Sportwetten-Gutscheincodes für Bestandskunden: kaum Codes, klare Regeln

Updated Oktober 2026
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Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Wer als Bestandskunde nach einem Gutscheincode sucht, sucht nach einem Rabatt, den es im Schweizer Sportwettenmarkt nur in sehr kleinen Dosen gibt. Genau genommen gab es ihn zuletzt an sieben Tagen, in einer Aktion der Loterie Romande, mit CHF 10 Gratisspielguthaben pro Kopf. Das ist die Grössenordnung, um die es hier geht.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die Teilnahmebedingungen der Veranstalter selbst geprüft.

Worauf man bei Bestandskunden-Aktionen schaut

Ein Gutscheincode für ein bestehendes Konto ist kein Geschenk, sondern eine Wette mit verstecktem Preis. Der Preis steht nie auf der Codekarte. Er steht in den Teilnahmebedingungen, und er besteht aus vier Posten: der Einsatzgrenze, unter der der Code nicht gilt, der Frist, nach der er verfällt, dem Zeitfenster, in dem das Guthaben gesetzt werden muss, und der Frage, ob am Ende Geld auf dem Konto landet oder nur Buchgeld im System.

Die letzte Frage ist die wichtigste und die wird am seltensten gestellt. Gratisspielguthaben in der Schweiz ist nicht auszahlbar. Man kann damit wetten, und ein Gewinn daraus kann auszahlbar werden, aber das Guthaben selbst bleibt im Spielerkonto gefangen. Jede Rechnung, die einen «CHF 10 Bonus» als Zehner aufführt, ist um genau diesen Punkt falsch.

Neukundenangebot und Bestandskundenaktion sind zwei verschiedene Dinge

Wer ein Konto eröffnet, bekommt in der Regel nichts, was einem Bestandskunden angeboten wird, und umgekehrt. Ein Neukundenangebot ist einmalig an eine erste Einzahlung oder eine erste Wette gebunden. Eine Aktion für bestehende Konten läuft daneben und meist schmaler. In der Schweiz kommt dazu, dass beiden gemeinsam die Bewilligungspflicht vorausgeht: Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht.

Wer als Bestandskunde gilt

Bestandskunde ist, wer ein verifiziertes Spielerkonto und die Eröffnungsphase hinter sich hat. Bei Swisslos heisst das: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Logik für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Bei Sporttip muss man vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Das ist die eigentliche Bestandskunden-Realität im Schweizer Markt. Wer sein Konto längst hat und eine Aktion mitnehmen will, hat diese Limiten schon hinterlegt, und die Aktion ändert sie nicht. Erhöhen geht nicht am Aktionstag. Der Buchstabe des Gesetzes verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden, beide Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Grundlagen: was ein Code ist und was Schweizer Veranstalter zulassen

Ein Gutscheincode ist in diesem Markt ein kurzer Zeichensatz, den man im verifizierten Spielerkonto einträgt statt an der Ladenkasse. Er ist das Vehikel, nicht der Wert. An der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande sieht man beide Seiten gut: in den National-League-Stadien wurde ein Code verbreitet, wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück davon, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. In den Westschweizer Stadien bekam also jeder Kunde, der den Code fand und schnell genug war, und alle anderen bekamen nichts.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Bei Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Kommission ist der Satz, den man sich merkt. Sie ist keine Gebühr für das Gewinnen, sondern eine Gebühr für das Abheben, und sie trifft jemanden, der ohnehin am Limit seines Wettverhaltens lebt. Wer bei CHF 10 Gratisspielguthaben bleibt, wird sie nie sehen. Wer sie sieht, hat bereits ein anderes Verhältnis zu seinem Konto, als die Aktion unterstellt.

Warum die beiden Veranstalter so wenig ausschütten

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Beides sind gemeinnützig gebundene Veranstalter. Die Nettoerlöse gehen an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Ein Haus, das jeden Franken am Ende an die Kantone abgibt, hat keinen Spielraum für die Art von Aktion, mit der eine internationale Plattform um Kunden wirbt. Man kann das als geizig lesen oder als den Grund dafür, dass in diesem Markt nie ein Wettrennen um immer grössere Freiwetten angefangen hat.

Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht

Der Punkt, an dem sich die ganze Suche nach Codes entscheidet: Freiwillige Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Vierunddreissig Bewilligungen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter mit zusammen Hunderten von Produkten.

Wer also einen dauerhaften Codevorrat erwartet, erwartet etwas, das die Aufsicht strukturell nicht vorsieht. Die Aktion ist der Ausnahmefall, und die Ausnahme ist bewilligungspflichtig, klein und befristet.

Wo die Quote herkommt und was sie den Kunden kostet

Jede Quote trägt zwei Teile: den Einsatz, der im Gewinnfall zurückkommt, und die Marge, die der Veranstalter einbehält. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die zweite Rundung geht gegen den Kunden, und sie wiederholt sich bei jeder Wette. Das ist keine Kritik an der Regel, sondern eine Rechnung: Wer regelmässig kleine Kombinationen spielt, verliert über ein Jahr mehr an der Zehnerrundung als an mancher Aktion gewonnen wird. Das Aktivitätsangebot ist an einem Punkt wertvoller als am Einsatzlimit, und genau dort fehlt es.

Was ein Aktionsguthaben rechnerisch wert ist

Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 klingt nach CHF 10. Es ist weniger. Das Guthaben selbst zahlt der Veranstalter nicht aus, also setzt man es, und ausgezahlt werden kann nur der Gewinn, der daraus entsteht. Was das Guthaben wert ist, ist damit der erwartete Gewinn, den es erzeugt, und der hängt an der Quote und an der Marge der gewählten Wette.

Setzt man die CHF 10 zu einer Quote von 1.90 auf einem zweiseitigen Markt mit 1.90 auf beiden Seiten — ein Rechenbeispiel, kein von einem Anbieter gestellter Kurs — so ergibt sich rechnerisch ein Auszahlungsanteil von rund 95 % und damit eine Marge von rund 5 %. Der erwartete Wert des Gratisguthabens liegt unter diesen Annahmen bei rund CHF 4,30 bis CHF 4,80, also nicht ganz der Hälfte des aufgedruckten Betrags. Setzt man dasselbe Guthaben zu einer Quote von 1.50, sinkt der Wert unter diesen Annahmen auf rund CHF 3,15 bis CHF 3,50. Der ganze Unterschied zwischen den beiden Fällen ist die Quote und die Bedingung, die sie beerdigt.

Es ist ein Durchschnittswert über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne. Manche Konten bekommen aus den CHF 10 mehr, viele bekommen null, weil das Guthaben verloren geht. Und die Bedingung, unter der der Wert steht, ist die Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird und nicht zusätzlich eigenes Geld. Sobald der Kunde eigenes Geld dazulegt, um die Quote zu treffen oder doch endlich zu treffen, ist der oben errechnete Betrag keine Untergrenze des Verlusts mehr, sondern nur noch die halbe Geschichte.

Ganz nüchtern: Das Verhältnis zwischen aufgedrucktem und tatsächlichem Wert ist das einzige, was bei einem Bestandskundenangebot wirklich zählt. Man liest den einen und denkt an den anderen.

Neukundenangebote aus dem Ausland melden sich ohne Schweizer Schutz

Auf ausländischen Plattformen wird mit Willkommenspaketen, Einzahlungsboni und Freiwetten ohne Einzahlung geworben, und diese Angebote richten sich an ein Publikum, das der Schweizer Markt nicht bedient. Was dort als Bestandskundenaktion läuft, läuft ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Spielsperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Es gibt keine Schweizer Behörde, an die man sich wendet, wenn ein ausländischer Anbieter eine Freiwette nicht auszahlt. Das ist der Preis der Grösse.

Rechtslage: das Gratisspielguthaben kommt nicht aus dem Werbebudget

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Das ist die Herkunft der Zwei-Veranstalter-Wirklichkeit, die jeden Codeversuch in der Schweiz vorprägt.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Auf der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte und kein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Liste ist der eigentliche Grund, warum ein Angebot für Bestandskunden im Ausland breiter aussieht. Wo es Corner, Karten und Esport gibt, gibt es entsprechend mehr Anlässe für eine Aktion. Was der Schweizer Markt als Werbung ausgibt, ist immer eine Auswahl aus einem geschlossenen Katalog.

Die Bewilligung endet an der Landesgrenze

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.

Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Beschreiben und bewerten lässt sich ein Anbieter also, beworben nicht — und diese Grenze ist der Grund, warum jede Liste ausländischer Marken im Schweizer Kontext mit einer Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» geführt wird und nicht mit einem Prädikat.

Steuern: für den typischen Wettenden ein Nichtthema

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Anders bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Das ist ein Punkt, an dem die ausländische Freiwette plötzlich teuer wird. Der Einsatz ist gleich, die Quote mag höher sein, und am Jahresende schaut die Steuerverwaltung anders auf die Sache. Für Beträge in der Grössenordnung eines Aktionsguthabens ist das akademisch. Für jemanden, der dauerhaft auf einer ausländischen Plattform spielt, ist es der Unterschied, den ein Schweizer Konto macht.

Die Aufsicht als letzte Instanz bei einer nicht ausgezahlten Wette

Gewinne aus Sporttip, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fristen dieser Art sind kein Ärgernis, sie sind die Auszahlungsgarantie in Papierform. Wer gegen einen Schweizer Veranstalter vorgeht, geht gegen eine Stelle vor, die eine Adresse hat und antworten muss. Das ist der Gegenwert der bescheidenen Aktionshöhe, und es ist der Teil, über den die Angebote von aussen nie sprechen.

Spielerschutz: Limiten setzt man selbst, bevor man wetten will

Die Limiten, die zählen, sind nicht die, die eine Aktion mitbringt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Wer sie setzt, entscheidet über das eigene Spielverhalten, und die Senkung wirkt sofort, während die Erhöhung greift, wenn man es sich noch einmal überlegt hat. Bei Sporttip sind es Limiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, mit einer Sperrfrist von 72 Stunden für jede Erhöhung.

Ein fester staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Die Limite ist eine Selbstbindung mit gesetzlichem Rückgrat, und sie bleibt bestehen, während Aktionsguthaben kommt und geht.

Pausen und Sperren

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Registerwirkung ist der stärkste Mechanismus im Schweizer System. Sie ist auch der Grund, warum ein ausländisches Konto keine gleichwertige Alternative ist: Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, sperrt sich nicht bei einer Plattform ohne Anbindung an das Register. Die Sperre, die man für sich selbst will, wirkt nur dort, wo das Register greift.

Wo der Schutz im Alltag versagt

Wer sein Spielverhalten an der Verkaufsstelle nicht bremsen kann, ist auf das Konto angewiesen, und dort greift die Kontrolle. Bei den 2025 durchgeführten Testkäufen der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl ist die wichtigste auf dieser Seite, weil sie die Erwartung korrigiert, die Verkaufsstellenkontrolle sei dicht.

Die Lehre daraus ist nicht, dass die Regeln schlecht sind, sondern dass der wirksame Teil der Kette die Identifikation am Konto ist: eine Person, eine Registrierung, Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken. Was online streng ist, ist an der Theke löchrig. Wer sein Kind vom Wetten fernhalten will, hat mit dem Konto mehr Einflussmöglichkeit als mit dem Ladengeschäft am Bahnhof.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig. Die Auszahlungswege eines Veranstalters sind seine eigene Sache.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.

Einsätze und Einzahlungen: die Limits der Systeme

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 beschränkt. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1 und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Einzahlungsgrenzen sind Systemgrenzen, keine Bonushürden. Sie treffen niemanden, der CHF 10 Guthaben aus einer Aktion einsetzt. Sie treffen den, der eine grosse Kombination platzieren will, und sie treffen ihn hart, weil die Grenze pro 30 Tage und nicht pro Vorgang gilt. Wer CHF 10’000 im Monat überweisen muss, um sein Spiel zu finanzieren, hat ein anderes Problem als eine fehlende Freiwette, und dieses Problem löst der Markt nicht, er deckelt es.

Wetten, die man vor dem Abschluss versteht

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist der häufigste Grund für eine Überraschung beim Wettschein.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Regel ist für den Bestandskunden relevant, der eine Kombination mit einem Schweizer Cup-Spiel gebaut hat: Eine Verlegung zerstört nicht die Wette, sie senkt sie auf den Wert der übrigen Voraussagen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Regel ist der Grund, warum Livewetten auf eine Verzögerung anfällig sind. Wer auf den Bildschirm schaut und dann schnell setzt, setzt mit einer Quote, die unterwegs sein kann. Das ist kein Betrug, es ist die Natur der Livewette.

Zwei Regeln, die man nur einmal liest

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Bei einem Cash-Out verfällt ein Quoten- oder Profitboost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Wer eine erhöhte Quote mitgenommen und dann vorzeitig ausgestiegen ist, verliert die Erhöhung. Der Boost ist an das Ausspielen der Wette gebunden, und das ist in den Bedingungen klar festgehalten.

Aktionen für bestehende Konten: was Swisslos und die Loterie Romande anbieten

Bei beiden Veranstaltern steht der Bestandskunde vor derselben Lage: keine öffentlich beworbene Daueraktion, keine Neukundenprämie auf Vorrat, stattdessen einzelne befristete Aktionen und ein Werkzeugkasten aus Quoten- und Gewinnerhöhungen, der an Bedingungen hängt.

Anbieter Aktionstyp für bestehende Konten Höhe Bedingung
Swisslos / Sporttip Kombiboost auf den Nettogewinn 5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15 Voraussagen nur online, je Voraussage Quote mindestens 1.50
Swisslos / Sporttip Quoten- und Profitboost angegebener Prozentsatz nur online, Prematch-Einzelwette, einmal pro Wettenden, verfällt bei Cash-Out
Loterie Romande / Jouez Sport Gutscheincode-Aktion in den National-League-Stadien CHF 10 Spielguthaben pro Code, 7’000 Stück innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar

Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht grosszügig aus und ist es auch, in dem engen Rahmen, in dem er steht. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 sind eine Kette, deren Gesamtquote hoch ist und deren Trefferwahrscheinlichkeit entsprechend tief liegt. Die Erhöhung von 100 % auf den Nettogewinn bringt einem Kontingent mehr, das die meisten nicht erreichen. Wer sich die Prozentzahlen ansieht, übersieht die Voraussetzung, und die Voraussetzung ist die eigentliche Information.

Der Gutscheincode der Loterie Romande zeigt die andere Seite: Ein Zehner, der an 7 Tagen und in 7’000 Exemplaren ausgegeben wird, ist eine Aufmerksamkeit, keine Werbeaktion. In einer Stadt mit zwei National-League-Klubs und einem Stadionbesuch reichen 7’000 Codes nicht weit.

Was Gratisguthaben nicht kann

Nicht auszahlbar heisst: einmal gesetzt, kein Geld. Nicht auszahlbar heisst nicht: wertlos. Der aus dem Guthaben entstandene Gewinn ist in beiden Häusern auszahlbar, und das ist der einzige Kanal, über den ein Aktionsguthaben zu Geld wird. Wer auf einen Code wartet, wartet auf die Chance, ein Spiel mit fremdem Geld zu bestreiten, und nicht auf eine Gutschrift.

Wo der Bestandskunde an Grenzen stösst

Ein Schweizer Konto bekommt nur, was in seinem Kanton angeboten wird. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport, und umgekehrt. Eine Aktion in den Westschweizer Stadien ist für einen Zürcher Kunden nicht erreichbar, selbst wenn er die National League verfolgt. Diese Aufteilung ist die Folge der kantonalen Bewilligung und nicht etwas, das ein Anbieter heben könnte.

Zweitens ist die Adresse der einzige Ausweis, der zählt. Eine Adresse im Vertragsgebiet ist die Eintrittskarte; ihre Änderung ist die Änderung des Angebots, das man sehen kann.

Die geprüften Anbieter im Vergleich

Zehn Plattformen stehen hier nebeneinander, und die ersten zwei stehen aus einem einfachen Grund vorn: Es sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Alles danach ist Bezugsmaterial — Marken, denen Schweizer Spielende begegnen — und keine Empfehlung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Vertragsgebiet deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Gebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte der Bewilligungen ist die einzige, die sich zwischen den ersten zwei Zeilen und den acht darunter unterscheidet, und sie unterscheidet sie vollständig. Es gibt keine Zwischenstufe, keine teilweise Anerkennung und kein Abkommen, das eine ausländische Bewilligung in Kraft setzen würde. Die Gespa führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, und bet365 wird dort ausdrücklich als gelistet genannt. Ein Domainwechsel ist in Stunden erledigt, die Blockade hinkt nach.

Fair bewertet heisst: gleiche Fragen, unterschiedliche Antworten

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung wurden mit denselben Fragen bewertet wie die zwei bewilligten. Sie schneiden bei den Fragen schlechter ab, die an eine Aufsicht gebunden sind, und das ist keine Voreingenommenheit, sondern die Sache selbst.

Der Grund, warum diese Marken in einer Liste auftauchen, ist nicht, dass sie empfehlenswert wären. Er ist, dass Schweizer Spielende ihnen begegnen — in Werbung, in Sponsoring, in gesponserten Beiträgen — und dass ein Leser, der eine Marke nicht einordnen kann, sie für eine Option hält. Die Einordnung ersetzt nicht die Bewilligung.

Wie diese Übersicht zustande kommt

Verglichen werden vier Dinge: ob eine Schweizer Bewilligung besteht, wer der Veranstalter ist und was an gemeldeter Bewilligung bekannt ist, welche Aktionen für bestehende Konten greifen und wo die Einsatz- und Auszahlungsgrenzen liegen. Wo die Angaben zu einer Marke nichts tragen, steht das nicht als Lücke in der Tabelle, sondern der Punkt bleibt offen.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Aktionsrahmen

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto öffnet sich nur für Personen aus diesem Gebiet.

Für bestehende Konten bietet Sporttip keinen Gutscheincode, sondern Quoten- und Gewinnerhöhungen mit Bedingungen. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Beim Geld geht es strenger zu. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber geht es innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.

Das Urteil: Sporttip ist der Veranstalter, dessen Aktionsteil am dünnsten und dessen Regelwerk am genauesten ist. Die Boosts sind echte Erhöhungen mit echten Hürden, der Kombiboost belohnt jemanden, der ohnehin Kombinationen mit vielen Voraussagen spielt, und die Auszahlungskommission ab der dritten Überweisung sagt mehr über die Kostenstruktur des Hauses als jede Aktionsseite. Wer ein Konto führt und die Kosten im Blick behalten will, findet hier wenige Überraschungen und keine, die gross aussehen und klein sind.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit dem Stadioncode

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Kategorie wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, was ein Bestandskundenangebot in der Schweiz sein kann. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 wurden an 7 Aktionstagen Codes in den National-League-Stadien verbreitet. Wer den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Beim Geld hat das Haus grosszügigere Grenzen als das Regelwerk vermuten lässt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Die Westschweiz bekommt die sichtbarere Aktion der beiden Häuser, und das sagt etwas über die Rolle der Loterie Romande. Ein Zehner im Stadion ist Marketing mit Zielgruppe — wer an einem National-League-Abend ohnehin anwesend ist, hat ein Konto oder ist der nächste, der eines eröffnet. 7’000 Codes an 7 Tagen sind nicht dazu gedacht, alle Bestandskunden zu erreichen; sie sind dazu gedacht, die Sichtbarkeit am Ort des Sportinteresses zu kaufen. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat damit den einzigen echten Code-Kanal der Schweiz, und er ist saisonal.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Register

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung, deren Bestand sich nicht feststellen lässt, hat in der Schweiz keine Kraft. Das Konto ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und wird dann von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert.

Das ist die vollständige Faktenlage zu dieser Marke in der Schweiz, und mehr braucht eine Einordnung nicht. Was dort als Bestandskundenaktion läuft, kennt die Gespa nicht, und wer dort spielt, kann weder auf die Registerwirkung einer Spielsperre noch auf eine Adresse zählen, an der eine verweigerte Auszahlung geklärt würde.

Das Urteil: Wer sich für 20Bet interessiert, tut das wegen eines Angebots, das im Schweizer Markt nicht existieren darf. Der Preis dafür ist nicht die fehlende Bewilligung als Etikett, sondern der fehlende Rückhalt — bei einer nicht ausgezahlten Wette bleibt nichts als der Anbieter selbst.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, mit Gespa-Sperrrisiko

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei jeder ausländischen Marke: Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft, das Konto hängt nicht am Schweizer Spielsperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Alles, was über die Schweizer Seite dieser Marke gesagt werden kann, ist damit gesagt. Ein Angebot für Bestandskunden, das dort läuft, ist ein Angebot, dessen Bedingungen nach der Rechtsordnung des Sitzlandes geschrieben sind und nicht nach dem BGS.

Das Urteil: Eine Freiwette, die wegen einer DNS-Sperre nicht mehr abrufbar ist, hat für den Spielenden denselben Wert wie eine, die nie ausbezahlt wird. Wer dort ein Konto führt, sollte den Auszahlungsweg vorher testen und nicht nach dem Gewinn.

bet365: die bekannteste Marke auf der Sperrliste

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt das Unternehmen ausdrücklich als eine Marke, die auf der Sperrliste der blockierten ausländischen Domains steht. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt dieses Vorgehen selbst Domain-Hopping.

Das ist die bemerkenswerteste Konstellation in dieser Liste: eine international bekannte Marke mit einem Sponsoring- und Werbebudget, das den Schweizer Markt um ein Vielfaches übersteigt, die in der Schweiz aber über eine Sperrliste erreichbar ist und nicht über eine Bewilligung. Für bestehende Konten bedeutet das: kein Schweizer Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Aktionen.

Das Urteil: Die Grösse einer Marke und ihr Schutz in der Schweiz sind zwei getrennte Grössen. bet365 ist der Beleg dafür, dass die erste über die zweite nichts aussagt.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rückhalt

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto ist nicht an das Schweizer Spielsperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und per DNS blockiert werden.

Mehr ist über die Schweizer Einordnung dieser Marke nicht zu sagen. Was sie für bestehende Konten anbietet, steht in ihren eigenen Bedingungen und nicht in einer Schweizer Bewilligung, und die Kosten eines solchen Kontos sind nicht die Einzahlung, sondern der Rechtsweg, den es nicht gibt.

Das Urteil: Eine Marke dieser Grössenordnung lebt von der Sichtbarkeit, die ihr eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum gibt. In der Schweiz ist diese Lizenz der Papierwert, den das BGS ihr beimisst: keinen.

Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranbindung

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lage entspricht der jeder anderen ausländischen Marke in dieser Liste: eine gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die Frage, die sich bei Konten in dieser Kategorie stellt, ist die Auszahlung. Bei einer Schweizer Wette gibt es eine Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung, eine Einsprachefrist von 10 Tagen und eine Adresse, an die man schreibt. Bei einer Plattform ohne Bewilligung gibt es nur die Bedingungen der Plattform.

Das Urteil: Ein Bestandskundenangebot bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist ein Angebot auf Vertrauen. Der Kontoinhaber hat kein Mittel, das über das Vertrauen hinausgeht.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutzweg

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung: keine Kraft einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperre.

Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen nicht bewilligte Wettangebote. Banken und Kartenschemata sperren solche Zahlungen nicht. Wer hier Geld einzahlt, tut das über eine gewöhnliche Zahlungsverbindung, ohne dass eine Schweizer Stelle einschreitet.

Das Urteil: Die Abwesenheit einer Zahlungssperre macht eine Einzahlung möglich, nicht sicher. Was fehlt, ist genau die Instanz, die im Schweizer System eine Auszahlung erzwingt.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne helvetischen Schutz

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto hängt nicht am Spielsperrregister, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.

Ein Aspekt, der bei Marken ohne Schweizer Bewilligung oft untergeht: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis — Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — kann sie vollständig erfassen. Ein grenznahes Konto ist damit nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich eine andere Sache als ein Schweizer Konto.

Das Urteil: Wer die Wahl zwischen einem Schweizer Konto und einem ausländischen hat, vergleicht nicht zwei Quoten, sondern zwei Steuersysteme und zwei Rechtswege.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schiedsinstanz

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der bekannten Einordnung: keine Kraft einer gemeldeten ausländischen Bewilligung, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.

Für Bestandskunden ist die entscheidende Frage bei Marken dieser Kategorie nicht die Willkommensaktion, sondern was nach einem Streit passiert. Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Aufsicht die letzte Instanz, bei einer Plattform ohne Bewilligung ist sie es nicht, und dieser Unterschied tritt genau dann hervor, wenn er am meisten kostet.

Das Urteil: Der einzig belastbare Vergleichsmasstab ist der Weg nach einem Problem. Auf dieser Achse gibt es in dieser Liste genau zwei Anbieter, die ihn haben.

Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Ja, aber nur vereinzelt und nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Die Loterie Romande gab zuletzt an 7 Aktionstagen Codes für CHF 10 Gratisspielguthaben aus, insgesamt 7’000 Stück. Einen dauerhaften Vorrat an Codes gibt es nicht, weil Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht.

Dürfen Swisslos und die Loterie Romande Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Freiwillige Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese 34 Bewilligungen für ein ganzes Jahr erklären, warum der Bestandskunde in der Schweiz auf wenige, kleine Aktionen trifft.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Ausgezahlt werden kann nur der Gewinn, der aus dem Einsatz des Guthabens entsteht. Der Wert einer Freiwette liegt deshalb unter ihrem aufgedruckten Betrag und hängt an der Quote und der Marge der Wette, auf die sie gesetzt wird.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt gab es 7’000 Stück.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; das verlangt das Geldspielrecht, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Swisslos schreibt bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»