Neue Online-Buchmacher in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter und ein Dutzend ausländischer Seiten

Updated Oktober 2026
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Eine Fussgängerstrasse in einer Schweizer Altstadt am frühen Morgen, nasses Kopfsteinpflaster und ein leeres Ladenlokal mit hellem Innenraum.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Warum ein Markteintritt in der Schweiz kaum noch etwas verändert

Wer in diesem Jahr nach neuen Online-Buchmachern sucht, sucht nach einem Ereignis, das es in dieser Form kaum noch gibt. Der Schweizer Markt für Sportwetten ist keine offene Fläche, auf der regelmässig jemand Neues auftaucht, sondern eine geschlossene Runde mit zwei Teilnehmern. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport — mehr Veranstalterbewilligungen für Sportwetten vergibt das System nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und daran ändert auch ein Jahr wie dieses nichts.

Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Folge einer Entscheidung, die lange vor der aktuellen Saison gefallen ist. Alles, was danach noch «neu» aussieht, kommt von aussen: ausländische Seiten, die Schweizer Kundschaft annehmen, ohne hierzulande eine Bewilligung zu besitzen. Sie sind insofern neu, als eine Domain neu auftaucht oder eine alte ihr Gesicht wechselt. Rechtlich neu sind sie nicht. Und wer als Spielende in der Schweiz auf der Suche nach einer Alternative zu den beiden einheimischen Angeboten ist, landet genau dort — auf einer Seite, die in diesem Land nichts darf, was sie nicht selbst erlaubt.

Eine Holzwaage mit zwei kleinen leeren Schalen steht leicht geneigt auf einem Tisch, Tageslicht fällt von der Seite ein.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die zweite Möglichkeit, die manchen Neugierigen in diesem Jahr ins Haus steht, ist der umgekehrte Weg: eine dieser ausländischen Seiten verschwindet wieder, weil ihre Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt wurde. Was in einem Kalenderjahr als Bewegung im Markt erscheint, ist dann kein Markteintritt, sondern ein Marktaustritt.

Wer die Wahl zwischen den Wegen treffen will, sollte zuerst wissen, was ein Buchmacher überhaupt ist und woher sein Geld kommt. Erst danach lässt sich beurteilen, was ein neuer Name auf einer Startseite wert ist.

Was ein Buchmacher tut und wie er verdient

Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an, zahlt Gewinne aus und lebt von dem Anteil, den er in jede Quote einbaut. Das ist keine Gebühr, die irgendwo aufscheint, und keine Zeile im Kleingedruckten. Sie steckt im Preis. Eine Quote von 2.10 für einen Ausgang, den der Anbieter mit einer Wahrscheinlichkeit von ungefähr 47.6 % bewertet, ist schon nicht mehr die Quote, die er selbst für angemessen hält.

Ein Seeufer mit einem Holzsteg und einem vertäuten Ruderboot im Morgennebel, im Hintergrund die Silhouette von Bergen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Paradebeispiel: Bei einem Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen liegen faire Quoten bei 2.00 und 2.00. Der Buchmacher bietet 1.90 und 1.90 an. Diese beiden Quoten bilden einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 % des Einsatzes, der über den ganzen Markt hinweg an die Spielenden zurückfliesst. Der Rest ist die Marge — der Preis der Dienstleistung. Bei einem Einzelsatz von CHF 100 über viele solcher Wetten hinweg sind das durchschnittlich CHF 5, die der Anbieter behält.

«Der Buchmacher arbeitet margefrei» gehört zu den Sätzen, die in Werbetexten nie vorkommen, weil niemand sie glauben würde. Die durchschnittliche Auszahlung ist ein Wert über Tausende Wetten. Bei der einzelnen Wette gibt es keinen Durchschnitt, sondern ein Ergebnis: Sieger oder nicht.

Diese Mechanik erklärt, warum der Anbieter nicht gegen den einzelnen Spielenden antritt, sondern gegen die Gesamtheit seiner Kunden. Ob eine Partie zu seinen Gunsten ausgeht, ist für ihn nicht die Existenzfrage — ob seine Quoten richtig angesetzt waren, schon. Wer das versteht, liest jede Bonusankündigung anders: Der Freibetrag, den ein Anbieter verlost, ist eine Marketingausgabe, und Marketingausgaben holt sich ein Unternehmen über die Marge zurück. Sobald der Bonus an Bedingungen geknüpft ist, holt er sich einen Teil davon beim Empfänger selbst.

Wie sich der Gewinn aus Einsatz und Quote ergibt

Die Rechnung ist so einfach, dass sie in AGB und Werbetexten oft dekorativ wird: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, die das Produkt der Einzelquoten ist. Einzelsatz CHF 20 bei Quote 2.10 ergibt CHF 42. Drei Einzelquoten von 1.50, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 5.40 — wer diese Kombination mit CHF 20 setzt, liest bei Swisslos CHF 108.

Und dann kommt der Schritt, den sich der Anbieter vorbehält: Der Betrag wird bei Swisslos erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein einzelner Rappen ist nichts. Bei einer Kombination mit fünf Beinen und einem Einsatz in vierstelliger Höhe sind es vier Rappen, und die wiederholen sich jedes Mal, wenn die Rechnung nicht aufgeht. Das ist kein Skandal, sondern eine vertragliche Festlegung — und genau deshalb steht sie in den Regeln des Veranstalters und nicht in der Werbung.

Was die Quoten in sich tragen, lässt sich erst im Vergleich sehen. Mehr dazu im Abschnitt «Quoten, Wettarten und die Rechnung, die darin steckt».

Wen der Schweizer Markt überhaupt hereinlässt: Eine geordnete Einordnung der Anbieter

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen, die hier verglichen werden, nach der einzigen Frage, die in der Schweiz juristisch zählt: Besitzt der Anbieter eine Bewilligung, und wenn ja, für welches Gebiet? Die Reihenfolge folgt der Aufstellung des Vergleichs.

Die Spalte zum Veranstalter oder zur angeführten Bewilligung ist der eigentliche Kern dieses Vergleichens. Die übersichtlichste Tabelle der Welt nützt nichts, wenn sie eine blosse Marge auflistet und die Bewilligung verschweigt. Sie ist in dieser Sache der einzige harte Faktor: Alles andere variiert, sie entscheidet, ob überhaupt Schweizer Recht greift. Ausgestellt wird sie als Veranstalterbewilligung und als Bewilligung je Spiel, und das Gesetz ist deutlich, in welchem Gebiet sie gilt.

Tabelle: Brand und Bewilligungsstatus

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin / angeführte Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
IviBet ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung angeführte Bewilligung: nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle liest sich kürzer, als sie ist. Acht der zehn Zeilen tragen in der zweiten Spalte einen einzigen Satz, und dieser eine Satz umfasst die ganze Beurteilung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Kraft hat, verwandelt eine Plattform nicht in eine schweizerische. Sie bleibt eine ausländische Seite, an die Schweizer Recht nicht anknüpft — nicht beim Spielerschutz, nicht bei der Sperrliste, nicht beim Zugang zu einer Aufsicht, an die man sich wenden könnte.

Die Schweiz ist kein Land, in dem ausländische Buchmacher «mit Bewilligung» und solche «ohne» sauber nebeneinanderstehen. Hier gibt es zwei Veranstalter mit Bewilligung, die zufällig auch online erreichbar sind, und eine wachsende Menge ausländischer Domains daneben. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es sie nicht gibt. Veröffentlicht wird die Sperrliste.

Wie die Bewilligungsregeln den Alltag des Spielenden bestimmen

Die Kette ist kurz, und sie erklärt mehr als der übliche Hinweis auf einen Regulierer, der das Land ordentlich aufstelle. Grundlage ist das Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Sportwetten gelten darin als Grossspiel und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig. Sie beaufsichtigt Spielbanken, und wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ist keine Spielbank — eine Unterscheidung, die in Debatten regelmässig untergeht, weil «Aufsicht» gleich klingt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Das Gesetz sagt dazu, wofür sie gilt, und der Satz ist kurz genug für ein Zitat: nur in der Schweiz. Das erklärt den Charakter des gesamten Angebots. Es ist ein Binnenmarkt mit einer geschlossenen Bewilligungsliste, kein internationaler Wettbewerb, zu dem ein neuer Anbieter von aussen einfach dazukommt.

Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben, gibt es genau zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, im Besitz der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Kein weiteres Produkt, kein weiteres Bewilligungsverfahren, keine dritte Zeile.

Beide Anbieter bilden ihr eigenes Gebiet. Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Vertragsgebiet — die Grenze verläuft also quer durch die Deutschschweiz und schliesst einen französischsprachigen Kanton und ein Nachbarland ein. Wer in Genf wohnt, ist nicht im Sporttip-Gebiet, sondern im Gebiet der Loterie Romande. Ein Online-Konto setzt in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Die erlaubte Angebotsbreite folgt einer geschlossenen Liste der Aufsicht, die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufführt — Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste führt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt — eine gesetzliche Einschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Diese Liste ist die unspektakulärste Information auf dieser Seite und die folgenreichste. Sie erklärt, warum ein Umzug zwischen zwei Anbietern in der Schweiz so wenig verändert und warum die Unterschiede zwischen Schweizer Angebot und ausländischer Plattform so gross sind. Ein ausländischer Buchmacher füllt seine Startseite mit Hunderten von Märkten, weil ihn keine kantonale Liste bremst. Zwei Schweizer Anbieter halten sich an eine, die auch Karten und Ecken nicht kennt.

Der Vollständigkeit wegen: Virtuelle Sportarten tauchen in diesem Rahmen nicht auf. Zu Esport ist die Lage eindeutig genug für einen Satz — es kommt in der Liste zugelassener Sportarten nicht vor.

Anmeldung, Verifizierung und die Grenze des Kontos

Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Genau hier endet die Vorstellung von einem «Buchmacher ohne Anmeldung», die manche Suchanfrage beschäftigt: Bei den beiden bewilligten Anbietern gibt es keine anonyme Teilnahme, und das ist keine Kulanzfrage, sondern die Bedingung, unter der sie überhaupt anbieten dürfen.

Bei Verwaltungsverfahren heisst es auch, dass Online-Teilnehmende mit verifizierter Identität ein Konto pro Person führen. Ein Konto, ein Mensch, geprüfte Adresse. Zahlt sich das aus? Wenn eine Auszahlung auf ein Konto gehen soll, das auf den eigenen Namen lautet, dann ja — die Regel schützt den, der sie befolgt.

Die Einsatzgrenzen bei Sporttip sind Sache des Veranstalters, nicht des Gesetzes. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Daraus folgt für den einen etwas und für den anderen nichts. Wer CHF 20 auf ein Spiel setzt, merkt von der Obergrenze nie etwas. Wer glaubt, mit einem Systemzettel über CHF 10’000 einen bestimmten Ausgang erzwingen zu können, merkt sie sofort — und lernt dabei etwas über das Verhältnis zwischen dem, was ein Veranstalter annehmen darf, und dem, was ein Spielender glaubt setzen zu können.

Vor der ersten Wette: Verlustlimiten, Spielsperre und der Weg zurück

Wer zum ersten Mal bei einem Schweizer Anbieter einsteigt, stösst auf eine Einrichtung, die es in dieser Form in vielen Ländern nicht gibt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Man kann die 72 Stunden für eine Ärgernis halten. Sie sind das Beste an der Regel. Die Erhöhung einer Verlustlimite ist der Schritt, den ein Spielender in einem Moment trifft, in dem er den schlechtesten Ratgeber hat, den es gibt. Dass der Anbieter ihn erst drei Tage später ausführen darf, ist die gesetzlich gewollte Bremse, und die Schweizer Veranstalter setzen sie mit 72 Stunden eigener Frist sogar länger an als die 24 Stunden, die das Gesetz als Minimum vorgibt. Wer die Limite nach einem verlorenen Wochenende hochsetzen will, hat damit drei Tage Zeit, sich anders zu entscheiden.

Zwei Dinge gehören sauber auseinandergehalten. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er für Einsätze oder Verluste einen oder mehrere Höchstwerte je Tag, Woche oder Monat verlangt. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz dagegen nicht. Die Einzahlungslimite bei Swisslos ist freiwillig, und wer sie nicht setzt, hat keine.

Spielsperre und Sperrregister

Daneben steht die zweite Einrichtung, die wirksamer ist als jede Selbstdisziplin. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Sperre ist die stärkste Schutzfunktion des Schweizer Systems, und ausgerechnet sie ist es, die einem ausländischen Buchmacher fehlt. Wer sich bei Swisslos sperren lässt und danach zu einer Domain ohne Bewilligung wechselt, umgeht das Register vollständig — er hat sich für ein System gesperrt, das für seinen nächsten Anbieter nicht existiert. Eine Sperre ist nur so weit wirksam wie der Kreis der Anbieter, die sich an sie gebunden fühlen.

Wer sich sperren lassen will, wird bei den beiden Schweizer Veranstaltern vorstellig. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbstgewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Und eine Regel, die unsentimental ist und bleiben muss: Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsschutz als lückenlos darstellt, stellt etwas dar, das die Aufsicht selbst nicht behauptet. Das ist keine Kritik an den Schweizer Veranstaltern — es ist ein Argument dafür, dass die Kontrolle am Schalter nicht die Instanz ist, auf die sich ein Haushalt verlassen sollte.

Der Schutz, den eine ausländische Seite nicht mitbringt

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, verliert vier Dinge auf einmal, ohne dass sie auf dem Bildschirm verschwinden. Der Zugang zur freiwilligen Spielsperre und zum Register ist weg, weil eine ausländische Seite daran nicht angeschlossen ist. Die Aufsicht ist weg — die Gespa hat keine Handhabe gegen einen Anbieter ohne hiesige Bewilligung, und eine Beschwerdestelle für Schweizer Kundschaft existiert entsprechend nicht. Die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist weg, weil die Regel zur Zahlungsverbindung an das Bewilligungsregime anknüpft. Und der Schutz des Verlierers ist weg.

Wie weit das im Ernstfall trägt, zeigt ein Blick in das Gesetz, das die Gegenseite regelt. Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nach der bundesrätlichen Praxis nicht bestraft. Genau darin liegt das Problem: Der Spielende bleibt straflos, aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Man ist nicht Täter — und trotzdem kann das Geld weg sein, ohne dass es einen Anspruch gäbe, an den man sich halten könnte.

Dazu kommt ein technischer Punkt, der vielen erst auffällt, wenn es zu spät ist. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer also bei der Bank nachfragt, ob sie die Einzahlung stoppt, bekommt keine Hilfe. Was existiert, ist die Sperrliste der Aufsicht: eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Die Liste ist damit ein bewegliches Hindernis, kein Zaun, und wer sich auf sie verlässt, verlässt sich auf etwas, das sich verschiebt.

Ist das jetzt ein neuer Buchmacher oder nur eine neue Domain?

Diese Frage ist die praktische Fassung von allem, was oben steht. «Neu» kann im Schweizer Kontext drei verschiedene Dinge bedeuten, und nur zwei davon haben mit dem Markt zu tun.

Es kann bedeuten, dass eine Domain auftaucht, die es vorher nicht gab. So etwas passiert, und es passiert ausserhalb des Bewilligungsregimes. Es kann bedeuten, dass eine Seite ihr Gesicht wechselt: neuer Name, neues Layout, andere Marke, gleiche Struktur. Auch das ist ein Ereignis auf dem Bildschirm und kein Ereignis im Recht. Und es kann bedeuten, dass eine Seite verschwindet, weil sie neu auf der Sperrliste steht. In einem Kalenderjahr, das in der Werbung als Jahr des Markteintritts erscheint, kann die reale Bewegung überwiegend in die dritte Richtung gehen.

Wenn ein «neuer Online-Buchmacher» sich an Schweizer Kundschaft wendet, heisst das in der schweizerischen Ordnung zuverlässig eines: Er besitzt keine Bewilligung. Wäre er bewilligt, müsste er auf ein Gebiet ausgerichtet sein und wäre Teil eines Systems aus zwei Anbietern — man würde von ihm wissen, und zwar nicht, weil er klein ist, sondern weil es nichts zu übersehen gibt.

Was also sucht jemand, der trotzdem nach neuen Anbietern sucht? Meist nach dem, was die beiden Schweizer Veranstalter nicht haben: eine breitere Auswahl an Sportarten und Märkten, eine Zahlungsmethode, die das eigene Konto nicht verlangt, oder das Gefühl, nicht bevormundet zu werden. Das lässt sich beurteilen, ohne sich etwas schönzureden. Als Suchrichtung ist es verständlich. Als Entscheidung ist es eine Wahl mit einem bekannten Preis — kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Register, keine Schweizer Beschwerdestelle, dafür ein Angebot, das weiter reicht. Wer diesen Preis kennt und ihn trotzdem zahlen will, hat wenigstens die richtige Frage gestellt.

Und noch etwas gehört dazu. Wer in der Schweiz nach «Buchmachern ohne Steuer» sucht, sucht nach einer Steuer, die es hier nicht gibt. Auf Einsätze erhebt die Schweiz keine Wettsteuer. Wer also einen Anbieter danach auswählt, dass er «ohne Wettsteuer» ist, wählt auf einem Kriterium, das auch der Veranstalter mit Bewilligung erfüllt. Das ist kein Vorteil, sondern ein Werbesatz.

Bonus, Gratiswette, Quotenboost: Was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist

Der deutlichste Unterschied zwischen dem bewilligten Schweizer Angebot und der ausländischen Konkurrenz zeigt sich nicht in der Sportart, sondern in der Grösse des Bonus. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht für einen Anbieter, in einem ganzen Jahr. Das ist die Erklärung für die Höhe der Schweizer Aktionen, und es ist die vollständige Erklärung.

Es gibt in dieser Frage keinen zweiten Faktor. Wer bei einem ausländischen Buchmacher auf vierstellige Bonusangebote stösst und sich fragt, warum Swisslos nicht mithält, hat die Antwort gerade gelesen: Der Schweizer Anbieter dürfte nicht einmal dann, wenn er wollte. Die Aktion wird nicht durch Budgetknappheit klein gehalten, sondern durch das Erfordernis einer Zustimmung. Das ist eine bewusste Marktgestaltung, und sie hat einen Preis: Die Schweizer Angebote sind im europäischen Vergleich unspektakulär.

Die Höhe ist trotzdem nicht das wichtigste Kriterium. Entscheidend ist die Bedingung. «Gratis» ist ein Werbewort, und der ehrlichste Umgang damit ist, es in Anführungszeichen zu setzen und dann zu schauen, was es verlangt. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Wert etwas anderes als der Aufdruck auf dem Werbebanner — und bei einem Bonus, der über eine bestimmte Zahl von Wetten auf ein bestimmtes Volumen umgesetzt werden muss, ist der Wert der, der nach dieser Umsetzung übrig bleibt. Die Rechnung dazu steht im Abschnitt «Was eine Aktion unter dem Strich kostet».

Ein Instrument, das bei Sporttip greift und ausserhalb der Bonusdebatte liegt, ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Rechnen lässt sich das leicht falsch. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind nicht fünfzehn Wetten mit je 1.50, sondern fünfzehn Positionen, von denen jede einzelne den Nettogewinn einer Kombination vervielfacht. Wer die Verdoppelung des Nettogewinns liest, sollte den Abschnitt danach lesen, in dem von limitiertem Einsatz die Rede ist. Der Boost erhöht einen Gewinn, den man zuerst haben muss, und die Kombination mit fünfzehn Beinen kann ebenso gut die ganze Kombination kosten. Der Nettogewinn, auf den der Zuschlag kommt, ist nicht die Auszahlung — Einsatz bleibt Einsatz, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Einmalnutzung ist die wichtige Zeile. Ein Boost, der zehnmal nutzbar wäre, wäre eine Marge für den Spielenden. Einer, der einmal gilt, ist eine Höflichkeit mit Werbewirkung.

Wo Aktionen stattfinden, gehört auch die Regel dorthin, die sie begrenzt. Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wenn eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung aggressiv auf Schweizer Nutzer zielt, ist das nicht nur ein Verstoss gegen Schweizer Recht, sondern einer, der eine empfindliche Zahl trägt.

Was eine Aktion unter dem Strich kostet

Wer eine Aktion beurteilen will, sollte drei Zahlen nebeneinanderlegen: den Wert des Bonus, die Quote, die mindestens nötig ist, und die Umsetzungsanforderung. Der letzte Punkt ist der, an dem sich entscheidet, ob aus einem Angebot ein Geschenk oder eine Verpflichtung wird.

Ein Beispiel für den Mechanismus mit Zahlen, die aus dem Schweizer Angebot stammen: Bei einem Balancekauf auf das Swisslos-Wallet beträgt der Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Obergrenze ist kein Bonusdeckel, sondern die Grenze des Spielkontos selbst — und sie zeigt, was in der Schweiz als Höchstrahmen gilt: vier Stellen, nicht fünf.

Auf der Auszahlungsseite wird eine andere Art von Bedingung sichtbar. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der letzte Satz ist der wichtigste im ganzen Abschnitt. Er sagt, was Gratisspielguthaben in der Schweiz ist: ein Werkzeug zum Spielen, kein Geld. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind bei einem aktiven Konto grosszügig — bei jemandem, der häufig kleine Beträge abzieht, werden die 3 % der dritten Auszahlung zur eigentlichen Gebühr des Kontos. Wer monatlich CHF 50 abzieht, zahlt ab dem vierten Mal für jede dieser Auszahlungen.

Einzahlung und Auszahlung: Die Wege, die es in der Schweiz gibt

Geld bewegt sich bei einem Schweizer Anbieter langsamer und kontrollierter als bei vielen ausländischen Seiten. Das ist der Preis der Dokumentationspflicht, und wer ihn kennt, plant damit.

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist eine Zahlungsmethode ohne Kartennummer auf der Website, und für viele ist genau das der Punkt, an dem sie aufatmen.

Daneben verlangt die Online-Teilnahme einen Posten, der in keinem Bonusvergleich vorkommt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Eine anonyme Auszahlung oder eine Auszahlung auf ein fremdes Konto gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und auch Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Das ist die Stelle, an der die Schweizer Lösung am meisten kostet und am meisten wert ist. Wer gewohnt ist, Beträge auf ein Konto zu ziehen, das nicht seinen Namen trägt, wird hier nicht bedient. Wer sein Geld dort haben will, wo er es wiederfindet, schon.

Die Auszahlungswege unterscheiden sich nach Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Das ist ein Geschwindigkeitsversprechen mit einer Bedingung, die man nicht überspringen kann: «bei bekannter Zahlungsverbindung». Wer bei der Registrierung ein Konto hinterlegt hat, das zu ihm gehört, wird innert drei Arbeitstagen ausbezahlt und merkt von der Regel wenig. Wer die Verbindung nie nötig hatte und bei einem Vierstelliggewinn zum ersten Mal danach sucht, versteht, warum eine früh hinterlegte Zahlungsverbindung kein Formalismus ist, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung schnell wird. Bei der Schweizer Betrachtungsweise ist das keine Härte. Es ist die Kehrseite des Verbots anonymer Auszahlungen.

Was die Zahlungsdauer anbelangt, so unterscheiden sich Anbieter deutlich. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern lässt sie sich konkret benennen; bei den Plattformen ohne Bewilligung ist jede Angabe eine Angabe des jeweiligen Anbieters über die eigenen Abläufe. Wer dort einzahlt, sollte sie in den Bedingungen selbst nachlesen, statt sie aus einer Vergleichstabelle zu übernehmen, die sich schneller ändert als jede Seite aktualisiert wird.

Warum Prognose und Tipp zwei verschiedene Dinge sind

Es gibt in der Welt der Sportwetten eine These, die nie ausstirbt: Wer genug Zahlen anschaut, findet einen sicheren Ausgang. Diese Seite wird sie nicht bedienen. Ein Tipp ist eine Meinung über ein Ereignis, das noch nicht stattgefunden hat, und eine Quote ist der Preis, den ein Anbieter für diese Meinung verlangt. Kein System macht aus einer Meinung eine Gewissheit, weil niemand den Ausgang eines Spiels kennt, bevor es gespielt ist.

Was sich aus Zahlen wirklich gewinnen lässt, ist das Gegenteil einer Prognose: eine Vorstellung davon, was eine Wette im Durchschnitt kostet. Dafür genügt die Marge, über die im Abschnitt «Was ein Buchmacher tut und wie er verdient» die Rede war. Wer einer Wette mit negativem Erwartungswert zustimmt, verliert über viele Wiederholungen hinweg, unabhängig davon, wie klug er sich bei einem einzelnen Spiel fühlt. Diese Einsicht macht niemanden zu einem besseren Tipper. Sie macht ihn zu jemandem, der das Budget so setzt, dass er es nicht braucht.

Der Schweizer Veranstalter ist zu dieser Einsicht zurückhaltend, und das ist richtig so. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Satz, der zeigt, dass der Gesetzgeber den Unterschied zwischen Beteiligung und Prognose kennt. Wetten ist kein Einkommen. Es ist ein Risiko mit einer klaren Budgetgrenze, und die Grenze setzt man am besten an einem Tag, an dem man gerade nicht verloren hat.

Für grosse Turniere wie eine Fussball-Europameisterschaft im Jahr 2028 steigen die Umsätze und die Zahl der Aktionen. Was dabei zuverlässig gleich bleibt, ist die Mechanik der Quote und die Grenze des Budgets. Wer die Aktion vor dem Turnier kennt und die Quote danach prüft, hat die richtige Reihenfolge gefunden.

Quoten, Wettarten und die Rechnung, die darin steckt

Die Quote ist der Preis, und ihr Vergleich ist der einzige Vergleich, der wirklich Geld verschiebt. Ein Quotenvergleich zwischen zwei Anbietern zeigt nicht, welcher die schönere Seite hat, sondern einen Unterschied in der Marge — und diese Marge multipliziert sich mit jedem Satz.

Die Rechnung dahinter ist der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt: Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt den Anteil, der über den Markt hinweg zurückfliesst. Bei 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) von 95 % beträgt die Marge 5 %. Wichtig ist, was das für die einzelnen Wettarten bedeutet.

Bei einer Einzelwette trägt der Spielende die Marge seines Marktes. Bei einer Kombinationswette multipliziert er die Marge jedes einzelnen Beins mit den übrigen — die Quoten multiplizieren sich, die Auszahlungsquoten ebenso. Eine Kombination aus drei Märkten mit je 95 % Rückfluss ergibt einen gemeinsamen Rückfluss von unter 86 %. Die Realität liegt sogar noch darüber, denn in der Praxis trägt der Anbieter bei Kombinationen zusätzlich eine Sicherheitsmarge. Für den Spielenden heisst das: Vier Einzelwetten und eine Viererkombination sind nicht dasselbe Risiko mit derselben Marge. Die Kombination zahlt mehr, wenn sie aufgeht, und sie ist teurer, bevor sie beginnt.

Bei Systemwetten kommt ein zweiter Faktor hinzu. Es sind mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen, und jede Beinversagung schliesst einen Teil des Systems aus. Bei einer Systemwette sind die Höchsteinsätze ausserdem höher angesetzt — CHF 10’000 bei Sporttip statt CHF 1’000 bei einer Einzel- oder Kombinationswette. Das ist nicht als grössere Erlaubnis zu lesen, sondern als breitere Streuung desselben Betrags über mehrere Kombinationen.

Regeln, die Langzeitwetten teuer machen

Einige der Regeln bei Sporttip sind nicht spektakulär, bis sie es sind, und alle stammen aus den Spielregeln des Veranstalters.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers -, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einer Kombination ist das eine stille Änderung des Preises: Man hat nicht verloren, aber das Ergebnis ist nicht mehr das, auf das man gewettet hat, und der Rest der Kombination ist uninteressant geworden.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer auf ein Spiel setzt, das er nicht sieht, weil er annimmt, es läuft im Stream, hat eine Wette ohne Bilder abgegeben. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Antwort auf eine technisch unlösbare Race Condition, und sie ist zu Ungunsten des Spielenden ausgelegt. Wer während einer Unterbrechung schnell noch setzt, ist nicht bevorzugt, sondern läuft in genau diese Regel.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Regel, die bei Pokalspielen am häufigsten zu Streit führt. Eine Wette auf den Sieger eines Cupspiels, die ein Unentschieden nach 90 Minuten einschliesst, löst anders aus als eine auf den Weiterkommenden. Das Wettprogramm entscheidet, welche der beiden man abgegeben hat, und es steht dort in einer Zeile, die man vor dem Absenden liest.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert der Veranstalter nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Übersetzt heisst das: Eine Kombination aus «Sieg Mannschaft A» und «Torschütze aus Mannschaft A» entsteht nur in der Funktion, die dafür gebaut wurde — nicht dadurch, dass man zwei Klicks macht.

Und eine Frist, die man kennen sollte, bevor man sie reisst: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit. Ein Wettschein, der in einer Schublade liegt, kennt keine Halbjahre.

Cash-Out: Ein Ausstieg mit Preis

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Was hier verkauft wird, ist nicht ein Ausstieg zum fairen Preis, sondern ein Ausstieg zum angebotenen Preis — und der liegt unter dem, was die Wette noch wert wäre, wenn sie aufginge. Das ist kein Mangel, sondern die Geschäftsgrundlage des Angebots. Wer früh aussteigt, verkauft eine noch offene Position unter Wert; wer es nicht tut, trägt das Risiko weiter. Beides ist eine Wahl, und nur eine davon kostet sichtbar etwas.

Ein Detail, das in der Aufregung untergeht: Bei einem Cash-Out verfällt der Kombiboost wie der Quotenboost. Wer eine geboostete Wette vorzeitig schliesst, verliert die Erhöhung, für die er die Wette überhaupt eingegangen ist.

Sportarten, Ligen und Turniere: Was in der Schweiz auf dem Programm steht

Die Sportarten sind im Schweizer System keine Frage des Geschmacks des Anbieters, sondern eine Frage der behördlichen Liste. Zugelassen sind nur Sportereignisse, und was innerhalb dieser Grenze im Programm steht, folgt der Liste der Aufsicht.

Fussball trägt das Programm. Die Bundesliga steht an erster Stelle, weil sie die Liga ist, die Schweizer Spielende am häufigsten verfolgen; ein Anbieter mit deutschem Fussball im Programm deckt den grössten Teil der Nachfrage ab. Daneben stehen Eishockey und Handball — beide in der Schweiz populär genug, dass ihr Fehlen auffallen würde. Boxen gehört ebenfalls zum zugelassenen Spektrum. Esport dagegen nicht: Die behördliche Liste führt keine Esport-Sektion, und damit ist die Frage für die beiden bewilligten Veranstalter beantwortet, unabhängig davon, was eine ausländische Seite anbietet.

Was ein solcher Zuschnitt praktisch bedeutet, zeigt sich beim Blick auf die breite ausländische Konkurrenz. Dort steht eine Vielzahl an Sportarten und Märkten zur Auswahl, weil keine Liste sie begrenzt. Wer sein Interesse an einer Sportart pflegt, die auf der Schweizer Liste fehlt, findet im bewilligten Angebot nichts — und muss entscheiden, ob ihm das eine Domain ohne Schweizer Schutz wert ist. Diese Entscheidung ist der eigentliche Inhalt der Sportartenfrage, und sie lässt sich nicht durch eine längere Liste umgehen.

Für grosse Turniere gilt die Grenze weiter. Die Fussball-Europameisterschaft 2028 und ein Weltmeisterschaftsjahr wie 2030 werden im Schweizer Programm stattfinden, solange die Wettbewerbe gelistet sind — Qualifikationsrunden nur, wenn sie es sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie es sind. Eine Wette auf ein Ereignis, das nicht auf der Liste steht, ist auch dann nicht möglich, wenn sie auf einer ausländischen Seite problemlos abgegeben werden könnte. Das ist der Unterschied zwischen einem Angebot, das sich an einer Liste messen muss, und einem, das sich an nichts messen muss.

Sportwetten und Steuern: Warum «je nach Kanton» die ehrliche Antwort ist

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Ein typischer Spielende gewinnt deutlich darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Wer diese Zahl liest und die Million als Zielgrösse versteht, hat die Zahl richtig gelesen und das Angebot falsch.

Die kantonale Schwelle weicht vom Bundesbetrag ab. Deshalb ist «je nach Kanton» keine Ausflucht, sondern die einzige Formulierung, die stimmt. Wer seinen eigenen Fall klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück; man holt sie zurück, indem man den Gewinn in der Steuererklärung angibt.

Bei ausländischen Anbietern verschiebt sich die Lage. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Gleichzeitig behandelt die kantonale Praxis — etwa im Kanton Thurgau — Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die steuerliche Seite des Wechsels zu einer Domain ohne Bewilligung: weniger Abzug beim Anbieter, mehr Erklärungspflicht danach, und die Last liegt vollständig beim Spielenden. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, und wer sie in einem Angebot als Vorteil verkauft bekommt, verkauft eine Differenz, die es nicht gibt.

Der Vergleich der zehn Plattformen

Die folgenden zehn Einschätzungen folgen der Reihenfolge der Aufstellung. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen voran, danach die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Sie werden nach denselben Kriterien beurteilt und jede von ihnen trägt ausdrücklich die Markierung, dass sie keine Schweizer Bewilligung besitzt. Eine ausländische Plattform wird hier nicht als legal oder sicher bezeichnet, weil sie es in der Schweiz nicht ist.

Swisslos Sporttip: Das einzige Angebot mit Schweizer Bewilligung für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip auf Basis einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa. Die Veranstalterin, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein Online-Konto ist Menschen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorbehalten: den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot reicht vom Mindesteinsatz von CHF 1 über Einsatzgrenzen von CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 je Systemwette bis zum Kombiboost mit seinen Staffeln. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, die Spielsperre läuft produktbezogen für 1 bis 180 Tage und im unbefristeten Fall über ein schweizweites Register. Das Wallet kennt einen Mindestkauf von CHF 20 und eine Grenze von CHF 9’999 beim Guthaben. Auszahlungen gehen zweimal jährlich kostenlos, danach gegebenenfalls mit 3 % Kommission und innert 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wetten lassen sich online oder über die App für iOS und Android abgeben, wobei in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden können.

Die Einschränkung ist der Preis: ein geschlossenes Sportarten- und Marktangebot, keine Karten- oder Eckenmärkte, kein Esport, und eine Wohnsitzbindung, die für einen Teil der Schweiz von vornherein ausschliesst. Wer im Vertragsgebiet wohnt und ein überschaubares, klar geregeltes Angebot mit vollem Schweizer Schutz will, ist hier richtig. Wer ein Sportartenspektrum sucht, das über die Liste hinausgeht, wird am Programm scheitern — nicht an der Qualität des Anbieters.

Loterie Romande Jouez Sport: Das Gegenstück für die Westschweiz

Die Loterie Romande steht auf derselben rechtlichen Grundlage: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, als eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura vorbehalten. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Das Vertragsgebiet ist hier die eigentliche Information. Die Aufteilung der Schweiz in zwei Versorgungsgebiete folgt nicht der Sprache allein: Freiburg und Wallis sind zweisprachig, gehören aber zum Westschweizer Gebiet, während das Tessin zu Swisslos zählt. Wer in Freiburg wohnt und Sporttip sucht, findet dort kein Konto. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern ist deshalb für die meisten keine Wahl, sondern eine Zuweisung durch den Wohnort — und wer sie für eine Geschmacksfrage hält, wird bei der Registrierung eines Besseren belehrt.

Das Netz von 2’350 Verkaufsstellen macht den zweiten Unterschied sichtbar. Die Loterie Romande ist als Vertriebsorganisation breiter sichtbar als ein reines Online-Angebot, und wer den Weg über einen Schalter dem über ein Formular vorzieht, findet in der Westschweiz eine andere Ausgangslage als in Zürich.

FortuneJack: Eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine angeführte Bewilligung hat hier keine Kraft. Die Plattform ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer eine solche Seite aufruft, verlässt damit die Zone, in der Schweizer Regeln für ihn gelten. Die Sperrliste ist dabei kein statisches Verzeichnis: Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn eine gesperrt wird. Die Folge für die Nutzung ist unangenehm konkret — wer nicht mehr über die gewohnte Domain hineinkommt, steht vor einem Konto, zu dem er plötzlich keinen Zugang mehr hat, und die Aufsicht ist die letzte Stelle, die ihm dabei helfen wird.

Der Punkt, an dem sich die Entscheidung für eine solche Plattform entscheidet, ist nicht die Oberfläche, sondern die Auszahlung. Verlangt sie eine Identitätsprüfung, bevor sie zahlt? Auf welche Währung läuft die Auszahlung? Und an wen wendet man sich, wenn sie ausbleibt? Für jeden Spielenden, für den diese drei Fragen keine gute Antwort haben, ist die Rechnung schon vor der ersten Wette negativ.

Gamdom: Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung mit ungeklärter Bewilligungslage

Auch Gamdom besitzt keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen hierzulande nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten; eine angeführte Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Das Muster wiederholt sich hier, und deshalb ist es wichtig, es beim Namen zu nennen: Was bei Gamdom fehlt, ist nicht ein Produktmerkmal, sondern die gesamte Infrastruktur des Schweizer Schutzes. Kein Register, keine Aufsicht, kein Ansprechpartner. Was bleibt, sind die Bedingungen des Anbieters — und die liest man nicht als Interessent, sondern als Vertragspartner.

Wer trotzdem abwägt, sollte den Vergleich nicht gegen Swisslos führen, sondern gegen die eigene Erwartung. Erwartet man von einem Anbieter in Streitfällen eine neutrale Instanz, ist die Wahl bereits falsch. Erwartet man eine breite Auswahl und akzeptiert, dass man sie mit dem Verzicht auf jeden Schweizer Schutz bezahlt, ist die Wahl wenigstens bewusst getroffen.

ZotaBet: Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung

ZotaBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz lässt für Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande zu; eine angeführte Bewilligung hat hier keine Kraft. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste der Gespa gesperrt werden.

Die entscheidende Frage bei einer solchen Seite ist nicht die Anzahl der Sportarten, sondern die Zahlungsabwicklung. Wo Swisslos Auszahlungen auf ein Konto auf den eigenen Namen vorschreibt, ist bei einer Plattform ohne Bewilligung jede Regel eine Hausregel. Wer dort gewinnt, verhandelt mit einem Vertragspartner, nicht mit einem bewilligten Veranstalter.

Das ist keine abstrakte Warnung, sondern eine Frage mit prüfbarer Antwort: Was steht in den Auszahlungsbedingungen, und wird eine Auszahlung an dieselbe Person verlangt, die eingezahlt hat? Wer sich diese eine Zeile ansieht, weiss mehr über den Anbieter als nach jedem Blick auf die Startseite.

1Bet: Ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk

1Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden; eine angeführte Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.

Der springende Punkt bei einem solchen Anbieter ist die Verlässlichkeit der Regeln im Streitfall. Bei Swisslos gibt es ein Beschwerdeweg mit Fristen, eine Aufsicht und eine gesetzliche Grundlage. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beweislast auf Seiten des Spielenden. Wer den Unterschied einmal erlebt hat, schreibt ihn nicht mehr klein.

Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte sich ihm mit einem klaren Kopf nähern: kleine Beträge, keine grösseren Guthaben, eine Zahlungsmethode, die sich nicht verzögern lässt. Nicht weil das die fehlende Aufsicht ersetzt, sondern weil es den Schaden begrenzt, wenn die Regeln des Anbieters gegen einen ausgelegt werden.

IviBet: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

IviBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten; eine angeführte Bewilligung hat hier keine Kraft. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Ein Muster, das bei solchen Seiten immer wieder auftritt, ist die hohe Zahl an Bonusangeboten. Der deutsche Markt kennt sein Gegenstück: Werbebudgets wachsen dort, wo die Regel sie nicht begrenzt. In der Schweiz brauchen Gratiswetten die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — 2025 waren es 8 für Swisslos und 24 für die Loterie Romande. Ein grosszügiges Angebot ist also kein Zeichen von Vertrauenswürdigkeit, sondern eines von schwacher Regulierung.

Wer eine solche Seite prüft, prüft keine Sportarten, sondern Bedingungen. Sie sind der einzige Vertrag, der gilt.

Fezbet: Keine Schweizer Bewilligung, alle Schutzfunktionen ausserhalb des Anwendungsbereichs

Fezbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine angeführte Bewilligung hat hier keine Geltung. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der praktisch wichtigste Teil ist hier die Sperrwirkung. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich in einem System, das eine ausländische Plattform nicht kennt. Die Sperre ist damit eine Schweizer Einrichtung, die nur im Schweizer Kreis wirkt — und wer sie als persönliche Absicherung nutzt, sollte wissen, dass die Schranke an der Grenze der beiden bewilligten Anbieter endet.

Wer mit diesem Wissen eine ausländische Plattform wählt, wählt einen Anbieter mit Hausregeln. Wer die Schranke braucht, bleibt im Schweizer Kreis.

Cloudbet: Krypto-Zahlungen ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen hierzulande ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande veranstalten; eine angeführte Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Die Plattform ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Effekt der Krypto-Schiene ist im Schweizer Kontext besonders deutlich. Hier gilt die Regel, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Auszahlungen in Kryptowährungen erfüllt diese Bedingung nicht — im bewilligten Schweizer Angebot sind sie damit ausgeschlossen, und wer im Ausland mit Coins abrechnet, verliert den Nachweisvorteil, den die Schweizer Regel gerade schafft.

Wer Krypto-Zahlungen sucht, sucht nach Anonymität. Das ist verständlich und es ist genau das Merkmal, das die Schweizer Regel ausschliesst.

Betwinner: Keine Schweizer Bewilligung, vollständig im Ausland geregelt

Betwinner ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz lässt für Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande zu; eine angeführte Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Es besteht keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Diese Seite beschreibt die Plattform als das, was sie in der Schweiz ist: eine ausländische Adresse, deren Bewilligung hier keine Kraft hat. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat mit Swisslos eine Alternative, die im eigenen Land bewilligt ist und deren Regeln überprüfbar sind.

Der Vergleich, den man hier führen müsste, ist ein Vergleich zwischen einem Angebot mit Schweizer Recht und einem ohne. Er fällt nicht pauschal aus. Er fällt danach aus, was ein Spielender mit dem Geld vorhat, das er riskiert.

Häufige Fragen zu neuen Online-Buchmachern in der Schweiz

Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?

Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festen Quoten an und zahlt Gewinne aus. Sein Ertrag liegt in der Marge, die in jeder Quote steckt: Der Quotenschlüssel eines Marktes zeigt, welcher Anteil der Einsätze zurückfliesst, die Differenz ist die Marge des Anbieters.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?

Bewilligt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein neuer Anbieter, der Schweizer Kundschaft annimmt, hat entsprechend keine Schweizer Bewilligung. «Neu» beschreibt hier eine neue Domain, nicht einen neuen Marktteilnehmer im Bewilligungssystem.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Es fehlen Sperrregister, Aufsicht, Beschwerdeweg und die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ausländische Gewinne sind zudem kantonal steuerlich anders behandelt.

Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen möglich, unbefristet im schweizweiten Register.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist «je nach Kanton» die genaue Antwort. Oberhalb der Schwelle fallen 35 % Verrechnungssteuer an.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»