Wettseiten in der Schweiz im 2026: Wer eine Bewilligung hat und was der Rest den Spielenden kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse auf einem hellen Tisch, daneben ein Notizblock.

Die Schweizer Rechtslage kennt keinen Wettbewerb unter Buchmachern. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, alles andere ist Ausland. Das ist keine Fussnote dieser Übersicht, sondern ihr teuerster Satz: Wer auf einer ausländischen Seite spielt, zahlt dieselbe Quote wie überall, bekommt aber nichts von dem Schweizer Spielerschutz mitgeliefert.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Datenstand: Oktober 29, 2026; Bewilligungsangaben geprüft gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.

Was eine Wettseite ausmacht – und was davon in der Schweiz zählt

Eine Wettseite ist im Kern ein Rechenwerk: Sie nimmt Einsätze entgegen, rechnet aus ihnen Quoten und zahlt im Trefferfall Einsatz mal Quote zurück. Alles andere – die Bedienung, die Zahlungswege, das Wettprogramm – hängt an einer Entscheidung, die der Betreiber getroffen hat, nicht an einer Naturkonstante des Marktes. Zwei Anbieter können dieselbe Partie zu 1.90 und 1.95 anbieten, ohne dass einer von beiden schlechter rechnet.

Eine Skisprungschanze erhebt sich vor verschneiten Bergen im Morgenlicht, die Hänge sind unberührt und ruhig.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was den Schweizer Markt von jedem anderen europäischen unterscheidet, ist eine Zahl: zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten per Gesetz auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Für alles, was mit Schweizer Bewilligung läuft, ist die Liste damit zu Ende. Es gibt keine weiteren konzessionierten Buchmacher, und die Aufsicht führt folgerichtig keine Liste bewilligter Wettbewerber, sondern nur eine Sperrliste geblockter ausländischer Domains.

Aus diesem Grund sieht die Vergleichsarbeit anders aus als in Deutschland oder Österreich. Bei zehn geprüften Angeboten heisst «Vergleich» nicht, den saubersten Buchmacher unter zehn zu finden, sondern zwei sehr verschiedene Dinge nebeneinanderzulegen: ein bewilligtes, eng reglementiertes Angebot mit einem beschränkten, aber garantierten Rahmen und neun frei verfügbare internationale Angebote ohne jeden Schweizer Rückhalt. Wer die Wahl hat, wählt nicht zwischen Quoten, sondern zwischen Rechtsschutz und Auswahl.

Warum die Begriffe sich unterscheiden: Bewilligung, nicht Lizenz

Im Schweizer Recht steht «Bewilligung». Wer also liest, ein Anbieter habe «eine Lizenz», liest eine Marketingsprache und keine Rechtsquelle. Die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel erteilen die Kantone, die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern. Wer im Rechtsverkehr von Lizenzen spricht, wird von der Aufsicht im Zweifel nicht verstanden.

Das Geldspielgesetz und die kantonalen Vollzugsbestimmungen ziehen eine Grenze, die keine Werbebroschüre aufhebt: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur für die Schweiz. Und umgekehrt gilt keine ausländische Bewilligung in der Schweiz. Das ist in einem eigenen Gesetzesartikel festgehalten und erklärt, warum ein Konzessionsvermerk aus Curaçao oder Malta auf Schweizer Boden rechtlich bei null anfängt. Ein Leser, der diese eine Zeile verstanden hat, hat den wichtigsten Teil dieser Übersicht schon verstanden.

Was Schweizer Sportwetten im Angebot verengt

Die ausländischen Angebote tragen ihr Wettprogramm im Prinzip den ganzen Sportkalender entlang. Die Schweizer Seite darf das nicht. Der genehmigte Umfang besteht aus einer geschlossenen Liste: erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Aufsicht veröffentlicht. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Platzierungswetten nur, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausdrücklich draussen.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Wer also aus Gewohnheit einen Pokal mit Nebenwetten auf eine Zeremonie sucht, wird auf Swisslos.ch nicht fündig. Corner- und Kartenmärkte stehen auf der Liste nicht, ein Esport-Bereich ebenso wenig. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz macht hier keine Vorgabe zu einzelnen Live-Märkten. Ein vollständiges Bild des Marktes ist damit nicht bei allen Anbietern gleich gross, und das ist der Preis des Schweizer Rahmens.

Fussball, Eishockey, andere Sportarten: wo ein Angebot schwächer und stärker liegt

Wer ein Wettprogramm beurteilt, prüft es an einem eigenen Kriterium, nicht an einem allgemeinen. Die Breite einer Site zeigt sich bei den dünneren Sportarten, nicht beim Spitzenspiel. Bei einem grossen Fussballspiel unterscheiden sich die Märkte wenig; bei einem Schweizer Eishockeyspiel der mittleren Tabellenhälfte, bei einer mma-Veranstaltung oder bei einem unterklassigen Fussball ist die Auswahl der Sortimente klein und schnell erschöpft. Ein Angebot, das dort noch eine Handvoll Märkte zeigt, ist im Alltag brauchbarer als eines, das eine lange Liste von Turnieren und die Einzelheiten dem Spielenden überlässt.

An dieser Stelle unterscheidet sich die bewilligte Schweizer Seite am stärksten von den internationalen Angeboten, und zwar nicht zugunsten der Auslandskonkurrenz: Die Sporttip-Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, eine Zuschauerverpflichtung gibt es also nicht. Was fehlt, ist die Breite der Wettarten, nicht die Tiefe der Spielabwicklung.

Die Online-Registrierung ist für alle Spielenden der erste, verbindliche Schritt.

Wettseiten Schweiz im Vergleich: die Rangliste mit Bewilligungsstatus

Die Vergleichstabelle steht unter dieser Rangliste. Sie hat die Bewilligung als Spalte, nicht die Quote, und das ist die richtige Reihenfolge: Eine Quote lässt sich immer nachjustieren, eine Bewilligung nicht. Wo ein Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, hilft die beste Quote in einem Markt nichts, aus dem man im Zweifel nicht klagen kann.

Ein Hinweis zu dieser Spalte: Alle ausländischen Anbieter tragen «ohne Schweizer Bewilligung». Das schreibt die Aufsicht so, und es ist kein Qualitätsurteil, sondern ein Rechtsstatus. Was er für den Spielenden konkret bedeutet – kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, steuerliche Behandlung nach kantonalem Recht – steht in den Abschnitten zur Rechtslage und zum Spielerschutz. Zusätzlich sind die Domains ausländischer Anbieter blockierbar; die Gespa veröffentlicht entsprechend eine Sperrliste, über die Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains.

Die Tabelle ist bewusst uneinheitlich in ihrer ersten Zeile gegenüber der letzten, weil zwei völlig verschiedene Rechtsregime darin stehen. Wer sie liest, sollte den Bruch nach Platz zwei bemerken; er ist die halbe Aussage dieses Abschnitts.

Die Vergleichstabelle

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Konzession Zusatz: Sitz bzw. Angebot
Swisslos Sporttip ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Geschäftsstelle Basel; Angebot in 19 Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende
BetOnRed nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
Rabona nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
HornetBet nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
X3Bet nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession Tobique (Kanada) im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
BetAlright nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
22Bet nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
Rainbet nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung
Interwetten nein – ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar im Ausland betrieben, in der Schweiz ohne Wirkung

«Nicht feststellbar» heisst hier: Es liegt keine gemeldete Konzession vor. Ein Anbieter kann seine Tätigkeit damit begründen, dass er keinen Schweizer Markt bedienen wolle, aber er bedient ihn doch, sonst stünde er nicht in dieser Tabelle. Was die Bewilligungsspalte rechtlich wert ist, steht im Abschnitt zur Rechtslage; die Domains mehrerer hier genannter Anbieter sind über die Sperrliste geblockt worden, und geblockte Domains werden von Betreibern erfahrungsgemäss innert Stunden durch neue Adressen ersetzt.

Der Auszahlungsschlüssel und was ein Quotenpaar verrät

Die zweite Messzahl neben der Bewilligung ist die Auszahlungsquote. Sie sagt, welcher Anteil aller Einsätze eines Marktes über die Quoten zurückfliesst. Bei einem zweiseitigen Markt mit zwei Ausgängen und je Quote 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent. Der Rest, etwa 5 Prozent, ist die Marge des Veranstalters – sein Anteil an jedem eingesetzten Franken.

Das ist ein Rechenbeispiel, kein abgelesener Preis, und es zeigt einen Band, keine Einzelzahl: Bei Quoten zwischen 1.85 und 1.95 für beide Seiten liegt der Auszahlungsschlüssel je nach Markt und Anbieter grob zwischen 93 und 97 Prozent, die Marge entsprechend zwischen 3 und 7 Prozent. Die Bedingung gehört dazu: Das gilt für einen zweiseitigen Markt mit genau zwei Ausgängen. Bei einem Markt mit drei Ausgängen, etwa 1X2 mit Quote 2.10, 3.40 und 3.50, liegen die Verhältnisse anders, und bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Margen der Einzelmärkte zu einem spürbar grösseren Abzug.

Was das den Spielenden kostet, zeigt die Umkehrung: Eine Marge von 5 Prozent heisst, dass von jedem eingesetzten Franken im Erwartungswert rund fünf Rappen beim Veranstalter bleiben, unabhängig vom Ausgang der einzelnen Wette. Wer 1’000 Franken im Jahr setzt, verliert diese 50 Franken nicht als Folge eines schlechten Tipps, sondern als Eintrittspreis in den Markt. Genau deshalb ist die Auszahlungsquote die einzige Kennzahl, die über die Sportarten hinweg vergleichbar bleibt, während eine Quote immer nur für eine einzige Voraussage gilt.

Genau hier liegt auch die Grenze dieses Vergleichs. Für Sporttip und Jouez Sport sind die Regeln, Limiten und Zahlungswege dokumentiert. Für die ausländischen Anbieter ist eine Quote aus dem laufenden Betrieb nicht feststellbar, weil sie von Minute zu Minute schwankt und für jede Partie anders ausfällt. Wer eine Site beurteilen will, liest sie also dort, wo sie stabil ist: in den Auszahlungsbedingungen, den Limiten und den Bewilligungsangaben.

Zur zweiten Aufnahme aus dem Schweizer Regelwerk, die Verlustlimite, die jeder Spielende vor der ersten Teilnahme setzen muss:

Rechtslage: was bewilligt ist und was eine Bewilligung wert ist

Das Geldspielgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier ausdrücklich nicht die Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Ein Schlagbaum sperrt eine Landstrasse in den Bergen, dahinter windet sich der Weg zwischen grünen Hängen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung braucht in der Schweiz immer zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser Artikel ist der Grund, warum eine ausländische Konzession auf Schweizer Boden keine Wirkung entfaltet.

Eine Besonderheit, die manchen Leser überrascht: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man nur lange genug suchen müsste. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport füllen diese zwei Plätze aus. Die Aufsicht veröffentlicht deshalb keine Positivliste, sondern eine Sperrliste der geblockten ausländischen Domains. Wo kein dritter Veranstalter sein darf, braucht es keine Liste der Erlaubten.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete: Sporttip und Jouez Sport

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020. Das Sportwettangebot läuft unter dem Namen Sporttip und wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Kontomodell, das kein ausländisches Angebot kopieren kann: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und umgekehrt. Die Aufteilung ist geografisch und nicht verhandelbar, sie folgt dem Wohnsitz und nicht dem Geschmack. Ein Genfer, der ein Konto bei Sporttip sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.

Was der Rahmen den Kantonen einbringt, ist öffentlich nachlesbar: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken, davon 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon 109 Millionen Franken, nach 122 Millionen im Vorjahr. Wer hier spielt, spielt also für einen Zweck, den das Gesetz so vorschreibt. Ob das ein Grund zum Spielen ist, muss jeder selbst entscheiden; ein Grund für eine bessere Quote ist es nicht.

Woran man eine tatsächliche Bewilligung erkennt

Ein Bewilligungsvermerk auf einer Website ist ein Bild. Prüfbar wird er erst durch drei Merkmale, die zusammenpassen müssen. Erstens der Veranstalter: Bei den Schweizer Angeboten ist das eine Genossenschaft beziehungsweise eine Gesellschaft mit Sitz und Kontaktadresse in Basel oder Lausanne, nicht ein Firmengeflecht ohne Adresse. Zweitens das Produkt: Sporttip gehört zu Swisslos, Jouez Sport zur Loterie Romande – wer «Jouez Sport» und «Swisslos» in einem Satz als dasselbe Unternehmen liest, hat die Struktur nicht verstanden. Drittens die Aufsicht: Die Schweizer Aufsicht ist die Gespa, und keine Schweizer Sportwettseite nennt eine ausländische Behörde als ihre Aufsicht, wenn sie in der Schweiz zugelassen sein will.

Der umgekehrte Weg ist der häufigere Fehler. Ein Konzessionsvermerk aus Curaçao, Malta oder Deutschland sagt, unter welcher Aufsicht der Anbieter in seinem Sitzland steht – er sagt nichts darüber, ob er in der Schweiz etwas darf. Das Gesetz formuliert es knapp: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer diese Sätze auseinanderhält, prüft eine Bewilligung in zwei Minuten, statt einem Siegel zu glauben.

Was die Schweiz verbietet – und was sie nur begrenzt

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Das Gesetz sieht dafür bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Rechtslage in der Schweiz nicht bestraft; das ist die gute Nachricht und gleichzeitig die ganze. Denn in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und ein fairer Ablauf des Wettbetriebs ist von aussen nicht kontrollierbar. Wer dort spielt, hat keine Stelle, an die er sich wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Auch die Werbung ist reguliert. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Verboten ist ausserdem die Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist; darauf steht eine Busse von bis zu 500’000 Franken. Ein Zeitfensterverbot für Werbung existiert dagegen nicht – wer abends einen Werbespot sieht, sieht also keinen Rechtsverstoss, sondern nur einen Spot.

Was der Schweiz fehlt, ist ein Zahlungssperrwerkzeug. Es gibt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettangebote systematisch blockieren. Der Schweizer Weg ist der Zugangsweg: die Sperrliste der Aufsicht und die DNS-Sperre bei den Telekommunikationsanbietern. Für den Spielenden heisst das, dass er selbst entscheiden muss, wohin er überweist – die Bank prüft das nicht für ihn.

Spielerschutz und Limiten: was der Rahmen dem Einzelnen abverlangt

Der Schweizer Spielerschutz ist ungewöhnlich, weil er die Verantwortung nach vorn verlagert. Der Staat setzt keine feste Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Stattdessen muss der Veranstalter von jedem Spielenden verlangen, dass er vorab eine oder mehrere Limiten für Einsatz oder Verlust festlegt – tag-, wochen- oder monatsbezogen. Die Limite setzt der Spielende, nicht die Behörde. Das ist elegant gedacht und unangenehm in der Praxis, weil die Zahl, die man sich selbst gibt, in einem guten Monat sehr vernünftig aussieht und in einem schlechten nicht mehr.

Bei Sporttip läuft das konkret so: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und bei Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das Gesetz verlangt 24 Stunden, die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sein Limit an einem Freitagabend anheben will, merkt erst dann, was diese Frist bedeutet: Die Entscheidung ist nicht mehr in derselben Nacht zu erledigen, und das ist Absicht.

Dazu kommen Einsatzgrenzen, die keine Schutzfunktion haben, sondern das Angebot begrenzen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Satz, den viele Anbieter in ähnlicher Form haben, und er ist keine Nebensache: Eine Quote, die man nicht nutzen darf, ist keine Quote.

Die Spielsperre und das Register

Neben den Limiten steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass eine Aufhebung vor Fristablauf möglich ist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach den Vollzugsbestimmungen erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Für den Vergleich ist das die vielleicht schärfste Trennlinie zwischen den beiden Gruppen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist an dieses Register nicht angebunden. Die Sperre, die in der Schweiz gilt und auch Casinos erfasst, kennt dort niemand. Umgekehrt kann ein gesperrter Spielender bei einem ausländischen Anbieter weiter spielen, wenn er dort ein Konto hat – ein Mechanismus, der genau die Person nicht schützt, für die er gebaut wurde.

Zwei Regeln aus dem Gesetz gehören in jeden Überblick, weil sie im Alltag Folgen haben. Erstens: Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Zweitens: Eine Online-Teilnahme verlangt eine verifizierte Identität und ein Konto pro Person. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wie zuverlässig solche Kontrollen im Alltag sind, zeigt eine Zahl aus dem Jahr 2025: Bei Testkäufen der Aufsicht wurden an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen Sportwetten an Minderjährige verkauft. Die Regel ist streng, ihre Durchsetzung an der Theke ist es nicht. Wer einem Verkäufer vertraut, weil ein Schild an der Wand hängt, vertraut einem Schild.

Zahlungen: wohin das Geld gehen darf und wohin nicht

Ein Punkt, an dem sich die Schweizer Regel schnörkellos zeigt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Wege gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Kredit an Spielende ist ebenfalls verboten. Wer eine Wettseite sucht, auf der Geld ohne Namensabgleich hin und her geht, sucht in der Schweiz eine Seite ohne Bewilligung.

Sporttip-Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Beim Spielguthaben gilt: Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese dreiprozentige Kommission ist kein Skandal, aber sie ist ein Kostenfaktor, den man beim Vergleich mitzählen sollte. Wer sein Guthaben dreimal im Jahr abzieht, zahlt auf jeder Auszahlung, und wer Gratisguthaben aus einer Aktion als Bargeld einplant, plant eine Zahl ein, die nicht existiert.

Gekauft wird das Spielguthaben im Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch hier sind es Limiten, die das Spielgefühl mitprägen: Wer in kurzer Zeit hohe Beträge bewegen will, wird gebremst, und zwar nicht durch die Bank, sondern durch die Plattform.

Bonus und Gratiswetten in der Schweiz: warum die Aktionen klein bleiben

Die Nachfrage ist im Markt gross und das Angebot klein, und die Ursache ist eine Bewilligungspflicht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen erklären die Schweizer Bonuslandschaft besser als jede Werbeseite: Aktionen für Gratisspielguthaben sind in der Schweiz nicht eine Frage des Marketings, sondern eine Frage der Bewilligung – und sie sind entsprechend selten und klein.

Was es trotzdem gibt, sind Mechaniken innerhalb des Wettbetriebs. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was ein «Bonus» wirklich kostet: Bedingungen statt Beträge

Wer eine Wette auf ein ausländisches Angebot mit «100 % Bonus» vergleicht, vergleicht eine Zahl mit einer Bedingung. Bei den Schweizer Aktionen sind die Bedingungen offen dokumentiert: Mindestquote 1.50 pro Voraussage, mindestens vier Voraussagen, Einsatz und Erhöhung limitiert, einmalige Nutzung pro Person, Verfall bei Cash-Out. Bei ausländischen Anbietern ist die Mechanik dieselbe in ihrer Struktur – ein Gratisguthaben ist selten gratis – und die Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer sie nicht liest, liest nur die Zahl.

Die Rechnung, die dabei regelmässig aus dem Blick gerät, betrifft die Quote. Ein Bonus, der an eine Mindestquote gebunden ist, schliesst die vorsichtigen Wetten aus: Auf ein Spitzenspiel mit Quote 1.20 lässt sich der Bonus nicht anwenden. Der Spielende muss auf eine Wette mit höherem Risiko ausweichen. Der Bonus lockt also nicht nur mit Geld, sondern verändert auch das Verhalten in Richtung der Wetten, die der Buchmacher lieber annimmt. Das ist kein Betrug; es ist die Konstruktion, und sie ist der Grund, warum ein Gratisspielguthaben nie den Wert hat, den seine Zahl nennt.

Eine zweite Kostenlinie betrifft den Zeitpunkt. Bei den Schweizer Wetten ist eine Quote zeitgebunden, und die Auswertung folgt Regeln, die man nachlesen kann: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers –, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem ausländischen Anbieter gelten dessen eigene Regeln, die von diesen Fristen abweichen können. Wer eine Wette auf eine Partie setzt, die verschoben wird, merkt erst dann, welche Fristen sein Anbieter hat.

Ein letzter Punkt zum Geld: Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Sportwette liegt weit unter diesen Beträgen: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Anders bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil es keine gibt, die zurückzuhalten wäre. Dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Kanton Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seinen Fall klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die 10 besten Wettseiten der Schweiz 2026 im Einzelnen

Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die zwei Schweizer Angebote, da nur sie bewilligt sind. Ausländische Seiten sind in der Liste nur aufgeführt, weil sie am Markt sichtbar sind; ihre rechtliche Bewertung ist jedoch bei allen identisch.

1. Swisslos Sporttip: das Angebot mit der niedrigsten Einstiegshürde und den engsten Regeln

Sporttip ist eines der zwei Angebote, die in der Schweiz überhaupt zugelassen sind. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Beim Produkt ist Sporttip im Schweizer Vergleich das reichhaltigste, was es gibt – und das ist eine Aussage über die Konkurrenz, nicht über die Fülle. Das Angebot umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Livewetten, dazu Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out hat eine Bedingung, die man kennen muss: Er ist nur bei Online-Wetten möglich und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Wetten lassen sich online abgeben sowie in der App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist praktisch für alle, die einen Wettschein in der Hand behalten wollen, und es ist die einzige Stelle in diesem Vergleich, an der ein Schweizer Anbieter ein Feature hat, das ein ausländisches Angebot strukturell nicht nachbilden kann.

Beim Geld ist Sporttip explizit: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Bezahlt wird das Spielguthaben per PostFinance Pay oder über einen Einzahlungsschein, bestätigt direkt in der PostFinance App.

Was das Angebot wirklich begrenzt: Sporttip kann bei abweichenden Eingaben die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten, wenn voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung ohne die Bet-Builder-Funktion kombiniert wurden. Auch die Auswertung folgt eigenem Regelwerk: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Sporttip gewinnt diesen Vergleich nicht mit einem Knüller, sondern mit der Abwesenheit eines Risikos. Die Quote ist nicht die höchste, die es gibt; das Angebot ist das einzige mit Schweizer Bewilligung, Schweizer Sperrregister und Schweizer Beschwerdeweg. Für jemanden, der vor allem Fragen der Nachvollziehbarkeit hat, ist diese Seite die richtige; wer ein dünneres Wettprogramm nicht akzeptieren will, findet hier die Grenze seiner Suche.

Urteil: Die Limite von CHF 1 als Mindesteinsatz macht den Einstieg billig, die 72-Stunden-Frist für jede Limitenänderung macht ihn dafür endgültig. Wer beides zusammen nimmt, versteht, was dieses Angebot ist: ein bewilligtes, selbstdisziplinierendes Produkt für Spielende, die vor allem wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben.

2. Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet, eine andere Struktur

Jouez Sport ist das Westschweizer Pendant und die zweite der zwei zugelassenen Veranstaltungen. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Auch hier ist die Bewilligung eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto gibt es ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Dimensionen sind andere als bei Swisslos. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zeigen ein Geschäft, das stark über den stationären Kanal läuft. Wer in Genf eine Wette abgeben will, findet dafür mehr Orte als online bequem ist – und wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, findet gar keinen Zugang.

Beim Geld gelten die Regeln ihres eigenen Regimes, und sie stehen in den Teilnahmebedingungen. Bei den Schutzlimiten wenden die beiden Schweizer Veranstalter in ihren Bedingungen eine Erhöhungsfrist von 72 Stunden an, während das Gesetz 24 Stunden verlangt. Ein Wohnsitzkonto in einem Kanton der Westschweiz und ein Konto bei Sporttip schliessen sich gegenseitig aus.

Urteil: Der Zugang ist das Produkt. Wer ausserhalb der sechs Westschweizer Kantone lebt, wird hier nie Spielende, und wer darin lebt, hat bei diesem Anbieter dieselben Schutzmechanismen wie bei Sporttip, mit einem anderen Filialnetz. Der praktische Unterschied zwischen den beiden bewilligten Angeboten liegt nicht in der Qualität, sondern im Wohnsitz.

3. BetOnRed: ein ausländisches Angebot ohne jeden Schweizer Rückhalt

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Konzession feststellbar ist, hat das Angebot hier keine Wirkung. Spielende haben keinen Zugriff auf das Sperrregister und keinen Schweizer Rückgriff bei Problemen.

Urteil: Der Anbieter steht in dieser Übersicht, weil er am Markt präsent ist und Schweizer Spielende ihn antreffen – nicht, weil sich ein Merkmal finden liesse, das ihn über die bewilligten Angebote stellte. Ohne Bewilligung ist jede Auszahlung eine Frage des guten Willens, und damit fehlt die einzige Zusage, die zählt.

4. Rabona: dieselbe Rechtslage, dieselbe Lücke

Rabona ist ein weiteres ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Konzession, die nicht feststellbar ist. Es gilt, was für alle Anbieter ohne Bewilligung gilt: keine Wirkung einer allfälligen ausländischen Konzession in der Schweiz, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg. Die Domain ist blockierbar.

Urteil: Rabona unterscheidet sich in dieser Übersicht von BetOnRed nicht durch ein Merkmal, das die Unterlagen hergeben, sondern durch nichts. Wer zwischen den beiden schwankt, wählt nicht zwischen zwei Produkten, sondern zwischen zwei Adressen desselben Rechtsstatus.

5. HornetBet: präsent, aber nicht in der Schweiz bewilligt

Auch HornetBet führt keine Schweizer Bewilligung; eine entsprechende Konzession ist nicht feststellbar. Das Angebot ist rechtlich wirkungslos, die Anbindung an das Sperrregister fehlt, und ein Rückgriff ist für Schweizer Kunden ausgeschlossen.

Urteil: Ein Anbieter, der eine .io-Adresse führt, ist im Schweizer Markt sichtbar, aber rechtlich nicht vorhanden. Die Sichtbarkeit ist das Einzige, was ihn mit diesem Markt verbindet.

6. X3Bet: eine gemeldete Konzession, die in der Schweiz nichts bedeutet

X3Bet ist der einzige Anbieter in dieser Liste, zu dem eine gemeldete ausländische Konzession vorliegt: eine Konzession aus Tobique in Kanada, wie sie Drittquellen berichten. Für Schweizer Spielende hat diese Konzession in der Schweiz keine Wirkung. Da das Unternehmen nicht an das Sperrregister angebunden ist und keine Schweizer Rechtsmittel bietet, wird die Domain zudem regelmässig gesperrt.

Urteil: Die vorliegende ausländische Konzession ist in der Schweiz kein Vorteil, sondern lediglich ein Nachweis für die ausländische Aufsicht. Sie bietet keine Schweizer Absicherung für Auszahlungen.

7. BetAlright: im Ausland betrieben, in der Schweiz unbewilligt

BetAlright verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen unbewilligten Anbietern entfaltet eine eventuelle ausländische Konzession hier keine Wirkung; zudem sind das Register und ein rechtlicher Rückgriff für Kunden nicht zugänglich.

Urteil: Auch hier entscheidet die Bewilligungslage, und sie fällt negativ aus. Wer den Namen als Zusage liest, verwechselt Werbung mit Recht.

8. 22Bet: ein bekannter Name ohne Schweizer Bewilligung

22Bet gehört zu den international bekannten Marken, verfügt jedoch über keine Schweizer Bewilligung. Da keine gemeldete Konzession für den Schweizer Markt vorliegt, ist das Angebot hier wirkungslos. Die Anbindung an das Sperrregister fehlt, was den Zugang durch die Aufsicht erschwert.

Urteil: Bekanntheit ist im Schweizer Recht kein Kriterium, und in der Praxis der schwächste Ersatz für eine Bewilligung. Wer bei einem grossen Namen ein sicheres Gefühl hat, hat ein Gefühl und keinen Anspruch.

9. Rainbet: dasselbe Bild, ein anderer Name

Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung, und eine Konzession ist für diesen Markt nicht feststellbar. Es gilt die bekannte Rechtsfolge: Die ausländische Konzession bleibt wirkungslos, ein Rückgriff im Streitfall ist ausgeschlossen, und der Zugang kann jederzeit gesperrt werden.

Urteil: Der Name ist die einzige Information, die diese Zeile über den Anbieter trägt. Für die Wahl einer Wettseite ist das zu wenig, und für eine Auszahlung erst recht.

10. Interwetten: eine der Domains, die tatsächlich auf der Sperrliste stehen

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung; eine Konzession für diesen Markt ist nicht feststellbar. Dieser Fall ist bezeichnend, da die Aufsicht das Vorgehen bei solchen Anbietern namentlich nennt, etwa durch die Sperrung von Domains. Wer eine solche Adresse nutzt, verliert oft kurz darauf den Zugang, da gesperrte Domains schnell ersetzt werden.

Urteil: Wer regelmässig bei einem Anbieter spielt, der auf der Sperrliste steht, verliert nicht nur den Schutz, sondern auch die Verlässlichkeit der Adresse. Und wer sein Konto bei einem Anbieter unterhält, der seine Domain wechselt, wechselt mit jedem Umzug mit.

Was dieser Vergleich leistet – und was nicht

Am Ende bleibt eine Bilanz, die unbequem ist, aber sie ist die Bilanz der Fakten und nicht der Vorlieben. Wer in der Schweiz auf einer bewilligten Wettseite spielen will, hat zwei Optionen, und welche gilt, entscheidet der Wohnsitz und nicht die Quote. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, wählt Sporttip; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, wählt Jouez Sport. Alle anderen Angebote in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung, und keine Eigenschaft eines ausländischen Angebots ändert daran etwas.

Das klingt restriktiv, und es ist restriktiv. Der Preis des bewilligten Rahmens besteht aus vier Posten: ein engeres Wettprogramm als im internationalen Vergleich, keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport-Bereich, ein Wohnsitzerfordernis. Der Preis des unbewilligten Rahmens besteht aus einem einzigen, aber schweren Posten: keine Schweizer Stelle, die einschreitet, kein Register, das den Spielzugang sperrt, keine gesetzliche Frist für eine Auszahlung, und eine steuerliche Behandlung, die nach kantonaler Praxis von der Schweizer Regel abweichen kann.

Die ehrliche Zusammenfassung lautet deshalb nicht, eine Seite sei «die sicherste Wahl». Sie lautet: Es gibt Schweizer Spielschutz, und es gibt Angebote ausserhalb dieses Schutzes. Wer sich für eines der letzteren entscheidet, sollte wissen, dass er die Margenrechnung und die Rechtslage zugleich trägt.

Häufig gestellte Fragen zu Wettseiten in der Schweiz

Welche Wettseiten sind in der Schweiz überhaupt zugelassen?

Zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten gesetzlich auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel. Die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur Casinos beaufsichtigt.

Woran erkenne ich, dass eine Wettseite wirklich eine Schweizer Bewilligung hat?

Am Zusammenspiel von drei Angaben: ein Veranstalter mit Sitz und Adresse in Basel oder Lausanne, das passende Produkt – Sporttip gehört zu Swisslos, Jouez Sport zur Loterie Romande – und die Gespa als genannte Aufsicht. Eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland sagt dagegen nichts über die Schweiz: Eine ausländische Bewilligung hat hier nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung.

Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und wer darf wo spielen?

Die geografische Aufteilung. Sporttip wird im Gebiet von 19 Kantonen sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; Jouez Sport gilt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus, deshalb kann niemand beide Konten eröffnen. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Welche Kosten und Risiken entstehen bei Bonusaktionen ohne eigene Einzahlung?

In der Schweiz brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht – 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bedingungen bleiben Bedingungen: Mindestquoten, begrenzte Einsätze und Erhöhungen, einmalige Nutzung pro Person, Verfall beim Cash-Out. Ein Gratisspielguthaben ist zudem nicht auszahlbar, nur Gewinne daraus.

Dürfen ausländische Wettseiten in der Schweiz angeboten oder beworben werden?

Angeboten nicht: Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Auch die Werbung dafür ist verboten und mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken belegt. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, kann aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»