Zehn Anbieter, zwei Bewilligungen: was von Treueaktionen übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Ein Bonus für Bestandskunden klingt nach einem Geschenk, das regelmässig wiederkommt. In der Schweiz ist daraus ein Ausnahmefall geworden. Seit das Geldspielgesetz den Markt auf zwei Veranstalter zugeschnitten hat, dürfen Swisslos und die Loterie Romande Gratisspielguthaben und ähnliche Anreize nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ausgeben, und diese Zustimmung hängt an Bedingungen, die den Rahmen klein halten.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Klein heisst nicht uninteressant. Es heisst, dass die Rechnung anders aussieht als in einem Markt mit zwanzig Willkommenspaketen: keine Einzahlungsschlacht, keine Staffel, die mit dem Einzahlungsbetrag wächst, keine Aktion, die im Wettprogramm eines Drittanbieters aufpoppt. Was es gibt, sind ein Boostsatz auf Kombinationen, ein paar Quotenaufschläge und ein Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt und dort bleibt. Die entscheidende Eigenschaft dieser Beträge steht in jeder Teilnahmebedingung und in keinem Werbetext: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer den grössten Bonus sucht, landet schnell bei einer Staffel, die zehn oder fünfzehn richtige Voraussagen verlangt, bevor sie ins Geld geht. Der billigere Weg zum selben Wetterlebnis führt zu zwei Veranstaltern mit festen Quoten, harten Limiten und einer Aufsicht, die mitzählt, wie viele Gratisaktionen sie im Jahr genehmigt.

Stand der Angaben: Oktober 29, 2026. Bewilligungen, Limiten und Aktionstermine abgeglichen mit der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, sowie mit den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Neukundenangebote waren gestern: was Sporttip und Jouez Sport ihren bestehenden Konten geben

Zwei Anbieter, ein Vergleich, und die Liste ist damit schon zu Ende. Das ist keine Auslassung, sondern die Marktgrösse. Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen will, hat zwei Adressen zur Wahl, und beide gehören Veranstaltern, die ihre Erlöse für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen verwenden. Ein Ranking über zehn gleichartige Buchmacher wäre in diesem Markt eine Erfindung.

Was trotzdem verglichen werden kann, ist die Frage, die einen bestehenden Kunden interessiert: Welche Gegenleistung kommt nach der Anmeldung noch, wie lange läuft sie, und was lässt sich davon am Ende auszahlen. Die drei Kriterien liefern zwei sehr verschiedene Antworten, und die Unterschiede liegen nicht in der Höhe der Beträge, sondern in ihrer Form. Ein Dauerangebot auf Kombinationen steht gegen eine befristete Aktion an sieben Abenden.

Laufzeit: eine Aktion hat einen Anfangs- und einen Endpunkt

Die Loterie Romande fuhr in der laufenden Saison das Modell Aktionstag und nannte es «JouezSport – Patinoires et Stades». Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 gab es sieben Aktionstage, an denen in den Stadien der National League ein Aktionshinweis verbreitet wurde. Wer diesen Hinweis innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Spielerkonto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Der Vorrat war gedeckt: insgesamt 7’000 Stück, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Daran lässt sich ablesen, wie solche Angebote kalkuliert sind. Die Laufzeit ist der Kern des Angebots, nicht sein Rahmen. Ein Abend im Stadion entscheidet, ob man überhaupt in die Nähe des Guthabens kommt; danach bleiben sieben Tage für das Einlösen und dreissig für das Verspielen. Wer an einem dieser sieben Abende nicht im Stadion und auch nicht an einen Hinweis gekommen ist, für den existierte das Angebot nicht. Ein Nachschlag kam nicht.

Bei Swisslos ist das umgekehrt gebaut. Der Kombiboost und die Quotenaufschläge hängen an keinem Kalender, sondern an der Art der Wette. Sie laufen dauerhaft, greifen aber nur, wenn der Wettschein die Form erfüllt, die sie verlangen: mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und die Wette muss online abgeschlossen sein. Wer über die Verkaufsstelle spielt, hat davon nichts. Auf dem Papier spielt also ein lebenslanges Angebot gegen eine Aktion, die nach 84 Tagen Geschichte war. In der Praxis entscheidet nicht die Laufzeit, sondern die Bedingung, an der sie hängt.

Bedingungen: vier Voraussagen sind die Eintrittskarte

Der Kombiboost zahlt eine Erhöhung auf den Nettogewinn, und die Staffel ist steil gebaut: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn, jeweils gerechnet auf einen Wettschein, dessen sämtliche Voraussagen mindestens Quote 1.50 tragen. Der Schein selbst bleibt eine gewöhnliche Kombinationswette mit allen Rechenregeln, die dafür gelten. Der Boost kommt erst am Ende obendrauf.

Wie fein die Bedingungen geschnitten sind, zeigt sich in den Nebenbestimmungen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, das heisst, die Hunderterstufe ist nicht für jeden Betrag zu haben. Eine Systemwette zählt mit, eine Wette in einer Verkaufsstelle nicht. Und wer den Schein vorzeitig auflöst, verliert den Anspruch auf die Erhöhung vollständig.

Die Quotenaufschläge, die Swisslos daneben führt, sind noch enger gefasst. Der Quotenboost gilt ausschliesslich online und ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage; der PROFITBOOST erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Cash-Out lässt sie verfallen. Das ist die eigentliche Pointe der Bedingungen: Der Aufschlag und die Notbremse schliessen einander aus.

Bei der Loterie Romande hängen die Bedingungen nicht an Marktformen, sondern an Verfügbarkeit und Frist. Die 7’000 Stück waren die Obergrenze, der Aktionshinweis war keine Ware im Schaufenster, und das Guthaben verfiel nach dreissig Tagen von selbst. Wer das Guthaben in dieser Frist nicht einsetzte, verlor es. Verlängerungen sind in solchen Aktionen nicht vorgesehen. Wie sich der Kombiboost im Erfolgsfall rechnet, steht im Abschnitt «Was ein Kombiboost-Schein im Erfolgsfall zurückbringt»; die genaue Mechanik des Wettscheins steht im Abschnitt «Grundlagen: was eine Aktion für bestehende Konten in der Schweiz überhaupt ist».

Auszahlbarkeit: der Betrag, der auf dem Konto bleibt

Hier trennt sich die Vergleichsliste endgültig vom Werbetext, denn ein Guthaben auf dem Spielerkonto und Geld auf dem Bankkonto sind zwei verschiedene Dinge in zwei verschiedenen Regelwerken. Swisslos kursiert das Aktionsguthaben im Wallet, und aus diesem Wallet fliesst nur ein Teil wieder heraus: Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen. Es steht im Guthaben und lässt sich nicht auszahlen.

Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze mit anderen Zahlen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben selbst ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Bei Swisslos kommt die Grenze schon beim Aufladen ins Spiel. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf wird nur angenommen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer an einem Aktionstag CHF 10 bekommt, hält damit einen Zehner in einem System, das Beiträge unter CHF 20 gar nicht erst einlegt und Beträge über CHF 1’000 nicht automatisch gutschreibt. Der Aktionsbetrag ist Wetteinsatz, nicht Abhebung. Genau das ist der Punkt, an dem ein Bonus für bestehende Konten seine Farbe zeigt: Was in der Bedingung als «Gratisguthaben» steht, ist im Wallet eine Wettenheit ohne Gegenwert in Franken.

Wer vorne liegt: zwei Antworten statt einer

Für wen also welche der beiden Konstruktionen etwas taugt. Der Kombiboost ist ein Angebot an eine bereits bestehende Gewohnheit. Wer ohnehin Kombinationswetten mit vier oder mehr Voraussagen oberhalb der Mindestquote spielt, bekommt auf jeden solchen Schein einen Zuschlag, ohne einen einzigen zusätzlichen Franken einzusetzen. Das ist der billigste Bonus, den es in diesem Markt gibt, weil er kein Verhalten erzeugt, sondern eines belohnt. Bei einem Zehner-Einsatz und vier niedrigen Quoten bleibt die Erhöhung allerdings im Bereich weniger Franken. Wer sich wegen des Boosts eine vierte Voraussage auf den Schein holt, zahlt den Zuschlag mit einem zusätzlichen Risiko, gegen das die Erhöhung optisch nicht ankommt.

Die Aktion der Loterie Romande war das Gegenmodell, und für einen bestimmten Leser war sie besser: Wer im Winter ohnehin an National-League-Abenden im Stadion war, konnte für das Einlösen eines Hinweises CHF 10 Spielguthaben mitnehmen, ohne eine Wettgewohnheit zu ändern. Nur war das Guthaben am 10. März 2026 zum letzten Mal zu haben, und wer sich dafür erst ein Konto eingerichtet hätte, hätte CHF 10 gewonnen und drei Wochen Nutzungsdauer. Ein Konto eröffnet man nicht für einen Zehner.

Genau darin liegt die ehrliche Einschätzung dieser Liste. Beide Konstruktionen setzen ein Konto voraus, das bereits benutzt wird, und beide belohnen die Nutzung mit Zuschlägen, die auf einem einzelnen Schein klein bleiben. Wer sich wegen einer Aktion anmeldet, hat die Reihenfolge falsch herum gebaut: Er nimmt das Konto wegen des Bonus. Umgekehrt passt es zusammen. Der Kombiboost ist der beste laufende Zuschlag für einen Kombinationsspieler, und die Aktionstage waren ein Mitnahmeangebot an Stadiongänger, nicht an Kundensuche. Wer mehr Märkte, mehr Sportarten und eine breitere Palette von Wettarten will, findet in dieser Liste ohnehin nichts, was diese Erwartung erfüllt; dazu kommt später mehr.

Grundlagen: was eine Aktion für bestehende Konten in der Schweiz überhaupt ist

Der klassische Bestandskundenbonus, wie ihn Leser von ausländischen Seiten kennen, funktioniert nach einer Mechanik, die es in der Schweiz nicht gibt. Er besteht aus einer Einzahlung, einem Prozentsatz obendrauf und einer Umsatzbedingung, die den Betrag so lange im Konto festhält, bis genug gewettet wurde. Nichts davon findet sich bei Swisslos oder der Loterie Romande. Es gibt keine Einzahlungsprämie, keine Staffel nach Einzahlungshöhe, keinen Prozentsatz auf eine Überweisung.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Was es gibt, sind zwei Formen, und beide sind dem eigentlichen Geschäft viel näher, als es die Werbesprache vermuten lässt. Die erste ist eine Erhöhung des möglichen Gewinns: Der Veranstalter zahlt auf einen Wettschein, den der Wettende ohnehin abgibt, einen Zuschlag. Die zweite ist Guthaben, das der Veranstalter auf das Spielerkonto legt und das nur zum Wetten verwendbar ist. Beide Formen verändern nicht die Chance. Sie verändern nur die Zahlung im Erfolgsfall beziehungsweise das, was im Konto liegt. Der Kombiboost gehört zur ersten Form, das Aktionsguthaben der Loterie Romande zur zweiten.

Ein drittes Element kommt im gesetzlichen Alltag hinzu. Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen vorher die Zustimmung der Aufsicht, und die Zustimmung gilt für eine bestimmte Aktion, nicht für einen laufenden Gutscheinvorrat. Deshalb gleicht das Angebot weniger einem Dauersortiment als einer Reihe von Einzelbewilligungen, deren Ergebnisse man als Kunde nicht vorhersehen kann. Wer auf ein Angebot wartet, wartet nicht auf eine Staffel, sondern auf eine Entscheidung.

Der Kombiboost: fünf Prozent sind der Anfang, hundert das Ende der Fahnenstange

Der Kombiboost ist das einzige Dauerangebot seiner Art im Schweizer Angebot, und seine Bedingungen lesen sich in einer Minute, seine Auswirkungen nicht. Er gilt nur online, in den drei Wettformen Prematch, Live und Systemwette, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus bemisst sich am Nettogewinn und steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen.

Die Schwelle bei 1.50 ist der eigentliche Filter. Sie schliesst schwere Favoriten aus, also die Voraussagen, mit denen sich ein Schein konservativ bauen liesse, und sie schliesst keine einzige Aussenseiterposition aus. Ein Schein, der den Boost erhält, besteht damit mindestens aus vier Positionen, von denen jede einzelne scheitern kann; bei fünfzehn Positionen ist die Zahl der Bedingungen, die alle gleichzeitig eintreten müssen, grösser als die Zahl der Franken auf dem Schein. Dazu kommen die Limits: Einsatz und Gewinnerhöhung sind nach oben begrenzt. Die Hunderterstufe ist also kein Betrag, den ein Kunde frei wählen kann, sondern eine Obergrenze, die der Veranstalter gesetzt hat und ändern kann.

Nichts davon ist ein verstecktes Risiko, und nichts davon ist ein Grund, die Finger vom Boost zu lassen. Es ist der Grund, warum die Zahl im Werbetext und die Zahl auf dem Konto nicht dieselbe sind. Der Nettogewinn, auf den sich die Prozente beziehen, ist der um den Einsatz verminderte Bruttogewinn. Bei vier Voraussagen sind 5 % des Nettogewinns ein Zuschlag, der die Mehrheit der Kombinationen nicht aufwiegt, die gegen die Schwelle verloren gehen. Bei fünfzehn Voraussagen sind 100 % des Nettogewinns ein Betrag, den die wenigsten Scheine dieser Welt erreichen. Die Staffel ist ehrlich gerechnet und unehrlich erzählt.

Was ein Wettschein kostet: Quote, Rundung, Absage und Bet Builder

Der Kombiboost sitzt auf einem Rechenwerk, das man kennen sollte, bevor man die Erhöhung schätzt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Wer vier Voraussagen zu je 1.60 kombiniert, multipliziert vier Faktoren und landet bei einer Gesamtquote über sechs. Die Zwei-Personen-Plausibilität des Alltags, wonach «vier Favoriten» etwas Solides seien, hält dieser Rechnung nicht stand: Es handelt sich um ein Produkt, nicht um eine Summe.

Dazu kommt eine Feinheit, die bei Beträgen im zweistelligen Bereich wenig ausmacht und bei grossen Beträgen sehr viel. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Auf einem Zehner-Schein mit kleinem Zuschlag verschwinden dabei Rappen. Auf einem hohen Schein ist es ein Betrag, den der Rundungsvorgang dem Kunden nimmt, ohne dass er ihn je zu sehen bekommt.

Der Rest des Regelwerks entscheidet darüber, ob ein Schein überhaupt noch steht. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung darf nur die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Absage, die nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, ist die Wette ungültig: Eine Einzelwette wird zurückbezahlt, in einer Kombinationswette bekommt die betroffene Voraussage Quote 1.00. Ein 1.00 in einem Produkt aus vier Faktoren zieht den gesamten Schein in den Keller.

Dasselbe Muster gilt für Livewetten. Sie gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Zur regulären Spielzeit gehören die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Ein Schein, der auf ein Weiterkommen gesetzt wurde, kann deshalb eine Wette auf neunzig Minuten gewesen sein.

Auch die Einsatzgrenzen gehören zur Rechnung. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Für einen Bonus, der auf einem Prozentsatz des Nettogewinns beruht, bedeutet das eine harte Decke: Ab einem bestimmten Einsatz ist die Erhöhung nicht mehr proportional, weil der Schein gar nicht mehr angenommen wird.

Gratisguthaben ist kein Geld

Die zweite Bonusform verdient einen eigenen Satz, weil sie am häufigsten missverstanden wird. Ein Guthaben im Spielerkonto ist kein Kontostand. Es ist eine Wettenheit, die der Veranstalter zur Verfügung stellt und deren Auszahlung er ausschliesst. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande steht derselbe Satz für das Gratisspielguthaben. Wer mit solchem Guthaben gewettet und gewonnen hat, hat als Erstes den Blick auf den Kontostand mit dem Blick ins Regelwerk zu verbinden.

Wer diesen Punkt prüft, findet bei beiden Veranstaltern aber nicht nur die Grenze, sondern auch das Instrument, das sie milde macht. Ein gewöhnliches Wallet-Guthaben lässt sich auszahlen, und die Wege dorthin sind beschrieben: bei Swisslos zweimal pro Jahr kostenlos, danach mit möglicher Kommission; bei der Loterie Romande über die angegebene IBAN bei Gewinnen über CHF 1’000. Die Grenze verläuft also nicht zwischen «Gewinn» und «kein Gewinn», sondern zwischen Einzahlung und Geschenk. Was eingezahlt wurde, ist Geld mit einem Auszahlungsweg. Was geschenkt wurde, ist Einsatz ohne Auszahlungsweg.

Die praktische Folge ist unromantisch. Ein Promotion-Guthaben hat genau einen denkbaren Nutzen: es im Rahmen seiner Gültigkeit auf einen Schein zu setzen, der auch mit eigenen Mitteln auf dem Schein gestanden wäre. Wer wegen des Guthabens eine Wette eingeht, die er sonst nicht eingehen würde, hat den Bonus nicht mitgenommen, sondern sich einen Anlass gebaut. Und der Anlass ist auf dreissig Tage datiert.

Quotenboost und PROFITBOOST: einmal pro Konto, und Cash-Out löscht ihn

Die beiden Aufschläge, die Swisslos neben dem Kombiboost führt, sind im Vergleich zum Boostsatz klein und in ihren Bedingungen schärfer. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; der PROFITBOOST erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Und beide haben eine Klausel, die in keinem Werbetext steht: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out wiederum ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Damit ist die Notbremse und der Aufschlag zwei Enden desselben Kontos. Wer einen Boost auf dem Schein und ein kippendes Spiel vor Augen hat, wählt zwischen dem Zuschlag im Erfolgsfall und dem Teil zurück im Misserfolgsfall. Das ist keine Falle, aber es ist eine Entscheidung mit Preis, und der Preis wird nicht ausgeschildert. Für einen Wettenden, der Cash-Out regelmässig als Instrument benutzt, ist ein Boost deshalb nur auf solchen Scheinen ein Geschenk, die er auch ohne ihn bis zum Ende laufen liesse. Für alle anderen ist er eine Wette darauf, dass die eigene Nervenstärke hält.

Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Beides gehört zum Rahmen, den ein Bonus nicht verschiebt.

Rechtslage: Bewilligung, Wohnsitz und die engen Grenzen jeder Gratisaktion

Wer die Schweizer Bonuslandschaft verstehen will, muss mit dem Gesetz beginnen und nicht mit der Werbung, weil in diesem Markt das Gesetz die Werbung bestimmt. Der Rahmen ist das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, in dem Online-Sportwetten als Grossspiel gelten. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission hat mit Sportwetten nichts zu tun, weil sie nur Casinos beaufsichtigt.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Interkantonal ist die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die ganze Liste. Wer eine Schweizer Sportwette abschliessen will, hat folglich keine Auswahl zwischen konkurrierenden Anbietern, sondern zwischen zwei Gebietsorganisationen, und ein Online-Konto bekommt nur, wer im jeweiligen Gebiet wohnt.

Wer ein Konto bekommt: achtzehn Jahre, Schweizer Wohnsitz, eine einzige Identität

Die Registrierung ist der Punkt, an dem jeder Bonus scheitert oder gelingt, und sie ist strenger als in fast jedem anderen Markt. Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dieses Gebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Sporttip wird in allen diesen Gebieten durchgeführt, und für einen Wohnsitz ausserhalb davon gibt es kein Konto.

Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist kein Formalismus, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Limiten und Sperren überhaupt greifen können: Wer das Konto nicht eindeutig einer Person zuordnen kann, kann auch deren Verlustgrenze nicht durchsetzen. Nebenbei erklärt es, warum ein Zweitkonto keine Option ist. Es ist keine.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier ist ein Online-Konto auf die Wohnbevölkerung des Gebiets begrenzt. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, eine Grösse, die erklärt, warum sich Aktionen in diesem Gebiet oft am Verkaufspunkt oder am Stadionrand abspielen und nicht im Netz. Für Leser aus der Deutschschweiz ist das keine Nebensache: Das Guthaben der Aktion, die im Abschnitt «Laufzeit: eine Aktion hat einen Anfangs- und einen Endpunkt» beschrieben wurde, war auch für sie rechnerisch erreichbar, aber ein Konto war es nicht.

Rechtlich steht die Altersgrenze noch an einer zweiten Stelle. Minderjährige werden online nicht zugelassen, und Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Die Grenze ist nicht als Empfehlung formuliert, und sie ist keine Bedingung, über die der Bonus hinweghelfen könnte.

Was man überhaupt wetten darf: eine geschlossene Liste statt eines offenen Marktes

Der zweite Grund, warum der Schweizer Bonusmarkt kleiner ist, liegt nicht in den Beträgen, sondern im Produkt. Was in der Schweiz bewettet werden darf, folgt einer geschlossenen Liste, die die Aufsicht führt: Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten sind darin benannt, und was nicht darin steht, ist nicht Bestandteil des zugelassenen Angebots. In der aktuellen Fassung vom 10. September 2026 finden sich darin Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für den Alltag heisst das etwas sehr Konkretes. Cornerwetten und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, und einen Esport-Bereich gibt es darin nicht. Wer eine Wette auf eine Ecke oder auf die Anzahl Verwarnungen platzieren will, findet sie nicht bei den bewilligten Veranstaltern, sondern auf Seiten, die für den Schweizer Markt keine Bewilligung haben. Damit wird eine Spielvorliebe zu einer Frage der Rechtsordnung, und das ist bei der Bewertung dieser Seiten im Abschnitt «Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung» ein zentraler Punkt.

Was erlaubt ist, ist dagegen klar und breit genug für die meisten Wettenden. Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat, und das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt deshalb, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters mit den Bedingungen, die er dafür aufstellt. Wer Cash-Out als Rechtsanspruch versteht, irrt; wer ihn als Hausregel versteht, liegt richtig.

Gratisguthaben braucht Zustimmung: warum die Aktionen so klein sind

Die entscheidende Regel für Gratisaktionen steht im Geldspielgesetz und nicht im Marketing. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt und Swisslos 8. Vierundzwanzig und acht. Wer diese Zahlen liest und daneben die Vorstellung von einem wöchentlichen Bonusprogramm hält, hat den Grund für die Nüchternheit dieses Marktes gefunden.

Diese Zustimmung ist der Grund, warum ein Bestandskundenangebot in der Schweiz zuerst ein Verwaltungsvorgang und erst danach eine Werbemassnahme ist. Die Aufsicht prüft, was passiert, bevor es passiert, und sie knüpft die Erlaubnis an Bedingungen. Auch die Werbung selbst ist geregelt: Sie darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführend, und sie darf sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit kennt das Gesetz dagegen nicht. Der Unterschied ist wichtig: Die Schweizer Regel ist eine Inhaltsregel, keine Uhrzeitregel.

Für den Kunden hat die Zustimmungspflicht eine unbequeme Folge, die man kennen sollte, wenn man auf ein Angebot wartet. Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und aus nichts sonst. Ein Versprechen in einer Anzeige, in einem Forum oder in einer Nachricht ist keine Grundlage. Wer wissen will, was eine Aktion wert ist, liest die Spielregeln und die Teilnahmebedingungen, und er liest sie zum Zeitpunkt der Aktion, weil die Bewilligung an eine Aktion gebunden ist und nicht an ein Versprechen.

Geld auf dem Spielerkonto: nur auf ein Konto auf eigenen Namen

Auszahlungen folgen in der Schweiz einer einfachen Regel: Sie gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Damit gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot keine anonymen Auszahlungen. Für einen Wettenden ist das eine unbequeme Sicherheit: unbequem, weil keine Auszahlung an Dritte möglich ist, sicher, weil niemand sonst an das Guthaben kommt.

Dazu gehört die zweite Regel des Geldspiels: Es gibt keinen Kredit an Spielende. Ein Spielerkonto ist ein Guthabenkonto, kein Kreditrahmen. Wer über ein Konto nachdenkt, das ihm eine Nachzahlung oder einen Vorschuss anbietet, hat den Markt bereits verlassen und befindet sich ausserhalb der Schweizer Regeln.

Steuern: der Freibetrag, die 35 Prozent und «je nach Kanton»

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber steuerbar. Der Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für die grosse Mehrheit der Wettenden heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn, keine Verrechnungssteuer, nichts, was den Nettogewinn nachträglich schmälert. Der Freibetrag gilt aber nur, wie ihn der Bund nennt. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Deshalb gilt für jeden Gewinn weit unterhalb einer Million: «je nach Kanton». Wer eine konkrete Zahl braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung, nicht die Wettseite.

Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern sieht die Sache anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Steuerpraxis zu: Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als volles Einkommen behandelt. Wer sein Sportwettenglück regelmässig ins Ausland verlegt, sollte diese Differenz mit dem Nettogewinn verrechnen, bevor er den Buchmacher für günstiger hält.

Ohne Schweizer Bewilligung: was ein ausländisches Konto den Spielenden kostet

Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Das sagt die Rechtsordnung selbst: Die Schweizer Bewilligung gilt nur hier, und wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Auf dieses Delikt steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist der eine Trost.

Die Kosten liegen für ihn an einer anderen Stelle. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Ombudsstelle, keine Aufsichtsbeschwerde, keine Prüfung der Quoten durch die Gespa und keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister. In solchen Angeboten fehlt damit sowohl der Schutz als auch die Fair-Play-Kontrolle, und der Satz gilt für alle acht Namen, die im Abschnitt «Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung» besprochen werden, ohne Unterschied.

Dazu kommt ein Mechanismus, den man nicht unterschätzen sollte. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter auf DNS-Ebene sperren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden jedoch innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt selbst Anbieter, deren Adressen nach einer Sperre sofort unter neuem Namen erreichbar waren. Ein Konto bei einem solchen Anbieter hängt deshalb an einer Adresse, die von einer Liste abhängen kann, die niemand dem Kunden meldet.

Die ehrliche Einordnung dieser Seite zum Ausland lautet also nicht «gefährlich» und nicht «sicher», sondern: Es sind zwei verschiedene Rechtsordnungen mit zwei verschiedenen Schutzversprechen. Die bewilligten Veranstalter bieten den vollen Schweizer Schutz, dafür gibt es ihrer zwei, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Verifizierung. Die ausländischen Angebote bieten weder Sperrregister noch Rechtsschutz, dafür mehr Märkte und Sportarten. Wer glaubt, eine der beiden Seiten sei per Definition die sichere, hat die Wahl noch nicht verstanden.

Verantwortung: Limiten, Sperre und was eine Aktion nicht auslösen soll

Bei jedem Bonus steht die Frage im Raum, ob ein Anreiz den Einsatz hebt. In der Schweiz ist diese Frage kein ethisches Anhängsel, sondern Teil des Bewilligungssystems, und sie lässt sich an drei Instrumenten nachprüfen: der Verlustlimite, der Spielsperre und der Alterskontrolle. Alle drei gelten unabhängig davon, ob ein Gutschein im Konto liegt oder nicht.

Verlustlimiten: sieben Tage, dreissig Tage und die drei Tage bis zur Erhöhung

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Dreitagefrist ist der eigentliche Mechanismus, und ihre Richtung ist entscheidend. Kleinere Limiten sind der leichte Weg und werden nicht verzögert. Grössere Limiten sind der schwere Weg und werden verzögert. In der gesetzlichen Grundlage ist das so angelegt, dass Limiten vom Spielenden selbst gesetzt werden und dass eine Erhöhung erst nach 24 Stunden wirksam wird; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem Samstagabend eine Grenze anheben möchte, kommt damit nicht am Samstagabend durch. Das ist unbequem und es ist der Punkt. Ein Limit, das man in derselben Minute erhöhen kann, in der man es braucht, ist kein Limit, sondern eine Anzeige.

Für einen Wettenden, der im Monat CHF 200 einsetzt, heisst das praktisch wenig: Die Voreinstellung ist keine Hürde, sondern Haltelinie. Für jemanden, der im Monat deutlich mehr bewegt, heisst es sehr viel, weil jede Erhöhung einer bewussten Entscheidung mit Wartezeit bedarf. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht; es gibt keine Zahl, die für alle gilt. Es gibt nur die Zahl, die der Wettende selbst setzt, und die Aufsicht verlangt von den Veranstaltern, dass sie solche Limiten abfragen. Wer keine setzt, setzt sie nicht, und dann greift nur der gesetzliche Rahmen.

Spielsperre: bis zu 180 Tage, unbefristet, und schweizweit im Register

Der Zugang zu Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizerischen Register festgehalten und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ein Register, das die Grenze zwischen Sportwetten und Casino aufhebt, verändert den Charakter einer Pause. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht mehr bei einem Produkt, sondern im Zugang zum Geldspiel überhaupt, und er kann die Sperre nicht am nächsten Tag mit einem neuen Login umgehen. Rechtlich ist die Sperre eine Massnahme gegen über- oder verschuldete sowie spielsuchtgefährdete Personen und gegen die Selbstsperre; das Register ist geteilt und gemeinschaftlich geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.

Der Preis dieser Härte ist auf der anderen Seite ebenso klar. Gesperrte und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch einen allfälligen Anspruch. Das ist keine Nebenfussnote, sondern ein Grund mehr, sich vor der Sperre zu überlegen, ob noch etwas im Konto steht, das man behalten will.

Die Testkäufe der Gespa: 47.5 Prozent sind keine Randnotiz

Über den Spielerschutz wird viel geschrieben, und zu selten wird er gemessen. Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen geprüft, ob an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wird. In 47.5 % der Fälle passierte genau das. Wer diese Zahl mit dem Satz «an Verkaufsstellen gilt der Schutz streng» verbindet, verbindet zwei Dinge, die nicht zueinander passen.

Online ist die Lage eine andere, und das ist der Grund, warum die Verifizierung des Ausweises so genau genommen wird. Minderjährige werden online nicht zugelassen, ein Konto pro Person und verifizierter Identität ist die Regel. Die Differenz zwischen diesen beiden Türen ist der Grund, warum eine Kontrolle am Papier nicht reicht. Für die Schweizer Bonuslandschaft hat die Auffälligkeit eine direkte Konsequenz: Aktionen, die an der Verkaufsstelle oder am Stadionrand verteilt werden, sind die Form, die im Test schlecht abschneidet. Je genauer eine Aktion an ein verifiziertes Online-Konto gebunden ist, desto besser steht die Kontrolle.

Kein Anreiz zum höheren Einsatz: der Anspruch hinter der Zustimmungspflicht

Der Anspruch, der hinter der Zustimmungspflicht für Gratisaktionen steht, ist klein und deutlich: Ein dauerhaftes Angebot soll den Einsatz nicht in die Höhe ziehen. Es soll zur bestehenden Nutzung passen und sie nicht verschärfen. Das ist der Massstab, an dem sich jede Aktion messen lassen muss, und es ist der Massstab, an dem sich der Kombiboost selbst messen lassen muss.

Nach diesem Massstab haben die Quoten- und Profitaufschläge ein gutes Format: Sie greifen auf einer Einzelwette und ändern nichts daran, wie viele Positionen der Schein hat. Der Kombiboost hat ein schlechteres Format, und man kann es an seinen Stufen ablesen. Vier Voraussagen sind eine Gewohnheit, zehn sind ein Ziel, fünfzehn sind eine Wette darauf, dass die eigene Auswahl besser ist als der Markt. Wer sich die Stufen als Leiter vorstellt, hat verstanden, wie das Angebot wirkt, ohne je eine Grenze zu überschreiten. Wer sich dabei ertappt, dass er zusätzliche Voraussagen sucht, um eine Stufe zu erreichen, hat genau das Verhalten entwickelt, das die Zustimmungspflicht verhindern sollte.

Die praktische Gegenmassnahme steht bereits zur Verfügung und kostet nichts. Eine Verlustlimite für dreissig Tage lässt sich in derselben Minute senken, in der sie gebraucht wird, und sie ist die einzige Schranke, die vor der Einzahlung greift statt danach. Sie ist damit das nützlichste Werkzeug, das dieser Markt für bestehende Konten bereithält, und ihr Nachteil ist lediglich, dass niemand mit ihr wirbt.

Bonusarten für bestehende Konten: Boost, Aktionstag und Spielguthaben

Drei Sorten von Aktionen begegnen einem in der Schweiz, und keine davon ist die ausländische Einzahlprämie. Es sind der Aufschlag auf einen laufenden Wettschein, der befristete Aktionstag mit Verteilaktion und das Guthaben, das der Veranstalter ins Konto legt. Jede hat einen anderen Zeitbezug und einen anderen Kostenbezug, und jede wird anders schädlich, wenn man ihre Frist nicht kennt.

Ein Aktionstag ist kein Dauerangebot

Die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ist das lehrreichste Beispiel, das dieser Markt zu bieten hat, weil sie die Aktion auf einen Abend und eine Halle zusammenschnürte. Das Guthaben von CHF 10 war an einen Aktionshinweis gebunden, der in den Stadien verbreitet wurde, an ein Einlösen im verifizierten Konto und an einen Vorrat von 7’000 Stück. Damit hatte das Angebot drei Grenzen gleichzeitig: eine örtliche, eine mengenmässige und eine zeitliche.

Aus dieser Form folgt eine Eigenschaft, die bei Dauerangeboten fehlt. Ein Aktionstag belohnt Anwesenheit und nicht Umsatz. Wer im Stadion war, hatte einen Zehner, wer nicht, hatte nichts, und wer im Stadion war, sich aber vorher kein Konto eingerichtet hatte, konnte den Hinweis zwar im Konto einlösen, aber erst dann, wenn das Konto verifiziert war. Deshalb taugt dieser Typ Aktion als Mitnahme für bestehende Kunden, aber nicht als Anlass, einen zu werden. Die Mengengrenze macht den Unterschied zusätzlich härter, weil der Vorrat enden kann, bevor die sieben Tage Einlösefrist um sind.

Gratiswette: der Einsatz geht mit dem Gewinn nicht zurück

In der Marktsprache heisst der Betrag Gratiswette oder Freiwette, im Gesetzestext Gratisspielguthaben, und die Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei. Bei einer Gratiswette ist es üblich, dass der Einsatz nicht mit dem Gewinn zusammen ausbezahlt wird. Wer also mit einem geschenkten Zehner auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, erhält nicht CHF 20, sondern den Gewinn ohne den Einsatz, und in der Schweizer Ausprägung ist am Ende auch die Auszahlung des Guthabens selbst ausgeschlossen.

Die Frage, die sich daran anschliesst, ist keine rhetorische. Sie lautet, was mit dem Gewinn geschieht, der aus solchem Guthaben entsteht. Darauf gibt es für gewöhnliche Guthaben klare Regeln: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen bei der Loterie Romande ins Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN, bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet und darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf eigenen Namen. Bei Gewinnen aus Gratisspielguthaben ist die Antwort vor dem ersten Einsatz einzuholen, und sie steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer das vor dem Wetten nicht liest, liest es danach mit Interesse.

Was man vor dem Zusagen liest

Wer eine Aktion prüfen will, kann die relevanten Punkte an einer kurzen Liste abarbeiten, und jedes dieser Felder hat in diesem Markt schon einmal einen Einsatz gekostet:

Der letzte Punkt verdient einen eigenen Blick, weil er nichts mit dem Bonus zu tun hat und trotzdem über den Ertrag entscheidet. Sportsporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer also einen kleinen Gewinn auf einem alten Wettschein liegen lässt, verliert ihn nicht durch eine Bedingung des Bonus, sondern durch Zeit. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, und beide stehen in den Spielregeln.

Gutschein, Wettbonus, Freiwette: dasselbe mit drei Namen

Die Marktsprache hat für dieselbe Sache mehrere Namen, und die Schweizer Rechtssprache hält eine eigene Ordnung dagegen. In rechtlichen Erklärungen spricht man von der Veranstalterin oder dem Veranstalter, im losen Sprachgebrauch vom Wettanbieter. Von einer Lizenz ist in Schweizer Texten nicht die Rede, sondern von einer Bewilligung, und zwar einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel. Der Geldbetrag heisst im Gesetz Gratisspielguthaben, in der Marktkommunikation Gratiswette oder Freiwette.

Für einen Leser, der mit dem Wort Gutscheincode sucht, ist diese Ordnung unmittelbar nützlich, weil sie die Frage verschiebt. Im Schweizer Angebot ist der Gegenstand nicht ein Zeichen, das man von einer Seite in ein Formular überträgt, sondern ein Guthaben, das nach den Bedingungen des Veranstalters im Spielerkonto liegt. Wer im Kopf hat, dass vor jeder Aktion eine Zustimmung der Aufsicht steht, sieht auch, warum eine Aktion ihren Wert nicht aus ihrer Verbreitung bezieht, sondern aus den Bedingungen, die zu ihr gehören. Die drei Namen sind also nicht austauschbar, was ihre Herkunft betrifft, aber sie bezeichnen alle denselben Gegenstand: einen Betrag im Spielerkonto mit einer begrenzten Nutzung.

Zwei Bewilligungen, acht Namen: wer wozu berechtigt ist

Vor der Bewertung steht die Einordnung, und in diesem Markt ist sie binär. Entweder ein Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung, oder er hat keine. Zwischenstufen existieren nicht, und für Schweizer Wettende ist die Frage deshalb die erste, die geklärt werden muss, weil sie entscheidet, welches Regelwerk überhaupt gilt.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder Bewilligung nach eigenen Angaben
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande, Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa keine Schweizer Bewilligung Herkunftsbewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zehn Zeilen, zwei verschiedene Einträge in der mittleren Spalte, und die Wiederholung ist hier die Information. Der interkantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, nicht auf zehn und nicht auf zwanzig. Die acht weiteren Namen stehen auf der Liste, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen und weil eine Bewertung, die sie verschweigt, keine Bewertung wäre. Deshalb sind die beiden Gruppen im Folgenden auch nicht in einer Rangfolge gemischt, sondern getrennt dargestellt: erst die Veranstalter, die in der Schweiz veranstalten dürfen, dann die Namen, die es nicht dürfen.

Die dritte Spalte beschreibt aus demselben Grund für acht Zeilen denselben Sachverhalt. Ob ein Anbieter ausserhalb der Schweiz über eine Bewilligung verfügt, ändert für den hiesigen Wettenden nichts, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat und die Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz wirkt. Die Frage, die für einen Leser zählt, ist damit nicht, welche Papiere ein Anbieter vorweisen kann, sondern welches Recht auf sein Konto anwendbar ist. Und anwendbar ist bei acht dieser zehn Namen Schweizer Geldspielrecht nicht. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Beschrieben und bewertet wird hier trotzdem jeder der zehn Namen, weil eine Beschreibung keine Werbung ist.

Die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung

Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und ein Boostsatz für Kombinationen

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotteriegenossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet reicht von der Deutschschweiz über das Tessin bis ins Fürstentum Liechtenstein, und ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet beschränkt.

Für bestehende Konten ist Sporttip die produktivste Adresse der Schweiz, weil hier das einzige Dauerangebot auf Kombinationen liegt: der Kombiboost mit seiner Staffel von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50 und nur online. Dazu kommen Quotenboost und PROFITBOOST, beide einmal pro Wettendem nutzbar und beide durch einen Cash-Out vernichtbar.

Die Grenzen des Angebots liegen nicht in der Höhe, sondern in der Form. Vier Voraussagen sind die Untergrenze, und die Mindestquote von 1.50 verbietet den Aufbau eines Scheins aus schweren Favoriten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, der Mindesteinsatz CHF 1. Einsatz und Gewinnerhöhung des Boosts sind zusätzlich limitiert. Bei den Auszahlungen ist Swisslos der strengere der beiden Veranstalter: Zweimal pro Jahr ist die Auszahlung auf ein Konto auf eigenen Namen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet und Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Und ein Gewinn, der 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Auswertung nicht geltend gemacht wurde, verfällt.

Das ist die Bewertung, die diese Zeilen tragen: Sporttip ist die richtige Adresse für einen Wettenden, der Kombinationen ohnehin spielt und den Zuschlag als Zugabe auf eine bestehende Gewohnheit nimmt. Es ist die falsche Adresse für einen, der den Boost als Anlass sieht, die Zahl der Voraussagen zu erhöhen. Wer sich die Staffel als Grund kauft, mehr Positionen auf den Schein zu holen, von dem er sonst gelassen hätte, bezahlt den Zuschlag mit einem zusätzlichen Risiko und erhält dafür bei vier Positionen mit niedrigen Quoten einen Betrag im Bereich weniger Franken. Bleibt der nüchterne Teil: die Gebühr ab der dritten Auszahlung im Jahr und die 26-Wochen-Frist sind die zwei Stellen, an denen Sporttip einem Kunden Geld nimmt, ohne dass es nach einer Bedingung aussieht.

Loterie Romande, Jouez Sport: sechs Kantone und zehn Franken im Stadion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Bewilligung nach demselben Regime und unter derselben Aufsicht wie Swisslos. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende, und ihr Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt für Jouez Sport nicht infrage, und das ist keine Formalie, sondern die Grenze des Veranstaltungsgebiets.

Der Stil der Westschweizer Aktionen unterscheidet sich erkennbar vom Boostsatz auf der anderen Seite der Saane. Die Loterie Romande arbeitet mit befristeten Aktionstagen und verteilt ihr Guthaben dort, wo ihre Kundschaft ohnehin ist, nämlich an Verkaufspunkten und in den Stadien. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, gedeckelt auf 7’000 Stück und mit dreissig Tagen Gültigkeit, ist das Muster: klein, datiert, örtlich gebunden, nicht auszahlbar.

Auf der Auszahlungsseite ist die Handhabung etwas anders geschnitten als bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben und Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Bewertung fällt entsprechend anders aus als beim Boostsatz, und sie fällt weniger freundlich für den Dauerbetrieb. Jouez Sport bietet einem bestehenden Kunden keine laufende Gegenleistung, sondern Gelegenheiten. Wer im Winter regelmässig in den Stadien der National League war, hat die Gelegenheit mitgenommen und dafür nichts bezahlt; wer sie verpasst hat, hat nichts verpasst, was sich hätte nachholen lassen. Der Aktionshinweis war in den Stadien zu finden, die 30-Tage-Gültigkeit des Guthabens war die einzige Frist, die nach dem Einlösen noch lief, und der Vorrat war begrenzt. Der Massstab, an dem sich diese Bauform messen lassen muss, ist die Anwesenheit und nicht die Treue.

Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Sie stehen nicht hier, weil es bei ihnen etwas zu holen gäbe, was die beiden Veranstalter nicht bieten, sondern weil Schweizer Wettende ihnen im Netz begegnen und weil eine Bewertung, die das auslässt, eine Lücke lässt. Bewertet werden sie nach denselben Kriterien wie die beiden bewilligten Häuser, und jedes Mal ist das Ergebnis des ersten Kriteriums dasselbe.

Was bei ihnen in diesem Markt fehlt, ist nicht eine Formalität, sondern der gesamte Schutzapparat: keine Prüfung der Quoten, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und ein Guthaben, dessen Regeln nicht in der Schweiz geschrieben werden. Diese vier Sätze bedeuten für jeden der acht Namen dasselbe, und sie stehen deshalb hier einmal und nicht achtmal. In den einzelnen Abschnitten wird nur noch beschrieben, was daran den Ausschlag gibt.

WirWetten: die Adresse, die verschwinden kann

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung. Der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt ebenso wie jede hiesige Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter auf DNS-Ebene sperren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste war am 3. September 2019 erschienen. Gesperrte Adressen tauchen nach Angaben der Aufsicht innert Stunden unter neuen Domains wieder auf.

Für einen Kunden heisst das: Das Konto hängt an einer Adresse, die von einer Liste abhängt, über die niemand ihn informiert. Wer dort ein Guthaben hält, erfährt von einer Sperre nicht durch eine Nachricht, sondern durch eine Fehlermeldung. Die praktische Prüfung kostet nichts: Wer die Domain des Anbieters auf der Sperrliste der Aufsicht nachschaut, weiss vorher, worauf er sich einlässt. Die Bewertung dreht sich damit um den einzigen Vermögenswert, den ein Konto in diesem Bereich überhaupt hat, nämlich seine Erreichbarkeit. Bei WirWetten ist die Adresse die schwächste Stelle, nicht die Wette.

Playzilla: worauf eine Wette ausserhalb des BGS steht

Playzilla veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung, und damit steht jede Wette dort ausserhalb des Schweizer Geldspielrechts. Für einen Spielenden ist das keine Formalität mit unklarem Preis, sondern eine Rechtsordnung mit klaren Regeln: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das ist die eine Hälfte.

Die andere Hälfte betrifft den, der gewettet hat. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer gewinnt, hat damit einen Anspruch, dessen Durchsetzung an einem Verfahren hängt, auf das er keinen Einfluss hat. Die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt wirkt hier kein ausländischer Titel. Die Bewertung dieses Namens hängt damit an einer Frage, die vor dem ersten Einsatz zu beantworten ist: Auf welcher Rechtsgrundlage steht eine Forderung, wenn der Veranstalter keine Schweizer Bewilligung hält und ein ausländischer Titel hier nichts bewirkt? Wer darauf keine Antwort hat, hat auf Kredit gespielt, auch ohne einen Franken geborgt zu haben.

FortuneJack: die Spielsperre, die hier nicht ankommt

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung und steht damit ausserhalb des Schweizer Regimes. Der Punkt, der das praktisch am härtesten macht, ist der Anschluss an das Sperrregister. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, sperrt sich schweizweit, im Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine solche Sperre ist eine Massnahme der hiesigen Aufsicht für die hiesigen bewilligten Angebote.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kommt diese Sperre nicht an, und das ist für einen Spielenden eine gemischte Nachricht. Für die einen ist es eine unbequeme Lücke in der eigenen Schutzmauer: Die eine Adresse, die man aus guten Gründen dichtgemacht hat, ist gar nicht betroffen. Für die anderen ist es die entscheidende Info vor der Kontosuche. Wer eine Pause braucht, findet sie in diesem Markt nur dort, wo die Aufsicht zuständig ist. Die Bewertung lautet deshalb nicht, dass FortuneJack ein besonders riskantes Haus sei, sondern schlicht: Ein Schutzmechanismus, auf den ein Spielender sich verlässt, hat bei diesem Anbieter keinerlei Wirkung. Das ist die härteste Aussage, die sich über ein Konto treffen lässt, und sie braucht kein weiteres Argument.

1xBet: wohin eine Beschwerde geht

1xBet veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Damit entfällt für einen hiesigen Kunden die gesamte Kette, die bei einem Streit greift: keine Prüfung der Quoten durch die Aufsicht, keine Schweizer Aufsichtsbeschwerde, keine Ombudsstelle, kein Anschluss an das Sperrregister. Wer sich über eine falsch gewertete Wette oder eine blockierte Auszahlung beschwert, sucht in diesem Markt nach einer Instanz, die es nicht gibt.

Der Unterschied zu Betrug ist wichtig und muss klar gesagt werden: Ohne Schweizer Bewilligung ist ein Anbieter nicht automatisch unredlich. Er steht nur ausserhalb des Verfahrens, in dem Schweizer Kunden eine Entscheidung erzwingen können. Beschwerden laufen damit über den Anbieter selbst, und der Leser entscheidet, ob er das für eine ausreichende Instanz hält. Die praktische Prüfung ist wieder die Liste: Steht die Domain auf der Sperrliste der Aufsicht, ist der Marktzugang ohnehin blockiert, und zwar ohne dass der Kunde dazu etwas tun müsste. Die Bewertung dreht sich bei 1xBet um die Beschwerdestelle: Es gibt keine, und das ist ein Kostenpunkt, der erst nach einem Streit sichtbar wird, wenn er nicht mehr ausgeräumt werden kann.

22Bet: was der Kanton von ausländischen Gewinnen hält

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und ein Gewinn dort ist ein Gewinn ohne Schweizer Bewilligung. Während Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zu einem Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei bleiben und erst darüber der 35-prozentigen Verrechnungssteuer unterliegen, sieht die Behandlung ausländischer Anbieter anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Steuerpraxis zu, und die ist nicht in allen Kantonen gleich: Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als volles Einkommen behandelt.

Daraus folgt eine einfache Rechnung, die man vor und nicht nach dem Gewinn anstellt. Ein höherer Bruttogewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann nach dem Steuerrecht des eigenen Kantons unter dem Nettogewinn des bewilligten Hauses liegen. Für einen Wettenden, der regelmässig grössere Beträge gewinnt, ist die Frage nach dem eigenen Kanton damit ein Teil der Buchmacherwahl und nicht ein Nachtrag dazu. Die Bewertung von 22Bet hängt an dieser Nachrechnung, und die prüft man am besten schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung, nicht in einem Forum.

Bahigo: wer die Quoten kontrolliert

Bahigo veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung. Für eine Wette heisst das zuerst einmal, dass niemand die Quoten kontrolliert. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter prüft die Aufsicht das Angebot als Ganzes, vom zugelassenen Sport über die zugelassenen Wettarten bis zu den Bedingungen des Produkts. Es gibt in diesem Markt keine Fair-Play-Kontrolle für ausländische Anbieter. Es gibt auch keinen Vergleichsmassstab, gegen den sich eine auffällige Quote prüfen liesse.

Für einen Wettenden, der Quoten vergleicht, klingt das nach einem Vorteil. Es ist keiner. Die Abwesenheit einer Kontrolle ist keine Erhöhung der Auszahlung, sondern der Wegfall der Instanz, die eine falsch abgerechnete Quote korrigieren würde. Der Vergleich der Quoten bleibt sinnvoll, aber er ersetzt die Kontrolle nicht, und er wirkt nur, solange alles glattgeht. Wer die genauen Regeln eines Marktes vor dem Einsatz lesen will, muss sich beim Anbieter selbst bedienen, weil keine andere Stelle sie führt. Die Bewertung von Bahigo fällt damit über die Fairness, nicht über die Höhe: Bei einem Haus mit Schweizer Bewilligung prüft eine dritte Stelle nach, bei diesem nicht.

Jackbit: unter welchen Regeln ein Guthaben liegt

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung, und die Schweizer Regeln über das Guthaben sind deshalb auf ein Konto dort nicht anwendbar. Das ist eine Aussage über Regeln, nicht über Beträge. In der Schweiz lautet eine dieser Regeln, dass Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto erfolgen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und eine zweite, dass es keinen Kredit an Spielende gibt. Diese Regeln greifen, weil eine Schweizer Bewilligung an sie gebunden ist.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet über das Guthaben das Regelwerk des Anbieters selbst, und das ist nicht das Schweizer Regelwerk. Wer auf einer Plattform spielt, deren Bedingungen nicht dem hiesigen Recht unterliegen, liest folglich ein Vertragswerk, das nicht nach hiesigen Massstäben geprüft wurde. Wie sich ein Streit nach diesem Vertragswerk entscheidet, steht nicht in der Schweiz geschrieben. Die Bewertung von Jackbit dreht sich damit um die Frage, wer die Regeln schreibt: Wer sein Guthaben unter fremden Bedingungen hält, hält es unter Bedingungen, die er nicht mitgestaltet hat und nicht hier durchsetzen kann.

AmunRa: warum die eigene Bewilligung hier nicht hilft

AmunRa veranstaltet ohne Schweizer Bewilligung, und für einen hiesigen Wettenden hat eine ausländische Bewilligung, die AmunRa allenfalls vorweist, keinerlei Wirkung. Das ist keine Abwertung, sondern die Aussage des Schweizer Rechts selbst: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische entfaltet hier keine Kraft. Ein ausländisches Papier ändert also nichts daran, dass eine Wette auf einer solchen Plattform ausserhalb des Schweizer Regimes steht, und es ändert nichts daran, dass sie hier keinen Schutz erzeugt.

Das ist der Grund, warum die dritte Spalte der Vergleichstabelle für acht Zeilen denselben Eintrag trägt. Für die hiesige Entscheidung ist die Frage, ob und von wem ein Anbieter im Ausland zugelassen wurden, folgenlos. Relevant bleibt nur, was im Schweizbezug fehlt: kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsschutz, keine Kontrolle der Quoten. Die Bewertung von AmunRa fällt deshalb besonders nüchtern aus: Ein Zertifikat, das hier keine Wirkung hat, macht eine Wette hier nicht sicherer, und ein Konto bei AmunRa gewinnt durch eine ausländische Bewilligung nichts hinzu, was ein Schweizer Wettender brauchen könnte.

Was ein Kombiboost-Schein im Erfolgsfall zurückbringt

Die Staffel des Kombiboost ist eine Prozentstaffel und keine Betragsstaffel, und Prozente sagen nichts, solange kein Einsatz danebensteht. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, bei Kombinationen als Produkt der Einzelquoten, und der Boost kommt als Anteil des Nettogewinns obendrauf. Mit einem Einsatz von CHF 10 lässt sich die Spanne ausrechnen, und die Bedingung, unter der sie gilt, ist immer dieselbe: Jede Voraussage muss gewinnen, und jede muss die Mindestquote von 1.50 erreichen.

Für die unterste Stufe, vier Voraussagen, liegt die Rückzahlung im Erfolgsfall je nach Höhe der Quoten zwischen rund CHF 68 und rund CHF 102. Vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.60 ergeben eine Gesamtquote von etwa 6.55 und damit CHF 65.54 brutto, nach Abzug des Einsatzes rund CHF 55.54 netto; 5 % davon sind ungefähr CHF 2.78, was die Rückzahlung auf rund CHF 68.31 hebt. Vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792 und damit CHF 97.92 brutto, netto CHF 87.92, ein Zuschlag von rund CHF 4.40 und eine Rückzahlung von rund CHF 102.32. Die Spanne zwischen den beiden Enden dieser Stufe ist grösser als der Betrag, den der Boost hinzufügt.

Für die weiteren Stufen genügt ein Schein, der die Mindestquote nur knapp erfüllt, um die Grössenordnung zu zeigen. Sieben Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 17.09, also CHF 170.86 brutto und CHF 160.86 netto; 20 % davon sind rund CHF 32.17, die Rückzahlung liegt bei rund CHF 203.03. Zehn solcher Voraussagen ergeben eine Gesamtquote von rund 57.67, brutto CHF 576.65 und netto CHF 566.65; 40 % sind rund CHF 226.66, die Rückzahlung liegt bei rund CHF 803.31. Fünfzehn solcher Voraussagen ergeben eine Gesamtquote von rund 437.89, brutto CHF 4’378.94 und netto CHF 4’368.94; die Stufe von 100 % verdoppelt den Nettogewinn auf rund CHF 8’737.88, also rund CHF 8’738.

Zwei Einschränkungen gehören zu diesen Zahlen, sonst sind sie irreführend. Die erste ist formal: Swisslos rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab, sodass am Ende ein paar Rappen unter der Rechnung liegen. Die zweite ist inhaltlich und wichtiger: Einsatz und Gewinnerhöhung des Boosts sind limitiert. Die Summe von rund CHF 8’738 ist also nicht der Betrag, den ein Kunde mit CHF 10 und fünfzehn Treffern in jedem Fall ausgezahlt bekommt, weil die Erhöhung an eine Obergrenze des Veranstalters stösst. Zusammen mit dem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Kombinationswette und dem Mindesteinsatz von CHF 1 ist der Spielraum, in dem die Staffel ihre volle Wirkung entfaltet, enger, als die Prozentsätze nahelegen.

Was diese Rechnung aussagt und was nicht, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Sie sagt, was ein Schein auszahlt, wenn alle seine Voraussagen eintreffen. Sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich das ist. Die Zahl der Voraussagen ist die Zahl der Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, und der Boost verändert keine einzige davon, er bezahlt nur einen Teil des Ergebnisses. Der ganze Vorteil der Staffel ist eine Erhöhung des Nettogewinns um wenige Franken auf der untersten Stufe und eine Verdoppelung eines Betrags, den nur ein Bruchteil aller Scheine erreicht. Wer den Boost als Grund versteht, eine Stufe höher zu gehen, verwechselt die Belohnung mit dem Ziel.

Häufige Fragen zu Bonussen für Bestandskunden

Lassen sich in der Schweiz Gratiswetten für bestehende Konten finden?

Ja, aber nur in enger Form. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, deshalb sind solche Aktionen selten, klein und an Bedingungen gebunden. Sie liegen als Guthaben im Spielerkonto, sind nicht auszahlbar und kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Wie arbeitet der Kombiboost für ein bestehendes Konto?

Er gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Erhöhung bemisst sich am Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie verlief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 gab es sieben Aktionstage. Wer den in den Stadien der National League verteilten Aktionshinweis innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Der Vorrat umfasste 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei einer Gratiswette ist es üblich, dass der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückkommt. In der Schweizer Ausprägung ist zusätzlich die Auszahlung des Aktionsguthabens selbst ausgeschlossen. Wie ein Gewinn behandelt wird, der aus solchem Guthaben entsteht, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und ist vor dem Einsatz zu prüfen.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen; zwei Auszahlungen pro Jahr sind kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»