Online Curling wetten in der Schweiz – der nüchterne Blick auf Quote, Limite und Bewilligung
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).
Wer in der Schweiz auf Curling setzen will, stösst auf eine Zahl, die sich nicht wegdiskutieren lässt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nicht zwei von zehn, nicht zwei seriöse unter vielen — zwei, und damit ist die Auswahl zu Ende, bevor sie beginnt. Der Preis dieser Ordnung ist sichtbar: keine Willkommensbonus-Schlacht, kein Buchmacher, der mit Gratiswetten um Aufmerksamkeit wirft, kein Anbieter mit einer Quote, die sich gegen einen Mitbewerber behaupten müsste. Der Nutzen liegt in derselben Zahl: jeder Franken, der über einen bewilligten Wettschein läuft, bleibt in einem geregelten Kreislauf, in dem jemand die Limiten prüft, das Verlustverhalten beobachtet und bei Bedarf die Tür zumacht.
Curling ist dabei ein Sonderfall, und zwar ein unangenehmer für alle, die eine Sportart abseits des Fussballs suchen. Ein Randsportwettmarkt trägt seine Marge nicht über die Masse, sondern über die einzelne Wette. Es gibt weniger Begegnungen, weniger Umsatz über die Theke, weniger Gründe für einen bewilligten Veranstalter, einen Stein weit nach vorn zu stellen. Wer hier setzt, zahlt also nicht mehr Gebühr, aber er trifft eine Quote, die weniger Spielraum lässt als im Fussball-Hauptprogramm.
Der grösste Posten auf dieser Rechnung ist allerdings unsichtbar. Er steht nicht in den Konditionen der Anbieter und wird von ihnen nicht beworben: die fehlende Bewilligung. Ein Buchmacher ohne Schweizer Zulassung entzieht dem Spielenden drei Dinge auf einmal, und bezahlt wird keines davon mit Geld, das auf dem Wettschein sichtbar wäre. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht, die einen Auszahlungsstreit für den Spielenden entscheidet. Was übrig bleibt, ist ein Konto im Ausland und ein Termin im Verfahren, das ein Aufsichtsorgan gegen den Anbieter führt, nicht der Spielende gegen seinen Buchmacher.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung vor Quote
Wer die Angebote nach Quote sortiert, sortiert sie nach dem unwichtigsten Merkmal. Der erste Blick gehört der Bewilligung, der zweite den Einsatz- und Auszahlungsbedingungen, und erst danach kommt die Frage, ob eine Quote hübsch aussieht. Diese Staffelung ist keine Marotte, sie folgt aus der Sache: eine Quote von 1,90 hat in beiden Gruppen den gleichen Nenner, aber eine Wette, die im Streitfall niemand entscheidet, ist auch bei 2,10 nichts wert.

| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Zulassung nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle liest sich als Gefälle, und das ist sie auch. Auf der einen Seite zwei Genossenschaften und Gesellschaften mit Sitz im Land, mit einer Bewilligung, die nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz gilt, und einem Wohnsitzerfordernis, das das Konto an ein Vertragsgebiet bindet. Auf der anderen Seite acht Marken, deren Zulassung sich nicht belegen lässt und die deshalb im Schweizer Recht schlicht keine Wirkung entfaltet. Was in der Spalte der gemeldeten Zulassung steht, ist kein Vorwurf und kein Skandal — es ist die Auskunft, dass eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, in der Schweiz nichts gilt. Sie schützt keinen Franken und begründet keinen Anspruch.
Bloss: «keine Schweizer Bewilligung» heisst nicht «garantierter Verlust». Es heisst, dass die Regeln, nach denen gespielt wird, nicht die Schweizer Regeln sind. Kein Sperrregister, keine Selbstsperre mit grenzüberschreitender Wirkung, keine Aufsicht, die eine Bewilligung entziehen und Domains auf die Sperrliste setzen kann. Der Kreis schliesst sich bei der Auszahlung: bei Swisslos und der Loterie Romande läuft Geld nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredit an Spielende gibt es nicht. Ein Konto im Ausland kennt diese Bindung nicht — was für den einen Bequemlichkeit ist, ist für den anderen der Punkt, an dem eine Wette aufhört, nachvollziehbar zu sein.
Was Curling-Wetten in der Schweiz sind, und wie sich der Gewinnbetrag zusammensetzt

Beim Curling zählt der letzte Stein mehr als der erste. Vor dem Setzen gilt das Gegenteil: der erste Blick gehört der Quote, nicht dem Favoriten. Eine Wette besteht aus drei Angaben, die zusammen den Ausgang bestimmen — Einsatz, Voraussage, Quote. Die Sporttip-Regeln halten die Rechnung dazu ausdrücklich fest, und sie enthält einen Schritt, den kaum jemand auf dem Radar hat: der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Das ist ein zweistufiger Vorgang, und die zweite Stufe arbeitet gegen den Spielenden, nicht für ihn.
Der Unterschied ist klein und wiederholt sich. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2,10 setzt, rechnet mit CHF 42,00. Die Rundung schneidet das Ergebnis auf den nächsten Fünf-Rappen-Schritt nach unten, und niemand bekommt die Differenz zurück. Auf einem einzelnen Wettschein ist das ein Betrag, den man nicht bemerkt; bei einem Spielenden, der mehrmals in der Woche setzt, ist es ein leiser Abzug, der nie in einer Statistik auftaucht. Über die Jahre ist das kein Drama, aber es ist der erste Punkt, an dem sich der Schweizer Markt von dem unterscheidet, was ein Konto im Ausland anzeigt.
Nüchterner wird die Sache bei den Wettarten selbst. Die Produktpalette ist überschaubar: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, dazu Livewetten und Langzeitwetten. Was auf dieser Liste nicht steht, ist so aufschlussreich wie das, was darauf steht. Kombinationen aus voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Veranstaltung laufen bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion; nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und nur den Einsatz zurückgeben. Das ist keine Hintertür, sondern eine Regel, die bei einer selbst zusammengestellten Kombination aus demselben Curling-Spiel schneller greift, als einem lieb ist — und eine ungültige Kombination ist keine verlorene Wette, aber eine, auf die man wochenlang gewartet hat.
Die reguläre Spielzeit ist der zweite Punkt, an dem sich entscheidet, ob eine Wette gewonnen oder verloren ist. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Curling gibt es kein Penaltyschiessen, aber es gibt Zusatzends und Entscheidungssätze, und die Frage, ob ein solcher Satz die Wette noch mitzählt, hängt an genau diesem Hinweis. Der Hinweis steht im Wettprogramm, nicht in einer Kurzbeschreibung auf dem Wettschein.
Die Marge: was an jeder Quote hängt, bevor der erste Stein geworfen ist
Jede Sportwette trägt zwei Zahlen. Die eine steht auf dem Wettschein, die andere nie: der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze auf einen Markt, der wieder an die Spielenden zurückfliesst. Er ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die Marge ist der Rest bis hundert Prozent. Der Veranstalter nimmt seinen Anteil also nicht beim Auszahlen, sondern beim Festlegen der Quote — sie ist bereits eingebaut, wenn der Wettschein gedruckt wird.
Ein Beispiel macht die Grösse fassbar, und es ist ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein für ein Curling-Spiel abgefragter Preis: bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 ergibt die Summe der Kehrwerte rund 1,0526, der Quotenschlüssel liegt damit bei etwa 95,0 %, die Marge bei etwa 5,0 %. Sagt man es in Franken: von jedem eingesetzten CHF 100 fliesst über die Quoten dieses Marktes etwa CHF 95,0 an die Spielenden zurück, und etwa CHF 5,0 bleiben über die Quoten beim Veranstalter — eine Band, die von der Quotenstellung abhängt und bei anderen Verhältnissen eng verschoben in die eine oder andere Richtung ausfallen kann. Diese fünf Prozent sind der Preis dafür, dass überhaupt ein Markt gestellt wird, und sie werden nicht extra abgebucht; sie liegen in der Quote.
Der Grund, warum das bei einem Randsportmarkt wie Curling besonders auffällt, liegt in der Mechanik. Eine Marge wird kalkuliert, indem ein Buchmacher Risiko und Umsatz gegeneinander abwägt. Ein Markt mit hohem Umsatz kann eine dünnere Marge tragen, weil sich die Positionen über viele Einsätze ausgleichen. Ein Curling-Markt auf eine einzelne Begegnung trägt sich nicht: die Position lastet bei einer kleinen Zahl von Einsätzen auf einer Seite, und ein Veranstalter, der die Quote falsch stellt, merkt es. Er polstert sie. Für den Spielenden heisst das, die Marge nicht als Betrug zu lesen, sondern als Preis für einen dünnen Markt — und zu erkennen, dass der Spielraum, den man aus den grossen Ligen kennt, auf dem Eis nicht automatisch gilt.
Fast alles andere, was eine Wette neben der Quote betreffen kann, ist keine Marge, sondern eine Regel. Ein Quotenboost oder ein Profitboost gilt bei Sporttip nur online, bei Quotenboosts nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein «Boost», der an einer Erhöhung um einen Prozentsatz hängt, die man vorher erfragt und nachher durch Cash-Out verliert, ist ein Werbewort, das man beim Wort nehmen sollte — zwei Zahlen zusammen, und die Geschichte ändert sich.
Die Sportarten- und Wettliste: was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf
Die Frage, ob man auf Curling setzen kann, ist keine Frage an den Buchmacher, sondern an eine Liste. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und der zulässige Umfang der Werte ist als geschlossene Liste geregelt: Sporttip und Jouez Sport dürfen nur das führen, was in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa steht (Fassung vom 10.09.2026). Diese Liste ist die eigentliche Spielordnung des Landes, und sie liest sich strenger, als Werbematerial vermuten lässt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, einen Esport-Abschnitt ebenfalls.
Für Curling bedeutet das eine Bedingung, die man kennen muss, bevor man sich über Quoten ärgert: ein Curling-Wettangebot existiert nur, wenn die Liste es hergibt. Fällt es weg, ist es kein Serviceversäumnis des Veranstalters, sondern die Grenze seines Bewilligungsrahmens. Von aussen ist das nicht immer leicht auseinanderzuhalten, und deshalb lohnt es sich, vor dem Setzen im Wettprogramm nachzusehen, was tatsächlich steht — nicht im Werbetext, sondern im Angebot selbst.
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, sowohl vor dem Ereignis als auch währenddessen. Ein gesetzliches Verbot bestimmter Live-Märkte kennt das Gesetz nicht; der Veranstalter setzt sie, soweit seine Bewilligung es trägt. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird — es gibt also keinen Anspruch auf einen Stream, nur weil man gewettet hat. Und es gibt zwei Fälle, in denen der tödliche Moment bereits vorbei ist: eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Quote 1.00 bedeutet den Einsatz zurück, nicht den Gewinn. Wer im Curling live auf einen Vorteil setzt und dabei übersieht, dass der entscheidende End bereits gelaufen ist, bekommt sein Geld wieder — und hat an diesem Abend nichts weiter getan, als die Zeit des Buchmachers zu besetzen.
Zwei Bewilligungen, ein Land: wer hier Sportwetten veranstalten darf
Sportwetten online sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt Kasinos und sonst nichts. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und beide gelten nach Artikel 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Der grosszügige Teil dieser Zwei-Anbieter-Ordnung ist, wohin das Geld geht. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten davon CHF 109 Mio. — nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist ein Rückgang der Sportwettenbeiträge um gut ein Zehntel, und er erzählt eine eigene Geschichte über einen Markt, in dem zwei Anbieter einander nicht preislich bekämpfen. Bei einem solchen Betrag ist der «Verzicht» auf ein Bonusprogramm keine Selbstlosigkeit, sondern eine Bilanzposition.
Die zwei Veranstalter teilen das Land auf. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Für einen Curling-Fan aus Zürich oder Genf heisst das: das Angebot ist nicht durch die Sportart bestimmt, sondern durch den Wohnort.
Genau daran hängt die Praxis. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im falschen Kanton wohnt, wird von dieser Prüfung nicht durchgelassen — nicht aus Bosheit, sondern weil die Bewilligung des Veranstalters an sein Gebiet gebunden ist. Ein Konto in Genf öffnet kein Konto für Zürich; wer umgekehrt eine Schweizer Bewilligung sucht, findet sie nur bei diesen zwei Namen. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht einzig die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Es kommt ein zweites Wohnsitzerfordernis hinzu, das ein aufmerksamer Leser mitnehmen sollte. Nach Artikel 47 Absatz 3 VGS braucht ein Online-Konto einen Wohnsitz in der Schweiz. Personen unter 18 Jahren sind bei Sporttip von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für Curling heisst das etwas sehr Konkretes: ein aktiver Curler, der auf dem eigenen Spiel setzt, verstösst gegen die Regel — und wer in der Halle steht, statt am Bildschirm, hat in der Schweiz keinen zweiten Weg über ein ausländisches Konto.
Was eine fehlende Bewilligung den Spielenden kostet
Ein ausländischer Anbieter mit einer Zulassung aus Curaçao, Malta oder Deutschland besitzt in der Schweiz keinerlei Geltung, und zwar nach Artikel 4 BGS, unabhängig davon, wie solide die Zulassung im Herkunftsland sein mag. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Artikel 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und zugleich der Kern des Problems, denn sie bedeutet: das Risiko liegt nicht bei der Person, die setzt, sondern bei dem, was sie in der Hand hat.
Was in der Hand bleibt, sind drei Lücken, und jede kostet. Die erste ist der Anschluss an das Sperrregister. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt an diesem Register nicht. Wer sich dort sperrt, weil er vor dem eigenen Verhalten zurückschreckt, sperrt sich an einer Stelle, die der ausländische Buchmacher nicht kennt. Die Sperre ist dann eine Tür, die geschlossen wird, während ein Fenster im Nebenzimmer offen bleibt.
Die zweite ist der Rechtsweg. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren, das gegen den Anbieter läuft, eingezogen werden. Der Spielende darf sich vorstellen, was das für einen vierstelligen Gewinn heisst, der mit einem Wettschein auf einem ausländischen Konto verbucht ist. Diese Konstellation hat keine Schweizer Instanz, keine Schiedsstelle und keine Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde; die einzige Instanz, die über den Anbieter waltet, ist die Strafverfolgung, und die hat kein Interesse an der Auszahlung, sondern an der Sache. Ein Buchmacher kann nach Schweizer Schätzung keine Fair-Play-Kontrolle führen, die nichts kontrolliert.
Die dritte ist die Bezahlung. Bei Swisslos und der Loterie Romande wird nur auf ein Konto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Artikel 50 Absatz 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und ein Kredit an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS ausgeschlossen. Ein ausländisches Angebot kennt diese Bindung nicht, und damit fällt die einzige Fährte weg, über die eine Wette überhaupt nachprüfbar wird. Kleiner Nebenaspekt mit Gewicht: in der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettangebote blockieren. Wer dort einzahlt, wurde nicht gewarnt, und sein Geld ist nicht rückholbar, nur weil eine Zahlung hätte auffallen sollen.
Wie die Schweiz gegen den zweiten Teil des Problems vorgeht, zeigt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Artikel 86 bis 93 BGS; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist so verlässlich, dass die Gespa selbst Namen nennt, die auf ihrer Liste stehen. Für den Spielenden ist die Liste kein Waffenstillstand, sondern ein Hinweis darauf, wo die Grenze besonders dünn ist.
Bleibt die Steuer, und sie dreht die Rechnung für einmal zugunsten des Schweizer Weges. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der Schwellenwert der Kantone unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Der typische Wettende bleibt meilenweit unter dieser Grenze: kein Einkommenssteuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer das anders liest, liest es falsch. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen dagegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie voll als Einkommen erfassen: für den Kanton Thurgau ist das bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen der Fall, unabhängig von der Höhe. Für konkrete Fälle hilft nur eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Spielerschutz: die Limiten setzt man selbst, bevor man setzt
Der wichtigste Satz über den Schweizer Spielerschutz ist ein Satz über den Spielenden. Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern die Person, die spielt. Der Veranstalter muss von jedem Kontoinhaber einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Artikel 87 VGS). Bei Swisslos bedeutet das konkret: vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Wer eine Limite senkt, für den gilt sie sofort; wer sie erhöht, wartet 72 Stunden. Nach Statut wären es 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande vereinbaren etwas anderes, und 72 Stunden sind die Zahl, mit der man hier rechnet. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Was einem diese Wartezeit wert sein muss, ergibt sich aus dem Moment, in dem sie greift. Niemand erhöht eine Verlustlimite an einem guten Abend. Man erhöht sie an einem Abend, an dem man die Limite bereits erreicht hat, und die 72 Stunden sind die Zeitspanne zwischen dem Impuls und dem Konto. Sie sind kein Schikane, sondern eine Verzögerung — und Verzögerung ist in diesem Bereich die einzige Massnahme, die zuverlässig denkt. Wer sie hasst, hat sie wahrscheinlich dringend nötig. Unabhängig davon gibt es in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze; die Limiten sind individuell, und auch das ist Teil der Rechnung, die der Spielende selbst aufstellt.
Die zweite Stufe ist die Sperre, und sie ist schärfer, als ihr Name klingt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne dass sie vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Artikel 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Die Sperre ist damit die eine Massnahme, die über den einzelnen Buchmacher hinauszeigt — und der Grund, warum ihr Fehlen bei einem Anbieter ohne Bewilligung so schwer wiegt.
Ernst wird es beim Alter. Die Gespa führt Testkäufe durch, und das Ergebnis ist keine Erfolgsgeschichte: 2025 wurde bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Sportwettenschutz an der Theke deshalb als streng verkauft, verkauft etwas, das die Zahl widerlegt. Der Kontrolleffekt einer Regel hängt an der Zahl ihrer Prüfungen, nicht an ihrer Formulierung. In diesem Licht ist auch das Sperrregister zu lesen: es funktioniert für die, die sich eintragen lassen, und es funktioniert nicht für die, die es umgehen.
Der Wert dieser Kette liegt darin, dass jeder Baustein auf dem vorigen aufsetzt. Die Limite wirkt, weil sie vor dem ersten Einsatz festgelegt ist. Die Sperre wirkt, weil sie sich nicht mehr aushandeln lässt. Das Register wirkt, weil es über einen einzigen Anbieter hinausgeht. Exkludierte oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die ganze Konstruktion ist darauf gebaut, dass jemand vor dem Konto entscheidet, nicht das Konto über die Person.
Der Curling-Spielplan und die Frage, wann ein Markt überhaupt entsteht
Curling hat einen eigenen Kalender, und er ist an wenigen grossen Terminen aufgehängt. Vom Europameisterschaftsturnier über die Weltmeisterschaften bis zu den Olympischen Winterspielen bilden diese Wettkämpfe die Bühne, auf der überhaupt Begegnungen mit genug Aufmerksamkeit entstehen, um in einem Wettprogramm aufzutauchen. Das ist keine Nebensache, sondern das zentrale Kalkül: ein Markt, für den sich niemand interessiert, wird von keinem Veranstalter gestellt. Wer Curling wetten will, richtet sich nicht nach dem eigenen Geschmack, sondern nach dem Terminplan der Grossereignisse.
Wer Erfahrung mit Randsportarten hat, kennt die Muster. Wochenlang ist die Sportart in keinem Angebot, dann liegt für ein grosses Turnier eine Handvoll Märkte auf dem Tisch — und die Unterscheidung liegt nicht im Umfang, sondern in der Tiefe. Ein Zwei-Weg-Markt auf ein einzelnes Spiel ist etwas anderes als ein Turniersieger-Markt, der über zehn Tage läuft. Für den Spielenden heisst das: die Frage, ob sich Curling wetten lohnt, wird nicht für die Sportart beantwortet, sondern für das Turnier.
Bei langfristigen Wettmärkten kommt die Cash-Out-Frage dazu, und sie ist weniger grosszügig, als das Wort klingt. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Man kann es also nicht einplanen, sondern nur vorfinden. Wer den Ausstieg als Absicherung versteht, versteht ihn falsch — er ist ein Angebot, das jederzeit verschwinden darf, und zwar in dem Moment, in dem es am meisten wert wäre.
Für Turnierwetten gilt eine Ausfallregel, die man kennen sollte, bevor man einen Wettschein mit einem ganzen Turnierband spielt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Team, das aus einem Turnier aussteigt, ist damit kein verlorener Wettschein, aber eine Kombination, die mit einer toten Position weiterläuft. Im Curling kann das ein ganzes Wochenende verschieben, und der Unterschied zwischen «zurückbezahlt» und «Quote 1.00 in einer Kombination» ist in Franken erheblich.
Wer eine Wette gewonnen hat, muss sie auch abholen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass der Blick auf ein lange offenes Konto kein Luxus ist, sondern Teil des Spiels. Und beide sind gute Beispiele dafür, dass die Fristen, die einen am meisten kosten, in den selten gelesenen Abschnitten stehen.
Einsatz, Konto und Auszahlung: die Grenzen in Franken
Sporttip nennt die Limiten selbst: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Obergrenze für einen einzelnen Wettschein, keine Limite für das Konto und keine Verlustlimite.
Auf der Kontoseite stehen Zahlen mit eigener Logik. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese drei Zahlen gehören zusammen und sind keine Einzahlungslimite im Sinne des Spielerschutzes: sie begrenzen, wie viel Guthaben auf dem Konto liegen darf. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Interessanter für den Alltag ist der Auszahlungspfad. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; über CHF 1’000 werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Wer einen Curling-Turniergewinn abräumt und ihn liegen lässt, zahlt dafür nicht mehr — aber wer ihn womöglich in mehreren Tranchen abholt, schon.
Das Gratisspielguthaben verdient einen eigenen Satz, weil es der einzige Punkt in dieser Reihe ist, an dem ein beworbenes «Gratis» eine Bedingung trägt: nicht auszahlbar. Was nicht auszahlbar ist, ist auch nicht in dem Sinne gratis, in dem ein Leser das Wort versteht — es bleibt im System und kann nur dort wieder eingesetzt werden. Nach dem Geldspielgesetz brauchen kostenlose Spiele oder Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Diese Zustimmung sagt nichts über die Attraktivität eines Angebots, aber sie sagt, dass ein solches «Gratis» in der Schweiz nicht einfach so auf den Markt geworfen wird.
Klein, aber für den Alltag entscheidend: abgeben lässt sich eine Sporttip-Wette online über die Sporttip App für iOS und Android oder im Web; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg zwischen App und Theke ist damit offen — und das ist insofern praktisch, als die Verkaufsstellen in der Westschweiz nicht dieselben sind wie im Rest des Landes.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Preis der Vollbewilligung
Hier ist Curling nicht einfach eines von vielen Programmen, sondern Teil des bewilligten Rahmens. Betreiberin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet; das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligungen sind eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer im Wallis wohnt, kommt hier nicht hinein.
Der Preis für diesen geschlossenen Rahmen steht in Franken auf dem Tisch. Mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Kontolimiten sind ebenfalls gedeckelt: höchstens CHF 10’000 an Guthabenkäufen in 30 Tagen und CHF 9’999 maximaler Guthabenstand. Und über allem stehen die Verlustlimiten, die vor dem ersten Sporttip-Einsatz gesetzt werden müssen — CHF 9’999 als Oberlimite, CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, mit sofortiger Wirkung nach unten und 72 Stunden Wartezeit nach oben.
Was diese Staffelung leistet, wird erst im Vergleich sichtbar. Wer CHF 1 pro Wettschein setzt, hat Spielraum bis zur Limite von CHF 1’000; wer einen ganzen Turnierabend auf eine Systemwette legt, spielt auf einem völlig anderen Feld. Die Grenzen sind bewusst unterschiedlich gesetzt, und sie erzwingen eine Entscheidung darüber, welche Art von Wetter man überhaupt ist. Bei einem bewilligten Anbieter mit einer geschlossenen Sportartenliste und einem Sportwettenbeitrag von CHF 109 Mio. für 2025 ergibt das eine saubere Rechnung: der Spielende kann bis an die Limiten gehen und weiss dabei genau, welcher Veranstalter die Gegenpartei ist. Diesen Rahmen gibt es nur in der Schweiz — und nur bei zwei Namen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Programm, ein anderes Gebiet
Auf der anderen Seite des Röstigrabens gilt dieselbe Konstruktion mit anderem Firmennamen. Veranstalterin von Jouez Sport ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bedient, ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne hat und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende zählt. Die Bewilligungen entsprechen dem Rahmen der Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, gültig nur in der Schweiz. Ein Online-Konto gibt es nur für Residents des eigenen Servicegebiets.
Für einen Genfer ist das die einzige bewilligte Tür, für einen Zürcher schlicht verschlossen. Genau das ist der Punkt, an dem die Zwei-Anbieter-Logik für den Spielenden konkret wird: die Auswahl hängt nicht am Geschmack, sondern an der Wohnadresse. Das ist ein Nachteil gegenüber einem Markt mit zehn konkurrierenden Buchmachern, und es ist einer, den man nicht zu einem Vorteil umschreiben sollte — es ist einfach so.
Aus den Zahlen zur Loterie Romande spricht eine Grösse, die man ihr nicht ansieht. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen mit 221 Mitarbeitenden sind eine flächendeckende Struktur, und sie ist der Grund, warum der zweite bewilligte Kanal überhaupt so präsent ist: das Angebot kommt nicht über Werbung zu den Leuten, sondern liegt bei ihnen um die Ecke. Die Sportwetten laufen dabei im gleichen Aufsichtsrahmen wie bei Swisslos, mit denselben zwei Teilen der Bewilligung, derselben Gespa-Aufsicht und derselben Beschränkung auf das eigene Gebiet. Wer in der Westschweiz wohnt, kauft also nicht ein anderes Produkt, sondern dasselbe an einem anderen Schalter.
Bemerkenswert ist an dieser Struktur die Bewilligungspraxis für Gratisangebote. Von den 24 Zustimmungen, die die Gespa 2025 für kostenlose Spiele und Gratisguthaben an die Loterie Romande erteilte, ist ein Stück Marktlogik ablesbar: die Westschweizer Veranstalterin bewegt sich im Bereich der Werbeformen, aber jeder einzelne Einsatz dieser Art braucht die vorherige Zustimmung. Swisslos balanciert das offenbar zurückhaltender, mit 8 Zustimmungen im selben Jahr. Wer die Zahl der Gratisangebote auf dem Westschweizer Markt mit der Deutschschweizer Zahl vergleicht, sieht einen Unterschied in der Werbeintensität, nicht in der Bewilligung selbst.
Betwinner: ein Konto ohne Schweizer Rechtsweg
Betwinner gehört zur Gruppe der acht Anbieter, die in der Schweiz «ohne Schweizer Bewilligung» dastehen, und die Feststellung ist juristisch keine Kleinigkeit: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine gemeldete Zulassung aus einem anderen Land ist nicht belegt und entfaltet nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Nicht angebunden an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Curling-Spielenden ist der Punkt nicht, was drüben steht, sondern was fehlt. Fehlt der Anschluss an das Register, fehlt die Selbstsperre mit Wirkung über einen einzigen Anbieter hinaus. Fehlt der Schweizer Rechtsweg, fehlt die Instanz, die einen Auszahlungsstreit zugunsten des Spielenden entscheidet. Und fehlt die Bewilligung, ist auch die Auszahlung an keine Kontoinhaberschaft gebunden, wie sie das Schweizer Recht verlangt. Das ist in ruhigen Zeiten unsichtbar. In einer unruhigen Zeile auf dem Wettschein ist es das Einzige, was zählt.
Fezbet: ein Wettschein, der nicht verteidigt werden kann
Bei Fezbet steht dieselbe Ausgangslage zur Debatte, und sie verdient denselben ernsten Ton statt einer Zeile Marketing. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Geltung der ausländisch gemeldeten Zulassung, ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit der Möglichkeit einer Aufnahme der Domains in die Sperrliste. Der Buchmacher mag in seinem Herkunftsland sauber aufgestellt sein; hier reicht das nicht, um irgendeinen Anspruch zu begründen.
Der entscheidende Satz liegt deshalb beim Gegenwartsrisiko. Wer sich für ein grösseres Curling-Turnier entscheidet und einen Vier- oder Fünf-Weg-Wettschein auf ein Konto legt, bei dem eine Eskalation keine Adresse hat, hat sich nicht für eine bessere Quote entschieden, sondern für eine Wette ohne Rückgrat. Und weil es während des Turniers keine Schweizer Instanz gibt, an die man sich wendet, hilft im Zweifel nur die Tatsache weiter, dass man es vorher nicht getan hätte.
1Bet: der Streitfall, für den es niemanden gibt
1Bet fällt in der Tabelle in dieselbe Zeile wie die bereits genannten Marken: keine Schweizer Bewilligung, Zulassung nicht belegt, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains potenziell auf der Sperrliste. Bei dieser Liste ist eine Sache so wichtig wie alle anderen Teile: ein ausländischer Anbieter kann nicht in die Schweizer Aufsicht eingebunden werden, egal wie er auftritt.
Der eigentliche Punkt für den Player ist der Streitfall. Die Mehrheit der Wetten läuft ohne jede Reibung ab, und deshalb ist es einfach, den Anschluss an eine Aufsicht für Theorie zu halten. Es ist keine. Die Aufsicht ist die Voraussetzung dafür, dass eine Beschwerde überhaupt einen Ort hat. Ohne sie bleibt einem nur, den Sachverhalt selbst zu verfolgen, und Verfolgung ist kein Weg, den man am Sonntagabend gehen kann. Vier oder fünf Sachen vorher zu prüfen, lohnt sich mehr als jede Nachverhandlung.
BetFury: ein Konto, das keine Schweizer Adresse erreicht
BetFury steht im gleichen Abschnitt, und die Bewertung folgt derselben Linie. Keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Zulassung und keine Kraft einer ausländischen Erlaubnis nach Artikel 4 BGS. Von den Schutzinstrumenten, die den Schweizer Markt ausmachen, hängt bei einem solchen Anbieter nichts — weder das Sperrregister noch die einheitliche Kontoinhaberschaft noch eine Aufsichtsbehörde mit Entzugsgewalt.
Was bleibt, ist die Arbeit am eigenen Verhalten, und sie ist bei einem ausländischen Anbieter schwieriger, nicht einfacher. Wer eine Verlustlimite in den Kontoeinstellungen sucht, verlässt sich auf die Konfiguration eines Unternehmens, das in der Schweiz keiner Prüfung unterliegt. Wer sich selbst sperren will, findet keinen Verbund, der die Entscheidung weiterträgt. Das Instrument, das am schwersten zu umgehen ist, ist in dieser Gruppe das einzige, das fehlt.
Playzilla: wer im Streitfall zuständig ist, entscheidet die Bewilligung
Playzilla gehört ebenfalls in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, und die drei Folgen sind hier dieselben: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit. Das ist wiederholt — und trotzdem der wichtigste Abschnitt, weil in dieser Gruppe acht Marken stehen und sich für den Spielenden vor allem eine Frage stellt: wer ist im Streitfall zuständig?
Man kann diese Frage anhand der Quote nicht beantworten. Man beantwortet sie anhand der Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung sagt: es gibt eine Aufsichtsbehörde, es gibt einen Rahmen, es gibt eine Adresse. Keine Bewilligung sagt: der Rahmen, nach dem gespielt wird, ist nicht der heimische. Das ist keine Warnung, das ist eine Zuständigkeitsbeschreibung. Und wer sie einmal in dieser Form liest, wird bei der nächsten Quote hellhörig.
IviBet: ohne Register ist die Sperre halb
IviBet gehört in dieselbe Kategorie, mit denselben drei Punkten. Fehlende Schweizer Bewilligung, nicht belegte Zulassung, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich. Ein Anbieter in dieser Liste ist für den Schweizer Markt schlicht nicht der Rahmen, in dem gespielt wird.
Wer ein Bein in dieser Gruppe hat und ein Bein bei Swisslos, verliert die Wirkung der einen Sperre, ohne die andere zu gewinnen. Das Sperrregister gilt für die bewilligten Anbieter und für die Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie für Liechtenstein. Bei einem nicht bewilligten Anbieter hört es auf. Eine geteilte Kontoführung mit einem offenen Fenster ist keine Kontoführung.
BassBet: die zweite Hälfte, die läuft, auch wenn niemand hinsieht
BassBet steht in derselben Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine belegte Zulassung, keine Geltung nach Artikel 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Option. Auch das ist in erster Linie eine Ortsangabe.
Die unbequeme Frage bei dieser Gruppe ist, was passiert, wenn es gut läuft. Ein langes Wochenende mit sechs richtigen Voraussagen erzeugt eine Auszahlung, die auf dem Konto liegen bleibt — und bei einem Anbieter ohne Schweizer Anbindung ist die Einziehung in einem Verfahren gegen den Anbieter nicht ausgeschlossen. Wer gewinnt, aber nicht weiss, ob der Gewinn hält, hat nicht gewonnen, sondern eine offene Position. Das ist die andere Seite des Arguments, mit dem ausländische Anbieter Punkte sammeln, und sie ist die, die man im Vorhinein liest.
20Bet: acht Namen, eine Zeile, und der Franken bleibt draussen
20Bet steht bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, und diese Liste lässt sich zusammen lesen. Keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Zulassung mit Geltung hier, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme der Domains in die Sperrliste möglich. Keine dieser acht Marken kann in der Schweiz eine Zulassung vorweisen.
Was diese Liste für den Spielenden bedeutet, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: es gibt keine dieser acht Marken, bei der die drei Geleise des Schweizer Schutzes zusammenlaufen. Wenn es nach einem Curling-Turnier zu einer Streitigkeit über eine Voraussage kommt, wird sie nicht in der Schweiz ausgetragen. Wenn jemand im Bekanntenkreis eine Spielsperre hinter sich hat, hängt sie nicht an dieser Karte. Und wenn ein Kontostand aus welchem Grund auch immer eingezogen wird, dann in einem Verfahren gegen die Marke — nicht auf Antrag eines Spielenden. Wer dort setzt, sollte wissen, dass er nicht in einem geregelten Markt unterwegs ist. Aber er setzt wenigstens nicht mit der Illusion, einer zu sein.
Was von einem Curling-Wettschein am Ende übrig bleibt
Ein Curling-Wettschein in der Schweiz ist ein kurzes Stück Papier mit drei Zahlen darauf: Einsatz, Quote und Limite. Alles andere ist Rahmen. Von den CHF 100, die über einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 laufen, kommen über die Quoten rund CHF 95,0 zurück, wenn man es auf eine grosse Zahl von Wetten mittelt; die Marge von etwa 5,0 % ist bereits eingerechnet, wenn der Wettschein gedruckt wird, und sie verändert sich je nach gestellten Quoten. Das ist keine Anklage, sondern der Preis eines Marktes mit Counterpart. Es ist auch der Grund, warum ein Randmarken wie Curling anders rechnet als eine Fussball-Hauptwette: weniger Umsatz trägt weniger Marge.
Dazu kommen die Regeln, die in keinem Werbetext stehen. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Ein Voraussage mit abhängigen Ereignissen läuft über die Bet-Builder-Funktion, sonst kann die ganze Kombination für ungültig erklärt werden. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird, macht eine Einzelwette ungültig und eine Kombinationsvoraussage zu Quote 1.00. Cash-Out existiert nur als vollständiger Ausstieg, ist nicht garantiert und verschwindet bei einem Boost. Gewinne verfallen, wenn man sie 26 Wochen nicht abholt, und eine Einsprache muss innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Keine dieser Regeln ist unfair. Alle kosten Geld, wenn man sie nicht kennt.
Bei einer Schweizer Bewilligung ist der Rahmen derselbe und der Rand anders. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande setzt, sitzt in einem Wettsystem mit einer Aufsichtsbehörde, einem Sperrregister, einer verpflichtenden Identitätsprüfung und einer Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung setzt, wählt grössere Auswahl — und zahlt dafür mit dem Sperrregister, dem Rechtsweg und der Kontobindung. Der zentrale Punkt dieser Wahl liegt nicht bei der Quote, sondern bei der Zahl der Instanzen: eine, oder keine. Die Liste der Curling-Märkte, die Frage ob überhaupt ein Markt gestellt wird, und der Blick in die Gespa-Liste, bevor man auf ein Turnier setzt — all das gehört vor den ersten Einsatz.
Häufig gestellte Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Curling ist in der Schweiz ein zulässiges Wettangebot, aber nicht garantiert. Swisslos und die Loterie Romande dürfen nur Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten aus der Gespa-Liste führen (Fassung vom 10.09.2026). Ob ein konkretes Curling-Spiel im Programm steht, zeigt das Wettprogramm beim jeweiligen Veranstalter.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste ist bewusst geschlossen: nur Sportwetten, keine Wetter-, Politik- oder Fernsehwetten. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95,0 % und die Marge bei etwa 5,0 %. Bei einem Randsportmarkt wie Curling ist die Marge typischerweise dicker, weil der Veranstalter sein Risiko über weniger Einsätze streuen kann.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet — ein zweiter Schritt, der gegen den Spielenden arbeitet.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, eine Kombinationsvoraussage erhält Quote 1.00 und zählt damit für die Gesamtquote der Kombination nicht mehr.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Schwellenwert weicht vom Bundeswert ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Sportarten – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
