Quotenvergleich Schweiz: die Marge entscheidet, nicht die grosse Zahl
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Auf jeder Sporttip- und Jouez-Sport-Quittung steht viermal dieselbe Zahl. Auf einer ausländischen Wettseite findet man sie nicht einmal.
Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen den kantonalen Vollzug.
Die Rangfolge in der Schweiz: zwei Veranstalter und eine Liste, die keiner betritt
Wer bei Google «wettanbieter quotenvergleich» eingibt, stellt sich zehn Buchmacher nebeneinander vor, jeder mit einer Zahl auf der Startseite. In der Schweiz gibt es dafür keinen Anlass. Der Vergleich hat hier genau zwei Gegenstände, und zwischen ihnen entscheidet nicht die bessere Quote, sondern der Wohnort. Alles andere auf dieser Seite — Marge, Ausschüttung, implizite Wahrscheinlichkeit — sind Werkzeuge, um diese zwei zu lesen.
Der eidgenössische Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist keine Auswahl, aus der man wählen könnte. Es ist die Auswahl.

Der erste Kostenpunkt der Liste steht damit fest, bevor irgendjemand eine Quote ansieht. Ein Quotenvergleich, der zehn ausländische Marken nebeneinanderstellt, verschweigt bei jeder einzelnen Position denselben Posten: keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Verlustlimiten, kein Schweizer Sperrregister.
Wo die eine Hälfte der Schweiz nicht setzen darf
Ein Online-Konto braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport steht den sechs Westschweizer Kantonen offen. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das klingt nach einem Vorhang vor dem Vergnügen. Es ist der Preis dafür, dass die Wette überhaupt rechtlich existiert — und die Wartezeit zahlt man einmal.
Ein Gastkonto bei der Konkurrenz gibt es nicht, was an dieser Stelle tatsächlich einmal eine gute Nachricht ist.
Zwei Anbieter, zwei Preisniveaus, eine Tabelle
Ein Quotenvergleich über zehn Marken liesse sich in einer Tabelle mit zehn Zeilen erledigen. Über zwei Veranstalter braucht er eine Tabelle, die sagt, wer überhaupt zugelassen ist, ob die Bewilligung eine Schweizer ist und unter wessen Aufsicht das jeweilige Produkt steht. Genau das prüft man, bevor man Zeit in eine Registrierung investiert.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin beziehungsweise Aufsicht |
|---|---|---|
| Swisslos (Produkt Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht: Gespa |
| Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht: Gespa |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
Die Verteilung ist ungewöhnlich schief, und genau das ist ihr Informationsgehalt: In der Schweiz ist die Zulassung kein Marketingmerkmal, das jedes Portal vorweisen kann, sondern eine Tatsache, die nur zweimal im Land existiert. Dass jede der acht ausländischen Zeilen im zweiten Feld identisch ausfällt, ist kein Zeichen mangelnder Sorgfalt, sondern der Rechtslage geschuldet: Nach Art. 4 BGS gilt eine kantonale Bewilligung nur innerhalb der Schweiz, und eine Aufsichtsbehörde, die eine ausländische Bewilligung anerkennt, gibt es hier nicht. Wenn eine Schweizer Seite in ihr Impressum schreibt, sie sei «lizenziert», steht im selben Atemzug nicht, wo — und das ist bereits der entscheidende Umstand. Ein Leser, der eine dieser Marken ansteuert, kann im Voraus nichts über die Bedingungen erfahren und erfährt sie auch im Nachhinein nicht auf dem Weg, den ein Kunde sich wünscht.
Die Hoffnung, im Ausland einfach mehr Auswahl zu bekommen, zahlt sich in Schweizer Franken nicht aus.
Wer in den Deutschschweizer Kantonen wohnt, verliert durch die Konzentration tatsächlich etwas: praktisch jede Alternative für einen Spieler, der einmal etwas anderes hätte ausprobieren wollen. Die Alternative ist bereits die legitime Wahl. Man kann sich dagegen entscheiden, aber nicht zugunsten eines Konkurrenten mit Schweizer Bewilligung — einen gibt es nicht.
Die Quote lesen: Ausschüttung, Marge und die implizite Wahrscheinlichkeit
Die Zahlen aus der letzten Übersicht sind Bewilligungen, keine Kurse. Über die Qualität eines Angebots sagen sie noch gar nichts. Was die Qualität ausmacht, steht kleiner: auf jedem Wettschein, hinter jedem Markt, in jeder einzelnen Quote. Wer das rechnen kann, braucht keine Rangliste mehr. Wer das nicht rechnen kann, ist jeden Anbieter sehenden Auges ausgeliefert. Der erste Teil dieses Abschnitts ist deshalb keine Theorie, sondern der eigentliche Vergleich. Der zweite erklärt, warum dieselben Zahlen auf dem Markt unterschiedlich ausfallen.
Die Ausschüttungsquote ist das, was wirklich ausgezahlt wird
Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet wird. Sie steht nirgends auf dem Bildschirm, aber man kann sie lesen. Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Wer diese Kehrwerte über alle Ausgänge eines Marktes summiert und 1 durch die Summe teilt, hat die Ausschüttungsquote des Marktes. Die Differenz zu 100 % ist die Marge des Veranstalters.
Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist der Mechanismus, mit dem Sporttip und Jouez Sport arbeiten, und er hat eine unbequeme Begleiterscheinung: Der Buchmacher muss keine Ahnung haben, wer gewinnt. Er muss nur dafür sorgen, dass die Summe der Kehrwerte über 100 % liegt — dann verdient er, egal wie das Spiel ausgeht. Genau so kalkulieren Buchmacher ihre Quoten: Die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge ergeben zusammen mehr als 100 %, und der Überschuss heisst Overround. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.
Der Begriff «bei ausgeglichenem Buch» gehört ausgeschrieben, weil er die ganze Geschichte trägt. Ein Buchmacher mit einem unausgeglichenen Buch kann an einem einzelnen Wochenende viel verlieren. Was er garantiert hat, ist nicht ein Gewinn, sondern ein Preis, der ihn über viele Wetten trägt. Für den Spielenden heisst das: Die Marge wird nicht in dem Moment fällig, in dem er verliert. Sie wird bei jedem einzelnen Ticket fällig, auch bei den gewonnenen.
Ein Rechenbeispiel für eine Zweiwegwette, rein illustrativ. Auf einer Quote von 1,90 für beide Seiten eines Marktes ergibt die Summe der Kehrwerte 1,0526, die Ausschüttung liegt also bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Günstiger gerechnet — bei 1,98 auf beiden Seiten — schrumpft die Marge auf etwa 1 %. Gemeint ist ein stark beworbener, umsatzstarker Schweizer Markt. Der Vergleichswert aus der Branche liegt bei 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette, was einer Ausschüttung von etwa 97,5 % und einer Marge von etwa 2,5 % entspricht; bei 1,80 auf beiden Seiten sind es rund 10 %. Zu einer Zahl gehört in jedem Fall die Bedingung: Die implizite Wahrscheinlichkeit jeder Seite allein sagt nichts, erst die Summe ergibt den Preis des Marktes.
Wo die Marge gross wird und wo sie klein bleibt
Ein Schweizer Fussballspiel hat drei Ausgänge, ein Tennismatch zwei, und die Marge ist in beiden Fällen ausrechenbar — aber sie fällt unterschiedlich aus. Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Diese Werte stammen aus der üblichen Kalkulation, nicht aus einer Schweizer Preisliste; die konkreten Margen von Sporttip und Jouez Sport lassen sich nicht als öffentlich geführte Zahl ablesen und ändern sich je nach Markt laufend. Was man aus dem Branchenwert ziehen kann, ist die Grössenordnung: Bei drei Ausgängen bleibt deutlich mehr beim Veranstalter als bei zwei.
Der Grund ist arithmetisch unspektakulär. Jeder Ausgang trägt ein Stück Overround, und je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Stücke muss der Buchmacher unterbringen, ohne dass die Summe der Kehrwerte unter 100 % fällt. Bei zwei Ausgängen genügt ein schmaler Aufschlag. Bei einem Fussballspiel mit drei Ausgängen, wo das Unentschieden oft schwer zu bepreisen ist, braucht es mehr Polster.
Die praktische Folge für den Vergleich: Zwei Anbieter können auf demselben Spiel fast identische Quoten zeigen und trotzdem unterschiedlich teuer sein, weil der eine seinen Aufschlag auf zwei Ausgänge verteilt und der andere auf drei. Und innerhalb eines Angebots sind die Quoten auf den ambitioniertesten Markt selten die günstigsten.
Über die Marge lässt sich letztlich nur sagen: Sie ist der Preis des Produkts, und Preise stehen nicht gross auf der Verpackung.
Nebenbei fällt auch die Steuerfrage ins Bild, und sie ist günstiger, als viele erwarten. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; ab dem 1.1.2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Spielenden liegt der Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine konkrete Zahl zu einer konkreten Wette braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Gewinne über einen ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der zweite Posten auf der Rechnung, der im Ausland nie auf der Startseite steht.
Was eine Quote über Gewinn und Verlust noch nicht sagt
Die implizite Wahrscheinlichkeit ist ein Zwischenprodukt, keine Vorhersage. Die Quote 4,00 «bedeutet» nicht, dass ein Ausgang viermal eintritt; sie bedeutet, dass der Buchmacher diesen Ausgang mit rund 25 % bepreist und bereits einen Aufschlag eingerechnet hat. Die Rechnung 1 ÷ Quote ergibt die Wahrscheinlichkeit, die in der Quote steckt — die ganz Zahl, wenn man die Marge herausrechnet, liegt darunter.
Für den Vergleich genügt das. Sobald die Werte aus zwei Anbietern vorliegen, gilt es, den Kehrwert für jeden Ausgang zu bilden, alle Kehrwerte eines Marktes zu addieren und durch diese Summe zu teilen. Ein Anbieter mit zwei Hochrechnungen von 1,80 und ein Anbieter mit zwei von 1,90 sind ein Paar; ihn als solches zu prüfen, bietet sich an. Bei demselben Markt mit den gleichen Ausgängen und den gleichen Kehrwerten ist alles mit zwei Zahlen zu erledigen, und alles Nötige steht in den beiden Dezimalzahlen selbst.
Und dann die unangenehme Schlussfolgerung aus dem Ganzen: Ein besseres Preisniveau verschiebt die Marge, nicht das Ergebnis. Ein Spieler, der auf Dauer zu viel setzt, um mehr zurückzubekommen, rettet herabsetzende Limits nicht. Die Marge einsparen heisst, sich ein bisschen mehr für sein Geld zu kaufen — nicht, ein Spiel zu gewinnen. Es ist der günstigere Einkauf, keine günstigere Prognose.
Die Rechtslage: was eine Bewilligung im Vergleich begrenzt
Die vorangegangene Rechnung setzte voraus, dass die Quote überhaupt zustande kommt. In der Schweiz ist diese Voraussetzung kein Selbstläufer, weil der Kreis dessen, was überhaupt bepreist werden darf, klein ist. Eine übersehene Schranke — eine Sportart, die nicht auf der Liste steht, ein Markt, den es nur im Ausland gibt — kostet am Ende mehr als jede Quotendifferenz, weil sie den ganzen Wettschein erledigt. Dieses Kapitel beschreibt deshalb, wie eng der Vergleichsrahmen tatsächlich gesteckt ist.

Wer den Rahmen nur nach der Zahl der Anbieter beurteilt, unterschätzt ihn ohnehin.
Wer überhaupt eine Bewilligung erteilen darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer das als Widerspruch zur Glücksspielaufsicht liest, hat die Grundkonstruktion des Schweizer Modells noch nicht erfasst: Der Veranstalter ist hier kein Privatunternehmen mit einer Konzession, sondern eine öffentlich-rechtlich eingerichtete Lotteriegenossenschaft, deren Überschuss anderswohin fliesst als in eine Dividende. Das ändert die Marge nicht. Es erklärt, warum die Zahl der Anbieter politisch gewollt so niedrig ist und nicht das Ergebnis eines unvollständigen Marktes.
Ausländische Marken, die in der ersten Übersicht einen Platz haben, liegen ausserhalb dieses Systems. Ihre Bewilligung — gleichgültig ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Ihr Domänenname kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden (Art. 86–93 BGS). Die Gespa veröffentlicht diese Liste, und Schweizer Telekom-Anbieter sperren die Domänen per DNS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domänen darauf. Die Domänen werden jeweils innert Stunden gewechselt, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und zu dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 wird als betroffene Marke aufgeführt. Aus Sicht eines Spielers heisst das: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt und übermorgen unter anderer Adresse wieder da sein.
Ausserhalb der Schweiz liegt das Organisieren illegaler Sportwetten bei Strafe — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Was überhaupt bepreist werden darf
Sporttip und Jouez Sport dürfen nur auf Sportereignisse Wetten anbieten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie darauf stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Die Liste hat eine Nebenwirkung, die in einem Quotenvergleich selten ausgesprochen wird: Sie macht einen Teil der üblichen Preisvergleiche unmöglich, weil es den Markt in der Schweiz gar nicht gibt. Wer Eckbälle oder Karten sucht, findet sie in der Schweiz nicht — nicht zu einem schlechten Preis, sondern überhaupt nicht. Und wer Esport-Wetten sucht, findet in der Liste keine Sektion: Esports kommen in der Gespa-Liste nicht vor.
Bei Sporttip gilt für Livewetten, dass die Wette unabhängig davon zählt, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist das Preisniveau in seiner ungemütlichsten Form. Wer zu langsam klickt, bekommt den Einsatz zum Preis von 1.00 zurück, ohne dass er eine Chance hatte. Kein Vergleich dieser Welt verhindert, was die eigene Reaktionszeit kostet.
Was Cash-Out anbelangt, so ist er nicht gesetzlich geregelt; er ist als Funktion jedes Veranstalters zu betrachten. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer den Ausstieg als feste Notausgangstür eingeplant hat, plant mit einem Angebot, das der Veranstalter nicht garantiert.
Ein Punkt, der sich unauffällig in den Vergleichsrahmen setzt: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht — und die Gelegenheit war es in der Regel nicht wert, deshalb gestritten zu werden.
Warum die ausländischen Zeilen nicht dasselbe leisten
Sofern die Schweiz die Geltung einer ausländischen Bewilligung ausschliesst, kommt der Vergleich bei einer ausländischen Marke zu einem zweiten Punkt, der in der ersten Übersicht nur als Kürzel steht. Eine dort gelistete Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer eine Sperre fürchtet, verlässt sich im Ausland darauf, dass die Marke mitspielt — und für den Fall, dass sie das nicht tut, gibt es keine Beschwerdestelle mit Sitz in Bern.
Was im Ausland wegfällt, ist also exakt der ganze Aufsichtsapparat der hiesigen Regulierung: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, dazu die steuerliche Behandlung nach kantonalem Recht.
Umgekehrt ist die Schweizer Seite nicht einfach der sichere Hafen, sondern der engere: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Ausweiskontrolle. Das ist keine Ausrede für einen Anbieter, der keine Bewilligung hat, sondern die Beschreibung der Wahl. Beide Seiten haben einen Preis, und nur eine hat einen Schweizer Anspruch auf einen kontrollierten Ablauf.
Die sperrige Konsequenz aus alledem: Eine Quote lässt sich von einer Nachbarseite sauber kopieren. Was sich nicht kopieren lässt, ist die Ordnung, in der sie überhaupt angeboten werden darf.
Spielerschutz: Limiten gehören ins Angebot, nicht neben den Rundgang
Eine bessere Quote erhöht die Auszahlung, nicht den Anteil gewonnener Wetten. Auf einem Schirm betrachtet, wirkt ein Quotenvergleich wie eine Optimierungsaufgabe, und genau das ist er nicht: Es ist eine Optimierung an einem Ende, während das andere unverändert bleibt. Wer einen Abend mit Wetten verbringt, hat nicht deshalb mehr gewonnen, weil die Marge kleiner war. Das ist kein Nebensatz zu diesem Kapitel, sondern sein Inhalt.
Ein Instrument, das nichts mit Quoten zu tun hat
Limiten sind das Einzige auf dieser Seite, was unabhängig vom Preisniveau funktioniert. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Der 72-Stunden-Vorlauf ist der eigentliche Schutzmechanismus, und er ist kein Ärgernis, das man umgeht. Er verhindert genau jenen Moment, in dem die Limite aus Wut oder Euphorie hochgesetzt wird. Wer ihn als Behinderung liest, liest die Zahl falsch herum. Limiten setzt man an einem nüchternen Tag, einen Monat vorher, nicht an dem Abend, an dem sich die Serie gegen einen entschieden hat. Das gilt unabhängig davon, bei welchem der beiden Veranstalter man setzt.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich ist die Spielsperre in Art. 80–82 BGS geregelt: Überschuldete oder suchtgefährdete Personen und Selbstsperren werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Sportwetten sind Personen ab 18 zugänglich; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS).
Die unbefristete Sperre ist die einzige Einstellung in diesem ganzen System, die sich nicht mehr ausschalten lässt. Das ist ihre Funktion. Wer sie wählt, entscheidet nicht über einen Abend, sondern über die Sache.
Ein Register, das über die Kantonsgrenze hinaus wirkt, ist der stillste Vorteil, den der Schweizer Weg gegenüber jeder ausländischen Marke hat, auf der dieses Kapitel sonst landen würde.
Der Befund beschränkt sich nicht auf das Online-Konto. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Verkaufsschalter ist also nicht die sichere Seite des Systems; das mag daran liegen, dass dort keine Registrierung und kein Ausweisabgleich stattfindet.
Wer sein Konto registriert, hat den Schutz der Limiten und des Registers auf seiner Seite — solange er nicht über eine Filiale oder den Kiosk um ihn herumgeht.
Was auf dem Tipp steht: Einzelwette, Kombi, System — und ihre Preisunterschiede
Ein Quotenvergleich über verschiedene Wettarten ist hydraartig: Jede Wette hat ihren eigenen Preis, und derselbe Anbieter kann in einer Wettart günstig und in einer anderen teuer sein. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Wettarten kurz zu sortieren und bei jeder Art eine Zahl zu nennen, die bisher noch nicht vorkam. Das eine wie das andere folgt der Preislogik.
Feste Quote und Totalisator liegen preislich weit auseinander
In der Schweiz wird zu festen Quoten gesetzt. Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander, die Quote steht erst nach dem Ereignis fest; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Das ist derselbe Mechanismus wie eine feste Quote in dem Sinne, dass er rechnerisch noch als Quote lesbar ist — aber der Preis steht nicht vor dem Rennen fest, sondern danach. Bei einer festen Quote hat man den Preis in der Hand; beim Totalisator hängt der Preis davon ab, wer sonst noch dabei war.
Wer diese Unterscheidung beim Quotenvergleich nicht trifft, vergleicht einen Festpreis mit einer Auktion.
Was die Wette am Ende wert ist
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung auf 5 Rappen ist für einen einzelnen Wettschein irrelevant und für die Rechnung mit zehn Kombinationen nicht. Bei einer Quote von 1,90 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette mit 100 Franken Einsatz liegt der Gewinn im Gewinnfall bei 190 Franken. Das ist der Fall, in dem man schliesslich gewinnt.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Regelung ist fair und trotzdem ein Kostenpunkt. Eine Kombination aus fünf Voraussagen, von denen eine ersatzlos gestrichen wird, hat plötzlich einen ganz anderen Gesamtpreis als beim Abschluss.
Sporttip-Kombinationswetten können von einem Kombiboost profitieren: Er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei diesem Zahlenbild verdient die Wortwahl Beachtung. Ein «Boost» von 100 % klingt nach einer Verdoppelung; im Text steht ein Bonus auf den Nettogewinn, und der ist limitiert. Der Bogen ist weit — ein Boost auf ein Ereignis mit einer Quote von 1.50 verändert das Ergebnis völlig anders als derselbe Prozentsatz auf eine Quote von 10.00. Wer die Kombination prüft, muss den Boost auf denselben Nenner bringen wie die Marge: als Prozentsatz des Einsatzes.
Die Limiten der beiden Schweizer Veranstalter
Hier stehen die beiden Angebote zum ersten Mal mit ihren eigenen Grenzen nebeneinander, und die Grenzen sind so unterschiedlich, dass sie in einem Quotenvergleich mehr erklären als die Preise selbst.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Zwei Dinge sind daran zu beachten. Erstens sind diese Limiten Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und nicht gesetzliche Höchstwerte; sie können sich jederzeit ändern, und die Spanne zwischen Sporttip und Jouez Sport zeigt, wie unterschiedlich ein und derselbe Begriff verwendet wird. Zweitens ist die Limite auch bei der Kombination nicht dieselbe wie bei der Einzelwette.
Für einen Freundeskreis, der einen gemeinsamen Wettschein ausfüllt, ist der Unterschied der Limiten die unmittelbarste Konsequenz aus diesem Kapitel: Bei Jouez Sport ist der Weg zu einem Wettschein über CHF 500 nicht über eine einzelne Wette möglich, und der Gesamteinsatz eines Multiple ist bei CHF 7’500 gedeckelt; bei Sporttip gibt eine Systemwette bis CHF 10’000 den grösseren Spielraum auf einem einzigen Schein. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat diese Wahl ohnehin nicht.
Die Kombinationsquote selbst folgt derselben Logik wie jede feste Quote: Die Quoten der einzelnen Voraussagen multiplizieren sich zum Gesamtpreis, und die Marge jedes einzelnen Marktes multipliziert sich mit dem Preis. Eine Kombination ist damit nicht nur riskanter, sondern auch teurer; der Kombiboost ist der Versuch, diese Verteuerung teilweise zurückzuholen. Ob er sie vollständig zurückholt, hängt von Quote und Anzahl der Voraussagen ab — und davon, ob die Limiten greifen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zwei davon sind Schweizer Veranstalter. Acht sind Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz auftauchen und die man deshalb nach denselben Merkmalen bewerten kann. Die Reihenfolge folgt der Aufstellung: die beiden Bewilligten zuerst, danach die übrigen acht. Wer die Schweiz-Bewilligung als Massstab nimmt, liest die ersten beiden Einträge anders als die acht folgenden. Genau darum geht es.
Swisslos Sporttip — die Limiten und das Register als schärfste Waffen
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sie hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS und steht unter Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot ist das breiteste im Land, und die Oberfläche ist die eines Staatsbetriebs: Werbeaktionen sind nüchtern, die Bedingungen lang. Wer eine Quote vergleichen will, muss sie deshalb selbst ausrechnen, statt sie präsentiert zu bekommen — der grösste Nachteil einer auf Sauberkeit getrimmten Oberfläche. Die Mindest- und Höchsteinsätze liegen bei CHF 1 respektive CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, und die Veranstalterin kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Der Kombiboost ist nur online und ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 nutzbar, mit 5 %, 20 %, 40 % und 100 % auf den Nettogewinn bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen, in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Zum Wohnsitzvorbehalt kommt eine unbequeme Einschränkung: Die Liste der zulässigen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten fehlt in jedem Vergleich, der nur Anbieter gegenüberstellt. Wer auf einen Markt setzen will, der nicht auf der Gespa-Liste steht, findet ihn weder hier noch bei der Loterie Romande.
Fazit: Die ungewöhnlich weite Spanne von einem Franken bis zehntausend Franken Einsatz und die unbefristete Sperre im schweizweiten Register sind der Grund, aus dem die breite Öffnung nach unten nichts mit Nachsicht zu tun hat — wer bis zu einem Franken einsetzen darf, muss sein Spiel trotzdem vorab selbst begrenzen, und Swisslos verlangt genau diese Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme. Der Preis dafür ist Enge: Liste, Limiten und Wohnsitz sind fixiert.
Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweiz mit strengeren Obergrenzen
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Sie hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS und steht wie Swisslos unter der Aufsicht der Gespa. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Die Limiten unterscheiden sich deutlich von denen in Basel. Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht kopierbar, und sie sind die einzige Form des Zugangs auf dieser Seite, die ohne Registrierung funktioniert — mit dem Preis, den die Testkäufe der Gespa sichtbar machen. Der rechnerische Vorteil gegenüber den Ballungszentren liegt darin, dass hier aus einem Zufallsprinzip gehandelt wird. Wer nur vergleicht, um zu sehen, ob die Fribourger Karte bessere Quoten zeigt, wird feststellen, dass es sich um dieselben Wetten mit denselben Regeln handelt.
Fazit: Der Gewinn von CHF 300’000 pro Wette ist bei weitem der am wenigsten relevante Parameter des Angebots, weil der Höchsteinsatz von CHF 500 ihn nur für Kombinationen mit einer Gesamtquote über 600 erreichbar macht. Wo diese Seite gewinnt, liegt woanders: Der unangenehmere Weg in die Filiale bleibt der einzige Zugang zu einer Schweizer Wette ohne Online-Registrierung, und für viele Spieler in der Westschweiz bleibt das die entscheidende Zugangsmöglichkeit.
AmunRa — eine im Ausland lizenzierte Marke ausserhalb des Schweizer Systems
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, was Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen.
Wer sich dort registriert, tritt einer Gegenseite gegenüber, über die in der Schweiz kein Register Auskunft gibt und deren Bedingungen mit keinem Schweizer Instrument durchsetzbar sind. Der Vergleich kann sich nur auf das beziehen, was die Marke selbst veröffentlicht.
Fazit: Bei einer Zulassung, die in der Schweiz nicht existiert, verliert jeder Vorteil bei der Quote seinen Wert, sobald die Frage der Durchsetzbarkeit aufkommt: Wer seine Gewinne einklagen müsste, tut es nicht mit Schweizer Recht.
Boomerang Bet — ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an das Sperrregister
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, hat eine Bewilligung nach eigener Angabe hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Rechtsweg und ihre Domänen sind auf der Sperrliste der Gespa geführt, weshalb Schweizer Telekom-Anbieter den Zugang per DNS sperren.
Was in einer Gesamtschau bleibt, ist eine Marke, deren Preisgestaltung sich nicht gegen eine Schweizer Aufsicht messen lassen muss — und die deshalb auch keine Schweizer Hausregeln über Mindesteinsatz, Auszahlung oder Zugang offenlegt, die man gegenprüfen könnte. Der Vergleich beschränkt sich auf das, was die Marke selbst veröffentlicht.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung ist der fehlende Anschluss an das Sperrregister der schwerwiegendere Punkt als jede Quotendifferenz: Eine Person mit einer laufenden Sperre kann hier nicht darauf vertrauen, dass sie nicht angenommen wird.
Wettigo — eine Marke ausserhalb des Schweizer Zulassungsrahmens
Wettigo besitzt keine Schweizer Bewilligung. Aufgrund der gesetzlichen Beschränkung auf Swisslos und die Loterie Romande haben ausländische Angaben zu Lizenzen keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Die Marke ist weder an das Sperrregister angeschlossen noch bietet sie einen Schweizer Rechtsweg; ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gelangen, was eine DNS-Sperre zur Folge hat.
Für einen Spielenden bedeutet das: Wer sich auf eine bessere Quote beruft, muss sie selbst nachrechnen — und sich bewusst sein, dass die Gegenpartei keiner Schweizer Rechnungslegung unterliegt.
Fazit: Eine Wette ist nur so viel wert wie die Stelle, bei der man sie einlösen kann. Hier ist diese Stelle nicht in Bern, und daran ändert keine Quote etwas.
Rainbet — in der Schweiz ohne Bewilligung
Rainbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Marke unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht, und ihre Domänen sind auf der Sperrliste der Gespa zu finden, weshalb der Zugriff in der Schweiz unterbunden wird. Für Kunden bietet sie weder einen Anschluss an das Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg.
Sichtbar wird an diesem Eintrag vor allem, was fehlt: kein Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Für die Beurteilung der Preise heisst das, dass sich der Vergleich auf die veröffentlichten Bedingungen der Marke selbst stützt.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt von einem Quotenvorteil so viel übrig, wie die Marke freiwillig zugesteht — wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf ihre Selbstauskunft.
BassBet — in der Schweiz nur als ausländische Marke präsent
BassBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da sie nicht unter das Schweizer Geldspielgesetz fällt, fehlt es an einer Anerkennung und an der Anbindung an das Sperrregister; ihre Domänen können per DNS-Sperre der Gespa blockiert werden. Ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.
Was an dieser Stelle durchscheint, ist der ganze Grund für die Sperrliste: Eine Domäne, die heute erreichbar ist, kann in Kürze unerreichbar sein. Der Vergleich stützt sich daher auf das, was die Marke ausserhalb dieses Rahmens selbst veröffentlicht.
Fazit: Die grösste Unsicherheit liegt nicht im Preisniveau, sondern im Preis der Durchsetzung: Eine Auseinandersetzung müsste ohne schweizerische Stelle geführt werden.
Pribet — ein Anbieter ausserhalb der Schweizer Ordnung
Pribet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da die Marke keinem Schweizer Veranstalter entspricht, hat sie keine gesetzliche Grundlage für Sportwetten. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Sperrung durch die Gespa via DNS ist möglich.
Übrig bleibt für einen Vergleich, was die Marke über ihre eigenen Bedingungen sagt. Eine Schweizer Prüfung dieser Bedingungen findet nicht statt, und eine Beschwerdeinstanz mit Sitz in der Schweiz gibt es nicht.
Fazit: Einmal abgesehen von der Sperrliste ist vor allem eines sicher: dass keine Schweizer Stelle über diese Marke wacht. Der Preis dafür lässt sich nicht durch eine bessere Quote aufwiegen.
Coolzino — ein Casinoanbieter ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino operiert ohne Schweizer Bewilligung. Sportwetten sind auf die zwei staatlich bewilligten Veranstalter begrenzt, weshalb eine eigene Angabe zu Lizenzen hier wirkungslos bleibt. Die Marke bietet keinen Zugang zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Casino und Sportwetten erfordern in der Schweiz jeweils eigene Bewilligungen.
Eine Marke mit dem Namen eines Casinos in einer Sportwetten-Rangliste zeigt, wie gleichgültig gegen die Aufsicht ein solches Angebot zustande kommt. Ein Vergleich der Quoten liesse sich hier nur gegen die eigenen Bedingungen der Marke führen.
Fazit: Wer Sportwetten sucht, landet bei einer Marke, deren Profil auf Casino zugeschnitten ist — und die entscheidende Frage bleibt, wem gegenüber man einen Anspruch durchsetzen könnte.
HighFlyBet — ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Als nichtanerkannter Anbieter findet die Marke im Schweizer System keine Berücksichtigung, was den Anschluss an das Sperrregister und den Rechtsweg ausschliesst; ihre Domänen können auf der Sperrliste der Gespa geführt und per DNS gesperrt werden.
Mehr als die Selbstauskunft der Marke bleibt für einen Vergleich nicht übrig, und die Aufsicht, die dem Angebot eine Grenze setzen würde, fehlt. Ein Anbieter dieser Kategorie kann daher nur nach den Bedingungen beurteilt werden, die er selbst veröffentlicht.
Fazit: Eine Marke, die keine Schweizer Bewilligung braucht, kann Regeln frei festlegen. Wer sie nutzt, sollte die Bedingungen lesen, unter denen er im Streitfall steht — nicht die Quote auf der Startseite.
Was die Rechnung am Ende zählt
Der Vergleich zwischen zwei Anbietern führt zu einer Differenz, und die Differenz lässt sich in Franken ausdrücken. Bei einer Wette mit 100 Franken Einsatz und einer Quote von 1,90 auf beiden Seiten liegt der Gewinn im Gewinnfall bei 190 Franken; die Rechnung gilt für diesen einen Schein. Bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten bleibt dem Veranstalter nach der Kalkulation einer Zweiwegwette etwa 2,5 % — bei 1,80 sind es rund 10 %. Der Abstand zwischen einem günstigen und einem teuren Zweiwegmarkt beträgt in der Branchenrechnung also schnell einige Prozentpunkte, und bei einer über ein Jahr gespielten Summe ist das die Grösse, um die man bessere oder schlechtere Bedingungen bekommt.
Was daraus folgt, ist die schmale Aussage, die diese Zahlen tragen: Ein Vergleich der Quoten ist ein Vergleich der Kosten pro Wette. Er sagt nichts darüber, ob eine Wette eintritt. Was die Rechnung nicht ersetzt, sind die Limiten und die Spielsperre.
Was sich nicht rechnen lässt, ist der Umstand, dass die Rechnung in der Schweiz nur zwischen zwei Anbietern zu führen ist.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wie lässt sich die Marge aus den Quoten eines Spiels berechnen?
Man nimmt den Kehrwert jeder Quote eines Marktes, addiert diese Kehrwerte und dividiert 1 durch die Summe. Das Ergebnis ist die Ausschüttungsquote des Marktes; die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei zwei Ausgängen mit je 1,90 ergibt das eine Ausschüttung von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %.
Sind die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel unterschiedlich?
Beide gehören zu derselben Staatslotterie und haben dieselben Bedingungen. Ein öffentlicher Preis für jede Begegnung wird von beiden nicht geführt. Wer eine Differenz nachweisen will, muss die Quoten tatsächlich vergleichen. Eine Vorhersage darüber, wann es zu einer Differenz kommt, ist nicht möglich.
Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?
Buchmacher kalkulieren so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Bei einem unausgeglichenen Buch gewinnt er nicht mit Sicherheit.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit?
Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Die Summe über alle Ausgänge eines Marktes liegt über 100 %; der überschiessende Teil ist die Marge.
Warum ist die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?
Weil jeder Ausgang ein Stück Overround trägt und ein Markt mit drei Ausgängen mehr Stücke unterbringen muss. Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?
Er kann einen Preisunterschied sichtbar machen. Bezahlt wird er mit dem, was die Schweiz nicht liefert: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, steuerliche Behandlung nach kantonalem Recht. Wer die Differenz für sich in Anspruch nimmt, verzichtet auf den Schutz, gegen den er nicht klagen kann.
Quoten – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
