Snooker wetten in der Schweiz – erlaubt, aber nur bei zwei Veranstaltern
Ladevorgang...
Alles, was in der Schweiz als Sportwette auf Snooker angeboten wird, stammt von zwei Veranstaltern. Nicht von zehn, nicht von dreissig – von zwei. Wer aus Zürich, Bern oder Genf auf das Masters oder die Weltmeisterschaft setzen will, findet ein Angebot, das gesetzlich geschlossen, räumlich begrenzt und erstaunlich nüchtern ist. Und wer bei einem der vielen ausländischen Anbieter landet, tauscht einen Nachteil gegen einen anderen.
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Gespa-Liste der Interkantonalen Geldspielaufsicht und die Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande.
Was die Bewilligung kostet: weniger Anbieter, mehr Schutz
Snooker ist ein Präzisionssport mit langen Frames und stillen Minuten, und genau darin liegt ein Problem für jeden, der eine Wette abschliessen will: Es gibt kaum Gelegenheit, den Einsatz zu korrigieren. Eine Wette steht, bis der Frame fällt. In einem Markt mit zwei zugelassenen Veranstaltern heisst das, dass auch die Auswahl an Märkten, Limiten und Funktionen von zwei Anbietern gesetzt wird – nicht von einem Wettbewerb, der sich gegenseitig überbietet.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie nicht von der ESBK, die sich um Casinos kümmert, sondern von der Gespa. Wer wetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Weitere bewilligte Buchmacher gibt es nicht, und zwar nicht, weil eine Liste unvollständig wäre, sondern weil keine existieren. Die Gespa veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Anbieter, sondern die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was der Leser dafür bekommt, ist kein kleines Geschenk. Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, praktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters, und die Identität wird verifiziert. Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Kredit an Spielende ebenfalls nicht. Und der Reinertrag fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Wo Sporttip gilt und wo Jouez Sport – und was das für den Wohnort bedeutet
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Snooker-Fan ist das die erste harte Kante. Wer in Lausanne wohnt, kann sich bei Swisslos nicht registrieren, und wer in Winterthur wohnt, nicht bei Jouez Sport. Umziehen hilft nur einmal. Das ist keine Härte, die sich umgehen lässt, und auch kein Detail, das man später klärt: Die Registrierung fällt bei der Adressprüfung durch.
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Der organisatorische Aufwand dahinter ist beträchtlich, und was er produziert, ist ein Produkt, das sich nicht wie ein Konto bei einem globalen Buchmacher anfühlt. Es fühlt sich kantonal an, weil es kantonal ist.
Verlustlimiten, Sperren, Pausen: der Preis der Vorsicht
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – eine Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Mechanismus ist der interessanteste Teil des ganzen Schweizer Systems, und er verdient mehr Aufmerksamkeit, als er meist bekommt. Wer unmittelbar nach einer verlorenen Wette mehr riskieren will, kann das nicht tun. Nicht, weil ein Anbieter gnädig ist, sondern weil drei Tage dazwischen liegen. Die Wartezeit ist die eigentliche Schutzfunktion. Die Limite selbst ist nur die Zahl daneben.
Übrigens: Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Gesenkt wird sofort, erhöht nach Statut nach 24 Stunden, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Ein Betrag, der vier Tage später ohnehin verfügbar gewesen wäre, ist kein Schutz, sondern eine Atempause – aber eine, die bei einem Frame-für-Frame-Sport mit nächtlichen Sessions ihren Zweck erfüllt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist gesetzlich frühestens nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Dieser Satz ist die wichtigste Zeile im ganzen Abschnitt: Was schon eingezahlt war, bleibt eingezahlt.
Die Kehrseite der Selbstverpflichtung ist banal und selten ausgesprochen. Wer eine 30-Tage-Limite auf einem tiefen Betrag setzt, hat sich damit auch gegen ein grosses Turnierfinale versichert. Das Masters, die UK Championship und die Weltmeisterschaft fallen in Fenster, in denen das Angebot ansehnlich wird. Ob man das als Preis oder als Geschenk liest, hängt davon ab, wie man in einer schlechten Woche auf sich selbst blickt. Fest steht nur, dass die Sperre nicht diskutiert wird.
Zur Kontrolle an der Front: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrollen der bewilligten Stellen für lückenlos hält, hat diese Zahl nicht gesehen. Online ist die Hürde die Verifikation, an der Verkaufsstelle offenbar nicht.
Quoten im Snooker: was von jedem Franken zurückkommt
Was ein Snooker-Frame an Chancen bereithält
Snooker wird mit 22 Kugeln gespielt: dem weissen Spielball, 15 roten Kugeln und je einer gelben, grünen, braunen, blauen, pinken und schwarzen Kugel. Rot zählt 1 Punkt, Gelb 2, Grün 3, Braun 4, Blau 5, Pink 6 und Schwarz 7 Punkte, und das maximale Break beträgt 147 Punkte. Bei Punktegleichstand am Ende eines Frames wird die schwarze Kugel erneut aufgelegt, als «Re-spotted black»; der nächste Punktgewinn entscheidet den Frame.
Wer die Zahlen der Farben kennt, versteht, warum Snooker-Quoten anders atmen als Fussball-Quoten. Ein Spieler, der 60 Punkte führt, führt nicht sicher, denn ein einziges Break von über 60 Punkten dreht den Frame. Die «Re-spotted black» ist der Extremfall: Ein gesamter Frame hängt an einer einzigen Kugel, und ein Preis für diesen Frame ist ein Preis für einen Münzwurf mit langen Vorreden. Das erklärt, weshalb sich Live-Quoten in den letzten zwei Kugeln eines knappen Frames in Bewegung setzen, die jeden Zuschauer nervös macht.
Die Marge, und was sie aus einem Einsatz macht
Snooker wird bei den bewilligten Veranstaltern über Märkte abgerechnet, die jede Wette einzeln bewerten: Frame-Sieger, Match-Sieger, Turniersieger, Handicap über Frames, Gesamtpunkte, Höchstbreak. Wie ein Preis zustande kommt, lässt sich an einem beliebigen Markt zeigen.
Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes mit zwei Ausgängen ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei einem illustrativen Zweiwegemarkt mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsschlüssel bei 95 % und die Marge bei rund 5 %, also einer Spanne von ungefähr 3 bis 7 %, sobald die beiden Seiten nicht symmetrisch bepreist sind. Die Eingangsgrössen sind dabei die beiden Quoten; die Annahme ist, dass wirklich nur zwei Ausgänge existieren und beide bepreist sind. Was die Zahl sagt: Von jedem Franken, der auf einen solchen Markt gesetzt wird, bleiben auf Dauer rund 5 Rappen beim Veranstalter, und rund 95 Rappen fliessen als Auszahlung zurück. Was sie nicht sagt: wie wahrscheinlich irgendein Ausgang ist.
Das ist der teuerste Satz auf dieser Seite, und er wird selten so ausgesprochen. Die Marge steckt nicht im Einsatz, sie steckt im Preis, und sie wird bei jeder einzelnen Wette bezahlt, ob gewonnen oder verloren. Bei einem Snooker-Turnier über zwei Wochen mit fünfzig Wetten auf kleinere Beträge addiert sich daraus eine Summe, die man am Kontoauszug nicht als Posten findet. Die Preise sind nicht falsch. Sie sind nur bereits bezahlt, bevor der erste Frame beginnt.
Ein Beispiel: Eine 5%-Marge heisst nicht, dass eine Wette mit Quote 1.90 in 5 % der Fälle verliert, sondern dass die angebotenen Quoten unter der fairen Quote liegen, und zwar um diesen Anteil. Über viele Wetten hinweg ist die Differenz unvermeidlich; bei einer einzelnen Wette ist sie irrelevant. Wer Snooker wegen der Zahlen spielt, spielt gegen einen Mechanismus, der jeden Frame ein wenig mitbezahlt.
Was ein Gewinn tatsächlich auszahlt
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist ein Detail mit Charakter: Sie kann einen Betrag nach unten ziehen.
Für den Leser rechnet sich das so: Ein Einsatz von CHF 50 auf Quote 1.90 ergibt CHF 95, davon CHF 45 Nettoertrag. Die Kombination derselben Annahme mit einer zweiten Quote von 1.85 ergibt einen Gesamtpreis von 3’515, bei demselben Einsatz also CHF 175.75, davon CHF 125.75 Nettogewinn – eine Zahl, die zeigt, warum Kombiwetten den Auszahlungsschlüssel gründlich verschlechtern. Überträgt man die illustrativen Quoten und Rundung auf die Auszahlung, bleibt von 5 Rappen je Franken bei der Kombination ein deutlich grösserer Anteil liegen als bei einer Einzelwette. Der Nettogewinn einer Kombination kann also nur ein Zufallsergebnis der Multiplikation sein, nie ein Vorteil.
Der Spielplan: die Triple Crown und der Weg durch ein Turnier
Die Turniere, die den Kalender tragen
Profiturniere im Snooker werden meist im Best-of-Modus über mehrere Frames gespielt; professionell werden Tische mit einer Länge von 12 Fuss verwendet, mit einem Aussenmass von etwa 366 × 183 cm. Der Massstab ist wichtig: Ein Tisch ist ein Möbelstück, kein Spielgerät, und ein Match, das einen ganzen Nachmittag dauert, ist ein anderes Wettobjekt als ein Fussballspiel mit fester Zeit.
Die World Professional Billiards & Snooker Association (WPBSA) wurde 1968 gegründet; ihre kommerzielle Tochter ist die World Snooker Tour. Zur Triple Crown zählen die Snookerweltmeisterschaft, die UK Championship und das Masters. Diese drei Turniere bilden die Saisonstruktur, an der sich das Wettangebot ausrichtet.
Die Endrunde der Snookerweltmeisterschaft findet seit 1977 ab Ende April über 17 Tage im Crucible Theatre in Sheffield statt; die Austragung dort ist vertraglich bis 2045 gesichert. An der Weltmeisterschaft nehmen 32 Spieler in der Endrunde teil, inklusive Qualifikation sind es 144; das Finale wird im Modus Best of 35 Frames gespielt.
Diese Architektur ist für Wettende unangenehm ehrlich. Die Qualifikation läuft Wochen vorher, und die Setzliste entscheidet darüber, wer überhaupt drei Wochen Sheffield zu sehen bekommt. Ein Achtelfinal, der in zwei Sessions aufgeteilt ist, produziert Live-Quoten zu nachtschlafender Zeit. Wer live auf ein Achtelfinal setzen will, findet bei den bewilligten Veranstaltern ein Wettprogramm, das die Sessionstruktur nicht kennt. Es kennt das Match.
Warum ein Turnierverlauf die Quoten stärker bewegt als ein einzelner Frame
Snooker wird nicht in Minuten gespielt, sondern in Frames, und ein Match kann in vier Frames entschieden sein oder in 35. Bei Best of 35 muss ein Spieler 18 Frames gewinnen; eine Zwei-Frame-Führung nach zwei Sessions sagt entsprechend wenig. Genau deshalb bewegt sich der Preis eines Turniersiegers langsamer als der Preis eines Matches, und die Live-Quoten innerhalb eines Frames bewegen sich schneller als beide.
Dazu kommt die Tischrealität: 12 Fuss Länge und 366 × 183 cm Aussenmass bedeuten, dass lange Bälle über die volle Distanz verloren werden. Ein «Dreier» für einen Spieler in Tagesform ist kein Zufall, und ein 147er-Break erst recht nicht – bei nur 15 roten Kugeln und 7 Punkten auf Schwarz entscheidet die Positionierung über den ganzen Wert.
Für die ganze Saison gibt es einen Kostenpunkt, der bei Fussball-Wetten nicht existiert: Die Turniere fallen eng oder weit gestreut, und wer über Monate mit einer 30-Tage-Limite arbeitet, merkt, dass die Limite nicht auf das hinweist, was nach ihr kommt. Ein Masters-Wochenende und ein WM-Finalwochenende liegen Monate auseinander. Die Limite wird nicht gedreht, sie läuft ab. Der Sport belohnt also eher jenen, der sein Limit an einem Kalender ausrichtet, als jenen, der es an einem Impuls ausrichtet.
Was die Vergleichskriterien kosten: Bewilligung, Quotenniveau, Limiten, Auszahlung
Wettangebot, Quotenniveau, Limiten und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen – vier Kriterien, an denen sich jeder Anbieter messen lassen muss. Die Reihenfolge ist bewusst: Die Bewilligung entscheidet, was überhaupt von den anderen drei greift, und die Auszahlung im eigenen Namen ist in der Schweiz die Bedingung, an der sich alles andere aufhängt. Zahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht: Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Spalte, die den Unterschied macht, ist nicht die dritte, sondern die zweite. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung – eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland ändert daran nichts. Der Wortlaut «gemeldete Bewilligung nicht belegt» heisst also nicht, dass ein Anbieter ohne Aufsicht arbeitet; er heisst, dass keine Aufsicht greift, die hier etwas bedeuten würde.
Ausländische Anbieter sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis: blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer sich auf eine Adresse verlässt, verlässt sich auf eine, die wechseln kann.
Die Kosten dieser Trennung sind nicht symmetrisch. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern bekommt der Wettende den Schweizer Schutzapparat, aber nur zwei Anbieter, ein geschlossenes Angebot an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und die Verifikation. Bei den Foreign Brands bekommt er ein grösseres Angebot und keine dieser Absicherungen. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl». Diese Entscheidung nimmt einem niemand ab, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft etwas.
Zwei Wege, dieselbe Wette: wo die Kosten tatsächlich liegen
Wer in der Schweiz online auf Snooker setzen will, geht zwei Wege, und keiner ist kostenlos.
Der erste Weg führt über Sporttip oder Jouez Sport. Er kostet Wohnsitz in der richtigen Region, ein verifiziertes Konto und ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen. Er bringt dafür eine Bewilligung mit Gespa-Aufsicht, ein Spielerkonto mit Verlustlimiten, eine schweizweite Spielsperre und die Aussicht, dass ein Gewinn unterhalb des Steuerfreibetrags gar nicht in die Steuererklärung wandert. Der zweite Weg führt über einen der ausländischen Anbieter. Er kostet den Verzicht auf das Sperrregister, auf den Rechtsweg und auf jede Schweizer Aufsicht, und er bringt ein grösseres Wettprogramm und häufig niedrigere Hürden bei der Registrierung.
Was Snooker von anderen Sportarten unterscheidet, ist, wie stark der erste Weg den zweiten überflügelt. Bei einem Sport mit vielen Startzeiten und kurzen Märkten ist das Preisniveau das entscheidende Kriterium. Bei Snooker entscheidet es weniger, weil Snooker wenige, lange und schlecht getimte Ereignisse produziert. Man setzt nicht schnell, man setzt einmal und sieht dann zwei Stunden zu. Die Bequemlichkeit, die ein grosses Wettprogramm bietet, wiegt in diesem Rhythmus weniger als die Absicherung, die eine Bewilligung bietet.
Umgekehrt gilt: Wer Snooker-Märkte mit exotischen Ausgängen sucht – Einzelbreak-Wetten, Session-Sieger, Höchstbreak pro Tag – findet bei den beiden bewilligten Veranstaltern ein engeres Programm. Erlaubt sind ohnehin nur Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der zulässige Umfang ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Wer das Snooker-Wettprogramm also vor der Anmeldung prüfen will, findet bei beiden Veranstaltern unter «Wettprogramm» genau die Wettarten, die zum jeweiligen Turnier freigeschaltet sind. Live-Wetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Und weil Live-Wetten gelten, unabhängig davon, ob ein Ereignis übertragen wird, zählt der tatsächliche Ablauf – nicht das Bild auf dem Bildschirm. Wer nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert, bekommt die Quote 1.00.
Was bei Snooker unter dem Strich bleibt: Zwei Anbieter, ein Bewilligungsrahmen, ein Sport mit langen Entscheidungen und ein Preis, der mit jedem Franken über die Theke geht.
Wohin das Geld geht: Steuern, Auszahlung und Limiten
Die Steuerfrage ist bei Snooker-Wetten kleiner, als viele annehmen, aber nicht null. Gewinne aus bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge weichen ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein gewöhnlicher Wettender gewinnt weit unter dieser Marke und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist die einzige echte Steuererleichterung des Schweizer Systems, und sie ist kein Zufall: Die Erleichterung ist der Ausgleich dafür, dass das Angebot staatlich eingeengt ist.
Der zweite Teil ist unangenehmer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis nimmt sie anders in den Blick: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt, zahlt also möglicherweise auf einen Gewinn, für den in der Schweiz überhaupt keine Steuer anfiele. Zahlen dazu gibt es bei der kantonalen Steuerverwaltung, und generell gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Das ist keine Floskel, sondern der einzige Rat, der bei kantonal unterschiedlichen Freibeträgen trägt.
Bevor überhaupt ausgezahlt wird, stehen bei Sporttip die Einsätze zur Debatte. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Mindesteinsatz ist für Snooker die interessantere Zahl. CHF 1 bedeutet, dass auch kleine Beträge auf einen einzelnen Frame möglich sind, was bei einem Sport mit 35-Frame-Finals praktisch ist. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist dagegen das, was Snooker unattraktiv für grosse Einsätze macht: Es gibt keinen statistisch begründeten Grund, im Snooker mehr als CHF 1’000 auf einen Frame zu setzen, aber wer es wollte, könnte es nicht innerhalb einer einzelnen Wette. Immerhin steht der Betrag fest, statt von einem Algorithmus abzuhängen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der bewilligte Veranstalter mit dem vollständigsten Apparat
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet – den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist ein Reibungspunkt beim Einstieg und eine Absicherung danach: Ein Konto, das diese Prüfung passiert hat, ist ein Konto auf eine konkrete Person.
Zur Abrechnung gehört ein Satz, den man kennen sollte, weil er mehr als eine technische Klarstellung ist. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Snooker ist das in der Regel irrelevant, weil ein Frame nicht in Abschnitte mit Nachspiel zerfällt. Interessant wird es, wenn die Regelung dennoch greift: Sie greift bei allem, was nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
Die Limiten liegen bei CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist möglich, und eine Zugangssperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen. Eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register.
Zu den Zusatzfunktionen: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Der Kombiboost verdient eine zweite Betrachtung, weil seine Schwellen nicht gleichwertig sind. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu finden, ist bei einem Matchtag mit mehreren Partien machbar. Fünfzehn solcher Voraussagen zu finden, ist eine andere Aufgabe, und wer sie löst, hat bereits fünfzehn Mal den Auszahlungsschlüssel eines Marktes bezahlt. Der Bonus wächst also mit der Zahl der Wetten, die ihn am stärksten verteuern. Bei einem Snooker-Turnier kann das gelingen, wenn man über mehrere Tage sammelt; bei einem einzelnen Match ist es praktisch ausgeschlossen.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Entscheidend ist der Betrag: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für Snooker ist das die schärfste Kante der Funktion. In einem Sport, in dem ein Frame in zwei Minuten kippt, ist die Versuchung gross, einen noch offenen Matchgewinn vorzeitig zu sichern. Genau in diesem Moment ist der Preis am ungünstigsten, weil der Betrag unter dem liegt, was die Wette bei Ausgang wert wäre – und niemand kann vorhersagen, ob die Wette gewonnen hätte. Der Betrag ist der Preis für die Entscheidung, die Spannung nicht mehr auszuhalten.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Person unter 18 Jahren ist ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Veranstalter ist nicht der einzige Ort mit einer Bewilligung, aber der einzige in seinem Gebiet, und das ist weniger ein Vorzug als eine Tatsache, aus der alles andere folgt: die Limiten, die Verifikation, die Pflichtlimiten und der gemeinnützige Reinertrag.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Bewilligungsniveau, anderes Territorium
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa.
Die Westschweiz ist der einzige Teil des Landes, in dem die Loterie Romande als Veranstalterin auftritt, und das ist keine Marketingentscheidung, sondern eine Aufteilung auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung. Wer in Genf wohnt, findet die Westschweizer Lösung als einzige Schweizer Option vor; wer in Solothurn wohnt, findet sie gar nicht. Der Wohnkanton entscheidet also über die Identität des Veranstalters, nicht der Geschmack des Wettenden.
Das ist die praktische Konsequenz, die den Vergleich auf zwei Zeilen reduziert. Ein Wetten-Vergleich mit zehn Zeilen und einem Sieger wäre bei dieser Ausgangslage unseriös. Wer aus dem Swisslos-Vertragsgebiet kommt, wird bei der Loterie Romande gar nicht erst registriert; wer aus der Westschweiz kommt, bei Swisslos nicht. Innerhalb dieses Rahmens gibt es keine Wahl, sondern eine Zuordnung. Die Vor- und Nachteile liegen folglich nicht im Anbietervergleich, sondern in der Gestaltung des Angebots und der Limiten, und beides ist gesetzlich eng gefasst.
Beim Snooker-Angebot ist die Struktur identisch: Es gilt die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und ein Anbieter darf nur aufnehmen, was dort steht. Der Wettende findet also bei beiden Veranstaltern dieselben zugelassenen Wettarten, nur unterschiedlich tief ausgebaut – und das Angebot richtet sich nach den Turnieren, die stattfinden.
Was ein Vergleich zwischen den beiden tatsächlich zeigt, ist nicht ein Unterschied in der Sicherheit, sondern in der Zugänglichkeit. Und über die entscheidet die Adresse auf der Steuererklärung.
BillyBets: grosse Auswahl, kein Schweizer Boden
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten, und die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet nach Art. 4 BGS hierzulande keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was dieser Status für den Snooker-Fan bedeutet, ist nicht nur eine Formalität. Ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, und das heisst, dass es keine Stelle gibt, an die man sich wendet, wenn eine Abrechnung falsch läuft. In einem Sport mit seltenen Regeln – «Re-spotted black», verfallene Boosts, abgebrochene Frames – ist das ein realer Unterschied, weil Streitfälle in genau diesen Randlagen entstehen.
Wer BillyBets dennoch nutzen will, sollte das als Entscheidung gegen den Schweizer Schutzapparat verstehen, nicht als Entscheidung für ein besseres Produkt. Ein grosses Wettprogramm ist ein Vorteil, aber es ist keiner, der einen fehlenden Rechtsweg aufwiegt, wenn man ihn braucht.
1Bet: dieselbe Rechtsstellung, andere Herkunft des Scheins
1Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da das Unternehmen in der Schweiz keine Zulassung besitzt, sind gemeldete Lizenzen nach Art. 4 BGS hierzulande wirkungslos. Schweizer Rechtsweg und Sperrregister-Anbindung fehlen; die Webseite kann gesperrt werden.
Der entscheidende Punkt ist der Wohnsitz des Wettenden, nicht die Domain des Anbieters. Egal, ob ein Anbieter eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland vorweisen kann: Wenn er nicht nach dem BGS bewilligt ist, gilt Schweizer Geldspielrecht für sein Angebot nicht, und Schweizer Spielerschutz greift nicht. Gewinne aus solchen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber in einzelnen Kantonen – die Praxis des Kantons Thurgau ist hier die bekannte – vollständig als Einkommen erfasst werden. Das ist die eine Stelle, an der die fehlende Bewilligung direkt in Franken messbar wird.
Was dieser Anbieter im Vergleich gewinnen kann, ist die Programmbreite, und was er verliert, ist die Anbindung an das, was in der Schweiz schiefgeht.
BetPanda: ein weiterer Player ohne Schweizer Standort
BetPanda besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet gemäss Art. 4 BGS in der Schweiz keine Rechtswirkung. Da das Angebot nicht am Schweizer Sperrregister angebunden ist, riskieren Betreiber die Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste.
Der Umgang mit einer Sperrliste ist die stillste aller Konsequenzen. Der blockierte Zugang läuft über DNS bei Schweizer Telekom-Anbietern, und die Gespa beschreibt Domain-Hopping als Praxis: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Wettender, der bei einem solchen Anbieter ein Konto führt, führt es also auf einer Adresse, die wechseln kann – und trägt das Risiko des Zugangs selbst.
Für Snooker heisst das: Ein Anbieter, der vor allem über die Programmbreite argumentiert, argumentiert über eine Tugend, die man in diesem Sport selten braucht. Lange Sessions, wenig Ereignisse, ein Turnier pro Quartal – die Breite eines Wettprogramms zahlt sich hier nicht so aus wie bei Ballsportarten mit täglichem Spielbetrieb.
Boomerang Bet: breite Palette, ohne Schutznetz
Boomerang Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, weshalb gemeldete Lizenzen nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos bleiben. Der Anbieter untersteht keiner Schweizer Aufsicht; Domains können daher auf der Sperrliste der Gespa landen.
Die fehlende Anbindung an das Sperrregister ist der Teil, der am wenigsten diskutiert und am meisten unterschätzt wird. Eine Spielsperre bei Swisslos gilt in einem schweizweiten Register und erstreckt sich auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf das Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländisches Angebot kennt dieses Register nicht. Wer sich also in einem Moment der Vernunft sperren lässt, ist bei diesen Anbietern nicht mitgesperrt und muss dort selbst vorsorgen.
Dasselbe gilt für Limiten. Die Pflicht zu Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage ist eine Schweizer Vorschrift; kein ausländischer Anbieter ist daran gebunden. Wer hier spielt, setzt seine Grenzen selbst – oder hat keine.
Playzilla: Konkurrenz um Aufmerksamkeit statt um Bewilligung
Playzilla bietet Wetten ohne Schweizer Bewilligung an, womit gemeldete Lizenzen nach Art. 4 BGS wirkungslos sind. Da kein Schweizer Rechtsweg besteht, ist eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste möglich.
Wer in einem Markt mit zwei bewilligten Veranstaltern um Aufmerksamkeit konkurrieren will, konkurriert zwangsläufig über Zusatzfunktionen. Cash-Out, Boosts, Kombiboni – diese Elemente sind das eigentliche Verkaufsargument, und der teuerste Teil davon ist der, der am freundlichsten klingt.
Der Kombiboost von Sporttip ist das beste Beispiel für die Rechnung, die niemand offenlegt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn – aber vier Wetten zahlen viermal den Auszahlungsschlüssel eines Marktes, und bei einer Marge von rund 5 % wandert bereits ein Fünftel des Umsatzes über die Theke, bevor der Bonus greift. Bei einem Snooker-Turnier mit wenigen Matches sind vier Wetten überhaupt nur über verschiedene Turniertage möglich. Das ist keine Kritik an Sporttip; es ist die Frage, die man jedem Anbieter stellen sollte, der mit Boni wirbt: Wie viele Wetten braucht es, bis der Bonus den Auszahlungsschlüssel schlägt? Die Antwort lautet bei vier Wetten und 5 % Bonus: praktisch nie. Der Bonus ist eine Rückerstattung eines kleinen Teils dessen, was die Wetten selbst gekostet haben.
BetAlright: kein Bewilligungsnachweis, keine Schweizer Anbindung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Bei einem Sport wie Snooker, in dem die Abrechnungsregeln den Wert einer Wette stark verändern, ist die Frage nach dem Regelwerk wichtiger als die Zahl der Märkte. Ein Anbieter mit einer Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat, hat keinen Anlass, Schweizer Abrechnungsmassstäbe anzuwenden. Wie er einen abgebrochenen Frame behandelt, wann eine Wette auf Quote 1.00 gesetzt wird und was mit einer zu spät platzierten Live-Wette passiert, steht in seinen eigenen Bedingungen – und die kann niemand hier durchsetzen.
Der einzige Weg, das vorher zu prüfen, ist die Bedingungen-Seite des Anbieters, und zwar vor der ersten Einzahlung.
BetFury: Krypto-Optik trifft Schweizer Zahlungsregel
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und hierzulande ohne Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung über die Sperrliste möglich.
Der Zahlungsaspekt ist hier mehr als eine Fussnote. Zulässige Schweizer Sportwetten zahlen Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers aus; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert diese Bedingung nicht. Ob und in welcher Form ausgezahlt wird, ist eine Frage seiner eigenen Bedingungen.
Wer Snooker vor allem live verfolgt, wird bei einer reinen Krypto-Plattform ausserdem selten die Preisstellung finden, die für enge Frames nötig ist. Bei einem Sport, in dem sich eine Quote in den letzten zwei Kugeln dreht, entscheidet die Reaktionsgeschwindigkeit des Buchmachers über den Wert einer Live-Wette – und die ist eine Frage der Infrastruktur, nicht der Währung.
FortuneJack: dieselbe Gruppierung, dieselben drei fehlenden Bindungen
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste der Gespa möglich.
Diese drei fehlenden Bindungen – Sperrregister, Rechtsweg, Aufsicht – sind der eigentliche Inhalt der Einschätzung, und sie sind nicht durch Programmbreite auszugleichen. Wer die Schweizer Sportwetten-Angebote mit den ausländischen vergleicht, vergleicht in Wahrheit zwei verschiedene Dinge: einen bewilligten, geschlossenen, überwachten Markt und einen offenen Markt ohne diese Überwachung. Der Vergleich der Quoten kommt danach, nicht davor.
Wer Snooker mag, wird bei den beiden bewilligten Veranstaltern ohnehin das finden, was er braucht: Einzel- und Kombinationswetten auf Match- und Turniersieger, Live-Wetten auf Frames, dazu Limiten, die einem vor dem schlimmsten Tag schützen sollen. Der Rest ist Programm.
Was ein Snooker-Bonus unter dem Strich wert ist
Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa – 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die regulatorische Grundlage dafür, dass Bonusangebote in der Schweiz überhaupt klein ausfallen. Sie ist auch der Grund, warum ein Schweizer Snooker-Bonus selten spektakulär ist: Wo jede Gratiswette vorab genehmigt werden muss, entsteht kein Wettlauf um die grösste Zahl im Banner.
Was an Boni tatsächlich angeboten wird, steht ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip sind die Zusatzangebote Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost, alle online und mit klaren Bedingungen: Ein Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen festen Prozentsatz, und beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der verfallende Boost ist die Regel, an der sich das Marketing am deutlichsten bricht. Ein «Boost» klingt nach einem Geschenk an den Preis. Wer die Wette per Cash-Out schliesst, verliert ihn ersatzlos – der Bonus war also an das Halten der Wette gebunden, nicht an den Einsatz. Und weil der Cash-Out-Betrag ohnehin tiefer liegt als der mögliche Gewinn bei Ausgang, entscheidet sich der Wettende in diesem Moment zwischen zwei Beträgen, die beide unter dem maximalen liegen.
Am nüchternsten rechnet man den Kombiboost nach. Bei einem unterstellten Einsatz von CHF 10 pro Wette, vier Einzelwetten mit je mindestens 1.50 und damit einer Gesamtquote von mindestens 5.06, liegt der mögliche Nettoertrag bei CHF 40.60 vor Bonus und CHF 42.63 nach den 5 % Bonus. Nettogewinn also CHF 32.63 statt CHF 30.60 – eine Differenz von rund CHF 2. Der Einsatz von CHF 40 ist dabei bereits vier Mal über die Theke gegangen. Für eine Snooker-Wette am Abend eines Masters-Viertelfinals ist das ein Bonus, der weniger ausmacht als ein Kafi in der Pause.
Bleibt die Einordnung, die kein Veranstalter ausspricht: Ein Bonus, der an Bedingungen gebunden ist, ist kein Rabatt auf die Wette, sondern eine zusätzliche Wette auf das Einhalten der Bedingungen. Bei Snooker mit seinen seltenen Turnieren und den langen Pausen dazwischen ist das ein besonders schwer zu haltendes Versprechen. Wer in der Schweiz Snooker wettet, tut es sinnvollerweise wegen des Sports und der klaren Abrechnung, nicht wegen des Bonus.
Steuern, Auszahlung und Kontrolle: wem das Geld am Ende gehört
Gewinne aus Schweizer Sportwetten bleiben unter dem Steuerfreibetrag steuerfrei und gehen auf ein Konto im eigenen Namen. Das ist die eine Seite des Systems, und sie ist attraktiv. Die andere Seite ist, dass derselbe Sportwettenmarkt einem Wettenden über die Limitenfunktion auch die Entscheidung aus der Hand nehmen kann, die er später bereut. Beides gehört zu demselben Gesetz.
Die rechtliche Konstruktion ist klar: Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1.1.2021 arbeitet. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Einzelspiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben zwei Veranstalter zugelassen, und der Reingewinn geht in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, handelt strafbar: bis zu drei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird Spielende nicht. Der Einsatz kann in Verfahren gegen den Veranstalter aber eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
An dieser Stelle endet die Legalitätsfrage und beginnt die Auszahlungsfrage. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Wichtig ist das Gegenstück: Die Schweiz hat kein Instrument zur Zahlungsblockade gegen unbewilligte Wettangebote. Kein Bank- oder Kartensystem blockiert solche Zahlungen. Wer glaubt, die Sperre komme über die Karte, hat die Sperrliste nicht verstanden: Sie wirkt im Netz, nicht im Zahlungsverkehr.
Das ist die unspektakulärste und wichtigste Einsicht des ganzen Bereichs: Der Schutz endet bei der Domain, und er beginnt nicht auf dem Bankkonto. Wer überweist, überweist.
Werbung, die nichts versprechen darf
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).
Diese Regeln sind auch der Grund für den Ton dieser Seite. Ein Anbieter ohne Bewilligung wird hier beschrieben und bewertet, nicht beworben. Wer auf einer Seite über Schweizer Sportwetten erfährt, ein ausländischer Anbieter sei «die sichere Wahl», liest Marketing.
Häufige Fragen zu Snooker-Wetten in der Schweiz
Wo darf in der Schweiz legal auf Snooker gewettet werden?
Nur bei den zwei von den Kantonen zugelassenen Veranstaltern. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und ein Onlinekonto bekommt nur, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt.
Führt die Gespa-Liste Snooker unter den zugelassenen Sportarten und Wettarten auf?
Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, aktuell in der Version vom 10.09.2026. Sie ist die einzige Grundlage dafür, was überhaupt angeboten werden darf – mit Qualifikationsrunden, Frauenwettkämpfen und Ranglistenwetten nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind. Wer wissen will, welche Snooker-Märkte offen sind, prüft das Wettprogramm beim Veranstalter.
Wie gross ist die Marge in Snooker-Quoten, und was macht sie mit der Auszahlung?
Bei einem illustrativen Zweiwegemarkt mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsschlüssel bei 95 % und die Marge bei rund 5 %, also in einer Spanne von ungefähr 3 bis 7 %, sobald die Seiten nicht symmetrisch bepreist sind. Von jedem eingesetzten Franken fliessen dann rund 95 Rappen als Auszahlung zurück.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 50 auf Quote 1.90 ergeben CHF 95, davon CHF 45 Nettoertrag.
Wie werden Live-Wetten auf einzelne Frames abgerechnet, und was gilt bei zu spät platzierten Wetten?
Live-Wetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Der tatsächliche Ablauf entscheidet, nicht das Bild.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung steuerlich behandelt?
Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber kantonal anders erfasst werden: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen, unabhängig vom Betrag. Bei bewilligten Schweizer Grossspielen bleibt ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei – der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, die kantonalen Werte weichen ab.
Sportarten – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
