Sportwetten für Schweizer – die zwei bewilligten Veranstalter und was daneben steht
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Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, trifft keine Wahl zwischen zwanzig Anbietern, sondern zwischen zwei Veranstaltern. Alles andere ist Zubehör. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das ist der ganze bewilligte Markt. Wer zwischen Genf und St. Gallen wohnt, hat genau einen Ort, an dem eine Schweizer Sportwette gültig ist, und ein Dutzend Orte, an denen sie es nicht ist.
Daraus folgt fast alles, was auf diesen Seiten steht. Ein Konto gibt es nicht überall, sondern nur dort, wo der Veranstalter tätig sein darf. Ein Katalog ist nicht offen, sondern eine behördlich geführte Liste. Eine Limite ist nicht die Summe des Veranstalters, sondern eine Zahl, die die Spielenden vor der ersten Wette selbst festlegen. Wer das einmal sortiert hat, erkennt in jedem Werbebanner sofort, ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung dahintersteht.
Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand
Was in der Schweiz auf dem Wettschein landen darf, ist keine Geschmacksfrage. Der bewilligte Katalog ist eine geschlossene Liste: Fussball, Tennis, Eishockey und die übrigen Sportarten, die in der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen (Fassung vom 10. September 2026), und darüber hinaus nichts. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer als Nächstes in einem ausländischen Portal eine Wette auf die nächste Abstimmung sieht, sieht keine Sportwette, sondern ein Produkt, das hier keiner anbieten darf.

Die Liste hat Feinheiten, die den Wettschein im Alltag wirklich verändern. Qualifikationsrunden sind nur dann dabei, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Eine Ranglistenwette ist nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe lässt sich gar nicht wetten. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenso vergeblich wie eine Esport-Abteilung: Kurzecken, Gelbe Karten und virtuelle Fussballer existieren in der bewilligten Schweiz schlicht nicht. Nun ist Kurzecken genau die Wette, die viele Gelegenheitswettende im Kopf haben, wenn sie an eine Fussballwette denken. Hier fällt sie weg, und zwar nicht, weil der Veranstalter sie noch nachliefern könnte.
Fussball trägt das Angebot, aber nicht allein. Tennis und Eishockey stehen daneben, und wer regelmässig Tennis spielt, wird das Angebot auf diesen Sportarten als das eigentliche Kriterium lesen. Der Punkt, an dem sich die Auswahl entscheidet, ist ohnehin nicht die Sportart. Es ist die Frage, ob der Wettbewerb auf der Liste steht. Die einzelnen Voraussagen lassen sich als Einzelwette, als Kombinationswette oder als Systemwette spielen; Swisslos setzt dafür einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette, für eine Systemwette CHF 10’000. Das sind Hausbedingungen, keine Gesetzeszahlen: Swisslos darf sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Zeitrahmen, in dem eine Wette gilt, wird ebenfalls genau gefasst. Bei Swisslos umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball also rund 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel entscheidet über Wetten, die in der 85. Minute noch geführt werden und nach dem Elfmeterschiessen nicht mehr. Weiter Spielende sollten wissen, dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — bei fünf kombinierten Voraussagen fällt dann mehr weg als eine Zeile auf dem Wettschein.
Der Massstab für den Preis liegt in jedem Katalog versteckt: der Quotenschlüssel, im Marktjargon der Kehrwert der Kehrwertsumme aller Quoten eines Marktes. Rechnen wir ihn an einem künstlichen Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten vor. Die Kehrwerte addieren sich zu 1,0526, die Auszahlungsquote liegt damit bei rund 95 % und die Marge — der Teil, den die Buchhaltung des Veranstalters von jedem gesetzten Franken behält — bei rund 5 %. Das ist eine illustrative Rechnung, kein quotierter Preis: sie zeigt, was 1.90 auf beiden Seiten bedeutet, mehr nicht. Der Quotenschlüssel bewegt sich je nach Markt und Sportart in einem Band, und in den schmalen Märkten weit weg vom Fussball ist es breiter als im Hauptspiel. Wer 1.90 als «fast zwei» liest, liest die Zahl richtig und den Preis falsch.
Was der Wetterkalender praktisch bedeutet
Turniere bündeln das Interesse, und die bewilligte Liste bündelt die Angebote entsprechend. Für Fussball-Grossereignisse heisst das: Voraussagen auf diese Wettbewerbe sind regulär drin, solange sie auf der Liste geführt sind — und die Liste ist keine Ankündigung, sondern eine Fassung mit Datum. Während eines Turniers ist der Katalog am lebendigsten; ausserhalb davon schrumpfen Randmärkte schnell auf die Kernaussagen.

Die andere Konsequenz betrifft den Kalender der Auszahlung. Ein Sporttip-Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder, im Rahmen eines Turniers, gar nicht — nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einer Zehnerkombination ist das keine Rückzahlung, sondern ein Absturz der Gesamtquote auf das Niveau der verbleibenden neun. Wer auf gestrichene Spiele reagieren will, muss das vor Anpfiff tun, nicht danach.
Livewetten sind in der Schweiz zulässig, aber ihre Ausgestaltung hängt an der Bewilligung des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — die Wette ist kein Zugang zu einem Stream. Zwei Regeln sind hier für jeden wichtig, der live mitspielt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn ist weg. Genau das ist die Wette, die in der 89. Minute noch so aussah, als könnte man sie abwarten.
Die zehn Plätze im Vergleich
Verglichen wird hier nicht Angebot gegen Angebot, sondern Bewilligung gegen Bewilligung. Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, sieben ausländische Brands werden daneben geführt, weil Schweizer ihnen im Alltag begegnen — und jede dieser sieben trägt denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalte mit dem zuständigen Organisator oder der berichteten Bewilligung ist deshalb die einzige, die über die Gruppe hinaus etwas zu sagen hat; innerhalb der zweiten Gruppe wiederholt sie sich zwangsläufig.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Zuständiger Organisator oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel — eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande — eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Grund für die Wiederholung. Eine Schweizer Bewilligung wird nicht als Gütesiegel vergeben, das ein Anbieter irgendwann erwirbt, sondern sie ist an eine Konzession des Kantons gebunden, und der Kanton vergibt sie nur an eine Veranstalterin. Deshalb findet sich in der zweiten Hälfte der Liste kein einziger Aufstieg nach oben: Wer keine Bewilligung hat, hat sie nicht, und ein ausländisches Regulierungsdokument — gleich aus welchem Land — besitzt in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Dasselbe Schicksal teilen alle sieben Brands bei einer Massnahme, die die Gespa verhängt: Ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist der Grund, warum eine Sperrliste nie fertig aussieht.
Zwei Kantone, zwei Vertragsgebiete, zwei Produkte mit unterschiedlichem Ruf: Für die Auswahl des Einzelnen hat die Liste damit drei ehrliche Ausgänge. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat eine echte Wahl zwischen einem Schweizer Konto und einem ausländischen. Wer in der Westschweiz wohnt, hat dieselbe Wahl mit umgekehrtem Vorzeichen. Wer im Ausland wohnt oder keinen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen will, hat gar keine Schweizer Option — für ihn ist die ganze Liste eine Liste von ausländischen Seiten.
Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse
Die Rechtslage ist kürzer, als die meisten Ratgeber tun. Seit dem 1. Januar 2019 ist die online betriebene Sportwette ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51); die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1. Januar 2021. Wer glaubt, die Eidgenössische Spielbankenkommission stehe darüber, irrt: Die ESBK beaufsichtigt nur die Casinos. Für eine Sportwette braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Und weil die Kantone für Lotterien und Sportwetten eine Obergrenze von zwei Veranstaltern beschlossen haben, bleiben Swisslos und die Loterie Romande unter sich.
Was daraus folgt, spürt man nicht beim Kanzleipapier, sondern beim Konto. Ein Online-Konto verlangt einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen im Tätigkeitsgebiet des Veranstalters. Bei Swisslos heisst das: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer eine Grenzgängerkarte vorweist und im Kanton Freiburg wohnt, sitzt im Vertragsgebiet der Loterie Romande und wird bei Swisslos nicht bedient — nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil die Konzession genau dort endet.
Der Preis dieser Ordnung ist ein geschlossener Angebotskatalog. Wer schon einmal in einem ausländischen Portal auf Kurzecken, Spielerkarten oder eine zweite Liga ohne Listeneintrag gewettet hat, wird in der Schweiz nichts davon finden. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei der genannten Qualifikationswirkung, Trainingsläufe nie. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Eine Livewette ist erlaubt, prä-match wie live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt, was er ist — eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Ausländische Seiten sind in der Schweiz nicht strafbar für die Person, die dort wetten. Das ist die gute Nachricht, und sie ist kürzer, als sie aussieht. Denn eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Riegel, der die Spielenden trifft, ist ein anderer: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden, und es fehlt jede Schutz- und Fairplaykontrolle. Wer dort gewinnt, gewinnt ohne Schweizer Ansprechstelle.
Nachgesehen, wer am Ende des Jahres für die Zukunft zahlt: Der Reingewinn von Swisslos für 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Auch hier entscheidet die Stellung im Markt über die Wirkung des Marktes: Wer Sporttip spielt, schiebt mit jedem Franken einen Teil in einen Topf, der die kantonale Fondslandschaft und die nationale Sportförderung speist. Wer im Ausland spielt, schiebt ihn woanders hin.
Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch
Der Spielerschutz beginnt in der Schweiz nicht beim Verbot, sondern bei einer Eingabe. Vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist die praktischste Regel des ganzen Systems, und sie ist zugleich die unangenehmste: Die Zahl, die Sie in der ersten halben Stunde ohne einen einzigen Wettschein festlegen, entscheidet in der sechsten Stunde, ob Sie noch weiterspielen können. Wer sich bei der Einrichtung realistisch einschätzt, muss sich danach drei Tage gedulden, wenn er sich geirrt hat.
Diese drei Tage sind keine Nebensache. Sie sind der Unterschied zwischen einem Konto mit Bremse und einem Konto ohne — und die Frist läuft nur in eine Richtung. Nach unten geht es sofort, nach oben nach 72 Stunden. Es lohnt sich deshalb, die Limiten eher knapp zu setzen als grosszügig.
Wer weitergehen will, findet bei Swisslos eine Selbstsperre, die produktbezogen für 1 bis 180 Tage gilt und vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Genau hier wird die Swisslos-Lösung stärker, als ein einzelnes Sportwetten-Konto verspricht: Die Sperre wirkt über die Produktgrenze hinaus. Wer als Schweizer in ein ausländisches Portal ausweicht, verliert diesen Hebel vollständig, denn ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.
Die praktische Reihenfolge für ein neues Konto sieht also so aus: Ausweis bereithalten, Wohnsitz im richtigen Gebiet, Limiten für 1, 7 und 30 Tage eingeben, bei Bedarf Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer die Limiten korrekt setzt, für den ist der Fall erledigt, bis er sie ändern will. Wer sie falsch setzt, hat drei Tage Bedenkzeit, um den Fehler zu bereuen. Das ist kein schlechter Tausch.
Kein Grund zur Beschwichtigung besteht im Verkauf. Die Gespa hat 2025 mit Testkäufen nachgeprüft, was an den Verkaufsstellen passiert — bei 200 Fällen wurde dort in 47,5 % eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Zahl, die jede Verkaufsstellen-Idylle erledigt. Die Kontrolle am Schalter ist in der Praxis nicht wasserdicht, und das ist genau der Bereich, in dem Sporttip zusätzliche Zugänge schafft. Wer einen Jugendlichen mit Wettschein an der Kasse zum Discounter schickt, schickt ihn in ein Geschäft, das den Ausweis nicht in jedem Fall überprüft.
Bei den Limiten der Konten sei noch eine Unterscheidung erlaubt, weil sie den Alltag bestimmt. Die Verlustlimiten sind keine Einzahlungsobergrenze des Veranstalters, sondern eine mit den Spielenden geführte Fristenstaffel von 1, 7 und 30 Tagen; die Limiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 beziehen sich auf die Oberlimite, nicht auf ein Pflichtminimum. Eine Einzahlungslimite ist optional, ebenfalls auf 30 Tage gerechnet. Wer sein Konto nur selten spielt, kann die Verlustlimite so setzen, dass sie relevant bleibt statt dekorativ.
Eine letzte Regel gehört in diesen Abschnitt, weil sie die Grenze des Schweizer Konzepts markiert. Ausserhalb der Schweiz gibt es keinen Hebel, der dem Sperrregister eines Veranstalters entspricht. Der Auslandskontoinhaber verliert die produktübergreifende Sperre, die Selbstsperrfrist und die Limitenstaffelung, sobald er bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung anfängt. Was er dafür bekommt, ist ein offener Katalog — und die Auseinandersetzung mit seiner eigenen Vernunft, ohne terminierte Erhöhungsfrist.
Die Sache mit den Gutschriften
Bis hierher liest sich das wie das langweiligste Betting-Angebot Europas. Es ist auch eines. Beim Stichwort Bonus wird es interessanter, aber nicht so, wie die Werbung es verspricht: Der bewilligte Markt kennt keine Gratisgeld-Schlacht, weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer in der Schweiz ein «Bonus ohne Einzahlung»-Schild sieht und die Zustimmung dahinter nicht kennt, sieht ein Schild.
Was es tatsächlich gibt, lässt sich sauber beschreiben. Der Kombiboost bei Sporttip läuft nur online, in Prä-Match-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je wenigstens 1.50 und erhöht den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Zahlenfolge klingt spektakulär. Sie ist es erst, wenn die halbe Bank of Montreal zusammenkommt: Wer schon einmal eine Siebenerkombination gespielt hat, weiss, wie oft sie durch die eine Voraussage fällt, die man falsch hatte, und der Boost zählt dann nichts, weil es nichts zu erhöhen gibt.
Der zweite Hebel ist kleiner. Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prä-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine boost-Quote nimmt und dann vorzeitig auscasht, hat den Aufschlag weggeräumt — das ist die häufigste Art, eine dieser Aktionen nachträglich zu verlieren.
Eine Kostenrechnung, die bei manchen Angeboten im Ausland mit Bonus-Charakter unabdingbar ist, fällt hier nicht an: Sporttip kennt keine Mindestquoten für einen Umsatz und keine Umsatzstaffeln für Promos. Gutschriften aus Promotionen sind überhaupt nicht auszahlbar. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, wettet damit und gewinnt damit, aber das Guthaben verlässt das System nicht.
Wie eine Wette ausbezahlt wird, ist ebenfalls geregelt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein krummer Betrag kommt selten so heraus, wie er auf dem Bildschirm stand.
Für einen typischen Schweizer Sporttipp bleibt die Steuerrechnung entspannt. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die kantonale Schwelle weicht davon ab — «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer 500 Franken gewinnt, hat mit all dem nichts zu tun: kein Einkommensteuerbetrag, keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer sein Konto im Ausland führt, holt sich einen anderen steuerlichen Massstab ins Haus: Für ausländische Anbieter wird keine Verrechnungssteuer geschuldet, aber die kantonale Praxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen — wie die Steuerpraxis des Kantons Thurgau — unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer in dieser Frage plant, sollte eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bleibt die Frage, wofür ein Schweizer Konto im Vergleich zur Auslandsseite eigentlich bezahlt. Wer eine Auszahlung anfordert, erhält sie bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, grössere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Das ist der Teil, der die zwei Gratisauszahlungen wie eine Formalie aussehen lässt — und der dritte Antrag als Reibung zurückkommt.
Dasselbe Prinzip gilt für die Einzahlung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für alle Auszahlungen gilt die Regel, die in der ganzen Schweiz keine Ausnahme kennt: Geld geht nur an ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Konto, App und Verkaufsstelle
Wetten laufen bei Sporttip online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Die Loterie Romande vertreibt Jouez Sport über ihr Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das ist die eine harte Zahl, die den Unterschied zwischen den beiden Vertragsgebieten greifbar macht: 2’350 Schalter auf der einen Seite der Sprachgrenze, ein Online-Zugang und ein dichtes Netz auf der anderen.
Die Gerätefrage entscheidet weniger als die Konto-Frage. Wer die App installiert, hat noch kein Konto. Die Registrierung verlangt die hochgeladene Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken, und sie ist die Hürde, an der es hängt. Wer den Ausweis nicht in akzeptabler Qualität fotografieren kann, kommt beim Dokument-Upload nicht weiter; wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt gar nicht zum Upload.
Für das Spielen an der Verkaufsstelle fällt das Konto weg — und mit ihm die Limitenverwaltung, die den Online-Zugang auszeichnet. Wer sich an der Kasse nicht ausweist, hält hier eine Besonderheit in der Hand: Die Gespa-Testkäufe des Jahres 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellen sind also nicht das Kontrollnetz, für das man sie halten könnte.
Ein Detail, das Online- und Kassenwetten faktisch unterscheidet: Der Mindesteinsatz von CHF 1 gilt bei Sporttip gleichermassen, aber die Verlustlimiten werden am Online-Konto geführt. Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist das die relevante Grösse: Die Limite folgt dem Konto, nicht dem Gerät. Wer die App nur benutzt, um den Wettschein zu bauen, und dann an der Verkaufsstelle einzahlt, umgeht die selbst gesetzte Grenze nicht, wenn er dasselbe Konto verwendet.
Die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten
Zehn Bewilligungsprüfungen, gleicher Massstab, unterschiedliches Ergebnis. Die ausländischen Brands werden hier beschrieben und eingeordnet, nie beworben: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Swisslos Sporttip — die Veranstalterin mit dem geschlossenen Katalog
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist das, was die Konkurrenz nicht bekommt: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, dazu die Einmalregistrierung und die Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken.
Der Katalog ist der Preis der Bewilligung. Fussball, Tennis und Eishockey stehen im Mittelpunkt, aber nur in den Wettbewerben und mit den Wettarten, die die behördliche Liste führt. Kurzecken fehlen, Kartenmärkte fehlen, Esport fehlt vollständig. Wer sich über das Fehlen von Corner-Märkten geärgert hat, findet hier den Grund: Es ist keine Frage des Geschmacks oder der technischen Machbarkeit, sondern eine Bewilligungsbedingung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf Cash-Out für ein bestimmtes Wettangebot existiert nicht. Diese Asymmetrie erklärt, warum Cash-Out in der Praxis eher beim Fussball als beim Tennis zu finden ist: Swisslos entscheidet je Wette.
Bei den Limiten setzt Sporttip den Rahmen eng. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Wer 1’200 Franken auf ein Einzelspiel setzen will, wird die Wette nicht platziert bekommen — nicht wegen fehlenden Guthabens, sondern weil sie nicht angenommen wird. Personen ab 18 Jahren haben Zugang; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Massstab für einen nüchternen Vergleich liegt in der Summe: Das Swisslos-Unternehmen hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang der Sportwetten-Summe bei gleichzeitig bewilligtem Markt ist die faktische Antwort auf die Frage, ob Konkurrenz aus dem Ausland am Sporttip-Volumen kratzt.
Das Angebot ist nicht das günstigste und nicht das breiteste. Es ist das einzige, bei dem ein Schweizer Konto mit einer Schweizer Aufsicht, einer Schweizer Auszahlung auf ein Namenskonto und einem Sperrregister steht, das über Sportwetten hinaus bis ins Casino reicht. Wer im Vertragsgebiet wohnt, in der Regel Fussball in den Hauptligen und Turnieren spielt und den Ausweis für die Registrierung bereitliegen hat, bekommt hier genau die Funktionen, die der Durchschnittsnutzer nutzt; wer Kurzecken, Kartenmärkte und Esport braucht, findet sie bei keinem bewilligten Anbieter der Schweiz und muss sich entscheiden, auf welchen Teil er verzichtet.
Loterie Romande Jouez Sport — die zweite Konzession, sechs Kantone
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Art von Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — nur das Gebiet ist ein anderes.
Der Wohnsitz ist auch hier die Sperre. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat mit Jouez Sport einen Zugang mit der gleichen Aufsicht und dem gleichen Sperrregister wie Sporttip; wer in Zürich wohnt, hat ihn nicht. Die Fahrkarte ist kein Ersatz für die Konzession — der Wohnsitz entscheidet, nicht der Ort des Wettscheins. Damit ist der Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter ein Vergleich innerhalb derselben Rechtsordnung, nicht zwischen zwei Geschäftsmodellen.
Das Schaltermodell trägt die Westschweiz anders als den Rest: 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind ein Vertriebsnetz, das die App nicht ersetzt. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, wird Jouez Sport öfter am Schalter als im Browser antreffen, und wer sein Konto vor allem deshalb führt, weil er ohnehin regelmässig an einer Verkaufsstelle vorbeikommt, findet hier die Infrastruktur, die er nutzt. Das reicht als Aussage über das Produkt — und es ist die einzige, die das verfügbare Material sauber trägt.
Wie bei Swisslos hängt die Bewilligung an einem Kantonsverbund: Die sechs Westschweizer Kantone haben sich auf dieselbe Veranstalterin verständigt, und daraus folgt dieselbe Konsequenz für einen Umzug von Genf nach Basel — das Konto muss zur neuen Wohnregion passen. Wer im Laufe eines Jahres die Sprachgrenze überquert, klärt das vorher mit der Veranstalterin, nicht nach der ersten abgelehnten Wette.
Für Wohnsitz in den sechs Kantonen ist Jouez Sport damit dieselbe Antwort wie Sporttip im Osten: die zweite Hälfte einer Zwei-Veranstalter-Schweiz, mit derselben Bewilligungsart, derselben Aufsicht und demselben geschlossenen Katalog. Wer aus der Westschweiz einmal ausprobiert hat, wie kurz die Liste der zulässigen Sportarten ist, kennt den Preis dieses Modells bereits.
Unibet — ohne Schweizer Bewilligung
Unibet gehört zur Gruppe der ausländischen Brands, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen, und damit zu den Seiten, auf die sich ein Schweizer Konto nicht stützen kann. Eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Land besitzt in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, und eine Schweizer Ansprechstelle für Streitigkeiten ebenfalls nicht.
Was daraus folgt, ist die nüchterne Kehrseite: Wer dort wettet, wettet ohne Schweizer Verlustlimiten-Staffel, ohne produktübergreifende Sperre, ohne Schweizer Namenskonten-Regel und ohne die Schweizer Auszahlungswege. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS); die Liste umfasste Ende 2025 671 Einträge, und blockierte Adressen tauchen innert Stunden unter neuer Adresse wieder auf. Eine Sperrliste ist deshalb keine Garantie, sondern ein Hindernis, das umgangen wird. Und weil bei ausländischen Anbietern keine Verrechnungssteuer anfällt, der Fiskus aber in Kantonen wie Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt, landet ein Teil der Rechnung erst in der Steuererklärung.
Der Grund, aus dem ein Schweizer trotzdem dort landet, ist der Katalog: andere Ligen, andere Märkte, andere Länder. Wer für eine einzelne Wette etwas spielt, das in der behördlichen Liste nicht steht, übernimmt mit der Wette ihren rechtlichen Status mit. Der praktische Nutzen liegt bei erfahrenen Spielenden, die genau wissen, was sie mit dieser Verschiebung aufgeben. Alles andere ist ein Konto ohne Netz.
Cloudbet — ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet gehört zu den ausländischen Seiten, für die in der Schweiz keine Bewilligung besteht. Die Bewilligungslage ist in der Schweiz damit dieselbe wie bei jedem Brand dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer berichteten ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Ansprechstelle, und die Möglichkeit einer Aufnahme der Domain in die Sperrliste der Gespa.
Die Schweiz zahlt nirgends anonym aus, und die Regel dahinter ist keine Bequemlichkeit, sondern Gesetzeswortlaut: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS); Kredite an Spielende sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Seite wählt, deren Auszahlungswege an dieser Regel vorbeiführen, verlässt den Rahmen, in dem Schweizer Stellen im Streitfall noch helfen könnten.
Der Grund für ein Konto dort ist der offene Katalog über Sportarten, Ligen und Märkte hinweg, den keine Schweizer Liste führt. Wer den offenen Zugang will, muss akzeptieren, dass die Limitenfrage damit zur eigenen Disziplinfrage wird — es gibt keine 1-, 7- und 30-Tage-Staffel, die für ihn arbeitet. Wer diese Staffel braucht, hat dort nichts zu suchen.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung
IviBet steht in derselben Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Schweizer Sporttipp bedeutet das: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Streitinstanz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS) und das Risiko der DNS-Blockade über die Sperrliste (Art. 86–93 BGS).
Die Praxis, die vielen solchen Seiten eigen ist — ein Konto ohne Ausweisprüfung zu öffnen — ist der eigentliche Punkt. In der Schweiz ist die verifizierte Identität eine Voraussetzung für das Konto (Art. 47–52 VGS), ein Konto pro Person, mit Adressabgleich. Wer eine Seite sucht, die schneller öffnet als Swisslos, tauscht die Verifizierung gegen den Schutzmechanismus, der genau auf dieser Verifizierung aufbaut. Die Anonymität ist der Preis, nicht das Extra.
Wer diese Abkürzung nimmt, sollte auch den steuerlichen Teil kennen: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in Kantonen mit der Praxis des Kantons Thurgau unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen. Für Spielende mit kleinen Einsätzen ist das selten ein Problem. Für alle anderen ist es ein Posten, den kein Willkommensangebot auffängt.
DirectionBet — ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet führt keine Schweizer Bewilligung. Alles, was für die Gruppe der ausländischen Seiten gilt, gilt auch hier: eine berichtete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Ansprechstelle für Streitigkeiten und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade (Art. 86–93 BGS).
Bemerkenswert ist die Wortwahl, mit der solche Seiten geworben werden. Ein «Bonus ohne Einzahlung» braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); ein ausländisches Angebot kennt diese Schranke nicht, und deshalb liest sich seine Bewerbung freizügiger. Für Schweizer Spielende sind die Versprechen damit nicht per se falsch — sie unterliegen bloss keiner Schweizer Kontrolle. Wer die Guthaben-Angebote vergleicht, vergleicht Bedingungen, die niemand in der Schweiz prüft.
Was das Konto praktisch wert ist, hängt am Einzelfall: Der offene Katalog und die schnelle Anmeldung sind die Gründe, dorthin zu gehen. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet mit den bewilligten Sportarten und den gesetzten Limiten zufrieden ist, hat keinen Grund, sich das anzutun. Wer Kurzecken und Kartenmärkte braucht, wird bei DirectionBet fündig — um den Preis jeder Schweizer Sicherung.
BillyBets — ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets operiert ohne Schweizer Bewilligung und fällt damit unter dieselbe Einordnung wie jeder andere Brand dieser Gruppe: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach dem BGS, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Ansprechstelle.
Für einen Spielenden heisst das konkret, dass die Selbstsperre nicht wirkt, an die er sich in der Schweiz gewöhnt hat. Eine unbefristete Spielsperre wird hier in ein schweizweites Register eingetragen, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein erfasst. Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Registers trägt jede Pause nur den Namen, den er selbst führt — und eine Pause, die sich mit einem neuen Konto umgehen lässt, ist keine.
Wer BillyBets dennoch in Betracht zieht, sollte die Auszahlung im Voraus prüfen. Auf Schweizer Seite liegen die Regeln offen: Auszahlung nur an ein Namenskonto (Art. 50 Abs. 2 VGS), kein Kredit an Spielende, zweimal kostenlos innerhalb von 365 Tagen bei Swisslos. Was eine ausländische Seite davon zusichert, steht in ihren eigenen Bedingungen, und nur dort.
Boomerang Bet — ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Einordnung ist identisch mit der jeder anderen ausländischen Seite im Vergleich: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Geltung einer berichteten ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rückgriffsmöglichkeit und mit der Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden (Art. 86–93 BGS).
Der Name des Brandes passt zum Mechanismus, den es in der Schweiz für solche Seiten gibt: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Wer eine bestimmte Adresse in Erinnerung behält, verliert deshalb nicht die Seite, sondern nur die Adresse. Für den Leser bedeutet das: Eine Blockade ist kein Abschreckungsmittel, sondern eine Hürde, und sie verschiebt die Verantwortung vollständig auf die Person, die sucht.
Für jeden Sporttipp gilt dabei die gleiche Geschäftslogik. Der offene Katalog ist der Grund, dort zu spielen; der geschlossene Limitenapparat der bewilligten Seite ist der Grund, es nicht zu tun. Wer eine Seite ohne Schweizer Bewilligung wählt, verliert die 1-, 7- und 30-Tage-Limitenstaffel, die in der Schweiz vor der ersten Wette gesetzt werden muss, und bekommt dafür ein Angebot, das der behördliche Katalog nicht führt. Ein Tauschhandel mit klaren Konditionen.
Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, und eine Schweizer Stelle, die im Streit vermittelt, existiert nicht.
Für Schweizer Spielende ist der steuerliche Punkt hier der am meisten unterschätzte. Auf bewilligte Schweizer Grossspiele aus Sportwetten fällt bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn keine Einkommensteuer an, und der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, je nach Kanton anders. Bei ausländischen Anbietern wird keine Verrechnungssteuer geschuldet — dafür behandeln Kantone mit der Praxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer klein gewinnt, merkt nichts; wer einmal grösser gewinnt, merkt es in der Steuererklärung.
Wer Jackbit mit einem Schweizer Konto vergleicht, vergleicht deshalb nicht nur Kataloge, sondern zwei Steuerregime und zwei Schutzstandards. Für einen Gelegenheitswetter mit kleinem Einsatz ist die Schweizer Seite die einfachere Wahl: keine Steuerfrage, kein Fremdregime, keine Ansprechstelle, die man suchen müsste. Wer den offenen Katalog braucht, findet ihn — mit der Steuererklärung als stillem Begleiter.
N1 Bet — ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet steht am Ende dieser Liste und am Ende der Gruppe der ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage: keine. Eine berichtete Bewilligung aus einem anderen Land besitzt in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, und eine Schweizer Ansprechstelle für Streitigkeiten ebenfalls.
Die Werbung solcher Seiten ist der letzte Punkt, der eine Erwähnung verdient. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS) — weshalb ein Schweizer Leser Banner für diese Seiten in der Regel nicht in Schweizer Medien findet. Beschreiben und einordnen ist erlaubt, bewerben nicht. Wer auf eine solche Seite stösst, stösst deshalb meist über einen Umweg darauf, nicht über eine Schweizer Anzeige.
Was am Ende bleibt, ist die Frage nach dem Zweck des Kontos. Wer bei N1 Bet spielt, spielt einen offenen Katalog ohne Schweizer Limiten, ohne Sperrregister und mit dem kantonal unterschiedlichen Steuerregime für ausländische Gewinne. Wer den Schweizer Rahmen will, findet ihn in der Übersicht zu den zehn Plätzen — oder gar nicht, wenn er ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt.
Was Spielende vor der ersten Wette wissen sollten
Häufige Fragen, kurz beantwortet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Bewilligt sind Sportwetten auf die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der behördlichen Liste (Fassung vom 10. September 2026) — Fussball, Tennis und Eishockey eingeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Kurzecken, Kartenmärkte und Esport stehen nicht auf der Liste. Veranstalten dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos ist zuständig für AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Ort des Wettscheins.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne Wohnsitz in der Schweiz gibt es kein Konto bei einem bewilligten Veranstalter.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie wird der Gewinn einer Wette berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Er wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Vom Auszahlungsbetrag behält der Veranstalter seinen Anteil über den Quotenschlüssel des Marktes ein — bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten rund 5 %.
Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Sie riskieren keine Strafe, aber den Schutz: keine Schweizer Ansprechstelle, kein Sperrregister, kein Namenskonto-Zwang, kein Schweizer Auszahlungsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Ausländische Gewinne sind in Kantonen wie Thurgau unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden.
Rechtslage – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
