Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: Die Schweiz macht daraus eine Rechnung, die selten aufgeht

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Ein Bonus, für den man nichts einzahlen muss, ist in der Schweiz kein Marketingkniff, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und wer sie gibt, hält die Beträge klein. Wer auf der Suche nach einem Anbieter mit Bonus ohne Einzahlung durch die Suchtreffer geht, landet deshalb fast immer bei zwei Organisatoren mit Wohnsitzpflicht und einer Handvoll ausländischer Seiten, die keinen Franken Schutz mitbringen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand Oktober 29, 2026; Grundlage für die Bewilligungsangaben ist das Geldspielgesetz mit den Bewilligungen und Verzeichnissen der Gespa als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bedingungen statt beworbener Beträge

Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt keiner Werbelogik. Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, fragt nach dem Betrag — und bekommt damit die unwichtigste Zahl der ganzen Angelegenheit. Interessant sind drei andere Grössen: ob die Aktion überhaupt bewilligt werden durfte, ob das Guthaben auszahlbar ist und wie lange es lebt. Genau danach ordnet der Abschnitt mit der nachfolgenden Tabelle.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Tabelle enthält nur Angaben, die die jeweilige Seite selbst oder die Aufsichtsbehörde belegt. Wo zu einem Haus nichts steht, steht nichts — ein Strich wäre schon eine Aussage, die niemand getroffen hat.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BC Game keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BassBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
1Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz

Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Das ist kein Ausreisser, sondern die vollständige Struktur des Schweizer Sportwettenmarkts: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Wer eine ausländische Bewilligung vorweist, hat damit gegenüber der hiesigen Aufsicht nichts in der Hand — sie entfaltet hier keine Wirkung, unabhängig davon, in welchem Land sie erteilt wurde.

Dass die zehn Häuser verschieden sind, zeigen die Abschnitte in «Die zehn Anbieter im Einzelnen» im Detail. Was die Tabelle nicht zeigen kann, ist die Grösse der ausgelobten Beträge. Grund dafür ist nicht Zurückhaltung: Viele ausländische Häuser bewerben Gratisguthaben und Freiwetten offensiv, und über die Bedingungen dieser Angebote, ihre Auszahlbarkeit und ihre Dauer steht in den belegten Unterlagen nichts, was sich auf die Schweiz übertragen lässt. Wer dort etwas beanspruchen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst, bevor er einen Franken setzt.

Die Auswahl der zehn folgt dem Kriterium, das in der Schweiz überhaupt zählt: Hat das Haus eine Bewilligung, und wenn ja, welche. Erst innerhalb dieser Ordnung lohnt der Blick auf die Aktionsbedingungen.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt ist

Der Begriff kommt aus dem Marketing und beschreibt eine Sache: Der Kunde setzt kein eigenes Geld, bekommt aber Spielguthaben oder eine Freiwette gestellt. In der Schweiz heisst das im Gesetzestext Gratisspielguthaben, und an diesem Wort hängt bereits die halbe Antwort auf die Ausgangsfrage — Gratisguthaben ist nicht auszahlbar. Es dient dem Spiel, nicht der Auszahlung.

Damit ist die erste Enttäuschung gesetzt, und sie ist nicht verhandelbar: Guthaben aus einer Promotion kann in der Schweiz nicht auf ein Bankkonto. Was ausgezahlt werden kann, sind Gewinne, und wie die behandelt werden, entscheidet der jeweilige Anbieter in seinen Bedingungen. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist selbst ein Gewinn kleiner als die Quote vermuten lässt. Wer eine Quote von 2.10 gewinnt, bekommt gutgeschrieben, was die Wette abzüglich des gestellten Einsatzes einbringt. Das sind keine Betrugsdetails am Rand, das ist die Mechanik des Produkts.

Gratiswetten, Gratisguthaben und was «ohne Einzahlung» nicht heisst

«Ohne Einzahlung» heisst genau eines: Es fliesst kein Geld vom Kunden zum Anbieter, bevor die Aktion greift. Es heisst nicht, dass keine Bedingungen greifen. Eine Aktion kann mit Wohnsitzpflicht verbunden sein, mit einer Altersgrenze, mit einer Frist zur Eingabe eines Codes, mit einer begrenzten Stückzahl, mit einer Gültigkeitsdauer für das Guthaben. In der Schweiz ist zusätzlich eine Hürde vorgelagert, die es in kaum einem anderen Markt gibt: Die Aktion selbst braucht die Zustimmung der Aufsicht.

Wer das übersieht, sucht an der falschen Stelle. Er sucht nach dem höchsten ausgelobten Betrag, während die Frage, die seine Auszahlung entscheidet, lautet: Wie ist die Aktion bewilligt, und was steht in ihren Bedingungen?

Die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Produkte

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Swisslos betreibt sein Wettangebot unter dem Namen Sporttip; Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Die Loterie Romande betreibt dasselbe Geschäft unter dem Namen Jouez Sport, mit Sitz in Lausanne und einer Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14.

Beide haben ein vertraglich umrissenes Gebiet. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz in diesem Gebiet voraus — wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist keine Willkür, sondern die Kehrseite des Modells, das den kantonalen Gemeinnützigkeitszweck finanziert.

Für den Leser dieser Seite heisst das: Die Auswahl an Schweizer Anbietern mit Bonus ohne Einzahlung ist nicht klein, sie ist zwei. Alles darüber hinaus ist kein Schweizer Angebot.

Die Rechtslage: warum Gratisguthaben nicht einfach verschenkt werden darf

Wer eine Wette platziert, tut das nach dem Geldspielgesetz im Rahmen eines Grossspiels. Sportwetten fallen ausdrücklich unter diesen Begriff, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse. Wer wissen will, welche Anbieter bewilligt sind, findet bei der Gespa die Bewilligungen; ein Verzeichnis weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Beide zusammen ergeben das, was umgangssprachlich «Lizenz» heisst und in Rechtstexten richtigerweise Bewilligung genannt wird. Und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Anbieter mit Sitz und Bewilligung im Ausland fällt damit nicht unter das Schweizer Regime — im Guten wie im Schlechten.

Der entscheidende Satz für diese Seite steht im Bonusartikel des Gesetzes: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Eine Schweizer Veranstalterin kann also nicht einfach eine Freiwette ausloben, um Kunden zu gewinnen; sie muss vorher fragen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl hinter der Beobachtung, dass in der Schweiz kaum etwas kommt: Es kommt wenig, weil wenig genehmigt wird.

Rechtsla | Wo die Bewilligung wirkt und wo sie endet

Der Bewilligungsvorbehalt ist der Grund, weshalb sich die Angebotslandschaft in der Schweiz so radikal von den Nachbarmärkten unterscheidet. In Deutschland, Malta oder Curaçao ist ein Gratisguthaben eine Marketingentscheidung mit Rechtsfolgen im Kleingedruckten. In der Schweiz ist es ein Verwaltungsakt. Diese Konstruktion schützt den Kunden vor dem, was lockt, und sie nimmt ihm gleichzeitig das, was lockt. Beides ist wahr, und beides gehört auf dieselbe Seite.

Zu den Bewilligungsbedingungen gehört mehr als die Erlaubnis selbst. Das Gesetz zieht eine geschlossene Liste dessen, was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Gespa führt dazu ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in seiner jeweils geltenden Fassung. Qualifikationsrunden erscheinen darin nur, soweit sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. E-Sport findet sich in diesem Verzeichnis nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Was ein Schweizer Anbieter an Märkten zeigen kann, ist also nicht seine Erfindung, sondern seine Genehmigung. Das erklärt, warum das Wettprogramm bei Sporttip und Jouez Sport schmaler aussieht als bei einem Haus mit Sitz in Valletta: Es ist nicht schmaler, weil man es nicht besser könnte, sondern weil es schmaler sein muss.

Auf der Auszahlungsseite zieht dieselbe Logik eine harte Grenze. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist dem Veranstalter untersagt. Wer dort spielt, ist identifiziert.

Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Diese Prozedur ist die Eintrittskarte — und sie ist die Stelle, an der eine ausländische Seite eine ganz andere Antwort gibt. Dort gibt es sie in dieser Form nicht.

Der ausländische Anbieter steht ausserhalb all dessen. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Der Spielende wird nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt.

Für den Leser, der tatsächlich eine Freiwette sucht, ergibt sich daraus die Frage nach der Dauer eines Kontos. Ein ausländisches Haus, dessen Domain morgen auf der Sperrliste steht, ist kein Haus, bei dem ein Spielguthaben einen Monat später noch abrufbar ist. Die Kehrseite des Schweizer Modells — zwei Anbieter, ein geschlossenes Wettprogramm, Wohnsitznachweis — ist der Preis für die Dauer.

Spielerschutz und Limiten: Aktionsguthaben ist nicht frei von Regeln

Der häufigste Denkfehler bei einem Gratisguthaben lautet, es sei gratis und deshalb ohne Folgen. Die Limiten des Spielerkontos sind nicht an die Herkunft des Guthabens gebunden. Wer spielt, spielt innerhalb seiner Limiten, auch wenn das Geld auf dem Konto nicht von ihm kommt.

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Limite, sondern der Spielende. Der Veranstalter muss verlangen, dass vor der ersten Teilnahme Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden, sei es für einen Tag, eine Woche oder einen Monat. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Nach Gesetz beträgt die Wartefrist für eine Erhöhung 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — ein Detail, das ein Leser nicht verwechseln sollte.

Damit ist auch gesagt, was in der Schweiz nicht existiert: eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Es gibt die selbst gesetzte Limite und es gibt das Kontingent des Anbieters. Bei Swisslos liegt es bei CHF 10’000 in 30 Tagen für den Kauf von Spielguthaben, bei einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Kauf und einem Guthabenstand, der CHF 9’999 nicht übersteigen darf. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer mit einem Freiguthaben anfängt, merkt davon zunächst nichts. Er merkt es, sobald er weiterspielt.

Sperren und das Register, das nicht bei der Domain endet

Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Diese Reichweite ist der eigentliche Wert: Eine Selbstsperre bei einem bewilligten Anbieter sperrt nicht nur ein Konto, sondern den Zugang zum gesamten bewilligten Angebot.

Gesetzlich ist die Spielsperre breiter angelegt. Sie erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre, und freiwillige Sperren können erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Ausgeschlossene Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: Der Schutz am Verkaufspunkt ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl steht hier, weil sie den Unterschied zwischen Regulierung auf dem Papier und Regulierung im Alltag zeigt.

Was ein Aktionsguthaben bei einem ausländischen Anbieter in diesem Zusammenhang bedeutet, ist schnell gesagt: nichts. Die Selbstsperre bei Swisslos oder der Loterie Romande wirkt nicht dort. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und entsprechend fehlt die Möglichkeit, sich mit einem Griff vom gesamten Angebot zu entfernen. Wer in einer Phase spielt, in der er das nicht sollte, verliert mit einem ausländischen Konto genau das Werkzeug, das ihm am meisten helfen würde.

Was ein Gratisguthaben den Spielenden tatsächlich ausgibt

Der Steuerpunkt ist bei einem so kleinen Betrag unspektakulär, verdient aber Genauigkeit, weil er oft falsch erzählt wird. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbesteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Vorjahr. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb lautet die ehrliche Antwort auf die Frage nach der Höhe: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Eine Freiwette von zwanzig oder dreissig Franken liegt weit unter jeder denkbaren Schwelle. In der Praxis heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür eine kantonale Praxis, die je nach Wohnkanton anders aussehen kann — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständiges Einkommen. Wer das für sich klären will, fragt seine kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Auf dieser Seite steht dazu eine allgemeine Information, keine Steuerauskunft.

Von den Einsätzen wird in der Schweiz keine Wettsteuer erhoben. Wer eine findet, hat sie erfunden.

Bonus und Freiwette: was die Aktionen real hergeben

Kommen wir zum Kern der Sache und damit zum Rechner, der die Werbung entzaubert. Eine Freiwette ist kein Geld. Ihr Wert liegt nicht im ausgelobten Betrag, sondern in dem, was nach der Quote übrig bleibt.

Nehmen wir einen Betrag, für den ein Beispiel in den Zahlen steht. Ein Gratisguthaben von CHF 10, wie es die Loterie Romande in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ausgab, lässt sich nicht auszahlen, es ist 30 Tage gültig, und wer es einsetzt, spielt mit einem Guthaben, das nicht sein eigenes ist. Setzt man dieses Guthaben, wie es der Typ der Freiwette verlangt — der Einsatz wird also nicht zurückgezahlt —, und legt einen zweiseitigen Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten zugrunde, dann ist der Erwartungswert negativ. Der Rechenweg ist einfach: Bei einer Quote von 1.90 lässt ein Markt über zwei gleichwahrscheinliche Ausgänge rechnerisch 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) an Auszahlung übrig, also rund 95 % der Einsätze. Die Marge des Veranstalters liegt damit bei etwa 5 % jedes gesetzten Frankens. Von einem Freiwettenbetrag von CHF 10 bleiben damit im Durchschnitt rund 50 Rappen Spielwert — und das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne. Selbst diese Schätzung hängt an einem weiteren Umstand: Auch der Eigenanteil der Freiwette kann verfallen, wenn niemand gewinnt, und ein Verfall ist kein Verlust, den eine Marge abmildert. Zwischen «kostet nichts» und «bringt etwas» liegt für den Leser eine Spanne, die von der Quote und der Marktmarge abhängt — nicht vom beworbenen Betrag.

Wie Sporttip seine Aktionsformen öffnet und schliesst

Sporttip arbeitet nicht mit Freiwetten, sondern mit Zuschlägen auf den Gewinn. Bekannt sind zwei Formen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

An dieser Stelle lohnt ein zweiter Blick auf die kleinste Zahl im Zuschlag. Wer fünf Voraussagen zu einer Kombination mit je 1.50 zusammenlegt, hat eine Gesamtquote von 7.59 und damit eine freundliche Zahl auf dem Wettschein. Wer diesen Anteil liest, hat die eigentliche Nachricht überlesen: Er muss fünf Spiele richtig treffen, um überhaupt in die kleinste Zuschlagsstufe zu gelangen. Der Zuschlag erhöht den Nettogewinn — er erhöht nicht die Chance auf ihn. Strukturell unterscheidet sich das kaum von einer Freiwette: Das zusätzliche Geld wird auf den Gewinnfall zugeschnitten, den der Spielende erst erreichen muss.

Die Aktion der Loterie Romande dagegen war eine echte Gratisspielaktion. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Zahlen sagen alles über die Grössenordnung, in der sich so etwas in der Schweiz bewegt: 7’000 Exemplare, zehn Franken, ein Aktionsfenster von nicht einmal drei Monaten. Es ist eine Marketingausgabe mit Obergrenze, nicht ein Kundenfang mit offener Schleuse.

Auf Schweizer Konten trifft das Freiguthaben auf eine Auszahlungsordnung, die der Kaufkraft der Aktion spottet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von all dem ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber geht es bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist darüber hinausgehende Beträge auf die angegebene IBAN. Bei beiden Häusern enthält der Aktionsbetrag also nicht mehr als zehn Franken Spielwert — eine Zahl, die gegen die Auszahlungsinfrastruktur dahinter verschwindend klein wirkt.

Der Wettschein entscheidet, nicht der Bonus

Wer eine Freiwette oder einen Gratiskredit bekommt, hält etwas in der Hand, das nur bei einem bestimmten Ausgang zu Geld wird, und auch dann nicht vollständig. Die Sporttip-Regeln für den Gewinnbetrag sind dafür die beste Illustration: Er ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht immer zu Lasten des Gewinns.

Ein paar weitere Regeln kosten ebenfalls, ohne dass sie im Marketing auftauchen. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betreffende Voraussage die Quote 1.00 — die Kombination verliert damit einen wesentlichen Teil ihres Ertrags. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Der Cash-Out schliesslich, von vielen Häusern als Freiheit verkauft, ist bei Sporttip bewusst eng gefasst: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn — er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt zudem ein laufender Boost. Der Preis für das vorzeitige Geld ist also doppelt: einmal in der Höhe des Betrags, einmal im verlorenen Zuschlag.

Für die Frage nach dem Gratisguthaben heisst das: Es gibt zwei Stufen, an denen der Einsatz sich entscheidet. Erst wird die Quote gewählt, dann das Verhalten während des Spiels. Der Bonus betrifft nur die erste Hälfte der Rechnung.

Auch bei einem Aktionsguthaben gibt es fristgebundene Fallen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Guthaben vergisst, verliert es nicht an den Anbieter, sondern an den Gemeinnützigkeitszweck — was den Verlust nicht kleiner macht, aber erklärt, wohin das Geld fliesst.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Bewilligung als Preis für ein schmales Angebot

Sporttip ist eines von zwei bewilligten Sportwettenangeboten der Schweiz und läuft unter der Organisatorschaft der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Bewilligt ist es als Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten — also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich; die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der Einsatzrahmen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern Sache des Veranstalters: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Guthaben von zehn Franken arbeitet, berührt die Obergrenze nie — und merkt dafür, dass die Untergrenze bei einem Franken eine ganz bestimmte Art von Wette nahelegt: die kleine, häufige, breit gestreute. Genau das ist nicht das Verhalten, das eine Kombination mit fünf richtigen Voraussagen belohnt.

Ein Detail zum Aufladen: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lässt sich online oder per Einzahlungsschein kaufen, mit Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer ausschliesslich mit einem Gratisguthaben spielen will, kommt mit keiner dieser Zahlen in Berührung — bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Die Beurteilung: Sporttip ist nicht das Haus für einen Bonus ohne Einzahlung, und es versucht auch nicht, eines zu sein. Wer hier ein Konto eröffnet, kauft sich den Zugang zu einem rechtlich geschützten, identifizierten, limitengesteuerten Angebot mit einem Wettprogramm, das eine Genehmigungsliste abbildet. Der Kombiboost mit seinen 5 % ab vier richtigen Voraussagen ist kein Ersatz für eine Freiwette; er ist ein Zuschlag für Spieler, die ohnehin kombinieren. Wer einen Gratisbetrag sucht, wird hier nichts finden — wer dagegen einen Anbieter sucht, der bei einer Beschwerde eine Adresse und ein Verfahren hat, findet genau das.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): die Aktion mit Stückzahl

Jouez Sport ist das Westschweizer Pendant und läuft unter der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Auch hier stehen Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa. Das Konto ist auf die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis beschränkt. Die Loterie Romande nennt für die Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Hier steht tatsächlich ein Gratisguthaben im Raum — das CHF 10 aus «JouezSport – Patinoires et Stades», ausgegeben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, erhältlich für Kundinnen und Kunden, die innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. Die drei Zahlen, die diesen Aktionsbetrag definieren, sind 7’000 Stück, 30 Tage Gültigkeit und Nichtauszahlbarkeit. Die Aktion war ein Angebot an ein Publikum, das im Stadion war, und an sonst niemanden.

Auf der Auszahlungsseite gelten höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Beträge gehen auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Die Beurteilung: Wer in der Westschweiz wohnt, hat bei Jouez Sport den einzigen Fall in diesem Vergleich, in dem ein Schweizer Anbieter ein echtes Gratisguthaben ausgibt. Die Aktion ist vorbei, ihre Struktur bleibt aber die beste Antwort auf die Frage, was in diesem Markt möglich ist: zehn Franken, siebentausend Mal, dreissig Tage, nicht auszahlbar. Wer sich davon mehr erwartet hat, hat sich vom Begriff «Bonus» leiten lassen und nicht von der Rechnung.

20Bet: Registrierung ohne Schweizer Adresse

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine im Ausland berichtete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS-Sperre blockiert werden.

Für einen Spielenden heisst die fehlende Anbindung zuerst eines: keine Wohnsitzprüfung, keine Ausweiskontrolle gegen eine Adressdatenbank, keine Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Wer aus einem Kanton kommt, in dem ihn Sporttip nicht aufnimmt, oder wer keine Identitätsprüfung durchlaufen will, findet hier genau diesen Unterschied vor. Er findet damit aber auch die Kehrseite: eine Selbstsperre bei einem bewilligten Schweizer Anbieter wirkt dort nicht, und eine Auszahlung setzt kein Konto im eigenen Namen voraus, weil das Schweizer Recht die Kontobindung nur für die bewilligten Veranstalter vorschreibt.

Die Beurteilung: Der Verzicht auf die Schweizer Prüfkette ist bei 20Bet kein Nebeneffekt, sondern der eigentliche Unterschied zu allem, was oben steht — und er wird erst dann zum Problem, wenn ein Konto gesperrt, eine Domain gewechselt oder ein Gewinn strittig wird. In diesem Moment gibt es keine Adresse, an die sich ein Wettender in der Schweiz wenden kann.

myBet: Konto ja, Schweizer Schutz nein

myBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland berichtete Bewilligung hat hier keine Wirkung, eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Praktisch bedeutet das: Die Eröffnung eines Kontos hängt nicht an einem Schweizer Wohnsitz, die Einzahlung braucht keinen Einzahlungsschein und keinen Mindestbetrag von CHF 20 wie bei Swisslos, und die Limiten, die das Geldspielgesetz dem Veranstalter vorschreibt, sind hier keine Pflicht. Wer die Schweiz verlässt oder umzieht, behält sein Konto. Wer in der Schweiz umzieht, merkt davon nichts, weil es keine Grenze gibt, die er überqueren könnte.

Die Beurteilung: Der Vorteil liegt in der Reibungslosigkeit und der Nachteil im selben Satz. Wo nichts geprüft wird, wird auch nichts geschützt — und ein Wettender, der den Wert eines Kontos nach der Bequemlichkeit der Anmeldung bemisst, zahlt diesen Wert beim ersten Streitfall zurück.

BC.Game: derselbe Status, eine andere Nutzererwartung

BC Game hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle acht ausländischen Häuser in dieser Liste gilt: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko für die Domain.

Der praktische Kern liegt hier woanders als bei den übrigen Häusern. BC Game tritt mit einem anderen Publikumsschwerpunkt auf als ein klassischer Sportwettenanbieter, und wer dort ein Konto eröffnet, tut das in der Regel nicht wegen einer Sportwetten-Freiwette. Der Schweizer Schutzrahmen, der bei diesem Anbieter fehlt, ist derselbe wie oben: keine Kontobindung im eigenen Namen, keine Pflicht zur Limitenabfrage, keine Fachstelle, die eine Selbstsperre weiterreicht.

Die Beurteilung: Wer Sportwetten sucht, wird die Struktur dieses Hauses zuerst nach seiner Sportwettenkompetenz beurteilen müssen — und über die Bedingungen eines allfälligen Bonus ohne Einzahlung sagt der fehlende Schweizer Status genauso wenig aus wie über die Qualität des Angebots. Was bleibt, ist die klare Feststellung: Ein Schweizer Konto bei einem bewilligten Anbieter lässt sich hier nicht aufrechnen, weil es keines gibt.

BassBet: keine Wohnsitzgrenze, kein Register

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland berichtete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Konkret: Die Registrierung verlangt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet noch in den sechs Westschweizer Kantonen. Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt in der Schweiz gesetzlich für das Spiel, nicht für die Registrierung bei einem ausländischen Anbieter, und eine Prüfung des Ausweises gegen Adressdatenbanken findet nicht statt. Auch eine doppelte Registrierung ist nicht ausgeschlossen.

Die Beurteilung: Diese Offenheit ist der Grund, weshalb solche Seiten für Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz überhaupt sichtbar sind — sie schliessen niemanden aus. Der Preis dafür steht nicht auf der Seite, sondern im Kleingedruckten des jeweiligen Angebots, und bei Streitigkeiten ausserhalb der Schweiz.

Unibet: ein bekannter Name ohne Schweizer Bewilligung

Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die das Haus in einem anderen Land hält, entfaltet in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.

Die Bekanntheit einer Marke ist hier die eigentliche Falle. Ein Name, den ein Wettender aus der Sportberichterstattung kennt, fühlt sich wie eine Prüfung an — ist aber keine. Die Aufsicht führt kein Verzeichnis ausländischer Anbieter mit Schweizer Zulassung, weil es keine gibt; sie führt eine Sperrliste blockierter Domains. Ein Konto bei einem Haus, das in einem anderen Land bewilligt ist, verändert an dieser Rechtslage nichts.

Die Beurteilung: Markenbekanntheit ist in diesem Markt kein Kriterium, weil sie sich aus der Werbung speist und nicht aus der Aufsicht. Wer prüfen will, ob ein Anbieter für ihn in der Schweiz greifbar ist, prüft die Bewilligung und nicht den Namen.

22Bet: Kontoführung ohne Schweizer Identitätsprüfung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Wirkung, es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann per DNS blockiert werden.

Der Vorgang der Kontoeröffnung unterscheidet sich von einem bewilligten Haus an der Stelle, die am meisten Widerstand erzeugt: Es braucht keinen ausgelesenen Ausweis und keinen Abgleich gegen Adressdatenbanken. Damit entfällt auch die Prüfung, ob eine Spielsperre besteht, und die Ein-Konto-Regel pro Person. Wer den Aufwand der Schweizer Registrierung als Hürde empfindet, findet hier die glatte Variante.

Die Beurteilung: Die eingesparte Prüfung ist kein Geschenk, sondern eine Risikoverlagerung. Was der Anbieter nicht prüft, muss der Spielende selbst regeln — und er hat dabei keinen Behördenweg, der ihm hilft, wenn das Konto zum Problem wird.

bet-at-home: marktbekannt und trotzdem gesperrt

Bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ist ohne Wirkung in der Schweiz, es besteht keine Registeranbindung und kein Schweizer Rechtsweg.

Dieses Haus ist im Zusammenhang mit der Sperrliste kein abstraktes Beispiel: Die Gespa nennt Bet-at-Home ausdrücklich in der Gruppe der Anbieter, deren Domains per Domain-Hopping wechseln. Das ist ein konkreter Hinweis darauf, wie flüchtig die Erreichbarkeit einer ausländischen Adresse sein kann — und warum die Frage, ob ein Konto dauerhaft erreichbar bleibt, bei einem Spielguthaben mit dreissigtägiger Gültigkeit keine Nebensache ist.

Die Beurteilung: Ein Haus, das die Aufsicht namentlich als Domain-Wechsler führt, ist ein Haus, bei dem ein Guthaben vor allem eines ist: zeitlich begrenzt erreichbar. Wer das akzeptiert, sollte es bewusst tun.

1Bet: dieselbe Lücke, ein anderes Angebot

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland berichtete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.

Auch hier gilt der praktische Unterschied zu den bewilligten Häusern: keine Wohnsitzbindung, keine Kontobindung an einen Namen nach Schweizer Recht, keine gesetzlich verlangte Limitenabfrage vor der ersten Wette. Wer grenznah wohnt oder häufig den Aufenthaltsort wechselt, empfindet das als Vorteil; wer eine verlässliche Grundlage für eine Beschwerde sucht, findet keine.

Die Beurteilung: Das Haus unterscheidet sich in diesem Vergleich nicht durch eine Besonderheit beim Schweizer Status, sondern allein durch sein Wettprogramm — und das beurteilt man nach dem, was es zeigt, nicht nach dem Bonus, den es bewirbt.

Was die zehn Häuser unterscheidet und was sie teilen

Der Vergleich sortiert sich nicht nach den ausgelobten Beträgen, sondern nach zwei Merkmalen: Bewilligung und Auszahlbarkeit. Zwei Häuser haben beides in der Schweizer Form. Acht haben keines von beidem.

Wo eine Aktion mit Guthaben auftaucht — bei der Loterie Romande und, in anderer Form, über die Sporttip-Zuschläge —, ist sie klein und befristet. Die Struktur ist überall dieselbe: Das Guthaben gehört dem Anbieter, es verfällt, und es ordnet sich in Regeln ein, die der Wettende vorher liest oder später bezahlt. Wer bei einem der acht übrigen Häuser einen Bonus ohne Einzahlung findet, liest die Bedingungen dieses Anbieters — auf dieser Seite steht dazu nichts, weil es dazu nichts Belegtes gibt.

Häufige Fragen zu Boni ohne Einzahlung

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

In der Form eines auszahlbaren Guthabens nicht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und sie fällt klein aus: Die Loterie Romande gab 2025 in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben aus, 7’000 Mal, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Bei Sporttip stehen an dieser Stelle Gewinnzuschläge statt Freiwetten.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil jede Aktion mit Gratisguthaben eine Bewilligung voraussetzt. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Dazu kommt der Zweck: Die beiden Veranstalter führen ihre Nettoerträge gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Ein grosszügiger Bonus wäre eine Ausgabe gegen dieses Ziel, und die Aufsicht wacht darüber.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Es bleibt gebunden. Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; auszahlbar sind Gewinne. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, enthält die Gutschrift nur den Gewinnanteil, nicht den gestellten Betrag. Wer eine Quote von 1.90 trifft, bekommt also 0.90 pro eingesetztem Franken des geliehenen Guthabens gutgeschrieben. Deshalb liegt der durchschnittliche Wert einer Freiwette unter ihrem Nennbetrag, und deshalb ist der beworbene Betrag die unwichtigste Zahl am Angebot.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Dass der Betrag ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens steht. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste landen und blockiert werden. Bedingungen, Gültigkeit und Auszahlbarkeit eines solchen Bonus stehen nur in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückholbar über die Steuererklärung. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Ein Wettgewinn aus einer Freiwette liegt praktisch immer darunter. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»