Wettbonus-Vergleich: Was ein Bonus wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Päckchen in braunem Papier mit Schnur liegt auf einer Fensterbank, draussen ist ein verregneter Hof zu sehen.

*Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen geprüft gegen die Angaben von Swisslos, der Loterie Romande und die Veröffentlichungen der Gespa.*

Ein Bonus ist Werbung mit Kleingedrucktem. Die angekündigte Zahl steht in Fettschrift, die Bedingung, die sie einfängt, steht darunter in Grau — und in der Schweiz entscheidet nicht die Grösse der Zahl, sondern ob überhaupt jemand da ist, der sie dir schuldet. Wer einen Wettbonus vergleicht, vergleicht zuerst Bewilligungen, dann Bedingungen, und erst danach Beträge.

Eine Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Grundlagen: Wie ein Wettbonus funktioniert und was er im Schweizer Markt darf

Warum die Reihenfolge so ist, hat einen einfachen Grund: Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das Geldspielgesetz verlangt sie ausdrücklich für unentgeltliche Spiele und Gratisguthaben, und die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 32 solche Zustimmungen erteilt — 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Mehr als zwei Veranstalter gibt es im Sportwettenbereich ohnehin nicht, weil die Kantone die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Eine grosse Bonuslandschaft wie in Deutschland oder Österreich ist damit gar nicht möglich.

Damit ist auch der Vergleichsrahmen gesetzt. Auf der einen Seite stehen zwei konzessionierte Schweizer Angebote mit kleinen, eng begrenzten Aktionen, die auf das eigene Vertragsgebiet zugeschnitten sind. Auf der anderen Seite stehen ausländische Buchmacher, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Angebote deshalb unter völlig anderen Regeln laufen — oder genauer: unter gar keinen schweizerischen.

Mehrere Curlingsteine liegen auf einer glatten Eisfläche in einer leeren Halle, Deckenlicht spiegelt sich im Eis.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Wie ein Bonus aufgebaut ist, lässt sich in vier Bausteinen beschreiben, die fast jede Aktion enthält:

Der unscheinbarste dieser vier ist der teuerste. Wer eine Aktion nach ihrer Zahl aussucht und die Umsatzbedingung überliest, hat nicht den grössten Bonus genommen, sondern den mit dem längsten Rückweg zum eigenen Konto.

Gratiswette, Aktionsguthaben, Boost: was diese Wörter bedeuten

Eine Gratiswette ist ein Einsatz, den der Anbieter stellt. Gewinnt sie, wird der Gewinn gutgeschrieben — der Einsatz der Gratiswette selbst fliesst nicht zurück, weil er nie aus der eigenen Tasche kam. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die übliche Konstruktion des Marktes, und sie erklärt, warum eine «10 Franken Gratiswette» bei einer Quote von 2.00 nicht 20 Franken einbringt, sondern 10.

Gratisspielguthaben ist etwas anderes, und in der Schweiz ist es der am strengsten behandelte Fall: Es ist nicht auszahlbar. Wer bei der Loterie Romande 10 Franken Aktionsguthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» erhalten hat, konnte damit spielen, aber nicht das Guthaben abheben. Auch Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Der Unterschied zwischen einem Geschenk und einem Spielgutschein verschwindet in der Werbung; im Regelwerk steht er schwarz auf weiss.

Ein Quotenboost erhöht bei Sporttip die Quote einer Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide gelten nur online, sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer einen Boost also nutzt und dann vor Schluss aussteigt, verliert genau den Vorteil, den er gesucht hat.

Ein Cashback und eine Versicherung auf eine Kombiwette sind wieder anders: Sie erstatten unter Bedingungen einen Teil des Verlusts und schaffen kein zusätzliches Guthaben. Der Kombiboost bei Sporttip dagegen erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette prozentual — bei vier Voraussagen um 5 %, bei sieben um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 %, wobei jede Voraussage mindestens eine Quote von 1.50 haben muss. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert.

Was ein Bonus am Ende des Tages kostet

Ein Bonus ist selten ein Geschenk und fast immer ein Anreiz zu mehr Umsatz. Die Marge steckt in jeder Quote, und jeder Franken, der zur Erfüllung einer Bedingung gesetzt wird, wandert über ein Feld, das der Anbieter mit einem Vorsprung gebaut hat. Der Quotenschlüssel eines Marktes beschreibt genau diesen Vorsprung: Er ist der Anteil aller Einsätze auf einen Markt, der an die Wettenden zurückflieest — rechnerisch eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieses Wertes.

Daraus folgt die einzige Frage, die bei einem Bonus wirklich zählt: Wie viel muss ich setzen, um ihn zu behalten? Eine Bedingung ohne Frist kostet Zeit, eine Frist ohne Mindestquote kostet Auswahl, eine Mindestquote ohne Auszahlbarkeit kostet das, was man zu gewinnen glaubte. Die Übersicht unter «Die geprüften Anbieter: Sporttip und Jouez Sport, dann die Marken ohne Schweizer Bewilligung» sortiert nicht nach der Zahl, sondern nach dieser Frage.

Kosten- und Quotenrechnung: was ein Kombiboost bei Sporttip aus einer Wette macht

Ein Kombiboost ist keine Gratiswette, sondern ein Zuschlag auf den Gewinn. Der Unterschied wird erst in Zahlen sichtbar. Swisslos nennt in den Sporttip-Spielregeln die Staffel: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn — jede Voraussage mit einer Quote von mindestens 1.50, und die Wette gilt nur online, in der Vorauswahl, live oder als Systemwette. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Für eine Beispielrechnung braucht es Quoten, die niemand als Preis missverstehen darf: Angenommen, eine Kombiwette auf vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei 9’792. Der Gewinnbetrag in den Sporttip-Regeln ist Einsatz mal Quote — bei Kombinationen also die Gesamtquote — und beträgt 97.92 Franken, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen abgerundet also 97.90 Franken. Der Nettogewinn, also der Betrag über dem Einsatz, liegt bei 87.90 Franken.

Darauf greift der Boost der niedrigsten Staffel. 5 % auf diesen Nettogewinn sind 4.40 Franken, und die Auszahlung steigt auf rund 102.30 Franken. Bei der gleichen Beispielwette mit sieben Voraussagen und 20 % Bonus liegt die Erhöhung schon bei 17.58 Franken, mit zehn Voraussagen und 40 % bei 35.16 Franken und mit fünfzehn Voraussagen und 100 % bei 87.90 Franken, also einer Verdopplung des Nettogewinns. Aber: Diese Staffeln stehen nur dann zur Verfügung, wenn tatsächlich so viele Voraussagen auf dem Wettschein landen, jede mit mindestens 1.50. Wer sieben Spiele mit 1.40 findet, bekommt keinen Siebnerbonus, sondern gar keinen — der Mindestquote-Filter ist der eigentliche Grenzzaun der Aktion.

Für Einsätze gilt eine weitere Schranke: Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Grosswetter ist das der engere Käfig als für jemanden, der mit Zehnerbeträgen spielt.

Derselbe Mechanismus gilt es bei den ausländischen Anbietern zu bedenken: Dort ist von grossen Prozentsätzen die Rede, nicht von der Anzahl der Voraussagen mit Mindestquote. Wer die Zahl 100 % liest, sollte daher nicht an eine verdoppelte Auszahlung denken, sondern an eine Verdopplung des Gewinns unterhalb des Einsatzes — und in der Schweiz nur bei einem einzigen Anbieter und nur nach der Sporttip-Staffel.

Die Übersicht der Plattformen ordnet die elf Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Das ist die einzige Einordnung, die hier einen Unterschied macht: Von den vorgestellten Marken haben nur Swisslos Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport eine Schweizer Bewilligung.

Plattform Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
Betify keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
Bettilt keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS
Betscore keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS

Die acht ausländischen Marken stehen nicht in dieser Liste, weil über sie nichts anderes bekannt wäre als übereinander — eine ausländische Bewilligung, gleich welcher Herkunft, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, spielt nicht in einem lizenzierten Schweizer Markt, sondern in einem ausländischen, mit allen Folgen, die der Abschnitt zur Rechtslage beschreibt.

Rechtslage: Warum in der Schweiz nur zwei Anbieter um Bonusguthaben werben dürfen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht kümmert sich um Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Ein Füllfederhalter und ein Tintenfass stehen auf einem Schreibtisch aus dunklem Holz im warmen Lampenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Jeder der beiden Organisatoren bedient sein eigenes Gebiet. Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto ist ein Wohnsitz in der Schweiz nötig, in der Praxis also im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.

Freiguthaben braucht Zustimmung — und was daraus für den Bonusvergleich folgt

Der Punkt, der in der Werbung nie steht: Unentgeltliche Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Nicht die Aktion selbst ist verboten, sondern das Führen ohne Erlaubnis. Die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 — 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos — sind deshalb der realistische Massstab für das, was im Schweizer Markt an Freigeld zu holen ist. Vergleicht man das mit ausländischen Portalen, die Dutzende von Neukundenaktionen über hundert Franken bewerben, ist der Unterschied kein Marketingunterschied, sondern ein Rechtsunterschied.

Daraus folgt eine unbequeme Erkenntnis für den Bonusvergleich: Die grossen Zahlen sind in der Schweiz nicht verfügbar. Wer einen Schweizer Anbieter spielt, bekommt eine kleine, zeitlich und mengenmässig begrenzte Aktion. Wer einen ausländischen Anbieter spielt, bekommt vielleicht eine grössere Aktion — und dafür keinen Schweizer Rechtsschutz. Beides gleichzeitig gibt es nicht, und wer das Gegenteil verspricht, verkauft keine Information.

Was überhaupt bewettet werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf (Fassung vom 10. September 2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vorausgesetzt, der Veranstalter hält eine entsprechende Entscheidung; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.

Ein Bonus ändert daran nichts. Er verschiebt nur, wem das Geld gehört, wenn es schiefgeht.

Verantwortungsvolles Spielen: Was eine Limite mit einem Bonus zu tun hat

Rien. Eine Limite ist eine Grenze, ein Bonus ist ein Anreiz — und wer den Anreiz zuerst liest, hat die Grenze schon zweimal gerissen.

Bei Swisslos gilt die Verlustlimite bereits vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Spielende müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Unterlimite von CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die kantonalen Vorgaben sehen für Erhöhungen 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze für Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen.

Das sind Beträge, die im Alltag der meisten Spielenden keine Rolle spielen — und genau deshalb ist die Verlustlimite der wichtigste Baustein im ganzen Bonusvergleich. Sie wird vor der Aktion gesetzt, nicht während. Wer den Monat mit CHF 200 Verlustlimite beginnt und dann eine Aktion mit hohem Umsatz findet, spielt gegen den Plan, den er selbst beschlossen hat. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Bei den ausländischen Anbietern fehlt all das. Sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich bei einem Unternehmen, das keine Schweizer Aufsicht kennt. Die Einschränkung gilt nur für Anbieter mit Schweizer Bewilligung; ein ausländischer Buchmacher arbeitet nach eigenen Hausregeln, und wer dort um Schutz bittet, bittet bei der Firma, die sein Geld nimmt.

Auf die Werbung hat der Gesetzgeber ebenfalls geschaut: Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten. Die Folge ist strafbar — bis CHF 500’000 Busse. Wer also in einem Schweizer Portal eine ausländische Marke mit grosszugigen Willkommensangeboten bewirbt, tut das auf eigenes Risiko. Beschreiben ist erlaubt, anpreisen nicht.

Bonusarten im Detail: Neukundenaktionen, Gratiswetten und Aktionsguthaben auf dem Prüfstand

Die Loterie Romande liefert das anschaulichste Beispiel für eine Schweizer Aktion im Kleinformat. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Die Auflage betrug insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist die Grössenordnung, um die es in der Schweiz geht. Der Wert einer solchen Aktion liegt im Spielspass, nicht im Ertrag. Muss man einen Stadioncode finden und innert einer Woche eingeben — und das bei 7’000 Stück für ein ganzes Land —, dann ist die Wahrscheinlichkeit, überhaupt in den Genuss zu kommen, kleiner als die Wahrscheinlichkeit, an einem Spieltag die Fahrt ins Stadion zu bezahlen. Der Gratisbetrag selbst ist nicht auszahlbar; er dient dem Spiel, nicht dem Konto.

Bei den ausländischen Anbietern heisst dieselbe Konstruktion Neukundenbonus, und die Bedingungen sind dort die eigentliche Information. Der Typ bleibt immer, was er ist: Ein Einzahlungsbonus bleibt ein Einzahlungsbonus und wird nicht zur Gratiswette; eine Gratiswette bleibt eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst; ein Cashback bleibt ein Cashback; ein Boost bleibt ein Boost. Wer in einem Vergleich ein Angebot in eine andere Kategorie umbenennt, weil die Kategorie besser klingt, macht aus einer Bedingung ein Versprechen.

Für Schweizer Spielende ist ein weiterer Punkt wichtig: Ein Schweizer Veranstalter trägt jeden Franken nur auf ein auf den Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Bei Swisslos ist die Erstattung zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Ein Krypto-Guthaben ist die Gegenwelt dazu, und ein Vergleich, der beide Seiten unter der Überschrift «Bonus» zeigt, verkauft ein Missverständnis. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Was im Alltag am meisten bringt: Wer einen Bonus vergleicht, sollte die Aktion nicht wählen, sondern aussuchen, welche Bedingung er akzeptiert. Eine kleine Aktion ohne Umsatzbedingungen ist mehr wert als eine grosse Aktion mit hohem Umsatz, mindestens sechs Wochen Frist und einem Deckel auf dem Gewinn.

Bewilligungspflicht und Rechtsfolgen: Was ein ausländischer Bonus im Ernstfall nicht leistet

Ein ausländischer Buchmacher mit gültiger Bewilligung in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Bewilligung — und diese Bewilligung entfaltet hier auch keine Wirkung. Das heisst: Wer dort einzahlt, ist kein Spieler in einem Schweizer Markt, sondern ein Kunde im Ausland. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber der Einsatz und der Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Für den Bonusvergleich ist die Einziehung der entscheidende Punkt. Der Bonus ist eine Forderung gegen ein Unternehmen, das im eigenen Land sitzt und dort nach eigenen Regeln haftet. Wenn die Behörde einzieht, ist es der Einsatz, der verschwindet — nicht nur der Bonus. Wer dort mit einem Aktionsguthaben spielt, spielt mit einem Guthaben, das auf einer Forderung gegen einen ausländischen Anbieter beruht, und diese Forderung ist nicht durchsetzbar, weil die Schweizer Aufsicht nur die Sperrliste führt und keine Beschwerdestelle für ausländische Anbieter ist.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, 671 Domains waren es Ende 2025. Domain-Hopping ist kein Geheimnis: Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 auf der Liste. Eine Domain, die heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein. Wer auf ein Aktionsguthaben setzt, das in der Zwischenzeit verfällt, verliert es. Die Schweizer Behörden blockieren ausserdem keine Zahlungen an solche Anbieter; es gibt kein Zahlungssperrwerkzeug.

Zu den Steuern: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton» und nicht ein einziger Kantonsbetrag. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für typische Sportwettengewinne liegt man weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern des Bonusvergleichs: Ein ausländischer Bonus kann nur dann mehr wert sein, wenn er den Steuer- und Rechtsunterschied überkompensiert — und das tut er in den seltensten Fällen. Wer einen Steuerfall hat, sollte die kantonale Steuerverwaltung fragen, nicht ein Werbebanner.

Die geprüften Anbieter: Sporttip und Jouez Sport, dann die Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die Reihenfolge unten ist keine Rangliste im werblichen Sinn. Swisslos Sporttip und die Loterie Romande stehen zuerst, weil sie die beiden einzigen Sportwetten-Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sind. Danach folgen acht ausländische Marken, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten — aufgeführt zum Vergleich, nicht zur Auswahl.

Swisslos Sporttip: die grösste Schweizer Aktion mit der engsten Staffel

Sporttip ist das Produkt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung als Veranstalterin für ein Grossspiel deckt den Betrieb, und die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Das Angebot ist an ein Gebiet gebunden: das Swisslos-Vertragsgebiet mit den genannten Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für Schweizer Verhältnisse ist das ein strenges Verfahren — und ein Teil des Grundes, warum die Aktionen klein bleiben: Der Anbieter weiss genau, wen er vor sich hat, und nimmt sich entsprechend zurück.

Die Aktionen sind im Kern zwei: Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit jeweils mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der höchste Prozentsatz ist der schwerste: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 verlangen eine Spielweise, die kaum jemand dauerhaft durchhält.

Zum Spielen gehören weitere Regeln. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt ein Boost.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Fazit: Sporttip ist das Angebot für die Spielerin, die Rechtssicherheit über Aktionshöhe stellt. Der Kombiboost ist ehrlich gerechnet — die Staffel ist transparent und die Mindestquote klar —, aber er belohnt genau die Spielweise, die am wenigsten kontrollierbar ist: viele Kombinationen mit hohen Quoten. Wer den Fünferbonus sucht, zahlt ihn nicht mit Geld, sondern mit dem Risiko, das jede zusätzliche Voraussage mitbringt.

Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktionen, klare Grenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für Westschweizer Spielende ist das kein abstrakter Anbieter, sondern eine Institution mit einer Präsenz, die im Alltag sichtbar ist.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt die Grenzen des Schweizer Bonusmarktes offen: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, 7 Tage Zeit zur Eingabe, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer das liest, merkt schnell: Die Hürde ist nicht der Betrag, sondern die Beschaffung des Codes und die Frist.

Auf der Einzahlungsseite gilt: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Fazit: Jouez Sport ist die richtige Adresse für die Westschweizerin, die gelegentlich ein Spiel mit Aktionsguthaben mitnehmen will, ohne ein Konto bei einem Anbieter ausserhalb des eigenen Kantonssystems zu eröffnen. Die Aktion ist ein Anreiz zum Stadionbesuch und kein Einkommensmodell — und wer das akzeptiert, wird von den Bedingungen nicht überrascht. Wer dagegen einen dauerhaften Bonusvorteil sucht, findet ihn hier nicht, denn die Auflage von 7’000 Stück ist ihre eigene Antwort.

Boomerang Bet: ausländische Bewilligung ohne Schweizer Wirkung

Boomerang Bet ist in der Schweiz als ausländischer Buchmacher präsent, ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung ist nicht in der Schweiz wirksam, und nach Art. 4 BGS hat eine ausländische Bewilligung hier keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Wer dort ein Konto eröffnet, spielt gegen einen Anbieter, dessen Regeln er nicht kennt: Es gibt kein Schweizer Wohnsitzerfordernis, keine Limiten nach Schweizer Vorgaben und kein Sperrregister, in dem er sich wiederfinden kann. Ein Bonus, der auf einer solchen Grundlage steht, ist so viel wert wie die Firma dahinter — und die ist für Schweizer Spielende nicht greifbar.

Fazit: Als Vergleichsposten taugt Boomerang Bet, als Empfehlung nicht. Der Rückweg zum Geld ist der längste im ganzen Vergleich.

BetFury: kein Schweizer Anschluss an das Sperrregister

BetFury ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung nach Art. 4 BGS; der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt; ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht; die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.

Der wesentliche Unterschied zu den bewilligten Anbietern ist nicht das Angebot, sondern das Beschwerderecht: Bei einem Schweizer Grossspiel gibt es eine Aufsicht, an die man sich wenden kann, und bei einem ausländischen Anbieter nicht.

Fazit: Das grösste Risiko bei BetFury ist nicht der Bonus, sondern seine Auflagen. Wer die Bedingungen nicht liest, merkt erst bei der Auszahlung, wer die Regeln geschrieben hat.

Betify: Bewilligung ausserhalb der Schweiz, keine Aufsicht hier

Betify tritt als ausländischer Buchmacher auf und hat in der Schweiz keine Bewilligung. Die Bewilligungssituation ist dieselbe wie bei den anderen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade.

Für Schweizer Spielende bedeutet das, dass die Schutzwirkungen, die der Abschnitt zum verantwortungsvollen Spielen beschreibt, hier nicht gelten — keine Verlustlimiten nach Schweizer Vorgaben und kein Register, das über Anbieter hinweg wirkt.

Fazit: Ein Bonus bei Betify ist ein Angebot eines Anbieters, der sich in der Schweiz nichts zuschulden kommen lässt, aber auch nichts schuldet. Wer das Verhältnis von Risiko und Aktion nüchtern rechnet, rechnet hier mit einem unbekannten Nenner.

N1 Bet: Präsenz ohne Bewilligung, Gewinne ohne Schweizer Regeln

N1 Bet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; die gemeldete Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung; das Sperrregister erreicht den Anbieter nicht; ein Schweizer Rechtsweg fehlt; die Domain kann blockiert werden.

Wer dort gewinnt, gewinnt in einem Rechtsrahmen, den er nicht kennt. Das ist bei jedem der acht ausländischen Anbieter derselbe Punkt — und er ist der wichtigste.

Fazit: N1 Bet bietet für Schweizer Spielende keinen Weg, die Schweizer Schutzmechanismen mitzunehmen. Was bleibt, ist die Verantwortung für die eigene Limite — die hier niemand vorgibt.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Rechtsweg

Bettilt arbeitet als ausländische Plattform und hat keine Schweizer Bewilligung. Die Situation entspricht der der anderen Marken: nur zwei bewilligte Schweizer Veranstalter, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockade über die Sperrliste.

Bei den bewilligten Anbietern gelten zusätzlich die Regeln zu Limiten und zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen; bei einem ausländischen Anbieter gelten dessen eigene Regeln, und die kennt der Spielende nicht von aussen.

Fazit: Ein Angebot von Bettilt ist eine Wette auf die Verlässlichkeit einer Firma, über die der Spielende in der Schweiz nichts in der Hand hat. Das ist ein schlechteres Geschäft als jede Umsatzbedingung.

Duelbits: Krypto-Nähe trifft Schweizer Auszahlungsregeln

Duelbits ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperrliste.

Im bewilligten Schweizer Markt gibt es keine Krypto-Auszahlungen. Ein Schweizer Veranstalter zahlt nur auf ein auf den Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus. Wer den Bonus bei einem Anbieter mit Krypto-Bezug sucht, sucht ihn ausserhalb dieses Rahmens — und trägt damit die steuerliche Unsicherheit mit, die der Abschnitt zur Rechtslage beschreibt.

Fazit: Duelbits steht für alles, was der Schweizer Markt nicht kann — und für alles, was er deshalb nicht schützt. Wer dort spielt, sollte die kantonale Steuerpraxis zu Gewinnen aus ausländischen Grossspielen kennen, bevor er das erste Mal gewinnt.

Sportaza: ohne Bewilligung, aber mit demselben Vergleichsmassstab

Sportaza gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist unverändert: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade.

Ein Vergleich der Boni dieser Anbieter untereinander bleibt möglich, aber er vergleicht Bedingungen eines Marktes, den die Schweiz nicht regelt. Wer die Zahlen liest, sollte sie als das lesen, was sie sind: Angaben zum ausländischen Markt.

Fazit: Sportaza wird nicht dadurch besser, dass die anderen in der Gruppe dieselbe Bewilligungslage haben. Der Vergleich mit einem Schweizer Anbieter endet hier an derselben Stelle wie bei allen anderen: an der fehlenden Bewilligung.

Betscore: die letzte Marke ohne Schweizer Bewilligung

Betscore schliesst die Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Es gelten dieselben Feststellungen: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Wer die acht Marken dieser Gruppe nebeneinander sieht, stellt fest, dass sie sich in der Bewilligungslage nicht unterscheiden. Der Unterschied liegt nur in den Bedingungen und in der Frage, wie leicht sie ihre Domains wechseln.

Fazit: Betscore ist kein Sonderfall, sondern die Wiederholung eines Musters. Das Muster ist die Bewilligungslage, und die entscheidet in der Schweiz mehr als jede Bonusstaffel.

Häufige Fragen zum Wettbonus in der Schweiz

Was ist ein Wettbonus, und welche Arten gibt es?

Ein Wettbonus ist ein Anreiz zur Teilnahme, meist in Form einer Gratiswette, eines Aktionsguthabens, eines Quoten- oder Kombiboosts oder eines Cashbacks. Die Art entscheidet, was man bekommt; die Bedingungen entscheiden, was davon übrig bleibt. Im Ergebnis ist der Bonus ein Marketinginstrument, kein Ertrag.

Was bedeutet Gratiswette, und wird der Einsatz mit dem Gewinn ausgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette stellt der Anbieter den Einsatz, und nur der Gewinn wird gutgeschrieben — der Einsatz der Gratiswette fliesst nicht zurück. Bei einer Quote von 2.00 und einem Gratisbonus von CHF 10 sind also CHF 10 gutgeschrieben, nicht CHF 20. Der eingesetzte Betrag selbst kommt nie auf das Konto.

Warum fallen Wettboni in der Schweiz kleiner aus als bei Seiten im Ausland?

Weil Freispiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen, und weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Swisslos und die Loterie Romande bieten deshalb kleine, mengen- und zeitlich begrenzte Aktionen an. Ein Vergleich nach dem grössten Betrag vergleicht keine Angebote, sondern Rechtsordnungen.

Wie lassen sich Boni verschiedener Buchmacher vergleichen, ohne nur auf die Summe zu schauen?

Zuerst nach der Bewilligung, dann nach den Bedingungen, zuletzt nach dem Betrag. Wichtiger als die Höhe sind die Umsatzbedingung, die Mindestquote, die Frist, die Auszahlbarkeit und ein allfälliger Deckel auf dem Gewinn. Bei Schweizer Anbietern ist ein kleiner Bonus ohne Umsatzbedingung oft mehr wert als eine grosse Summe mit schwerer Bedingung.

Können Aktionen wie Boosts oder Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Aktionsguthaben in der Schweiz nicht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und auch die CHF 10 aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es nicht. Boosts sind Zuschläge auf den Gewinn, kein Guthaben; sie werden mit der Auszahlung des Gewinns verrechnet und nicht separat ausgezahlt. Bei einem Cash-Out verfällt ein Boost.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Ob sie steuerbares Einkommen sind, entscheidet die kantonale Praxis: Die Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Weil die Kantone unterschiedlich verfahren, lautet die Antwort «je nach Kanton». Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»