Online wetten ohne Limit 2026: zwei Wege, und nur einer kennt Schweizer Recht

Updated Oktober 2026
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Eine geschlossene Schranke steht an einer ruhigen Bergstrasse im Morgennebel, dahinter Tannen und eine nasse Wiese.

Die Suche nach einer Wettseite ohne jede Begrenzung führt an einen Punkt, an dem zwei völlig verschiedene Dinge denselben Namen tragen. Das eine ist ein Schweizer Spielerkonto, auf dem von Gesetzes wegen ein Höchstwert steht — aber nicht einer, den der Veranstalter vorgibt, sondern einer, den der Wettende vor dem ersten Einsatz selbst einträgt. Das andere ist eine ausländische Seite, die gar keine Limite kennt, weil sie auch sonst nichts mit der Schweizer Bewilligungsordnung zu tun hat. Wer beides gleich nennt, vergleicht eine Hausordnung mit einem rechtsfreien Raum.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip festlegen, wie viel sie pro Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage höchstens verspielen wollen.

Oktober 29, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Registerangaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Der Befund vorweg, weil er die ganze Seite trägt: In der Schweiz darf nur wetten, wer sich vorher Grenzen setzt. Art. 87 Abs. 2 VGS verlangt von der Veranstalterin, schon bei der Eröffnung des Spielerkontos einen oder mehrere Höchstwerte zu verlangen, auf die tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste beschränkt werden. Das ist keine freiwillige Selbstkontrolle, die man wegklickt, und es ist auch keine Obergrenze des Staates. Es ist eine Pflicht, sich selbst eine Zahl zu geben.

Genau darin liegt die Ironie der Suchanfrage. «Ohne Limit» beschreibt in der Schweiz keinen Vorteil, den ein Anbieter liefern könnte, sondern den Zustand einer Seite, die hier keine Bewilligung hat.

Vergleich der zehn Anbieter: Bewilligung, Limiten und was dahintersteht

Zehn Namen stehen in dieser Übersicht, und sie zerfallen in zwei Gruppen, die man nie in einen Topf werfen sollte. Zwei davon sind Schweizer Veranstalterinnen mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Sortierung folgt dem, was für einen Wettenden in der Schweiz wirklich zählt: nicht die Grösse des Werbebanners, sondern die Frage, ob hinter dem Konto ein Schweizer Rechtsschutz steht.

Ein Glas steht bis zum Rand gefüllt auf einem Holztisch, daneben ein Kugelschreiber und ein leeres Blatt Papier im Seitenlicht.
Die Sporttip-Einsatzlimiten betragen CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1'000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10'000 für Systemwetten.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung Limiten auf der Seite
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend, Oberlimite CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); Einsatzlimiten CHF 1 bis CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 je Systemwette
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat verpflichtend; Einsatzlimiten CHF 2 bis CHF 500 je Einzel- oder Kombiwette, Höchstgewinn CHF 300’000 je Wette
Interwetten keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
GG.Bet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
Donbet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz keine Angaben

Was in dieser Übersicht auffällt, ist weniger die Zahl der Anbieter als die Leere in zwei Spalten. Bei acht Marken steht in der Bewilligungsspalte dasselbe Wort, und in der Spalte zu den Limiten steht gar nichts — sondern weil es für diese Marken aus Schweizer Sicht schlicht keine Bewilligung gibt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; sie ist hier weder Erlaubnis noch Schutzversprechen. Deshalb füllt sie auch kein Feld, in dem ein Leser eine Schweizer Aufsicht vermuten könnte.

Die Limiten, die in der Tabelle stehen, sind dagegen keine Werbeargumente, sondern Vertragsbedingungen mit Zahlen. Swisslos deckelt den Verlust über 30 Tage bei CHF 9’999 und bei Spielenden unter 21 Jahren bei CHF 1’000; die Einsatzlimiten liegen bei CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Bei Jouez Sport beginnt der Einsatz online bei CHF 2, endet bei CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten, und der Höchstgewinn je Wette liegt bei CHF 300’000. Das sind zwei sehr unterschiedliche Profile, und welches besser passt, entscheidet nicht der Geschmack, sondern die Grösse der eigenen Einsätze.

Was ein Angebot ohne jede Begrenzung für den Wettenden bedeutet

Ein Konto ohne Limite sieht zunächst nach Freiheit aus. Man setzt, was man will, wann man will, und niemand fragt nach einer Zahl, bevor man überhaupt dabei ist. Nur ist diese Freiheit nicht das Gegenteil von Kontrolle, sondern ihr Fehlen: Der Punkt, an dem man hätte anhalten können, ist nirgends im System hinterlegt, und er taucht auch nicht auf, wenn ein Abend schiefgelaufen ist.

In der Schweiz ist dieser Punkt gesetzlich vorgeschrieben, und zwar auf eine Art, die den Wettenden in die Pflicht nimmt statt ihn zu bevormunden. Der Veranstalter muss Höchstwerte verlangen; die Höhe bestimmt der Spielende. Das ist die Eigenheit des Schweizer Modells, und man kann es albern finden oder klug — die Alternative ist jedenfalls nicht die Abwesenheit von Grenzen, sondern eine Grenze, die jemand anderes zieht: die Hausregel einer Firma, die ihren Sitz in einer Jurisdiktion hat, deren Bedingungen man beim Anmelden wegklickt.

Es gibt noch einen zweiten Unterschied, der selten ausgesprochen wird. Eine Schweizer Limite ist durchsetzbar, weil hinter ihr eine Aufsichtsbehörde steht. Eine Hausregel auf einer ausländischen Seite ist eine Zusage ohne Zeugen.

Von welchen Limiten hier überhaupt die Rede ist

Wer «ohne Limit» sucht, sollte wissen, dass in der Schweiz drei verschiedene Dinge Limite heissen und nur eines davon dem Wettenden gehört.

Die Verlustlimite misst den Nettoverlust, also Einsätze abzüglich der auf das Spielkonto ausbezahlten Gewinne. Bei Swisslos beträgt die Oberlimite für Sporttip CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren CHF 1’000, und sie gilt in drei Zeitfenstern von 1, 7 und 30 Tagen. Bei der Loterie Romande heissen die Fenster Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat; sie sind für Sportwetten obligatorisch, und die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, diese nicht die Monatslimite. Wer die Staffelung umdreht, kommt nicht durch.

Die Einsatzlimite begrenzt den einzelnen Wettschein. Hier greifen keine Nettoverluste, sondern harte Beträge: CHF 1 bis CHF 1’000 bei Sporttip für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten; CHF 2 bis CHF 500 bei Jouez Sport. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — der Wettschein verschwindet nicht in einem Kulanzverfahren, er kommt gar nicht erst zustande.

Die Einzahlungslimite schliesslich steuert, wie viel Geld überhaupt auf das Spielkonto gelangt, und sie ist bei Swisslos freiwillig. Wer sie setzt, verhindert Einzahlungen von mehr als dem festgelegten Betrag innerhalb eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums. Daneben steht eine zweite, ganz andere Einzahllimite: eine, die Swisslos im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung setzt oder mit dem Teilnehmer vereinbart. Diese kann der Teilnehmer nicht selbst verändern, und sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft.

Die vierte Zahl, die viele übersehen, hat mit Limiten nichts zu tun und begrenzt trotzdem: Beim Swisslos-Wallet lassen sich innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben kaufen, der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Bei der Loterie Romande beträgt die maximale Einzahlung aufs Wallet CHF 10’000 pro Zeitraum von 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen — auch nicht durch Kleingewinne. Das ist eine Kontogrenze, keine Spielgrenze, und genau deshalb wird sie in Werbetexten gern als «grosszügig» verkauft.

Der Satz, den die Werbung nicht schreibt: Jede dieser Zahlen schützt nicht den Veranstalter vor einem Verlust, sondern den Wettenden vor sich selbst. Wer daran nichts Erhaltenswertes findet, sollte wenigstens wissen, dass er beim Verzicht darauf nichts gewinnt, was ihm gehört.

Wer die Höchstwerte festlegt und warum die Obergrenze verhandelbar ist

Die Limiten in der Schweiz sind eine Pflicht der Veranstalterin und eine Entscheidung des Spielenden — und dieses Hin und Her erklärt, warum die Zahlen von Anbieter zu Anbieter so weit auseinanderliegen.

Art. 87 Abs. 3 VGS erlaubt bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial, dass die Veranstalterin darauf verzichtet, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen. Sie muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten. Das ist die eine Stelle, an der das Gesetz selbst eine Öffnung vorsieht: Der Zwang zur Zahl kann entfallen, die Möglichkeit zur Zahl nicht. Und wer wissen will, wo er steht, muss nicht raten: Ab der Kontoeröffnung hat die Spielerin oder der Spieler Zugang zu Einsätzen, Gewinnen und Nettoergebnis. Wer selbst nachrechnen will, ob sein Monat im Rahmen geblieben ist, muss das nicht aus dem Gedächtnis tun.

Bei den beiden Schweizer Sportwetten gibt es diese Öffnung nicht. Swisslos verlangt die Festlegung vor der ersten Teilnahme an Sporttip, und zwar getrennt von anderen Produkten: Für Sporttip gelten eigene Limiten. Jouez Sport macht die obligatorischen Verlustlimiten zur Bedingung der Teilnahme überhaupt. Wer in der Westschweiz wetten will und keine Limite setzen mag, kann es also schlicht nicht.

Der eigentliche Kniff liegt nicht in der Höhe, sondern in der Bewegungsrichtung. Senken wirkt sofort. Erhöhen kostet Zeit.

Wann eine Limite greift und wann sie sich nur langsam bewegt

Der Unterschied zwischen sofort und nach 72 Stunden ist der wichtigste Satz jeder Spielerschutz-Seite, und er ist leicht zu merken: Nach unten geht es immer, nach oben nie ohne Wartezeit.

Art. 87 Abs. 4 VGS verlangt, dass selbst bestimmte Höchstwerte jederzeit angepasst werden können — die Senkung eines Höchstwerts wird unmittelbar wirksam, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden. Das ist die gesetzliche Untergrenze. Die beiden Schweizer Veranstalterinnen gehen darüber hinaus: Bei Swisslos werden gesenkte Limiten sofort wirksam, Erhöhungen erst nach Ablauf von 72 Stunden. Bei der Loterie Romande wirkt die Senkung ebenfalls sofort, eine Erhöhung erst 72 Stunden nach der Änderung. Obligatorische Limiten lassen sich bei ihr nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben.

Drei Tage sind keine Schikane. Sie sind genau die Zeit, in der ein schlechter Abend verfliesst, und sie machen aus einem Impuls keine Kontoveränderung. Der Preis dafür ist eine Unbequemlichkeit, die jeder kennt, der einmal im Urlaub mehr setzen wollte.

Ein Detail, das vielen erst auffällt, wenn es passiert: Bei Swisslos erhöhen Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, die Limiten. Die Limite wird also nicht kleiner, wenn man gewinnt — sie wird grösser. Ein Gewinn frisst den selbst gesetzten Rahmen teilweise auf.

Was ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht liefert

Hier wird es unangenehm, und ich sage lieber zu deutlich als zu höflich: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung liefert kein Schweizer Spielerkonto, sondern nur eine ausländische Oberfläche, in die ein ausländisches Regelwerk eingebaut ist.

Nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz — und umgekehrt: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher hat hier keine Wirkung. Wer dort spielt, spielt nicht in einem liberaleren Schweizer Rahmen, sondern ausserhalb des Schweizer Rahmens. Praktisch heisst das: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also keine Sperre, die auch bei anderen Anbietern ankommt; kein Schweizer Rechtsschutz, also niemand, bei dem man sich über eine ausbleibende Auszahlung beschweren kann; und kein fair-play-Regime dieser Aufsicht.

Die Beschaffung des Rechtswegs ist ausserdem nicht immer frei wählbar. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Man kann also trefflich über Netzsperren streiten; nur ist die Annahme, man könne auf einer gesperrten Seite ungestört weiterspielen, eine Annahme über das Netz, nicht über das Recht.

Es gibt einen steuerlichen Nachteil, der in Vergleichen gern unterschlagen wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400, und die kantonale Schwelle weicht ab, also «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer das schönrechnet, rechnet gegen sich selbst. Und wer diese Frage für sich klären will, fragt eine Steuerberaterin oder sein kantonales Steueramt.

Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Die Schweizer Rechtslage erklären heisst, ein Missverständnis zuerst auszuräumen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die interkantonale Ordnung hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern mit einem Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Das ist nicht die ESBK — jene Aufsicht wacht über Casinos, nicht über Sportwetten. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Für den Wettenden bedeutet das zwei Dinge, die zusammen gelten müssen. Erstens: Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zweitens: Es gibt keine dritte Adresse. Wer die Grenze seines Kantons nicht akzeptiert, findet hier kein Konto, sondern nur eine ausländische Seite.

Welche Sportarten und Märkte überhaupt zugelassen sind

Ein Punkt, der in Debatten über Wettfreiheit fast nie auftaucht: In der Schweiz ist nicht frei, worauf man wettet. Zulässig sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenwettkämpfe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht — Esport kommt in der Gespa-Liste schlicht nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Über virtuelle Sportarten steht nichts fest, und deshalb steht dazu hier auch nichts. Das ist keine Lücke, die man füllen müsste, sondern eine Frage ohne Antwort.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Anbieter eine entsprechende Entscheidung hat. Wer voraussetzt, das Gesetz beschränke Livewetten auf bestimmte Märkte, irrt. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion jedes Veranstalters, keine Rechtsfigur. Bei Sporttip gilt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur als vollständiger Cash-Out und nicht für jeden Markt garantiert.

Und schliesslich die Zahl, die viele verwechseln: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine solche Abgabe in eine Rechnung einbaut, rechnet mit einer Erfindung.

Wer wetten darf und was bei der Anmeldung geprüft wird

Sportwetten stehen Menschen ab 18 Jahren offen. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS).

Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip sind ausserdem Personen unter 18 von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wie streng das an der Front wirkt, ist eine andere Frage als die nach dem Reglement. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer den Verkaufstellenschutz als dicht beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen. Online greift die Ausweiskontrolle härter, weil ohne verifizierte Identität kein Konto existiert.

Dazu passt eine zweite Regel, die den Bargeld-Kreis schliesst: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls verboten — Veranstalterinnen dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren (Art. 75 Abs. 1 BGS); Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der zuständigen Vollzugsbehörde. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen; dem Schweizer Recht ist es gleich, ob eine Zahlung per Karte, Überweisung oder TWINT eintrifft — Hauptsache, das Konto trägt den richtigen Namen. Es gibt in der Schweiz kein Zahlungsblocksystem gegen unerlaubte Wettseiten, und wer schreibt, Banken oder Kartennetzwerke sperrten solche Zahlungen, erfindet eine Sperre, die es nicht gibt.

Was passiert, wenn jemand ohne Schweizer Bewilligung organisiert

Die Regeln richten sich zuerst an den Veranstalter, nicht an den Spielenden — aber es lohnt sich, die Richtung zu kennen, weil sie das Machtverhältnis erklärt.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar; das Gesetz sieht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nach der Rechtslage nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz hält das fest —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht. Das ist die unbequeme Pointe: Der Wettende riskiert keine Strafe, aber er riskiert das Geld.

Zur Werbung gehört an dieser Stelle ein klarer Satz. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt diese Übersicht ausländische Marken, sie empfiehlt sie nicht — und deshalb bewirbt sie auch kein Angebot. Wie überhaupt die Werberegeln enger sind, als man denkt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine tageszeitliche Werbebeschränkung existiert dagegen nicht — wer eine behauptet, erfindet sie.

Spielerschutz: die Grenzen, die der Wettende selbst zieht

Die Schweizer Antwort auf exzessives Wetten ist nicht eine staatliche Obergrenze, sondern eine selbst gesetzte Zahl, die sofort wirkt, wenn sie sinkt, und erst mit Verzögerung steigt, wenn sie steigen soll. Dazu kommen Pausen und Sperren.

Ein Bergsee in der Dämmerung mit einem leeren Holzsteg, die Wasseroberfläche ist ruhig und Nebel zieht über die Hänge.
Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen, muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten (Art. 87 Abs. 3 VGS).

Das ist ein bewusst gewählter Konstruktionsfehler, wenn man so will: Die Grenze ist nur so gut wie die Ehrlichkeit des Augenblicks, in dem man sie setzt. Genau deshalb sind die Wartezeiten und die Sperrmechanismen wichtiger als die Zahlen selbst.

Wenn aus einer Limite eine Sperre wird

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Nach Art. 80–82 BGS umfasst die Spielsperre die Exklusion überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Wer sich sperrt, sollte also wissen, was er tut: Die Rückkehr ist nicht Sache eines Anrufs.

Daneben steht ein Instrument, das oft mit der Sperre verwechselt wird, obwohl es ein anderes Ziel hat. Veranstalterinnen von Online-Spielen müssen ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg anbieten, für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten und wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS). Wer also nur einmal eine Pause von ein paar Wochen will, muss nicht die grosse Sperre wählen.

Ein letzter Punkt, der die Sperre ernst macht: Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer trotz Sperre einen Weg ins Spiel findet, findet keinen Weg an einen Anspruch.

Unser Vergleich: zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen, zwei Gruppen, eine Regel: Beurteilt wird nach den gleichen Kriterien, aber niemand verwischt die Grenze zwischen bewilligt und nicht bewilligt. Wer im Ausland spielt, spielt ohne Schweizer Schutz — das steht in jeder dieser Bewertungen, und es ist keine Fussnote, sondern die halbe Entscheidung.

Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Anbietern, die ein Schweizer Spielerkonto überhaupt anbieten dürfen.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem Wohnsitzvorbehalt

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Wer hier ein Konto eröffnet, ist nicht Kunde einer Plattform, sondern Teilnehmer eines kantonal geregelten Spiels — der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Das Angebot richtet sich an ein genau umrissenes Gebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht durch die Registrierung — nicht wegen einer Kulanzentscheidung, sondern weil Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet Bedingung sind, geprüft über den hochgeladenen Ausweis und Adressdatenbanken.

Die Grenzen des Kontos sind vertragsrechtlich gesetzt und werden nicht verhandelt. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage stehen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Spielende unter 21 Jahren; für Sporttip gelten eigene, von anderen Produkten getrennte Limiten. Die Limite misst den Nettoverlust, also Einsätze abzüglich der aufs Spielkonto ausbezahlten Gewinne. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden, und Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Limiten. Der Einsatz je Wettschein beginnt bei CHF 1, endet bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Ein freiwilliges Einzahlungslimit über je 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Eine von Swisslos im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung gesetzte oder mit dem Teilnehmer vereinbarte Einzahllimite kann dieser dagegen nicht selbst verändern, und sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft. Wer hier spielt, spielt mit einem Konto, dessen Grenzen im Zweifel jemand mitgeprüft hat.

Cash-Out ist vorhanden, aber nicht grosszügig zugeschnitten: Er gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur als vollständiger Ausstieg und nicht für jeden Markt garantiert.

Das Urteil: Sporttip ist das Konto für jemanden, der Wetten als Teil eines geregelten Schweizer Spielangebots begreift und mit einem Einsatzfenster von CHF 1 bis CHF 1’000 vollständig auskommt. Der Wohnsitzvorbehalt ist keine Hürde, die man umgeht, sondern die Bedingung, unter der dieser Schutz überhaupt existiert.

Loterie Romande Jouez Sport: zwei Obergrenzen, die man nicht anheben kann

Bei der Loterie Romande heisst das Sportwettenprodukt Jouez Sport, und der Kreis der Berechtigten ist noch enger als bei der Konkurrenz: die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Veranstalterin nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für einen Deutschschweizer ist dieses Angebot also nicht eine Frage des Geschmacks, sondern der Postleitzahl.

Die Limitenführung ist strenger als in Basel und in einem Punkt bemerkenswert: Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat sind für Sportwetten obligatorisch, sonst ist die Teilnahme nicht möglich. Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, diese nicht die Monatslimite — eine Staffelung, die man nicht umdrehen kann. Die Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst 72 Stunden nach der Änderung. Und die obligatorischen Limiten lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben. Was einmal steht, steht.

Beim Einsatz ist die Spanne deutlich schmaler: Mindesteinsatz online CHF 2, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000, und für die Gesamtgewinne eines Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 1’000’000. Auch das Wallet ist doppelt gedeckelt: maximal CHF 10’000 Einzahlung pro Zeitraum von 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel, und ein Guthaben, das CHF 10’000 nie übersteigen darf — auch nicht durch Kleingewinne.

Das Urteil: Jouez Sport ist die klarste Absage an die Idee des Wetters ohne Grenzen, die es in der Schweiz gibt — wer hier spielt, kann seine Obergrenzen nicht anheben und nicht aufheben, und der Höchsteinsatz von CHF 500 je Kombiwette macht grosse Einzelwetten strukturell unmöglich. Für jemanden, der klein und häufig setzt, ist genau das die beruhigende Eigenschaft des Kontos.

Interwetten: ausländische Marke, die als gesperrte Domain greifbar wird

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine berichtete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS): keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Dass Letzteres kein theoretischer Hinweis ist, zeigt die Marke selbst: Die Gespa nennt Interwetten als eines der Beispiele für Domain-Hopping, also für blockierte Domains, die innert Stunden ersetzt werden. Wer auf einer solchen Adresse ein Konto führt, führt es auf einer Adresse, die in der Schweiz verschwinden kann.

Über Limiten auf dieser Plattform sagt keine Schweizer Stelle etwas, und deshalb steht hier auch keine Zahl. Was feststeht, ist die Rechtslage: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, und es gibt keine Schweizer Handhabe, wenn eine Auszahlung ausbleibt oder eine Kontosperre ausgesprochen wird.

Das Urteil: Bei Interwetten fällt nicht das Produkt ins Gewicht, sondern die Auffälligkeit, dass dieselbe Marke in der Schweizer Netzsperr-Praxis als Beispiel dient. Wer dieses Konto dennoch führt, sollte wissen, dass er sich auf eine Adresse verlässt, die der Schweizer Gesetzgeber aktiv aus dem Weg räumt.

GG.Bet: Konto ohne Ansprechstelle

GG.Bet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten durchführen, und eine ausländische Erlaubnis ändert daran nichts; sie hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz.

Daraus folgt eine klare Reihe von Folgen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains über die Sperrliste per DNS gesperrt werden. Kein Schweizer Reglement verpflichtet diese Marke zu Verlust- oder Einsatzlimiten, zu Wartezeiten bei einer Erhöhung oder zu einer Pause von höchstens sechs Monaten. Ob und wie sie Limiten anbietet, ist ihre eigene Hausordnung — und die Bedingungen, an die man sich beim Anmelden bindet, sind keine Schweizer Bedingungen.

Das Urteil: Konkrete Zahlen sucht man für GG.Bet vergebens, und genau darin liegt die Aussage. Ein Konto, das weder Schweizer Limitenpflicht noch Schweizer Ansprechstelle kennt, ersetzt die fehlende Grenze durch die eigene Vernunft — die in der Praxis der schlechteste Wächter ist, den es gibt.

N1 Bet: Marke ohne Schweizer Aufsicht, aber mit Schweizer Steuerfolge

N1 Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor, und eine berichtete ausländische Erlaubnis wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Damit fehlen die drei Dinge, die ein Schweizer Konto ausmachen: Aufsicht, Registeranbindung und Rechtsschutz.

Ein Punkt, der für alle acht ausländischen Marken gleich gilt und deshalb nur einmal gesagt werden soll: Gewinne aus solchen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als voll steuerbares Einkommen behandeln — der Kanton Thurgau tut das für Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Wer hier gewinnt, gewinnt steuerlich gesehen nicht automatisch steuerfrei.

Das Urteil: N1 Bet nimmt dem Wettenden die Schweizer Limiten ab und legt ihm dafür eine Steuerfrage und einen ungewissen Rechtsweg hin. Die Freiheit ist echt, die Rechnung kommt später — und sie kommt in Franken.

MyStake: fehlende Grenzen, fehlender Registereintrag

MyStake erscheint ohne Schweizer Bewilligung, und das ist bei diesem Thema die zentrale Angabe: In der Schweiz darf nur wetten, wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, und bewilligt sind hier zwei.

Die Schweizer Spielsperre funktioniert nur, weil sie in einem Register steht, das alle bewilligten Anbieter und auch die Casinos verbindet. Ein ausländisches Konto hängt an diesem Register nicht. Wer sich bei einem Schweizer Anbieter sperren lässt, um Abstand zu gewinnen, sperrt sich damit nicht bei MyStake — und wer sich umgekehrt bei MyStake sperrt, erreicht mit dieser Sperre keinen Schweizer Anbieter. Für jemanden, der eine Sperre als Schutzinstrument nutzt, ist das der eigentliche Haken.

Wie MyStake Limiten handhabt, lässt sich von der Schweiz aus nicht nachprüfen; die Hausordnung des Anbieters ist hier die einzige Quelle, und sie ist keine Aufsichtsbehörde.

Das Urteil: MyStake trennt sich in einem Punkt scharf von beiden Schweizer Häusern — seine Sperren gelten nur bei ihm selbst. Wer eine Sperre je als Notausgang nutzen will, findet hier keinen, der mit dem Schweizer Register zusammenarbeitet.

WirWetten: deutscher Name, keine Schweizer Bewilligung

Der Name weckt eine Erwartung, die die Rechtslage nicht bestätigt. WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz durchführen, und eine ausländische Bewilligung hat hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung.

Damit fehlen nicht nur Limiten, sondern auch die Absicherungen, die daran hängen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Kontrolle nach Schweizer Fair-Play-Massstab. Dass die Gespa Domains ausländischer Anbieter per DNS sperren lassen kann, betrifft auch diese Marke, sollte sie auf die Liste kommen.

Aus Schweizer Sicht ist ausserdem das wettbare Angebot nicht vergleichbar: Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, wettet auf eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, ohne Corner- und Kartenmärkte und ohne Esport. Ein ausländisches Programm ist keine Erweiterung dieses Angebots, sondern ein anderes Angebot auf einem anderen Rechtsboden.

Das Urteil: WirWetten zeigt, wie wenig ein deutschsprachiger Auftritt über die anwendbare Ordnung sagt. Wer die Schweizer Regeln sucht — Limitenpflicht, Sperrregister, Rechtsschutz —, sucht sie hier vergebens.

Donbet: alle Folgen der fehlenden Bewilligung in einer Zeile

Bei Donbet steht in der Spalte, die in dieser Übersicht am wichtigsten ist, dasselbe wie bei den anderen sieben: keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS fehlt, eine ausländische Bewilligung wirkt nicht nach Art. 4 BGS, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.

Die Liste der Folgen ist kurz und vollständig: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Limitenpflicht, keine Schweizer Fair-Play-Aufsicht. Was bleibt, ist die Hausordnung des Anbieters.

Man kann ein solches Konto führen, ohne je ein Problem zu erleben — das ist der Normalfall, und ich will ihn nicht wegreden. Nur ist der Normalfall kein Schutz. Der Schutz ist die Sache, die man merkt, wenn er fehlt.

Das Urteil: Donbet liefert im Kern genau das, was der Suchbegriff verspricht — keine Grenzen — und genau das, was er verschweigt: keine Aufsicht. Für einen Wettenden, dem es um die freie Einsatzhöhe geht, ist das die volle Antwort; für einen, dem es um Absicherung geht, die falsche.

1xBet: grosses Programm, kleinster gemeinsamer Nenner beim Schutz

1xBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung. Damit gilt auch hier: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach BGS, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS) und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen.

Was für einen Wettenden konkret anders ist, lässt sich an drei Punkten festmachen, die in der Schweiz geregelt und hier ungeregelt sind: die Pflicht, vor dem ersten Einsatz Höchstwerte zu setzen; die Verzögerung beim Erhöhen einer Limite; und das Recht, jederzeit eine Pause von höchstens sechs Monaten zu verlangen. Diese drei Mechanismen sind der Schweizer Spielerschutz in seiner praktischen Form. Wo sie fehlen, fehlt nicht eine Option, sondern eine Infrastruktur.

Hinzu kommt die Auszahlungsseite. In der Schweiz gehen Gewinne und Guthaben nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — das ist eine Pflicht, die einen ganzen Bereich von Betrugsmustern ausschliesst. Ausserhalb dieses Rahmens ist die Frage, auf welches Konto ausgezahlt wird, eine Frage der Hausordnung.

Das Urteil: 1xBet steht für die Vollversion des ausländischen Modells — breites Programm, keine Schweizer Grenzen, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer Geschwindigkeit und Umfang über Absicherung stellt, findet hier genau das; wer im Streitfall einen Ansprechpartner mit Entscheidungsmacht will, keinen.

BetOnRed: wo die Schweizer Grenze tatsächlich verläuft

Bei BetOnRed endet die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, und es lohnt sich, an ihrem Ende noch einmal genau zu sagen, wo die Grenze liegt. Sie liegt nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen geregelt und ungeregelt.

Auf der einen Seite: zwei Veranstalterinnen, ein enges geografisches Gebiet, verpflichtende Verlustlimiten, ein geschlossener Katalog von Sportarten und Märkten, ein Register gesperrter Personen, ein Auszahlungskonto auf den Namen des Spielenden und Gewinne, die bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleiben. Auf der anderen Seite: keine Schweizer Bewilligung, kein Registerzugang, kein Rechtsweg, keine Aufsicht — und die Aussicht, dass Wetter, Politik und Fernsehsendungen auch dort nicht auf dem Schweizer Programm stehen, weil das Schweizer Programm dort ohnehin nicht gilt.

Was BetOnRed nicht liefert, ist deshalb nicht ein Produkt, sondern die eine Frage, die ein Vergleich beantworten soll: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Das Urteil: BetOnRed ist die letzte Station dieser Reihe und die klarste Illustration ihres Themas. Wer ein Konto ohne jede Begrenzung sucht, findet es hier — ohne Begrenzung auch auf der Seite, auf der man Schutz erwarten würde.

Was ein Monat mit CHF 1’000 im Schnitt kostet

Wer die Freiheit der fehlenden Limiten gegen die Schweizer Ordnung abwägt, sollte wenigstens eine Zahl kennen, die in beiden Welten gleich bleibt: den Anteil, den das Buch selbst behält. Nehmen wir eine illustrative Monatsplanung von CHF 1’000, die einmal umgesetzt wird, und einen beispielhaften Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Das sind keine zitierten Preise, sondern ein Rechenbeispiel für die Mechanik.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also aus 1 : (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95. Die Auszahlungsquote liegt damit bei 95 %, die Marge des Buchs bei 5 %. Von CHF 1’000 Umsatz bleiben unter diesen Annahmen also im Schnitt rund CHF 950 als Rückfluss an die Wettenden und rund CHF 50 als Ertrag des Veranstalters.

Wer angesichts der Werbewörter «risikofrei» und «gratis» glaubt, der Buchmacher verzichte auf diesen Anteil, hat die Richtung des Geldflusses vertauscht. Die Marge steckt in jeder Quote, auch in der «besten», und sie ist der einzige Posten, der bei jeder Wette sicher anfällt.

Bei einem Umsatz von CHF 1’000 ist der erwartete Verlust also ein Betrag in der Grössenordnung von CHF 50 — aber das gilt nur unter zwei Bedingungen, die man aussprechen muss. Erstens: nur, wenn tatsächlich alle CHF 1’000 in Märkten mit genau dieser Marge und genau dieser Quote umgesetzt werden. Zweitens: als statistischer Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Ergebnis eines einzelnen Monats. Ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ist eine Rechnung, kein Versprechen. Wer weniger umsetzt, verliert im Schnitt entsprechend weniger; wer in Märkten mit anderer Marge spielt, verschiebt die Zahl in beide Richtungen. Und was die Rechnung nicht sagt, ist etwas ganz anderes: Wie oft eine einzelne Wette gewinnt, steht in ihr nicht, und keine Quote der Welt macht aus einem Zufall eine Erwartung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Limiten müssen vor der ersten Teilnahme an Sporttip stehen, und wie hoch ist die Oberlimite?

Vor dem ersten Einsatz sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; für Sporttip gelten eigene, von anderen Produkten getrennte Limiten. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren CHF 1’000. Gemessen wird der Nettoverlust, also Einsätze abzüglich der auf das Spielkonto ausbezahlten Gewinne.

Wie rasch wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?

Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird bei Swisslos erst nach 72 Stunden wirksam. Das ist länger als die gesetzliche Mindestfrist, die eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden erlaubt (Art. 87 Abs. 4 VGS). Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Wartezeit von 72 Stunden.

Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter?

Eine staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Das Gesetz verlangt Höchstwerte für Einsätze oder Verluste, die der Spielende selbst festlegt (Art. 87 VGS). Einzahlungen begrenzen sich über freiwillige Einzahlungslimiten und über die Wallet-Regeln: bei Swisslos CHF 10’000 Spielguthaben in 30 Tagen, bei der Loterie Romande CHF 10’000 pro 30 Tage.

Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limiten und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?

Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht — eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Gewinne können je nach Kanton steuerbar sein, und in einem Verfahren gegen den Anbieter sind Einziehungen möglich.

Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»