Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz — die Aktionen der zwei Veranstalter und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, weiches Licht fällt von der Seite.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die Grössenordnung, um die es hier geht.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026 — die Bewilligungsangaben der Anbieter wurden gegen den Veranstalterstatus nach dem Geldspielgesetz und die Aufsichtsinformationen der Gespa abgeglichen.

In der Schweiz ist der Wettgutschein ein Nischenprodukt, und das ist keine Marktlücke, sondern eine Rechtsfolge. Gratisspiele und Gutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Damit fällt der ganze Apparat, mit dem ausländische Anbieter um Neukunden werben, hier weitgehend weg — und was übrig bleibt, sind kleine, klar begrenzte Aktionen der beiden Veranstalter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer mit der Erwartung an die Sache geht, ein Dutzend Gratiswetten abzuräumen, wird sieben Aktionstage und CHF 10 finden. Wer wissen will, was eine Aktion unterm Strich kostet, findet auf den folgenden Seiten genug Material.

Die zehn Anbieter im Vergleich nach Gutscheinwert und Bedingungen

Die Rangliste beginnt nicht mit dem grössten Versprechen, sondern mit der Frage, wer eine Aktion überhaupt anbieten darf. Bei der Bewertung zählt genau das: Wie viel Guthaben steht am Ende wirklich zur Verfügung, wie lange ist es gültig, an welche Bedingungen ist es gebunden, und kann der Betrag jemals auf ein Bankkonto wandern. Die letzte Frage entscheidet mehr als die erste.

Ein Springseil liegt aufgerollt auf dem Boden einer Turnhalle, Sonne fällt durch hohe Fenster auf das Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

überblick: Bewilligungsstatus und Organisator im Vergleich

Anbieter Bewilligungsstatus Organisator oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erstellt; entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen dieser Übersicht tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Diese Verteilung ist der eigentliche Befund, und sie erklärt, warum die Rangliste unten so ungleich aussieht: Ein Gutschein ist kein Produkt, das man unabhängig vom Anbieter bewertet. Bei den beiden Veranstaltern mit Bewilligung hängt an jeder Gutschrift ein Genehmigungsvorbehalt, eine Frist und ein Auszahlungsverbot. Bei den acht ausländischen Marken steht dahinter gar kein Schweizer Rahmen — dort ist der Gutschein ein Marketinginstrument ohne Aufsicht, und die Frage nach seinem Wert lässt sich nicht mit derselben Elle messen. Die Reihenfolge der folgenden Einzelbewertungen ist deshalb nicht die Reihenfolge der Attraktivität, sondern die Reihenfolge der Zuständigkeit: zuerst die zwei, deren Aktionen in der Schweiz überhaupt zulässig sind, danach die Marken, auf die Schweizer Spielende in der Praxis stossen, jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung».

Was die Tabelle nicht leisten kann: Sie sagt nichts über die konkreten Gutscheinwerte der acht ausländischen Marken. Zu ihren Aktionsbedingungen ist hier nichts belegt, und eine Zahl, die niemand nachprüfen kann, wäre schlimmer als eine leere Zeile. Wer dort ein Angebot sieht, prüft es in den Bedingungen des Anbieters selbst — und zwar, bevor er einzahlt.

Eine Bibliothek mit hohen Holzregalen voller Bücher, im Vordergrund ein Lesetisch mit grüner Lampe.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Überblick: was ein Wettgutschein in der Schweiz ist

Ein Wettgutschein ist ein Guthaben oder eine Vergünstigung, die ein Veranstalter einem Spielenden zusätzlich zum eingezahlten Betrag zur Verfügung stellt: klassisch die Gratiswette, hierzulande häufiger das Gratisspielguthaben, dazu Quotenboosts und Bonusaufschläge auf den Nettogewinn.

Das Wort «Gutschein» führt in die Irre. Ein Gutschein im Laden ist ein Wert, den man einlöst. Ein Wettgutschein ist eine bedingte Gutschrift auf einem Spielerkonto, die nur innerhalb des Angebots existiert. Sie ist kein Geld, sie ist Buchgeld mit Regeln. Bei der Loterie Romande sind die CHF 10 aus der Aktion «Patinoires et Stades» ausdrücklich nicht auszahlbar; bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Zwei Bedingungen in einer Zeile — das ist der Kern des Themas.

Der Mindestumfang, den die Schweizer Veranstalter von ihren Kunden verlangen, lässt sich gut an den Regeln von Sporttip ablesen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Wer mit einem Gutscheinguthaben von CHF 10 arbeitet, hat also zehn kleinste Wetten zur Verfügung oder eine einzige Wette über den ganzen Betrag. Das erklärt, warum Gutscheine in dieser Grössenordnung tatsächlich benutzbar sind: Sie scheitern nicht an Einsatzhürden, sondern an Fristen und an der fehlenden Auszahlbarkeit.

Was ein Gutschein nicht ist: ein System, das gewinnt. Jede Gratiswette ist eine Wette wie jede andere, mit einer Quote und einem Ausgang, den niemand kennt. Der Vorteil liegt darin, dass der Einsatz nicht aus der eigenen Tasche kommt — nicht darin, dass das Ergebnis feststeht.

Wie sich ein Gutschein nüchtern bewerten lässt: vier Blicke

Der erste Blick gilt dem nominalen Betrag. CHF 10 klingt nach wenig, und es ist wenig. Aber der nominale Betrag steht immer nur am Anfang einer Rechnung, und die Rechnung endet selten dort, wo sie begonnen hat.

Der zweite Blick gilt der Frage, in welcher Form das Guthaben ankommt. Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht mitausgezahlt wird, ist weniger wert als derselbe Betrag in bar. Ein Quotenboost verändert den Auszahlungsbetrag, nicht den Einsatz. Ein Kombiboost setzt mehrere Voraussagen voraus und hängt damit von mehreren Ausgängen ab. Wer diese drei Formen gleich behandelt, vergleicht Äpfel mit Buchgeld.

Der dritte Blick gilt der Gültigkeitsdauer. Bei der Aktion «Patinoires et Stades» waren die CHF 10 dreissig Tage gültig. Dreissig Tage sind grosszügig für einen Gutschein, aber sie sind eine Frist, und eine Frist ist eine Bedingung, die man verstreichen lassen kann. Wer den Gutschein sammelt und «später» einlöst, verliert ihn.

Der vierte Blick gilt der Auszahlbarkeit. Hier trennt sich brauchbares Guthaben von Kulanz: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, die Spielgutschrift der Loterie Romande ebenso wenig. Der Gewinn aus einer Wette mit Gutschein kann dagegen auf das Konto wandern — sofern man die Regeln zur Auszahlung kennt, die im Abschnitt «Auszahlung: Guthaben und Gewinn sind zwei verschiedene Dinge» stehen.

Und dann ist da die Frage, die keiner der vier Blicke beantwortet: Was kann man mit einem Gutschein anstellen, wenn dieser Anbieter einen gerade gar nicht bedienen darf? Dazu später mehr im Abschnitt zur Spielerschutz-Seite dieses Themas.

Die Rechnung: was ein CHF-10-Gutschein im Durchschnitt einbringt

Um aus einem nominalen Betrag einen Erwartungswert zu machen, braucht es ein Modell. Nehmen wir an, das Gratisspielguthaben beträgt CHF 10, es wird auf ein Beispielspiel mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu je Quote 1.90 gesetzt, und der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht mitausgezahlt — das ist die Konstruktion, die hinter dem Gratisspielguthaben der Loterie Romande steht. Die Quoten 1.90/1.90 sind eine Annahme zur Veranschaulichung, kein quotierter Preis.

Der Quotenschlüssel einer solchen Zwei-Weg-Wette ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent; die Marge des Veranstalters ist der Rest, etwa 5 Prozent. Die Marge ist der Anteil, den jeder Markt an den Veranstalter abgibt, und sie ist der Grund, warum aus einem Gutschein im Schnitt weniger herauskommt, als der Betrag verspricht.

Der durchschnittliche Wert des Gutscheins liegt dann bei rund CHF 4.50: Wenn die Wette gewinnt, zahlt sie CHF 19 aus, der Einsatz von CHF 10 ist darin nicht enthalten und verfällt. Über beide Ausgänge gerechnet — einmal gewinnen, einmal verlieren — bleibt ein Erwartungswert von etwa CHF 4.50 bis CHF 4.75 pro Gutschein. Die Bandbreite ergibt sich daraus, wie viele Wetten man aus dem Guthaben macht: zehn Einzelwetten über je CHF 1 tragen die Marge zehnmal, eine einzige Wette über CHF 10 trägt sie einmal. Wer die Wahl hat, setzt das Guthaben in einem Zug.

Der entscheidende Satz ist damit ein anderer als der, den die meisten erwarten: Der Gutschein kostet den Spielenden nichts, aber er ist auch nichts wert als CHF rund 4.50 im Durchschnitt über viele Fälle. Das ist eine statistische Schätzung unter der genannten Annahme, kein garantierter Rückfluss für eine einzelne Wette. Wer die Quoten 1.90 nicht findet oder den Ausgang nicht trifft, bekommt an diesem Abend null.

Der Trade-off: Gutschein oder direktes Guthaben

Wer CHF 20 auf das Spielerkonto einzahlt, hat CHF 20. Wer einen CHF-10-Gutschein bekommt, hat rund CHF 4.50 Erwartungswert und dazu eine Frist. Der Unterschied ist nicht gross genug, um ihn zu dramatisieren, aber er ist real: Eine Aktion ersetzt keine Einzahlung, sie ergänzt sie.

Der zweite Trade-off liegt zwischen Aufwand und Nutzen. Die Aktion «Patinoires et Stades» verlangte einen Code, der an 7 Aktionstagen in den Stadien verbreitet wurde, und verlangte die Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto. Das ist ein Besuch an einem Aktionstag, ein verifiziertes Konto und ein Zeitfenster. Wer ohnehin ins Stadion geht, zahlt dafür nichts extra. Wer nur wegen des Gutscheins fährt, zahlt mehr für das Ticket als der Gutschein wert ist. Diese Rechnung stellt niemand an, der Gutscheine sammelt, und genau darum gehört sie hierher.

Der dritte Trade-off ist der wichtigste. Wer sein Spielerkonto bei Swisslos oder der Loterie Romande führt, bekommt Schweizer Schutz, aber nur die zwei Anbieter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Wer bei einer nicht bewilligten Marke spielt, bekommt mehr Auswahl und mehr Marketing, dafür keinen Schweizer Schutzweg. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von sich aus. Was das im Detail heisst, steht im Abschnitt zur Rechtslage.

Was die Schweizer Regelung aus dem Gutschein macht

Bewilligung, Aufsicht und die zwei Veranstalter

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist jeweils nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet offen. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Für einen Gutschein heisst das: Er ist nicht nur zeitlich begrenzt, sondern von vornherein auf einen Teil des Landes beschränkt.

Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorherige Zustimmung

Gratisspiele und Gratisgutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 gab die Behörde 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Diese Zahl erklärt mehr über den Schweizer Gutscheinmarkt als jede Werbebotschaft: Drei Dutzend genehmigte Aktionen im ganzen Land und Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter mit unterschiedlichen Vertragsgebieten.

Die Werbeseite des Themas berührt davon einen weiteren Punkt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Aktion, die bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung beworben wird, steht damit in einem anderen rechtlichen Rahmen als die Aktion eines Veranstalters mit Bewilligung. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es in der Schweiz nicht.

Was die konkreten Beträge und Bedingungen einer Aktion angeht, so stammen sie aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine allgemeine Regel, wie hoch eine Gratisgutschrift auszufallen hat, existiert nicht.

Was überhaupt verwettet werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa für die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportereignisse sind erlaubt — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion hat sie nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für einen Gutschein ist das die zweite Schranke nach der Frist. Wer einen Gutschein auf einen Markt setzen will, den es in der Schweiz nicht gibt, kann das bei einem Veranstalter mit Bewilligung nicht tun — nicht weil die Aktion es verbietet, sondern weil der Markt nicht bewilligt ist. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Cash-Out ist nicht reguliert. Man darf es nur als Funktion des jeweiligen Anbieters beschreiben — bei Sporttip etwa für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer gesetzlichen Regelung, und es bedeutet für die Bewertung: Wer einen Gutschein über eine Wette mit Cash-Out retten will, verlässt sich auf eine Kulanzfunktion, nicht auf ein Recht. Virtuelle Sportarten: dazu ist nichts festgehalten, also hier nichts dazu. Esports: Sie erscheinen in der Gespa-Liste nicht.

Ausländische Marken: was der fehlende Schweizer Bezug kostet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz- oder Fairness-Kontrollweg.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Ein Anbieter, der auf der Sperrliste steht, kann morgen über eine neue Adresse erreichbar sein, und genau das ist der Punkt: Die Blockade ist keine Garantie, sondern eine Massnahme, und wer bei einer solchen Marke spielt, richtet sich nach deren eigenen Hausregeln statt nach Schweizer Recht.

Der ehrliche Vergleich lautet nicht «legal gegen illegal», sondern: kein Schweizer Bewilligungsstatus, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg auf der einen Seite; voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Sportarten- und Marktliste, eine Wohnsitzanforderung und eine Verifizierung auf der anderen.

Was das für die Spielerschutz-Seite bedeutet

Verlustlimiten gelten auch bei Gutscheinen

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Was das mit Gutscheinen zu tun hat, ist unspektakulär und wichtig: Ein Gutschein hebt keine Limite auf. Wer seine Verlustlimite für 30 Tage bereits ausgeschöpft hat, kann sie nicht mit einem Gutschein umgehen, und ein Gutscheinguthaben ist kein Umweg um eine selbst gesetzte Grenze. Die eigene Limite ist das wirksamere Instrument als jede Aktion, weil sie unabhängig davon gilt, ob gerade etwas verteilt wird.

Ein Hinweis auf die Praxis gehört hierher. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Verkaufspunkt ist also nicht durchgehend strikt — ein Grund mehr, den eigenen Schutz nicht an eine Aktion zu delegieren.

Spielsperre und Register: Aktionen enden für gesperrte Konten

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Sperrsystem ist der Teil des Schweizer Modells, den ein ausländischer Anbieter nicht nachbaut. Es trifft die Personen, die es am nötigsten haben: Für gesperrte Konten ist jede Aktion beendet, weil das Konto nicht bespielbar ist. Wer gesperrt ist, kann keinen Gutschein einlösen, und in einem Register eingetragen zu sein heisst, dass die Sperre nicht auf einen Anbieter beschränkt bleibt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Spielende mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS) — zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für jemanden, der eine Gratiswette als Einstieg nutzt, ist das die nüchterne Nachricht: Der Einstieg ist genau der Moment, in dem die Registrierung mit Ausweis, Wohnsitzprüfung und Limitenpflicht ansteht. Daran kommt bei einem Schweizer Veranstalter niemand vorbei.

Auszahlung: Guthaben und Gewinn sind zwei verschiedene Dinge

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Der Unterschied, auf den es bei Gutscheinen ankommt, liegt eine Ebene tiefer: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Was aus einer Wette mit Gutschein als Gewinn entsteht, ist dagegen Gewinn und unterliegt den Auszahlungsregeln. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 1.90 setzt und trifft, hat CHF 19 auf dem Konto — davon sind CHF 9 Gewinn und CHF 10 verfallener Einsatz, denn der Einsatz der Gratiswette wird nicht mitausgezahlt.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Zahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, regelt er selbst; Swisslos bietet etwa PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Steuerlich bleibt es für fast alle bei null. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich) sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Diese Passage ist allgemeine Information und keine Steuerberatung: Wer eine grosse Wette plant, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wie Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande aussehen

Gutscheine für Bestandskunden und für Neukunden

Der Begriff «Wettgutschein für Bestandskunden» beschreibt in der Praxis die häufigere Form: Boosts, Aufschläge auf den Nettogewinn und Gratisspielguthaben, die nicht an eine Neueinzahlung gebunden sind. Der Begriff «Wettgutschein ohne Einzahlung» beschreibt die seltenere: Guthaben, das ohne vorherige Einzahlung entsteht, wie die CHF 10 aus der Aktion «Patinoires et Stades». Beide Formen sind hierzulande klein, und beide brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, was den Aktionskalender dünn hält.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung ist der lehrreichste Preis im ganzen Schweizer Aktionsangebot: Der Sprung von 5 auf 100 Prozent sieht gross aus, verlangt aber fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote — und jede zusätzliche Voraussage senkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle zusammen gewinnen.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Satz gehört in Fettschrift über jede Aktionsbeschreibung: Wer einen Boost mit Cash-Out absichert, verliert den Boost. Die zwei Werkzeuge schliessen einander aus, und das steht selten dort, wo man es liest.

Wie eine Wette mit Gutschein rechnerisch ausgeht, regeln die Veranstalter selbst. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die fünf Rappen sind kein Detail: Sie sind die kleinste Stufe, auf der ein Gewinn berechnet wird, und sie zeigen, wie genau die Auszahlungslogik festgelegt ist — was nur einmal mehr verdeutlicht, dass ein Gutschein nicht einfach «geschenktes Geld» ist, sondern Guthaben innerhalb eines sehr engmaschigen Regelwerks.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Kombiboost ist das eine stille Falle. Fällt eine der fünfzehn Voraussagen auf Quote 1.00, ist die Staffel nicht mehr erreicht, und der Boost fällt mit der Quote.

Was ein Gutschein im Detail kostet: Fristen, Mindestquoten, Sicherheiten

Die Gültigkeit ist die erste Kostenposition. Dreissig Tage klingen nach einem Monat Zeit, sind in der Praxis aber eine Aufforderung, den Gutschein in den nächsten freien Abend zu verlegen. Eine Frist, die man verstreichen lässt, kostet den ganzen Betrag.

Die Mindestquote ist die zweite. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten, der Kombiboost verlangt mindestens 1.50 je Voraussage. Wer gerne auf Favoriten mit tiefer Quote setzt, erreicht den Boost nicht. Wer auf Aussenstehende setzt, erreicht ihn und verliert häufiger. Beide Wege kosten etwas.

Die Beschränkung auf eine Nutzung ist die dritte. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Eine Aktion ist also kein Einkommen, sondern eine einmalige Verschiebung der Auszahlungskurve.

Die vierte Position ist der Verfall von Gewinnen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gutschein in einem Nebenmarkt platziert und den Ausgang nicht verfolgt, kann hier einen Gewinn verlieren, der höher ist als die ursprüngliche Gutschrift. Ein Gutschein verlangt Aufmerksamkeit nach der Wette, nicht nur davor.

Die fünfte Position sind die Limiten rund um die Auszahlung selbst. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Der Gutschein selbst ist nicht auszahlbar, aber seine Folge — der Gewinn — trifft auf diese Kostenstruktur. Wer kleine Beträge mehrfach auszahlt, zahlt dafür.

Und die sechste Position: Was passiert, wenn während einer Livewette etwas dazwischenkommt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette mit Quote 1.00 kostet den möglichen Gewinn und gibt den Einsatz zurück. Bei einem Einsatz aus einem Gutschein heisst das: Guthaben zurück auf dem Konto, Frist läuft weiter. Dasselbe gilt für die Kombination voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung, die ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden dürfen; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine ungültige Kombiwette gibt dem Spielenden sein Guthaben zurück — und lässt ihn mit demselben Zeitproblem allein.

Zur Regulärzeit gehört auch bei Sporttip die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und die Verlängerung mitrechnet, ohne dass der Markt sie einschliesst, hat die Wette anders verstanden als der Veranstalter. Kein Betrug, nur eine Definitionsfrage — und eine, die über den Ertrag einer Gratiswette entscheidet.

Wohin das Geld geht, wenn niemand gewinnt

Der Nettoertrag der bewilligten Schweizer Geldspiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist die Kehrseite des Aktionsmarktes: Die Aktionen der beiden Veranstalter sind nicht darauf angelegt, einen aggressiven Wachstumskampf zu finanzieren. Der Ertrag hat einen gesetzlich bestimmten Empfänger, und die Aufsicht gibt Gratisguthaben nur nach Prüfung frei. Beides zusammen erklärt, warum die Zahlen so klein sind.

Für den Vergleich mit ausländischen Marken ist das der entscheidende Kontrast. Dort finanziert der Ertrag das Marketing, aus dem die Gutscheine bezahlt werden. Hier wird der Ertrag abgeführt, und die Gutscheine sind eine genehmigte Ausnahme. Keine der beiden Strukturen macht den Kunden reicher; sie unterscheiden sich darin, wie viel Aufwand der Anbieter in die Neukundengewinnung stecken darf.

Vor der Einzahlung: worauf man die Bedingungen prüft

Wer wissen will, was eine konkrete Aktion bringt, liest vier Angaben und eine fünfte: den Nominalbetrag, die Gültigkeitsdauer, die Form des Guthabens — Gratiswette oder auszahlbares Guthaben —, die Mindestquote, und, falls vorhanden, die Auszahlungsregeln des Veranstalters für Gewinne. In den Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande stehen diese Punkte; bei beiden heisst es ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist.

Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ein Angebot sieht, hat eine andere Kontrollfrage: ob die Marke überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat. Ein Blick auf die Sperrliste der Gespa beantwortet sie schneller als jede Aktionsseite, und die Antwort hat Konsequenzen für die Auszahlung der Gewinne.

Die zehn Anbieter einzeln

Swisslos Sporttip — die einzige Aktion mit Kantonsgrenze

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; das Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung umfasst ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, und Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Bei den Gutscheinen ist Swisslos der Anbieter mit der reichhaltigeren Werkzeugkiste — relativ gesehen. Der Kombiboost staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier Voraussagen auf 100 Prozent bei fünfzehn, jeweils bei Mindestquote 1.50. Quoten- und Profitboosts sind einmal pro Wettenden nutzbar und fallen bei Cash-Out weg. Der Aktionskalender wird von der Genehmigungspflicht der Aufsicht bestimmt: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa Swisslos 8 Zustimmungen.

Der relevante Preis ist die Wohnsitzgrenze. Wer in Genf, Neuenburg oder Freiburg wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen und damit an keiner dieser Aktionen teilnehmen. Wer innerhalb des Gebiets wohnt, kann umgekehrt kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen. Der Schweizer Gutscheinmarkt ist ein Flickenteppich, und keine Aktion gilt im ganzen Land.

Das Urteil: Swisslos liefert die Aktion mit dem stärksten Hebel für Vielspieler und die mit der grössten Rechenfalle. Der Kombiboost von 100 Prozent klingt wie eine Verdopplung des Gewinns und verlangt fünfzehn Treffer bei Mindestquote 1.50; wer die Staffeln vorher durchrechnet, wird die 5 Prozent bei vier Voraussagen als den realistischen Teil des Angebots erkennen, die 100 Prozent als den Teil, der fast nie erreicht wird. Wer den Boost nutzt, sollte ihn auf eine Wette setzen, die er ohnehin platziert hätte.

Loterie Romande Jouez Sport — Gratisguthaben aus dem Stadion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Form wie bei Swisslos: ein Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa, als einer der zwei vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalter. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Gutscheinbeispiel auf dem Schweizer Markt: 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben für die Eingabe eines in den National-League-Stadien verbreiteten Codes innert 7 Tagen im verifizierten Konto, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Grenzen des Kontos sind ebenfalls bekannt: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Interessant ist die Verzahnung von Aktion und Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Die CHF 10 selbst bleiben aber im Konto. Wer aus CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 1.90 einen Gewinn von CHF 9 erzielt, hat CHF 19 auf dem Wallet — davon wandern CHF 9 bei entsprechender Höhe aufs Bankkonto, CHF 10 verfallen als Einsatz.

Das Urteil: Die Aktions- und Auszahlungsregeln der Loterie Romande sind untereinander konsistent, und das ist mehr, als man über viele Gutscheinangebote sagen kann — der verfallende Einsatz steht dort, wo er hingehört. Wer im Westen wohnt und ohnehin an einem National-League-Abend im Stadion ist, nimmt die CHF 10 mit; wer wegen der Aktion anreist, zahlt für den Weg mehr, als das Guthaben im Durchschnitt einbringt. Und wer die CHF 10 liegen lässt, bis die 30 Tage abgelaufen sind, hat den einen klaren Vorteil der Aktion verspielt.

BetAlright — ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine allenfalls gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für ein Gutscheinangebot bedeutet, ist eine Frage der Reihenfolge. Ein Guthaben ist nur so viel wert wie der Weg, auf dem es zu Geld wird. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, richtet sich bei Auszahlung, Fristen und Streitfällen nach deren eigenen Bedingungen — und diese Bedingungen sind nicht Teil eines Schweizer Aufsichtsrahmens. Ob BetAlright Aktionen anbietet und zu welchen Bedingungen, steht hier nicht zur Bewertung; dafür sind die Bedingungen des Anbieters selbst massgeblich.

Wenn jemand bei dieser Marke ein Konto führt, ist der Vergleichspunkt nicht die Konkurrenz, sondern die eigene Wohnadresse: Im Vertragsgebiet von Swisslos oder der Loterie Romande steht ein bewilligter Anbieter mit vollem Schweizer Schutzweg zur Verfügung, und dieser Satz gilt für alle acht folgenden Marken gleich.

Interwetten — ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann per DNS blockiert werden.

Interwetten erscheint in der Aufzählung der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Gespa nennt Interwetten als eine der Marken, die unter wechselnden Adressen erreichbar bleiben. Wer also glaubt, eine Blockade erledige die Frage, irrt. Die Erreichbarkeit sagt aber nichts über einen Bewilligungsstatus — sie sagt nur, dass eine Domain wandert.

Für eine Aktionsbewertung heisst das: Die massgebliche Frage ist nicht, ob es ein Angebot gibt, sondern wohin ein Gewinn ausgezahlt wird und welches Recht auf eine Beschwerde anzuwenden ist. Wer bei dieser Marke spielt, sollte die Auszahlungs- und Streitregeln in ihren Bedingungen kennen, nicht nur den Aktionsbetrag.

Roobet — ohne Schweizer Bewilligung

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung; das Veranstalten von Sportwetten in der Schweiz setzt sie voraus, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.

Ein Gutschein ohne Aufsicht ist ein Versprechen ohne Kontrollinstanz. Das ist kein Vorwurf an die Marke, sondern eine Aussage über die Struktur: Die Schweizer Regeln, die einen Aktionsbetrag begrenzen und Gratisguthaben genehmigungspflichtig machen, gelten für einen ausländischen Anbieter nicht. In der Folge kann ein Angebot dort grösser ausfallen — und es kann im Streitfall niemanden geben, der die Einhaltung durchsetzt.

Für diese Marke lässt sich aus den hier vorliegenden Angaben kein Aktionsbild zeichnen. Wer die Bedingungen prüfen will, findet sie in den Bedingungen des Anbieters; wer den Schweizer Schutzweg sucht, findet ihn dort nicht.

Funbet — ohne Schweizer Bewilligung

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Schweiz kennt für Sportwetten nur die zwei Veranstalter mit Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann per DNS blockiert werden.

Der Domain-Hopping-Mechanismus, den die Gespa beschreibt, ist hier der relevante Hintergrund: Die Sperrliste enthielt Ende 2025 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Für einen Spielenden heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Marke kein Qualitätsmerkmal ist und umgekehrt die Blockade kein dauerhaftes Ausschlusskriterium.

Zu Aktions- und Gutscheinbedingungen bei Funbet enthält das vorliegende Material nichts, und aus nichts lässt sich nichts ableiten. Wer dort ein Angebot sieht, liest es direkt beim Anbieter nach – eine Genehmigung durch die Gespa liegt für diese Marke nicht vor.

Cloudbet — ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt: kein Schweizer Bewilligungsstatus, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperrliste (Art. 86-93 BGS).

Ein Punkt aus dem Schweizer Zahlungsrecht gehört in diese Zeile, weil er oft falsch dargestellt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer mit einer Karte bei einer solchen Marke einzahlt, wird nicht von seiner Bank gestoppt. Die Kontrolle liegt vollständig beim Spielenden, und das macht die Frage nach dem Bewilligungsstatus umso wichtiger.

Wer bei dieser Marke spielt, findet Aktionsinformationen direkt beim Anbieter; ein Schweizer Schutzweg existiert hier nicht.

AmunRa — ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsmittel fehlen, die Domain kann blockiert werden.

Bei einer Marke ohne Bewilligung ist die steuerliche Seite ein oft übersehener Kostenpunkt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Bei einem Schweizer Veranstalter liegt ein typischer Gewinn unter dem Freibetrag und bleibt steuerfrei. Diese Differenz kann den Wert einer Aktion übersteigen.

Zu Aktionsbedingungen dieser Marke liegen hier keine Angaben vor; massgeblich sind die Bedingungen des Anbieters selbst.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung, und das Veranstalten von Sportwetten ohne eine solche ist in der Schweiz strafbar — für den Anbieter bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Dieser letzte Satz ist der eigentliche Kostenpunkt und der Grund, warum er in jeder Zeile dieser Gruppe stehen könnte. Ein Gewinn, der eingezogen werden kann, ist kein gesicherter Gewinn, unabhängig davon, wie gross die Aktionsgutschrift war, mit der er erzielt wurde. Wer dort spielt, trägt ein Risiko, das mit der Höhe des Gutscheins nichts zu tun hat.

Wer sich für Angebote dieser Marke interessiert, findet die Bedingungen direkt beim Anbieter.

DirectionBet — ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS), der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer sich für diese Marke interessiert, sollte eine Reihenfolge einhalten: zuerst prüfen, ob sie auf der Sperrliste der Gespa steht, dann die Auszahlungsbedingungen lesen, dann über ein Angebot nachdenken. Ein Aktionsbetrag ist das Letzte, was eine Entscheidung tragen sollte, und bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung trägt er am wenigsten.

Zu Aktions- und Gutscheinbedingungen dieser Marke liegt hier nichts vor. Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle, die darüber Auskunft gibt — und sie sind keine Schweizer Bedingungen.

Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz

Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?

Ja, in kleinem Umfang. Gratisspiele und Gratisgutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen sind damit Einzelfälle, nicht Regelbetrieb — und das erklärt die kleinen Beträge.

Was heisst ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?

Es ist Guthaben, das ohne vorherige Einzahlung ins Spielerkonto kommt, etwa die CHF 10 der Aktion «Patinoires et Stades»: 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind selten, an Aktionsorte und Fristen gebunden, und das Guthaben selbst lässt sich nie auszahlen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zusammen ausgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, fällt der Einsatz bei einem Gewinn weg. CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 1.90 ergeben CHF 19 im Konto: CHF 9 Gewinn, CHF 10 verfallener Einsatz. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen ihre Grenzen?

Häufiger als Neukundenaktionen sind Boosts für bestehende Konten: der Sporttip-Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, Quoten- und Profitboosts, jeweils einmal pro Wettenden nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt ein Boost.

Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?

Ja, ohne Ausnahme. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht (bei Swisslos Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), und eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus. Ein Gutschein umgeht keine Limite und kein Register.

Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Bei einer Gratiswette entspricht der Einsatz dem Guthaben, wird aber nicht mitausgezahlt.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»