Online-Wettanbieter mit Gratiswette – der ehrliche Blick auf den Wert einer Freiwette
Ladevorgang...
Unter der Zeile, die auf diesen Absatz folgt, steht der Stand. Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen abgeglichen mit den Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer «Gratiswette ohne Einzahlung» in eine Suchmaschine tippt, bekommt eine Wand aus Zahlen. CHF 100 Startguthaben, 50 Freiwetten, ein «Risikofreier Tipp» als Überschrift, dazu ein Feld für einen Code, den man angeblich nur eingeben muss. Was in dieser Wand nicht steht, ist der Preis. Eine Freiwette ist kein Geschenk, sondern eine Wette mit veränderten Auszahlungsregeln — und in der Schweiz zusätzlich ein Vorgang, der der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht bedarf. Beides zusammen erklärt, warum die Auswahl hierzulande so klein ist und warum die grössten Zahlen auf dieser Liste ausgerechnet von Anbietern stammen, die keine Schweizer Bewilligung haben.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und die gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Liste bewilligter Anbieter, und wer eine Freiwette sucht, sucht also bei zwei Unternehmen, die beide sehr unterschiedlich mit Werbegeschenken umgehen. Alles andere, was auf dem Schweizer Markt sichtbar ist, läuft ohne Bewilligung — erreichbar, aber ohne Spur im hiesigen Recht.
Ich habe die zwei bewilligten Veranstalter und acht ausländische Marken nach denselben Kriterien eingeordnet. Nicht nach der Höhe des Guthabens, das in der Werbung steht, sondern danach, was am Ende davon übrig bleibt. Wer das rechnet, merkt schnell, dass die grösste Zahl in der Werbung am wenigsten über den Wert einer Aktion aussagt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Güte, sondern eine Einordnung. Oben stehen die beiden Häuser, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Danach folgen acht Marken, die Schweizer Spielende antreffen, ohne dass sie hier zugelassen wären. Die letzte Spalte nennt den Veranstalter oder die Bewilligung, wie sie sich aus den Angaben der Anbieter ergibt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. Bewilligungslage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
Zwei Spalten mit «ohne Schweizer Bewilligung» in acht von zehn Zeilen wiederholen dasselbe, und das ist Absicht: Es ist der einzige Punkt, in dem sich die acht unterscheiden — nämlich gar nicht. Wer auf dieser Liste nach einem bewilligten ausländischen Anbieter sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt.
Der wichtigere Befund liegt in der ersten Spalte. Eine Bewilligung sagt hier nicht, dass ein Haus gut ist, sondern dass es überhaupt unter Schweizer Aufsicht steht. Prüfungen, Limiten, Sperrregister, Auszahlungswege, Steuerbehandlung: Alles, was den Unterschied zwischen einem geregelten und einem ungeregelten Markt ausmacht, hängt an dieser einen Zeile. Bei acht Anbietern fehlt sie, und damit fehlt alles, was daran hängt.
Interessant ist, was die Bewilligung mit dem Angebot macht. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung, und sie kennt weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik. Wer ein grosses Wettprogramm mit exotischen Märkten sucht, findet es bei den ausländischen Marken und nicht bei den bewilligten. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist real.
Über die tatsächlichen Konditionen der acht ausländischen Marken sagt diese Tabelle nichts, weil zu ihnen nichts vorliegt. Das ist kein Versehen. Wer eine Zahl nicht belegen kann, sollte sie nicht behaupten — und eine Spalte voller Gedankenstriche hätte hier niemandem geholfen.
Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und was sie unterscheidet
Der Begriff ist schwammig, und die Werbung nutzt das aus. Unter «Gratiswette», «Freiwette», «Gratisguthaben» und «risikofreiem Tipp» verbergen sich sehr verschiedene Dinge, die eines gemeinsam haben: Keines davon ist Bargeld.

Die Freiwette ist der Klassiker. Man erhält einen Einsatzbetrag, mit dem man einmal wetten darf. Gewinnt die Wette, wird der Gewinn ausgezahlt — der Einsatz selbst aber nicht, weil man ihn nie eingezahlt hat. Eine Freiwette von CHF 10 auf Quote 2.00 bringt also nicht CHF 20 aufs Konto, sondern CHF 10. Der Unterschied ist keine Feinheit, sondern der ganze Mechanismus: Bei einer normalen Wette mit CHF 10 Einsatz erhält man CHF 20 zurück, weil Einsatz und Gewinn zusammenfallen.
Beim Gratisspielguthaben liegt die Sache ähnlich, nur sperriger. Es ist ein Guthaben im Spielerkonto, mit dem gewettet werden kann, das aber nicht auszahlbar ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt das Muster in Reinform. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief sie an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die National League ist die halbe Westschweiz, und 7’000 Stück sind über sieben Tage gerechnet keine tausend Guthaben pro Tag. Das ist eine Werbung, die eine Marke in den Köpfen platzieren soll, kein Bonusprogramm.
Die Quoten- und Profitboosts sind wieder etwas anderes: Sie erhöhen nicht den Einsatz, sondern den möglichen Nettogewinn. Bei Sporttip gelten sie nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und wer cash-out nutzt, verliert den Boost. Der Boost hängt also an einer Bedingung, die man erst beim Handeln merkt.
Was all diesen Formen fehlt, ist die Auszahlbarkeit. Swisslos schreibt es deutlich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Quote 1.00 auf einer Freiwette ist damit kein seltenes Ereignis, sondern der Normalfall — sie bringt einen zurück auf null.
Der Begriff, den die Aufsicht verwendet, ist übrigens ein anderer als der der Werbung. Im Gesetz ist von Freispielen oder Gratisguthaben die Rede, und daran hängt ein eigener Bewilligungsschritt. Die Begriffe «Veranstalterin» und «Bewilligung» sind die der Rechtssprache; «Wettanbieter» und «zwei Anbieter zur Auswahl» sind die Sprache des Marktes. Wer die Teilnahmebedingungen liest, sollte die eine von der anderen unterscheiden können.
Was eine Freiwette wirklich einbringt
Jetzt kommt die Rechnung, und mit ihr die einzige Zahl, die über den Wert einer Freiwette etwas aussagt.
Die Aktion der Loterie Romande vergab CHF 10 Spielguthaben. Nehmen wir den einfachen Fall: eine Wette über die volle Guthabenhöhe auf einen Zweiwage-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein Zitat eines realen Wettbewerbs. Zwei Ausgänge, beide gleich bepreist, damit man den Mechanismus ohne Ablenkung sieht.
Zuerst der Markt selbst. Der Quotenschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 0.95 — 95 % aller Einsätze fliessen an die Wettenden zurück, 5 % bleiben bei der Veranstalterin. Das ist der Preis der Wette, unabhängig davon, ob sie gewonnen wird.
Für die Freiwette zählt dieser Schlüssel doppelt. Gewinnt sie, zahlt sie 10 × (1.90 − 1) = CHF 9 Gewinn aus, denn der Einsatz kommt nicht zurück. Die Wahrscheinlichkeit des Gewinns entspricht bei diesem Markt dem Quotenschlüssel von 95 % — hier zeigt sich die andere Seite derselben Zahl: Dasselbe Prozent, das den Markt teuer macht, ist die Chance, dass die eine Wette aufgeht. Erwartungswert: rund CHF 8.55.
Über viele solcher Wetten hinweg liegt der Wert einer Freiwette also bei etwa 85 bis 86 % des Nennbetrags, unter der Annahme, dass die ganze Summe auf einen Zweiwage-Markt mit Quoten um 1.90 gesetzt wird. Aus CHF 10 werden im Durchschnitt rund CHF 8.50 — nicht CHF 10, nicht CHF 20.
Bei längeren Quoten wächst der Wert. Setzt man dieselben CHF 10 auf Quote 4.00, steigt der Payout-Anteil des Marktes in der Regel in Richtung 96 bis 97 %, und der Gewinn beträgt bei Erfolg CHF 30 statt CHF 9. Bei kürzeren Quoten geht beides zurück. Das ist der einzige Hebel, den man als Leser in der Hand hat, und er ist schmal.
Das ist ein Durchschnitt über viele Wetten und keine Zusage für eine einzelne. Die eine Wette geht auf oder nicht; der Erwartungswert beschreibt nur, was über eine Vielzahl gleichartiger Wetten geschieht. Gerade deshalb ist die Rechnung trotzdem nützlich: Sie zeigt, dass die Nennzahl der Werbung um rund 15 % über dem liegt, was die Aktion durchschnittlich hergibt.
Bei Aktionen mit zusätzlichen Bedingungen fällt der Wert weiter. Ein 30-Tage-Fenster ist bei CHF 10 kein Problem. Bei einem Guthaben, das nur auf Mindestquoten von 1.50 oder höher gesetzt werden darf, verschiebt sich die Rechnung dagegen leicht nach oben — höhere Quoten, besserer Payout-Anteil, kleinerer Rabatt auf dem Weg zur Auszahlung.
Und dann ist da noch der Aufwand. Um dieses Guthaben abzuräumen, braucht es ein verifiziertes Spielerkonto, eine Eingabe innert Frist und eine Wette. Bei CHF 10 ist das eine Beschäftigung, kein Geschäft. Eine Freiwette rechnet sich nur, wenn man ohnehin vorgehabt hätte, auf diesen Markt zu wetten.
Rechtslage: Eine Gratiswette braucht vorgängige Zustimmung
Die Schweiz regelt Gratisangebote strenger, als es die Werbelandschaft vermuten lässt. Freispiele und Gratisguthaben bedürfen nach Art. 75 Abs. 2 BGS der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat diese Zustimmung im Jahr 2025 vierundzwanzigmal an die Loterie Romande und achtmal an Swisslos erteilt. Das sind zweiunddreissig genehmigte Aktionen im ganzen Land in einem Jahr, bei zwei Veranstaltern.

Die Zahl erklärt die ganze Lage. Wer eine «Gratiswette ohne Einzahlung» in der Schweiz anbietet, braucht dafür einen Verwaltungsakt, bevor die erste Zeile Werbung erscheint. Nicht der Anbieter entscheidet, welche Aktion es gibt, sondern die Aufsicht. Deshalb sind die Aktionen der beiden bewilligten Häuser klein und eng begrenzt — und deshalb stammt alles, was gross aussieht, aus dem Ausland.
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa in Bern, nicht der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein ausländisches Dokument — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier keine Wirkung.
Daraus folgt die Aufteilung, die diese Seite bestimmt. Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist jeweils nur für Personen offen, die im eigenen Gebiet wohnen. Wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran und umgekehrt.
Was man wetten darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Aufzählung, die laufend nachgeführt wird. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste kennt keine Corner- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Geld, das ohne Schweizer Bewilligung organisiert wird, hat hier keine Grundlage. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- oder Fairplay-Kontrollen finden nicht statt.
Die Aufsicht führt ausserdem eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Mechanismus, der als Domain-Hopping bekannt ist. Eine Sperrliste ist deshalb kein Zaun, sondern eine Hürde, und Hürden werden übersprungen.
Kosten und Grenzen: Was vor dem ersten Wettschein zu setzen ist
Bei Swisslos lässt sich nicht einfach drauflos wetten. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Spielerschutzmechanismus. Wer im Ärger über einen verlorenen Wettschein die Limite hochsetzen will, kann das nicht einfach tun. Das Gesetz kennt für Erhöhungen 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an und geben damit mehr Schutz als vorgeschrieben. Eine Limite, die nur auf dem Papier schützt, wäre billiger — diese hier kostet den Anbieter etwas, und das ist ein gutes Zeichen.
Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungsgrenzen anders: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ein Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.
Die Sperre ist unabhängig von der Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben.
Was das mit Gratiswetten zu tun hat, ist keine Nebenbemerkung. Eine Limite begrenzt, was man verlieren kann. Eine Freiwette ist ein Anreiz, etwas zu setzen, das man sonst nicht gesetzt hätte. Beides zusammen funktioniert nur, wenn man sich vor dem Setzen entscheidet, wie viel man riskieren will — nicht danach. Wer CHF 10 Spielguthaben annimmt und deshalb CHF 100 auf einen Markt setzt, den er nie gewählt hätte, hat die Limite umgangen, die er für sich selbst festgelegt hat.
Ein Wort zu Grossspielen und Minderjährigen. Die Aufsicht hat es selbst geprüft: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollfluss an der Theke ist also löchrig, und niemand sollte die Alterskontrolle an Verkaufsstellen als streng bezeichnen. Online ist das anders geregelt, aber diese Zahl steht im Raum.
Bewilligung, Quote, Frist: Die vier Grössen einer guten Aktion
Die Höhe einer Freiwette sagt fast nichts. Vier Angaben entscheiden, was übrig bleibt, und die richtige Reihenfolge ist diese:
Erstens die Mindestquote. Sie bestimmt, ob die Freiwette überhaupt einen Wert entfalten kann oder auf einem Markt mit schwachem Schlüssel liegen bleibt. Eine Aktion mit hohem Nennbetrag und einem engen Quotenkorridor ist weniger wert als eine kleine mit freier Wahl.
Zweitens die Frist. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, ist eine Aktion; ein Guthaben, das innert sieben Tagen nach Erhalt gesetzt werden muss, ist ein Termin. Die Loterie Romande setzte für die Patinoires-Aktion 30 Tage, für die Eingabe des Codes aber 7 Tage ab Verbreitung.
Drittens die Auszahlungsregel. Ob der Einsatz zurückfliesst oder nicht, ist der grösste Einzelposten auf der Rechnung. Bei einer Freiwette fliesst er nicht zurück.
Viertens die Bewilligung — und sie schlägt alle drei anderen. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es kein Sperrregister, an das man sich wenden könnte, keine Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingt, und im Streitfall keinen hiesigen Weg. Ein Rechtsweg, den man nicht gehen kann, ist keine Bedingung, sondern eine Lücke. Wer eine ausländische Marke dennoch nutzt, sollte wissen, was er damit aufgibt.
Der Schweizer Steuerpunkt gehört an diese Stelle, weil er oft falsch erzählt wird. Eine Schweizer Sportwette kennt keine Steuer auf dem Einsatz. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton gilt also anderes. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Wetter ist der Gewinn weit unter jeder Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Bei Gewinnen aus dem Ausland ist die Lage eine andere und unangenehmer. Eine Verrechnungssteuer fällt dort nicht an. Die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also beim ausländischen Anbieter «steuerfrei» gewinnt, kann beim Steuerformular eine Überraschung erleben. Das ist keine Steuerberatung; dafür fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Zuviel versprochen: Woran man die Werbung erkennt
Das Geldspielgesetz ist bei Werbung nicht zimperlich. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster, in dem Werbung untersagt wäre, existiert nicht.
Daraus folgt der wichtigste Satz dieser Seite: «100 % Gratiswette» und «100 % Bonus» bezeichnen nie einen Auszahlungsbetrag, sondern eine Bemessungsgrundlage. Die Prozentzahl beschreibt, wie viel Guthaben man erhält, niemals, was davon beim Spielenden ankommt. Eine Freiwette über CHF 10 liegt bei rund CHF 8.50 im Erwartungswert. Eine «100 %»-Aktion über denselben Betrag liegt nicht bei CHF 20, sondern bei derselben Zahl — die Prozentangabe bezieht sich auf die Höhe, nicht auf den Auszahlungswert.
«Risikofrei» ist das zweite Wort, das keine Deckung hat. Eine Freiwette ist risikofrei für den Anbieter, weil kein Einsatz zurückfliesst. Für den Spielenden bindet sie Zeit, verlangt eine Quote, verlangt eine Wette innerhalb einer Frist — und bei einer Aktion, die nur den Gewinn auszahlt, kostet ein verlorener Wettschein die Einsatzsumme einer alternativen Wette. Wer den Einsatz ohnehin verloren hätte, hat nichts verloren. Wer die Wette ohne die Aktion nie platziert hätte, hat die Aktion bezahlt.
«Bestquote» und «Quote» sind nicht dasselbe, und «Boost» ist keine Erhöhung des Einsatzes. Bei Sporttip erhöht der Kombiboost den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — jeweils mit Quote von mindestens 1.50. Wer das liest und die höchste Zahl sieht, übersieht zweierlei: Bei fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 liegt der Kundenschlüssel unter dem, was ein Rechenbeispiel wie oben erlaubt, und das Gesamtrisiko einer solchen Kombination ist nicht mit dem einer Einzelwette vergleichbar. Die 100 % sind also eine Zahl, die man überhaupt erst nach fünfzehn richtigen Voraussagen zu sehen bekommt.
Zum Handwerk gehört noch der Hinweis, den die Anbieter selbst geben: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettenden einmal nutzbar. Beide verfallen bei einem Cash-Out. Das ist der Grund, warum ich die Regel lese, bevor ich die Zahl lese.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: Die Bewilligung mit der kleinsten Aktion
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie in Tessin und Liechtenstein.
Die Aktion liegt bei jenem Haus, das am wenigsten davon braucht. Acht Zustimmungen der Aufsicht im Jahr 2025 — das ist eine schmale Schiene, und sie passt zum Haus: ein Anbieter mit öffentlichem Auftrag, dessen Gewinne gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliessen, hat kein Interesse an einer Aktion, die neue Spielende mit einem Code einfängt. Wer hier eine Gratiswette sucht, findet stattdessen operative Angebote: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost.
Die Basiswerte sind nüchtern. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; die Veranstalterin kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten.
Dazu kommt eine Mechanik, die man bei der Konkurrenz selten in dieser Deutlichkeit findet. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen auf demselben Betrag, beide zuungunsten des Spielenden. Bei kleinen Einsätzen ist der Effekt minimal, bei einem Fünfzehnfach-Kombiboost auf einen grossen Nenngewinn wird er sichtbar. Wer eine Gewinnrechnung nachvollzieht, sollte diese Reihenfolge kennen.
Der Cash-Out ist ein eigenes Kapitel. Er ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang. Die Veranstalterin kann die Höhe jederzeit ändern und muss nicht für jede Wette einen Cash-Out anbieten. Das ist eine Funktion, die eine Entscheidung zurückholt — zu einem Preis, den die Veranstalterin festlegt.
Ausgezahlt wird nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der verwaltungsmässige Unterbau ist gediegen, die Zinsen für eine Freiwette sind es nicht.
Fazit: Hier geht es nicht um Werbegeschenke, sondern um ein dichtes Netz aus Regeln — Rundung, Limiten, Cash-Out-Konditionen, eine 26-Wochen-Frist für nicht beanspruchte Gewinne. Wer das als Spielraum liest, wird enttäuscht; wer es als Rahmen liest, weiss immerhin, woran er ist. Nur wer ohnehin in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnt und Limiten vor der ersten Wette setzen will, kommt hier wirklich zum Zug.
Loterie Romande Jouez Sport: Die kleinste Gratiswette der Schweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Über die Verkaufsstellen erreicht sie ein Publikum, das keinen Grund hat, sich online anzumelden.
Ihre Aktion ist die konkreteste Gratiswette, die 2025/26 in der Schweiz legal zu haben war, und sie ist CHF 10 gross. Sieben Aktionstage, 7’000 Guthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, Codeeingabe innert sieben Tagen im verifizierten Konto. An einem Fussballabend in Genf oder Lausanne werden mehr Menschen im Stadion gewesen sein, als es Guthaben gab. Das ist keine Kritik an der Aktion — es ist die Beschreibung ihres Formats: ein Anlass, der die Marke sichtbar macht, kein Kanal, der Spieler rekrutiert.
Dass die Aktion überhaupt möglich war, ist der interessantere Teil. Vierundzwanzig Zustimmungen der Aufsicht an die Loterie Romande im Jahr 2025 sind mehr als das Dreifache der acht, die Swisslos erhalten hat. Die Westschweizer sind in diesem Punkt beweglicher — mit einer Aktion, die als Kontaktimage durchgeht und nicht als Bonus, der ein Konto füllen soll.
Das Konto selbst ist streng gehalten: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens derselben Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen im Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Ein Gratisspielguthaben ist wie bei Swisslos nicht auszahlbar. Das Publikum ist hier also ein anderes als bei den ausländischen Marken, die mit einem Vielfachen dieses Betrags werben.
Fazit: CHF 10 mit dreissig Tagen Laufzeit und einem Code, der nur im Stadion auftaucht — der Aufwand, an das Guthaben zu kommen, steht in keinem Verhältnis zum Betrag. Als Zeichen, dass die Loterie Romande im Werbegeschäft aktiver ist als ihr Basler Pendant, ist die Aktion trotzdem lesenswert — sie zeigt, wie viel Zustimmungsarbeit selbst in einem Zehnernötli steckt.
Betwinner: Zulassung ohne Wirkung
Betwinner gehört zu den acht Marken auf dieser Liste, für die es keine Schweizer Bewilligung gibt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten; die Bewilligungslage der Marke ist nicht ausgewiesen, und ein ausländisches Dokument hätte in der Schweiz keine Wirkung. Das ist die rechtliche Ausgangslage, und sie ist der einzige belastbare Vergleichspunkt, den diese Seite für Betwinner hat.
Was daraus praktisch folgt, ist nicht der Hinweis auf eine fehlende Zulassung, sondern der Ausfall einer ganzen Gruppe von Mechanismen. Sporttip-Wetten kennen eine Spielsperre, die in ein schweizweites Register eingetragen wird und auch für Casinos gilt. Sie kennen Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme zu setzen sind, Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und eine 26-Wochen-Frist, nach der nicht beanspruchte Gewinne verfallen. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung existiert nichts davon in dieser Form. Es gibt kein Sperrregister, an das man sich binden könnte, und keinen hiesigen Weg, auf dem eine Auszahlung durchgesetzt werden könnte.
Ein Bewilligungsentzug funktioniert in diesem Markt auch nicht als Zaun. Die Aufsicht führt eine Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS umsetzen; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer eine gesperrte Adresse ansteuert, findet sie meist schnell wieder.
Fazit: Ein Anbieter ohne hiesige Bewilligung ist für den Leser dieser Seite nicht deshalb uninteressant, weil ein Papier fehlt, sondern weil mit dem Papier die gesamte Schutzarchitektur fehlt — Limiten, Sperrregister, Aufsicht, Rechtsweg. Was Betwinner an den Tisch bringt, lässt sich damit nicht aufrechnen.
WirWetten: Nachbarschaft ohne gemeinsamen Boden
Diese Marke hat keine Schweizer Bewilligung, und die Bewilligungslage ist nicht ausgewiesen; ein Dokument aus einem anderen Land hätte in der Schweiz keine Wirkung. Ein ausländischer Anbieter richtet sich nicht nach dem Schweizer Sperrregister, und ein Streit über eine Auszahlung führt nicht vor eine Schweizer Stelle.
Die Nähe zur Schweiz ist das Bemerkenswerteste an der Marke. Der Name zielt auf einen Sprachraum, nicht auf einen Bewilligungsbezirk, und Schweizer Spielende werden ihn häufiger antreffen als die Adresse mancher bewilligter Anbieter. Genau darin liegt die Falle: Vertrautheit und Zulassung sind zwei verschiedene Dinge, und der deutsche Name ändert nichts an der Rechtslage.
Wer sich hier anmeldet, gibt die Werkzeuge auf, die der Schweizer Markt kennt. Das sind nicht nur die Limiten. Es ist auch die Auszahlungsregel: Im bewilligten Markt wird nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Bei einer Marke ohne Bewilligung gilt die eigene Ordnung des Anbieters — und die ist keine, die sich gegen ihn durchsetzen lässt.
Fazit: Eine Marke, die aussieht wie eine Schweizer und keine ist. Wer sie trotzdem nutzt, sollte den einen Punkt im Auge behalten, der jede Bewertung überholt: Es gibt keine hiesige Stelle, bei der man zu seinem Recht kommt.
BetFury: Ein Anbieter mit eigener Tonalität
Für BetFury gibt es keine Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage ist nicht ausgewiesen. Wer hier wetten will, tut das ausserhalb des Schweizer Aufsichtsrahmens, mit den Folgen, die das für Streitfälle und Auszahlungen hat. Mehr lässt sich über die Marke auf dieser Seite nicht sagen, ohne eine Zahl zu erfinden.
Das ist der Punkt, an dem ich lieber schweige als fülle. Ein Vergleich, der für jede Marke dieselben Zahlen aufschreibt, ist kein Vergleich, sondern eine Tabelle. Für BetFury trägt diese Seite keine Konditionen, keine Quoten und keine Aktion. Was bleibt, ist die Einordnung: eine von acht Marken ohne Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen.
Wer sich für die Marke interessiert, prüft die Bedingungen im eigenen Konto, bevor er etwas setzt — Mindestquote, Frist, Auszahlungsregel, Kontoanforderungen. Das ist ohnehin die richtige Reihenfolge.
Fazit: Dasselbe Bewilligungsvakuum wie bei den sieben anderen, ohne eine einzige Angabe, die das aufwiegen würde. Wer hier vorbeischaut, sollte wissen, dass diese Seite ihm nichts mitgibt.
Roobet: Der Name als Programm
Roobet tritt mit demselben Zuschnitt an wie die übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist nicht ausgewiesen, und in der Schweiz hat kein Dokument aus einem anderen Land Wirkung. Damit fehlt der Anschluss an das Sperrregister, an dem bewilligte Anbieter hängen, und an jede hiesige Aufsicht.
Ein Name wie dieser erzählt eine bestimmte Geschichte: schnell, dunkel, ohne Zeremonie. Der Schweizer Markt erzählt die Gegenprobe. Zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten, keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport. Wer das Programm der ausländischen Marken als Befreiung empfindet, sollte die Kehrseite dazunehmen — ein Markt, der all das nicht reguliert, reguliert auch den Rest nicht.
Praktisch heisst das: kein Schweizer Limitenrahmen, der vor der ersten Wette gesetzt werden muss, kein schweizweites Sperrregister, kein Rechtsweg. Der Anbieter regelt, was er regeln will, und ändert es, wann er will.
Fazit: Die fehlenden Schweizer Limiten sind hier kein Freiheitsgewinn, sondern ein Wegfall der Werkzeuge, die einen Verlust abbremsen. Wer sein eigener Aufpasser sein will, spielt diese Rolle nur dann gut, wenn er sie vorher eingeübt hat.
1xBet: Auch auf der Sperrliste kein Sonderfall
Bei 1xBet ist die Sache die gleiche wie bei jedem anderen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: keine hiesige Zulassung, keine Wirkung eines ausländischen Dokuments in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Aufsicht kann Domains auf die Sperrliste setzen, die Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren, und solche Einträge werden innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt.
Der Mechanismus verdient eine eigene Überlegung, weil er auf dieser Seite mehrfach auftaucht und trotzdem selten verstanden wird. Blockiert wird ein Domainname, nicht ein Unternehmen. Ist eine Adresse gesperrt, genügt eine neue. Der Aufwand auf der Seite des Anbieters ist kleiner als der Aufwand auf der Seite der Aufsicht. Eigenen Schutz ersetzt das nicht.
Wer über eine solche Marke einsteigt, tut das ohne jeden der Mechanismen, die im Schweizer Markt selbstverständlich sind — Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, eine Spielsperre mit Registerwirkung, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen. Nichts davon lässt sich später nachholen; es fehlt von Anfang an.
Fazit: Ein Name, der im Ausland gross ist, ist in der Schweiz kein Argument. Die Sperrliste bewegt sich mit derselben Geschwindigkeit wie die Anbieter, und Schutz kommt dabei keiner hinzu.
Funbet: Klein, aber dieselbe Rechtslage
Funbet unterscheidet sich im Bewilligungsstatus nicht von den übrigen sechs ausländischen Marken dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Bewilligung, die hier Wirkung hätte. Die Unterschiede zwischen diesen Marken liegen in ihrer Werbung, nicht in ihrem rechtlichen Rang.
Das ist ein ernüchternder Befund für einen Vergleich, und der ehrlichste, den diese Seite liefern kann. Eine Tabelle mit zehn Zeilen liest sich wie eine Auswahl. Tatsächlich stehen zwei bewilligte Veranstalter acht Marken gegenüber, die in der einzigen Frage, die zählt, identisch sind. Die Vielfalt liegt dahinter: in der Höhe, in der Frist, in der Quotenbindung — also in den Hausbedingungen, die ohnehin nur für das eigene Konto gelten.
Wer eine Marke aus dem unteren Ende dieser Liste ausprobiert, sollte den Massstab von oben mitnehmen: Was verliert man gegenüber einem bewilligten Konto? Die Antwort ist bei jeder dieser Marken dieselbe, und sie fällt nicht klein aus.
Fazit: Eine Marke ohne eigene Schutzstruktur, die auf dieser Seite nur deshalb Platz findet, weil Schweizer Spielende ihr begegnen. Die Bewertung bleibt bei der Ausgangslage stehen, und die ist keine gute.
Rainbet: Kein Weg zu einem Schweizer Recht
Rainbet ist eine von acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist nicht ausgewiesen, ein ausländisches Dokument hätte hier keine Wirkung, und ein Sperrregister, an das man sich halten könnte, gibt es nur im bewilligten Markt.
Was eine solche Marke anbietet, lässt sich seriös nur an den eigenen Bedingungen prüfen. Wer das tut, sollte vier Punkte in dieser Reihenfolge lesen: die Mindestquote, falls die Aktion eine vorschreibt; die Frist, innert der ein Guthaben gesetzt werden muss; die Regel, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst; und die Auszahlungsbedingungen samt Kontoanforderung. Der vierte Punkt ist der wichtigste, weil Geld, das ausgezahlt werden könnte, am wenigsten Freude macht, wenn die Überweisung scheitert.
Im Schweizer Markt fallen Punkt zwei und Punkt vier unter Aufsicht. Bei einer Marke ohne Bewilligung nicht. Das ist kein technisches Detail, sondern der ganze Unterschied.
Fazit: Ohne Aufsicht bleibt nur die Prüfung des Kleingedruckten, und die kann eine Seite nicht stellvertretend für ihren Leser erledigen. Wer hier einsteigt, prüft selbst.
22Bet: Die letzte Zeile, dieselbe Bewilligungslage
22Bet schliesst diese Liste mit demselben Merkmal ab, das sie bei den vorherigen sieben kennzeichnet. Keine Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage ist nicht ausgewiesen, und in der Schweiz hätte sie ohnehin keine Wirkung. Die Aufsicht kann Domains auf die Sperrliste setzen, blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Der Markt, der hier entsteht, ist ein Markt im Ausland, betrachtet vom Schweizer Ufer. Wer ihn nutzt, verzichtet auf die Verlustlimiten, die in einem bewilligten Konto vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, auf die Spielsperre mit Registerwirkung und auf die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Die Steuerbehandlung macht den Verzicht nicht wett: Eine Verrechnungssteuer fällt bei ausländischen Gewinnen nicht an, doch die kantonale Praxis — der Kanton Thurgau nennt sie ausdrücklich — erfasst ausländische Grossspielgewinne als volles steuerbares Einkommen.
Dass eine Schweizer Wette bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleibt und ausländische Gewinne voll erfasst werden, ist der Teil dieser Seite, den die Werbung nie erwähnt. Wer im Ausland «brutto steuerfrei» gewinnt, rechnet im Kanton nach.
Fazit: Ein Anbieter, der die Liste abschliesst, ohne ihr etwas hinzuzufügen. Für einen Schweizer Spielenden ist die Bilanz klar, sobald man Ertrag gegen Schutz aufrechnet — und das Ergebnis steht von Anfang an fest.
Wo man nachfragen kann, wenn es nicht läuft
Wenn eine Auszahlung stockt oder eine Sperre ungewollt wirkt, gibt es im bewilligten Markt Adressen, die zuständig sind. Bei Fragen zur Bewilligung, zu Limiten oder zur Sperrliste ist die Gespa in Bern die Aufsichtsbehörde für Geldspiele; Fragen zu Steuern gehen an die kantonale Steuerverwaltung. Bei einem Spielproblem stehen die Limiten, die Pausen und die Sperre im eigenen Spielerkonto zur Verfügung, und eine unbefristete Spielsperre wirkt über die Grenzen des einzelnen Anbieters hinaus.
Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine dieser Stellen in zuständiger Form. Das ist der letzte praktische Unterschied, und er ist schwerer als jede Prozentzahl in der Werbung.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist ein Einsatzbetrag, den die Veranstalterin stellt, nicht der Spielende. Gewinnt die Wette, wird nur der Gewinn ausgezahlt. Der Einsatz selbst fliesst nicht zurück, weil er nie eingezahlt wurde. Eine Freiwette über CHF 10 auf Quote 2.00 bringt deshalb CHF 10 statt CHF 20.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Freiguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die wird sparsam erteilt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und verteilte 7’000 Stück CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Freispiele und Gratisguthaben fallen nach Art. 75 Abs. 2 BGS unter die Bewilligungspflicht und dürfen erst nach Zustimmung der Aufsicht angeboten werden. Diese Schranke erklärt, warum bewilligte Veranstalter so wenige Aktionen führen. 2025 erhielt die Loterie Romande vierundzwanzig, Swisslos acht Zustimmungen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist der Gewinn Einsatz mal Quote, also Einsatz und Nettogewinn zusammen. Bei einer Freiwette fällt der Einsatz aus der Rechnung heraus: Übrig bleibt Einsatz mal (Quote − 1). Bei CHF 10 auf Quote 1.90 sind das CHF 9 statt CHF 19 — der Unterschied ist der Einsatz selbst.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Ein ausländisches Dokument hat in der Schweiz keine Wirkung, Sportwetten ohne Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, und die Spielenden sind nicht betroffen. Die Gespa führt eine Sperrliste, die Telekommunikationsanbieter über DNS umsetzen; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
