Sportwetten Aktionen 2026 – der ehrliche Blick auf das, was sie kosten
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und die Spielregeln der Veranstalter, die Geldspielaufsicht Gespa als Aufsichtsbehörde, das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die publizierte Sperrliste.
Wer bei Sportwetten in der Schweiz nach einer Aktion sucht, trifft zuerst auf eine Zahl, die klein ist: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück davon, verteilt auf sieben Aktionstage in einer Eishockeysaison. Daneben stehen Kursgewinne in Form von Prozenten auf den Nettogewinn und Quotenaufschläge auf einzelne Wetten. Das ist das ganze Angebot, und es stammt von genau zwei Veranstaltern. Alles Weitere, was unter dem Stichwort «Aktion» angeboten wird, kommt von Anbietern, die für die Schweiz keine Bewilligung haben.
Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, welcher Bonus am grössten aussieht, sondern darum, was er den kostet, der ihn annimmt. Ein Prozent auf den Nettogewinn klingt nach einem Geschenk. Bis man sieht, dass man dafür mit vier Voraussagen antreten muss, jede mit Quote von mindestens 1.50, und dass bei der höchsten Stufe fünfzehn solcher Voraussagen zusammenkommen müssen. Ein Gratisspielguthaben klingt nach Geld. Es ist keines, denn auszahlbar ist es nicht. Und die zwei Veranstalter, die hier überhaupt werben dürfen, sitzen in zwei getrennten Landesteilen — je nach Wohnkanton bleibt ohnehin nur einer übrig.
Die zwei Schweizer Aktionen im direkten Vergleich
Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide haben ihre Aktion über je einen anderen Mechanismus gebaut. Swisslos vergibt unter dem Namen Sporttip einen Aufschlag auf den Gewinn, den es nach der Zahl der Voraussagen staffelt. Die Loterie Romande vergibt unter dem Namen Jouez Sport ein festes Gratisspielguthaben, das an einen Ort und an ein Zeitfenster gebunden ist. Der eine belohnt Einsatz, der andere belohnt Anwesenheit.

Für die folgende Einordnung zählt nur, was aus den Bedingungen dieser beiden Häuser und aus dem Gesetz folgt: wer eine Bewilligung hat, die für das Gebiet der Schweiz gilt, und wer nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung ist für acht der zehn Zeilen identisch, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis. Die Geldspielaufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie führt nur die Sperrliste jener fremden Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Wer eine andere Zahl kennt, kennt sie nicht aus einem Register.
Was den Vergleich der beiden Aktionen angeht, so liegt der entscheidende Unterschied nicht in der Höhe, sondern im Aufwand. Das Gratisspielguthaben der Loterie Romande verlangt vom Wettenden nichts ausser einem Code aus einem Stadion und einem verifizierten Konto. Der Kombiboost von Sporttip verlangt Einsatz, und er verlangt ihn in einer Form, die das Risiko mit jeder Stufe erhöht: vier Voraussagen sind vier Mal die Möglichkeit, dass eine davon schiefgeht, und dann ist der Gewinn weg. Die Aktion mit dem kleineren Betrag ist damit die billigere, und die mit dem grösseren Aufwand ist die mit der grösseren Streuung.
Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport; wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, hat Zugang zu Sporttip. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, wählt nicht zwischen zwei Aktionen, sondern hat schlicht eine.
Reichweite, Laufzeit und Auszahlbarkeit im Vergleich
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Menge ist damit gedeckelt und überschaubar; wer zu spät kam, bekam nichts, und das Guthaben verfiel, wenn es nicht binnen dreissig Tagen verwendet wurde.
Der Kombiboost von Sporttip kennt kein Ablaufdatum und keine Stückzahl. Er läuft, solange die Aktion läuft, und gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die beiden Veranstalter haben also zwei völlig verschiedene Zeitlogiken gewählt: hier ein Fenster, dort eine Staffel.
Bei der Auszahlung sind beide gleich streng. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos. Bei Swisslos kommt hinzu, dass Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt wird; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN.
Zweimal gratis, dann drei Prozent — das ist keine Gebühr, über die man stolpert, sondern eine, die den trifft, der oft auszahlt. Wer seinen Gewinn jeweils stehen lässt und einmal im Jahr abräumt, zahlt nichts. Wer nach jedem Spieltag das Konto leerräumt, zahlt ab der dritten Überweisung.
Wo die beiden Aktionen an ihre Grenzen stossen
Die wichtigste Grenze ist keine Bedingung, sondern ein Gesetz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keinen dritten Anbieter, der mit einer Aktion in den Wettbewerb um Kunden eintreten könnte. Wer eine Aktion sucht, sucht in einem Markt mit zwei Anbietern, und das drückt auf die Grosszügigkeit stärker als jede Wettbewerbsbehörde.
Die zweite Grenze ist der Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die dritte Grenze ist die Rechtslage selbst. Gratisspiele und Guthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die ist zurückhaltend: 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aus dieser Zahl folgt der ganze Charakter des Marktes. Acht Zustimmungen für einen Veranstalter in einem Jahr bedeuten nicht, dass ständig eine Aktion läuft, sondern dass eine Aktion ein genehmigtes Einzelstück ist.
Wie Aktionen bei Sportwetten zustande kommen und warum sie hier klein bleiben
Ein Buchmacher, der eine Aktion auslobt, gibt nichts weg, was er nicht vorher eingenommen hat. Der Aufschlag auf den Gewinn, das Gratisguthaben, der Quotenboost — sie alle werden aus derselben Quelle bezahlt, aus der Marge, die in jeder Quote steckt. Wer das einmal begriffen hat, hört auf, nach der grosszügigsten Aktion zu suchen, und fängt an, nach der zu suchen, deren Bedingungen man erfüllen kann.
Der Mechanismus ist bei beiden Veranstaltern verschieden gebaut. Swisslos belohnt die Kombination: je mehr Voraussagen, desto höher der Anteil am Nettogewinn. Das ist ein Anreiz, mehr Risiko zu nehmen, denn jede zusätzliche Voraussage erhöht die Trefferwahrscheinlichkeit der gesamten Wette nicht, sie senkt sie. Die Loterie Romande belohnt die Teilnahme: ein Code, ein Konto, ein Guthaben. Wer die Wahl hat, wählt damit zwischen einem Angebot, das den Einsatz belohnt, und einem, das die Anwesenheit belohnt.
In einem Markt mit zwei Anbietern wirkt der Wettbewerb zudem nicht über den Preis, sondern über den Zugang. Zwei Veranstalter mit getrennten Gebieten konkurrieren nicht um denselben Wettenden; sie teilen ihn auf. Der Wettende in Zürich vergleicht Sporttip nicht mit Jouez Sport, weil Jouez Sport ihm gar kein Konto eröffnet. Das ist der strukturelle Grund, warum die Aktionen hier klein bleiben — und der Grund, warum die Suche nach der besten Aktion in der Schweiz schnell an ihr Ende kommt.
Bleibt die Frage, was eine Quote überhaupt ist. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht immer zu Lasten des Wettenden, und bei einem Einsatz von CHF 1 macht sie sich bemerkbar. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Auch das ist eine Kostenfrage, nur eine versteckte. Wer einen Gewinn von CHF 47.53 erwartet und CHF 47.50 bekommt, hat drei Rappen bezahlt — nicht an eine Gebühr, sondern an die Rundung. Bei einem einzelnen Wettschein ist das nichts. Bei einer Kombination aus fünfzehn Voraussagen, wie sie die höchste Boost-Stufe verlangt, rechnet sich das anders.
Was ein Boosts auf den Nettogewinn tatsächlich verändert
Sporttip bietet neben dem Kombiboost zwei weitere Aufschläge. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz ist der teure. Ein Cash-Out beendet eine Wette vor dem Ausgang und zahlt einen Betrag aus, der tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn — er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Boost genutzt und dann vorzeitig ausgestiegen ist, hat beides verloren: die Erhöhung und den Rest des möglichen Gewinns. Der Boost entfaltet seinen Wert nur, wenn die Wette bis zum Ende läuft.
Die Rechnung hinter dem Kombiboost
Der Kombiboost verspricht bis zu 100 % auf den Nettogewinn. Was das in Franken bedeutet, hängt ganz an den Quoten der Voraussagen, und die sind bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen sehr unterschiedliche Gebilde. Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt die Bandbreite, in der sich die Erhöhung bewegt.
Nehmen wir vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Das sind erfundene Quoten für ein Rechenbeispiel, keine Preise, die irgendwo so stehen. Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Einzelquoten und liegt bei rund 9.79. Der Gewinn beträgt damit Einsatz mal Gesamtquote, also CHF 10 mal 9.79, das sind rund CHF 97.92. Der Nettogewinn, also der Gewinn abzüglich des Einsatzes, beträgt rund CHF 87.92. Mit vier Voraussagen greift die unterste Boost-Stufe von 5 %, das sind zusätzlich rund CHF 4.40, und die Auszahlung steigt von rund CHF 97.92 auf rund CHF 102,32.
Zwei weitere Varianten desselben Beispiels zeigen, wohin die Staffel führt. Bei sieben Voraussagen mit Quoten um 1.70 liegt die Gesamtquote in der Grössenordnung von 41, der Gewinn bei rund CHF 410 und der Nettogewinn bei rund CHF 400. Die Stufe von 20 % bringt dann etwa CHF 80 zusätzlich, die Auszahlung kommt auf rund CHF 490. Bei zehn Voraussagen liegt die Gesamtquote in der Grössenordnung von 200, der Gewinn bei rund CHF 2’000, der Nettogewinn bei rund CHF 1’990 — und die Stufe von 40 % bringt rund CHF 796 zusätzlich.
Der Aufschlag wächst also schneller als der Einsatz, aber nicht schneller als das Risiko. Die vier Voraussagen des ersten Beispiels treffen alle vier nur, wenn alle vier Ereignisse so ausgehen; der Boost von 5 % entschädigt dafür nicht, er belohnt nur, falls es gut geht. Die Staffel ist in Wahrheit eine Wette darauf, dass viele gleichzeitig eintreffen. Wer sie bis zur Stufe von fünfzehn Voraussagen treibt, hat eine Kombination gebaut, deren Gesamtquote astronomisch ist und deren Trefferwahrscheinlichkeit es nicht minder ist. Ein Prozentwert auf einen Gewinn, der fast nie eintritt, ist kein Wert — er ist eine Zahl mit einem Faktor davor.
Was das Beispiel ebenfalls nicht zeigt: eine Auszahlungsquote des Marktes. Auf dieser Seite steht keine Prozentzahl für das, was ein Markt zurückzahlt, weil die Bedingungen von Sporttip keine nennen. Was sich sagen lässt, ist qualitativ: bei einer Gesamtquote von 9.79 ist der Abstand zwischen dem, was die vier Ereignisse zusammen an Wahrscheinlichkeit tragen, und dem, was die Quote auszahlt, die Marge des Hauses. Je mehr Voraussagen, desto häufiger multipliziert sich diese Marge mit sich selbst.
Bewilligung, Aufsicht und was die Rechtslage für Aktionen bedeutet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Für Aktionen ist Artikel 75 Absatz 2 BGS die entscheidende Norm. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die Aktionen hier nicht nur klein, sondern auch selten sind: Jede von ihnen ist ein einzeln genehmigter Vorgang, kein Bestandteil des laufenden Betriebs. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt.
Dazu kommt die Werbegrenze. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.
Was in der Schweiz überhaupt verwettet werden darf
Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und es gibt darin keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Was daraus für eine Aktion folgt, ist handfest. Der Kombiboost verlangt Kombinationen, und Kombinationen bestehen aus Märkten, die auf der Liste stehen. Wer eine Kombination um Corner-Wetten herum bauen will, findet sie nicht; wer auf ein Esport-Turnier setzen will, findet es ebenso wenig. Die Aktionsbedingungen sagen das nicht, die Liste schon. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch das trifft den, der eine Kombination für eine Aktionsstufe zusammenstellt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Quote von 1.00 heisst: der Einsatz kommt zurück, kein Gewinn. Wer live eine Aktionsstufe zusammenklickt, spielt damit gegen eine Uhr, die er nicht sieht.
Zur regulären Spielzeit gehören die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Aktion, die auf die Zahl der Voraussagen zielt, ist das ein Detail mit Folgen — eine Kombination aus Fussballspielen, die in die Verlängerung gehen, kann an einem Ereignis scheitern, das man gar nicht ausgewählt hat. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie kann damit eine Vier-Voraussagen-Kombination auf drei Voraussagen schrumpfen lassen — unter die Schwelle für den Boost.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Alle acht übrigen Anbieter in der Übersicht tragen die Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz- und Fairplay-Control.
Die Durchsetzung läuft über die Sperrliste. Die Gespa publiziert eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Domain-Hopping, das die Aufsicht selbst benennt. Wer heute eine solche Seite erreicht, erreicht sie über eine Domain, die morgen auf der Liste stehen kann.
Ein Schweizer Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten gibt es nicht. Wer also glaubt, die Bank oder der Kartenherausgeber halte ihn auf, irrt. Die Sperre liegt im Netz und nicht im Zahlungsverkehr. Das ist bei einem Anbieter ohne Bewilligung die entscheidende Kostenfrage: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Schutzmechanismen — dafür die volle Rechnung des Steueramts, siehe die Ausführungen unter Bewilligung, Aufsicht und Rechtslage und die häufigen Fragen.
Selbst gesetzte Limiten, Sperren und wie sich Aktionen damit vertragen
Bei einer Aktion geht es immer um die Frage, ob sie einen dazu bringt, mehr zu setzen als geplant. Gegen genau das steht in der Schweiz ein Mechanismus bereit, und er gehört dem Wettenden, nicht dem Veranstalter. Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS).
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich gilt eine Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese zweiundsiebzig Stunden sind die wichtigste Bremse im ganzen System, und sie ist von der Sorte, die man erst merkt, wenn man sie braucht. Wer abends nach einer verlorenen Kombination seine Limite verdoppeln will, kann das nicht abends. Der Zeitverlust ist die Massnahme. Eine Aktion, die zum Mehrsetzen verleitet, trifft damit auf eine Wand, die drei Tage hält.
Bei der Loterie Romande stösst die Aktionsauszahlung an eine Obergrenze: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Bei Swisslos ist ein Guthabenkauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Mindestbetrag für einen Kauf beträgt CHF 20. Ein Maximalwert, der für alle gilt, ist das nicht — die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Es ist die Summe, bis zu der ein Konto gefüllt werden kann, und sie liegt für einen Hobby-Wettenden weit jenseits des realistischen Bedarfs.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich stehen die Spielsperre und die Selbstsperre in den Artikeln 80 bis 82 BGS; eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS) und bezieht eine Fachstelle mit ein (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Daraus folgt für jede Aktion eine schlichte Prüffrage: Fällt der Aktionszeitraum in eine laufende Sperre, ist die Sache erledigt, weil weder Einsatz noch Gewinn geltend gemacht werden können. Und umgekehrt: Wer eine Sperre aufheben will, um eine Aktion zu nutzen, wartet drei Monate und spricht mit einer Fachstelle. Keine Aktion dieser Welt ist das wert.
Ein Punkt, der die Wirkung dieser Schutzmechanismen relativiert, gehört daneben. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer annimmt, die Schweiz habe ein lückenloses Schutzsystem, irrt. Online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und die Identität wird geprüft — bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das sind zwei verschiedene Welten: ein geprüftes Online-Konto und ein Schalter, an dem die Hälfte der Testkäufe durchging.
Was die Limiten für einen Aktionszeitraum konkret bedeuten
Ein Rechenbeispiel, und diesmal eines ohne Quote. Wer mit einer Verlustlimite von CHF 50 pro sieben Tage in den Aktionszeitraum der Loterie Romande geht, kann CHF 10 Gratisspielguthaben zusätzlich nutzen, ohne die Limite zu berühren — Guthaben aus einer Promotion ist kein Einsatz aus dem Konto im engeren Sinn, aber es kommt auch nicht als Gewinn heraus. Wer die Limite dagegen auf CHF 1’000 gesetzt hat, merkt von der Aktion gar nichts: Bei dieser Grösse ist ein Zehner die Rundungsdifferenz eines einzigen Wettscheins.
Wer mit der Limite unter 21 Jahren von CHF 1’000 arbeitet, für den verhalten sich Aktionsguthaben und Limite zueinander wie ein Tropfen zu einem Eimer. Das ist keine Kritik an der Limite, sondern eine Einordnung des Angebots: Die Aktionen in diesem Markt sind für kleine Konten gebaut, nicht für grosse. Wer viel setzt, bekommt die erhöhte Stufe von 40 oder 100 % nur über die Zahl der Voraussagen, nicht über die Höhe des Einsatzes — auch das eine Form von Deckelung.
Diese Staffelung erklärt übrigens, warum der Kombiboost so gebaut ist, wie er ist. Er belohnt nicht Umsatz, sondern Beständigkeit über mehrere Ereignisse. Wer ohnehin regelmässig Kombinationen mit vier bis sieben Spielen baut, findet darin einen echten Zusatz; wer Einzelwetten bevorzugt, findet darin nichts, denn für Einzelwetten gibt es nur den Quotenboost, und der gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage.
Aktionen, Boni und Spielguthaben im Einzelnen
Jetzt zu dem, was unter «Sportwetten Aktionen» üblicherweise verstanden wird: Neukundenangebote, Aufschläge und Spielguthaben, und die Bedingungen daran. Die Schweiz bietet in diesem Bereich wenig Auswahl, aber das Wenige ist gut dokumentiert — die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip in Version 4.2, die Bedingungen für die Online-Teilnahme ab 13. Januar 2025 und die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande zur Aktion in den Stadien.
Vier Begriffe genügen, um das Feld zu sortieren. Der Gratiswettbegriff im Recht heisst Gratisspielguthaben und braucht Zustimmung. Der Kombiboost ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn, also auf das, was nach Abzug des Einsatzes bleibt — nicht auf die Auszahlung. Der Quotenboost erhöht die Quote selbst, aber nur für Prematch-Einzelwetten und nur online. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Alle drei sind in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Was es nicht gibt, ist ein Neukundenbonus im üblichen Sinn: kein Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung, kein Bonusguthaben zur Hälfte aus eigenen Mitteln. Wer solche Angebote im Kopf hat, hat sie aus einem anderen Markt. Hier gibt es ein Guthaben von CHF 10 für einen Code aus einem Stadion, und es gibt Prozentpunkte auf Kombinationsgewinne.
Was aus dieser Knappheit folgt, ist eine Umkehrung der üblichen Reihenfolge. In einem Markt mit Dutzenden Anbietern sucht man die Aktion und wählt danach den Anbieter. Hier wählt man zuerst den Anbieter, weil der Wohnkanton ihn wählt, und sucht dann unter dessen Aktionen die, die man erfüllen kann. Das ist weniger spannend als ein Bonusvergleich, aber es entspricht den Tatsachen.
Gratisspielguthaben: was es ist und was es nicht ist
Das Gratisspielguthaben der Aktion in den Westschweizer Stadien betrug CHF 10, war insgesamt 7’000 Mal verfügbar, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Dasselbe gilt für Swisslos: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält und damit CHF 30 gewinnt, kann die CHF 30 also nur weiterverwenden, und zwar in der Regel nicht unbegrenzt.
Zwei Auszahlungswege sind zu unterscheiden, und die Unterscheidung entscheidet über die Kosten. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, Ausführung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber hinaus per Überweisung auf die angegebene IBAN. Ausgezahlt wird, wie das Gesetz es vorschreibt, nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Aus all dem folgt eine klare Rangordnung, wenn man Angebote nach Kosten sortiert. Günstig ist ein Guthaben, das man ohne Zusatzeinsatz nutzen kann und dessen Gewinn in auszahlbares Guthaben übergeht. Teurer ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn, weil er nur im Gewinnfall existiert. Am teuersten ist jede Form von Aufschlag, die an eine hohe Zahl von Voraussagen gebunden ist, weil sie den Wettenden zu einer Kombination drängt, deren Trefferwahrscheinlichkeit mit jeder Voraussage sinkt. Wer diese Reihenfolge im Kopf behält, trifft die Wahl ohne Rechner.
Die Bedingungen im Wortsinn, und was sie kosten
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online. Das Wort «online» ist dabei nicht Nebensache: Wer seine Kombination an einer Verkaufsstelle abgibt — und die Loterie Romande zählt allein 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz —, bekommt keinen Boost. Das Angebot ist damit nicht nur an eine Bedingung geknüpft, sondern an einen Kanal.
«Mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» ist eine doppelte Hürde. Vier Spiele zu finden, die man für wahrscheinlich genug hält, ist die erste. Vier Spiele zu finden, deren Quoten alle über 1.50 liegen und die man dennoch für wahrscheinlich hält, ist die zweite. Quoten von 1.50 und darüber gehören nicht zu den Favoriten, sondern zu den Aussenseitern — und wer systematisch Aussenseiter in Kombinationen packt, zahlt den Aufschlag auf den Nettogewinn mit einer deutlich niedrigeren Trefferquote.
Bei den Quoten- und Profitboosts ist die Einschränkung noch enger: einmal pro Wettenden nutzbar. Ein Angebot, das man ein einziges Mal verwenden kann, ist kein Vorteil, den man einplant, sondern ein Ereignis. Der Unterschied zwischen einem Aufschlag, der dauerhaft gilt, und einem, der einmal gilt, ist der Unterschied zwischen einem Preis und einem Gutschein.
Beim Cash-Out schliesslich kassiert der Boost gar nicht. Wer den Boost nutzt und vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Und der Cash-Out-Betrag selbst liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für eine Kombination mit dem Ziel eines Boost-Gewinns ist der vorzeitige Ausstieg damit doppelt teuer.
Ein letzter Posten, der ganz am Rand steht und trotzdem Geld ist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind lang, zehn Tage sind es nicht. Wer das Fristenpapier verliert, verliert den Anspruch.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge dieses Vergleichs ist die Reihenfolge der Prüfung: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die acht Anbieter ohne. Ein Vergleich, der sie durchmischt, würde suggerieren, dass sie austauschbar sind. Sind sie nicht. Die ersten beiden dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die anderen acht dürfen es nicht, und eine Bewilligung in einem anderen Land ändert daran nichts (Art. 4 BGS).
Innerhalb jeder Gruppe ist die Reihenfolge alphabetisch nach Marke. Die Bewertung folgt einheitlichen Kriterien: Bewilligungsstatus, Zugänglichkeit für Wettende in der Schweiz, Aktionsmechanik und Aufwand, den eine Aktion verlangt, sowie die Frage, welche Rechte dem Wettenden im Streitfall bleiben. Bei den ausländischen Marken fällt die letzte Frage jedes Mal gleich aus, und sie ist die schwerste.
Ein Hinweis zur Verantwortung in diesem Abschnitt: Er beschreibt und bewertet. Er wirbt nicht, und er empfiehlt niemandem ein Angebot, das in der Schweiz nicht erlaubt ist — Werbung dafür wäre nach Artikel 74 Absatz 3 BGS strafbar. Wer auf einer solchen Seite spielt, tut das auf eigenes Risiko, und die Schweiz kann ihn dabei nicht schützen.
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit Kombiboost
Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und hält eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Die Veranstalterin heisst SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und hat ihren Sitz in Basel.
Ein Online-Konto bei Sporttip setzt Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein — das ist keine Geschäftspolitik, sondern der Zuschnitt der Bewilligung.
Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier das breitere Aktionsangebot: den Kombiboost in vier Stufen, Quotenboosts und Profitboosts. Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind einmal pro Wettenden nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt die Erhöhung.
Die Aktionsmechanik belohnt ausdrücklich die Kombination: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Tipps, deren Quote jeweils 1.50 oder höher liegt, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das Urteil: Der Kombiboost ist die einzige Aktion in diesem Vergleich, die einem entschlossenen Freizeitwettenden, der ohnehin Kombinationen mit vier oder fünf Spielen baut, einen echten Zusatzwert liefert — unter der Voraussetzung, dass alle vier Quoten über 1.50 liegen, was die Auswahl vorstrukturiert. In der höchsten Stufe ist die Staffel eine Falle mit Prozentzeichen, weil die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Fünfzehnfach-Kombination kaum von der Erhöhung berührt wird.
Die Auszahlungsarchitektur ist solide, aber nicht vollständig kostenlos. Zweimal pro Jahr gratis, dann 3 % Kommission, ist für einen regelmässigen Wettenden keine Kleinigkeit, und die Rundung auf 5 Rappen nach der Rundung auf zwei Nachkommastellen läuft immer in eine Richtung. Wer die stärkste Stufe anstrebt, sollte im Kopf halten, dass eine abgesagte Partie in einer Kombination auf Quote 1.00 gesetzt wird und eine Vier-Voraussagen-Kombination damit auf drei Voraussagen fallen lässt — unter die Boost-Schwelle.
Loterie Romande Jouez Sport: der einzige Anbieter ohne
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Online-Konto steht nur Personen mit Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone offen. Die Aktion dieser Veranstalterin ist die einzige zeitlich befristete Massenaktion im Vergleich: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Einzahlungs- und Guthabenregeln sind die eines Hauses mit klaren Obergrenzen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage als Einzahlung, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: Diese Aktion ist die billigste im ganzen Vergleich. Sie verlangt keinen Einsatz, keine Kombination, keine Mindestquote und kein Risiko — nur Anwesenheit an einem der sieben Aktionstage und ein verifiziertes Konto. Der Preis dieser Billigkeit ist die Verfügbarkeit: 7’000 Stück, verteilt auf sieben Tage, und wer nicht im Stadion war oder den Code nicht binnen sieben Tagen eingab, hatte nichts davon. Ein Publikum von mehreren Zehntausend Zuschauern pro Spieltag gegen 1’000 Guthaben pro Tag ist eine enge Tür.
Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, kann diesen Punkt ohnehin streichen: Jouez Sport eröffnet ihm kein Konto. Und wer drinnen ist, sollte die Nichtauszahlbarkeit ernst nehmen. Ein Guthaben, das man nur weiterverwenden kann, ist kein Zehner in der Tasche, sondern ein Zehner auf dem Spielfeld.
BC.Game: grosse Angebotsfläche ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine international ausgerichtete Plattform mit breitem Spielangebot und einer Marktpräsenz, die weit über Sportwetten hinausgeht. Für die Schweiz relevant ist sie, weil Schweizer Wettende ihr begegnen — nicht, weil sie hier tätig sein dürfte.
Eine Schweizer Bewilligung hat BC.Game nicht. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Angegeben wird für die Marke keine Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte — welche Bewilligung sie in welcher Jurisdiktion hält, ist damit keine Grundlage für eine Schweizer Bewertung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden (Art. 86 bis 93 BGS).
Das Urteil: Eine Plattform mit sehr breitem Spielangebot, von dem für einen Wettenden in der Schweiz nichts einklagbar ist. Wer sich für sie entscheidet, entscheidet sich ausdrücklich gegen die Schweiz als Rechtsraum — gegen das Sperrregister, gegen den Rechtsschutz und gegen die Prüfung durch die Geldspielaufsicht.
MrXbet: internationale Sportwettenmarke ohne Schweizer Zulassung
MrXbet tritt als Sportwettenmarke für ein internationales Publikum auf. Schweizer Wettende können auf sie stossen, ein Schweizer Publikum betreut sie nicht.
Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor. Das Gesetz lässt Sportwetten in der Schweiz nur durch Swisslos und die Loterie Romande zu, und eine Bewilligung aus einem anderen Land bleibt hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Eine in der Schweiz gültige Bewilligung wird für die Marke nicht angegeben. Damit fehlt die Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann Domains des Anbieters auf die Sperrliste setzen; die Blockierung erfolgt über DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Das Urteil: Der Name ist eine internationale Marke, das Geschäft ein ausländisches. Die Schweiz steht daneben, und sie steht nicht dahinter.
20Bet: Sportwetten und Casino ohne Schweizer Bewilligung
20Bet verbindet Sportwetten mit einem umfangreichen Casinoangebot und richtet sich an ein internationales Publikum. Für die Schweiz gilt dieselbe Einordnung wie für die übrigen ausländischen Marken.
Eine Schweizer Bewilligung fehlt. Damit hat eine allfällige ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen und über DNS blockieren lassen. Für ein Casinoangebot gilt zusätzlich, dass in der Schweiz Casino und Sportwette zwei getrennte Bewilligungen sind — eine ausländische Casino-Lizenz ist für Schweizer Sportwetten so wenig einschlägig wie umgekehrt.
Das Urteil: Die Kombination aus Casino und Sportwetten ist für Wettende attraktiv, die beides an einem Ort wollen. Bezogen auf einen Schweizer Rechtsrahmen bleibt davon nichts übrig, was sich durchsetzen liesse.
HighFlyBet: breite Plattform ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet präsentiert sich als Plattform mit Sportwetten und weiteren Spielarten für ein internationales Publikum. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht, und damit gilt für sie dieselbe Rechtsfolge wie für die anderen ausländischen Marken: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Domains, die auf die Sperrliste gesetzt werden können.
Das Urteil: Ein Anbieter wie dieser lebt von der Annahme, dass ein blockierter Zugang nur eine Frage der richtigen Adresse ist. Das trifft den technischen Teil, nicht den rechtlichen: Mit der Domain wechselt nicht der Gerichtsstand, und es wechselt nicht das Sperrregister.
Playzilla: Casino und Wetten ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla ist als Unterhaltungsplattform mit Spielangeboten und Sportwettenpositionen unterwegs und adressiert ein internationales Publikum. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS), es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann Domains des Anbieters über DNS blockieren lassen.
Das Urteil: Der Name klingt nach Spielhalle, und die Angebotsstruktur passt dazu. Für einen Wettenden, der Schweizer Limiten, eine verifizierte Identität und einen Rechtsweg sucht, ist die Marke die falsche Adresse — unabhängig davon, was sie anbietet.
Coolzino: Spielplattform ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist eine Plattform mit Spielangebot für ein internationales Publikum. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht. Damit greift die Grundregel: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen und über DNS blockieren lassen.
Das Urteil: Die Marke ist für Sportwetten in der Schweiz nicht zugelassen, und das lässt sich auch nicht durch eine andere Schreibweise ihrer Domain ändern. Wer hier spielt, spielt ohne Schweizer Schutz — und mit den steuerlichen Folgen, die für ausländische Anbieter gelten.
AmunRa: internationales Angebot ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist eine international ausgerichtete Plattform mit Spielangeboten. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht, eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Das Urteil: Der Markenname ist deutlich, die Rechtsstellung nicht. Was bleibt, ist ein Angebot, das für Schweizer Verhältnisse ausserhalb des Schutzrahmens liegt, den zwei bewilligte Veranstalter aufspannen.
N1 Bet: Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist eine international auftretende Sportwettenmarke. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht. Damit gilt die Grundregel ohne Ausnahme: ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden kann.
Das Urteil: Wer eine Sportwette mit Schweizer Rechtsfolgen will, findet sie bei N1 Bet nicht. Die Marke liefert ein Produkt und keine Rechtsstellung — und Letzteres ist in diesem Bereich das, was im Streitfall zählt.
Häufige Fragen zu Sportwetten Aktionen
Warum sind die Aktionen bei Schweizer Sportwetten so knapp?
Weil drei Dinge zusammenkommen: nur zwei Veranstalter mit Bewilligung, dazu die Vorgabe, dass Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen, und zuletzt ein Markt, der nach Kantonen geteilt ist, statt um dieselben Wettenden zu konkurrieren. Mehr Anbieter gäbe mehr Anlässe zu werben.
Ab wie vielen Voraussagen greift der Kombiboost?
Das ist oben in der Beschreibung des Sporttip-Kombiboosts im Detail ausgeführt. Die Regelung verlangt vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 pro Spiel und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn bis hin zu 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Stadien ab?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Welche Bedingungen gelten für Gutschriften aus einer Aktion?
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Es gilt befristet — im Fall der Stadionaktion 30 Tage — und kann nur für weitere Wetten verwendet werden. Auszahlbar werden nur erzielte Gewinne, und bei Swisslos nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Wohin geht ein Gewinn aus einer Aktionswette?
Bei Swisslos schreibt das System Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Immer gilt: nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers.
Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Wenig Gutes. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können blockiert werden. Dazu kommt: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen in der Schweiz nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein — im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe.
Bonus – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
