Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei? Die Antwort hängt an drei Grössen

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Die meisten Wettenden in der Schweiz werden nie in die Nähe der Steuerfrage kommen. Wer einen

Fünfer auf eine Kombiwette setzt und mit CHF 62 zurückkommt, hat ein steuerfreies Ergebnis erzielt —

nicht weil er Glück hatte, sondern weil unterhalb des Steuerfreibetrags gar keine Steuer entsteht.

Zwischen «steuerfrei» und «steuerfrei» liegt allerdings ein Unterschied, den die Werbung nicht

kennt: Der eine Gewinn ist es, weil der Veranstalter eine Schweizer Bewilligung hat. Der andere ist

es nur so lange, bis das kantonale Steueramt anderer Meinung ist.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen

der Gespa und der ESTV geprüft.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Wer in der Schweiz im Internet auf ein Fussballspiel wetten will, trifft auf eine Auswahl, die

kleiner ist, als das Angebot an Werbebannern vermuten lässt. Zugelassen sind genau zwei

Veranstalter. Alles andere kommt aus dem Ausland, ohne Bewilligung, und damit auch ohne jede

Schweizer Aufsicht über das Spielerkonto, die Auszahlung oder den Streitfall.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die folgende Übersicht ordnet beide Gruppen nach dem Merkmal, an dem in der Schweiz alles hängt:

dem bewilligungsrechtlichen Status. Die Spalte «Bewilligung» unterscheidet die zwei konzessionierten

Veranstalter von den acht ausländischen Plattformen; die Spalte «Veranstalter / gemeldete Lizenz»

nennt das Unternehmen hinter dem Angebot.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
Roobet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
BC.Game keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
BetFury keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
IviBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung
Fezbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung

Die Spalte mit den ausländischen Lizenzen sagt weniger, als sie auf den ersten Blick verspricht. Eine

Genehmigung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; Art. 4 BGS

bindet die Bewilligung ausdrücklich an das Schweizer Gebiet. Für die Steuerfrage ist das kein

Nebenschauplatz, sondern der Angelpunkt: Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung, und wer keine

hat, kann sie auch nicht weitergeben.

Was die Rangfolge hier nicht ist: eine Qualitätsrangliste der Wetten selbst. Die Reihenfolge folgt

der rechtlichen Stellung, nicht der Quote. Wer die beiden bewilligten Veranstalter mit den

ausländischen Plattformen vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Rechtsräume, und daraus folgen

unterschiedliche Rechte, unterschiedliche Limiten und unterschiedliche Steuerfolgen.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit

Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale

Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und sie ist neben

der Loterie Romande eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt

zulässt. Wer hier spielt, spielt bei einem Betrieb unter Aufsicht der Gespa, mit einer Bewilligung,

die im Verlauf dieser Seite noch mehrfach zum Thema wird.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ,

TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für ein Online-Konto

heisst das: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Gebiet, mindestens 18 Jahre, keine

bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem

hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.

Der Einsatzrahmen ist eng gesteckt und für den steuerlichen Zusammenhang wichtiger, als er aussieht.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine

Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese

Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht

angenommen.

Diese Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist die Zahl, die den Steuerfreibetrag für die meisten

Spielenden zu einer theoretischen Grösse macht. Wer pro Einzelwette höchstens vierstellig setzen

kann und keine Wetten über dieser Grenze annimmt, wird einen einzelnen Gewinn von über einer

Million Franken nicht über dieses Produkt erzielen. Die Steuerfrage stellt sich damit vor allem für

Systemwetten und für Spielende, die mehrere Wege nebeneinander nutzen.

Ein Rechtsstreit um einen Gewinn bleibt ein Streit mit einem Schweizer Unternehmen unter Schweizer

Aufsicht. Das ist der praktische Unterschied, den die Rechtsstellung auf dieser Seite macht, und er

ist greifbarer als jede Quote.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone

Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Kontaktadresse ist Avenue de

Provence 14, 1001 Lausanne. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz und 221

Mitarbeitende — die Verkaufsstellen sind in der Romandie der Weg, auf dem ein grosser Teil der

Wetten überhaupt abgeschlossen wird.

Rechtlich unterscheidet sich Jouez Sport nicht von Sporttip: gleiche Bewilligungsart, gleiche

Aufsicht, gleicher Ausschluss jeder ausländischen Lizenz als Grundlage. Unterschiedlich ist das

Gebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus. Wer in Zürich wohnt, kann

in der Deutschschweiz spielen und nicht in der Westschweiz, wer in Genf wohnt umgekehrt. Die beiden

Veranstalter sind keine Konkurrenten um dieselben Spielenden, sondern Gebietskörperschaften mit

einem jeweils eigenen Publikum.

Diese Aufteilung hat für die Steuerfrage eine Konsequenz, die leicht übersehen wird. Der

Steuerfreibetrag, um den es im Abschnitt zu den Steuerfragen geht, wird bei der direkten Bundessteuer zentral

festgelegt, bei den Staats- und Gemeindesteuern dagegen vom Wohnsitzkanton. Zwei Spielende mit

identischem Gewinn können je nach Kanton unterschiedlich viel steuerbaren Anteil haben.

Wettende in der Westschweiz haben über Jouez Sport Zugang zu einem Produkt mit Schweizer Bewilligung

und einem Verkaufsstellennetz, das älter ist als das Online-Wetten selbst. Für die Steuerfreiheit

ist das entscheidend: Die Bewilligung des Veranstalters ist die Voraussetzung dafür, dass ein

Gewinn überhaupt unter die Grossspielregel fällt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat diese

Voraussetzung, ohne etwas dafür tun zu müssen.

Was die acht ausländischen Plattformen eint

Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet stehen hier aus einem

einzigen Grund: Schweizer Spielende treffen sie. Rechnerisch sind es acht Marken mit demselben

Status und ohne die Möglichkeit, sich über diesen Status zu unterscheiden.

Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine

Wirkung. Keine ist an das schweizerische Sperrregister angebunden, was bedeutet, dass eine

schweizweit eingetragene Spielsperre hier nicht greift. Für Streitigkeiten gibt es keinen Schweizer

Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer

Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden.

Die Steuerfolge ist der Punkt, an dem diese acht Marken nicht mehr gleich aussehen, sondern nur noch

gleich aussehen wollen. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der

Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig

sind. Gleichzeitig behandelt die Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen

Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als

steuerbares Einkommen.

Es gibt also die Variante, in der ein Gewinn im Ausland steuerfrei bleibt, und die Variante, in der

dieselbe Art Gewinn vollständig dem Einkommen zugerechnet wird. Welche gilt, entscheidet der

Wohnsitzkanton, und für die acht Plattformen liegen die nötigen Angaben für eine Einordnung nach

Schweizer Massstab nicht vor.

Für die Steuerfrage lautet die ehrliche Antwort deshalb: Bei diesen acht ist der Gewinn nicht

deshalb steuerfrei, weil eine Regel es sagen würde, sondern weil niemand hingeschaut hat. Wer hier

gewinnt, sollte vor der Auszahlung wissen, was er deklariert. Wem das zu unsicher ist, für den

bleiben die in der Übersicht zu Beginn aufgeführten bewilligten Anbieter.

Weniger Auswahl, dafür keine Steuerfrage

Die Auswahl in der Schweiz ist klein. Wer die beiden Bewilligungen zusammenzählt, kommt auf zwei

Veranstalter, und das ist keine Marktlücke, die jemand übersehen hätte, sondern die Zahl, auf die

sich die Kantone im Geldspielkonkordat verständigt haben.

Auf der Habenseite steht etwas, das sich nicht quotieren lässt: ein Veranstalter mit Bewilligung

zieht bei einem grossen Gewinn die Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis

aus. Der Vorgang ist geregelt, der Ausweis existiert, und die Rückforderung folgt dem ordentlichen

Weg. Wer im Ausland gewinnt, hat diesen Weg nicht, und die Frage, ob überhaupt eine Steuer anfällt,

stellt sich dort erst in der Steuererklärung.

Das ist der Handel, den die Rechtsstellung mit sich bringt: eingeschränkte Auswahl gegen einen

Gewinn, dessen steuerliche Behandlung von Anfang an feststeht.

Der Freibetrag ist nicht erfunden, sondern indexiert

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus

Grossspielen betrug CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023,

CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt

er CHF 1’071’000.

Diese Reihe ist keine willkürliche Anpassung, sondern der Ausgleich der kalten Progression, und er

erfolgt jährlich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der

Steuerperiode, auf der Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Der Freibetrag wird also

nicht beschlossen, sondern errechnet.

Für den praktischen Umgang mit der Zahl bedeutet das zweierlei. Ein Gewinn oberhalb des Freibetrags

wird nur mit dem Teil darüber steuerbar, nicht mit dem ganzen Betrag. Ein Gewinn von CHF 1’200’000

lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar; bei einem Gewinn von

CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind es CHF 50’000. Die Grenze schneidet einen

Gewinn in zwei Teile, sie qualifiziert ihn nicht als Ganzes.

Und sie wandert. Wer heute eine Million gewinnt, liegt knapp unter der Grenze für 2026. Wer sie in

fünf Jahren gewinnt, liegt etwas weiter darunter. Das ist für den Leser dieser Seite kein Detail,

sondern die einzige Zahl, bei der sich ein Blick auf das Jahr lohnt, in dem der Gewinn angefallen

ist.

Verrechnungssteuer: 35 % auf den Teil darüber

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von

35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus.

Bemessungsgrundlage ist nicht der Gewinn, sondern der verrechnungssteuerpflichtige Anteil.

Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird

zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag

gestellt wird. Der Abzug ist also keine Steuer, sondern zunächst ein Vorschuss an den Bund, und

wer den Gewinn in der Steuererklärung verschweigt, verliert ihn.

Warum «je nach Kanton» die richtige Antwort ist

Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für

die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000,

CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio.

Der Kanton Thurgau nennt für die Staats- und Gemeindesteuern einen Freibetrag von CHF 1’000’000,

während er bei der direkten Bundessteuer 2026 bei CHF 1’071’000 liegt. Zwei Steuern, zwei Grenzen,

derselbe Gewinn.

Wer eine einzelne Zahl für «den Schweizer Freibetrag» sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Die

belastbare Auskunft kommt von der kantonalen Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons, und sie kommt

nur für ein konkretes Jahr.

Was die übliche Wette mit der Grenze zu tun hat

Ein Freibetrag von über einer Million Franken klingt nach einer Regel für andere Leute. Das ist er

auch. Ein einzelner Gewinn aus einer Sportwette in dieser Höhe ist bei den Einsatzgrenzen, die der

bewilligte Veranstalter setzt, kein realer Fall.

Relevant wird die Grenze in zwei Konstellationen: bei einer Systemwette mit hohem Einsatz und

entsprechender Auszahlung, und bei einer Serie von Gewinnen, die einzeln unter der Grenze liegen.

Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn. Wer ihn mehrfach knapp unterschreitet, hat mehrere

steuerfreie Gewinne, nicht einen steuerbaren.

Ein Rechenbeispiel mit CHF 100

Setzt jemand CHF 100 auf eine Einzelwette zu Quote 2.00, beträgt der Rückfluss im Gewinnfall

CHF 200 und der Nettoertrag CHF 100. Das ist ein Beispiel für die Mechanik, keine zitierte Quote

eines Anbieters.

Für die Steuerfrage zählt bei einer bewilligten Veranstalterin nur der Nettoertrag, und er liegt

weit unter CHF 1’071’000. Es entsteht weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Der volle

Betrag von CHF 200 wird ausbezahlt.

Der Abstand zwischen diesem Beispiel und der Grenze lässt sich in einer Grössenordnung benennen:

Für einen steuerbaren Anteil müsste ein einzelner Gewinn den Freibetrag von CHF 1’071’000

überschreiten, und die Steuer entsteht dann nur auf dem Teil darüber. Bei einem einzelnen Gewinn von

CHF 1’200’000 wären CHF 129’000 über dem Freibetrag steuerbar, und Swisslos würde davon 35 %,

nämlich CHF 45’150, als Verrechnungssteuer zurückbehalten. Diese beiden Zahlen hängen an der

Annahme, dass es sich um einen einzelnen Gewinn handelt und der Freibetrag für das Jahr 2026 gilt;

bei mehreren Gewinnen oder einem anderen Jahr verschiebt sich der Betrag mit dem Freibetrag.

Vom Einsatz über die Limite bis zum Ausweis: der Weg eines Gewinns

Der Weg vom Wettschein zur Auszahlung hat bei einem bewilligten Veranstalter feste Stationen, und an

jeder davon entscheidet sich etwas, das später in der Steuererklärung wieder auftaucht.

Zuerst die Identifikation. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre

sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen,

und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis

ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Spielerkonto auf einen fremden Namen ist damit

nicht möglich, und für die Steuerfrage ist das von Belang: Der Gewinn ist einer Person zuordenbar,

und ein Steueramt kann ihn dort finden.

Dann der Einsatz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1,

der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine

Systemwette. Ein Einsatz unter der Limite ist möglich, einer darüber wird nicht angenommen. Wer mit

grossen Beträgen arbeiten will, landet bei der Systemwette, und das ist auch der Weg, auf dem ein

einzelner Gewinn in die Nähe des Freibetrags kommt.

Dann die Abwicklung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen der

kontohabenden Person ausbezahlt, und Kredite an Spielende sind nicht zulässig. Anonyme oder

Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer eine Auszahlung an eine

andere Person wünscht, findet dafür keinen Weg.

Am Ende steht bei einem grossen Gewinn der Verrechnungssteuerausweis. Der kommt nicht auf Wunsch,

sondern von Amtes wegen, und er ist das Papier, mit dem die Rückforderung läuft.

Was der Einsatz bei der Steuer wert ist

Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 in der

Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 im Jahr 2024, und höchstens bis zum Betrag der im

gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer

abgezogen werden, nach Art. 33 Abs. 4 DBG. Für 2025 beträgt der Einsatzabzug bei der direkten

Bundessteuer für Lotterien und Grossspiele höchstens CHF 5’400.

Im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern stattdessen pauschal 5 % je steuerbarem

Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.

Der Einsatzabzug ist die einzige Stelle, an der die Einsätze in der Steuererklärung noch vorkommen.

Er greift erst, wenn überhaupt ein steuerbarer Gewinn vorliegt, ist also nicht der Hebel, mit dem

sich eine Steuerfreiheit herstellt. Und er ist gedeckelt: Bei einem steuerbaren Anteil von

CHF 129’000 über dem Freibetrag wären die tatsächlichen Einsätze um ein Vielfaches höher als der

Höchstbetrag von CHF 5’400, sodass nur diese Obergrenze wirkt.

Wann der Gewinn zu deklarieren ist

Ein steuerfreier Gewinn muss nicht deklariert werden, weil er kein Einkommen ist. Ein Gewinn über

dem Freibetrag muss deklariert werden, weil nur so die zurückbehaltene Verrechnungssteuer

zurückkommt. Die beiden Sätze sagen nichts Widersprüchliches; sie betreffen verschiedene Beträge.

Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und

Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung

oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV.

Das ist keine Formalie. Wer den Gewinn nicht deklariert, weil er ihn für steuerfrei hält, und

gleichzeitig die zurückbehaltene Verrechnungssteuer zurückfordert, gerät in zwei Verfahren

gleichzeitig.

Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung, und die Bewilligung an der Gespa

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am

  1. Januar 2019 in Kraft trat und in Art. 3 lit. c und e geregelt ist. Beaufsichtigt werden sie von

der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das

Geldspielkonkordat ist; nicht von der ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel

nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der

Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die

Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine

weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Der Umweg über das Ausland kostet mehr als die Quote

Ein Steuersatz von 35 % auf einen Anteil klingt nach einem Argument. Das Argument hält nur, solange

man den Rest weglässt.

Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: keine Anbindung an das

schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine

Auszahlung. Bei Spielkonflikten fehlt jede Stelle, an die sich ein Spielender in der Schweiz

wenden könnte.

Und der Gewinn, der angeblich steuerfrei bleibt, bleibt es nur, solange der Wohnsitzkanton ihn

nicht anders beurteilt. Wer den Steuervorteil als Rechengrösse einsetzt, setzt ihn gegen einen

Verlust an Rechten und gegen ein steuerliches Risiko, dessen Eintritt er nicht steuert.

Nicht bewilligte Angebote: was passiert und was nicht

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Sie kann mit bis zu

drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit

bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft.

Das ist die eine Hälfte der Antwort. Die andere Hälfte ist unangenehmer, weil sie die Spielenden

trifft: Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter beschlagnahmt und

eingezogen werden. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter gewinnt, hat eine Forderung, die in

einem solchen Verfahren untergehen kann.

Die Sperrliste der Gespa ist der Versuch, den Zugang zu schliessen. Die erste Liste wurde am

  1. September 2019 veröffentlicht, am Ende des Jahres 2025 waren 671 Domains eingetragen. Blockierte

Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und

bezeichnet in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste.

Eine Sperrliste ist ein Hindernis, keine Wand. Sie ist der Grund, warum die acht Plattformen auf

dieser Seite erreichbar bleiben, und zugleich der Grund, warum ihre Erreichbarkeit nichts über ihre

Stellung in der Schweiz aussagt.

Eine Schweizer Lizenz gilt nicht über die Grenze

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Diese

Regel klingt formal und ist in der Praxis eine der folgenreichsten Normen im ganzen Geldspielrecht.

Sie sorgt dafür, dass es in der Schweiz keine Grauzone mit ausländischer Aufsicht gibt, sondern nur

zwei Zustände: bewilligt oder nicht.

Für einen Wettenden heisst das, dass eine im Ausland erworbene Genehmigung keinen einzigen der

Schutzmechanismen mitbringt, die an die Schweizer Bewilligung geknüpft sind. Der Status ist ein

Etikett, und das Etikett fällt an der Grenze ab.

Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf

Worauf gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern in einer

geschlossenen Liste: der Aufstellung der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und

Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.

Die Liste erlaubt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn

sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem

internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie

zulässig. Corner- oder Kartenmärkte und eine Esport-Sektion führt die Liste nicht. Veranstaltungen,

an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die

entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt

das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters: Bei Sporttip umfasst

es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig und nicht garantiert für jeden Markt.

Diese Liste ist der eigentliche Unterschied zu den acht ausländischen Plattformen, und sie erklärt,

warum ein Vergleich der Quoten zwischen den beiden Gruppen wenig austrägt. Eine Randwette, die im

Ausland selbstverständlich ist, kann hier schlicht nicht angeboten werden — und das ist keine

Zurückhaltung des Veranstalters, sondern der Rahmen, in dem er arbeiten darf.

Zwei Ökonomien desselben Spiels

Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, nach Art. 106

Abs. 6 der Bundesverfassung; die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht nach Art. 107

Abs. 1 Bst. d BGS, der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Vom Reingewinn aus den übrigen Spielen

ohne Lose werden nach der IKV 2020 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und 50 % nach Spieleinsätzen

auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Die Grössenordnung ist beträchtlich. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.:

CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für

Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach

CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Der Rückgang der Sportwetten-Erträge um CHF 13 Mio. innerhalb eines Jahres ist die interessanteste

Zahl auf dieser Seite, auch wenn sie nicht direkt mit der Steuerfrage zu tun hat. Sie zeigt, dass

das bewilligte Schweizer Angebot nicht in einem geschützten Markt wächst, sondern gegen die

ausländische Konkurrenz Umsatz verliert, während sein Werbe- und Bewilligungsrahmen gleich bleibt.

Wer die beiden Gruppen vergleicht, vergleicht nicht zwei gleich starke Gegner.

Limiten, Sperre, Spielerschutz: was bei einem grossen Gewinn gleich bleibt

Der Schutzmechanismus im Schweizer Geldspielrecht beginnt mit einem Prinzip, das sich von vielen

ausländischen Regimen unterscheidet: Die Limiten setzt die spielende Person, nicht der Staat. Der

Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

-verluste verlangen. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und

30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine

Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige

Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist die einzige Stelle des Schweizer Spielerschutzes, an

der die beiden bewilligten Veranstalter strenger sind als das Gesetz verlangt. Nach der Verordnung

wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen

Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der Abstand zwischen einem Entschluss und der

Möglichkeit, ihn rückgängig zu machen — und damit die einzige Bremse, die wirkt, wenn jemand

gerade verloren hat.

Spielsperre und schweizweites Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung

vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und

gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Dieses Register ist der Punkt, an dem sich die beiden Gruppen auf dieser Seite am deutlichsten

trennen. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperren lässt, ist auch bei allen anderen

Schweizer Angeboten gesperrt. Sperrregister und die Anbindung daran sind gesetzlich geregelt, und

Art. 80 bis 82 BGS erfassen sowohl überschuldete oder suchtgefährdete Personen als auch die

Selbstsperre. Eine freiwillige Selbstsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter

Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten

werden.

Sperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, nach Art. 45

BGS. Das ist die unangenehme Seite derselben Regel: Sie schützt, indem sie den Gewinn verfallen

lässt.

Wo der Kontrollmechanismus versagt

Die Gespa führt Testkäufe durch, und deren Ergebnis gehört auf diese Seite, weil es die Erzählung

vom strengen Schweizer Markt zurechtrückt. Bei den Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in

47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.

Die Online-Schranke hält besser, weil dort die Ausweisdaten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken

geprüft werden. Der Kanal mit der persönlichen Bedienung ist der Kanal mit dem grösseren Problem,

und das ist keine Nebenbemerkung für eine Seite über Steuern: Wenn eine Sperre an der Ladentheke

nicht zuverlässig geprüft wird, ist das Register nur so viel wert wie seine schwächste Prüfstelle.

Der Schutz hängt nicht am Gewinn

Ein Gewinn über dem Freibetrag ändert an keiner der beschriebenen Regeln etwas. Die Limiten bleiben

gesetzt, die Sperre bleibt eingetragen, das Sperrregister gilt weiter, und die 35 %

Verrechnungssteuer treffen die Auszahlung, nicht den Zugang zum Spiel.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle nur eines: Swisslos führt eine Spielsuchtabgabe ab, und sie

beträgt 0,5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; für 2025 sind

das CHF 3’863’790. Diese Abgabe ist die einzige Stelle, an der die Bekämpfung der Spielsucht in

diesem System einen Betrag hat. Wer wissen will, was von den Einsätzen in die Prävention fliesst,

findet dort eine Zahl — und sie ist klein gegen den Reingewinn von CHF 562 Mio., der in die

kantonalen Fonds und in den Sport fliesst.

Wenn ein Gewinn die Grenze überschreitet

Wer tatsächlich in die Nähe des Freibetrags kommt, sollte drei Dinge in dieser Reihenfolge tun. Erst

den Verrechnungssteuerausweis sicher ablegen, weil er die Grundlage der Rückforderung ist. Dann den

Gewinn in der Steuererklärung des Jahres deklarieren, in dem er angefallen ist, und die

Rückerstattung beantragen. Und dann, bei einem Betrag in dieser Grössenordnung, eine Fachperson

beiziehen — Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Was auf dieser Seite nicht steht und auch nicht dahin gehört: ob ein bestimmter Betrag ein guter

Gewinn war. Steuerfreiheit ist eine Aussage über den Rahmen, nicht über die Klugheit der Wette, und

die bestehende Regelung schützt niemanden davor, mit einem steuerfreien Gewinn einen Verlust

auszugleichen, der nicht steuerfrei war.

Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten-Gewinnen

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nach

CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die Kantone legen ihre eigenen Werte für die Staats- und

Gemeindesteuern fest; die ESTV-Übersicht für 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’056’600

und 1 Mio. aus.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag?

Nur dieser Teil ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von

CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 betroffen. Der Veranstalter zieht davon 35 % Verrechnungssteuer ab und

stellt einen Ausweis aus; die Steuer wird über die Deklaration in der Steuererklärung

zurückgefordert.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS

verrechnungssteuerpflichtig sind. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus

ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als steuerbares

Einkommen.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz; steuerlich relevant wird nur ein

einzelner Gewinn oberhalb des Freibetrags. Abziehbar ist der Einsatz nur begrenzt: bis 5 % des

Gewinns, höchstens CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer für 2025.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber nur innerhalb enger Grenzen. Zulässig sind bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 für

die Steuerperiode 2024, und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb

erzielten Gewinne. Ein Abzug setzt überhaupt einen steuerbaren Gewinn voraus.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»