EM-Wetten in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter, kein Turnier im aktuellen Jahr
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Wer in diesem Jahr nach einer Fussball-Europameisterschaft sucht, findet keine. Die letzte Endrunde lief im Sommer 2024 in Deutschland, die nächste folgt 2028 in England, Schottland, Wales und Irland. Was trotzdem geht: auf die EM 2028 wetten, über einen der beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben — oder über eine ausländische Seite, die keine hat, und dann zu tragen, was daraus folgt.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der Schweizer Veranstalter und die genehmigten Sportarten und Wettarten wurden gegen die Angaben der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, geprüft.
Warum die Bezeichnung «EM 2026» in die Irre führt
Ein Turnier dieses Namens gibt es nicht, und daran ändert sich nichts, weil die Suche es nahelegt. Die UEFA lässt ihre Europameisterschaft alle vier Jahre spielen. Die zurückliegende Ausgabe fand vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 statt, mit 24 Mannschaften, sechs Vorrundengruppen und insgesamt 51 Partien. Spanien gewann das Finale am 14. Juli 2024 im Olympiastadion Berlin mit 2:1 gegen England und holte damit den vierten EM-Titel des Landes. Schon diese vier Titel machen Spanien zum Rekordsieger, denn Deutschland kommt auf drei (1972, 1980, 1996). Cristiano Ronaldo steht mit 14 Treffern als Rekordtorschütze, und das Feld der besten Torschützen 2024 teilen sich sechs Namen mit je drei Toren: Cody Gakpo, Harry Kane, Georges Mikautadze, Jamal Musiala, Dani Olmo und Ivan Schranz.

Das erste Turnier dieser Art fand 1960 statt. Von 1996 bis 2012 spielten 16 Mannschaften, seit 2016 sind es 24. Die vollständigen Zuschauerzahlen der Ausgabe 2024 summierten sich auf 2’681’288.
Wer heute auf «Europameisterschaft» wettet, wettet also auf ein Ereignis, das zwei Jahre entfernt liegt. Das ist kein Detail. Langzeitwetten binden Geld über einen Zeitraum, in dem sich Kader, Trainer und Qualifikationswege noch verändern, und die Quote einer Langzeitwette auf den Turniersieger ist entsprechend kein Ausdruck heutiger Gewissheit, sondern ein Preis für ein heute noch unbekanntes Feld.
Die nächste Ausgabe steht fest: 24 Nationen, Juni und Juli 2028, ausgetragen in England, Schottland, Wales und Irland. Eröffnungsspiel am 9. Juni 2028 in Cardiff, Finale am 9. Juli 2028 im Wembley-Stadion in London. Es gibt sechs Vierergruppen, dann Achtelfinale (24. bis 27. Juni), Viertelfinale (30. Juni und 1. Juli), Halbfinale (4. und 5. Juli) und das Finale. Ein Spiel um Platz 3 findet nicht statt — wer eine Medaille-Wette auf den Dritten plant, plant ohne Markt.
Der Weg in das Turnier führt über die Qualifikation in zwölf Gruppen mit vier oder fünf Teams. Die zwölf Gruppensieger und die acht besten Gruppenzweiten sind direkt dabei. Ausgelost wird am 6. Dezember 2026 in Belfast. Bis zu dieser Auslosung sind Qualifikationsquoten ein Preis auf eine noch unbekannte Gruppe.
Was die Bewilligungsregeln in der Schweiz für Spielende bedeuten
Die Schweiz hat das Sportwetten als Grossspiel geregelt, im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird es von der Gespa, nicht von der ESBK — die ESBK hat mit Casinos zu tun, nicht mit Sportwetten. Eine Bewilligung braucht es in zwei Teilen, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind dies Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Diese Begrenzung ist der Grund, warum keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für das Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Daraus folgt etwas Unbequemes und Praktisches zugleich: Eine Person in Genf kann kein Konto bei Sporttip eröffnen, eine Person in Zürich keines bei Jouez Sport. Das ist keine Willkür der Unternehmen, sondern die Grenze, die die interkantonale Vereinbarung zieht. Wer umzieht, prüft sein Konto deshalb besser vorher, nicht nachher.
Die Loterie Romande tritt im Westen mit einer gewachsenen Struktur auf: 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Was auf der Gespa-Liste steht und was nicht
Was überhaupt bewettet werden darf, ist keine Frage des Geschmacks der Veranstalter, sondern eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranking-Wetten sind nur zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie zulässig. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls — Esport kommt darin nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Auf Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen wartet man in der Schweiz ebenso vergeblich. Erlaubt sind Sportereignisse. Das ist eine engere Welt als das, was ausländische Seiten anbieten, und es ist genau der Punkt, an dem der Vergleich mit einem ausländischen Anbieter anfängt, schief zu werden: Dort ist die Breite des Programms ein Merkmal des Geschäftsmodells, hier ist sie eine Aufsichtsfrage.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und entsprechend uneinheitlich fällt sie aus.
Was eine ausländische Bewilligung hier nicht ist
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das gilt unabhängig davon, wie seriös die Aufsicht im Herkunftsland arbeitet. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige.
Zurück bleibt trotzdem ein Risiko, das sich nicht durch guten Willen auflösen lässt. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht über Fairplay, keine Schiedsinstanz, keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping nennt die Gespa selbst, und sie führt unter anderem bet365 auf der Liste. Wer glaubt, eine gesperrte Seite sei damit verschwunden, täuscht sich über die Mechanik.
Schweizer Spielerkonten hängen am Sperrregister. Ausländische Anbieter sind daran nicht angeschlossen. Wer dort spielt, während er hier gesperrt ist, fällt durch jedes Netz, das ihm eigentlich helfen sollte.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) nach Angaben Dritter, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Bewilligungsspalte ist der wichtigste Teil dieser Übersicht und der langweiligste zugleich: Sie kennt zwei Ausprägungen, und die zweite wiederholt sich achtmal. Genau so sieht ein Markt aus, in dem die Kantone die Zahl der Veranstalter gedeckelt haben. Wer zwei Jahre lang im Ausland gespielt hat und nie ein Problem hatte, wird das als Beleg lesen, dass es keines gibt. Es ist ein Beleg dafür, dass nichts schiefgegangen ist.
Verlustlimiten, Spielsperre und was die eigenen Grenzen kosten
Die Schweiz setzt Limiten nicht staatlich fest, sondern verlangt, dass Spielende sie selbst setzen. Wer sich online registriert, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — was es gibt, ist die Pflicht, sich selbst einen zu setzen.
Die 72 Stunden sind das eigentliche Werkzeug. Sie sind keine Bürokratie, sondern eine eingebaute Wartezeit zwischen dem Impuls und dem höheren Limit. Wer sie als Ärgernis erlebt, hat meistens gerade einen Grund, sie zu brauchen.
Für den Zugang gibt es zwei verschiedene Sperren, und sie sind nicht dasselbe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — die Sperre ist also keine Empfehlung, sondern eine Grenze.
Der Gespa-Testkauf 2025 ist die Zahl, die man sich merken sollte, wenn jemand die Kontrollen an Verkaufsstellen als streng bezeichnet: In 47,5 % von 200 Fällen wurde an einem Verkaufspunkt eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht knapp daneben. Fast die Hälfte. Wer seinem 16-jährigen Sohn am Kiosk einen Wettschein mitgibt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in dieser Erhebung in jedem zweiten Fall nicht gegriffen hat.
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa), online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Wo Beratung nötig ist, ist sie erreichbar: Die Spielsuchtberatung der Kantone und die Fachstellen für Prävention arbeiten mit Personen, die das Gefühl für den Einsatz verloren haben, ebenso die Schuldenberatung. Wer merkt, dass er die Limiten nicht mehr als eigene Entscheidung erlebt, ist dort richtig — und nicht bei einem Bonusangebot.
Gratiswetten und Boni: was sie verlangen, bevor sie zahlen
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Sie ist kein Formfehler im Gesetzestext, sondern der Grund, warum die Schweizer Bonuslandschaft so aussieht, wie sie aussieht: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer von einem anderen Markt herkommt, wo jede Woche eine neue Aktion in der Werbung steht, muss das umrechnen: Zwei Dutzend Zustimmungen für einen ganzen Westschweizer Veranstalter, im Jahr.
Das erklärt die zweite Beobachtung vieler Spielender, die von der Schweizer Zurückhaltung überrascht sind. Es gibt kaum Boni, und die wenigen sind klein. Das ist die Folge eines Genehmigungsvorbehalts, nicht eine Frage der Grosszügigkeit. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Bei Sporttip gibt es zwei Formen der Quotenverbesserung, und die Bedingungen entscheiden darüber, ob sie etwas wert sind. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieser letzte Satz ist der teure: Wer den Boost annimmt und dann während des Spiels aussteigt, verliert beides — den Boost und den regulären Verlauf der Wette.
Dazu kommt der Kombiboost, der einem ganz anderen Rhythmus folgt. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 pro Stück sind keine Kleinigkeit, und die Verdoppelung des Nettogewinns auf dem Papier wiegt die geringere Trefferwahrscheinlichkeit einer so langen Kette nicht auf. Der Boost bewegt den Gewinn, nicht die Chance.
Für eine Gratiswette lässt sich der durchschnittliche Wert benennen, und die Rechnung ist die einzige, die in diesem Zusammenhang wirklich weiterhilft. Beträgt der Gratiswettebetrag etwa CHF 10, zielt die Wette auf eine Quote von 2.10, und liegt der Quotenschlüssel des Marktes — der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt — bei rund 91 %, so ist der Gratiswettebetrag × (2.10 − 1) ÷ 2.10 × 0.91 zu rechnen. Der so ermittelte Wert liegt bei etwa CHF 4.75. Das ist keine Auszahlung und kein Gewinn, sondern der durchschnittliche Wert der Gratiswette über viele Wetten, unter der Annahme, dass der Einsatz der Gratiswette im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird. Die übliche Gratiswette in diesem Markt funktioniert genau so: Der Einsatz kommt nicht mit. Deshalb ist eine Gratiswette über CHF 10 keine CHF 10 wert, sondern etwa die Hälfte davon.
Dieselbe Quote von 2.10 taucht in einem zweiten Blickwinkel auf, und der ist der nützlichere. In einem Beispielmarkt 1X2 mit den Quoten 2.10 für den Heimsieg, 3.40 für das Remis und 3.60 für den Auswärtssieg liegt der Quotenschlüssel bei 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also bei rund 91 %. Die Marge des Veranstalters ist der Rest — etwa 9 %. Über einen breiten Strauss solcher Märkte liegt diese Marge je nach Sportart, Liga und Anbieter zwischen etwa 5 % und etwa 12 %, und sie ist die eigentliche Gebühr des Spiels. Eine Wette ist kein Geschäft mit dem Zufall allein; es ist eines mit dem Zufall und einer Rechnung, die vorher bezahlt wird. Je nach Markt und Buchmacher verschiebt sich diese Zahl, und genau deshalb lohnt der Quotenvergleich vor dem Absenden und nicht danach.
Wett-App und Smartphone: was unterwegs gleich bleibt und was nicht
Auf dem Telefon zählen drei Dinge, und keines davon ist das Design: ob die Bedienung übersichtlich bleibt, wenn der Wettschein voll ist, ob die Seiten schnell laden, während das Spiel läuft, und ob dieselben Limiten gelten wie am Rechner. Der dritte Punkt ist der entscheidende. Eine App, die schneller absendet als das Konto erlaubt, hilft niemandem — und eine App darf keine Limiten aufweichen. Bei Swisslos und der Loterie Romande sitzen die Limiten am Spielerkonto, nicht am Gerät, also gelten sie dort unverändert.
Eine App ersetzt keine Bewilligung. Das ist der Satz, den man sich bei jeder Werbung für eine «EM-App» vorlesen sollte. Ein ausländisches Spielportal mit einer hübschen mobilen Oberfläche lässt den Wohnsitz in der Schweiz, die Verifizierung, die Limiten und die Spielsperre hinter sich wie der Zug die Landschaft. Was gut aussieht, ist ein Oberflächenmerkmal; was zählt, ist eine Bewilligungszeile, die eine ausländische Seite nicht hat.
Bei Wetten aus dem mobilen Browser oder der App gibt es keinen technischen Ort, an dem eine nicht bewilligte Seite plötzlich bewilligt würde, und keinen, an dem das Fehlen der Registrierung im Sperrregister ausgeglichen wird.
Wer sein Konto vor der Registrierung prüft, sollte die vier Angaben prüfen, die wirklich etwas bedeuten: den Namen des Veranstalters, die Angabe zur Schweizer Bewilligung, die Limiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind, und die Bedingung, dass Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Kein Designmerkmal einer App ändert daran etwas.
Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Bei den Schweizer Veranstaltern ist die interessante Grenze ohnehin keine Zahlungsmittel-Grenze, sondern die Auszahlung auf das eigene Konto.
Prognosen, Tipps und die Frage, was sie wert sind
Eine Prognose für ein Turnier stützt sich auf Form, Kader und den Vergleich der Quoten. Mehr steht ihr nicht zur Verfügung. Sie bleibt eine Schätzung — und wer sie als mehr verkauft, verkauft etwas anderes.
Der ehrliche Umgang mit einer Prognose für die EM 2028 sieht so aus: Sie ist zwei Jahre vor dem Eröffnungsspiel besonders schwach, weil Kader veralten, Trainer wechseln und die Qualifikationsgruppen erst am 6. Dezember 2026 ausgelost werden. Sie wird mit jeder Qualifikationsrunde etwas belastbarer, und sie bleibt bis zum Finale eine Wahrscheinlichkeit, nie eine Zusage.
Was Quoten tatsächlich über ein Turnier aussagen, ist die Frage, an der sich viele Prognosen erledigen. Die Quote eines Anbieters auf einen Turniersieger sagt nicht, was in zwei Jahren passiert. Sie sagt, was der Anbieter unter Einrechnung seiner Marge zu wetten bereit ist — und der Markt auf einen Turniersieger ist einer der margenreichsten überhaupt, weil sich auf einem Feld von 24 Mannschaften wenige Einsätze sauber gegeneinander absichern lassen. Ein Tipp auf den Turniersieg ist deshalb doppelt teuer: durch die Unsicherheit und durch die Marge.
Wetten sind kein Einkommen. Das steht hier nicht als Warnformel, sondern als Beschreibung des Rechenwerks: In jeder Quote steckt ein Betrag, der beim Veranstalter bleibt, und über eine Serie von Wetten zahlt der Spielende diese Marge, nicht der Veranstalter. Wer über ein Turnier hinweg mit Gewinn abschliessen will, braucht eine Prognose, die besser ist als der Markt sie einpreist, über einen Strauss von Wetten, deren Preis vorher feststeht.
Die praktische Reihenfolge für jemanden, der wirklich auf die EM 2028 wetten will, ist unspektakulär: Konto bei dem Veranstalter, in dessen Gebiet man wohnt, Identität verifizieren, Limiten setzen — das ist die Bedingung, nicht die Option —, dann Quoten vergleichen, dann die Wette einsatzbereit machen. Die interessanten Entscheidungen kommen später, nicht am Anfang.
Turniersieger, Gruppensieger, Einzelspiel: welche Wettarten es gibt
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Langzeitwette und Livewette sind die Grundformen, und jede hat eine eigene Logik, was die Auflösung angeht.
Aus Einsatz mal Quote folgt der mögliche Gewinn. Eine Wette über CHF 20 auf die Quote 2.10 bringt im Gewinnfall CHF 42 zurück, also CHF 22 Nettogewinn — und wer diese Rechnung nicht vor dem Absenden macht, macht sie sicherheitshalber danach. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem einzigen Preis. Das klingt nach Hebel und ist einer — in beide Richtungen: Aus vier Voraussagen mit je 1.50 wird eine Quote von etwas über 5, und die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt mit jedem hinzugefügten Bein. Der Kombiboost bei Sporttip setzt genau hier an, und der Prozentsatz auf den Nettogewinn ist die Gegenleistung für eine längere Kette.
Eine Systemwette verzeiht einen Fehler. Der Einsatz ist entsprechend höher — bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Woher dieser Spielraum zwischen CHF 1 und CHF 1’000 kommt, ist leicht erklärt: sehr viele Wetten klein, wenige gross, dazwischen liegt das Geschäft. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — eine Grenze also, die sich vor der Absendung prüfen lässt.
Langzeitwetten laufen über einen langen Zeitraum und werden entsprechend abgerechnet. Wer auf den Turniersieger setzt, gibt Geld für zwei Jahre ab. Das ist kein Argument gegen die Wette, aber ein Argument dafür, sich vorher klarzumachen, dass man es tut.
Bei der regulären Spielzeit gibt es einen Punkt, der bei Fussballwetten regelmässig zu Streit führt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer von etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein K.-o.-Spiel mit einem Endstand nach 120 Minuten setzt, hält genau den Fall in der Hand, in dem die Wette verloren ist, das Spielergebnis aber ein anderes — deshalb prüfen erfahrene Spielende bei K.-o.-Märkten die Marktbezeichnung, nicht nur die Quote.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Praktisch heisst das: Wer live setzt, während das Bild hängt oder der Stream hinterherläuft, trägt das Risiko der Verzögerung. Der Sprung im Übertragungsbild ist ein Preisproblem. Bei einem Tor wird die Wette mit Quote 1.00 gewertet, und bei einem Tor ist die Wette wertlos, nicht mit Verlust abgerechnet.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spielenden heisst das: Eine Kombination aus Tor und Sieg derselben Mannschaft ist kein besonders kluger Griff, sondern der Fall, für den es eine eigene Funktion gibt.
Der Cash-Out bei Sporttip ist eine eigene Kategorie und verdient einen zweiten Blick. Er ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer also mitten im Turnier aussteigt, verkauft das verbleibende Wettexemplar an den Veranstalter, nicht zu einem Marktpreis, sondern zu dessen Preis — und verliert im gleichen Zug jeden Boost, der daran hing. Das Vollständigkeitskriterium ist der zweite Kostenpunkt: Wer nur einen Teil herausnehmen will, kann es nicht.
Spielplan, Phasen und warum Langzeitwetten lange offen bleiben
Der Spielplan der EM 2028 gibt vor, welche Partien überhaupt zur Wette stehen und wann Langzeitwetten abgerechnet werden. Die Gruppenphase besteht aus sechs Vierergruppen. Danach folgt die K.-o.-Phase mit Achtelfinale vom 24. bis 27. Juni, Viertelfinale am 30. Juni und 1. Juli, Halbfinale am 4. und 5. Juli und dem Finale am 9. Juli 2028. Ein Spiel um Platz 3 gibt es nicht.
Dieser Rhythmus ist für Wettende vor allem ein Abrechnungsrhythmus. Eine Wette auf den Turniersieger wird nicht mit dem letzten Gruppenspiel abgerechnet, sondern mit dem Finale, und ein Halbfinal-Aus beendet sie. Eine Wette auf den Gruppensieger wird mit dem letzten Gruppenspiel abgerechnet, was bei punktgleichen Mannschaften und komplizierten Tiebreak-Regeln ein eigenes Prüfverfahren bedeutet. Eine Wette auf ein Einzelspiel wird mit dem Schlusspfiff nach der regulären Spielzeit abgerechnet — mit der Einschränkung zur Verlängerung von oben.
Die Qualifikation beginnt vor dem Turnier und zieht sich über zwölf Gruppen. Qualifikationsrunden sind nur dann bewettbar, wenn sie auf der Gespa-Liste stehen. Der 6. Dezember 2026 in Belfast ist der Tag, an dem sich ein grosser Teil der Prognosearbeit erledigt oder bestätigt: Ab der Auslosung stehen die Wege fest, und Quoten auf die Qualifikation beziehen sich auf konkrete Gruppen statt auf ein offenes Feld.
Die zehn Anbieter im Vergleich — und was die Bewilligungsspalte für den Einzelnen bedeutet
Verglichen wird hier nach festen Kriterien: dem Wettangebot und seiner Breite, den Limiten, der Quotenmarge und der Auszahlung. Bei den acht ausländischen Marken kommt die Bewilligungsfrage hinzu — und sie ist bei allen acht dieselbe, weshalb sie im Ranking nicht achtmal neu verhandelt wird, sondern einmal ganz oben steht und dann still mitläuft.
Die Vergleichsgruppe hat eine Struktur, die man offenlegen sollte, weil sie erklärt, warum die Rangfolge aussieht wie sie aussieht: zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, die diesen Status mit niemandem teilen, und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, die für Spielende interessant sein können, aber alle unter derselben Einschränkung stehen. Diese acht sind untereinander nicht gleich, aber die Bewilligungszeile ebnet sie ein. Wer in dieser Spalte achtmal dasselbe sieht, sieht das Wesentliche.
1. Swisslos Sporttip — das einzige Angebot mit Schweizer Bewilligung im Deutschschweizer Raum
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa.
Der Zugang ist gebietsgebunden: Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und die Registrierung ist nur einmal pro Person möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Beim Wettangebot ist Sporttip an die Gespa-Liste gebunden: Sportarten und Wettkämpfe auf der Liste, keine Corner- oder Kartenmärkte, kein Esport. Das ist schmaler als bei einem ausländischen Anbieter und nicht verhandelbar. Wer Abend für Abend exotische Märkte braucht, wird hier nicht fündig. Wer einen Schweizer Rechtsweg braucht, wird nur hier fündig.
Die Limiten liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Der Cash-Out ist verfügbar, aber nur online und nur vollständig. Dass ein Cash-Out einen Quoten- oder Profitboost verfallen lässt, ist der Punkt, der bei jeder Boost-Wette mitgedacht werden muss.
Was bleibt, ist ein Urteil über die Bedingung und nicht über das Produkt: Wer in Zürich oder Bern ein Konto eröffnet, bekommt das Angebot, das hier bewilligt ist, mit einem Wohnsitzerfordernis, das keine Wahl lässt, mit einem geschlossenen Marktangebot, das Grenzen setzt, und mit einem Rechtsweg, den keine andere der neun Marken bietet. Für wen das passt, hat mit der Bewilligung alles bekommen, was ein ausländischer Anbieter nicht liefern kann; für wen der Markt zu eng ist, findet hier nichts, was breiter wäre.
2. Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, ein anderes Gebiet und ein anderer Vertrieb
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit denselben Bewilligungen und derselben Aufsicht wie Swisslos. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Unternehmen nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungssituation ist identisch mit der von Sporttip, die praktische Konsequenz für den Einzelnen ist es nicht. Ein Online-Konto ist an den Wohnsitz im Gebiet gebunden. Wer in Lausanne wohnt und sich für die Deutschschweizer Seite entscheidet, bekommt kein Konto; wer in Bern wohnt, bekommt bei Jouez Sport keines. Die Wahl zwischen den beiden ist damit für fast alle keine Wahl, sondern eine Tatsache.
Mit 2’350 Verkaufsstellen ist die Loterie Romande vor allem ein Vertriebsnetz, und das ist in einer Region mit dieser Siedlungsstruktur ein eigenes Argument. Wer in einer kleinen Waadtländer Gemeinde wohnt und seinen Wettschein am Ort abgeben will, merkt den Unterschied zwischen einem dichten Netz und einem Online-Konto sehr rasch.
Die Preisgabe der Limiten, die mit einem Konto verbunden sind, ist der Punkt, an dem ein Vergleich der beiden Veranstalter endet und ein Vergleich mit dem eigenen Geldbeutel beginnt: Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Loterie Romande wendet dabei nach eigenen Bedingungen die 72-Stunden-Frist bei einer Erhöhung an.
Und damit ein Urteil, das sich an der Westschweiz festmacht: Das Angebot steht dem östlichen in nichts nach, die Substanz liegt in der Fläche — in 2’350 Verkaufsstellen einer Region mit sechs Kantonen. Wer dort wohnt und nicht online spielen will, findet hier das, was es sonst nirgends gibt, und wer dort wohnt und online spielen will, ebenfalls.
3. bet-at-home — funktionierendes Portal, keine Schweizer Bewilligung
bet-at-home gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende am häufigsten erwähnen, und der Grund ist schlichte Bekanntheit. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Nach Angaben zu ihrer Bewilligung ist keine Bewilligung festgestellt; eine allfällige ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Gespa selbst nennt bet-at-home im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also mit dem Ersetzen gesperrter Domains innert Stunden. Wer über einen Umweg Zugang findet, geht an der Sperre vorbei, nicht um sie herum.
Für das Ranking bleibt wenig Raum. Eine Marke, deren Name hier vor allem in der Rubrik «ohne Bewilligung» auftaucht, trägt nichts in die Vergleichsentscheidung hinein, was die Schweizer Veranstalter nicht abdecken — und einiges, was sie kostenlos abdecken.
4. 1Bet — internationales Portal ohne Schweizer Zulassung
Bei 1Bet verhält es sich wie bei den übrigen ausländischen Marken dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung festgestellt, keine Wirkung einer ausländischen Zulassung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Daraus folgt für einen Wettenden hier nichts Gutes und nichts Dramatisches — es folgt eine Grenze. Der Unterschied zu einem Schweizer Konto liegt nicht in der Bedienung, sondern in dem, was im Streitfall zur Verfügung steht. Ist die Wette strittig, ist sie es auf dem Papier des Anbieters, in seinem Verfahren und nach seinem Recht.
Als Vergleichsobjekt bleibt 1Bet damit interessant für eines: die Frage, was einen Spielenden überhaupt zu einer ausländischen Seite zieht — und ob die Antwort breitere Märkte sind oder nur eine Oberfläche, die aufgeräumter wirkt.
5. Duelbits — breites Programm, das hilft in der Schweiz nichts davon
Duelbits tritt mit einer breiten Produktpalette auf, die über Sportwetten weit hinausreicht. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, und daran ändert die Produktbreite nichts: keine Bewilligung festgestellt, keine Wirkung einer ausländischen Zulassung (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Rechtsweg in der Schweiz, mögliche Sperrung über die Domainliste.
Die Produktbreite ist genau der Punkt, an dem die Bewilligungsfrage scharf wird. Was einem Spielenden dort erlaubt erscheint, ist dort erlaubt, weil die Schweizer Regeln nicht gelten — die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, das Verbot von Wettmärkten, die nichts mit Sport zu tun haben, und die Pflicht, Gewinne auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen auszuzahlen. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern dessen, was eine Bewilligung ausmacht.
Für die Wahl zwischen den Anbietern bedeutet es: Duelbits eignet sich als Beispiel dafür, dass Angebotsbreite und rechtlicher Schutz zwei verschiedene Dinge sind, und nicht als Beispiel für ein Angebot, das die Schweizer Veranstalter übertrifft.
6. GG.Bet — Orientierung an Esport und jungem Publikum
GG.Bet ist in der Esport- und Streamingszene bekannt. Esport kommt auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten nicht vor. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht; keine Bewilligung festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Sperrregistrierung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Diese Kombination ist selten zufällig. Eine Anhängerschaft, die sich über Streams und Discords organisiert, trifft auf eine Schweizer Regel, die das Wettangebot auf der Aufsichtsliste abschliesst und Esport darin nicht führt. Die Community, die sich hier versammelt, ist genau die Community, für die ein Teil des Angebots in der Schweiz nicht zugänglich ist.
Wer aus dieser Ecke kommt, sollte den Unterschied kennen: Ein Markt, den eine Seite anbietet, und ein Markt, den die hiesige Liste kennt, sind nicht dasselbe, und nur der zweite steht in einem bewilligten Programm zur Verfügung.
7. BetFury — Krypto-Ansatz, der am Zahlungsweg scheitert
BetFury ist unter dem Vorzeichen von Krypto-Einzahlungen und Zusatzprodukten unterwegs. Im bewilligten Schweizer Wettbetrieb gibt es kein Gegenstück dazu: Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind damit schlicht nicht Teil des Angebots.
Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, eine festgestellte Bewilligung fehlt, eine ausländische Zulassung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Sperrregister-Anbindung fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Damit steht BetFury nicht für ein Zahlungsmittel, das hier fehlt, sondern für ein Modell, das hier nicht zugelassen ist. Der Auszahlungsweg ist in der Schweiz an eine Identität gebunden, und das ist der Preis, den ein bewilligtes Angebot für den Schutz verlangt.
8. Bruce Bet — Zusatzprodukte statt Kernprodukt
Bruce Bet stellt sein Programm um Zusatzangebote herum, ein Muster, das sich bei mehreren internationalen Marken findet. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, eine festgestellte Bewilligung fehlt, eine ausländische Zulassung ist hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS), keine Sperrregistrierung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Was daran für Schweizer Spielende zählt, ist die Reihenfolge der Dinge. Ein Angebot, das den Sport als Aufhänger für ein weiteres Produkt verwendet, bringt in einem Vergleich, der nach Wettangebot, Limiten, Marge und Auszahlung fragt, nichts Zählbares mit: Die Limiten, die ein Schweizer Konto binden, gelten dort nicht, und die Auszahlung bietet keinen Schweizer Anspruch.
Ein solches Portal ist damit vor allem ein Beispiel für Werbung, die auf ein schmaleres Regime zielt. Wer die Schweizer Limiten als lästig erlebt, findet dort ein Angebot ohne sie — und gibt dafür das auf, was sie geschützt haben.
9. Betscore — Spielerdaten als eigentliches Produkt
Betscore positioniert sich stark über Spielerbewertungen, Statistiken und Community-Funktionen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, eine festgestellte Bewilligung fehlt, eine ausländische Zulassung wirkt hier nicht (Art. 4 BGS), es gibt keine Sperrregistrierung und keinen Schweizer Rechtsweg.
Statistiken und Live-Daten sind ein legitimes Interesse, und die Daten, die eine solche Seite zeigt, sind nicht dasselbe wie ein Wettschein. Der Punkt ist die naheliegende Verwechslung: Wer wegen der Daten kommt, findet manchmal auch einen Wettschein, und der Wettschein ist dann der Teil, an dem die Bewilligungsfrage hängt.
Der Vergleich endet deshalb bei Betscore mit einer klaren Folgerung: Wer Daten will, braucht keine bewilligte Seite; wer einen Wettschein will, braucht eine bewilligte Seite.
10. X3Bet — gemeldete Zulassung, keine Wirkung in der Schweiz
X3Bet trägt als einzige Marke dieser Liste eine gemeldete ausländische Zulassung, nämlich Tobique (Kanada), nach Angaben Dritter. Für die Schweiz ändert das nichts. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Punkt an X3Bet ist die Reihenfolge, in der man eine Zulassung liest. Eine Zulassung aus einem anderen Land ist eine Aussage über die Aufsicht in jenem Land, nicht über die Aufsicht hier. Sie macht aus einer Seite keinen Schweizer Veranstalter — und sie macht einen Streit nicht zu einem Streit in der Schweiz.
Damit bleibt für den Vergleich eine nüchterne Einordnung: Als zehnte Marke ohne Schweizer Bewilligung unterscheidet sich X3Bet von den neun vor ihr in einer einzigen Zeile, und diese Zeile ändert nichts an dem, was ein Spielender daraus folgt.
Was am Ende für die Entscheidung zählt
Der Vergleich führt zu einer Rangfolge, die nur zwei Namen mit Schweizer Bewilligung kennt, und das ist keine Bewertungsfrage, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung. Diese beiden teilen das Land unter sich auf, und der Wohnsitz entscheidet, welches Konto überhaupt offensteht. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, kommt zu Sporttip; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, zu Jouez Sport. Wer hier eine Präferenz äussert, äussert sie über etwas, das für einen grossen Teil der Bevölkerung keine Option ist.
Bleibt die Gruppe der acht ausländischen Marken. Sie sind nicht identisch, aber für einen Schweizer Spielenden haben sie eine gemeinsame Zeile: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Zulassung (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, möglicher Eintrag auf die Sperrliste. Wer sich für eine entscheidet, entscheidet sich für ein Angebot, in dem diese Zeile in seiner Bilanz nicht vorkommt, bis der Tag kommt, an dem sie vorkommt.
Für den Zugang eines Schweizer Wettenden bleibt es damit praktisch einfach: Der Ort, an dem ein Online-Konto eröffnet werden kann, ist durch den Wohnsitz bestimmt, und die Lehre aus dem Vergleich ist der Wohnsitz selbst.
Die zweite Folgerung betrifft das Tempo. Wer Wetten als Unterhaltung betreibt, findet bei beiden Veranstaltern einen Markt, der die wichtigsten Fussballmärkte abdeckt. Wer die Strenge vermisst und sich breitere Märkte wünscht, bekommt sie nur ohne Schweizer Bewilligung, und was er dort gewinnt, warum also die Empfehlung lautet, den Markt zu akzeptieren statt ihn über eine Grauzone auszudehnen.
Die dritte Folgerung betrifft den Preis. Die Marge ist in jedem Markt enthalten, und sie ist der verlässlichste Betrag der ganzen Rechnung. Wer beim Wettanbieter vielleicht nicht die beste Oberfläche findet, findet bei einem bewilligten Veranstalter einen Markt mit demselben Rechenwerk wie überall: Der Quotenschlüssel eines 1X2-Marktes mit Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt bei etwa 91 %, und der Rest bleibt beim Anbieter. Über eine Serie von Wetten zahlt der Spielende diese Marge, und die Prognose muss diese Zahl zuerst schlagen, bevor sie überhaupt ins Spiel kommt.
Wer auf ein Turnier setzt, das noch nicht begonnen hat, sollte dazusagen, was er tut: auf ein Ereignis wetten, über das heute niemand Gewisses weiss. Die EM 2028 beginnt am 9. Juni 2028 und endet am 9. Juli 2028 im Wembley-Stadion. Bis dahin werden Kader wechseln, Trainer gehen und Gruppen erst ausgelost. Eine Langzeitwette über zwei Jahre bindet Geldd dafür. Wer das vorher weiss, hat die wichtigste Entscheidung dieses Textes bereits getroffen.
Häufig gestellte Fragen
Findet dieses Jahr eine Fussball-Europameisterschaft statt, und wann ist die nächste Endrunde?
Nein. Die letzte Endrunde fand 2024 vom 14. Juni bis 14. Juli in Deutschland statt, mit 24 Mannschaften und 51 Spielen; Spanien gewann das Finale am 14. Juli 2024 mit 2:1 gegen England. Die nächste Ausgabe läuft vom 9. Juni bis 9. Juli 2028 in England, Schottland, Wales und Irland.
Wie funktioniert eine Langzeitwette auf den Turniersieger, und wann wird sie abgerechnet?
Eine Langzeitwette wird vor oder während des Turniers platziert und läuft bis zu dessen Ende; abgerechnet wird sie mit dem Finale, nicht mit dem letzten Gruppenspiel. Aus Einsatz mal Quote folgt der mögliche Gewinn. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm sie ausdrücklich einbezieht.
Warum bieten die beiden Schweizer Veranstalter nur wenige und kleine Bonusaktionen an?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Was geht verloren, wenn eine Wett-App ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird und etwas schiefläuft?
Der Schweizer Rechtsweg, die Anbindung an das Sperrregister und die Aufsicht der Gespa. Stakes und Winnings können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wie wird ein Gewinn je nach Kanton besteuert?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn steuerfrei; dieser liegt beim Bund seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, bei den Kantonen unterschiedlich. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den Einzelfall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
