Gratis-Startguthaben für Sportwetten in der Schweiz: zehn Anbieter, ein Preis, den kaum jemand nennt
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Gratis ist am Schweizer Wettmarkt ein Wort mit Aktenzeichen. Wer ein Startguthaben sucht, ohne vorher einzuzahlen, stösst auf eine Regel, die es in kaum einem anderen Land gibt: Freies Spielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und in dieser Schweiz der zwei Veranstalter gibt es wenig davon. Der letzte bekannte Fall ist eine Westschweizer Aktion, die einem verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben einbrachte — aus einem Code in einem Eishockeystadion, an sieben Tagen, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Grösse, um die es hier geht. Zehn Franken. Wer sich von dieser Zahl nichts verspricht, ist schon richtig informiert.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, wo es am meisten Gratisguthaben gibt. Sie lautet, was ein Guthaben ohne Einzahlung kostet, wenn Bedingungen daran hängen. Ein Aktionsguthaben lässt sich praktisch nie auszahlen; sein Wert steckt nicht im Nennbetrag, sondern in dem, was daraus werden darf. Genau das ist der Gegenstand dieser Seite. Wir schauen auf zwei bewilligte Veranstalter, auf acht ausländische Plattformen, die Schweizer Spielende trotzdem antreffen, und auf den Preis, den jede der beiden Gruppen verlangt: die einen in Bedingungen, Quoten und Registrierungshürden, die anderen in dem, was in der Schweiz fehlt.
Die zehn Anbieter auf einen Blick
Wer Sportwetten in der Schweiz anbieten darf, ist keine Frage des Marketings. Es sind genau zwei Veranstalter, je einer für sein Gebiet, und daneben eine Reihe ausländischer Plattformen ohne jede Schweizer Bewilligung. Diese Aufteilung zuerst zu verstehen, spart später Geld — weil die Bedingungen, die ein Schweizer Recht überhaupt erst erzwingt, bei den Auslandmarken gar nicht existieren.
Die Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Sie ist bewusst keine Rangliste im Sport-Sinn: eine Bewilligung ist kein Sieg, sie ist eine Voraussetzung, die andere nicht erfüllen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit dem gemeldeten Sitz der Bewilligung füllt sich nach unten nicht, und das ist keine Lücke in der Erhebung, sondern die Auskunft selbst. Eine Bewilligung, die in Curaçao, Malta oder sonst wo erteilt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung; sie bindet hier niemanden, weder die Veranstalterin noch den Staat noch die Spielenden. Was in der Tabelle als «keine Schweizer Bewilligung» steht, ist deshalb keine abgeschwächte Form von Bewilligung, sondern eine andere Kategorie von Anbieter.
Der zweite Blick gehört den Einsätzen. Sporttip nimmt Einzel- und Kombinationswetten ab CHF 1 an, bis CHF 1’000 pro Wette, und Systemwetten bis CHF 10’000. Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Bei den acht Auslandsplattformen steht in der Schweiz nichts dergleichen: kein Wallet, das einheimischem Recht folgt, keine Limite, die ein hiesiges Gericht durchsetzen könnte. Der Wettende setzt dort ohne Schweizer Sicherheitsnetz, und was der Anbieter an Einsätzen zulässt, ist dessen eigene Hausordnung.
Wer die Reihenfolge in der Tabelle für eine Empfehlung hält, hat sie falsch gelesen. Sie ordnet die Bewilligung, nicht die Brauchbarkeit. Ein Spieler, der in Genf wohnt und ein Gratisguthaben sucht, hat bei Swisslos Sporttip kein Konto — er liegt ausserhalb des Vertragsgebiets, und daran ändert keine Aktion etwas.
Grundlagen: was ein Guthaben ohne Einzahlung wert ist
Ein Startguthaben ist kein Geschenk, sondern eine befristete Erlaubnis, mit fremdem Geld zu spielen. Die Erlaubnis hat eine Laufzeit, einen Verwendungszweck und eine Auszahlungssperre. Wer diese drei Punkte prüft, bevor er den ersten Wettschein ausfüllt, kennt den Wert der Aktion bereits — und muss sich danach über die Zahl im Werbebanner keine Gedanken mehr machen.

Das Schweizer Gratisspielguthaben ist der klarste Fall. Es braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilte. Vierundzwanzig Zustimmungen bedeuten nicht vierundzwanzig Aktionen, die ein Spieler überall sieht: das sind Einzelgenehmigungen für Gratisspielangebote einer Veranstalterin, die nur in sechs Kantonen tätig sein darf. Wer auf der Suche nach Gratisguthaben die Landkarte falsch herum hält, sucht in Zürich nach einem Angebot, das in Lausanne beheimatet ist.
Wie so ein Angebot aussieht, wenn es läuft, zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie dauerte, wie oben erwähnt, insgesamt sieben Aktionstage. Wer innerhalb von sieben Tagen den Code eingab, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, und zwar im verifizierten Konto, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, jedes dreissig Tage gültig, jedes nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion für knauserig halten. Zehn Franken, an sieben von rund achtzig Tagen, für ein Publikum, das ohnehin im Stadion sass. Interessanter ist die andere Lesart: sie zeigt das Format, in dem in der Schweiz überhaupt Gratisguthaben entsteht. Ein Code, der nur an einem Ort und nur in einem Zeitfenster auftaucht, eine Verifikation, die schon gelaufen sein muss, und eine Verfallszeit von dreissig Tagen, die schneller um ist als die nächste Gehaltsabrechnung. Es gibt kein Startguthaben, das einfach auf einen zu wartet.
Was ein solches Guthaben wirklich einbringt, lässt sich mit einer Beispielrechnung zeigen. Nehmen wir die CHF 10 aus dieser Aktion und einen Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, keine echte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent; der Rest, ungefähr 5 Prozent, ist die Marge der Veranstalterin. Von einer Gratiswette, deren Einsatz nicht mitbezahlt wird, bleibt demnach im Durchschnitt der Anteil von CHF 10 mal 0.90 geteilt durch 1.90 mal dem Quotenschlüssel von 0.95 — also eine Spanne von etwa CHF 4.40 bis CHF 4.60, je nachdem, wie genau die Quoten des angebotenen Marktes liegen. Das ist der erwartete Ertrag über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne und schon gar kein Gewinn.
Der Unterschied zwischen den zehn Franken auf dem Konto und den rund viereinhalb Franken, die davon übrig bleiben, ist die Marge. Sie steckt nicht in einer Zeile der Teilnahmebedingungen. Sie steckt in jeder Quote, und dort bleibt sie, egal ob der Einsatz gekauft oder geschenkt wurde. Rechnen wir dieselben zehn Franken als gewöhnliche Wette: der Einsatz wird bei einem Gewinn mitbezahlt, aus CHF 10 werden bei Quote 1.90 also CHF 19 zurück. Bei einem Gratisguthaben, bei dem der Einsatz einbehalten wird, ist es diese Rückzahlung nicht, die zählt, sondern die Nettoverbesserung, und die fällt deutlich kleiner aus als der Nennbetrag suggeriert.
Dazu kommen zwei Termine, die die meisten überlesen. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und in den Bedingungen der Loterie Romande steht dieselbe Sperre. Was aus einer Gratiswette entsteht, ist in beiden Häusern etwas anderes als Geld auf dem Konto — es ist Gewinn, der sich auszahlen lässt, während der geschenkte Teil selbst liegen bleibt. Und wer bei Swisslos nach einem Gewinn Geld abziehen will, hat innerhalb von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Der Weg vom Guthaben zum eigenen Konto ist also nicht die Einbahnstrasse, die er in der Werbung zu sein scheint.
Die praktische Konsequenz für den Leser lässt sich in einem Satz sagen: ein Startguthaben ist die Eintrittskarte, nicht der Hauptgewinn. Wer ohne Einzahlung Wetten ausprobieren will, bekommt dafür bei den Schweizer Veranstaltern, wenn überhaupt, einen kleinen Betrag mit kurzer Laufzeit. Wer Wettbeträge in anderer Grössenordnung ausprobiert, tut das mit dem eigenen Geld, und die Bedingungen, die dieses Geld schützen sollen, sind bei den bewilligten Anbietern strenger formuliert als bei den übrigen auf dieser Seite.
Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossenes Angebot
Dass es in der Schweiz überhaupt so wenig Gratisguthaben gibt, ist keine Zurückhaltung der Anbieter, sondern die Folge eines Gesetzes, das den Markt auf zwei Veranstalter zuschneidet. Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission hat hier nichts zu sagen, weil sie nur die Casinos beaufsichtigt. Bewilligungen werden für den Veranstalter und für jedes einzelne Spiel erteilt, und sie gelten nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach «dem dritten Schweizer Anbieter» sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Die beiden Häuser teilen sich das Land. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Für einen Gratisguthaben-Jäger heisst das: die halbe Schweiz ist für die eine Hälfte der Angebote nicht erreichbar, und keine Aktion ändert daran etwas.
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer ein Konto eröffnet, um an ein Gratisguthaben zu kommen, durchläuft dieselbe Prüfung wie jeder andere — es gibt bei Swisslos keinen schnelleren Weg ins Konto für Aktionsteilnehmer.
Was überhaupt gespielt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über die entsprechende Entscheidung verfügt.
Von diesen zwei Veranstaltern abgesehen, darf in der Schweiz niemand Sportwetten annehmen. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst — hat hier keine Geltung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Auskunft, und die andere lautet: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden, und es existiert kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle, auf die ein Spieler sich berufen könnte.
Bemerkenswert ist der Umgang des Staates mit diesen Plattformen. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und nennt Interwetten und bet-at-home als Beispiele, bet365 als auf der Liste stehend. Die Sperrliste ist also keine Mauer, sie ist eine Erschwernis. Wer sie umgeht, findet die Seite trotzdem.
Dasselbe gilt für das Geld. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartenorganisationen Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren würden, kennt die Schweiz nicht — wer von einer solchen Sperre liest, liest von einem anderen Land.
Und die Steuer, weil sie in der Werbung gern verschwiegen wird: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, darüber hinaus steuerbar. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen Wettenden mit gewöhnlichen Einsätzen ist die Frage praktisch bedeutungslos: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht — wer eine nennt, nennt eine, die es nicht gibt. Wer seinen eigenen Fall klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Am Ende steht ein Vergleich, der nicht in einem Satz aufgeht. Der bewilligte Markt bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossenes Angebot an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Markt bietet Vielfalt, aber keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und Gewinne, die von der kantonalen Praxis anders behandelt werden. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «der sichere Weg». Wer das behauptet, verkauft etwas.
Verantwortungsvolles Wetten: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Der wirkungsvollste Schutzmechanismus im Schweizer Wettmarkt kostet nichts und ist trotzdem unbeliebt, weil er vor dem ersten Wettschein erledigt werden muss. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Man kann über die Höhe streiten. CHF 9’999 als Tagesverlust ist für die Selbstbeherrschung eine Zumutung, für die Aufsicht aber das gesetzlich vorgesehene Modell: Limiten setzt die spielende Person, nicht der Staat, und das Geldspielgesetz verlangt lediglich, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat fordert. Die Senkung wirkt unmittelbar, die Erhöhung hängt fest. Dieser eine Satz ist der einzige Teil des Schweizer Spielerschutzes, der einen ungeduldigen Spieler wirklich bremst: er kann seinen Verlust in drei Sekunden drosseln, aber nicht in drei Sekunden ausweiten.
Die 72 Stunden sind Hausrecht, nicht Gesetz. Die Vorschrift verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Es lohnt sich, solche Fristen den Bestimmungen zu entnehmen und nicht dem Gefühl, weil sie sich von Land zu Land unterscheiden und in der Schweiz dreimal länger dauern dürfen als das Minimum.
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem der Schweizer Markt mehr kann als jede Werbebotschaft: die freiwillige Selbstsperre hat Zähne, und sie trifft nicht nur ein Produkt, sondern den Zugang zu Geldspielen insgesamt. Bei den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung steht dieser Mechanismus nicht zur Verfügung, weil sie nicht an das Register angebunden sind.
Wer wissen will, was eine Sperre rechtlich bedeutet, findet es im Gesetz und nicht in einer AGB-Zeile: ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein freiwilliger Ausschluss lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Ein Startguthaben ersetzt diese Disziplin nicht, es stellt sie auf die Probe. Wer bei der Loterie Romande zehn Franken geschenkt bekommt, die dreissig Tage gültig sind, hat einen Kalender im Nacken und einen Anreiz, das Guthaben zu nutzen statt es verfallen zu lassen. Das ist die kleine, gut getarnte Mechanik hinter jeder Gratiswette: sie erzeugt eine Frist, und Fristen erzeugen Einsätze. Wer seine Verlustlimite vorher setzt, merkt diesen Effekt kaum. Wer sie im Kopf setzt, merkt ihn.
Die Prüfung der Abläufe ist ernüchternd, wo sie es sein muss. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde eine Sportwette in 47,5 Prozent von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Von «strenger Kontrolle am Tresen» lässt sich nach dieser Zahl nicht sprechen. Der Schutz liegt bei den Konten und den Registern, nicht an der Verkaufstheke.
Neukundenangebote: Laufzeit, Verwendungszweck, Auszahlbarkeit
Wer die Angebote für neue Wettende prüft, muss drei Eigenschaften unterscheiden, die in der Werbung wie eine aussehen. Die Laufzeit sagt, bis wann das Guthaben verfällt oder die Quote gilt. Der Verwendungszweck sagt, worauf das Guthaben gesetzt werden darf. Die Auszahlbarkeit sagt, ob am Ende Geld auf dem Konto steht oder nur Guthaben, das weiterhin dem Anbieter gehört. Nur der dritte Punkt entscheidet über den Wert.
Schweizer Gratisspielguthaben scheitert an der letzten Prüfung. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, und bei Swisslos ebenfalls nicht, wenn es aus einer Promotion stammt. Das heisst nicht, dass die Aktion wertlos ist. Es heisst, dass sie eine Wette ist und kein Geldgeschenk: fällt der Tipp, ist der Vorgang vorbei; fällt er nicht, wird der Gewinn auszahlbar, der geschenkte Teil nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Einzahlung mitspielen will, sollte diesen Unterschied vor der ersten Wette kennen, weil er die einzige Zahl im Banner relativiert.
Die zweite Prüfung ist der Verwendungszweck, und hier steht in der Schweiz eine ungewöhnliche Bedingung. Bei Swisslos werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Gratisguthaben-Spieler ist das ein zweischneidiger Paragraph: der Einsatz kommt zurück, aber das Gratisguthaben verliert seine Gelegenheit, und ein Konto, das mit geschenktem Guthaben experimentiert, trifft solche Konstellationen häufiger als ein routinierter Spieler.
Der Kombiboost zeigt, wie Boni in Sporttip aussehen, wenn sie keine Gratiswette sind. Er gilt nur online, im Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Staffel einmal liest, sieht das Muster: nur der oberste Wert sieht attraktiv aus, und der oberste Wert verlangt fünfzehn zutreffende Voraussagen mit Mindestquote in einer einzigen Wette. Die Grenze ist also nicht Fünfzehn, sie ist die Zahl der Tage, die ein durchschnittlicher Spieler dafür braucht, verbunden mit dem Risiko, dass eine Voraussage schon unterwegs bricht.
Auch die Quoten- und Profitboosts sind enger gefasst, als der Name verrät. Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der teuerste: wer eine geboostete Wette früh auszahlt, verliert den Aufschlag, und Cash-Out ist genau das, was ungeduldige Spieler gern nutzen.
Der Cash-Out selbst lohnt eine eigene Betrachtung, weil er wie ein Schutz wirkt und keiner ist. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten. Zusammengefasst: der Anbieter kauft die Wette zu einem Preis zurück, den der Anbieter bestimmt. Das ist kein Ausstieg zu fairen Bedingungen, es ist ein Handel.
Dann sind da die Regeln, die der Leser nie im Werbetext findet und die trotzdem über den Ausgang entscheiden. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese fünf Rappen sind keine Kleinigkeit für einen Zehn-Franken-Spieler — die letzte Rundung läuft immer in Richtung Anbieter.
Die letzte Frist dieses Abschnitts ist die reinigende. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man es mit einem Konto vergleicht, das man selten öffnet — und ein Gewinn aus einem Gratisguthaben ist der typische Fall eines Kontos, das nach der Aktion liegen bleibt.
Auf der Guthabenseite gibt es wenigstens einen Weg hinein. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ist Geld erst einmal im Wallet, gelten die Zahlen, die für dieses Konto überall gelten: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der letzte Satz ist die interessanteste Klammer: das Konto darf nie die Schwelle erreichen, ab der es weiss, wie viel darin liegt.
Bei der Loterie Romande sehen die Zahlen ähnlich aus und funktionieren anders. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos liegen die Schwellen gleich: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Verglichen mit dem, was Gratisguthaben verspricht, ist das eine nüchterne Bilanz. Der Nennbetrag liegt bei zehn Franken, der erwartete Ertrag bei etwa viereinhalb, die Gültigkeit bei dreissig Tagen, und auszahlen lässt sich nur, was daraus gewonnen wurde. Wer die Aktion als Anlass nimmt, eine Verlustlimite zu setzen, hat mehr gewonnen als den Betrag.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Plattformen in der Reihenfolge, in der Schweizer Spielende ihnen begegnen. Jede Bewertung schliesst mit dem Urteil der Redaktion, und dieses Urteil ist nirgends die Bewilligung selbst — sie steht bei allen acht Auslandsmarken auf derselben Stufe, was die Bewertung erst interessant macht.
Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Anbieter im Vertragsgebiet für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa — eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot ist das eines Hauses, das weiss, wie wenig es verkaufen muss. Einzel- und Kombinationswetten ab CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000, wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht annimmt. Wer nach dem Vielfachen einer Auslandplattform sucht, findet hier die Gegenposition: die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist niedriger als das, was ein grösserer Spieler an einem Wochenende auf grosse Ligen setzt, und sie ist nicht verhandelbar.
Als Gratisguthaben gibt es hier nichts Dauerhaftes. Freies Spielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und eine Promotion, aus der es stammt, ist nicht auszahlbar. Dafür stimmt der Rest des Ökosystems: PostFinance Pay als Zahlungsart, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach eine mögliche Kommission von 3 Prozent, und ein schweizweites Sperrregister, das eine unbefristete Selbstsperre auch für Casinos verbindlich macht. Die selbst gewählte Limite von 1, 7 und 30 Tagen steht vor der ersten Wette, mit einer Senkung, die sofort greift, und einer Erhöhung, die 72 Stunden kostet.
Der eigentliche Preis dieses Angebots ist die Reichweite. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, bekommt das Konto nicht, und wer das Konto hat, bekommt Gratisguthaben nur, wenn die Gespa es vorher genehmigt hat und das Haus eine Aktion daraus macht. Beide Bedingungen liegen nicht beim Wettenden. Was das für einen Westschweizer bedeutet, wird beim nächsten Anbieter deutlich.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin und die einzige dokumentierte Gratisguthaben-Aktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier steht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht, und auch hier ist ein Online-Konto nur für Personen aus dem eigenen Gebiet zu haben.
Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das ist die Zeile, die für diese Seite zählt.
Denn hier lief die Aktion, die als Muster für Schweizer Gratisguthaben gelten kann: «JouezSport – Patinoires et Stades»die sich über sieben Aktionstage erstreckte. Wer innerhalb von sieben Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, und zwar im verifizierten Konto, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist kein Neukundenangebot im üblichen Sinn. Der Code lag im Stadion, nicht im Netz, und wer kein verifiziertes Konto hatte, musste erst eines anlegen, bevor er ihn einlösen konnte.
Genau darin liegt die Bewertung dieses Hauses für Frei-Wetten-Suchende. Wer in der Westschweiz wohnt und ein bestehendes Konto hat, für den war die Aktion ein überschaubarer Zusatz, über dessen Wert nach vier bis fünf Franken pro Wette entschieden ist. Wer das Gratisguthaben als Produktversprechen liest, hat die Bedingung überlesen, die es erzeugt: der Anlass war eine siebentägige Einlösefrist, kein Dauertarif. Und wer nach einem dritten Anbieter sucht, weil ihm einer zu klein ist, wird keinen finden — die Loterie Romande ist für Westschweizer die einzige bewilligte Adresse, mit allen Bedingungen, die das mit sich bringt.
Betclic: ohne Schweizer Bewilligung, aber mit einem Namen, der vielen vertraut ist
Betclic gehört zu den acht Plattformen, die in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung anbieten. Es hat keine Schweizer Bewilligung, und die Bewilligung, die gemeldet wird, hat in der Schweiz keine Geltung. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains der Plattform können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Für einen deutschen oder französischen Namen, der vielen vertraut ist, ist das die entscheidende Einschränkung, und man kann sie nicht mit Werbematerial beiseite schieben. Wer bei Betclic setzt, setzt in einem fremden Rechtsrahmen: die Identitätsprüfung folgt der Hausregel, die Verlustlimiten folgen der Hausregel, und die Frage, wer bei einem Streit entscheidet, beantwortet kein Schweizer Gericht.
Wer trotzdem hier landet, tut es meist aus einem von zwei Gründen: die Fussballabdeckung wirkt auf den ersten Blick breiter als die geschlossene Liste der zugelassenen Wettkämpfe, oder er kennt den Namen aus dem Ausland. Ob das den Verlust der Schweizer Schutzmechanismen aufwiegt, ist eine Wahl, keine Selbstverständlichkeit, und sie sollte nach der Lektüre der eigenen Hausregeln fallen und nicht nach der Optik der Startseite.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem breiten Spielangebot als Aushängeschild
Fezbet bietet Sportwetten in der Schweiz ohne Bewilligung an; die gemeldete Bewilligung bindet in der Schweiz niemanden. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains, die auf der Gespa-Sperrliste landen können. Die Parameter sind damit dieselben wie bei jeder anderen Plattform in dieser Gruppe, und genau das ist die Beobachtung, die eine Bewertung tragen muss: die acht Namen unterscheiden sich in ihrer Schweizer Rechtsstellung überhaupt nicht.
Was bleibt, ist die Frage, wofür jemand die Plattform überhaupt ansieht. Wer Sportwetten mit einem umfangreichen Spielangebot in einem einzigen Konto bündeln will, findet dort, was er sucht, und trifft zugleich auf ein Umfeld, in dem Vermischung von Wett- und Casinoprodukten normal ist. Genau diese Vermischung ist im Schweizer Modell getrennt: Casinos und Sportwetten haben verschiedene Bewilligungen und verschiedene Schutzregeln. Wer das als Bequemlichkeit liest, zahlt sie mit dem Verlust der Trennung, und das ist der eigentliche Preis dieses Kontos.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit deutschem Namen und deutscher Anmutung
WirWetten tritt mit einem deutschsprachigen Namen an, der in der Schweiz eine gewisse Vertrautheit suggeriert, und bietet hier dennoch ohne Bewilligung an. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht — das ist der Kern, den man an diesem Namen besonders leicht überliest. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperren möglich.
Die deutschsprachige Oberfläche ist das stärkste Verkaufsargument, und sie ist kein Schutzversprechen. Für einen Spieler aus der Deutschschweiz ist sie bequem: gleiche Sprache, gleiche Sportarten, ähnliche Auszahlungswege. Die Verlustlimite aber, die er bei Swisslos vor der ersten Wette setzen müsste, existiert bei WirWetten nur, wenn das Haus eine anbietet, und ihre Durchsetzung hängt an einer Rechtsordnung, die den Schweizer Spieler nicht kennt. Ein Konto in vertrauter Sprache ist kein Konto unter vertrauter Aufsicht.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem breiten Bonusapparat
20Bet bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an, nicht an das Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperren möglich. Wer den Namen auf einer Vergleichsseite findet, findet ihn meist über das Bonusangebot, und dort liegt das Problem, das diese Anbieterkategorie für Neukunden besonders teuer macht.
Aktionsguthaben und Bonusbedingungen sind in der Schweiz nur deshalb so karg, weil die Aufsicht sie vorher genehmigen muss; ein ausländischer Anbieter darf deutlich grössere Versprechen in den Vordergrund stellen, ohne dass eine Schweizer Behörde sie prüft. Ist der Bonuswert an Umsatzbedingungen gebunden, entscheidet die Höhe der Bedingungen über den Ertrag, und je grösser die Zahl im Banner, desto schwerer wiegt in der Regel der Weg dahin. Wer hier auf die Bannerzahl schaut, sollte dieselbe Rechnung anstellen wie bei den zehn Franken aus der Westschweiz: der Nennbetrag ist nicht der Ertrag.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-Konten als Kernargument
Rainbet bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an und richtet sich an ein Publikum, das vor allem eines sucht: Wege, die der Schweizer Kontorahmen nicht kennt. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperren möglich. Hier stösst der Schweizer Schutzmechanismus an eine harte Grenze, denn im bewilligten Markt werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht.
Wer regelmässig mit einer solchen Plattform arbeitet, sollte sich zwei Fragen ehrlich stellen: wer ihn zur Rechenschaft zieht, wenn das Konto gesperrt wird, und wie er den Vorgang gegenüber der Steuerbehörde belegen will. Für eine Schweizer Steuererklärung ist es die ungünstigere Konstellation, denn die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandeln. Das ist kein Randthema. Es ist der Punkt, an dem ein Konto ohne Schweizer Aufsicht zusätzlich Geld kostet.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, mit Sport und Casino in einem Konto
MyStake bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrregisteranschluss, mit Domains, die auf die Sperrliste gesetzt werden können. Der Anbieter steht für ein Modell, in dem Sportwetten und Casino unter einem Dach liegen, und dieses Modell ist im Schweizer Recht ausdrücklich in zwei Bewilligungen getrennt.
Interessant ist für einen Schweizer Leser etwas anderes: eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt in einem schweizweiten Register und erstreckt sich auf Casinos einschliesslich Online-Casinos und auf Liechtenstein. Bei einer Plattform ohne Anschluss an dieses Register läuft eine solche Sperre ins Leere. Wer weiss, dass sein Umfeld mit Geldspielen schnell zu viel wird, hat in dieser Kategorie keinen Mechanismus, der ihn von selbst stoppt — nur die eigene Entscheidung.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste der Aufsicht genannt
bet-at-home bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung der gemeldeten Bewilligung hier, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg. Bemerkenswert ist etwas anderes, was diesen Namen aus der Gruppe hebt: die Gespa nennt bet-at-home als Beispiel für Domain-Hopping, und das Unternehmen gehört damit zu den Anbietern, die die DNS-Sperren der Schweizer Telekommunikationsanbieter bereits umgangen haben. Die erste Sperrliste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Das ist die klarste Auskunft über diese Kategorie, die die Schweiz zu geben hat: der Anbieter wechselt die Adresse, und das Blockieren wird zur Daueraufgabe. Wer nach dem Block wieder hinfindet, sollte sich nicht für clever halten. Er befindet sich an einem Ort, an dem die Schweizer Behörde ihn ausdrücklich nicht haben will, und die Argumente dagegen sind nicht moralischer Natur, sondern praktisch: kein Schutz, kein Register, keine Fairplay-Kontrolle. Als Anbietername in einem Vergleich ist bet-at-home deshalb vor allem ein Beleg dafür, wie der Schweizer Markt die Grenze zieht.
BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung, im Krypto-Segment zu Hause
BetPanda bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an und positioniert sich im Umfeld der Krypto-Plattformen. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperren möglich. Was bei Rainbet als Kernargument beschrieben ist, gilt hier als Umfeld: Zahlungswege, die im bewilligten Schweizer Markt nicht vorkommen, weil Gewinne und Guthaben dort ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers fliessen.
Für die Bewertung bleibt wenig Spielraum. Wer ein solches Konto führt, tauscht Gebührenfreiheit und Anonymität gegen Schweizer Schutz, und der Tausch ist selten so vorteilhaft, wie er im ersten Moment wirkt. Der Grund ist nicht das fehlende Versprechen, sondern das fehlende Werkzeug: es gibt keine Schweizer Adresse, an die sich ein Spieler wendet, wenn etwas schiefgeht — weder eine Aufsichtsbehörde noch ein Gericht mit Zuständigkeit. Das ist der ganze Preis, und er wird erst fällig, wenn es zu spät ist.
Häufige Fragen zum Gratis-Startguthaben in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz überhaupt Spielguthaben, ohne vorher einzuzahlen?
Ja, aber nur mit der vorherigen Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Daraus entsteht kein Dauerangebot, sondern eine befristete Aktion mit fester Stückzahl. Wer ohne Einzahlung spielen will, findet in der Schweiz also nur, was gerade läuft.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Sie dauerte sieben Aktionstage. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Lässt sich ein Aktionsguthaben auszahlen?
Nein, und das unterscheidet es von einem Gewinn. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, bei Swisslos ebenfalls nicht, wenn es aus einer Promotion stammt. Auszahlbar ist nur, was aus Wetten mit diesem Guthaben entsteht. Der geschenkte Teil bleibt auf dem Konto, bis er gesetzt oder verfallen ist.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Registrierung bei Swisslos erfüllen?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Beim Fürstentum Liechtenstein ist der Wohnsitz ausreichend; eine Schweizer Wohnadresse ist dort nicht nötig.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und welche Regeln gelten für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, die Obergrenze bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Für eine Systemwette liegt die Obergrenze bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Warum braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Weil freie Spiele und freies Spielguthaben unter das Geldspielgesetz fallen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht angeboten werden dürfen. Die Veranstalterin darf also nicht selbst entscheiden, ob sie Gratisguthaben verteilt. Diese Genehmigungspflicht ist der Grund, weshalb der Schweizer Markt so viel Gratisguthaben nicht kennt.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
