Freebet-Codes in der Schweiz – warum es sie kaum gibt und was die zwei Angebote wirklich kosten
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Stand Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben der besprochenen Veranstalter wurden gegen das Geldspielgesetz und die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.
Wer nach einem Freebet-Code für Sportwetten sucht, erwartet eine Buchstaben-Zahlen-Kombination, die einen Bonus freischaltet. In der Schweiz gibt es diese Kombination nicht. Es gibt nicht einmal eine Stelle, an der sie stehen könnte. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und ein Grossspiel darf nur veranstalten, wer dafür eine Bewilligung hält. Zwei Veranstalter haben sie: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist die ganze Angebotsfläche, auf der ein Code landen könnte.
Das ist keine besonders gute Nachricht, und der reisserische Ton, in dem solche Seiten sonst auftreten, wäre hier gelogen. Was bleibt, ist die interessantere Frage: Was kostet ein Gratisguthaben, wenn es eines gibt? Bei der Loterie Romande stand in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ein Code auf Plakaten in den National-League-Stadien, und wer ihn im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben. Nicht einmal dieser Veranstalter-Code war ein Neukunden-Code im üblichen Sinn, sondern ein Aktionscode an sieben bestimmten Aktionstagen. Wer sich mit solchen Codes auskennt, weiss, was als Nächstes kommt: Bedingungen. Sie kommen hier besonders viele.
Die Schweiz ist der schlechteste Markt Europas für Gratiswetten-Anbieter und damit der beste für einen Betrachter, der wissen will, was an der Gattung dran ist. Rund 671 ausländische Domains stehen am Ende des Vorjahres auf der Sperrliste der Gespa, Fernsehwerbung für nicht bewilligte Anbieter ist strafbar, und die Inhaber der zwei Bewilligungen dürfen ihr Gratisguthaben nicht einfach streuen. Ein Code ist damit kein Schlüssel, sondern eine Prüfsumme über Bedingungen: Einsatz, Frist, Quote, Auszahlbarkeit. Diese Prüfsumme ist der Gegenstand dieser Seite.
Und sie ist unangenehm. Ein Gratisguthaben mit CHF 10 Nennwert, das nur 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist, steht in der Bilanz des Spielenden weit unter einem Zehner. Wird es auf einen Markt mit zwei Quoten von je 1.90 gesetzt, schrumpft der statistische Erwartungswert auf ungefähr die Hälfte des Nennwerts, und die Rechnung dahinter ist der ehrlichste Teil jeder Bonusbeschreibung, den es gibt. Wer das einmal nachgerechnet hat, liest die Wörter «100 % Bonus» nie wieder mit derselben Miene.
Zwei Veranstalter, zehn Anbieter im Vergleich, fünf Limiten-Regeln und kein Code. Hier ist, was das für einen Spielenden bedeutet, der in der Schweiz wohnhaft ist und wissen will, wohin sein Guthaben wirklich geht.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Der Vergleich vorne ist die Kurzfassung der gesamten Schweizer Lage. Auf der einen Seite Swisslos, eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sporttip betreibt. Auf der anderen Seite die Loterie Romande, die Jouez Sport betreibt. Auf der dritten Seite: niemand. Es gibt keine dritte Bewilligung, und die Gespa führt keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher, weil es keine gibt. Was sie führt, ist die Sperrliste der ausländischen Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter über das Domain Name System blockieren.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Was die Tabelle zeigt, ist keine Rangfolge, sondern eine Trennlinie. Die zwei oberen Zeilen teilen sich das Land in Vertragsgebiete auf: Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone zusammen mit dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist keine Bequemlichkeit des Anbieters, sondern der Zuschnitt der Bewilligung, und wer sich darüber ärgert, ärgert sich über den föderalen Aufbau des Landes.
Die acht Zeilen darunter kosten den Leser am meisten Aufmerksamkeit. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das heisst konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar. Wer dort einzahlt, tut das ohne die Schutzmechanismen, die im Abschnitt über Spielerschutz beschrieben sind. Das ist kein Verbot — der Spielende wird nicht bestraft —, aber es ist eine Verschiebung des Risikos auf die Person, die die Wette platziert.
Und dann ist da die Quoten-Seite des Vergleichs, die keine Tabelle füllen kann. Die Preise der beiden bewilligten Veranstalter liessen sich in diesem Rahmen nicht für konkrete Sportereignisse belegen, und eine erfundene Quote wäre schlimmer als eine leere Zeile. Was sich belegen lässt, sind die Mechaniken rund um den Preis: der Kombiboost bei Sporttip, der die Quote nicht erhöht, sondern den Nettogewinn, und die Quoten- und Profitboosts, die nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gelten und bei einem Cash-Out verfallen. Ein «Boost» ist damit weniger ein Geschenk als eine Lenkung: Er belohnt genau die Wettform, die der Anbieter möchte, und verfällt in dem Moment, in dem der Spielende selbst entscheiden will. Für einen Vergleich heisst das: Die Zahl auf dem Wettschein ist das eine, was daneben steht, das andere.
Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem tiefsten Mindesteinsatz
Swisslos hat seinen Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist die juristische Kurzfassung einer Struktur, die es sonst nirgends gibt: Ein Genossenschaftsverband von Kantonen betreibt Wetten zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist der Mindesteinsatz von CHF 1 der freundlichste Satz im ganzen Schweizer Regelwerk. Bei vielen ausländischen Anbietern ist der Einstieg billig und die Obergrenze unbegrenzt; hier ist es umgekehrt. Nach oben setzt Swisslos bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette an und kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Der praktische Nebeneffekt ist wenig romantisch und trotzdem relevant: Ein Spielender kann sich nicht in einem Abend in eine Situation wetten, die er am nächsten Morgen nicht mehr erklären kann. Es sei denn, er tippt sehr, sehr oft.
Die Abwicklung ist der zweite Ort, an dem sich zeigt, wie viel der Veranstalter seinen Spielenden zutraut. Sportguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zu den Zahlungsarten gehört PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wichtig für den Verkauf: Ein Swisslos-Spielkonto ist online nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zu haben, dazu mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Papierkram zum Überspringen, sondern die Bedingung, an die jede spätere Auszahlung gebunden ist.
Auszahlungen laufen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Kleine Gewinne kommen schneller und automatisch — bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos das Guthaben direkt dem Wallet gut, darüber wird überwiesen, bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen. Die 3 % sind ein Beispiel für eine Gebühr, die auf den ersten Blick harmlos wirkt und bei häufigen kleinen Auszahlungen mehr kostet als der Freebet eingebracht hat.
Die Software-Seite hat Stärken und einen klaren Knick. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Der Knick: Bei einem laufenden Boost verfällt die Erhöhung, sobald der Spielende den Cash-Out zieht. Wer den Boost nutzt, verkauft also sein eigenes Ausstiegsrecht, ohne dass ihm das jemand als Preis nennt.
Rechtlich abgesichert und für Live-Spielende wichtig: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Dasselbe Haus hält auch die strengste Regel im Sortiment für Kombinationswetten bereit. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spielende erhält sein Geld zurück und verliert den Abend — nicht mehr, aber auch keinen Rappen darüber.
Der Kombiboost selbst ist die interessanteste Zahl des Angebots und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine Belohnung für Kartenbau, nicht für Voraussicht: Wer fünfzehn Spiele richtig tippt, hat mehr verdient als fünf Prozent auf den vierzehnten Treffer. Und wer eine dieser fünfzehn Voraussagen mit einer Quote unter 1.50 nimmt, bekommt gar nichts. Die Skala belohnt also weder Mut noch Sachkenntnis, sondern Ausdauer im Mittelmass.
Das Fazit zu Swisslos fällt sortimentsbezogen aus: Sporttip deckt in der Breite ab, was die Bewilligung zulässt — Einzel-, Kombi-, System- und Livewetten, Cash-Out mit Vorbehalt, Kombiboost —, und keine dieser Funktionen ist dort üppig. Wer Sportarten sucht, die nicht auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen, wird enttäuscht; wer sich einmal vertippt, muss die Regeln kennen, denn ein nicht innert 26 Wochen geltend gemachter Gewinn verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks. Diese Frist ist die stillste Falle im Regelwerk und trifft nicht den Zocker, sondern den Gelegenheitswetter, der den Wettschein vergisst.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen-Zahl ist kein Marketingklimbim: Sie erklärt, warum die Aktionscodes dieses Veranstalters in den Stadien auftauchen und nicht im Netz. Das Vertriebsnetz ist physisch, und die Aktionen folgen ihm.
In den Limiten ist die Loterie Romande grosszügiger als der Deutschschweizer Mitbewerber, mindestens auf dem Papier. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer die 10’000 als Spielraum für einen grosszügigen Anbieter liest, liest falsch: Es ist die Obergrenze, nicht die Empfehlung, und sie sagt nichts darüber, ob das Geld wieder herauskommt.
Denn der Punkt, der bei Jouez Sport am schwersten wiegt, ist die Auszahlbarkeit des Guthabens selbst. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld, sondern Zugang zu einer Wette — und sein Wert hängt vollständig an der Quote und am Markt, nicht am Nennwert. Genau darum kreist die Rechnung im Abschnitt «Wie viel eine Gratiswette hinter der Quote wert ist». Bei einem Anbieter, dessen Einzahlungsweg über 2’350 Verkaufsstellen läuft, ist dieser Unterschied praktisch spürbar: An der Kasse lässt sich kein nicht auszahlbares Guthaben auszahlen.
Und dann ist da die Aktion, die den Anlass zu dieser Seite gibt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die vollständige Anatomie eines Schweizer Freebet-Codes, und sie ist deutlich kürzer als das, was ausländische Portale unter demselben Wort verkaufen.
Was der Code verlangt: ein verifiziertes Konto, eine Eingabe innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, und die Bereitschaft, sich auf 10 Franken festzulegen. Was er gibt: CHF 10 Spielguthaben. Was er verlangt und verschweigt: Die Gültigkeit beträgt 30 Tage. Was er nicht gibt: auszahlbares Geld. In einem Land, in dem Bewilligungsinhaber für jede Gratisguthaben-Aktion die Zustimmung der Aufsicht einholen müssen, ist die Aktion damit kein Kundenfang, sondern eine genehmigte Ausnahme.
Die Verteilung der 7’000 Stück über sieben Aktionstage und ein Publikum in mehreren Stadien sagt mehr über die Kalkulation dieses Angebots als jeder Werbetext. Ein solches Kontingent reicht nie für alle, die es sehen. Der Code ist damit nicht ein Schlüssel zum Bonus, sondern ein Los auf einen Bonus.
Insgesamt bleibt Jouez Sport das Westschweizer Gegenstück in einem geradezu wörtlichen Sinn: gleiche Bewilligung, gleiche Struktur, andere Kantone, weniger spektakuläre Mechaniken als Sporttip. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat genau einen bewilligten Anbieter — und dessen Bedingungen entscheiden, ob eine Gratiswette für ihn überhaupt in Frage kommt.
Die acht ausländischen Plattformen und was sie in der Schweiz nicht sind
Die acht Plattformen, die im Abschnitt «Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich» gelistet sind — Bettilt, Rabona, DirectionBet, Cloudbet, Betwinner, Betovo, Rollbit und Interwetten — verbindet eine Eigenschaft, die man nicht umformulieren muss: keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier nicht als Empfehlung aufgeführt, sondern als Realität. Schweizer Spielende begegnen ihnen, und wenn man ihnen begegnet, sollte man wissen, was fehlt.
Was fehlt, lässt sich vollständig aufzählen. Keine der Plattformen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, das heisst: Eine Spielsperre, die ein Spielender bei einem bewilligten Anbieter hinterlegt hat, gilt dort nicht. Keine von ihnen unterliegt dem Schweizer Rechtsschutz; wer sich über eine Wette beschwert, beschwert sich bei einem Unternehmen in einem Rechtsraum, den er selbst nicht betritt. Keine ihrer Domains kann nicht auf die Sperrliste der Gespa geraten; das Sperrsystem arbeitet über Domain Name System, und die Aufsicht nennt unter den blockierten und dann ausgewichenen Domains unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie als auf der Liste stehend bet365. Eine gemeldete Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Und schliesslich: Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandeln — im Kanton Thurgau ausdrücklich dem ganzen Betrag nach. Man muss diese Zeile zweimal lesen, um zu merken, dass sie nichts mit dem Gewinn zu tun hat, sondern mit dem Absender.
Die Sperrliste macht das Bild plastisch: Am Ende des Vorjahres standen 671 Domains darauf, und die erste Liste erschien am 3. September 2019. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping. Wer glaubt, eine Blockierung sei ein Ende, glaubt an eine Adresse; im Netz ist die Adresse das Flüchtigste, was es gibt.
Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist kurz. Die schlechte: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle und keinen Schutzmechanismus. Für einen Menschen, der eine Wette auf ein Fussballspiel setzt, ist Letzteres das eigentliche Argument — nicht die Strafe, sondern die Schutzlosigkeit.
Der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt ist damit kein Urteil über die Seriosität einzelner Plattformen. Es ist ein Unterschied in dem, was ein Rechtsrahmen für den Spielenden tut: eine Identitätsprüfung, ein Sperrregister, ein Auszahlungsanspruch, ein Einspruchsweg. Es sind genau die vier Dinge, über die niemand spricht, solange sie funktionieren.
Was Sportwetten in der Schweiz überhaupt sind
Ein Grossspiel — und die Wahl des Wortes ist der Schlüssel zum ganzen Markt. Online-Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, in den Artikeln 3 lit. c und e, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Basis des Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die richtige Adresse für Fragen zum Sportwetten-Angebot; sie beaufsichtigt die Casinos. Wer bei der falschen Behörde nachfragt, bekommt nicht einmal eine falsche Antwort.
Dass die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt haben, ist keine Marktentwicklung, sondern eine Entscheidung. Sie lautet: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil dahinter niemand steht. Die Gespa veröffentlicht stattdessen nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Was ein Spielender von zu Hause aus sieht, ist ein Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos umfasst dieses Gebiet die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, beide Basel, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Genf wohnt und in Zürich arbeitet, ist für beide erreichbar und für keinen zweiten zugelassenen Anbieter.
Und dann ist da noch der Zweck der Sache. Die Nettoerträge gehen in der Schweiz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das ist die vielleicht wichtigste Zeile dieser ganzen Einordnung, weil sie erklärt, warum der Schweizer Markt so aussieht, wie er aussieht: Wer hierzulande Sportwetten anbietet, tut es im Rahmen einer Veranstaltung mit öffentlichem Zweck und nicht im Rahmen eines Werbewettbewerbs um Neukunden.
Für die Suche nach einem Freebet-Code heisst das: Die Adressaten der Kampagne sind anders. Ein gemeinnützig gebundener Veranstalter hat kein Vertriebsinteresse an einem Kunden, der wegen 10 Franken kommt und wegen 10 Franken wieder geht. Und wenn er Gratisguthaben vergibt, braucht er dafür vorgängig die Zustimmung der Aufsicht — im Vorjahr wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, die den Markt charakterisiert: keine Flut, sondern eine genehmigte Serie.
Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht
Die Bewilligung schreibt nicht nur vor, wer wetten darf, sondern auch worauf. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Und das erlaubte Angebot ist keine offene Liste, sondern eine geschlossene: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Trainingsläufe stehen nie darauf. Wer Eckball- oder Kartenmärkte sucht, findet sie in dieser Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist dagegen gar nicht geregelt: Es ist ein Merkmal der jeweiligen Plattform, und bei Sporttip heisst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vollständiges Cash-Out, keine Garantie pro Markt. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht feststellbar, und über ihre Zulässigkeit steht hier deshalb nichts. Esports betreffen nur die Feststellung, dass es keine Esport-Sektion in der Liste gibt.
Ein Punkt, der oft übersehen wird und für einen Gratiswetten-Leser unmittelbar einschlägig ist: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Spielfluss wird nicht dadurch beeinflusst, dass jemand mit Tippt; die Regeln schliessen es trotzdem aus. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Regulator ist die Gespa, aber es gibt zwei Kontrollebenen, und sie sind nicht gleich stark. An den Verkaufsstellen wurden im Rahmen von Testkäufen des Jahres 2025 bei 200 Fällen in 47,5 % der Fälle Sportwetten an Minderjährige verkauft. Wer die Verkaufsstellen-Kontrolle als streng beschreibt, beschreibt etwas, das es nicht ist. Online ist die Lage eine andere, weil dort eine verifizierte Identität vorausgesetzt wird: ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität.
Wer die Regeln für ein bestimmtes Sportangebot prüfen will, findet die massgebliche Fassung in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und die jeweils aktuelle Version ist die einzige, auf die man sich berufen kann. Für die Bewilligungsfrage ist das Bundesgesetz über Geldspiele die richtige Quelle, für die Aufsichtsfragen die Gespa in Bern.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Die Schweiz hat keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze, und das ist keine Lücke, sondern die Grundentscheidung. An ihre Stelle tritt ein System, in dem der Spielende die Limiten selbst setzt — der Veranstalter muss aber darauf bestehen, dass sie gesetzt werden. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetz beträgt die Wartezeit beim Erhöhen 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Was diese Staffelung praktisch bedeutet, ist eine Bremse, die nur in eine Richtung funktioniert. Wer weniger spielen will, ist sofort bedient. Wer mehr spielen will, muss drei Tage warten, und in drei Tagen kann sich die Stimmung drehen. Der eigentliche Adressat dieser Frist ist der Spielende selbst — es ist der Versuch, einen Impuls zu verlängern, bis er sich abkühlt.
Dasselbe Prinzip fährt in der Spielsperre eine Stufe härter. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach dem Geldspielgesetz erfasst das Register die Sperren überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die letzte Zeile ist unbequem und gehört genau so formuliert: Wer gesperrt ist, hat sein Geld verloren, nicht nur seine Teilnahme. Das ist die scharfe Kante des Systems und gleichzeitig sein Zweck. Der Vollständigkeit halber: Eine Spielsperre gilt im Register und damit bei den bewilligten Anbietern; ein ausländischer Anbieter, der nicht am Register angeschlossen ist, wird von ihr nicht erreicht. Was in der Schweiz als Schutzmechanismus funktioniert, funktioniert genau dort, wo das Recht ihn durchsetzt.
Die Sperrung in einem Kanton verschwindet auch beim Umzug nicht. Wer in Genf sperrt und nach Zürich zieht, ist im Register geblieben. Es gibt nur eine Ausnahme von dieser Konsequenz, und sie ist der Grund, warum die Aufforderung zur Registrierung in der Schweiz mehr ist als eine Formalität: Wer sich bei einem ausländischen Anbieter anmeldet, verlässt den Schutzbereich, in dem sein Eintrag etwas bewirkt.
Gratiswetten, Freiwetten, Gratisspielguthaben: ein Begriff, drei Erwartungen
Die Begriffe werden durcheinandergebracht, und der wichtigste Unterschied ist einer der Sprache. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben, der Markt spricht von Gratiswette oder Freiwette, und beide meinen nicht dasselbe. Gratisspielguthaben ist Guthaben auf dem Spielerkonto, das der Veranstalter gutgeschrieben hat oder das aus einer Aktion stammt. Eine Gratiswette ist die Wette, die man damit setzt. Der Unterschied hat eine Folge, die den Wert des Angebots vollständig bestimmt: Der Einsatz einer Gratiswette fliesst nicht mit dem Gewinn zurück.
Das ist der Satz, an dem Gratiswetten-Angebote scheitern, und er wird selten ausgesprochen. Bei einer gewöhnlichen Wette mit CHF 10 Einsatz zu einer Quote von 1.90 erhält man im Gewinnfall CHF 19 zurück — der Einsatz ist darin enthalten, der Nettogewinn beträgt CHF 9. Bei einer Gratiswette mit CHF 10 Nennwert und derselben Quote erhält man CHF 9, weil der Einsatz nicht Teil der Auszahlung ist. Die Differenz ist keine Rundung, sondern das Geschäftsmodell: Der Veranstalter verschenkt nicht die Wette, sondern die Chance auf den Nettogewinn.
Daraus folgt für den Leser die einzige Frage, die zählt: Wie viel ist eine Gratiswette wert, bevor überhaupt gesetzt wird? Die Antwort hängt nicht am Nennwert, sondern an der Quote und am Markt. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt der Quotenschlüssel — die Auszahlungsquote, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt — bei 95,24 %. Die Gegenrechnung: Der Anbieter behält etwa 4,76 %. Und eine Gratiswette mit CHF 10 Nennwert und nicht zurückfliessendem Einsatz ist in einem solchen Markt im statistischen Mittel ungefähr CHF 4,06 wert. Nicht CHF 10.
Die Zahl ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschliesslich der Gratisbetrag und nicht das eigene Guthaben gesetzt wird. Sie verspricht keinen Gewinn und keinen Rückfluss, und sie gilt nur für diesen einen Markttyp. Ihre eigentliche Aussage ist bescheidener und schärfer: Der Nennwert eines Gratisguthabens ist ungefähr zweieinhalbmal so gross wie sein Erwartungswert. Wer CHF 10 Gratisguthaben als «CHF 10 geschenkt» liest, liest den doppelten Wert hinein.
Zwei Dinge verschieben diese Zahl zusätzlich, und beide sind Bedingungen, keine Meinungen. Erstens der Markt: Je tiefer die Quoten, desto kleiner der Wert — bei den Scores anderer Märkte sinkt die Auszahlungsquote, und mit ihr der Erwartungswert, während ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90/1.90 bereits zu den günstigeren gehört. Zweitens die Gültigkeit: Ein Guthaben, das nur 30 Tage gilt, ist ein Guthaben mit Verfallsdatum, und ein Guthaben von CHF 10 ist auch nach dem Verfall CHF 10 wert — für das Haus.
Und genau hier trifft die Schweizer Regelung auf die Erwartung des Suchenden. Eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit 7’000 Stück, 30 Tagen Gültigkeit und nicht auszahlbarem Guthaben setzt den Spielenden einer Frist aus, die er selbst tragen muss. Die Frage ist nie, ob das Guthaben gross genug ist, sondern ob es innerhalb von 30 Tagen in einer Wette zu einer Quote landet, die es nicht sofort entwertet.
Weder Swisslos noch die Loterie Romande geben in diesem Zusammenhang einen Mindestquotenwert für Gratiswetten an, und wer mit einem solchen rechnet, rechnet mit einer Annahme. Die relevante Grösse für einen Anbieter-Code wie den Westschweizer ist dagegen die Aktionsdauer — 7 Tage zwischen Erhalt und Eingabe —, weil sie unabhängig von allen Wetten verstreicht.
Was die zwei Aktionsangebote ihren Konditionen nach unterscheiden
Der Vergleich der Aktionen läuft nicht über die Höhe, sondern über die Verbindlichkeit. Beide Häuser arbeiten mit Gratisspielguthaben, und beide beschreiben die Auszahlbarkeit gleich: nicht möglich. Die Unterschiede liegen in der Übertragbarkeit auf den Alltag und in den Regeln der Boosts.
| Bedingung | JouezSport – Patinoires et Stades | Sporttip Boosts |
|---|---|---|
| Gebundene Eingabe | National-League-Stadien | online, Wettprogramm |
| Zeitfenster der Auszahlung | 7 Tage nach Erhalt | keine |
| Gültigkeit des Gutes | 30 Tage | an das Ereignis gebunden |
| Wert des Gutes | CHF 10 Gratisspielguthaben | Erhöhung des Nettogewinns |
| Auszahlbar | nein | Erhöhung in der Auszahlung enthalten |
| Kontingent | 7’000 Stück | Einsatz und Erhöhung limitiert |
| Mindestanforderung | verifiziertes Konto | 4 bis 15 Voraussagen mit Quote ab 1.50 |
| Stufen | keine | 5 %, 20 %, 40 %, 100 % |
| Wegfall | Ablauf der Frist | Cash-Out lässt Boost verfallen |
Die Tabelle zeigt die zwei entgegengesetzten Konstruktionslogiken. Die Westschweizer Aktion ist ein einmaliges, mengenbegrenztes Gut mit Verfallsdatum, verteilt über einen physischen Kanal an sieben Tagen. Der Kombiboost ist eine dauerhafte Mechanik ohne Kontingent, die nichts verschenkt, sondern eine bestehende Wette aufwertet — und genau darum in der Kalkulation günstiger für das Haus ist.
Was den Codenutzer bei der ersten Aktion trifft, ist die Kombination aus Frist und Menge. Wer an einem der sieben Aktionstage eine von 7’000 Marken erhält, hat sieben Tage Zeit für die Eingabe und dreissig Tage Zeit für die Wette. Zwei Fristen, und beide sind vergesslich. Wer eine dritte Frist übersieht, nämlich die 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns aus einer Sporttip-Wette, verliert nicht nur das Guthaben, sondern den Gewinn — die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Wer seine Wettscheine sammelt, sollte diese Zahl kennen.
Was den Boostnutzer bei der zweiten Mechanik trifft, ist der Verfall beim Ausstieg. Ein Cash-Out bei laufendem Boost kann den Betrag unter die Summe drücken, die ohne Inanspruchnahme des Boosts möglich gewesen wäre: Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und der Boost verfällt. Diese Bedingung steht bei Sporttip nirgends unter einem Schild mit dem Wort Preis. Sie steht in den Teilnahmebedingungen.
Der Kombiboost setzt die Latte in einem zweiten Sinn: Mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 sind bereits ein Nahdistanz bis Mittelfeld — wer die Latte so hoch legt, will kein kleines Publikum, sondern ein geduldiges. Wer die 100-%Stufe bei fünfzehn Voraussagen erreichen will, braucht fünfzehn dieser Art. Das ist keine Unmöglichkeit, aber es ist ein Abend, und die Erhöhung ist in Einsatz und Höhe limitiert.
Bei beiden Angeboten bleibt derselbe Satz zentral, weil er den Wertbegriff umdreht: Der Einsatz einer Gratiswette fliesst nicht mit dem Gewinn zurück. Beim Gratisspielguthaben heisst das, dass die Wette selbst verschenkt wird und nicht der Einsatz; beim Boost heisst es, dass die Erhöhung auf den Nettogewinn geht und nicht auf die Auszahlung. Beide Male klingt die Zahl grösser als das Ergebnis.
Wie viel eine Gratiswette hinter der Quote wert ist
Die Rechnung ist die einzige Stelle, an der ein Leser aus einem Bonusfeld eine belastbare Zahl machen kann, und sie braucht genau drei Grössen: den Nennwert, die Quote und den Quotenschlüssel des Marktes.
Beispielrechnung, ausdrücklich als Beispiel und nicht als Angebot. Angenommen, ein Gratisguthaben von CHF 10 wird auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 gesetzt, und der Einsatz selbst fliesst nicht mit dem Gewinn zurück. Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 95,24 %, der Anbieter behält also etwa 4,76 % jedes Einsatzes. Der Erwartungswert des Gutes liegt damit bei CHF 10 × (0,90 ÷ 1,90) × 95,24 % — also zwischen CHF 4 und CHF 4,10, und praktisch heisst das: rund CHF 4,06 im statistischen Mittel, unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag gesetzt wird.
Ein zweiter Blick auf dieselbe Zahl, diesmal als Band über die Marktbreite statt als Punkt. Bei Quoten um 1.90 auf beiden Seiten landet man bei etwa CHF 4,06. Bei einem Markt mit zwei höheren Quoten von je 2.10 beträgt der Quotenschlüssel 95,24 %, und der Erwartungswert bleibt fast identisch — der Grund ist unangenehm einfach: Der Auszahlungsschlüssel eines Zwei-Weg-Marktes wird bei symmetrisch erhöhten Quoten nicht besser, und der zusätzliche Ertrag pro Treffer wird vom selteneren Treffer bezahlt. Bei einem Markt mit Quoten von je 1.50 sinkt der Quotenschlüssel auf 96,77 %, während der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote auf ein Drittel fällt: Der Erwartungswert liegt dann ungefähr bei CHF 3,23. Über diese gängige Spanne bewegt sich der Wert eines Zehners zwischen ungefähr CHF 3,20 und CHF 4,20. Die Spanne ist die eigentliche Aussage: Der Nennwert ist eine Zahl, der Wert eine andere.
Was diese Rechnung nicht sagt, muss man ihr nicht erst nachtragen, sie enthält es von selbst. Sie sagt nichts über die Chance, dass eine Wette aufgeht — bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten um 1.90 ist die Wahrscheinlichkeit der einen Seite nach der Einpreisung knapp über 50 %, und wer die Falsche nimmt, verliert das Guthaben vollständig. Sie unterstellt, dass überhaupt nur der Gratisbetrag gesetzt wird; wer zusätzliches eigenes Guthaben in dieselbe Wette legt, vergrössert den Einsatz und nicht den Wert des Gutes. Und sie unterstellt, dass die Wette überhaupt platziert wird. Ein Gratisguthaben von CHF 10, das 30 Tage gültig ist, ist am 31. Tag CHF 0 wert.
Für die Praxis ist die Schlussfolgerung unbequem und klar. Ein Gratisguthaben mit einem Nennwert von CHF 10 ist kein Startkapital, sondern ein Rabatt auf eine Wette, die man ohne den Gutschein nicht gesetzt hätte. Wer ohnehin auf einen Zwei-Weg-Markt setzen würde, bekommt für 10 Franken eine Wette mit dem Erwartungswert von rund 4 Franken und hat nichts verloren. Wer wegen des Gutscheins überhaupt erst zu wetten beginnt, hat sich für rund 4 Franken Erwartungswert eine Gewohnheit zugelegt, die CHF 10 pro Setzrunde kostet, wenn sie sich verselbständigt.
Es gibt eine Variante der Rechnung, die den Bogen zurück zur Schweizer Anomalie schlägt. Ein ausländischer Anbieter mit einer Standard-Gratiswette ohne Umsatzbedingung wäre rechnerisch besser, aber er wäre kein Schweizer Angebot, und der Vergleich hinkt aus einem Grund, der hier schon festgestellt wurde: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis. Der Wert eines Angebots ist nicht nur sein Erwartungswert, sondern auch der Schutz, in dem er erwirtschaftet wird.
Steuern: wann ein Gewinn ein steuerbarer Gewinn ist
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich; wer einen konkreten Wert braucht, fragt die eigene kantonale Steuerverwaltung.
Für einen typischen Wetter liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle, und darum ist auf dem Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer geschuldet. Wer die Schwelle reisst, muss sie nicht selbst abführen: Ab dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die Rückerstattung erfolgt, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht, und wer eine solche Zahl irgendwo liest, kann sie ignorieren.
Anders stellt sich die Lage bei einem ausländischen Anbieter dar. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür kann die kantonale Steuerpraxis sie als vollständiges steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Der Kanton Thurgau handhabt es so. Das ist die einzige Stelle, an der ein ausländisches Wettangebot den Schweizer Spielenden unmittelbar teurer zu stehen kommt als das bewilligte, und es ist die Stelle, die in keiner Bonuswerbung steht.
Die steuerliche Frage hängt damit an zwei Merkmalen, die nichts mit der Quote zu tun haben: dem Sitz des Veranstalters und dem Kanton des Spielenden. Für alles darüber hinaus gilt, was auch für die Erklärung einer Gratiswette zutrifft — ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ist die richtige Adresse, nicht eine Seite über Bonusbedingungen.
Wie Auszahlungen in der Schweiz laufen
Geld verlässt ein Schweizer Wettkonto nur in eine Richtung und in eine Form. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist gesetzlich untersagt. Das ist die wichtigste Zeile für jeden, der von einem Freebet angezogen wird: Ein Spielkonto ist in der Schweiz immer ein personalisiertes Konto.
Bei Swisslos läuft der Weg konkret über ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis, danach mit möglichen 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Kleine Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; darüber erfolgt die Überweisung, bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben und höhere Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben bleibt bei beiden nicht auszahlbar — das ist der Punkt, an dem die beiden Häuser identisch sind und der die ganze Bonusfrage entscheidet.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos führt PostFinance Pay als Weg zum Aufladen des Spielkontos, mit Bestätigung der Transaktion direkt in der PostFinance App. Eine Zahlungssperre gegen unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht — Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das Gegenteil behauptet, behauptet ein Instrument, das es nicht gibt.
Der Unterschied zwischen einem auszahlbaren Guthaben und einem Gewinn ist der Anker dieser ganzen Betrachtung. Ein Spielguthaben im Wallet ist zunächst eine Zahl auf einem Bildschirm; erst die Auszahlung entscheidet, ob sie Geld war. Wer ein Gratisguthaben annimmt, sollte vorher wissen, ob er es überhaupt auszahlen lassen könnte — bei beiden bewilligten Veranstaltern kann er es nicht.
Häufige Fragen zu Freebet-Codes in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Ein Neukunden-Code, den man weitergeben kann, existiert nicht, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Was es gibt, sind Aktionscodes: Die Loterie Romande verteilte in den National-League-Stadien Codes, die im verifizierten Konto zu CHF 10 nicht auszahlbarem Spielguthaben führten. Kein Code, sondern eine Bedingung mit Ablaufdatum.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bei zwei gedeckelt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben benötigt zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette fliesst der Einsatz nicht mit der Auszahlung zurück. Mit CHF 10 Nennwert und einer Quote von 1.90 kommen im Gewinnfall CHF 9 an, weil nur der Nettogewinn ausgezahlt wird. Die Wette selbst ist das Geschenk, nicht der Einsatz — das halbiert den praktischen Wert.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz bindet Gratisspielguthaben und Freispiele an eine vorgängige Bewilligung der Aufsicht. Damit soll verhindert werden, dass Werbung mit Gratisanreizen das Spielverhalten steigert. Die Zahl der erteilten Zustimmungen im Vorjahr war entsprechend klein: 24 erhielt die Loterie Romande, 8 gingen an Swisslos.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Bei Swisslos ja: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach Gesetz wären 24 Stunden ausreichend.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Bei bewilligten Schweizer Grossspielen bleibt der Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton verschieden; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
