Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, viele Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Was nach Gratis klingt, hat in der Schweiz eine Papierform. Die Gespa muss Gratisspielguthaben vorgängig zustimmen, 2025 hat sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Damit sind die Grenzen des Marktes gesetzt, bevor irgendein Anbieter eine Zahl nennt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Angaben der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Die zehn Plattformen im Vergleich

Zehn Namen stehen hier, und neun davon sind für einen Schweizer Wettenden streng genommen Kulisse. Seit dem Geldspielgesetz dürfen Sportwetten in der Schweiz nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Bildschirm wie ein Schweizer Wettanbieter aussieht, hat hier keine Bewilligung.

Die Vergleichslogik folgt der Bewilligungsfrage, nicht der Optik. Beide konzessionierten Veranstalter sind Grossspiel-Veranstalter mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Swisslos wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel getragen, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die acht übrigen Karten tragen alle denselben Vermerk: ohne Schweizer Bewilligung. Dasselbe gilt für alle Domains der acht; jede davon kann auf der Sperrliste der Gespa landen und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
GG.BET keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
Bahigo keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
Jackbit keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung
BillyBets keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung

Zwei Spalten mit denselben acht Werten, und das ist die Aussage. Die Liste ist kein Ranking im Wortsinn; sie ist eine Landkarte mit einer einzigen Grenze quer durch die Mitte. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, die einander nichts wegnehmen, weil sie gar nicht im selben Gebiet tätig sind. Auf der anderen stehen acht Marken, deren Bewilligungsstatus in der Schweiz keiner Prüfung bedarf, weil er schlicht nicht existiert.

Wer zu den ausländischen Marken greift, tauscht Schweizer Schutz gegen ein grösseres Wettprogramm. Was ihn das kostet, steht in den Abschnitten zur Rechtslage und zum Spielerschutz. Und weil das ausländische Wettangebot für einen Teil des Publikums faktisch die einzige Alternative zum Schweizer Einheitsangebot ist, bleiben die acht Karten auf der Seite – bewertet, nicht empfohlen.

Der ehrliche Vergleich dieser Karten endet bei einer unbequemen Beobachtung. Für einen Wettenden aus dem Swisslos-Vertragsgebiet gibt es eine echte Wahl zwischen zwei konzessionierten Produkten, für einen aus der Westschweiz zwischen denselben zwei in umgekehrter Reihenfolge. Alles andere ist eine Wahl zwischen Schweiz und Nicht-Schweiz, nicht zwischen Anbietern.

Was bei diesem Vergleich Geld kostet

Zwei Kostenpunkte entscheiden stärker als das Guthaben selbst: die Marge im Quotenschlüssel und die Limiten auf den Einsatz.

Der Quotenschlüssel einer Sportwette gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. In der Marktsprache wird er über alle Ausgänge eines Marktes als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) gerechnet, die Marge ist die Differenz zu 100 %. Der Vergleich der Veranstalter bemisst sich daran, wie tief diese Marge sitzt, nicht daran, wie gross ein Gratisbetrag auf dem Papier ist.

Die Einsatzlimiten sind der zweite stille Kostenpunkt. Bei Sporttip liegt die Limite bei CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Werte jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 begrenzt. Wer gross plant, plant hier mit einem Deckel.

Posten wie Ein- und Auszahlungen gehören in dieselbe Rechnung. Geld kommt bei Swisslos nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen läuft; ein Gewinn bis CHF 1’000 geht automatisch ins Wallet, alles darüber mit bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Je nach Anbieter und Zahlungsweg kann eine Überweisung Tage dauern, bevor sie auf dem Konto steht.

Wie Gratiswetten in der Schweiz funktionieren: Grundlagen und Einordnung

Das Wort Gratiswette schafft ein Bild, das die Sache nicht trifft. Es geht nicht um einen geschenkten Franken, der irgendwo liegt, sondern um Gratisspielguthaben mit Bedingungen, und die Bedingungen entscheiden über den Wert. In der Praxis der beiden konzessionierten Veranstalter heisst das in der Regel: ein Betrag in der Höhe von ungefähr einem kleinen Einsatz, befristet, nur im Konto verwendbar, nicht auszahlbar.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Der Rechtsrahmen macht das Angebot klein, nicht der gute Wille der Veranstalter. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; für 2025 sind 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos verzeichnet. Wer in dieser Zahl ein reiches Angebot sucht, sucht falsch.

Die Zahl der Veranstalter erklärt den Rest. Der Kantonsverbund hat die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten auf zwei Anbieter begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Schweizer Wettanbieter, weil es keine gibt. Das Angebot an Gratiswetten ist folglich so überschaubar wie eine Aktion in der Aktionswoche einer einzigen Sportart.

Anmelden lässt sich ein Konto nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat und keine Spielsperre aufweist; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist ein Kontrollapparat auf dem Weg zum Willkommensgeschenk, den ein ausländisches Angebot mit einem Formularfeldsatz nicht nachbaut.

Der Spieler ist bei einer Gratiswette nicht besser dran als bei einer bezahlten, wenn er die Bedingungen nicht liest. Und hier zeigt sich der Unterschied, der die Schweizer Praxis prägt: Das Guthaben bleibt ein Guthaben. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; bei der Loterie Romande gilt dasselbe.

Mindesteinsatz und Limiten: was die Zahlen wirklich sagen

Bei Sporttip kostet eine Einzel- oder Kombinationswette mindestens CHF 1 und höchstens CHF 1’000, eine Systemwette bis CHF 10’000. Wer im Kopf gegenrechnet, merkt schnell, was das für ein kleines Guthaben bedeutet: Ein Betrag von CHF 10 deckt zehn Minimaleinsätze. Reicht er nicht einmal für die Wettschritte, die eine Aktion verlangt, ist er schon seiner Bedingungen wegen verbraucht.

Zu den Limiten gehören zwei Regeln, die selten im gleichen Atemzug genannt werden. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer eine Aktionsfrist von 30 Tagen einhält und in der letzten Woche an die Grenze stösst, erfährt die neue Grenze aus der Absage.

Gewinne werden bei Sporttip nach den Regeln der Teilnahmebedingungen berechnet: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Kleine Rundungen also – aber systematisch, und daran ändert auch eine Gratiswette nichts.

Eine separate Rechnung verdient das Wallet. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Konto bis an den Rand aufzuladen, bevor eine Aktion startet, ist also kein Trick.

Der wirkliche Wert einer Gratiswette

Die Bedingungen entscheiden über den Wert, die Höhe des Guthabens nur über dessen Möglichkeit. Wer CHF 10 erhält, hat CHF 10, die in einem Konto mit einem Guthaben aus Einsätzen liegen – nicht in der Tasche.

Die Credits verfallen mit der Frist, und die Frist ist Teil des Produkts. Ein Aktionstag mit einem Code, der innerhalb von sieben Tagen in das verifizierte Konto eingegeben werden muss, macht aus einem Geschenk eine Kalenderübung. Die stärkere Bedingung ist die Nichtauszahlbarkeit.

Nur wer ohnehin einen Code aus einem Stadion oder einer Verkaufsstelle in der Hand hält und sein Konto schon verifiziert hat, kann einen Betrag wie die CHF 10 Spielguthaben mitnehmen, ohne Zeit zu verlieren. Wer erst jetzt ein Konto eröffnet, wartet auf die Verifizierung.

Und die Auszahlung des Gewinns richtet sich nach dem Spielguthaben, aus dem er entstanden ist. Ein Gewinn aus einer Gratiswette gehört zu diesem Guthaben und fällt unter seine Regeln.

Bei Swisslos kann aus einer regulären Wette Bargeld werden: Die ersten zwei Auszahlungen in 365 Tagen gehen gratis auf ein Konto, das auf den eigenen Namen läuft; ab der dritten kann eine Kommission von drei Prozent anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Ein Gratisguthaben nimmt diesen Weg nicht. Diese Regelung steht in der Mitte der Seite, weil sie in jedem Vergleich die erste Frage sein sollte.

Was von Gratiswetten ohne Einzahlung zu halten ist

Gratiswetten ohne Einzahlung sind in der Schweiz keine eigene Produktgattung, sondern eine Bedingungsvariante. Ein Guthaben kann ohne vorherige Einzahlung gutgeschrieben werden, das Bewilligungserfordernis bleibt identisch.

Gratiswetten ohne Einzahlung sind in der Schweiz keine eigene Produktgattung, sondern eine Bedingungsvariante. Die beiden konzessionierten Veranstalter sind Schweizer Unternehmen im Eigentum des Kantonsverbunds. Von einer «Gratiswette» bleibt hier ein Frankenbetrag mit, je nach Angebot, einer Frist von 30 Tagen.

Für Bestandskundinnen und Bestandskunden sieht die Lage nicht grundsätzlich anders aus. Das Instrument für sie sind Quoten- und Profitboosts, Live- und Kombinationsangebote. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Bei den Quotenboosts bei Sporttip gilt eine ebenso unspektakuläre Einschränkung: nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettendem nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist kein Skandal, aber es ist der Grund, weshalb man den Nettogewinn aus solchen Zusatzversprechen nicht einfach zu einer Gewinnerwartung addiert.

Ist das mit der Rechtslage zu vereinbaren? Bewilligungen, Regeln und Sanktionen

Die Antwort beginnt beim Bewilligungsregime, das seit dem 1. Januar 2019 gilt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), und die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Wer nach Wettbewilligungen in der Schweiz sucht, findet entsprechend kein Verzeichnis, das sich lohnen würde.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Deshalb ist die Konzessionslandschaft so schmal wie beschrieben. Zwei Produkte, zwei Gebiete, eine Aufsicht.

Die Bewilligungsgebiete sind sauber getrennt. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis wird daraus ein Wohnsitz im eigenen Gebiet. Wer das nicht ist, darf nicht mitspielen und braucht auch nicht zu überlegen, wie er den einzigen Gratisbetrag sichert.

Das Angebot selbst ist ein geschlossener Katalog. Bei der Gespa gibt es Anhänge autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; Nennungen wie «Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste für den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidend ist» und «nie Wetten auf Trainingsläufe» stehen dort. Turniere mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen; E-Sport kommt im Katalog nicht vor. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen bei Sporttip nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Wie ein Wettangebot beworben werden darf, ist ebenfalls geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist Werbung verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Die Trennung von Werbung und Veranstaltung im Sport geht damit Hand in Hand: Der Veranstalter für Wetten ist ein anderer als der, der die Trikots bespielt.

Was ein ausländischer Anbieter den Schweizer Kunden kostet

Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Wirkung. Ohne Schweizer Bewilligung ist die Veranstaltung von Sportwetten strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Das Publikum wird nicht bestraft – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Bei einer ausländischen Plattform gibt es keine Teilnahme am schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel und keine Fairplay-Kontrolle.

Das Sperrsystem ist mit dieser Rechtsfolge abgestimmt. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt für das Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Blockiert wird die Adresse, nicht das Angebot.

Eine Frage, die in diesem Zusammenhang häufig falsch beantwortet wird: Schweizer Banken und Kartennetzwerke sperren Zahlungen an unkonzessionierte Wettseiten nicht. Wer also davon ausgeht, dass die Zahlung ohnehin scheitert, irrt. Sie geht durch, und damit beginnt der Verlust an Schutz, nicht ein Verlust an Zugang.

Das entscheidet für Swisslos oder Loterie Romande, für Bewilligung, Sperrregister und Schweizer Gewaltenteilung. Andererseits ist eine Scheinwahl auch keine Wahl: Wer in der Schweiz spielen will, spielt bei einem der beiden oder bei einem ausländischen Anbieter mit den genannten Folgen. Weder das eine noch das andere ist automatisch die vernünftige Entscheidung. Bewilligt heisst ein geschlossener Katalog und ein Wohnsitzkriterium; unbewilligt heisst ein offenes Angebot ohne Schweizer Rechtsweg.

Mindestalter, Identität und ein Konto pro Person

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Wer als Wettkämpferin an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Bei der Registrierung liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Ein verifiziertes Konto ist also Voraussetzung, nicht Nachverhandlung. Im Rechtsrahmen ist das der Normalfall, in der Praxis der Grund, weshalb eine Aktion mit einem Code in der Hand und einer Frist von sieben Tagen zu einem logistischen Problem werden kann.

Auszahlungen werden nur auf ein Zahlungskonto gehen, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet, entsprechend lautet die Vorgabe in der Verordnung. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nicht vorgesehen.

Wo ein Ausweis gescannt wird, wird ein Gesicht geprüft. Wer das als Hindernis sieht, sollte sich fragen, weshalb die Alternativen auf dieses Hindernis so bequem verzichten.

Verantwortungsvolles Spielen und Limiten: was der Schutz kostet

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das ist die wichtigste Eigenheit des Schweizer Modells und die Ursache dafür, dass die Zahlen der beiden Veranstalter so ähnlich aussehen. Der Gesetzgeber verlangt von der Veranstalterin nur, dass sie einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt. Wie hoch diese Werte liegen, entscheidet der Kontoentscheid des Spielenden selbst.

Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Auch eine Gratiswette läuft unter diesen Limiten, weil das Guthaben dem Spielerkonto gutgeschrieben wird.

Eine Limite ist nur so viel wert wie ihre Änderungsregel. Swisslos wendet in seinen Bedingungen 72 Stunden für eine Erhöhung an, und das ist der eigentliche Schutzmechanismus: Wer die Verlustlimite im Verlauf eines miesen Abends hinaufsetzen will, tut es nicht in der Pause. Die Absenkung wirkt demgegenüber sofort.

Beide Seiten der Limitenrechnung gehen zulasten des Spielers. Eine tiefe Limite macht Gratisaktionen weniger nutzbar, weil die Frist für das Guthaben häufig kürzer ist als der Zeitraum, in dem die drei gesetzten Verlustlimiten volle Wirkung entfalten können. Wer auf die Events wartet, für die er sich interessiert, findet sein Guthaben dann verfallen vor.

Spielsperre und das schweizweite Sperrregister

Der Zugang lässt sich produktbezogen für einen bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der einzige Mechanismus im Schweizer System, dessen Geltungsbereich deutlich über den Sport hinausreicht. Eine Sperre kann jederzeit beantragt werden.

Nach den Regeln der Verordnung kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und in den Verfahren für die unbefristete Spielsperre wirkt eine Fachstelle mit. Wer eine Spielpause von bis zu sechs Monaten wünscht, muss sie auch erhalten. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wem das nicht reicht, findet anonyme Beratung bei Sucht Schweiz, der Berner Gesundheit und den kantonalen Fachstellen für Spielsucht. Die Telefonnummer 0800 040 050 ist rund um die Uhr kostenlos. Und der praktische Hinweis für jeden, der über eine Sperre nachdenkt: Eine Sperre betrifft das Konto, nicht die Person; sie schützt nur, solange der Weg zur nächsten Plattform zu ist.

Wo der Schutz der Verkaufsstellen endet

Die Kontrollen sind nicht lückenlos. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen in Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzversprechen des bewilligten Systems als streng verkauft, verkauft eine Zahl, die das nicht hergibt.

Für den Vergleich ist dieser Punkt wichtiger, als er zunächst scheint. Die Verifizierung verhindert keine Wetten, sie verschiebt die Verantwortung auf das Spielerkonto. In der Filiale mit einem Wettschein in der Hand findet die Prüfung gelegentlich nicht statt.

Das gehört in den Vergleich, nicht unter den Tisch. Die Frage, ob man verifiziert oder nicht, ist eine Scheinalternative, keine Geschmacksfrage.

Ausländische Seiten mit Gratiswetten für Schweizer Kunden: was sie einem Leser nicht sagen

Es gibt Anbieter, die Schweizer Kunden auffordern, bei einer nicht bewilligten Organisation Sportwetten zu platzieren. Der Sachverhalt ist einfach, und er lässt sich in einem Satz sagen: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung; eine Schweizer Bewilligung haben diese Anbieter nicht.

Dasselbe gilt für Werbung: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer in einem Vergleich den grössten Gratisbetrag der ausländischen Marken als Grundlage nimmt, verwechselt die Grösse einer Zahl mit ihrem Wert. Wo die Bewilligung fehlt, ist die Grösse ein Versprechen ohne Deckung.

Diese Seiten sind nicht verboten, und man darf sie besuchen. Man sollte nur wissen, was man dabei aufgibt: den Anspruch aus Schweizer Bewilligungsrecht, die Teilnahme am schweizerischen Sperrregister und die Realität, dass Einsätze und Gewinne bei einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Eine Plattform, die im Ausland sitzt, hat einen anderen Gerichtsstand.

Steuern auf Gewinnen: der Steuerfreibetrag und die Verrechnungssteuer

Für Schweizer Grossspiele, und die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich, ist der Gewinn bis zu einem Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; besteuert wird nur der darüber liegende Teil. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab, deshalb schreiben wir «je nach Kanton».

Die typische Wette gewinnt weit unterhalb der Schwelle. In diesem Fall fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der besondere Steuerfall ist der grosse Gewinn.

Bei einem Schweizer Veranstalter zieht dieser oberhalb des Freibetrags 35 % Verrechnungssteuer ab; wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, holt sie zurück. Steuerfrei heisst also nicht deklarationsfrei: Der Gewinn gehört in die Steuererklärung, und dort zeigt sich, ob er über dem Freibetrag liegt.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die Steuerpraxis der Kantone ist hier jedoch nicht so günstig, wie sie klingt. Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Der ehrliche Satz für den Leser lautet: Wer vor der Steuererklärung Gewissheit will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Bei unsicheren Fällen ist das keine Formalität.

Eines gibt es in der Schweiz nicht: eine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine solche Steuer in einer Kalkulation unterbringt, rechnet mit einem Betrag, den es nicht gibt.

Was ein Gratisguthaben im Schnitt wert ist

Diese Rechnung gehört hierher, bevor der Vergleich der Anbieter beginnt. Wer den Wert eines Gratisguthabens schätzt, braucht drei Grössen: die Höhe des Guthabens, die Bedingung, dass nur der Gewinn und nicht der Einsatz zurückkommt, und den Quotenschlüssel des Marktes, in dem gewettet wird.

Nehmen wir als Rechnungsposten, was in den Aktionen der beiden Veranstalter real vorkommt: CHF 10 Spielguthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und der Bedingung, dass es nicht auszahlbar ist. Als Beispielmarkt nehmen wir einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Das ist kein Zitat, sondern ein Rechenbeispiel, und es dient dazu, die Mechanik sichtbar zu machen.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 1 ÷ 1,0526…, gleich 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, also 5 %. Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, zahlt er 95 Rappen zurück.

Beim Guthaben von CHF 10 ist der Einsatz nicht Teil der Auszahlung: zurück kommt nur der Gewinn, also 10 × 0.90, gleich CHF 9. Gemessen am Markt entspricht das 9 × 0,95, also CHF 8.55 im Erwartungswert – eine Zahl, die der Erwartungswert des Guthabenswidmet.

Wer den Erwartungswert sucht, rechnet 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95 und kommt auf ungefähr CHF 9 als Bruttogewinn beziehungsweise auf ungefähr CHF 8.55 als durchschnittlichen Wert des Guthabens. Das ist ein Erwartungswert, keine Gewinnzusage.

Die Rechnung ist eine Mitte über viele Wetten, keine Aussicht auf einen Ausgang. Der tatsächliche Wert liegt irgendwo unter diesen Werten.

Der Vorbehalt gehört dazu: Je nach Quote und je nachdem, welche Bedingungen (Mindestquote, Frist) die Aktion vorschreibt, weicht der durchschnittliche Wert davon ab. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Wert; bei einer Quote von 3.00 steigt er, während der Markt mit seinen eigenen Margen dagegenhält. Und in allen Fällen frisst die Bedingung, dass der Einsatz verloren ist, wenn die Wette nicht aufgeht, einen Teil des Vorteils weg – nur bei einem Gewinn ist etwas zu holen.

Genau dort liegt der Kostenpunkt für den Leser. Bei jedem Gratisguthaben fehlt der Einsatz in der Auszahlung, und aus einem Franken, der auf dem Papier versprochen ist, wird eine Wetteneinheit, die weniger einbringt als ein gewöhnlicher Treffer aus eigenen Mitteln. Wer die Rechnung so aufschreibt, erhält dieselben Werte: aus dem Guthaben wird ein Wert, kein Geschenk.

Die acht Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Konto mit den tiefsten Hürden und dem hermetischen Angebot

Swisslos ist der eine der beiden Veranstalter, die interkantonales Recht für Sportwetten zulässt. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das ist die Schweizer Normalität im Wettbereich, nicht die Ausnahme.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet zu haben. Wer ausserhalb wohnt, kann bei Swisslos keinen Fuss fassen.

Das Angebot selbst ist eng gefasst. Einzel-, Kombinations- und Systemwetten mit Mindesteinsatz von CHF 1 und Höchsteinsatz von CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000; Kombi-, Quoten- und Profitboosts unter Bedingungen, die sich an eine Mindestquote von 1.50 und eine begrenzte Zahl von Voraussagen knüpfen. Dazu Livewetten und Cash-Out, wobei das Cash-Out nur online und nur als vollständiger Ausstieg möglich ist – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ohne Garantie für jeden Markt.

Das Cash-Out verdient einen eigenen Blick. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand des Sportereignisses ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern und muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Bei einem Quoten- oder Profitboost verfällt er, wenn die Wette vorzeitig ausbezahlt wird. Das ist eine Sicherheitsventilfunktion mit Preis, nicht ein zusätzlicher Gewinnweg.

Zum Auszahlungsweg: Die ersten zwei Auszahlungen in 365 Tagen sind gratis, danach kann eine Kommission von drei Prozent anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, darüber mit bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt von all dem ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist.

Die langen Fristen sind eine Nebenwirkung des Systems, nicht eine Bosheit. Sie ergeben sich aus der Verifizierungspflicht und dem Schweizer Auszahlungsregime. Wer sein Geld am Tag nach dem Gewinn auf dem Konto haben will, wird bei Swisslos nicht fündig.

Im Vergleich verliert Swisslos dort, wo ein Leser das grösste Wettprogramm sucht. Für einen typischen Schweizer Sportfan, der Bundesliga, Super League und vielleicht etwas Eishockey setzt, ist das Programm ausreichend. Für exotische Ligen und ausländische Sportarten ist es enger als bei den acht Marken, die auf der Liste darunter stehen. Das ist der Preis der Konzession: ein geschlossener Katalog autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, dafür ein Katalog mit Rechtsweg.

Die Bewilligung ist der ganze Punkt dieses Abschnitts. Wer gegen die Sperrliste der acht übrigen Karten antritt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein grösseres Angebot. Sporttip steht am einen Ende dieser Wahl, und die Genossenschaftsstruktur dahinter ist der Grund, weshalb es bei diesem einen Ende bleibt.

Sporttip im Alltag

Die Registrierung verlangt Ausweis, Foto und eine Prüfung gegen Adressdatenbanken. Wer eine Aktion mit einem Code in der Hand und einer Frist von sieben Tagen verfolgt, sollte das Konto vorher einrichten. Nachträglich geht es auch, kostet aber Zeit, die die Frist nicht hergibt.

Die Limiten sind bei Swisslos vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit einem System von Verlustlimiten über 1, 7 und 30 Tage und einer Einzahlungslimite auf 30 Tage. Eine Verlustlimite von CHF 9’999 ist die Oberlimite, nicht die Empfehlung; wer sich anfangs auf einen tiefen Wert festlegt, profitiert bei einer Erhöhung von der Frist von 72 Stunden.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, andere Gebührenlogik

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen möglich. Wer in Genf wohnt, hat damit eine Wahl zwischen zwei Produkten, nämlich nur demjenigen von Jouez Sport. Wer in Zürich wohnt, hat die Wahl ebenfalls – aber bei Swisslos.

Die Finanzlogik des Kontos ist bei der Loterie Romande deutlicher bezifferbar als bei Swisslos. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf denselben Betrag. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktionspraxis der Loterie Romande ist die anschaulichste Illustration des Schweizer Gratiswettennmarkts. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir diese Aktion durch. Sieben Aktionstage mit je 1’000 Codes, für Fussballstadien eine Verteilungsmenge, die den Bedarf deckt – und doch ein Fall, in dem die Frist entscheidet, wer zugreifen kann. Wer am 10. März 2026 einen Code bekam und sein Konto noch nicht verifiziert hatte, sah das Guthaben verfallen. Die Verteilung von 7’000 Codes auf sieben Stadiontage ist der Beleg dafür, dass die Aktion kein Geschenk, sondern eine Buchhaltung war.

Beim Vergleich mit Swisslos schneidet Jouez Sport bei der Grenze nach oben ähnlich ab: CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und dasselbe für das Wallet. Die Grenze nach oben zieht die Marge ins Zentrum, nicht das Guthaben.

Und die Verkaufsstellen sind hier die Besonderheit. Mit 2’350 Stellen ist die Loterie Romande in der Westschweiz flächendeckend präsent; das ist der Grund, weshalb Werbeaktionen mit einem Code in der Filiale überhaupt funktionieren.

Jouez Sport im Alltag

Für Westschweizer Spieler ist die wichtigste Eigenschaft des Kontos die stille Begrenzung der Zahlungen. Wer CHF 3’000 gewinnt, findet den Betrag im Wallet; wer CHF 3’100 gewinnt, muss eine Bankverbindung hinterlegen. Wer beides nicht will, sollte vor dem Gewinn entscheiden, was er will.

Die Aktionspraxis der Loterie Romande ist saisonal und verknappt. Wer eine Gratisaktion mitnehmen möchte, muss die Verteilungsstellen im Blick behalten und nicht darauf warten, dass eine andere Plattform dasselbe ohne Bedingungen anbietet.

Roobet: das ausländische Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Roobet tritt hier als Referenz auf, nicht als Empfehlung. Der Vermerk lautet ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und eine in der Schweiz anerkannte Bewilligung ist für Roobet nicht feststellbar. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Was das für ein Konto bedeutet, ist unromantisch: keine Teilnahme am schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel und keine Fairplay-Kontrolle durch die Gespa. Wer dort einzahlt, hat einen ausländischen Vertragspartner und ein Schweizer Bankkonto, das nicht auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers lauten wird.

Der Vergleichswert liegt in der Frage, die Roobet aufwirft: Wie viel grösser ist das Angebot, und wie viel Recht ist es wert? Wer diese Frage mit «mehr Sportarten und mehr Live-Märkte» beantwortet, hat den Teil der Frage beantwortet, der zählbar ist. Der Rest der Antwort hängt davon ab, ob man den Rechtsweg je braucht. Bis zu dem Tag braucht man ihn selten.

Ein zweiter Kostenpunkt kommt bei der Auszahlung. Der Weg führt auf ein ausländisches Konto, und je nach Zahlungsdienst kann eine Überweisung länger unterwegs sein als bei einem Schweizer Veranstalter. Wer schnell über sein Geld verfügen will, plant diesen Teil mit.

Ein dritter Punkt betrifft die Steuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; nach der Praxis des Kantons Thurgau sind sie aber unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen. Ein grosser Gewinn ohne Schweizer Abzug und mit voller kantonaler Steuerpflicht ist keine Ersparnis, sondern eine andere Rechnung.

GG.BET: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

GG.BET steht unter demselben Vermerk wie Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer ausländischen Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Die Domain kann auf der Sperrliste landen.

Der Unterschied zu einer Schweizer Plattform liegt nicht im Wettprogramm, sondern im Beschwerdeweg. Wer sich bei Swisslos beschwert, hat eine Bewilligungsaufsicht im Rücken. Wer sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung beschwert, hat den Gerichtsstand des Anbieters.

Bei Streit um Boni und Bedingungen ist dieser Weg entscheidend. Die Grösse eines beworbenen Gratisbetrags sagt nichts darüber, wer bei Streit entscheidet.

Dazu kommt die Einordnung, die die Gespa für das Domain-Hopping gibt: Es wird Namen nennen, aber der Zugang bleibt trotzdem möglich, und daraus folgt, dass die Sperrliste keine Zugangsgrenze ist, sondern eine Hürde.

1xBet: die Referenzgrösse, die keine Schweizer Referenz sein kann

1xBet gehört zu den Marken, die Schweizer Spieler am häufigsten nennen, und genau deshalb steht sie hier. Der Vermerk ist derselbe wie bei Roobet und GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Teilnahme am Sperrregister.

Eine grosse Marke ohne Schweizer Bewilligung liefert die klarste Antwort auf die Grundfrage. Wer sie mit einem Schweizer Veranstalter vergleicht, vergleicht nicht zwei Anbieter, sondern zwei Rechtsordnungen. Die eine bietet Schweizer Schutz mit einem kleinen Angebot, die andere ein grosses Angebot ohne Schweizer Schutz.

Nebenbei zeigt diese Marke, warum die Bewilligungsfrage vor der Angebotsfrage gehört. Ein grosses Wettprogramm schliesst das Fehlen einer Bewilligung nicht aus.

N1 Bet: Bewilligungsvermerk, Domain und der offene Punkt bei Gratiswetten

N1 Bet steht unter dem Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Was das für Gratiswetten bedeutet, ist eine Frage des Bewertungsmassstabs. Ein gross beworbener Bonus ist bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung kein geschütztes Guthaben, sondern ein Vertragsverhältnis nach ausländischem Recht.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Berücksichtigung bei Beschwerden. Die Plattform ohne Schweizer Bewilligung kann diese Bedingung nicht erfüllen.

Bahigo: ein grosses Werbeversprechen ohne Bewilligungsgrundlage

Bahigo trägt den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung, mit einer ausländischen Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, und einer Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Der Vergleichswert dieser Marke liegt im Beweisstück, das sie liefert. Werbeversprechen werden gross geschrieben, und die Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit bis zu CHF 500’000 geahndet. Die Werbung ist damit selbst das teuerste Element dieser Angebote.

Für einen Leser in der Schweiz heisst das: Die Behauptung eines Anbieters ist kein Beleg, und die Bewilligungsprüfung ist die einzige Grundlage.

BDMBet: was sich an einem Anbieter nicht prüfen lässt

BDMBet steht unter dem Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Sperrliste landen, eine Teilnahme am schweizerischen Sperrregister besteht nicht.

Der Prüfpunkt, der bei dieser Marke bleibt, ist ein negativer. Für Schweizer Spieler gibt es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine Aufsichtsinstanz, an die sie sich wenden könnten, und keinen Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Auszahlungspraxis. Zahlungswege sind bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung nicht an das Schweizer Auszahlungsregime gebunden; ein Konto, das nicht auf den Namen des Kontoinhabers lautet, ist im Schweizer System ausgeschlossen und im ausländischen nicht.

Diese Feststellung entscheidet den Vergleich nicht allein, aber sie ist der Kern der Frage.

Jackbit: keine Schweizer Bewilligung und die Kosten des Domain-Hoppings

Jackbit steht unter dem Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen; blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Wer die Sperrliste als vollständigen Schutz versteht, überschätzt sie. Die Gespa nennt für das Ersetzen blockierter Adressen ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Liste stehend. Blockiert wird die Adresse, nicht das Angebot.

Daraus folgt der Preis für das werbende Umfeld. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar, und eine Busse von bis zu CHF 500’000 ist die Obergrenze der Sanktion.

BillyBets: das Angebot am Rand der Liste und das Argument der Verhältnismässigkeit

BillyBets trägt denselben Vermerk: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer ausländischen Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, und einer Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Auch hier gilt die Regel, dass eine Sperre das Konto betrifft, nicht die Person. Wer sein Konto bei einem Schweizer Veranstalter sperrt, ist damit nicht davor geschützt, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein neues zu eröffnen.

Damit steht am Ende der Liste dieselbe Beobachtung wie am Anfang. Die Bewilligungsfrage entscheidet nicht über die Grösse eines Angebots, sondern über den Rechtsweg.

Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Die Aktionen der beiden konzessionierten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande bestehen in der Regel aus einem kleinen Gratisspielguthaben mit Frist und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, an sieben Aktionstagen.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Beim Gratisspielguthaben ist nur der Gewinn Teil der Auszahlung, der Einsatz nicht. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausserdem nicht auszahlbar. Aus CHF 10 Guthaben wird damit ein Betrag, dessen tatsächlicher Wert unter dem aufgedruckten Wert liegt.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und ausländische Lizenzen sind in der Schweiz rechtlich wirkungslos. Es gibt keine Teilnahme am schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»