Motorsport-Wetten in der Schweiz: nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online auf ein Rennen setzen will, hat keine Auswahl unter fünfzig Buchmachern. Er hat zwei Wege, und beide gehören einem Veranstalter mit kantonalem Auftrag. Alles andere, was in der Suche auftaucht, ist etwas anderes, als es aussieht.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51) geprüft.
## Die zugelassenen Anbieter im Vergleich:2026 ##
Zuerst das Gerüst, dann die Bewertung. Die Schweiz kennt für Sportwetten zwei Veranstalterinnen, und das ist keine Marktlage, sondern eine Deckelung durch die Kantone. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Beide arbeiten auf einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für nichts sonst.

Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, keine dritte Tür
Was die beiden trennt, ist keine Produktidee, sondern eine Landkarte. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Gebiet ist die Eintrittskarte; ein Konto in beiden Welten ist damit keine Frage des Geschmacks.
Das ist der erste Punkt, an dem die Auswahl endet, bevor sie beginnt. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Die Zahl der möglichen Entscheidungen sinkt damit auf eins.
Was danach kommt, ist die eigentliche Arbeit: welche Regeln hinter der Tür stehen.
einordnu: die Bewilligungslage der zehn Plattformen
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach ihrem Schweizer Status. Sie ist bewusst nüchtern gehalten: Es gibt hier nichts zu gewichten, nur festzustellen.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung | Sitz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft | Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Lausanne |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz | — |
Eine Spalte fällt auf, und zwar durch ihre Gleichförmigkeit: acht Zeilen tragen denselben Eintrag. Das ist kein Recherchefehler, das ist das Ergebnis. Ein ausländischer Anbieter kann in der Schweiz keine Bewilligung haben, weil das Gesetz sie ihm nicht erteilt; die gemeldete Bewilligung seiner Heimatjurisdiktion hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Ob Curaçao, Malta oder Deutschland im Impressum steht, ändert daran nichts.
Der Sitz der beiden Schweizer Veranstalterinnen steht in der Tabelle, weil er die Herkunft des Geldes erklärt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel. Der Reingewinn geht an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz — für 2025 waren das CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die Kantone und CHF 56 Mio. an die Stiftung. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip verliert, verliert also nicht an einen Aktionär in Übersee.
Was die Marge für den Wettenden auf der anderen Seite dieser Zahl bedeutet, steht im Abschnitt zu den Quoten.
Motorsport im Wettangebot: Rennserien, Quoten und was die Marge kostet
Motorsport ist im Schweizer Sportwettenkatalog kein Nischenprodukt, sondern ein regulärer Bestandteil — mit einem Unterschied zu Fussball oder Eishockey, den man kennen sollte, bevor man Geld setzt.
Wo die Titelkämpfe liegen und warum es keine Zuschauerfrage ist
Die Rennserien, die in einem Sportwettenprogramm auftauchen, folgen einer einfachen Logik: Je klarer ein Ergebnis in einem einzigen Lauf oder an einem Wochenende entschieden wird, desto einfacher lässt sich daraus ein Wettmarkt bauen. Rennsport liefert Ergebnisse, keine Halbzeiten. Das ist der Grund, weshalb ein einzelner Grand Prix oder ein einzelner Lauf oft mehr Märkte trägt als das ganze Wochenende eines Fussballspiels.
Was die Schweiz angeht, gibt es keinen zweiten Anbieter mit einem eigenen Motorsportprogramm. Wer auf ein Rennen setzen will, setzt bei Sporttip oder gar nicht.
Welche Sportarten überhaupt ins Programm dürfen
Verboten sind Wetten auf Ereignisse, die keine Sportwetten sind. Wer das nächste Unwetter, eine Wahl oder die Quote einer Fernsehshow belegen will, findet dafür in der Schweiz keinen zugelassenen Markt. Sportwetten sind Sportwetten.
Innerhalb des Sports wiederum gibt es Regeln, die man nicht bei jedem Buchmacher kennt. Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste; was nicht darauf steht, ist nicht belegbar. Qualifikationsrunden zählen nur dann, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Für den Rennsport heisst das: Was im Wettprogramm steht, ist geprüft, und deshalb ist das Programm schmaler, als es bei einem ausländischen Anbieter aussieht. Ein schmaleres Programm ist kein schlechteres Programm, solange es das enthält, was man belegen will. Nur sollte man nicht erwarten, bei Swisslos Sporttip zu jedem Vorlauf ein Dutzend Nebenmärkte zu finden.
Ein Detail, das viele übersehen: Läuft eine Veranstaltung überwiegend mit Minderjährigen, ist sie gesperrt. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Beim Motorsport heisst das konkret, dass ein angemeldeter Fahrer oder ein Teamverantwortlicher auf «seinen» Lauf nicht setzen kann.
Wie aus Einsatz und Quote ein Gewinnbetrag wird
Der Gewinnbetrag bei Sporttip ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird nicht addiert, sondern multipliziert: Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und der Auszahlungsbetrag folgt aus Einsatz mal Gesamtquote. Anschliessend wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Diese Rundung verdient eine Bemerkung. Aufgerundet auf zwei Stellen, abgerundet auf 5 Rappen — das ist eine Abfolge, die bei einem einzelnen Wettschein im Rappenbereich liegt. Über viele Wetten hinweg fliesst der Unterschied in eine Richtung, und diese Richtung ist nicht die des Wettenden. Man muss darüber nicht empört sein; man sollte nur nicht glauben, das Wettprodukt sei ein Nullsummenspiel.
Ein Beispiel, das keine Kursangabe ist: Setzt jemand CHF 20 auf ein Rennen zu einer Quote von 3.40, beträgt der Auszahlungsbetrag CHF 68, der Nettogewinn CHF 48. Zu einer Quote von 1.90 wären es CHF 38 Auszahlung und CHF 18 Gewinn. Der Unterschied zwischen den beiden Quoten liegt, in Franken, bei vierundzwanzig Stundenkilometern im Kopf des Lesers — und genau deshalb lohnt der nächste Punkt.
Welche Tabelle zu den Quoten nötig ist und was hier hineingehört
Im Abschnitt zu den Regeln bei Absagen lässt sich nachlesen, dass eine Wette mit Quote 1.00 gewertet werden kann. Für das Verständnis braucht es dazu das Gegenstück, denn 1.00 ist der ausdrückliche Fall, in dem der Buchmacher vom Einsatz gar nichts nimmt.
Ein Buchmacher nimmt bei jeder Wette und jedem Ergebnis. Die Grösse, um die es dabei geht, ist der Quotenschlüssel — im Marktjargon der Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Rechnet man einen zweiseitigen Markt mit 1.90 auf beiden Seiten, ergibt die Summe der Kehrwerte etwa 1.0526, die Auszahlungsquote also rund 95 %. Die Marge liegt dementsprechend bei etwa 5 %. Das ist eine Beispielrechnung, kein abgeschriebener Kurs, und sie hängt an einer Bedingung: Sie gilt für einen Markt mit genau diesen beiden Quoten und für nichts anderes.
Zwei Konsequenzen daraus, und beide betreffen den Wettenden direkt. Erstens: Ein solcher Markt ist ein knapper Markt. Je weiter die Quoten auseinanderliegen, desto grösser der Puffer. Zweiseitige Märkte mit zwei gleich hohen Quoten sind für den Buchmacher der günstigste Fall, für den Wettenden der teuerste. Zweitens: Bei einer Kombination vervielfacht sich der Puffer mit jedem Bein. Vier Beine zu je rund 95 % Auszahlungsquote ergeben rund 81 %, fünfzehn Beine nur noch etwa 46 %. Genau deshalb ist der Kombiboost kein Geschenk, sondern eine Rückvergütung auf eine Rechnung, die mit jeder Voraussage grösser wird — und wer das einmal durchgerechnet hat, sieht die 5 % Nettogewinn-Bonus bei vier Voraussagen mit anderen Augen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist der Massstab, an dem man jeden «Quotenboost» messen sollte: nicht an der Zahl, die danach kommt, sondern an der Zahl, die vorher schon fehlt. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out, Livewetten und die Sache mit der «Garantie»
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer hier «selbst entscheiden» liest, sollte den zweiten Teil des Satzes mitlesen: Entscheiden darf man, ob man annimmt, was angeboten wird.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der letzte Satz ist der wichtige: Der Schutz gegen eine Wette, die man zu spät abgeschickt hat, existiert. Er ist nur nicht zu verwechseln mit einer Garantie auf den Ausgang.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Und noch eine Regel, die man erst merkt, wenn sie greift: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer mehrere Märkte desselben Rennens zu einer Wette zusammenlegt, sollte deshalb kontrollieren, ob das Programm diese Verbindung zulässt.
Absage, Verschiebung, Verfall: die unsichtbaren Regeln
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Tarif ist damit eindeutig: Die Absage kostet nichts, sie nimmt nur die eine Voraussage aus der Rechnung.
Die 48-Stunden-Frist ist in der Praxis die grössere Überraschung als die Regel selbst. Ein Rennen, das zwei Tage später nachgeholt wird, bleibt gültig. Eines, das erst in einer Woche stattfindet, nicht. Wer eine Langzeitwette auf einen Saisonausgang platziert hat, sollte wissen, dass dieselbe Frist dort anders wirkt: Innerhalb eines Turniers gilt der Rahmen des Turniers.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind keine Frist, die man im Kalender hat; die 10 Tage für eine Einsprache sind noch kürzer.
Was die Gespa-Liste erlaubt und was das Gesetz verbietet
Die Rechtmässigkeit einer Schweizer Sportwette hängt an zwei Dingen, und keines davon ist der Anbieter. Sie hängt daran, ob die Veranstalterin eine Bewilligung hat und ob das Rennen samt Wettart auf der Liste steht.
Die Bewilligungsordnung in drei Sätzen
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine weiteren. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Der Wohnsitz, der mehr ausschliesst als jede Quote
Hier liegt die Einschränkung, die am wenigsten diskutiert wird und am härtesten wirkt. Selbst innerhalb der Schweiz ist der Zugang nicht national. Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer im falschen Kanton wohnt, hat genau einen Weg, nicht zwei.
Betrachtet man das als Auswahlproblem, wird die Bilanz dünn: Die «Wahl» zwischen zwei lizenzierten Anbietern besteht für die meisten Schweizerinnen und Schweizer gar nicht. Sie besteht nur für die, die in einem Grenzkanton wohnen — und selbst dort nur, wenn sie den Wohnsitzbegriff des jeweils anderen Gebiets erfüllen. Der praktische Aufwand, das vorher zu prüfen, beträgt fünf Minuten. Der Aufwand, es nachher zu bereinigen, ist ungleich grösser.
Registrierung: Ausweis, Adresse, einmal pro Person
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist keine Kulanz, sondern Vorschrift (Art. 47–52 VGS). Ein zweites Konto ist nicht eine Frage der Umgehung, sondern schlicht nicht vorgesehen. Wer glaubt, mit einem Zweitkonto eine Limite umgehen zu können, irrt sich über die Mechanik; die Sperre hängt an der Person, nicht am Login.
Die Sperrliste und ihre Grenzen
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 ist auf der Liste aufgeführt.
Wer die Zahl 671 liest und daraus schliesst, dass das Angebot kleiner geworden sei, zieht den falschen Schluss. Die Liste dokumentiert, dass ein Kanal geschlossen wurde, nicht dass der Inhalt verschwunden ist. Ein gesperrter Domainname ist ein technischer Zwischenfall, kein Umstand, der eine Entscheidung erleichtert.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, sie bieten keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Eine faire Spielkontrolle gibt es dort nicht.
Das ist kein «sicherer Weg» und auch kein «unsicherer Weg». Es sind zwei verschiedene Konstruktionen, und wer die zweite wählt, wählt sie wegen etwas, was die erste nicht hat — nicht, weil sie besser ist.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zur Empfehlung
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Deshalb beschreiben die Abschnitte zu den ausländischen Plattformen, was sie sind, und empfehlen keine davon.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine zeitliche Werbebeschränkung nach Tageszeit existiert nicht.
Der Hinweis am Rand: Von einer Schweizer Sportwette geht kein Steuerabzug an der Quelle aus. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wo trotzdem gerechnet werden muss, steht im Abschnitt zur Besteuerung.
Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen
Wer sich bei Sporttip registriert, kommt an einer Pflichtübung nicht vorbei, bevor er den ersten Wettschein abgeben kann. Sie ist ungewöhnlich und sie ist wirksam.

Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Drei Zahlen, drei Horizonte. Die Tageslimite begrenzt den einen Abend, die Wochenlimite eine Serie, die Monatslimite den Monat. Die wichtige Mechanik liegt nicht in den Zahlen, sondern im Zeitverlauf: senken wirkt sofort, erhöhen braucht 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Schutz. Wer nach einer verlorenen Nacht die Limite nach oben ziehen will, muss drei Tage über den Betrag nachdenken. Nach zehn Minuten am Küchentisch wäre ein solcher Beschluss tatsächlich schwierig; nach drei Tagen sieht er meistens anders aus.
Dass das Gesetz 24 Stunden für die Erhöhung vorsieht und Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden, ist kein Detail: Die Veranstalter gehen über die Vorschrift hinaus. Wer nach einer Abweichung zugunsten des Wettenden sucht, findet sie hier.
Ein «Limit» mit über hundert Franken Tagesverlust klingt für manche lächerlich hoch. Für andere ist es die halbe Miete. Die Pflichtlimite ist kein Rat, sondern eine Obergrenze — sie zu unterschreiten kostet nichts, und die eigene Zahl unterhalb der Oberlimite zu wählen ist die einzige Einstellung an dieser Seite, die nach ein paar Monaten noch nützt.
Spielsperre: freiwillig, befristet, oder im Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Unterschied zwischen diesen zwei Sätzen ist der ganze Punkt. Eine befristete Sperre sperrt ein Produkt bei einem Veranstalter. Eine unbefristete fasst alle. Die freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Man kann das als das eine Werkzeug lesen, das keine zusätzliche Überzeugung braucht: Wer merkt, dass er aufhören sollte, muss nicht argumentieren.
Das Alter und der Befund an den Verkaufsstellen
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Bei Online-Konten kommt die Verifikation über den hochgeladenen Ausweis hinzu.
Ein Befund aus dem Jahr 2025 stellt die Frage, wie gut das an der Front funktioniert: Bei Testkäufen der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die Zahl, die man sich merken sollte. Sie sagt nicht, dass die Online-Sperre nicht greife — sie sagt, dass der stationäre Vertriebskanal eine offene Tür hat, und dass «der Verkäufer fragt schon» keine Annahme ist, auf die man sich verlassen muss. Werden Minderjährige im Haushalt erwachsener Kunden als Erklärung für ein strenges Ausweisprüfverfahren genannt, ist der Befund der bessere Beleg als jedes Argument.
Wer Hilfe braucht, findet sie unabhängig vom Veranstalter: Die Gespa führt die Aufsicht, die Spielsperre wird auf eigenen Wunsch oder auf Anordnung eingetragen, und die Kantone unterhalten Beratungsstellen für Spielsuchtfragen.
Die Plattformen im Einzelnen
Zehn Namen, zwei Gruppen, und der Unterschied ist keine Geschmacksfrage. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist strafbar, deshalb bleiben die folgenden Abschnitte bei der Beschreibung und der Bewertung, ohne eine Empfehlung auszusprechen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: die beiden Veranstalterinnen, dann die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen.
Swisslos Sporttip (Swisslos) — der vollständige Schweizer Rahmen mit dem schmalsten Katalog
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung: eine Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa. Damit ist Swisslos eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich.
Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese beiden Sätze sollte man zusammen lesen. Die Obergrenze ist kein Vertragsbestandteil, sondern eine Angabe über den heutigen Stand; eine Systemwette trägt das Zehnfache einer Einzelwette, was den Charakter des Produkts beschreibt — viele Einzelwetten in einem Schein statt einer grossen Wette.
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der gemischte Weg ist praktisch für alle, die einen Teil der Kette offline abwickeln wollen.
Zum Konto gehört das Wallet. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Auszahlungen: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die dritte Auszahlung ist der interessanteste Posten in dieser Liste. Zwei Gratisabzüge pro Jahr reichen für die meisten Konten aus; wer häufiger abhebt, zahlt 3 %, und wer regelmässig kleine Beträge abhebt, zahlt diese 3 % auf Beträge, die er vorher schon der Marge überlassen hat. Die Limite von CHF 10’000 pro 30 Tage gilt für den Guthabenkauf, nicht für Abhebungen — wer die beiden Zahlen verwechselt, plant den falschen Vorgang.
Urteil: Der Bewilligungsrahmen ist hier am vollständigsten — Registeranschluss, Identitätsprüfung, Limitenpflicht, Schweizer Rechtsschutz, gemeinnützige Verwendung des Reingewinns. Was diese Vollständigkeit kostet, ist Auswahl: ein geschlossener Katalog, ein begrenztes Gebiet, Obergrenzen, die ohne Begründung geändert werden können, und eine Marge, die in jedem Quotenpaar steckt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und diese Bedingungen akzeptiert, ist mit diesem Rahmen fertig — es gibt nichts mehr zu wählen.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) — derselbe Rahmen, andere Landkarte
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: eine Schweizer Sportwettenbewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa), als Veranstalterin die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Westschweiz möglich.
Für Wettende in der Westschweiz ist damit die Auswahl auf einen Namen reduziert. Für Wettende in der Deutschschweiz ist dieser Name überhaupt nicht erreichbar. Und für alle, die in einem Kanton mit besonderer Lage wohnen, ist die relevante Frage nicht, welcher Anbieter besser ist, sondern welcher überhaupt in Betracht kommt. Die Frage stellt man einmal, nicht bei jeder Wette.
Urteil: Zwei Anbieter mit demselben Bewilligungsrahmen sind kein Vergleich, sondern eine Fallunterscheidung. Die entscheidende Information in diesem Abschnitt ist nicht, was Jouez Sport bietet, sondern für wen es existiert: den Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Wer dort wohnt, hat die Wahl, die die Deutschschweizer nicht haben — und wer nicht dort wohnt, braucht den Namen nie wieder.
Unibet — kein Schweizer Zutritt, kein Schweizer Schutz
Unibet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten im Land anbieten dürfen, hat die gemeldete Bewilligung hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister sowie jeder Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Ein grosser internationaler Name mit einer über Jahre gewachsenen Bekanntheit sagt nichts über die Schweizer Rechtslage. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Kraft. Was der Schweizer Spielende bei einem solchen Anbieter nicht bekommt, ist kein Nebenaspekt: Es ist die Identitätsprüfung, die freiwillige Sperre über ein Produkt hinweg, die Aufsichtsinstanz und der Gerichtsstand.
Urteil: Die Reichweite des Namens ändert nichts an dem, was fehlt. Wer hier setzt, setzt auf ein Hausregelwerk ohne Schweizer Kontrolle — und die fehlende Kontrolle merkt man nicht am Tag der Einzahlung, sondern an dem Tag, an dem man sie braucht.
bet365 — auf der Sperrliste geführt
bet365 hat keine Bewilligung für die Schweiz. Sportwetten sind hier allein Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten, weshalb die ausländische Konzession nach Art. 4 BGS wirkungslos bleibt. Ein Schweizer Rechtsschutz oder Anschluss an das Sperrregister existieren nicht. Die Gespa kann die Webseiten auf die Sperrliste setzen.
Die Gespa führt bet365 auf der Sperrliste. Das ist der praktische Teil der Information: Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt.
Urteil: Dass eine Adresse wechselt, ist kein Zeichen von Flexibilität, sondern von einem Geschäftsmodell, das ohne die Schweizer Erlaubnis arbeitet. Für einen Wettenden, der seine Abläufe planen will, ist das eine zusätzliche Unbekannte — die Domain, die heute funktioniert, ist nicht die, die morgen funktioniert.
Playzilla — ohne Bewilligung, mit denselben Grenzen
Playzilla operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da der Markt für Swisslos und die Loterie Romande reserviert ist, ist die ausländische Konzession gemäss Art. 4 BGS in der Schweiz hinfällig. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Webseiten können blockiert werden.
Die Zahl 671 auf der Sperrliste und die Geschwindigkeit, mit der blockierte Domains ersetzt werden, beschreiben eine Dauerbaustelle. Sie beschreiben auch, wie wenig sich ein einzelner Anbietername als Planungsgrösse eignet.
Urteil: Hier gilt dasselbe wie für jedes Haus ohne Schweizer Bewilligung, nur ohne den Bekanntheitsgrad, der bei anderen Namen als Argument angeführt wird. Die fehlende Bekanntheit ist kein Nachteil, wenn der Zugang ohnehin am Wohnsitz hängt.
BetLabel — bewertet nach denselben Kriterien
BetLabel führt keine Bewilligung für den Schweizer Markt. Das Angebot ist ausschliesslich auf Swisslos und die Loterie Romande begrenzt, sodass eine ausländische Konzession nach Art. 4 BGS nicht greift. Schweizer Rechtsschutz und eine Anbindung an das Sperrregister sind nicht gegeben.
Es ist inkonsequent, von einem ausländischen Anbieter Schweizer Verbraucherschutz zu erwarten und von den beiden bewilligten Häusern ein breiteres Programm. Beides gibt es nicht gleichzeitig. Der Wohnsitz entscheidet, welches der beiden Übel man trägt.
Urteil: Wer hier landet, sollte wissen, dass er die Bedingungen des Hauses akzeptiert hat und nicht die des Gesetzes. Das ist keine Formalie: Die Zuständigkeit für eine Beschwerde liegt nicht in Bern.
DirectionBet — ohne Schweizer Aufsicht
DirectionBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Da das Sportwetten-Monopol bei Swisslos und der Loterie Romande liegt, bleibt die gemeldete ausländische Bewilligung nach Art. 4 BGS ohne Wirkung. Ein Schweizer Rechtsschutz existiert nicht, ebenso wenig ein Anschluss an das Sperrregister.
Der Reingewinn aus Schweizer Sportwetten geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Bei einem Haus ohne Bewilligung bleibt kein Franken im Land. Das ist keine moralische Bemerkung, sondern die sachliche Folge der Bewilligungsordnung.
Urteil: Ein Konto hier ist eine Entscheidung gegen den Schweizer Rahmen — nicht eine Alternative innerhalb seiner. Wer eine Beschwerde hat, trägt sie ohne Aufsichtsinstanz aus.
22Bet — dasselbe Haus ohne Schweizer Bewilligung
22Bet verfügt über keinerlei Schweizer Bewilligung. Da der Markt für Swisslos und die Loterie Romande reserviert ist, hat die vorliegende ausländische Konzession gemäss Art. 4 BGS hier keinerlei rechtliche Relevanz. Schweizer Rechtsschutz oder eine Anbindung an das Sperrregister sind nicht vorhanden.
Die freiwillige Sperre über ein Produkt hinweg setzt einen Registeranschluss voraus. Ohne ihn muss man die Selbstbeschränkung dort einstellen, wo man sie braucht — in jedem Haus einzeln, und nur für das Haus.
Urteil: Für die Selbstkontrolle eines einzelnen Spielenden ist das der teuerste Punkt in dieser Liste. Ohne Registeranschluss reist die Sperre nicht mit.
Roobet — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz
Roobet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Aufgrund der Beschränkung auf Swisslos und die Loterie Romande bleibt die ausländische Konzession nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos. Weder ist ein Anschluss an das Sperrregister vorhanden noch existiert ein Schweizer Rechtsschutz.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Wer ohne Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Urteil: Das Risiko liegt nicht beim Schweizer Gesetzgeber, sondern im Verfahren gegen jemand anderen. Wer das trägt, trägt es selbst.
GG.BET — bewertet, ohne Bewilligung zu sein
GG.BET operiert ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, womit die gemeldete Konzession nach Art. 4 BGS hier ihre Wirkung verliert. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz oder Anschluss an das Sperrregister. Die Gespa kann den Zugang sperren.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind Gewinne aus dem Ausland nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, werden kantonal aber unterschiedlich behandelt — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Wo der Wohnsitz liegt, entscheidet also auch hier.
Urteil: Die Bewertung aller acht Häuser ohne Schweizer Bewilligung fällt gleich aus, und der Gleichlauf ist die Information. Keine Bewilligung heisst kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, keine Aufsicht — und in der Steuerfrage keine einfache Antwort.
Wie eine Schweizer Sportwette besteuert wird
Der Steuerfreibetrag ist keine Nebensache, sondern der Punkt, an dem sich zwei ansonsten vergleichbare Wetten unterscheiden. Es kommt auf die Herkunft des Anbieters an und — in einem Fall — auf den Kanton.
Gewinne aus Schweizerisch erlaubten Grossspielen, zu denen die ESTV ausdrücklich auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon — «je nach Kanton», und ein einzelner Kantonsbetrag wäre hier die falsche Auskunft. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Die Millionengrenze ist keine Zahl, gegen die man plant; sie ist die Marke, ab der überhaupt ein Formular nötig wird.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber unterschiedlich, und die Praxis des Kantons Thurgau erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Damit wird ein an sich steuerfreier Gewinn im falschen Kanton zu steuerbarem Einkommen.
Das ist ein weiteres Kapitel derselben Bilanz: Der Schweizer Rahmen liefert die einfachere Steuerbehandlung mit. Wer sich für ein Haus ohne Bewilligung entscheidet, entscheidet sich auch hier für mehr Arbeit.
Die Steuerlage ist allgemeine Information. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Was die Wahl zwischen den Wegen wirklich bedeutet
Die Ausgangsfrage lautete, bei wem man in der Schweiz auf Motorsport wetten kann. Die Antwort ist kürzer, als die Namen auf den Suchergebnisseiten vermuten lassen: bei Swisslos Sporttip oder bei Loterie Romande Jouez Sport, je nachdem, wo man wohnt. Alles Weitere ist kein zusätzlicher Weg, sondern ein anderer Vertragstyp ohne Schweizer Rückhalt.
Was in der Schweiz tatsächlich zur Wahl steht, ist nuancierter als «zwei Anbieter». Es stehen sich zwei Konstruktionen gegenüber. Die eine bringt einen geschlossenen Sportkatalog, einen Wohnsitzvorbehalt, eine Pflicht zur Identitätsprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Registeranschluss für die Spielsperre, Schweizer Rechtsschutz, gemeinnützige Verwendung des Reingewinns — und einen Quotenschlüssel, der in jedem Markt einen Anteil für das Haus vorsieht. Die andere bringt ein breiteres Programm, keine Identitätsprüfung nach Schweizer Massstab, keine Registeranbindung und keinen Gerichtsstand in der Schweiz.
Der Vergleich dieser beiden Listen führt nicht zu einem Sieger, weil sie nicht dieselbe Frage beantworten. Die eine ist ein Konsumentenschutzprodukt mit Lotterie-Charakter; die andere ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem im Ausland ansässigen Gegenüber. Wer Sportwetten als kleine Unterhaltungsausgabe mit klaren Obergrenzen betreibt, dem passt die erste. Wer denkt, das eingeschlossene Territorium sei vor allem ein Mangel, sollte aufhören, hier nach einem Buchmacher zu suchen, und sich überlegen, was er mit dem Geld sonst vorhatte.
Wer in der Schweiz wohnt und bei einem Haus ohne Bewilligung spielt, macht das bewusst — und das ist der einzige Punkt, an dem diese Seite eine Position einnimmt: Es sollte bewusst geschehen. Nicht als Versehen, nicht als Fund der Werbung, nicht als «die Seite sieht ordentlicher aus». Der 26-Wochen-Verfall, die 10-Tage-Frist für eine Einsprache, die dritte Auszahlung mit 3 % Kommission — das sind Bedingungen eines regulierten Hauses, das sich an Schweizer Regeln halten muss. Wo es keinen Registeranschluss gibt, gibt es diese Rückholwege nicht.
Praktisch bleibt für die meisten Leser eine kurze To-do-Liste: den eigenen Wohnkanton gegen das Vertragsgebiet prüfen, die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette bewusst unterhalb der Oberlimite wählen, beim Kombinieren prüfen, welche Märkte derselben Veranstaltung das Programm zusammen zulässt, und bei jeder Langzeitwette wissen, was bei einer Absage passiert. Wer das vor dem ersten Wettschein macht, hat die Auswahl, die es gibt, tatsächlich genutzt.
Häufige Fragen zum Wetten auf Motorsport in der Schweiz
Ist es in der Schweiz erlaubt, auf Motorsport zu wetten, und bei wem?
Erlaubt ist es bei Swisslos Sporttip und bei Loterie Romande Jouez Sport. Nur diese beiden Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten; die Kantone haben die Zahl auf zwei gedeckelt. Der Zugang hängt am Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, im deutschsprachigen Teil und im Tessin bei Swisslos, in der Westschweiz bei der Loterie Romande.
Welche Rennserien und Wettarten sind zugelassen?
Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht darauf steht, ist nicht belegbar. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei entscheidender Wirkung für Teilnahme oder Podest. Trainingsläufe, Corner- und Kartenmärkte sowie Esport stehen nicht darauf.
Wie wird der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten gebildet; aus Einsatz mal Gesamtquote folgt der Betrag, der zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird. Bei einer Quote von 3.40 zahlen CHF 20 Einsatz CHF 68 aus.
Was passiert mit einer Wette, wenn ein Rennen abgesagt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers nach dessen Rahmen —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage für das abgesagte Ereignis die Quote 1.00, der Rest der Kombination bleibt bestehen.
Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre, und wer darf sich registrieren?
Registrieren darf sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, keiner Spielsperre unterliegt und sich nur einmal anmeldet. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Die Sperre gilt befristet auf ein Produkt oder unbefristet im schweizweiten Register.
Wie wird ein Gewinn besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus erlaubten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Oberhalb behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton». Ausländische Gewinne kennen keine Verrechnungssteuer, werden kantonal aber unterschiedlich behandelt.
Was kostet die Marge den Wettenden über eine Kombination?
Auf einem zweiseitigen Markt mit 1.90 auf beiden Seiten zahlt der Markt rund 95 % der Einsätze zurück, die Marge liegt also bei etwa 5 %. Bei einer Kombination vervielfacht sich dieser Anteil mit jedem Bein: vier Beine ergeben rund 81 %, fünfzehn nur noch etwa 46 %. Der Kombiboost bei Sporttip setzt dagegen bei vier Voraussagen 5 % auf den Nettogewinn — vorausgesetzt, jede Quote liegt bei mindestens 1.50, und das Angebot gilt nur online.
Welche Zahlungswege und Auszahlungszeiten gelten bei Swisslos?
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar. Zweimal in 365 Tagen ist die Auszahlung auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Sportarten – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
