen statt Verkaufen. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers nicht dort nachgeholt –, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Einordnung. Wer Cash-Out als Produkt will, braucht Sporttip, und wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat damit Zugang zum einzigen Anbieter des Landes, der den Ausstieg überhaupt beschreibt. Die Einschränkung sitzt nicht im Angebot, sondern in der Ausführung: Vollständiger Rückkauf bei einem Angebot, das der Veranstalter einseitig anpassen darf, ist ein Kontrollinstrument mit einem Griff – und der Griff lässt sich nicht dosieren. Dazu der Steuerfreibetrag: Dieser Punkt entscheidet sich am Wohnsitz und wird im Abschnitt zu den Kantonen aufgegriffen.
Loterie Romande: Schweizer Bewilligung, aber kein dokumentierter Rückkauf
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos trägt sie eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, steht unter der Aufsicht der Gespa, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Der Zugang läuft über die Verkaufsstellen der Loterie Romande mit Wetterfassungsterminal. Teilnehmen dürfen nur natürliche Personen ab 18 Jahren. In den Verkaufsstellen gibt es ausschliesslich Prematch-Wetten; Livewetten bietet die Internet-Spielplattform der Loterie Romande. Ein Onlinekonto ist entsprechend den sechs Kantonen ihres Gebiets vorbehalten – wer in Zürich wohnt, kommt auch hier nicht hinein.
Zur vorzeitigen Abrechnung ist bei Jouez Sport nichts dokumentiert. Weder eine volle noch eine teilweise Abrechnung lässt sich aus den verfügbaren Angaben belegen, und deshalb steht dazu hier auch kein Urteil. Wer die Wette vor dem Schlusspfiff beenden will, muss das in den Geschäftsbedingungen und im Spielbereich der Plattform selbst nachsehen. Eine Zelle in einem Vergleich ersetzt diese Prüfung nicht.
Einordnung. Die Westschweiz hat einen bewilligten Veranstalter mit einem gewachsenen Verkaufsstellennetz und einer Live-Plattform im Internet – und mit einer Lücke genau dort, wo diese Seite hinsieht. Ein Spieler, der in Genf oder Lausanne lebt und den vorzeitigen Ausstieg als festen Bestandteil seiner Wettstrategie einplant, muss das gegen den Wohnsitz rechnen: Beide bewilligten Angebote sind geografisch geschlossen, und der Anbieter mit dem beschriebenen Cash-Out liegt in der anderen Sprachregion. Wer in der Westschweiz wohnt, klärt die Frage also zuerst am eigenen Konto und nicht in einem Vergleich.
Wie sich Gewinne, wenn nichts verkauft wird, und Abgaben auf das Ergebnis legen
Wetten ohne vorzeitigen Verkauf enden auf eine von zwei Arten: mit dem Einsatz zurück oder mit dem Gewinn. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein, aber sie existiert, und sie fällt nie zugunsten des Spielenden aus.
Die dritte Möglichkeit ist die abgesagte Veranstaltung, und sie ist ein Sonderfall des Verlusts, der keiner ist. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, Kombinationen erhalten für diese Position die Quote 1.00. Für den, der eine Kombination mit einer abgesagten Position gebaut hat, heisst das: Der Gewinn fällt kleiner aus, die Wette lebt aber weiter. Der Einsatz ist nicht weg, der grosse Ertrag oft schon.
Bleibt die Steuer, und hier wird es kantonal. Gewinne aus Schweizer Grossspielen – Sportwetten ausdrücklich eingeschlossen – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – ein einziger kantonaler Wert wäre eine Falschaussage, deshalb gilt «je nach Kanton». Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein durchschnittlicher Wettender gewinnt weit unterhalb davon; für ihn fallen keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn an.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Zahl liest, liest eine erfundene. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die Aussage ist damit nicht «steuerfrei», sondern «je nach Kanton verschieden», und das ist für die, die es betrifft, ein zweiter Abschlag auf dem Gewinn. Diese Zeilen sind allgemeine Information; für den eigenen Fall sind Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Ein Hinweis, der zum Cash-Out zurückführt: Der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn wird an einem einzigen Wettschein gemessen. Wer eine Kombination mit CHF 10 Einsatz und CHF 25 Ertrag zu einem Bruchteil verkauft, verschiebt keine Steuerlast – er realisiert einen kleineren Betrag, und die Frage nach dem Freibetrag stellt sich bei diesen Grössen ohnehin nicht. Wer mit Beträgen arbeitet, bei denen die CHF 1’071’000 in Sichtweite kommen, hat ohnehin andere Berater als eine Wettseite.
BetPanda, Boomerang Bet, Roobet: Ausland ohne Schweizer Bewilligung
Diese drei Namen stehen hier aus einem einzigen Grund: Schweizer Spielende treffen sie im Netz, und wer sie trifft, soll wissen, was er vor sich hat. Alle drei veranstalten ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Alle drei hängen nicht am Schweizer Sperrregister, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
BetPanda, Boomerang Bet und Roobet unterscheiden sich in ihren Spezifikationen voneinander so wenig, wie drei Einträge in derselben Zeile verschieden sein können. Keine der drei Marken nennt eine Schweizer Bewilligung, keine ist für den Zugriff auf das Sperrregister eingerichtet, und bei keiner besteht eine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Wer dort eine Wette setzt, verlässt den Raum, in dem Limiten, Sperren und Schiedswege gelten, und betritt einen Raum mit Hausregeln.
Zu Cash-Out lässt sich über diese drei Anbieter nichts sagen. Es steht nirgends belegt, ob sie eine vorzeitige Abrechnung anbieten, zu welchen Bedingungen, ob vollständig oder teilweise. Das ist keine Auslassung, die man mit einer Vermutung füllt, sondern eine Grenze: Wer die Rückkaufkonditionen einer dieser Plattformen wissen will, muss sie in deren eigenen Geschäftsbedingungen nachlesen – und dort gilt das Recht, das in der Schweiz nicht greift. Der Vergleich mit Sporttip endet damit an dem Punkt, an dem er interessant würde. Was bleibt, ist eine Marke mit unbekanntem Produkt in einem Rechtsraum ohne Schweizer Schutz.
Einordnung. Wer diese drei in einer Suchmaske nebeneinander sieht, sieht Namen und keine Unterschiede – und genau das ist ihre gemeinsame Eigenschaft. Der relevante Unterschied liegt nicht zwischen ihnen, sondern zu den beiden bewilligten Veranstaltern, und er besteht in der Existenz eines Rechtswegs.
BetAlright, WirWetten, BDMBet: dieselbe Zeile, derselbe Status
Für BetAlright, WirWetten und BDMBet gilt Zeile für Zeile dasselbe wie für die drei zuvor: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain blockierbar. Auch hier nur Swisslos und die Loterie Romande als bewilligte Veranstalter, auch hier eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz.
Was sich unterscheiden lässt, ist die Nützlichkeit dieser Gruppe für einen Vergleich, und die ist gering. Drei Marken, die in jedem hier prüfbaren Punkt identisch abschneiden, liefern dem Leser keine Entscheidungsgrundlage. Wer vorgibt, zwischen ihnen eine Rangfolge zu erkennen, erfindet Kriterien.
Und auch hier: Zu Cash-Out ist nichts belegt. Ob eine dieser Plattformen eine laufende Wette zurückkauft, in welcher Form und zu welchen Konditionen, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht beantworten. Wer es wissen will, klärt es an der Quelle.
Einordnung. BetAlright, WirWetten und BDMBet sind Beispiele für ein Muster, das in dieser Branche häufig ist: eine austauschbare Oberfläche über einem Rechtsraum, in dem der Spielende keine anerkannte Position hat. Ein Unterschied zwischen ihnen ist für die Entscheidung nicht auffindbar.
Rainbet und Interwetten: der eine Name, der auf der Sperrliste landet
Bei Rainbet und Interwetten ist der Status derselbe wie bei allen ausländischen Marken auf dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, blockierbare Domain. Interwetten hat dabei eine Besonderheit, die kein Vorteil ist: Die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für das Domain-Hopping und als Name im Zusammenhang mit der Sperrliste geblockter ausländischer Domains. Ein Anbieter, dessen Domain von Schweizer Telekom-Anbietern gesperrt wird, ist für einen Schweizer Spielenden kein stabiler Zugangspunkt – er ist ein Zugangspunkt, der sich bewegt.
Rainbet teilt mit den übrigen ausländischen Marken den Status und teilt mit ihnen auch die Leerstelle bei der vorzeitigen Abrechnung. Zu Cash-Out ist bei Rainbet nichts belegt, bei Interwetten ebenfalls nicht. Was hier festgehalten werden kann, ist allein der bewilligungsrechtliche Befund.
Einordnung. Zwei Marken mit demselben Status, aber unterschiedlicher Sichtbarkeit: Der eine Name ist der Aufsicht mindestens als Domain-Hopping-Fall bekannt, der andere nicht. Für die Entscheidung eines Spielenden macht das einen Unterschied im Zugang, nicht in den Rechten – die sind bei beiden null.
Wem welche Wahl bleibt
Zieht man die Linie, bleibt wenig übrig, und das ist die ehrliche Bilanz eines Schweizer Vergleichs zum Thema Cash-Out. Wer vorzeitige Abrechnung als Funktion haben will, braucht Sporttip – Deutschschweizer Kantone, Tessin oder Liechtenstein, Onlinekonto, Ausweisprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, 72 Stunden Wartezeit auf eine Erhöhung. Das ist der volle Schweizer Schutzapparat, und er lässt sich nicht abwählen. Die vorzeitige Abrechnung gibt es dort nur ganz, sie kann jederzeit im Wert geändert werden, und bei einem Booster verfällt der Vorteil beim Verkauf. Wer mit diesen Bedingungen leben kann, hat das Produkt und die Sicherheit in einem Paket.
Wer in der Westschweiz wohnt, ist bei der Loterie Romande zu Hause. Ob dort ein Rückkauf möglich ist, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht belegen; wer ihn braucht, prüft es am eigenen Konto. Und wer im Ausland spielt, tauscht Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister-Anbindung und Schiedsweg gegen eine grössere Auswahl – und gegen einen Domainzugang, der sich jederzeit ändern kann.
Die Kosten dieser Entscheidung sind in jedem Fall dieselben wie bei jeder Wette: Der Preis sitzt in der Quote, und Cash-Out ist eine zweite Gelegenheit, in der er fällig wird. Die Marge verschwindet nicht, weil man früh aussteigt. Sie wird nur anders berechnet.
Häufige Fragen zu Cash-Out bei Schweizer Sportwetten
Was bedeutet Cash-Out bei Sportwetten, und wie kommt der Betrag zustande?
Cash-Out beendet eine Wette vorzeitig: Der Veranstalter kauft sie zurück und zahlt einen Betrag, der vom Stand des Sportereignisses abhängt. Er liegt unter dem, was die Wette im Erfolgsfall gebracht hätte, weil im Rückkaufpreis dieselbe Marge steckt wie in jeder Quote. Eine Garantie auf ein Angebot gibt es nicht.
Bietet Sporttip Cash-Out an, und ist nur der volle Betrag möglich?
Ja, und es gibt nur das Ganze. Sporttip bietet die vorzeitige Abrechnung für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Warum liegt der Cash-Out-Betrag meist unter dem rechnerischen Wert der Wette?
Weil der Veranstalter den Rückkauf als eigenes Geschäft rechnet. Er zieht von dem ab, was die Wette im Erfolgsfall bringen würde, und berücksichtigt zugleich den Spielstand. Zusätzlich gilt: Der Betrag hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Die Differenz zum möglichen Gewinn ist der Preis des vorzeitigen Ausstiegs.
Wie wirkt sich der Steuerfreibetrag auf Gewinne aus, und warum ist die Antwort kantonal verschieden?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Für Fragen zum eigenen Fall sind die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater zuständig.
Was passiert mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt wird?
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – im Rahmen eines Turniers gilt die Nachholung dort –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die übrigen Positionen bleiben bestehen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette ohne Cashout aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Aus CHF 10 bei Quote 2.50 werden so CHF 25 brutto, also CHF 15 netto vor einem allfälligen Steuerabzug.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
