Datenschutzerklärung – mobilzahlungwetten

Wer sich auf mobilzahlungwetten über Zahlungswege für Sportwetten informiert, gibt dabei keine Zahlungsdaten preis: Die Website kennt weder Kundenkonten noch Einzahlungen noch Wetten und erhebt deshalb weder Karten- noch Ausweisangaben. Bearbeitet werden nur Personendaten, die ein Informationsangebot benötigt, auf Grundlage des Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Damit wird die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG erfüllt.

Wer verantwortlich ist

Die Betreiberin von mobilzahlungwetten trägt die Verantwortung. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse finden sich im Impressum auf mobilzahlungwetten.com, und an dieselbe Adresse gehen auch Fragen zum Datenschutz.

Welche Daten anfallen

Der Webserver führt bei jedem Seitenaufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, verweisender Seite und Browsertyp. Es dient dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen und wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder so verkürzt, dass kein Personenbezug bleibt. Schreibt jemand eine E-Mail oder nutzt ein Formular, kommen Name, Adresse und Nachricht hinzu, die nur zur Antwort verwendet werden.

Grundsätze

Daten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet. Sie dienen nur dem bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und werden nicht länger als nötig aufbewahrt (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen sie. Weder automatisierte Einzelentscheide noch Profiling kommen vor.

Cookies und Reichweitenmessung

Cookies, die nicht notwendig sind, und die Reichweitenmessung laufen nur, wenn sie im Banner gewählt wurden. Die Cookie-Richtlinie nennt die Einzelheiten, und die Wahl lässt sich jederzeit ändern.

Weitergabe und Übermittlung ins Ausland

Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Empfänger sind vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail (Art. 9 revDSG) sowie Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Ins Ausland gelangen Daten nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien, zum Beispiel Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Ihre Rechte

Auskunft darüber, ob und welche Daten über eine Person bearbeitet werden, ist möglich (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Zudem können unrichtige Daten berichtigt, Daten gelöscht, die eigenen Daten herausgegeben oder übertragen (Art. 28 revDSG) und eine Bearbeitung abgelehnt werden. Bei Zugriffen aus der Europäischen Union kommen die Rechte der DSGVO hinzu, soweit sie gilt.

Aufsichtsbehörde

Zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Verstösst eine Bearbeitung gegen Datenschutzrecht, lässt sich dort Anzeige erstatten.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»