Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, viele Nachbarn

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Wer in der Schweiz nach einem ganz neuen Sportwettenanbieter sucht, stösst auf eine unangenehme Zahl: zwei. Genau zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten durchführen, und beide sind nicht neu, sondern seit Jahren im Markt. Alles andere, was als frischer Name auftaucht, kommt aus dem Ausland und hat mit Schweizer Recht nichts zu tun.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Was hinter einem «neuen» Anbieter steckt, bevor man ihn vergleicht

«Neu» ist das billigste Wort im Marketing und das nutzloseste im Vergleich. Es sagt nichts darüber, ob ein Anbieter eine Bewilligung hat, wie hoch seine Quoten sind oder ob im Streitfall überhaupt jemand zuständig ist. Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Mehr steckt nicht dahinter.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

In der Schweiz kommt eine zweite Ebene dazu, die es so in kaum einem anderen Markt gibt. Sportwetten sind hier ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine politische Entscheidung, und sie erklärt, warum die Suche nach einem neuen Namen so schnell an eine Wand läuft.

Die Suche selbst wird oft über Umwege geführt: über Zahlungsarten, über Bonusversprechen, über die Frage nach dem Anbieter mit den besten Quoten. Jeder dieser Wege führt am Ende zur selben Weggabelung. Entweder man landet bei einem Veranstalter mit Bewilligung, der seinen Sitz in der Schweiz hat und dessen Angebot von der Aufsicht kontrolliert wird. Oder man landet bei einer ausländischen Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzt und deren Angebot hier auch keine Wirkung entfaltet.

Für die Einordnung heisst das: Ein neuer Name ist kein Kaufargument und kein Warnsignal. Er ist eine Frage, die man vor der ersten Einzahlung beantworten sollte, statt sie beim Auszahlungsversuch zum ersten Mal zu stellen. Die Antwort kostet zwei Minuten, und sie entscheidet darüber, an wen man sich halten kann, wenn es schiefgeht. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht, ein Spielerkonto mit geprüfter Identität und ein Sperrsystem, das auch das Online-Casino erfasst. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es nichts davon, dafür aber eine Domain, die in einem Verzeichnis der Aufsicht stehen kann, ohne dass der Nutzer davon vorher erfährt.

Was ein Bonus und eine Gratiswette tatsächlich verlangen

Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht

In der Schweiz darf ein Veranstalter Gratisspiele oder Gratisguthaben nicht einfach verschenken. Er braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung ist kein Formalismus, sondern eine Mengenbegrenzung: Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer also einen Markt sieht, in dem jede Woche ein neues «Gratisguthaben» auftaucht, sieht keinen besonders grosszügigen Markt, sondern einen, in dem die grosszügige Geste entweder an eine Bedingung geknüpft ist oder aus dem Ausland kommt, wo die Schweizer Regel nicht gilt.

Diese Bedingung ist der erste Punkt, an dem der Ton der Werbung auseinanderfällt und die Sache selbst zusammenhält. Ein «Geschenk» mit behördlicher Genehmigung und Obergrenze ist etwas anderes als ein Geschenk ohne beides.

Wie der Kombiboost bei Sporttip gerechnet wird

Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er beginnt erst bei mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffel ist aufschlussreich, weil sie die Hauptarbeit dem Spieler überlässt. Vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 sind bequem zu finden, und sie bringen 5 % auf den Nettogewinn. Der Sprung auf die vollen 100 % verlangt fünfzehn solcher Voraussagen in einer einzigen Wette. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn eintreten, sinkt mit jeder zusätzlichen Voraussage, sodass der hohe Prozentsatz an einer Kombination hängt, die kaum je aufgeht. Der Boost ist also kein Geschenk, sondern der Preis dafür, dass man mehr Risiko in eine Wette packt als nötig.

Dasselbe Muster bei den übrigen Gewinnspielen: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, nicht nur die Wette.

Die Formel, nach der eine Wette ausgezahlt wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt rechnerisch CHF 42. Die Abrundung auf 5 Rappen lässt davon CHF 42 übrig, bei einem krummen Betrag verliert der Spieler die Differenz.

Wer eine Kombination aus zwei Wetten mit den Quoten 1.80 und 2.10 spielt, erhält eine Gesamtquote von 3.78. Aus CHF 10 Einsatz werden bei einem Gewinn CHF 37.80. Das ist die Rechnung hinter dem «Boost»-Versprechen: Die Erhöhung wirkt auf den Nettogewinn, also auf die CHF 27.80, nicht auf den gesamten Rückfluss.

Limiten, Regeln und was davon an den Spielenden hängt

Verlustlimiten sind Pflicht und werden vor der ersten Wette gesetzt

Bevor jemand zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer die Limite früh zu niedrig ansetzt und merkt, dass sie zu knapp ist, wartet drei Tage. Wer sie zu hoch ansetzt, merkt es erst, wenn das Geld weg ist. Die Spannung ist bewusst eingebaut, und sie ist das Gegenstück zum Modell der ausländischen Seiten, bei denen eine solche Limite in der Regel überhaupt nicht existiert, weil dort niemand sie vorschreibt. Wer sich also über die «Einschränkungen» bei Schweizer Veranstaltern ärgert, vergleicht sie mit einem Angebot, das gar keine kennt.

Der Mindest- und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das ist ein Spielerkonto für die breite Masse, nicht für die, die hohe Beträge platzieren wollen. Wer mit CHF 1’000 pro Einzelwette arbeiten möchte, ist hier gerade eben an der Grenze; wer mehr braucht, findet das bei keinem Schweizer Veranstalter. Die Limite ist keine Kampfansage an grosse Spieler, sondern der Preis dafür, dass das Angebot unter einer restriktiven Konzession läuft.

Wer überhaupt mitspielen darf

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel mit einer klaren Absicht: Wer das Ergebnis selbst beeinflussen kann, soll nicht darauf wetten.

Bemerkenswert sind die Zahlen aus der Kontrolle. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und stellte fest, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Man sollte den Schutz an der Verkaufstheke also nicht als streng beschreiben. Die Regel auf dem Papier und die Wirklichkeit am Schalter fallen auseinander, und das ist einer der Gründe, weshalb die Online-Registrierung mit Identitätsprüfung der schärfere Teil des Systems ist.

Wie das Spielerkonto entsteht

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Für einen Spieler bedeutet das: keine anonyme Anmeldung, keine erfundene Adresse, kein Zweitkonto. Die Prüfung ist nicht umgehbar, und sie ist der Punkt, an dem die ausländischen Seiten für einen Teil der Spieler attraktiv wirken, weil sie dort oft weiter kommen. Dass genau dieses Weiterkommen in der Schweiz kein Rechtsschutz begleitet, ist der zweite Teil desselben Satzes.

Zahlungswege und wie schnell das Geld zurückkommt

Einzahlen: PostFinance Pay und die Obergrenzen des Wallets

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Obergrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen ist die Zahl, an der sich das Angebot für einen Normalnutzer nicht rührt und für einen Intensivnutzer sehr wohl. Wer regelmässig grosse Beträge bewegt, merkt die Grenze schneller als die Limite pro Wette. Und der Mindestbetrag von CHF 20 macht aus dem Wallet eine Art vorbezahltes Konto, nicht eine direkte Kartenverbindung, die man bei jeder Wette neu zieht.

Auszahlen: zweimal gratis, dann drei Prozent

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist die klarste Kostentabelle des ganzen Angebots und zugleich die am wenigsten beworbene. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach 3 % auf den ausbezahlten Betrag. Wer 300 Franken auszahlen will, verzichtet auf neun Franken. Die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen ist ordentlich, aber nicht «sofort», und das Wort «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar» ist der Satz, den man gelesen haben sollte, bevor man sich über einen Bonus freut.

Gewinne buchen sich unterschiedlich schnell

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Grenze bei CHF 1’000 trennt zwei Erlebnisse. Kleine Gewinne sehen wie Spielguthaben aus, grosse wie eine Banküberweisung. Wer absehbar über diese Grenze kommt, sollte die Zahlungsverbindung vorher hinterlegt haben, sonst verzögert sich der Weg auf das eigene Konto durch den Umweg über die Klärung.

Anonyme Auszahlungen gibt es bei bewilligten Anbietern nicht

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine Kreditgewährung an Spieler ist ohnehin untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Für eine Seite, die Bitcoin oder andere Coins über die Auszahlung abwickelt, heisst das schlicht: Sie ist keine bewilligte Schweizer Veranstalterin. Die Bequemlichkeit der anonymen Auszahlung ist der Verzicht auf jede Rückverfolgbarkeit des eigenen Geldes, und im Streitfall steht der Spieler damit schlechter da als jeder Kunde, der eine Auszahlung auf sein eigenes Konto erzwingen kann.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was die Liste zulässt

Nur Sportereignisse, und nur die aufgeführten

In der Schweiz darf ausschliesslich auf Sportereignisse gewettet werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind unzulässig. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).

Der praktische Effekt einer geschlossenen Liste taucht dort auf, wo der Spieler sie nicht erwartet. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten gibt es nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nie auf der Liste.

Was fehlt, und was das für den Spielabend bedeutet

Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte, und sie enthält keinen Esport-Abschnitt. Wer von einer ausländischen Seite eine Fülle von Nebenmärkten gewöhnt ist, wird bei einem Schweizer Veranstalter deutlich weniger finden. Das ist der wörtliche Preis der Bewilligung: Ein kontrolliertes Angebot ist ein kleineres Angebot.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Die Regeln, die eine Wette im Nachhinein verändern können

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, verliert die Wette also nicht dadurch, dass sein Team in der Verlängerung gewinnt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Und noch eine Regel, die man kennen sollte, bevor man eine Kombination zusammenstellt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination aus «Sieg Mannschaft A» und «Mannschaft A schiesst mehr als zwei Tore» ist genau so ein Fall, und im schlimmsten Fall bleibt davon nichts übrig.

Livewetten und der Einsatz von Quote 1.00

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Für den Spieler heisst das: In dem Moment, in dem ein Live-Markt am spannendsten wirkt, kann er wertlos werden, weil die Wette nach dem Ereignis eingeht. Das ist keine Schweizer Besonderheit, aber es ist der Grund, weshalb ein Live-Tipp auf ein Tor, das man gerade gesehen hat, in der Abrechnung nichts bringt. Wer live spielt, muss schneller sein als die Übertragung, und das gelingt nicht immer.

Cash-Out ist ein Angebot, kein Anspruch

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Cash-Out ist nicht reguliert; er ist ein Feature des jeweiligen Veranstalters. Ein Beispiel: Wer CHF 20 auf eine Quote von 3.00 gesetzt hat, sieht einen möglichen Gewinn von CHF 60. Erscheint ein Cash-Out-Angebot bei CHF 26, nimmt der Spieler CHF 6 Nettogewinn statt auf CHF 40 zu warten. Das Angebot ist ein Handel, kein Ausstiegsrecht, und der Handelspartner setzt den Preis. Verfällt der Boost bei einem Cash-Out, kommt dazu noch der Verlust der Erhöhung.

Wenn ein neuer Name dazukommt: was ein Markteintritt voraussetzt

Zwei Bewilligungen, ein Markt

Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Eine Bewilligung ist dabei nicht ein Blatt Papier, sondern eine doppelte Voraussetzung: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt.

Diese Struktur erklärt die Zahl zwei ohne jede Interpretation. Die Kantone haben die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein Konto nur im eigenen Gebiet

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Geschäftsgebiet des Veranstalters. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für einen Spieler in Genf ist damit klar, welcher der beiden in Frage kommt, und für einen in Zürich ebenso. Die Grenze zwischen den beiden Gebieten ist keine Empfehlung, sondern eine Zulassungsbedingung. Wer in der Westschweiz wohnt, kann nicht einfach auf Sporttip ausweichen, und umgekehrt.

Warum neue Namen meist ausländische Seiten sind

Ein weiterer neuer Name in der Schweiz wäre eine dritte Bewilligung, und die gibt es nicht. Deshalb betreffen neue Namen fast immer ausländische Seiten. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Für den Nutzer folgt daraus eine Reihe praktischer Konsequenzen, die erst im Ernstfall sichtbar werden. Eine ausländische Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Die Winnings unterliegen nach kantonaler Praxis der Besteuerung, und wer sich beschweren will, findet keine Schweizer Stelle. Der angenehme Teil des Angebots, die schnelle Anmeldung und die breite Auswahl an Märkten, ist sofort da; der unangenehme Teil zeigt sich erst, wenn man ihn braucht.

Die Sperrliste: kein Vorwarnsystem

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Für den Spieler ist das die unangenehmste Eigenschaft des Systems: Die Liste ist eine Momentaufnahme, nicht eine Warnung vorher. Eine Seite, die heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein, und die Ersatzdomain erscheint, bevor jemand die Sperre bemerkt. Wer dort Guthaben liegen hat, verliert nicht das Spiel, sondern den Zugang.

Die beiden Bewilligungen und die zehn Namen im Vergleich

Diese Einordnung ordnet zehn Namen nach ihrem Bewilligungsstatus. Die beiden ersten sind die einzigen mit einer Schweizer Bewilligung. Die acht weiteren sind ausländische Anbieter, aufgeführt, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen, und jeder von ihnen trägt dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetAlright Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
Rabona Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
MyStake Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
MrXbet Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
Betscore Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
HornetBet Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung
BC Game Nein Gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung

Was die Spalte der Schweizer Bewilligung nicht zeigt, ist der Unterschied in der Wirkung. «Nein» ist nicht eine Abstufung, sondern eine Grenze: Art. 4 BGS entzieht einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz jede Kraft, und die Aufsicht kann die Domains eines solchen Anbieters auf die Sperrliste setzen. Für den Spieler heisst das, dass die Wahl zwischen den beiden Gruppen keine Wahl zwischen zwei Geschmacksrichtungen ist, sondern zwischen zwei Rechtsräumen. Bei der einen Gruppe gibt es eine Aufsicht, ein Sperrregister und einen Weg zur Beschwerde. Bei der anderen gibt es diesen Weg nicht, und kein Vergleich der Quoten ändert daran etwas.

Die zweite Spalte ist bewusst so zurückhaltend: Bei den acht ausländischen Anbietern ist eine Lizenz nicht erstellt, und eine Lizenz, die nicht erstellt ist, entfaltet in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Ein Anbieter, der mit einer Lizenz wirbt, deren Aufsicht in einem anderen Land sitzt, beschreibt damit nicht seinen Status in der Schweiz.

Eine Rangliste, die nur zwei Zeilen hat, ist trotzdem eine Rangliste

Ein Vergleich nach Quotenhöhe, Marge, Auszahlungsregeln und Spielerkonto zeigt die Unterschiede, und in der Schweiz stehen dafür nur zwei bewilligte Veranstalter zur Wahl. Das klingt nach einem schwachen Vergleich. Es ist in Wahrheit der ehrlichste Vergleich, den dieser Markt hergibt, weil jede dritte Zeile in einer Liste von zehn nur eine Frage beantworten kann: Hat der Anbieter eine Bewilligung oder nicht?

Für die Bewertung heisst das, dass die üblichen Kriterien an Gewicht verlieren, sobald man sie auf beide Gruppen anwendet. Die Marge eines Marktes, der Quotenschlüssel, ist bei jedem Anbieter eine rechnerische Grösse und über den Vergleich der Quoten aller Ausgänge eines Marktes bestimmbar: Der Auszahlungsanteil ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, und die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Wer das einmal selbst rechnet, merkt schnell, dass ein Anbieter mit auffällig hohen Quoten in einem Markt diese Quote an anderer Stelle zurückholt. Der Vergleich bleibt möglich, aber er setzt voraus, dass beide Seiten denselben Schutz bieten, und das tun sie nicht.

In der Rangfolge steht deshalb zuerst, was für einen Schweizer Spieler praktisch zählt: die Zulassung, die Rechtssicherheit der Auszahlung, die Existenz eines Sperrsystems und die Frage, ob die Auszahlung auf das eigene Konto gesichert ist. Erst danach kommen Quoten, Märkte und Bedienung. Eine Liste, die mit den Quoten beginnt und die Bewilligung in einer Fussnote nachreicht, ordnet die Dinge in der Reihenfolge des Marketings und nicht in der Reihenfolge der Folgen.

Die Grundlagen: neu, bewilligt und gut sind drei verschiedene Dinge

Eine Einordnung, die man vor jeder Bewertung braucht: Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Das sagt nichts über Bewilligung, Quoten oder Qualität. Ein Anbieter ist bewilligt, wenn er eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel besitzt, und in der Schweiz trifft das auf zwei Veranstalter zu. Ein Anbieter ist gut, wenn er zu den eigenen Bedürfnissen passt, und dieses Urteil hängt von Einsatzhöhe, Sportart, Auszahlungsgewohnheiten und Zahlungsweg ab.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die drei Eigenschaften hängen nicht zusammen. Eine neue Seite kann bewilligt sein, wenn ein Veranstalter ein neues Produkt lanciert. Eine alte Seite kann unbewilligt sein, wenn sie ihren Sitz im Ausland hat. Eine bewilligte Seite kann für einen bestimmten Spieler ungeeignet sein, wenn sein bevorzugter Markt nicht auf der Liste der erlaubten Wettarten steht.

Bei Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet, laufen die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die beiden unterscheiden sich weniger im Angebot als in der Reichweite: Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz. Ein Spieler in Freiburg oder im Wallis landet bei Jouez Sport, einer in St. Gallen oder im Tessin bei Sporttip. Der Vergleich der beiden ist damit vor allem für die interessant, die an einer Kantonsgrenze wohnen oder ihren Wohnsitz wechseln.

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790. Das ist der seltene Fall, in dem ein Teil des Verlusts eines Spielers einer öffentlichen Aufgabe zufliesst, und es ist ein Argument, das man nicht überstrapazieren sollte. Es macht das Spiel nicht billiger.

Das Schweizer Recht kennt keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spieler selbst, und der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden, wobei Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Wer die Limite in der Nacht erhöhen will, wartet also bis in die übernächste Nacht, und die Absicht hinter dieser Frist ist offensichtlich: Sie soll den Impuls bremsen, nicht die Sportwette an sich.

Bewilligung, Sperrliste und die Folgen für den Einzelnen

Wer die Bewilligung erteilt und was sie umfasst

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos prüft.

Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Diese drei Sätze sind der Kern der ganzen Rechtslage. Wer sie einmal verstanden hat, erkennt sofort, dass eine «EU-Lizenz» keine Schweizer Bewilligung ist und eine «seit 2015 lizenzierte» Seite in der Schweiz nichts belegt. Die Zulassung ist territorial, und sie ist doppelt gestuft.

Die Spielsperre und das Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Sperrsystem hat eine Tiefe, die man von aussen nicht sieht. Eine Sperre beim Sportwettenangebot erfasst auch das Casino, weil das Register geteilt ist. Eine solche Verknüpfung ist der eigentliche Schutzmechanismus des Systems und der Punkt, an dem sich bewilligte von ausländischen Anbietern am deutlichsten unterscheiden. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Verbindung nicht, und eine Sperre, die nur für seine Seite gilt, hilft genau so lange, wie man sich daran hält.

Das Gesetz regelt die Spielsperre in Art. 80–82 BGS: ausgeschlossen werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen und Selbstsperren, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der letzte Punkt ist der härteste des ganzen Regelwerks und der, den man am wenigsten erwartet: Eine Sperre ist nicht nur ein Zugangsverbot, sie löscht Ansprüche. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat auf seinen Einsatz und seinen Gewinn keinen Anspruch. Für den Spieler bedeutet das, dass eine Spielsperre eine endgültige Handlung ist und keine Pause, die man bei Bedarf umgeht. Das klingt hart, und es ist hart. Es erklärt aber auch, weshalb der Schritt zur Sperre so wirksam ist.

Die Steuer auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Angabe «je nach Kanton» lauten muss.

Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze und zahlt daher weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen.

Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Ansprechstelle. Das ist der Punkt, an dem ein Vergleich der beworbenen Quote und ein Vergleich des Nettoergebnisses auseinanderfallen: Die ausländische Seite muss keine Verrechnungssteuer abrechnen, was in der Werbung als Vorteil erscheint, während sich derselbe Betrag in der Steuererklärung als volles Einkommen wiederfindet.

Was an ausländischen Seiten hängt

Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder welchem Land auch immer, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Diese Unterscheidung zwischen dem bestraften Anbieter und dem nicht bestraften Spieler wird oft falsch gelesen. Sie bedeutet nicht, dass der Spieler auf der sicheren Seite ist. Sie bedeutet nur, dass die Strafe ihn nicht trifft und sein Geld es trotzdem kann. Wer dort ein Guthaben hält, hat einen Anspruch, den niemand in der Schweiz durchsetzen wird.

Ehrlich formuliert: Ein ausländischer Anbieter bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und eine Besteuerung nach kantonalem Recht. Ein bewilligter Veranstalter bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl».

Spielerschutz: was da ist und was fehlt

Die drei Schutzmechanismen des Schweizer Systems sind die selbst gesetzten Verlustlimiten, das Sperrregister und die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen. Diese drei sind es, die den Unterschied zwischen den beiden Gruppen ausmachen, und sie sind zugleich der Teil des Angebots, den die Werbung einer ausländischen Seite nicht nennt.

Verlustlimiten sind Pflicht: Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und wer sie setzt, kann sich selbst bremsen. Wer sich zu Beginn zu knapp beschränkt, wartet 72 Stunden auf die Anhebung. Wer sein Konto verliert, kann sich nicht einfach ein zweites anlegen, weil jede Person nur einmal registriert wird.

Das Sperrregister greift über das Sportwettenangebot hinaus: Eine unbefristete Sperre gilt auch für die Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Spieler, der sich sperren lässt, sperrt nicht ein Produkt, sondern seine eigene Teilnahme am Glücksspiel in der Schweiz.

Die Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto macht aus jedem Gewinn ein sichtbares Ereignis. Das ist keine lästige Formalität, sondern der Grund, weshalb das Schweizer System für einen problematischen Spieler schwerer zu umgehen ist als ein Angebot, das anonyme oder Krypto-Auszahlungen zulässt.

Bei Spielwetten ab 18 Jahren gilt: Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Ein Spieler kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, oder unbefristet, mit Eintrag in das Register.

Wer mit dem Gedanken spielt, mehr zu setzen als gut ist, sollte die Limiten vor der ersten Wette setzen und nicht danach. Wer merkt, dass die Kontrolle schwerfällt, findet die Sperre in seinem Spielerkonto und die Kontaktangaben der Fachstellen in den Bedingungen seines Veranstalters. Der Punkt, an dem der Schutz am meisten kostet, ist nicht die Sperre, sondern die Frist von drei Monaten, bevor sie wieder aufgehoben werden kann.

Anbieter im Einzelnen: zehn Namen, zwei Kategorien

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet

Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Online-Konten gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet.

Wetten lassen sich online über die Plattform von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Bei den Zahlungen bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das Wallet lässt sich ausserdem per Einzahlungsschein aufladen, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren.

Das ist das vollständigste Angebot des Marktes und zugleich das am stärksten reglementierte. Der Zuschnitt auf Einsätze bis CHF 1’000 pro Wette macht es für Gelegenheitsspieler breit und für Intensivspieler eng. Wer die Limiten als Einschränkung empfindet, sollte sich vor Augen halten, was die Alternative ist: ein Angebot ohne jede dieser Grenzen und ohne die Aufsicht, die sie durchsetzt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Angebot

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, unter Aufsicht der Gespa.

Online-Konten gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen. Für einen Spieler in Genf oder im Wallis ist damit klar, welcher der beiden Veranstalter in Frage kommt, und der Weg über die Kantonsgrenze ist versperrt.

Die Loterie Romande war die Veranstalterin, die 2025 mit 24 Zustimmungen der Gespa für Gratisspiele oder Gratisguthaben bedacht wurde, gegenüber 8 Zustimmungen für Swisslos. Über die Zahl der Zustimmungen hinaus trägt jede dieser Gratiswetten die Bedingungen, die in den eigenen Bedingungen der Veranstalterin stehen.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Teil des Geschäfts, der in der Westschweiz sichtbarer ist als jede Online-Plattform. Wer dort spielt, kann eine in der App zusammengestellte Wette am Schalter abgeben und bar bezahlen. Die Kontoauszahlung läuft dann dennoch über das auf den eigenen Namen lautende Bank- oder Postkonto, weil es eine andere Auszahlung in der Schweiz nicht gibt.

Das Angebot deckt ein Kantonsgebiet mit sechs Kantonen ab und ist damit räumlich kleiner als das von Swisslos. Für die Spieler darin ist es die einzige bewilligte Option, und das ist zugleich seine Stärke und seine Schwäche: voller Schutz, keine Alternative.

BetAlright: ein Name ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt, und selbst eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was bedeutet, dass ein Guthaben dort einem Zugangsrisiko ausgesetzt ist, das der Spieler nicht kontrolliert. Wer eine solche Seite ausprobiert, sollte sich über eines im Klaren sein: Er testet ein Angebot, nicht eine Zulassung.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an das Sperrregister

Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen wie bei jedem Namen dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Kraft einer gemeldeten Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS) und die Möglichkeit einer Aufnahme seiner Domains in die Sperrliste.

Die Frage, die dieser Anbieter einem Schweizer Spieler aufzwingt, ist nicht die nach seinem Angebot, sondern die nach dem Ort, an dem der Streit ausgetragen würde. Er würde nicht in der Schweiz ausgetragen.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und seine Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Spieler, der nur gelegentlich setzt, ist das der entscheidende Nachteil gegenüber den beiden bewilligten Veranstaltern: Es gibt keine Stelle in der Schweiz, bei der er sich beschweren kann.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lage ist dieselbe wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine nicht erstellte gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und eine Domain, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden kann.

Wer sein Spielerkonto bei einem solchen Anbieter führt, führt es ausserhalb des Systems, das in der Schweiz für Auszahlungen und Sperren zuständig ist.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die Einordnung der Gruppe: Eine Schweizer Bewilligung besitzt nur, wer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa hält, und das sind zwei Veranstalter. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz und kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für den Spieler heisst das: Der Name mag neu sein, die Rechtslage ist es nicht.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung

Betscore ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind die der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Wirkung einer gemeldeten Lizenz (Art. 4 BGS) und eine Domain, die blockiert werden kann.

Ein Spieler, der dort gewinnt, gewinnt ausserhalb des Schweizer Rechtswegs. Das ist die Kernaussage, die sich bei jedem Namen dieser Gruppe wiederholt, und sie ist der Grund, weshalb ein Vergleich der acht untereinander wenig bringt: In der entscheidenden Frage sind sie identisch.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung besitzt der Anbieter nicht, eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Was in der Schweiz fehlt, ist nicht die Auswahl, sondern der Ansprechpartner im Streitfall.

BC Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC Game ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er unterliegt damit nicht der Schweizer Aufsicht, ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und eine gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Seine Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für den Spieler bedeutet das eine einfache Rechnung: Die Vorteile einer solchen Seite sind sofort spürbar, die Nachteile erst im Konflikt. Ob dieser Konflikt kommt, weiss niemand vorher.

Was das für die eigene Entscheidung heisst

Die Entscheidung ist kleiner, als die Zahl der Namen vermuten lässt. Wer in der Schweiz wohnhaft ist, hat je nach Kanton genau einen bewilligten Veranstalter zur Verfügung, oder zwei, wenn er an einer Gebietsgrenze wohnt. Wer einen davon wählt, bekommt ein reglementiertes Angebot mit selbst gesetzten Verlustlimiten, einem Sperrsystem, das über das Sportwettenangebot hinausreicht, einer Auszahlung auf das eigene Konto und einem Steuerrecht, das einen Gewinn in normaler Höhe nicht anrührt.

Wer sich für eine der acht ausländischen Seiten entscheidet, entscheidet sich gegen all das. Er tauscht den Rechtsschutz gegen ein breiteres und oft schneller erreichbares Angebot, und er trägt das Risiko einer Sperre, einer Einziehung und einer kantonalen Besteuerung selbst. Das ist eine legitime Wahl für einen Spieler, der genau weiss, was er tut. Es ist keine Wahl für jemanden, der sich bei der Auszahlung zum ersten Mal mit den Bedingungen beschäftigt.

Der wichtigste Schritt vor dem ersten Einsatz ist deshalb nicht der Vergleich zweier Quoten, sondern die Frage nach der Bewilligung. Steht der Anbieter mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel in der Schweiz, ist das Angebot geprüft und die Auszahlung auf das eigene Konto gesichert. Steht er nicht darin, ist das keine kleine Formalität, sondern der Verzicht auf jede Schweizer Stelle, die im Streit für den Spieler einstehen würde.

Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Nein, und es kann sie derzeit nicht geben. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein ganz neuer Name mit Schweizer Bewilligung würde eine dritte Zulassung voraussetzen, und die existiert nicht.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

Der beste ist der, für den Sie im eigenen Kanton zugelassen sind, denn die Geschäftsgebiete überschneiden sich nicht. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Wahl ist damit meist keine Wahl.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Steht eine Seite darauf, ist sie in der Schweiz nicht erreichbar; die Betreiber wechseln die Domain oft innert Stunden, sodass die Liste eine Momentaufnahme bleibt.

Wie lässt sich die in den Quoten eingerechnete Marge vergleichen?

Indem man alle Quoten eines Marktes zusammennimmt. Der Auszahlungsanteil ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Ein Beispiel: Quoten von 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Remis und 3.20 für Auswärtssieg ergeben einen Auszahlungsanteil von rund 93,5 % und eine Marge von etwa 6,5 %. Ob ein Anbieter günstiger ist, zeigt sich nur bei gleichem Markt zur gleichen Zeit.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgt die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart, bei der die Transaktion in der PostFinance App bestätigt wird. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, weil das Gesetz es so vorschreibt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Eine schnelle, anonyme Auszahlung ändert daran nichts.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»