Echtgeldwetttipps per App in der Schweiz – bewilligt sind nur zwei Veranstalter
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wer in der Schweiz nach einer App für Wetten mit echtem Geld sucht, stösst auf ein Angebot, das kleiner ist als die Werbung vermuten lässt. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alle anderen Anwendungen, die auf dem Handy auftauchen, arbeiten ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Kleinigkeit am Rand, sondern der wichtigste Kostenfaktor des ganzen Themas. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, verliert den Zugang zum hiesigen Spielerschutz, zum Sperrregister und zum Schweizer Rechtsweg – und zahlt dafür mit einem Risiko, das sich in keiner Quote abbilden lässt.
Die zweite Kostenposition liegt im Verborgenen und betrifft auch die bewilligten Angebote. Jede Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Bei Sporttip sind die Preise nicht als reine Marktpreise zu lesen, sondern als Preis nach Abzug dieses Anteils. Wer den Quotenschlüssel eines Marktes kennt, weiss, was eine Wette im Durchschnitt kostet, bevor der erste Ball rollt. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, welcher Anbieter angeblich der beste ist, sondern darum, was Konto, Limite, Auszahlung und jede einzelne Wette den Spielenden tatsächlich kosten.
Für die meisten Schweizer Wettenden endet die Auswahl damit bei zwei Namen. Das ist wenig Auswahl, aber es ist die Auswahl, die es gibt – und sie lässt sich immerhin sauber vergleichen.
Die zulässigen Wett-Apps im Vergleich: zwei Bewilligungen und acht Namen ohne
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle zeigt die nüchterne Wahrheit über diesen Markt: acht von zehn Namen fallen in dieselbe Kategorie. Auffällig ist, dass bei keinem dieser acht Anbieter eine ausländische Bewilligung überhaupt nachvollziehbar als bestehend gemeldet wird – die Spalte sagt durchgehend, es sei keine erstellt worden. Wer dort einzahlt, weiss also nicht einmal, unter welcher Aufsicht er steht. Das ist ein anderes Niveau von Ungewissheit als bei einem Anbieter mit einer ausländischen Bewilligung, die wenigstens existiert, hier aber nichts gilt.

Für Schweizer Spielende heisst das: die Auswahl ist nicht zehn, sondern zwei. Alles andere ist Referenzmaterial – Namen, die einem im Netz begegnen und die man einordnen können sollte, aber keine Optionen im eigentlichen Sinn. Wie viel dieser Unterschied wert ist, wird im Abschnitt zur Rechtslage greifbar, wo es um Sperrregister, Auszahlungskonto und Rechtsweg geht.
Was Wetten mit echtem Geld in einer App bedeuten: Konto, Guthaben und Verifizierung
Der Einstieg in eine Sporttip-Wette läuft heute in den meisten Fällen über ein Spielerkonto und damit über eine App statt über eine Verkaufsstelle. Wer über Swisslos oder die Sporttip App auf iOS und Android wettet, braucht ein registriertes Konto mit verifizierter Identität. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen – der Wettschein wechselt also zwischen Bildschirm und Papier, ohne dass die Wette neu erfasst werden müsste.
Der Kontoaufbau hat eine Folge, die viele unterschätzen. Ein Spielkonto ist kein anonymes Guthaben, sondern ein Konto mit Namen, Adresse und geprüfter Identität. Damit ist jede Wette einer Person zuordenbar – beim bewilligten Anbieter ebenso wie bei der Auszahlung. Das ist unbequem und es ist der Punkt, an dem der Schweizer Spielerschutz ansetzt.
Das Guthaben selbst wird gekauft, nicht einfach eingezahlt. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein erwerben, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen gelten für alle, ob sie sich selbst als Massenwetter oder als Gelegenheitsspieler sehen. Wer einen hohen Betrag in einem Zug aufladen will, merkt hier zum ersten Mal, dass das bewilligte Schweizer Angebot nicht auf maximale Einzahlungsgeschwindigkeit ausgelegt ist.
Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Weg über ein Online-Bonusangebot mit Promotionsguthaben ist damit nicht der einzige Weg zum Guthaben, und Gratisspielguthaben aus Promotionen hat ohnehin eine Besonderheit, die im Abschnitt zu Auszahlungen zur Sprache kommt.
Einzahlung, Guthaben und die Grenze bei CHF 9’999
Bemerkenswert ist, wo diese Grenzen herkommen. Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Wetten – die Limiten sind Sache des Veranstalters und, im Fall der Verlustlimiten, Sache des Spielenden selbst. Wer über eine App Geld einzahlt, zahlt also in ein System ein, dessen Grenzen betrieblich gesetzt sind. Sie können sich ändern. Swisslos kann die Limiten für Einsätze jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wer sein Spielbudget planen will, sollte diese Betriebslogik kennen. Ein Guthaben von CHF 9’999 ist keine persönliche Grenze, sondern eine technische. Die persönliche Grenze setzt man selbst, bevor man zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt.
Verlustlimiten: die Grenze, die noch vor der ersten Wette steht
Vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette muss jeder Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Kern der Regel. Der Gesetzgeber schreibt den Veranstaltern vor, dass Limiten vom Spielenden gesetzt werden und eine Senkung sofort wirkt – eine Erhöhung aber erst nach einer Wartezeit, die in den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande 72 Stunden beträgt, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht. Die strengere Fassung ist die der Anbieter. Für einen Spielenden heisst das: wer an einem Abend nach einem Verlust die Limite anheben will, kann das nicht mehr am selben Abend. Der Ärger über diese Wartezeit ist der Beweis, dass sie funktioniert.
Für unter 21-Jährige gilt die verschärfte Obergrenze von CHF 1’000. Sie ist kein Verbot, sondern eine Bremse auf das Tempo. Wer mit kleinem Budget spielt, merkt von der Regel wenig – bis zu dem Punkt, an dem die Limite greift.
Was eine Limite kostet und wem sie nützt
Eine Verlustlimite kostet nichts und schützt nicht vor Verlusten. Das ist der Satz, an dem sich die Erwartungen scheiden. Die Limite begrenzt den Betrag, den man in einem Zeitraum verlieren kann, nicht die Wahrscheinlichkeit, ihn zu verlieren. Wer CHF 500 Verlustlimite pro 30 Tage setzt, kann diese CHF 500 verlieren – nur nicht mehr. Für einen Gelegenheitsspieler mit festem Budget ist das die richtige Einstellung: sie definiert den Preis des Hobbys im Voraus. Für jemanden, der die Limite als Garantie für Gewinne missversteht, ist sie eine Enttäuschung. Die staatliche Bewilligung bietet Schutz durch die Anbindung an das Sperrregister, gesetzliche Aufsicht und einen inländischen Rechtsweg. Eine Einlagen- oder Gewinngarantie gibt es hingegen nicht.
Die zweite Kostenposition folgt aus der Wartezeit. Wer die Limite anheben will, verliert bis zu drei Tage Handlungsfreiheit. Das kann eine gute Wette kosten. Es ist der Preis dafür, dass eine impulsive Erhöhung nach einem schlechten Lauf nicht in einer Nacht passiert.
Produktbezogene Sperre: 1 bis 180 Tage ohne Rückweg
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Diese Sperre betrifft nur das Produkt, für das sie ausgesprochen wird. Wer sich also für Sporttip sperrt, sperrt sich nicht automatisch für die Lotterieprodukte desselben Veranstalters.
Die unbefristete Spielsperre wirkt weiter. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Damit ist sie das schärfste Instrument, das einem Spielenden zur Verfügung steht – und das einzige, das über den einzelnen Veranstalter hinauswirkt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle eingebunden. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss einem Spielenden angeboten werden.
Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperren lässt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch das Guthaben, das noch im System liegt. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen eine Schutzregel für den Spielenden einen unmittelbaren finanziellen Preis hat. Wer sich sperrt, sollte das vorher wissen.
Die Rechtslage: bewilligt heisst kontrolliert – und nur die Schweiz zählt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK ist nicht zuständig – sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was in der Schweiz überhaupt wettbar ist
Die zulässige Palette ist eine geschlossene Liste. Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters.
Diese Liste ist die eigentliche Kostenrechnung des Schweizer Modells. Wer sonst bei einem grossen internationalen Buchmacher auf Ecken, Karten oder eine breite Auswahl an Nischenligen setzt, findet das hier nicht. Die bewilligten Anwendungen bieten weniger Märkte – dafür bieten sie sie unter einer Aufsicht, die es sonst nirgends gibt.
Teilnahmebedingungen und die Details, die Geld kosten
Die Spielregeln von Sporttip in der Version 4.2 regeln mehr, als ein normaler Wettschein vermuten lässt. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Kombinationswetter, der gross spielen will, ist die Systemwette damit der einzige Weg zu einem vierstelligen Einsatz – mit dem entsprechenden Risiko.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist klein, aber sie läuft systematisch in eine Richtung – nach unten. Über viele Wetten summiert sich das zu einem Betrag, den der Veranstalter behält, ohne dass er in einer Quote sichtbar wäre.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Systemwetten kann eine einzelne annullierte Voraussage die ganze Konstruktion schwächer machen, ohne dass der Einsatz zurückkommt.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, um sie zu verpassen, und keine davon erinnert den Gewinner daran, dass sie läuft.
Cash-Out, Livewetten und der Bet-Builder
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Differenz zwischen Cash-Out-Betrag und möglichem Gewinn ist der Preis der Sicherheit. Wer den Cash-Out nutzt, kauft sich Gewissheit und bezahlt sie mit einem Teil des möglichen Gewinns. Das ist keine versteckte Gebühr, aber es ist eine Rechnung, die viele erst auf dem Wettschein sehen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Ereignis setzt, während es sich gerade entscheidet, trägt dieses Risiko selbst.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Kombiboost und Quotenboosts: die Bedingungen hinter dem Prozentzeichen
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wer die Prozentzahlen liest, sieht eine steile Treppe. Wer sie nachrechnet, sieht, was sie verlangt: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einer einzigen Kombination. Die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, ist der eigentliche Preis des Boosters – und die Mindestquote von 1.50 je Voraussage ist das, was die Booster-Stufen erstrebenswert und gleichzeitig unwahrscheinlich macht. Ein Booster auf einen Nettogewinn, den man fast nie erreicht, ist ein Versprechen mit sehr kleinem Erwartungswert.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste. Wer einen Booster nutzt und dann den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung – bekommt also weniger als den Betrag, den er sich ausgerechnet hatte. Booster und Cash-Out sind zwei Werkzeuge, die sich gegenseitig ausschliessen, und die Regeln sagen das klar. Man muss sie nur vorher lesen.
Limiten und Kontrolle am Telefon: was die Aufsicht kostet
Am Telefon ist Geld jederzeit verfügbar. Genau daraus folgt der Bedarf nach Grenzen, die nicht auf dem Papier stehen, sondern im Konto. Die Verlustlimiten vor der ersten Sporttip-Wette, die Freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und die produktbezogene Sperre sind die Antwort darauf. Sie sind auf der einen Seite unbequem und auf der anderen Seite das, was den Unterschied zu einer App ohne Schweizer Bewilligung ausmacht.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die über Schweizer Spielerschutz schreibt, weil sie zeigt, dass eine Regel nicht automatisch eine Praxis ist. Der Kontrollapparat am Bildschirm ist dichter als der an der Verkaufsstelle; die Altersprüfung im Online-Konto läuft über den Ausweis, nicht über das Augenmass einer Person hinter dem Tresen.
Wichtig ist die Zuständigkeit. Die Limiten und die Sperre sind Sache der bewilligten Schweizer Veranstalter und gelten nur dort. Ein nicht bewilligter Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Wer dort spielt, kann sich in der Schweiz sperren lassen, und die Sperre hat für diesen Anbieter keine Bedeutung. Der Schutz, den man sucht, ist an die Bewilligung gebunden, die man meidet.
Spielguthaben und Auszahlung: Wege, Fristen und Gebühren
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die dritte Auszahlung ist die interessante. Wer innerhalb eines Jahres mehr als zweimal Geld abzieht, zahlt ab dem dritten Mal 3 %. Für einen Gelegenheitsspieler, der sein Konto einmal im Jahr leert, ist das irrelevant. Für jemanden, der häufiger kleinere Beträge abzieht, summiert sich die Kommission zu einer echten Kostenposition – und sie trifft ausgerechnet die vorsichtigen Spieler, die Gewinne regelmässig sichern.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielguthaben gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bemerkenswert ist der Unterschied: bis CHF 1’000 eine Gutschrift im System, darüber eine Überweisung. Wer viel gewinnt, kommt schneller an sein Geld als wer wenig gewinnt – das ist die Umkehrung dessen, was man erwarten würde.
Ein Zahlungsweg, der in der Schweiz nicht existiert: die Auszahlung an ein anonymes Konto. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen. Ein Anbieter, der eine anonyme Auszahlung anbietet, steht ausserhalb des bewilligten Systems.
Spielsperre und Hilfe: die Regeln, die weiter reichen
Wenn Wetten per App zum Problem werden, sind die Grenzen der Limite erreicht. Eine Verlustlimite begrenzt das Spiel, sie beendet es nicht. Die Spielsperre tut das. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich, und eine Fachstelle ist dabei eingebunden.
Wer für sich selbst oder für jemanden im Umfeld Hilfe sucht, ist bei den sozialen Einrichtungen der Kantone, bei Schuldenberatungsstellen und bei der eigenen Hausärztin richtig, nicht bei einem Ratgeber. Diese Seite kann erklären, wie die Mechanik einer Limite wirkt. Sie kann keine Beratung ersetzen. Wer den Verdacht hat, die Kontrolle über sein Spiel zu verlieren, klickt nicht auf diesen Seiten, sondern sucht diese Stellen auf.
Die Produktssperre bei Swisslos reicht für eine Pause. Für eine Unterbrechung, die über ein Produkt oder einen Anbieter hinausgeht, ist die unbefristete Sperre im Register das Mittel der Wahl.
Steuern und der Weg des Geldes ins Ausland
Steuerfrei bis zu einer Grenze: Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Freibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 bundesrechtlich CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, deshalb «je nach Kanton». Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück, die man mit der Steuererklärung zurückholt.
Für einen normalen Wettenden ist die Schwelle unerreichbar. Ein Gewinn fällt damit steuerfrei an, keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz – wer hier eine solche zu finden glaubt, sucht an der falschen Stelle. Wer eine solche Behauptung hört, sollte sie nicht glauben. Für Fragen zur eigenen Situation ist «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen» der richtige Satz.
Ausserhalb der Schweiz sieht es anders aus. Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine hiesige Aufsicht und keine Fair-Play-Kontrolle. Ein typisches Merkmal, das Schweizer Steuerpraxis kennt: der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Das kann eine Rechnung nach sich ziehen, die man nicht erwartet hat.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – das ist das sogenannte Domain-Hopping, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und bet365 als auf der Liste geführt. Die Sperrliste ist eine reale Hürde, aber sie ist keine Wand.
Warum es keine Zahlungssperre gibt
Ein Verbot, per Karte oder Bankverbindung an einen nicht bewilligten Anbieter zu zahlen, existiert in der Schweiz nicht. Wer also liest, Banken oder Kartennetzwerke würden solche Zahlungen blockieren, liest etwas, das den hiesigen Markt nicht beschreibt. Die Zurückhaltung des bewilligten Systems liegt nicht an einer technischen Sperre, sondern an der fehlenden Bewilligung des Gegenübers.
Die ehrliche Einordnung: Eine nicht bewilligte Anwendung ist nicht als solche «sicher» und nicht als solche «unsicher». Sie unterliegt Schweizer Recht nicht, und der Schweizer Spielerschutz greift dort nicht. Wer bewusst dort spielt, sollte wissen, worauf er verzichtet.
Wie sich Fremdanbieter zu Schweizer Anwendungen verhalten
Ausländische Anwendungen spielen für Schweizer Leser eine Rolle, weil sie stärker beworben werden als das dürftige heimische Angebot. Beworben werden darf die ausländische Anwendung in der Schweiz nicht: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer also im Schweizer Netz auf Werbung für einen ausländischen Anbieter stösst, ist Zeuge einer Ordnungswidrigkeit.
Das ist der eigentliche Unterschied im Funktionsumfang. Der Schweizer Anbieter darf nicht so werben wie ein ausländischer, und die ausländische Anwendung darf hier gar nicht werben. Der Leser sieht daher mehr Werbung für Angebote, die in der Schweiz ohne Bewilligung stehen, als für die bewilligten Anwendungen – ein Marktversagen in Sachen Information.
Für Spielende heisst das: die Entscheidung, sich bei einer nicht bewilligten Anwendung zu registrieren, ist eine bewusste. Die bewilligte Anwendung bietet weniger Spiele, weniger Werbung, klare Limiten und ein geregeltes Auszahlungssystem. Die ausländische bietet mehr Auswahl und ein System, das man im Streitfall nicht anrufen kann.
Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete: Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt mit Sporttip eine der beiden bewilligten Sportwetten-Anwendungen der Schweiz. Der Zugang ist nicht offen: das Konto steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet offen – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Diese geografische Begrenzung ist die erste Antwort auf die Frage, wer dort überhaupt mitspielen darf. Für einen Wohnsitz ausserhalb dieses Gebiets ist Sporttip keine Option.
Die Veranstalterin verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Dieser Rückgang um 13 Millionen Franken zwischen 2024 und 2025 sagt mehr über den Markt als jede Werbebroschüre: die Sportwetten verlieren Anteil oder Volumen, während das Spielgeld weiterfliesst. Wer bei Sporttip spielt, spielt in einem System, dessen Erträge an öffentliche Zwecke gehen. Das ist ein legitimer Grund, ein Produkt zu wählen – sofern man nicht daraus ableitet, die Quoten seien deshalb besser.
Sporttip ist eine Anwendung mit einem klaren Profil: wenig Märkte, feste Limiten, eine Spielmechanik, die auf Schweizer Regeln zugeschnitten ist. Das Fehlen von Ecken- und Kartenmärkten ist kein technisches Versehen, sondern die Folge der geschlossenen Liste. Wer auf Fussballdetailmärkte setzt, wird enttäuscht. Das Urteil: Wer die geringere Marktauswahl akzeptiert, bekommt dafür eine Plattform ohne ausländisches Risiko. Wer sie nicht akzeptiert, bekommt in der Schweiz keine bewilligte Alternative.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Vertragsgebiet überschneidet sich nicht mit dem von Swisslos: Ein Konto bei Jouez Sport setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone voraus. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Bemerkenswert ist die Zahl der Verkaufsstellen. Wenn ein Veranstalter in der Westschweiz 2’350 Verkaufspunkte betreibt, ist das Angebot weiterhin stark im stationären Vertrieb verankert. Für die Westschweiz bedeutet das eine dichte physische Präsenz, von der Nutzer der deutschen Schweiz nur träumen können. Die Anwendungen der Westschweiz und der Deutschschweiz sind nicht austauschbar: Ein Genfer kann bei Jouez Sport spielen, aber nicht bei Sporttip, und ein Zürcher umgekehrt.
Für die Westschweiz ist Jouez Sport deshalb die einzige bewilligte Option. Wer dort wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei Anwendungen, sondern eine einzige. Das Urteil: Wer im Westen wohnt und mit dem nationalen Angebot unzufrieden ist, kann nicht auf die andere Hälfte des Schweizer Systems ausweichen – es steht ihm nicht offen.
IviBet
IviBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es ist keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten vorhanden, und die gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt, was in der Schweiz keine Wirkung hat. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen hiesigen Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Wer von aussen auf diese Anwendung blickt, sieht eine Oberfläche, die sich an eine breite Spielerschaft richtet. Was er nicht sieht, ist der Gegenwert der Bewilligung: keine Aufsicht, kein Register, kein Ansprechpartner in der Schweiz. Urteil: Die Frage, was hier gewonnen werden kann, ist nicht die relevante Frage. Relevant ist, an wen man sich wendet, wenn etwas nicht ankommt – und die Antwort ist niemand in der Schweiz. Für einen Spieler, dem das Durchsetzen von Ansprüchen wichtiger ist als ein grosses Wettprogramm, ist das Angebot deshalb nicht attraktiv.
Rainbet
Auch Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Konstellation: keine Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht erstellt, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Ein ausländisches Angebot ohne Anbindung an das hiesige System hat für einen Schweizer Spielenden einen Kernnachteil: Er kann nicht wissen, welchen Weg sein Geld nimmt, wenn er es abheben will, und er hat keine Stelle, an die er sich im Streitfall wendet. Urteil: Die Schweizer Limiten und Schutzregeln gelten hier nicht, und die Spieler können sich nicht darauf verlassen, dass die eigenen Werkzeuge zur Verfügung stehen. Wer seine Grenzen braucht, um im Spiel zu bleiben, sollte dort nicht spielen.
Interwetten
Interwetten ist ein ausländischer Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung; der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Interessant ist die Nennung im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping: Die Gespa führt Interwetten als Beispiel dafür, dass blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Ein Name, den die Aufsicht namentlich nennt, steht unter besonderer Beobachtung. Urteil: Die wiederkehrende Sperrung einer Domain ist kein Qualitätsmerkmal des Angebots, sondern ein Hinweis darauf, dass es in der Schweiz wiederholt an der Bewilligung scheitert. Für Spieler, die einen stabilen Zugang wünschen, ist das ein Kriterium gegen diesen Anbieter.
BC.Game
BC.Game firmiert als ausländische Anwendung ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung ist nicht erstellt, Schweizer Wirkung fehlt, die Anbindung an das Sperrregister ist nicht vorhanden, der Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domain kann blockiert werden. Für einen Schweizer Leser, der sich ein Konto überlegt, bleibt die Frage, was das für den Auszahlungsweg bedeutet: Bei Swisslos wird auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt, bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine solche Schweizer Regel. Urteil: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Garantie für ein geregeltes Auszahlungsverfahren nach hiesigem Verständnis. Wer beim Rückweg des Geldes Sicherheit sucht, wird hier nicht fündig.
BetFury (betfury.ac)
BetFury führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt das gleiche Muster: keine Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht erstellt, keine Registeranbindung, kein Rechtsweg, mögliche Sperrung. Auffällig ist die Domain-Endung der Anwendung, die sich von den klassischen Landesendungen unterscheidet. Das ändert an der rechtlichen Situation aber nichts: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und die Domain kann unabhängig von ihrer Endung auf der Sperrliste landen. Urteil: Wer sich die Mühe macht, die Erreichbarkeit einer Anwendung zu prüfen, sollte die Prüfung um das entscheidende Merkmal erweitern: ob eine Schweizer Bewilligung besteht, und ob das eigene Geld nach Schweizer Regeln zurückfliessen kann.
Betscore
Betscore arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Es fehlt an einer Bewilligung mit hiesiger Wirkung, es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und ein Sperrlisten-Risiko für die Domain. Das Schweizer Regime regelt, dass Wetten nur bei bewilligten Veranstaltern zulässig sind, und Ausschlüsse und Aufsicht sind die sichtbarste Folge. Wer bewusst bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, verzichtet auf die Instrumente, die Schweizer Spielerschutz ausmachen. Urteil: Für einen Gelegenheitsspieler ist der Verzicht auf die Schweizer Werkzeuge selten ein gutes Geschäft – die Kosten des Verzichts sind unsichtbar, bis sie gebraucht werden. Wer sie braucht, merkt es dann zu spät.
N1 Bet
N1 Bet firmiert als ausländischer Anbieter ohne Bewilligung. Gemeldete Bewilligung nicht erstellt, keine Wirkung in der Schweiz, keine Sperrregisteranbindung, kein hiesiger Rechtsweg, mögliche Blockade. Für Schweizer Spielende ist das die Konstellation, in der man die Marketing-Begriffe am lautesten hört und die rechtliche Absicherung am schwächsten ist. Gerade weil ein ausländisches Angebot mit Bonusversprechen um Nutzer wirbt, ist die Prüfung der Bewilligung der erste Schritt vor jeder Anmeldung. Urteil: Ohne Bewilligung hilft bei einem Streit kein Bonus. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft, ob ein Name auf der Gespa-Liste der Bewilligungen steht, und nicht, welcher Willkommensgruss am freundlichsten ist.
AmunRa
Das ausländische Angebot AmunRa firmiert in der Schweiz ohne Bewilligung, und die gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Die Aufsicht über ausländische Anwendungen liegt bei der jeweiligen Heimatbehörde, sofern eine besteht. Die Schweiz hilft im Streitfall nicht, und die Schweizer Spielerschutz-Werkzeuge – Verlustlimiten, Einzahlungslimite, Spielsperre im Register – sind hier nicht verbindlich, weil die Aufsicht fehlt. Urteil: Eine Anwendung ohne Bewilligung kann gut aussehen und gut funktionieren. Der Punkt ist ein anderer: In der Schweiz steht der Schutz der Spielenden und die Nachvollziehbarkeit des Geldflusses bei bewilligten Angeboten im Vordergrund, und wer darauf verzichtet, sollte wissen, was er aufgibt.
Wie man unter den bewilligten Angeboten wählt
Am Ende bleiben zwei. Die Auswahl ist also keine Auswahl zwischen zehn Anwendungen, sondern eine zwischen zwei Gebieten. Wer in einem Kanton mit Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, nutzt Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, nutzt Jouez Sport. In allen anderen Fällen gibt es keine bewilligte Option, und die Suche kann sich auf das Vergleichen der eigenen Prioritäten beschränken: mehr Märkte oder mehr Regel.
Wer zur Gruppe der Gelegenheitswetter gehört, für den ist die Rechnung einfach. Ein begrenztes Wettprogramm mit klaren Limiten und einer geregelten Auszahlung aufs eigene Konto wiegt weniger als ein grosses Programm mit ungeklärtem Rechtsweg. Wer täglich kleinste Beträge setzt, profitiert von der Limitenmechanik. Wer eine spezifische Nische sucht, die auf der geschlossenen Liste nicht vorkommt, wird sich mit dem bewilligten Angebot schwer tun und muss mit sich selbst ausmachen, ob das die Einschränkung wert ist.
Eine Sache ist keine Auswahlfrage, sondern eine Tatsache. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, handelt nach Schweizer Recht strafbar, und zwar mit einer Geldstrafe bis zu CHF 500’000, bei gewerbsmässigem Betrieb mit einer Busse nach Absatz 3 bei einer Strafdrohung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Spielende wird nach der Auffassung des Bundes nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Diese Asymmetrie ist der Kostenpunkt, den die Werbung systematisch auslässt: Die Handlung des Anbieters ist strafbar, der Verlust liegt beim Spielenden.
Wie ein Wettschein in der App aufgebaut ist
Der Wettschein in einer Anwendung ist ein Ablauf, der sich auf dem Bildschirm anders anfühlt als am Papier. Auf dem Bildschirm sieht man jede Auswahl einzeln, kann eine Auswahl löschen und neu setzen, und die Gesamtquote wird über eine Multiplikation der Einzelquoten gebildet. Genau dieser Vorgang ist es, der in den Spielregeln beschrieben wird: Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Für den Nutzer ist das ein Lernprozess, für den Anbieter eine Rechenregel.
Die Verifikation vor der ersten Wette ist der Punkt, an dem die Anwendung am wenigsten flexibel ist. Das Konto braucht volljährige Nutzer, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine geübte Identitätsprüfung durch Auslesen des hochgeladenen Ausweises und einen Abgleich gegen Adress-Datenbanken. Erst danach kann gewettet werden. Wer ein Konto anlegen will, um es auszuprobieren, muss also bereit sein, seine Daten herzugeben und geprüft zu bekommen. Das ist der Preis des Zugangs und der Grund, warum die Nutzung einer App mit Echtgeld in der Schweiz nicht anonym ist.
Anmeldung und Sicherheit der Anbindung
Die Anmeldung schützt das Konto und bindet es an die Identität. Wer sein Gerät verliert, sollte auf die Meldewege der jeweiligen Anwendung achten. Die bewilligten Anwendungen setzen auf eine Kontoanmeldung und die Bindung über Datenbanken, die offenbar dauerhaft kontrolliert werden. Diese Kontrolle dient dem Schutz des Kontos, aber sie bedeutet auch, dass keine Nutzung ohne Konto möglich ist. Wie eine Anwendung mit technischen Zugangsdaten umgeht, ist Sache der Anwendung und nicht durch eine bekannte Regel gedeckt. Wer sein Konto schützen will, sollte die Einstellungen der App selbst prüfen und die genauen Bedingungen der Anwendung durchlesen.
FAQ
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste?
Eine einzige beste App gibt es nicht, weil in der Schweiz nur zwei Anwendungen überhaupt zugelassen sind: Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. «Beste» heisst hier deshalb, welche der beiden Anwendungen auf das eigene Wohngebiet passt und wie der eigene Umgang mit Limiten aussieht.
Was unterscheidet eine zugelassene App von einer ausländischen Wett-App?
Die zugelassene Anwendung arbeitet mit einer Schweizer Bewilligung, untersteht der Gespa, ist ans Sperrregister angebunden und zahlt auf ein Konto im Namen des Inhabers aus. Die ausländische Anwendung hat keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Wie kommt das Geld auf das Spielkonto und wie wieder zurück?
Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft, ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Zurück geht es auf ein Konto im eigenen Namen: zweimal pro Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wohin werden Gewinne aus einer App-Wette ausbezahlt?
Auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet – entweder in der Schweiz oder in Liechtenstein. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden dem Spielguthaben automatisch gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Eine anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten System nicht.
Welche Limiten gelten für Einsatz und Verlust bei Echtgeldwetten?
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzt man vor der ersten Sporttip-Wette selbst; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Einsätze pro Wette: CHF 1 bis CHF 1’000, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Eine Erhöhung der Limite wirkt erst nach 72 Stunden.
Wie funktioniert die Spielsperre, wenn Wetten per App zum Problem werden?
Bei Swisslos kann man den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Sperrregister eingetragen, gilt auch für Casinos und Liechtenstein und lässt sich erst nach drei Monaten über eine Fachstelle aufheben. Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
