Gratis Wettguthaben: warum die zehn Franken teurer sind als der Einsatz
Ladevorgang...
Es gibt in der Schweiz kostenloses Wettguthaben. Es ist nur nicht das, was der Name verspricht.
Ein Guthaben ohne Einzahlung, ein Code, den man schnell noch einsetzt, bevor er abläuft, ein Fünf-Euro-Geschenk für die erste Wette – die Suchanfragen malen ein Bild von Wetten, bei denen der Veranstalter das Risiko trägt. Der Gesetzgeber hat diese Vorstellung mit einem einzigen Satz erledigt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Nicht achtundzwanzig Buchmacher. Zwei. Alles andere, was im Netz unter «gratis Wettguthaben» läuft, ist entweder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung oder gar kein Guthaben, sondern eine Einzahlung mit einem Zusatz.
Das ist der Ausgangspunkt, und von dort aus wird fast jede Zahl auf diesen Seiten kleiner. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, hat keinen Frankenwert, sondern einen Wettwert. Ein Guthaben, das Dreissig Tage gilt, ist kein Geschenk, sondern eine Frist. Ein Guthaben, das nur im verifizierten Konto funktioniert, verlangt einen Ausweis, bevor es existiert.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben der besprochenen Veranstalter wurden gegen die Informationen der Gespa und gegen die Geldspielgesetzgebung des Bundes geprüft.
Wie die zehn Plätze in dieser Rangliste zustande kommen
Zehn Namen in einer Liste sehen nach Vergleich aus. In der Schweiz ist die halbe Liste keine Auswahl, sondern eine Tatsache. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide betreiben ein eigenes Produkt mit einem eigenen Vertragsgebiet. Alles, was danach kommt, ist aus einem anderen Grund dort: weil ein hiesiger Spieler diesen Namen real antrifft, nicht weil das Angebot eine hiesige Bewilligung hätte.
Die Rangfolge hier ist deshalb nicht die Rangfolge eines Bonusvolumens. Sie ist eine Rangfolge der Bedingungen. Gewichtet wird, was den Betrag am Ende schrumpfen lässt: ob ein Guthaben überhaupt auszahlbar ist, welche Ablaufzeit gilt, wie hoch der Mindesteinsatz und die Höchstlimite sind, wie ein Veranstalter Gewinne auszahlt und mit welchen Zahlungswegen man Guthaben überhaupt aufladen kann. Die Höhe eines Lockbetrags steht in dieser Rechnung ganz am Ende, weil sie am wenigsten aussagt.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht nachgewiesen |
Was diese Tabelle zeigt, ist keine Bewertung, sondern eine Rechtslage. Eine im Ausland ausgestellte Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland, welches Land auch immer – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz, und für das hiesige Gebiet gibt es sie für Sportwetten bei genau zwei Stellen. Der Rest der Liste führt Marken, die ein Schweizer Spieler trotzdem finden kann; sie stehen hier, weil ein Vergleich, der sie verschweigt, den Leser allein lässt, nicht weil sie das Feld der hiesigen Angebote erweitern. Wer eine Rangliste liest, in der zwölf Marken um den Vorzugstreffer konkurrieren, soll wissen, dass acht davon auf die Sperrliste der Gespa geraten können und damit über den Anschluss schlicht nicht mehr erreichbar sind.
Ein zweiter Blick auf dieselbe Liste: die Spalte rechts ist absichtlich leer bei den acht ausländischen Marken. Sie ist es nicht, weil ich etwas übersehe, sondern weil «Bewilligung nicht nachgewiesen» die vollständige Antwort ist. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter in der Schweiz, weil es keine gibt; die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Genau das ist der Punkt, an dem sich der Aufwand des Vergleichens in Grenzen hält – wer eine hiesige Bewilligung sucht, hat zwei Adressen zu prüfen.
Neukundenangebote: was die zwei Bewilligten überhaupt dürfen
Ein guter Vergleich fängt mit der Frage an, wer überhaupt ein Neukundenangebot mit Wettguthaben ausloben darf. Die Antwort ist enger, als die Suchmaske vermuten lässt. Das Gesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist eine Erlaubnis, die jemand beantragt, begründet und bekommt. Sie fällt einer Plattform nicht zu, weil sie freundlich ist.
Daraus folgt für den Leser eine unangenehme Reihenfolge. Wer in der Schweiz ein Gratis-Wettguthaben will, muss dort anfragen, wo das Guthaben in Zürich, Basel oder Genf entstanden sein kann – bei einem Produkt mit Sitz in Basel oder in Lausanne, mit einem Vertragsgebiet, das den eigenen Wohnort enthält. Wer dagegen auf einer Seite landet, die mit «5 Euro Wettguthaben» wirbt, bekommt ein Guthaben in einer Währung, die das eigene Konto nicht führt, bei einem Anbieter, dessen Bewilligung hier nichts gilt. Das ist keine Frage von Seriosität im Allgemeinen. Es ist eine Frage der Durchsetzbarkeit, und die ist in der Schweiz mit Händen zu greifen.
Dazu ein Missverständnis, das ich oft sehe: der Unterschied zwischen Gratisspielguthaben und einem Bonus. Das eine ist gesetzlich geregelt und aus nicht auszahlbar, das andere ist kaufmännische Werbung. Im Gesetz heisst das Ding Gratisspielguthaben, im Markt heisst es Gratiswette oder Freiwette – zwei Wörter, ein Unterschied in der Herkunft.
Grundlagen: wie Spielguthaben in der Schweiz aussieht, wenn man es kauft
Bevor ein Guthaben gratis ist, war es einmal gekauft. Das ist der Teil, der in keinem Marketingtext steht, und er ist der nützlichste im ganzen Kapitel. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer den Mechanismus kennt, erkennt sofort, was ein Gratisguthaben ist: eine Gutschrift in genau dieses Wallet hinein, mit dem Unterschied, dass sie einen Teil der Nutzungsregeln erbt – und einen Teil nicht.

Zum Aufladen dienen Zahlungsarten, die aus der eigenen Tasche kommen. Swisslos führt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Aufwand ist gering. Der Punkt ist ein anderer: das Geld verlässt das Bankkonto zuerst, und alles, was danach kommt, ist Spielguthaben auf einem Konto, das nicht das Bankkonto ist.
Ein dritter Unterschied trennt die beiden bewilligten Veranstalter. Bei Swisslos liegt die Kontogrenze im Wallet bei CHF 9’999 als Stand, bei der Loterie Romande bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 und Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Es ist derselbe Gedanke – Guthaben wächst nicht ins Endlose –, aber mit verschiedenen Zahlen, und wer auf einem der beiden Konten sitzt, merkt die Differenz erst, wenn er sie erreicht. Das ist ein Merkmal einer Verbraucherschutzregel, die als Produktmerkmal auftritt.
Sehen Sie sich das genau an, weil es die ganze Rechnung dieser Seite trägt: ein Swisslos-Wallet ist keine Brieftasche, in die man hineinsah und aus der man Geld zog. Es ist ein Spielerkonto mit Obergrenzen, mit Nachweis, mit Auszahlungsregeln. Ein Guthaben darin ist ein Kontostand unter Bedingungen, und die Bedingungen sind der eigentliche Gegenstand des Vergleichs.
Eine letzte Grundlagen-Zahl, weil sie die Beziehung zwischen beiden Genossenschaften erklärt: die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und wer dort spielt, hat mit einer Organisation zu tun, die über diese Verkaufsstellen physisch präsent ist. Swisslos organisiert Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zwei Organisationen, zwei Gebiete, kein gemeinsames Angebot. Die Wohnsitzgrenze entscheidet, welches davon überhaupt in Frage kommt.
Was kostenloses Wettguthaben wirklich kostet: zwei Beträge, dieselbe Einladung
Jetzt zum Kern dieser Seite, und ich rechne es vor, weil ich es vorrechnen will und nicht behaupten.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Gratisguthaben im sauberen Sinne: kein Einsatz, kein Kauf, eine Gutschrift für eine Handlung, die man ohnehin getan hätte, wenn man im Stadion war. Die eingebaute Bremse ist ebenfalls sauber: das Guthaben verfällt nach 30 Tagen, und auszahlen lässt sich davon nichts. Der Wert liegt also nicht in zehn Franken, sondern in zehn Franken, die man binnen Monatsfrist in Wetten umsetzen muss.
Was ist dieses Guthaben wert, wenn man es einsetzt? Nehmen wir an, jemand setzt die CHF 10 auf einem Markt mit zwei Ausgängen bei Quoten von je 1.90 an – ein Rechenbeispiel, kein Angebot. Bei einem Markt mit diesen beiden Quoten zahlt er über 100 Einsätze hinweg im Mittel rund 94.7 % der Einsätze zurück, der Schlüssel der Buchmacher liegt also bei etwa 94.7 % und der Anteil, den der Veranstalter behält, bei rund 5.3 %. Weil der Einsatz eines Gratisguthabens nicht zurückgezahlt wird, ist der durchschnittliche Wert des Gutscheins das Guthaben multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote und multipliziert mit dem Auszahlungsschlüssel des Marktes. Aus CHF 10 werden damit im Mittel etwa CHF 4.23, und über die ganze Aktion hinweg von 7’000 Stück sind das rund CHF 29’600, die als durchschnittlicher Wettwert bei den Spielenden landen – unter der Annahme, dass jeweils nur der Gutschriftsbetrag eingesetzt und zu den genannten Quoten gespielt wird. Die Bandbreite ist der eigentliche Inhalt dieser Zahl: wer die Quoten und die Einsatzweise ändert, verschiebt sie, und wer es gar nicht einsetzt, hat null.
Für einen Spieler mit kleinen Einsätzen ist die Grössenordnung der Botschaft, dass ein Gratisguthaben von CHF 10 einen Erwartungswert von ungefähr vier Franken hat, verteilt auf viele Betende und viele Wetten. Nicht zehn. Nicht fünfzehn. Vier. Das ist die Grösse, die über alle Seiten dieses Themas hinweg konstant bleibt, und sie ist der Grund, warum ich bei jedem «100 % Bonus» zuerst nach dem Weg zum Auszahlen frage.
Wie verhält sich das zu einer Quotenerhöhung? Sporttip-Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und schüttet auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen aus, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Ein Zuschlag auf den Nettogewinn ist nicht dasselbe wie ein Guthaben. Der Kombiboost erhöht einen Gewinn, den man zuerst erzielen muss; das Gratisguthaben ersetzt einen Einsatz, den man sonst selbst gezahlt hätte. Von den zwei Wegen ist der zweite der robustere: er wirkt auch dann, wenn die Wette verloren geht – dann kostet sie nämlich nichts.
Der dritte Weg heisst Cash-Out und ist der teuerste der drei. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer sein Guthaben vorzeitig zu Geld macht und dabei auf einen Boost verzichtet, tauscht einen Prozentwert gegen Sicherheit – und weil der Cash-Out-Betrag systematisch unter dem möglichen Gewinn liegt, verkauft man Zukunft zu einem Diskont. Das ist keine verbotene Handlung, es ist ein Geschäft mit klarer Richtung.
Die Rechtslage: wer in der Schweiz ein Gratisguthaben ausloben darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht unter der Aufsicht der ESBK: diese beaufsichtigt ausschliesslich Casinos, und wer in einem Text über Sportwetten die falsche Behörde nennt, hat die erste Rechtsfrage schon falsch beantwortet. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, mit Sitz in Basel. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, wird bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
Für Gratisguthaben im Besonderen gilt die Zustimmungspflicht der Gespa. Wer unter «gratis wettguthaben ohne einzahlung» sucht, sollte deshalb nicht nach einem Trick fragen, sondern nach einer Erlaubnis – und die Erlaubnis existiert, sie ist nur nicht breit gestreut. Alles, was eine Plattform ohne hiesige Bewilligung unter demselben Schlagwort anbietet, ist rechtlich keine Schweizer Aktion; die Werbung dafür ist es ebenfalls nicht. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das gilt für die werbende Plattform. Es beschreibt aber auch, warum die Aufforderung, dort zu spielen, auf keiner redlichen Seite stehen kann – auch nicht auf dieser.
Dazu ein Detail, das den Alltag mehr prägt als jede Aufsicht. Die Website des Veranstalters wird über DNS blockiert, wenn sie auf der Sperrliste der Gespa landet. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Domain-Hopping ist die Branchenantwort auf eine Verordnung. Für den Spieler heisst das: ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen über den Hausanschluss nicht mehr erreichbar sein – mit dem Guthaben darin.
Ganz am Rand, weil es in keinem Bonusversprechen steht: das Geld, das in der Schweiz legal gespielt wird, ist nicht weg. Die Nettoerträge gehen nach dem Geldspielgesetz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten ist geschlossen
Bei einem Gratisguthaben ist die Frage, was man damit überhaupt tun darf, unterbelichtet. In der Schweiz ist sie beantwortet. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; nur was dort steht, ist bewilligt – Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. In der Liste stehen keine Eckball- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es dort ebenfalls nicht.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt das Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Zu virtuellen Sportarten lässt sich rechtlich nichts festhalten, und das ist kein Versehen: wo nichts geregelt ist, wird nichts behauptet.
Für die Gratisguthabenrechnung ist das kein Nebensatz. Ein Guthaben, das man nur auf einen engen Katalog von Sportarten und Wettarten setzen darf, zwingt den Spielenden auf dem regulierten Teil des Marktes zu bleiben. Der ausländische Anbieter, der Wetten auf alles anbietet, ist genau deshalb kein erweitertes Angebot, sondern ein anderes Rechtsgebiet.
Dem Spieler selbst droht dafür keine Strafe, wenn er bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt. Was droht, ist etwas anderes: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine hiesige Schutzmechanik. Das ist der nüchterne Kern des Arguments, das sonst gern moralisch geführt wird.
Wo die Verantwortung liegt – und bei wem das Guthaben Konsequenzen hat
Ein Guthaben ist Spielverhalten. Das ist der Satz, den ich in diesem Kapitel am häufigsten denke, und er entscheidet, wie ich die beiden bewilligten Veranstalter lese. Wer ein Gratisguthaben einsetzt, hat nicht weniger gespielt als jemand, der CHF 10 einbezahlt hat; er hat nur anders bezahlt.
Deshalb zuerst der Werkzeugkasten, den Swisslos vor der ersten Teilnahme ohnehin verlangt. Spielende müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Reihenfolge in diesen sechzehn Wörtern ist die ganze Mechanik: eine Kürzung ist in der Hand des Spielenden und wirkt sofort, eine Erhöhung liegt bei ihm und wirkt nicht sofort. Das Gesetz sieht für Erhöhungen allgemein 24 Stunden vor; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Fall, in dem die Buchmacherpraxis strenger ist als die Verordnung, und es ist einer der wenigen, in denen ich das ausdrücklich als Punkt für sie notiere.
Guthaben verändern diese Limiten nicht. Ein Verlust von CHF 10 aus einem Gratisguthaben ist ein Verlust von CHF 10 im Sinne der Limite – der Betrag kam nur nicht aus dem eigenen Portemonnaie. Wer sein Spielbudget nach Einsätzen steuert und nicht nach Gutschriften, rechnet damit richtig; wer Gratisguthaben als getrennten Topf behandelt, füttert seine Limite mit Buchungen, die er nicht selbst getätigt hat.
Dann die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der erste Teil beantwortet eine Frage, die sich viele erst stellen, wenn es brennt: eine Pause liegt zwischen einem Tag und einem halben Jahr, und sie ist nicht widerruflich, solange die Frist läuft. Eine freiwillige Sperre kann nach dem Gesetz ohnehin erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle – und wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Guthaben im gesperrten Konto ist damit verloren, nicht geparkt.
Das ist der Punkt, an dem die Kostenrechnung dieser Seite ihre empfindlichste Stelle hat. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich also entschliesst, mitten in einer laufenden Aktion zu pausieren, verliert das Guthaben mit der Sperre, und die Sperre ist genau dazu da, dass die Entscheidung hält. Man kann das als hart empfinden. Es ist die Funktion.
Wie wirksam das alles am Verkaufspunkt ist, sollte man nüchtern wissen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schweizer Schutzmechanismus als lückenlose Wand beschreibt, beschreibt ihn falsch. Für den Onlinebereich gilt die Pflicht zum verifizierten Konto und zum Mindestalter von 18 Jahren – eine andere Kontrolle in einem anderen Kanal, und sie ist der einzige Kanal, über den diese Seite redet.
Die üblichen Warnhinweise kenne ich, und sie stimmen: Spielen kann süchtig machen, und wer sein Spielverhalten nicht mehr steuern kann, findet bei der Gespa und bei den Fachstellen der Kantone Hilfe. Ein Gratisguthaben macht daraus keinen anderen Fall. Es macht einen Einsatz, der nicht vom eigenen Konto kam, aber vom eigenen Verhalten.
Neukunden- und Bestandskundenangebote mit Wettguthaben: die Bedingungen, die zählen
Zurück zum Angebot selbst, diesmal von hinten aufgezäumt. Neukundenangebote mit Wettguthaben sind in der Schweiz selten, und die vier Merkmale, an denen sich entscheidet, was ein Angebot wert ist, lauten: die Frist, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit und die Frage, ob eine Einzahlung verlangt wird. Die Reihenfolge ist nicht die Reihenfolge, in der die Banner sie nennen.
Die Frist zuerst, weil sie die unsichtbarste ist. Das Guthaben der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» galt 30 Tage. Dreissig Tage klingen grosszügig, bis man weiss, dass das Guthaben nur in Wetten umgesetzt werden kann und nicht auszahlbar ist; nach Ablauf ist es weg, und niemand schickt eine Erinnerung. Wer im Stadion zum ersten Mal einsetzt und das Konto danach drei Wochen nicht öffnet, hat den Gutschein gefunden und verloren.
Die Mindestquote ist das Merkmal, das die Schweizer Veranstalter am deutlichsten von der Werbefläche im Ausland trennt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Das ist eine Untergrenze für ein Zusatzangebot, und sie erklärt, wie der Veranstalter kalkuliert: eine lange Kombination aus Aussenseitern ist ein Geschäft mit einer kleinen Gewinnwahrscheinlichkeit und einem grossen Werbeeffekt; eine Kombination aus Favoriten hat eine andere Erwartung und wird deshalb beschnitten. Wer die Mindestquote als Schikane liest, liest sie falsch. Sie ist der Preis dafür, dass die Würze nicht beliebig gestreut wird.
Die Auszahlbarkeit ist das härteste Merkmal und das, an dem die meisten Angebote scheitern. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und der entscheidende Nachsatz: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die zwei gratis Auszahlungen sind also ein Angebot an Guthaben, das man gekauft hat – nicht an Guthaben, das man gewonnen hat, und erst recht nicht an Guthaben, das einem geschenkt wurde.
Das dritte Merkmal, die Einzahlung, entscheidet über die Frage, die unter «gratis wettguthaben ohne einzahlung» am häufigsten gestellt wird. Die ehrliche Antwort: ein verifiziertes Konto braucht es in jedem Fall. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ohne Ausweis gibt es nicht. Ob zusätzlich Geld fliessen muss, hängt an der konkreten Aktion und nicht am Schlagwort.
Und dann der Betrag selbst, zuletzt, weil er zuletzt kommt. Ein Gratisguthaben von CHF 10 hat, wie vorgerechnet, einen durchschnittlichen Wettwert im Bereich von vier Franken. Ein «100 % Bonus» auf eine Einzahlung hat nicht denselben Charakter: er verdoppelt das Guthaben aus Eigenmitteln und bindet es in der Regel an Bedingungen. Der Vergleich, den ich für sinnvoll halte, fragt nicht, welcher Betrag grösser gedruckt ist, sondern wie viel davon am Ende auszahlbar wird.
Ein Wort zu Bestandskunden. Wer schon spielt, bekommt Gratisguthaben kaum je als Willkommensgeste; die Schweizer Aktionen, die es gibt, laufen über Codes aus Stadien und Verkaufsstellen und über Zusatzangebote im laufenden Betrieb. Der Quotenboost, der Profitboost und der Kombiboost sind Bestandskundeninstrumente in diesem Sinne: klein, limitiert, pro Person einmal nutzbar. Das ist keine Enttäuschung, sondern eine Folge der Zustimmungspflicht – eine Erlaubnis für eine breite Aktion ist etwas anderes als eine Erlaubnis für eine schmale.
Ein letzter Hinweis, den ich ungeduldig-trocken formuliere, weil er oft als Nebensatz untergeht: Wer ein Gratisguthaben aus einer Schweizer Aktion einsetzt, zahlt auf den Gewinn in aller Regel keine Steuer. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; dieser Betrag lag ab dem 1. Januar 2026 beim Bund bei CHF 1’071’000 und davor bei CHF 1’070’400, und die kantonale Grenze ist eine andere. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Steuerfrei heisst nicht steuerbefreit im Ausland: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis behandelt sie unterschiedlich – der Kanton Thurgau etwa rechnet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe voll als Einkommen. Das ist keine Steuerberatung. Wer konkret wissen will, was für ihn gilt, fragt seine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Beide Blöcke unten messen dasselbe: was ein Guthaben an Bedingungen trägt, was ein Konto verlangt, wo Limiten greifen und was ein Gewinn am Ende wert ist. Ein Vergleich zweier Anbieter ist kein Vergleich zweier Preise, sondern zweier Regelwerke, und die Regelwerke sind an den Stellen strenger, an denen das Produkt mehr Freiheit lässt.
Swisslos Sporttip: die grösste Auswahl im bewilligten Rahmen
Swisslos ist mit dem Produkt Sporttip der Veranstalter für die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein, und die Organisatorin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Wer hier spielt, spielt auf dem Produkt mit dem breitesten Angebot unter den zwei Bewilligten: Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Livewetten, Langzeitwetten und einen Bet-Builder für abhängige Ereignisse.
Die Limiten sind die klarsten Zahlen des Vergleichs. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Wie Swisslos selbst festhält, können diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite für Systemwetten ist zehnmal so hoch wie die für Einzelwetten. Das ist ein zutreffendes Bild der Risikologik: eine Systemwette besteht aus mehreren Wetten, der Gesamteinsatz ist ein Bündel. Wer mit einem Gratisguthaben über CHF 10 arbeitet, stösst hier an keine Grenze; wer mit grösseren Beträgen operiert, merkt, dass eine Systemwette ganz andere Summen bewegt als ein Einzelschein.
Die Gewinnlogik ist ebenfalls präzise geregelt. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung kostet immer ein paar Rappen. Über viele Wetten summiert sich das zu einem Betrag, der klein ist und nie zugunsten des Spielenden läuft.
Was bei einem Guthaben häufiger passiert als man denkt: das Ereignis verschwindet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die entsprechende Voraussage Quote 1.00. Bei einem Gratisguthaben heisst das, das Guthaben kommt zurück, aber die Kombination schrumpft auf die verbleibenden Beine. Daneben stehen die Live-Regeln, die man einmal gelesen haben sollte: die Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Einsatz mit Quote 1.00 bedeutet: das Geld ist zurück, der Gewinn ist weg. Bei einem Gratisguthaben ist das der beste Ausgang unter den schlechten, weil das Guthaben nicht aus eigener Tasche kam.
Zum Schluss die Regel, die man am ehesten vergisst, und sie hat es in sich. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief beanstandet werden. Sechs Monate klingen nach viel Zeit für einen Gewinn. Sie sind es nicht, wenn man den Wettschein in einer Schublade vergisst und das Konto alle sechs Monate öffnet.
Loterie Romande Jouez Sport: das strengste Auszahlungsregime der zwei
Die Loterie Romande betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, und wer dort ein Konto öffnet, tut das bei einer Organisation mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Die Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne. Der Preis dieser Struktur ist die Kleinheit des digitalen Angebots.
Die Konto- und Auszahlungsregeln sind der strengste Teil des Vergleichs. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Und wieder der Nachsatz, der die ganze Seite zusammenhält: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Für den Vergleich mit Swisslos ist die Schwelle von CHF 1’000 die interessantere Zahl. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben und Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Zwei Genossenschaften, dieselbe Schwelle, zwei Wege danach: der eine überweist auf ein Konto, der andere auf eine angegebene IBAN. Wer ein Gratisguthaben einsetzt und damit einen Gewinn über diese Schwelle erzielt, hat es in beiden Fällen nicht mehr mit einem anonymen Wallet zu tun, sondern mit einem Zahlungsvorgang auf einen Namen. Das ist die Regel, die verhindert, dass ein Guthaben den Besitzer wechselt: nach dem Gesetz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer mit einer Plattform liebäugelt, die genau damit wirbt, hat damit eine belastbare Antwort auf die Frage, ob sie in der Schweiz bewilligt ist.
Was die Aktion selbst angeht, bleibt die Bilanz bei dem, was oben stand: CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen über einen Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Der Betrag ist klein, und der Weg dorthin war ein Stadionbesuch. Beides zusammen erklärt, warum die Loterie Romande mit ihren Mitteln sparsam umgeht: die Aktion war so gebaut, dass sie die Leute erreichte, die ohnehin da waren. Unter dem Gesichtspunkt der Kosten ist das ein sauberes Design – kein Guthaben an einen Adressaten, der nur wegen des Guthabens kommt, und damit kein Anreiz für einen Neukunden, der sonst nie gespielt hätte.
Für den Vergleich der beiden Bewilligten fällt die Bewertung knapp, aber nicht unentschieden aus. Jouez Sport ist das strengere Konto: tiefere Auszahlungsroutine, dieselbe Nichtauszahlbarkeit des Gratisguthabens, dieselbe Verschränkung mit einem getrennten Wallet. Sporttip ist das breitere Produkt: mehr Wettarten, ein Bet-Builder für abhängige Ereignisse, ein Kombiboost, ein Quotenboost, ein Cash-Out, und eine Betragsgrenze, die bei einem Fünf-Franken-Guthaben nie relevant wird. Wer die grössere Auswahl will, ist in Basel richtig; wer die engere Kontobuchhaltung für den besseren Schutz hält, in Lausanne.
Ausländische Plattformen: was das Schlagwort dort bedeutet
Die acht Marken unten stehen hier aus einem einzigen Grund: ein Schweizer Spieler trifft sie an, und ein Vergleich, der nur die zwei Bewilligten nennt, wäre eine Auskunft mit Scheuklappen. Was sie nicht sind, ist eine Erweiterung des hiesigen Angebots. Die Bewilligung, die sie anführen, und ihre Geltung in der Schweiz sind zwei verschiedene Dinge.
Zwei Regeln für die acht Karten, damit sie richtig gelesen werden. Erstens: was eine Plattform an Bedingungen, Zahlungswegen, Limiten oder Gewinnauszahlungen führt, steht in ihren eigenen Bedingungen und nur dort; wo diese Bedingungen nicht Teil meiner Angaben sind, steht hier nichts darüber, und das Fehlen ist kein Urteil, sondern eine Lücke, die man selbst schliesst, bevor man einzahlt. Zweitens: der Hinweis «keine Schweizer Bewilligung» ist keine Aussage über die Absicht einer Marke. Er ist eine Aussage über den Rechtsweg, auf dem man sich befindet, wenn man dort spielt – keinen hiesigen, keinen im Sperrregister, keinen in der Schweiz durchsetzbaren.
Ein Gratisguthaben bei einer dieser Adressen hat deshalb dieselbe Form wie bei einem Schweizer Veranstalter und einen anderen Wert. Es ist nicht auszahlbar, es gilt befristet, es hängt an einem verifizierten Konto – und es unterliegt keiner Zustimmungspflicht, die jemand geprüft hätte, weil es keine hiesige Aufsicht gibt, die sie erteilt. Dass dies vom Schlagwort «gratis» überdeckt wird, ist die eigentliche Beobachtung dieses Abschnitts.
Wer sich für eine der Marken interessiert, bekommt hier nur, was sich über sie sagen lässt, ohne zu raten: die Bewilligungslage in Bezug auf die Schweiz, und bei mehreren Marken zusätzlich ein Hinweis, der aus der Schweizer Praxis stammt und nicht aus ihrem Marketing. Bei den übrigen, wo keine solche Feststellung existiert, bleibt es bei der Bewilligungslage – und das ist für eine Entscheidung mehr Information als ein Bonusbanner.
Pribet: ein Name, der in Schweizer Gesprächen als Sperrlistenfall auftaucht
Pribet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, und eine im Ausland berichtete Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung in der Schweiz. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein hiesiges Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Bei den blockierten Domains ersetzt die Branche den Domainnamen innerhalb von Stunden; die Plattform bleibt erreichbar, der Zugang über den Hausanschluss nicht unbedingt. Wer dort ein Gratisguthaben annimmt, verlegt die Frage «was ist daran gratis» in ein Rechtsgebiet, in dem ein Name und eine Freischaltung schneller wechseln können als ein Guthaben abläuft. Der Vergleich mit Swisslos ist damit kein Produktvergleich: hier eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt und hier durchsetzbar ist, dort ein Verhältnis zum Schweizer Recht, das in einer DNS-Blockade endet.
Interwetten: die Praxis der Sperrliste als konkretes Merkmal
Interwetten ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, mit derselben Folge für Sperrregister, Rechtsweg und Blockade wie bei jedem anderen Namen dieser Gruppe. Interessant ist diese Marke für die Mechanik dahinter: Domain-Hopping gehört zum Alltag der Aufsicht, und die Gespa hat Interwetten in diesem Zusammenhang ausdrücklich als Beispiel genannt. Das ist ein Detail mit Konsequenz für den Leser, denn es beschreibt, wie sich die Erreichbarkeit eines Anbieters ändern kann, ohne dass sich an seinen Bedingungen etwas ändert. Die Domain verschwindet, die Bedingungen bleiben, und das Guthaben darauf ebenso – nur der Weg dorthin läuft irgendwann ins Leere statt zum Konto.
BDMBet: kein hiesiger Anschluss an die Schutzmechanik
BDMBet fällt unter denselben Befund: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung hier, kein Anschluss an das Sperrregister, kein hiesiges Rechtsmittel, eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Daraus folgt etwas, das bei Karten dieser Gruppe oft untergeht. Die Sperre, die jemand bei Swisslos freiwillig einträgt oder die in einem Register steht, gilt für die Schweizer Anbieter und die Kasinos. Sie gilt nicht für ein Konto bei einer Plattform ohne Bewilligung. Wer den Schutzmechanismus als Rückfallnetz versteht, muss wissen, auf welcher Seite des Netzes die Plattform steht – und bei dieser Marke steht sie ausserhalb. Ein Gratisguthaben dort ist nicht nur nicht auszahlbar; es ist ein Guthaben an einer Stelle, an der eine Sperre, einmal ausgesprochen, niemanden mehr erreicht.
22Bet: die Währung ist das erste Missverständnis
22Bet ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen. Bei dieser Karte lohnt der Blick auf ein Detail, das die ganze Suche nach «5 euro wettguthaben» erklärt: Schweizer Konten laufen in CHF, und ein in Euro ausgelobtes Guthaben trifft ein Konto in einer anderen Währung. Wer in Euro einzahlt, in Euro spielt und in Euro auszahlen lässt, trägt die Umrechnung bei jedem Vorgang – und die Umrechnung findet nicht zu einem Kurs statt, den der Spielende beeinflusst. Das erklärt, warum ein «5 Euro Wettguthaben» bei einem Schweizer Veranstalter nicht existiert: Es gibt kein Euro-Konto in einem regulierten Schweizer Angebot. Der Betrag ist kein Angebot, er ist ein Herkunftsnachweis.
Betwinner: die Lücke im hiesigen Rechtsweg
Betwinner gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum hiesigen Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsweg. Der letzte Punkt ist der praktisch wichtigste und der am wenigsten besprochene. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es eine Stelle, an die man sich wendet, eine Frist, innerhalb derer man eine Einsprache erheben muss, und ein Verfahren. Bei einer Plattform ohne Bewilligung gibt es das nicht; was bleibt, ist der Rechtsweg des Landes, in dem der Anbieter sitzt, und in der Praxis ein Streit um einen Betrag, der in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Ein verglichenes Merkmal ist eine Zahl; ein Rechtsweg ist keine Zahl, sondern die Aussicht, eine Zahl noch zu sehen.
HornetBet: blockierbare Domain, keine einheitliche Gestalt
HornetBet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig und damit in derselben Kategorie. Die Besonderheit dieser Art von Marke ist weniger der Name als die Struktur: die Domain kann auf die Sperrliste gelangen und über DNS blockiert werden, während dieselbe Plattform unter anderer Anschrift weiter existiert. Für den Leser heisst das, dass ein Test, ob eine Seite «funktioniert», nichts über ihre Bewilligung aussagt. Erreichbarkeit ist die schwächste verfügbare Prüfung – und sie ist die einzige, die man sieht, wenn man ein Schlagwort in die Suchmaske tippt. Wer wissen will, wie der Stand ist, prüft die Sperrliste der Gespa oder die Frage, ob unter den zwei bewilligten Veranstaltern ein Konto möglich ist, und nicht die Frage, ob eine Webseite sich öffnet.
Boomerang Bet: ein Gratisguthaben ohne Rückweg
Boomerang Bet fällt unter denselben Befund wie die übrigen Marken der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss, kein hiesiges Rechtsmittel, mögliche Sperrung. Bei dieser Karte möchte ich den ersten Satz dieses Abschnitts verlängern, weil er mir der wichtigste ist: kein hiesiges Rechtsmittel bedeutet nicht, dass einem Unrecht geschieht. Es bedeutet, dass Unrecht geschehen kann, ohne dass eine hiesige Stelle zuständig ist – und bei einem Guthaben von zehn Franken wird niemand einen solchen Weg bestreiten. Ein Gratisguthaben ist bei diesen Adressen deshalb nicht nur ein Geschenk mit Bedingungen, sondern ein Geschäft auf dem eigenen Vertrauensvorschuss. Kosten hat das nur, wenn etwas schiefgeht. Dann aber alle.
BetLabel: der Vergleich endet bei der Bewilligungsfrage
BetLabel schliesst die Gruppe ab, und der Befund ist derselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung hier, kein Kontakt zum Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg. Damit ist dieser Block der richtige Ort für den ehrlichen Schluss über alle acht. Ein Vergleich, der acht Plattformen auf dieselbe Weise beschreibt, hat genau eine Gemeinsamkeit gefunden – und diese eine ist die wichtigste. Die Unterschiede zwischen diesen acht Marken liegen in Dingen, über die sich ohne belastbare Grundlage nicht reden lässt; die Gemeinsamkeit ist überprüfbar und entscheidungsrelevant. Wer nach «wettguthaben ohne einzahlung» sucht und bei einer dieser Adressen landet, findet dort ein Guthaben in einer europäischen oder überseeischen Rechtsordnung. Ob es gut ist, hängt dann nicht mehr davon ab, wie es aussieht.
Häufige Fragen zu gratis Wettguthaben in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz überhaupt Gratis-Wettguthaben, und wer darf sie anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, und die Zustimmung ist selten: 2025 gab es 24 Zulassungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ausloben darf sie damit nur, wer eine Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel besitzt. Alles, was sonst unter dem Schlagwort läuft, stammt von einem Anbieter ohne hiesige Bewilligung.
Lässt sich ein Guthaben aus einer Aktion auszahlen, und auf welches Konto?
Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar – bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Ein Guthaben, das man eingekauft hat, ist etwas anderes: Swisslos zahlt es innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Nach dem Gesetz gehen solche Zahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Es bedeutet, dass das Angebot aus einem anderen Markt stammt. Ein Schweizer Spielerkonto läuft in Franken, und ein Euro-Guthaben verlangt bei jeder Buchung eine Umrechnung, deren Kurs der Spielende nicht beeinflusst. Genau deshalb gibt es bei Swisslos und der Loterie Romande kein «5 Euro Wettguthaben».
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Ein verifiziertes Konto braucht es in jedem Fall. Bei Swisslos gehört dazu ein Mindestalter von 18 Jahren, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung, deren Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft werden. Ob zusätzlich Geld eingezahlt werden muss, hängt an der jeweiligen Aktion.
Was bewirkt der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn?
Er gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 und schüttet auf den Nettogewinn 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen aus. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Zuschlag erhöht einen Gewinn, den man zuerst erzielen muss – anders als ein Gratisguthaben, das einen Einsatz ersetzt.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen fällt nicht darunter: Es ist gar nicht auszahlbar. Beide Schranken sollte man vor dem Einsatz kennen, nicht danach.
Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist – und was nicht
Die Rechnung dieser Seite endet bei zwei Beträgen, die nicht zueinander passen. Ein Guthaben von CHF 10 trägt einen durchschnittlichen Wettwert im Bereich von vier Franken, wenn man es auf einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 einsetzt und nur den Gutschriftsbetrag verwendet. Eine Einstellung, die dasselbe Guthaben als zehn Franken behandelt, überschätzt es um mehr als das Doppelte. Das ist keine Spitzfindigkeit – es ist die Differenz zwischen dem Versprechen und dem Mechanismus, und alles, was ich über diese zehn Liste lese, hängt daran.
Aus dieser Differenz folgen drei Sätze, die ich für belastbar halte.
Erstens: Gratisguthaben in der Schweiz stammt von zwei Veranstaltern, die beide ein bewilligtes Grossspiel betreiben, und die Bedingungen dahinter sind der eigentliche Inhalt des Angebots. Wer die Frist, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit und die Frage nach der Einzahlung prüft, kennt den Wert eines Angebots, bevor er es annimmt – und bei einem Guthaben von zehn Franken ist diese Prüfung in fünf Minuten erledigt.
Zweitens: die acht ausländischen Marken sind kein zweiter Vergleich der Bedingungen, weil ihre Bedingungen nicht in der hiesigen Rechtsordnung beurteilt werden können. Sie sind eine Auskunft darüber, was einem passieren kann, wenn man ein Schlagwort in die Suchmaske tippt. Das ist nützlich, aber es ist eine andere Art von Nützlichkeit, als der Name des Abschnitts vermuten lässt.
Drittens: das Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verliert seinen Wert nicht durch Missbrauch, sondern durch die Regel. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und das steht nicht im Kleingedruckten, sondern in den Bedingungen. Wer ein solches Guthaben einsetzt, tauscht einen einmaligen Einsatz gegen einen möglichen Gewinn – ein Geschäft, das dem Spielenden im günstigen Fall vier Franken wert ist. Das ist kein Skandal. Es ist eine kleine Sache, die als grosse verkauft wird, und das ist der einzige Punkt, an dem ich wirklich widerspreche.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
