Sportwetten Android 2026 im Kostencheck: zwei bewilligte Anbieter und der Rest ohne Schweizer Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.

Die Rechnung, die beim Wetten auf dem Handy am wenigsten Beachtung findet, ist die einfachste: Ein Wettanbieter verlangt für seine Anwendung nichts, und trotzdem zahlt jeder Spielende einen Preis. Er steckt in der Quote, in der Limite, die vor der ersten Wette eingestellt werden muss, und in der Währung, in der das Konto geführt wird. Wer in der Schweiz auf einem Android-Gerät wettet, hat dabei eine Auswahl, die auf den ersten Blick gross aussieht und bei genauerem Hinsehen aus zwei Namen besteht — und daneben eine Reihe von Marken, die sich auf jedem Schweizer Handy installieren lassen, hier aber keine Bewilligung haben.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Datenstand: Oktober 29, 2026; geprüft gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde der interkantonalen Geldspiele, gegen die Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen deren eigene Limitenseiten.

Der Vergleich der zehn Zugangswege im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die Plattformen, die einem Schweizer Wettenden auf dem Handy begegnen, nach ihrer Bewilligungssituation ein. Der Massstab ist dabei die Bewilligung, nicht der Umfang des Wettprogramms: Eine Marke mit hundert Ligen und ohne Schweizer Bewilligung ist für einen Wettenden in der Schweiz rechtlich nichts anderes als eine Marke mit zehn Ligen und ohne Bewilligung.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.
Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betscore keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
Funbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
Unibet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
BetFury keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar
GG.BET keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar

Acht Zeilen tragen in der letzten Spalte denselben Eintrag, und das ist kein Ausdruck von Bequemlichkeit. Für Wettangebote ausländischer Marken gibt es in der Schweiz schlicht keine Bewilligung, die man dort eintragen könnte: Artikel 4 des Geldspielgesetzes hält fest, dass eine schweizerische Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hier keine Wirkung. Damit fällt die Spalte «Schweizer Bewilligung» praktisch in zwei Werte zusammen, und der Unterschied zwischen den acht unteren Zeilen liegt nicht in ihrem Status, sondern darin, was sie dem Kontoinhaber nicht bieten: keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Spalte «gemeldete Bewilligung» ist deshalb die einzige, in der sich diese acht Marken überhaupt voneinander abheben liessen — und sie tun es nicht.

Interessanter als diese acht Einheitszeilen ist die obere Hälfte, und zwar aus einem Grund, den die Tabelle nicht zeigen kann: Die beiden bewilligten Veranstalterinnen teilen sich die Schweiz geografisch auf. Wer in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Die Bewilligung des einen ist für den anderen Landesteil keine Erlaubnis.

Was auf dem Android-Gerät heute tatsächlich möglich ist

Wer auf einem Android-Telefon Sportwetten abschliessen will, steht vor einer Wahl, die keine Wahl der Marke ist, sondern eine des Zugangswegs. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Damit stehen einem Wettenden auf dem Handy zwei Kanäle offen: die Anwendung und der mobile Browser. Dazu kommt ein dritter Weg, den viele für überholt halten und der in der Praxis der einzige ist, der ohne Konto funktioniert — die Verkaufsstelle, an der sich ein in der App zusammengestellter Wettschein per QR-Code einlösen lässt.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Wettschein im Browser, die Wette in der App

Die App ist kein anderes Produkt, sondern eine andere Oberfläche für dasselbe Konto. Wer seine Wetten in der Anwendung zusammenstellt und den Wettschein als Code an eine Verkaufsstelle mitnimmt, spielt dieselbe Wette, nur mit einem Menschen auf der anderen Seite des Tresens. Dieser Weg hat eine Eigenschaft, die auf dem kleinen Display schwer zu ersetzen ist: Er zeigt, ob der Schein überhaupt angenommen wird, bevor Geld fliesst.

Der Kostenhebel liegt bei diesem Zugangsweg in der Limite, nicht in der Software. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die entscheidende Zeile für jeden, der auf dem Handy arbeitet: Eine Systemwette mit zehn oder fünfzehn Positionen sprengt den Rahmen einer Einzelwette um das Zehnfache, und das Kontingent dafür ist ein anderes. Wer gewohnt ist, am Telefon eine kleine Wette abzugeben, merkt von diesen Zahlen nichts; wer mit einem Zehnerpaket arbeitet, merkt sie sofort.

Was das kleine Display dem Kombinationsspieler nimmt

Kombinationswetten leben auf dem Telefon von einer Eigenschaft, die der grosse Bildschirm besser kann: der Übersicht über alle Voraussagen gleichzeitig. Die Sporttip-Regeln greifen das mittelbar auf. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auf einem Telefon tippt man schneller zwei Märkte desselben Spiels in denselben Schein, als man auf einem Bildschirm überprüfen würde, ob sie zusammengehören. Die Rückerstattung des Einsatzes ist in diesem Fall kein Schaden — die Wette, auf die man sich festgelegt hatte, ist trotzdem weg.

Die Steuer auf der Wettleiste

Wettgewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400, und die kantonale Schwelle unterscheidet sich davon, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und nicht eine Zahl. Darüber hinaus behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für einen normalen Wettenden ist das eine theoretische Grösse. Interessanter ist die andere Seite: Wer bei einer ausländischen Veranstalterin spielt, findet keinen Verrechnungssteuerabzug vor — die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Steuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf

Die Rechtslage für Wettende mit Android-Gerät ist keine andere als für Wettende an jedem anderen Gerät, und dieser Punkt wird beim Kauf eines neuen Telefons regelmässig übersehen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Artikel 3 Buchstaben c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt.

Zwei Veranstalterinnen, zwei Gebiete

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS), und nach Artikel 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz nach Artikel 47 Absatz 3 VGS voraus und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Die Grenze verläuft also mitten durch das Land. Zuzüger aus der Deutschschweiz, die im Waadtland eine Wohnung beziehen, wechseln mit dem Umzug faktisch die Veranstalterin; Pendler, die nur unter der Woche dort sind, brauchen es nicht zu tun, weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt behalten. Wer prüfen will, ob er im richtigen Gebiet wohnt, findet die Kantonslisten in den Teilnahmebedingungen beider Veranstalterinnen.

Dass es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt, liegt nicht daran, dass niemand gesucht hätte: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht zum Thema ausländische Anbieter ausschliesslich die Sperrliste blockierter Domains.

Eine geschlossene Liste dessen, was überhaupt bewettet werden darf

Was bei den bewilligten Veranstalterinnen gespielt werden kann, ist enger gefasst, als die Zahl der angebotenen Märkte vermuten lässt. Zugelassen sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS ausgeschlossen.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Für einen Nutzer eines Android-Telefons ist das der entscheidende Satz, weil die Livewette der einzige Markt ist, bei dem das Gerät selbst einen Unterschied macht — die Wette vergeht, während man sie liest.

Die Rechte des Wettenden und wo ihre Grenzen liegen

Einzug und Auszahlung folgen in der Schweiz Regeln, die für alle Zugangswege gelten, und die erste davon ist unbequem für jeden, der Anonymität sucht. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Artikel 50 Absatz 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten. Welche Zahlungsmarken eine Veranstalterin akzeptiert, ist deren eigene Angelegenheit und steht in ihren Bedingungen. Swisslos bietet für das Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Was auf dem Konto liegt, ist nicht beliebig vermehrbar: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer sein Guthaben zurückholen will, zahlt einen Preis, der mit der Häufigkeit steigt: Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Wann ein Gewinn verfällt

Die unangenehmste Frist im Schweizer Sportwettenangebot ist keine Zahlungsfrist, sondern eine Geltungsfrist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man sich klarmacht, was 26 Wochen auf einem Telefon bedeuten, das man alle zwei Jahre wechselt: Der Gewinn verfällt nicht, weil die Zeit knapp war, sondern weil niemand mehr danach gesucht hat.

Der zweite Fall, der Geld kostet, ist unspektakulärer. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers nach den Regeln des Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Auch bei Livewetten existiert eine Rückfalllinie: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine App, die schneller ist als das Fernsehbild, ist deshalb kein Vorteil, sondern ein Risiko.

Cash-Out als Zusatzgeschäft

Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert; es ist eine Funktion der jeweiligen Veranstalterin und nicht ein Recht des Wettenden. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss Cash-Out nicht für alle Wetten.

Wer diese Funktion nutzt, verkauft einen Teil des Erwartungswerts gegen Sicherheit. Das ist nicht per se ein schlechtes Geschäft, aber es ist ein Geschäft mit der Veranstalterin, die den Preis dafür festsetzt, und nicht mit dem Markt, dessen Quoten man kennt. Für einen Anfänger auf dem Handy ist das eine Falle, für einen erfahrenen Wettenden ein Werkzeug — dieselbe Taste, zwei verschiedene Bedeutungen.

Was eine Wette auf dem Telefon abwirft

Die Rechnung, die hinter jedem Wettschein steht, ist bei Kombinationen nicht anders als bei Einzelwetten, nur länger. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 10 auf eine Einzelwette mit Quote 2.10 setzt, hat einen Gewinnbetrag von CHF 20.90 auf dem Schein; die Wette selbst nichts weiter als eine Behauptung, ob das eintrifft.

Für Kombinationen wird die Sache schnell unübersichtlich, und genau dort verschwindet auf dem kleinen Display das Gefühl für den Einsatz. Vier Voraussagen mit Quoten von 1.80, 2.00, 1.65 und 2.20 ergeben als Produkt eine Gesamtquote von 13’068, mit einem Einsatz von CHF 5 also rund CHF 65.30 vor der Rundung. Was diese Zahl nicht sagt, ist, wie selten sie wird. Wer auf dem Telefon Kombinationen mit zehn und mehr Positionen zusammenstellt, sieht eine grosse Zahl und keinen Hinweis darauf, dass jede hinzugefügte Position die Trefferwahrscheinlichkeit senkt, während sie den möglichen Gewinn vervielfacht.

Der Kombiboost und der Preis der Voraussagen

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mindestquote von 1.50 ist die Zeile, die man auf dem Telefon liest und auf dem Bildschirm versteht. Vier Voraussagen mit Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 5.06 — eine Wette, die häufiger gewinnt als eine Viererkombination mit einem Produkt aus lauter 2.50ern, aber die Hälfte ihres Wegs besteht aus Favoritensiegen, die einzeln kaum etwas einbringen. Der Boost macht also nicht aus einer aussichtslosen Wette eine gute; er macht aus einer vorsichtigen Kombination eine etwas weniger schlecht bezahlte.

Dazu kommen die Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und die Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, der an eine einzige Verwendung gebunden ist, ist kein Rabatt, sondern ein befristetes Sonderangebot mit kaputtem Rückgaberecht.

Bei Kombinationen zählen ausserdem Verlängerung und Penaltyschiessen nicht automatisch zur regulären Spielzeit. Diese umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Stadion auf dem Telefon eine Wette auf den Sieger einer K.o.-Partie platziert, setzt in der Regel auf 90 Minuten, ohne es zu merken.

Wo das Konto begrenzt wird: Limiten auf dem Telefon

Die wirksamste Schutzfunktion des Schweizer Sportwettenmarkts sitzt nicht in einer App, sondern in einem Formular, das man beim ersten Login ausfüllt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Oberlimite von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Artikel 87 VGS muss die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; eine Senkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden, wobei Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Eine staatlich festgesetzte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Der erste Punkt, gegen den die meisten auf dem Telefon anlaufen, ist die 72-Stunden-Frist. Sie ist keine technische Verzögerung, sondern eine Absicht: Wer nach einer schlechten Nacht am nächsten Morgen mit drei Tipps die Limite hochsetzen will, kann das erst, wenn die Nacht zwei weitere hinter sich hat. In dieser Zeit lässt sich die Wette, die man setzen wollte, nicht mehr setzen. Dass die Limite produktbezogen und nicht kontoweit greift, ist der zweite Punkt: Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage produktbezogen einrichten, ohne dass sie vor Fristablauf aufgehoben werden kann.

Wer unter 21 ist, merkt die dritte Grenze am eigenen Konto. Die Oberlimite von CHF 1’000 für 30 Tage ist kein Vorschlag, sondern die Kante des Kontos, und sie ist niedriger als das, was ein Jugendlicher mit dem Ferienjob einzahlen könnte. Über die Wallet-Limite von CHF 9’999 und die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 für Guthabenkäufe hinaus kann ohnehin nichts auf dem Konto liegen bleiben. Die Grenze zwischen «zu viel Guthaben» und «zu viel Verlust» verläuft an zwei verschiedenen Stellen, und nur eine davon ist sichtbar, wenn man am Telefon auf «Einzahlen» tippt.

Wo ein Wettender Hilfe bekommt

Die Spielsperre ist in der Schweiz nicht ein Menüpunkt, sondern ein Register. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also bei Swisslos sperren lässt, ist für die Westschweizer Veranstalterin und für die Schweizer Casinos mitgesperrt; eine Sperre bei einer ausländischen Marke bewirkt nichts davon, weil diese nicht an das Register angebunden ist.

Nach Artikel 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen und Selbstausschlüsse in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei nach Artikel 81 BGS eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Artikel 45 BGS) — wer sich sperrt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern behält im Streitfall auch kein Guthaben geltend.

Was das in der Praxis bedeutet, sieht man an den Zahlen der Aufsicht. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Tresen ist also keine Mauer, und wer sich vorstellt, ein Jugendlicher komme an kein Wettangebot, weil das Personal hinschaut, stellt sich das falsch vor. Die Verifikation im Online-Konto ist strenger als die Kontrolle an der Verkaufsstelle, weil sie ohne Menschen auskommt: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für Minderjährige ist das eine härtere Barriere als jeder Testkauf, und für Erwachsene aus dem Ausland eine, die sich nicht umgehen lässt. Sporttip-Wetten stehen grundsätzlich Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wer sein eigenes Verhalten prüfen will, kann die Limitenhistorie im Konto lesen, bevor er die nächste Limite setzt. Das ist die einzige Stelle im System, an der die eigene Zahl ungeschminkt steht.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt der Vergleichstabelle: zuerst die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, dann die Marken ohne. Ein Urteil über jede einzelne gehört dazu, denn die Bewilligung allein sagt nichts über die Qualität einer Anwendung.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Anwendung mit den strengsten Hausregeln

Die Zürcher Anwendung und die Waadtländer Anwendung sind nicht Konkurrenten, sondern Nachbarn mit gemeinsamer Grenze.

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Damit ist Sporttip eine der beiden Veranstalterinnen, welche die interkantonale Regelung zulässt, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online teilnehmen; wer in der Westschweiz wohnt, kann es nicht, unabhängig von der Qualität der App. Die Anwendung existiert für iOS und Android, und Wetten, die darin zusammengestellt wurden, lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen — eine Funktion, die kein ausländisches Produkt in dieser Form bietet, weil es keine vergleichbare Verkaufsstellenbasis gibt.

Die Eigenheiten des Produkts sind eng mit den Hausregeln verbunden: Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur als vollständiges Cash-Out und ohne Garantie für jeden Markt; dazu kommen Kombiboost, Quotenboost und Profitboost mit ihren Einschränkungen. Wo diese App gegenüber einer ausländischen Marke verliert, ist das Wettprogramm: Die Gespa-Liste erlaubt keine Ecken- und Kartenmärkte und enthält keinen Esport-Abschnitt. Wer Nebenmärkte sucht, wird bei Sporttip nicht fündig, und zwar nicht, weil die Anwendung schlecht wäre, sondern weil das Gesetz den Rahmen vorgibt.

Was Swisslos mit dem Geld macht, ist der zweite Teil der Bewertung. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist kein Zeichen für ein schrumpfendes Angebot, sondern für ein Produkt, dessen Erträge schwanken und dessen Erlös in Strukturen fliesst, die der Wettende vor Ort sieht.

Ein Punkt, der bei dieser Veranstalterin mehr kostet als bei jeder ausländischen Marke, ist der Umfang des Kontos, gemessen an dem, was man einzahlen kann: Der Spielkontobetrag ist in 30 Tagen auf CHF 10’000 begrenzt, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer sein Spielkapital aus einem grösseren Vermögen speisen will, wird an dieser Kante gebremst. Die Begründung dafür steht in den Zahlen, die Swisslos an die Kantone ausschüttet.

Loterie Romande Jouez Sport: die bewilligte Anwendung für sechs Kantone

Die Westschweizer Veranstalterin erreicht ihre Kundschaft über ein Netz, das keiner ausländischen Marke zur Verfügung steht. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Spiel- und Wettbetrieb über diese Struktur ist das Gegenmodell zur reinen Online-Marke: Wer sein Konto online eröffnet, kann seine Wette in einer von zweieinhalbtausend Filialen abgeben, und die Zahl dieser Filialen ist zugleich die Zahl der Orte, an denen jemand prüfen kann, ob der Zugang stimmt.

Für einen Wettenden aus Genf oder Lausanne ist Jouez Sport der einzige bewilligte Online-Zugang. Wer ein Konto bei Sporttip sucht, wird abgewiesen, sobald die Ausweisdaten gegen die Adressdatenbanken geprüft sind — und umgekehrt. Diese Aufteilung ist keine Wettbewerbsverzerrung, sondern eine Folge der Kantonsgrenzen, und sie macht die Diskussion um die «beste App» für die Westschweiz zu einer Frage mit einer Antwort.

Über die Limitenregeln gilt für die Westschweizer Veranstalterin dasselbe Rechtsrahmenwerk wie für Swisslos: Auch sie muss Höchstwerte verlangen, nach Artikel 87 VGS, und wendet in ihren eigenen Bedingungen die 72-Stunden-Frist für die Erhöhung an. Wer sein Konto zum ersten Mal einrichtet, kommt also nicht daran vorbei, die Verlustlimiten zu setzen, bevor die erste Wette möglich ist. Gewinne werden nach Artikel 50 Absatz 2 VGS nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt. Die Guthabenkäufe über das Konto und die Auszahlungen laufen nach den Bedingungen der Veranstalterin, deren Spielregeln im Spielerkonto einsehbar sind.

Die Stärke dieser Plattform liegt in der Dichte ihrer Verkaufsstellen und im Schweizer Rechtsweg — nichts davon lässt sich in einer App nachbauen. Wo sie gegenüber einem internationalen Produkt zurücksteht, ist die Zahl der spielbaren Wettarten: Sie richtet sich nach der Gespa-Liste, und diese enthält weder Ecken- noch Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wer vor allem Live-Wetten auf Nebenschauplätze sucht, wird hier enger geführt als bei einer Marke, die an keine Schweizer Liste gebunden ist.

Betscore: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

Betscore gehört zu den Marken, die einem Schweizer auf dem Handy begegnen, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; für Betscore ist eine Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, und eine ausländische Bewilligung hat hier nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste der Gespa blockiert wird.

Wer dort spielt, spielt auf Grundlage der Hausregeln des Anbieters. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann, und die folgenreichste Konsequenz betrifft den Fall, in dem etwas schiefläuft — eine verweigerte Auszahlung, ein gestrichener Markt, ein Konto, das plötzlich geschlossen ist. Der einzige Ort, an dem man dann ansetzen kann, ist das Recht am Sitz des Anbieters. Ob das für einen hilfreich ist, hängt davon ab, wo dieser Sitz liegt, und nicht davon, wie viele Zahlungsarten im Konto angezeigt werden. Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das nach Artikel 130 BGS strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Funbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht vor Ort

Für Funbet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, eine nach eigenen Angaben nicht feststellbare Bewilligung ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Unterschied zu den bewilligten Veranstalterinnen liegt nicht in der Bedienung, sondern in der Frage, wer entscheidet, wenn eine Wette strittig wird — und die Antwort lautet hier: nicht die Gespa.

Für Schweizer Wettende ist der greifbarste Nachteil dieser Konstellation nicht die fehlende Bewilligung an sich, sondern die Steuerfolge. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und genau deshalb greift bei ihnen kein automatischer Abzug, der die Steuerfrage still erledigt: Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in der Schweiz Steuern zahlt, sollte diesen Punkt kennen, bevor er die erste Auszahlung anfordert, und mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären, was für seinen Kanton gilt.

WirWetten: keine Schweizer Bewilligung, deutschsprachige Oberfläche

WirWetten richtet sich an deutschsprachige Wettende, ändert damit aber nichts an seiner Rechtsstellung in der Schweiz: keine Schweizer Bewilligung, Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, keine Wirkung eines ausländischen Bewilligungsdokuments nach Artikel 4 BGS, kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister. Eine deutschsprachige Oberfläche ist kein Merkmal der Aufsicht, sondern eine Frage der Zielgruppe.

Der praktische Punkt bei dieser Marke ist der Umstand, dass eine deutsche oder maltesische Bewilligung nichts über den Rechtsschutz in der Schweiz sagt. Wer prüfen will, wie belastbar eine Marke ist, findet die Antwort nicht in der Sprache der Oberfläche, sondern in der Frage, an wen man sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Beim Sperrregister ist der Befund eindeutig: Eine selbst gewählte Spielsperre gilt in der Schweiz über das schweizweite Register bis nach Liechtenstein — bei einer Marke, die daran nicht angebunden ist, bleibt sie ein internes Kontomerkmal ohne Aussenwirkung.

Unibet: keine Schweizer Bewilligung, keine Einbindung in den Spielerschutz

Unibet ist eine international bekannte Marke, und Bekanntheit ist in dieser Frage kein Kriterium. In der Schweiz verfügt sie über keine Bewilligung; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar und hat nach Artikel 4 BGS hier keine Kraft. Damit fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und es fehlt der Schweizer Rechtsweg.

Diese Konstellation trifft eine Gruppe von Wettenden stärker als andere: Wer schon einmal eine Spielsperre hatte und sie bei einer Schweizer Veranstalterin gesetzt hat, ist in der Schweiz wirksam geschützt — und bei einer ausländischen Marke nicht. Für einen Wettenden mit einer Vorgeschichte in diesem Bereich ist die fehlende Einbindung ins Register nicht ein Detail der Bewilligungsliste, sondern der ganze Unterschied zwischen den Angeboten.

Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Kontrolle

Cloudbet ist in der Schweiz nicht bewilligt, und auch hier ist eine Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar. Die Folgen entsprechen dem Muster: kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Der Hinweis, der bei solchen Marken am häufigsten fehlt, ist der wichtigste: Es gibt in der Schweiz kein Werkzeug, das Zahlungen an nicht bewilligte Wettangebote sperrt. Wer annimmt, seine Bank oder sein Kartenherausgeber verhindere eine Einzahlung an eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, nimmt etwas an, das nicht vorgesehen ist. Die Kontrolle endet bei der DNS-Sperre, und eine DNS-Sperre greift erst, wenn die Domain auf der Liste steht.

ZotaBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

ZotaBet fällt in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine nach eigenen Angaben feststellbare Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Register, kein Rechtsweg hier. Eine in einem anderen Land erteilte Bewilligung ist ein Dokument über ein anderes Land.

Für einen Schweizer Wettenden schneidet dieses Angebot bei dem Punkt am schlechtesten ab, an dem es um die eigene Adresse geht. Eine Schweizer Veranstalterin prüft den Wohnsitz, weil ihre Bewilligung nur ein Gebiet abdeckt; ein ausländischer Anbieter braucht diese Prüfung nicht, weil seine Berechtigung nicht auf ein schweizerisches Gebiet beschränkt ist. Wer im Ausland eine Wette platziert, hat damit nicht mehr Rechte, sondern weniger: Der Ort, an dem er seine Ansprüche durchsetzen könnte, liegt nicht mehr in der Schweiz.

BetFury: keine Schweizer Bewilligung, keine Kontrolle durch die Gespa

BetFury fällt unter dieselbe Regel: keine Schweizer Bewilligung, eine nach eigenen Angaben nicht feststellbare Bewilligung ohne Geltung hier, keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Aufsichtsbehörde, die in der Schweiz über Sportwetten wacht, ist für diese Marke nicht zuständig.

Wer eine solche Plattform überhaupt prüfen will, kann das nur an ihren eigenen Bedingungen tun — und genau das ist der Punkt: Die Prüfung liegt vollständig beim Wettenden. Bei einer bewilligten Veranstalterin ist die Prüfung bereits erfolgt.

GG.BET: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

GG.BET ist in der Schweiz nicht bewilligt, und eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar; nach Artikel 4 BGS hat sie hier keine Wirkung. Es fehlt der Zugang zum Sperrregister, es fehlt die Schweizer Aufsicht, es fehlt der Rechtsweg.

Ein Umstand verdient bei dieser Gruppe besondere Beachtung: Die Sperrliste der Gespa ist kein Dauerzustand pro Marke. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping; die erste Liste datiert vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Eine Marke, die heute nicht auf der Liste steht, kann morgen darauf stehen — und umgekehrt. Für einen Wettenden heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Seite nichts über ihre Berechtigung aussagt, weder im positiven noch im negativen Sinn.

Was die Wahl des Zugangswegs den Wettenden kostet

Am Ende bleibt eine Kostenaufstellung, die sich nicht in Franken ausdrücken lässt. Eine bewilligte Schweizer Veranstalterin kostet den Wettenden die Enge des Angebots: eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten, keinen Esport, keine Ecken- und Kartenmärkte, eine Limite von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, ein Wohnsitzerfordernis und eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt sein muss. Dafür liefert sie die Spielsperre im schweizweiten Register, die Auszahlung nur auf das eigene Konto, einen Schweizer Rechtsweg und einen Erlös, der in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung fliesst.

Eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung kostet den Wettenden die andere Hälfte: keinen Zugang zum Register, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer DNS-Sperre und — bei einem Schweizer Wohnsitz und einem Gewinn über der kantonalen Schwelle — eine vollständige Steuerpflicht nach der kantonalen Praxis, wie sie im Thurgau gilt. Dafür bietet sie in der Regel ein breiteres Wettprogramm und keine Schweizer Limite.

Die ehrliche Antwort auf die Frage, welche Seite günstiger ist, lautet, dass beide einen Preis haben und dass sie nicht miteinander verrechenbar sind. Wer CHF 10 am Samstag auf ein Fussballspiel setzt und selten mehr, für den ist die Enge des bewilligten Angebots kaum spürbar und der Schutz des Registers viel wert. Wer sein Spielkapital aus einem grösseren Vermögen speist und auf Nebenmärkte setzt, stösst beide Male an dieselbe Kante: bei der bewilligten Veranstalterin an die Limite von CHF 1’000 pro Wette, bei der ausländischen an die fehlende Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche. Die Sätze sind klein, die Summe am Jahresende nicht.

Häufige Fragen zu Sportwetten auf Android in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

Zulässig sind nur Angebote der beiden bewilligten Veranstalterinnen: die Sporttip App von Swisslos und das Angebot von Loterie Romande Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Wettanwendung verfügt über keine Schweizer Bewilligung; nach Artikel 4 BGS entfaltet eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung. Weitere bewilligte Anbieter gibt es nicht.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja, und zwar vor der ersten Wette. Bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Veranstalterin muss solche Höchstwerte nach Artikel 87 VGS verlangen. Eine staatlich feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Ihnen fehlt die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, und es existiert kein Schweizer Rechtsweg. Organisiert jemand Sportwetten ohne Bewilligung, ist das nach Artikel 130 BGS strafbar; der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind laut der kantonalen Praxis im Thurgau zudem vollständig steuerbares Einkommen.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 10 auf eine Einzelwette mit Quote 2.10 ergeben einen Gewinnbetrag von CHF 20.90. Erhöht wird der Betrag nur, wenn die Wette aufgeht.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Für eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für die Westschweizer Kantone gilt entsprechend das Gebiet der Loterie Romande.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»