Online Squash Wetten in der Schweiz – die zwei erlaubten Wege und ihre Grenzen
Ladevorgang...
Die Sportart ist hierzulande keine Randerscheinung, das Wettangebot darauf aber schon. Wer in der Schweiz auf Squash setzen will, hat genau zwei Adressen zur Wahl, und beide gehören einem kantonalen Auftrag statt einem ausländischen Konzern. Alles andere, was in Suchmasken als Squash-Wetten auftaucht, läuft ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Veranstalterangaben der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.
Der Vergleich: zehn Adressen, zwei Bewilligungen
Die Auswahl, die einem Wettenden in der Schweiz tatsächlich offensteht, ist keine Auswahl zwischen zehn gleichartigen Buchmachern. Sie ist eine Auswahl zwischen zwei Wegen mit völlig unterschiedlichem Rechtsstatus, und die restlichen acht Namen gehören in eine andere Schublade. Genau das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche schief werden: Sie stellen Offshore-Anbieter neben Swisslos, als wäre der Unterschied eine Frage der Quote.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Aufsicht Gespa |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung gemeldet |
Die Spalte mit der Veranstalterangabe füllt sich nur bei zwei Zeilen, und das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern ihr Inhalt. Eine ausländische Bewilligung – woher auch immer sie stammt – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer ein Konto bei einem der acht unteren Namen unterhält, wettet nicht «irgendwie auch in der Schweiz», sondern ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, und das hat Folgen, die im Abschnitt «Rechtslage» erläutert werden.
Die Reihenfolge in dieser Übersicht folgt keinem Werbeversprechen. Sie folgt der Frage, welchen Weg ein Wettender mit welchem Wohnsitz überhaupt gehen kann und was ihm jeder Weg an Schutz und an Auswahl zurückgibt.
Wie die beiden Wege zu wählen sind: nach Wohnkanton, nicht nach Geschmack
Der erste Weg führt über Swisslos mit dem Produkt Sporttip, der zweite über die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind nach dem Geldspielgesetz bewilligt und werden von der Gespa beaufsichtigt. Der Unterschied zwischen ihnen ist kein qualitativer, sondern ein geografischer: Jeder Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt.
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwischen diesen beiden Listen liegt die ganze Entscheidung: Für eine Person mit Wohnsitz Zürich ist der zweite Weg keine Option, und umgekehrt.
Wer die Wahl hat, hat sie also selten. Das ist die eigentliche Erkenntnis dieser Übersicht, und sie ist unbequemer als jede Quotendiskussion. Aus einem Angebot von einem Dutzend internationaler Buchmacher wird für eine in der Schweiz wohnhafte Person ein Angebot von einem einzigen Veranstalter, sobald sie den legalen Weg gehen will.
Grundlagen: was zu Squash als Wettsport bekannt ist
Squash ist schnell, es ist ein Zweikampf, und es wird weltweit auf einem professionellen Turnierkalender gespielt. Im Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalter ist es ein Nischenprodukt, und das hat weniger mit der Sportart zu tun als mit der Logik eines geschlossenen Angebots.
Anzeige- und Anstosszeiten, Übertragungsrechte und Wettbewerbsdichte entscheiden darüber, ob ein Sport in ein Wettprogramm aufgenommen wird. Turniere finden verteilt über den Globus statt, oft in Zeitzonen, in denen die europäische Abendplanung leer ausgeht. Ein Veranstalter plant seine Ressourcen dort, wo Frequenz und Nachfrage zusammenkommen. Fussball liefert beides, Squash liefert das eine gelegentlich.
Ob Squash derzeit im Wettprogramm steht, lässt sich an einer belastbaren Stelle prüfen: in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Dort steht, was überhaupt angeboten werden darf. Ein Blick in das Wettprogramm selbst beantwortet dann die zweite Frage, ob der Veranstalter für ein konkretes Turnier Märkte führt.
Quoten und Märkte: wie aus einem Match ein Preis wird
Eine Quote ist kein Naturereignis, sie ist ein Rechenergebnis. Ein Veranstalter schätzt die Wahrscheinlichkeit der möglichen Ausgänge und rechnet einen Aufschlag für sein Risiko und seinen Betrieb hinein. Dieser Aufschlag ist die Marge, und sie steckt in jedem einzelnen Preis, den ein Wettender sieht, ohne dass sie jemals auf dem Wettschein stehen würde.
Bei einem Zweikampf wie Squash ist das besonders anschaulich, weil es nur zwei Ausgänge gibt. Zwei mögliche Ergebnisse bedeuten zwei Quoten, und die Summe der daraus abgeleiteten Einzelwahrscheinlichkeiten liegt über 100 Prozent. Diesen Überhang nennt man den Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote: die Summe der Kehrwerte von 1 durch Quote. Zieht man diese Auszahlungsquote von 100 Prozent ab, bleibt die Marge des Veranstalters.
Für einen illustrativen Zweikampf mit zwei gleichen Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt die Summe der Kehrwerte einen Auszahlungsschlüssel von rund 97,4 Prozent und damit eine Marge von rund 2,6 Prozent. Das ist eine Beispielrechnung und keine zitierte Quote aus einem konkreten Programm. Sie zeigt, was der Aufschlag bedeutet: Von jedem Franken, der auf diesen einen Markt gesetzt wird, bleiben dem Veranstalter im Schnitt gut zwei bis drei Rappen, und der Rest fliesst als Auszahlung zurück.
Die Marge ist abhängig von der Wettart und vom Sport. Ausgerechnet an einem Zweikampf mit wenig Publikumsinteresse sitzt sie tendenziell höher als an einem grossen Fussballspiel, weil der Veranstalter das Preisrisiko eines dünnen Marktes einrechnet. Wer als Wettender langfristig auf der richtigen Seite stehen will, sollte auch bei Squash nicht nur die Nennquote betrachten, sondern wissen, in welcher Bandbreite sich diese Marge bewegt. Klar unter drei Prozent ist bei einem Zweikampf ein guter Wert; darüber wird der Preis teuer, und das gilt bei jedem Ausgang.
Ein Sport mit kurzer Laufzeit und vielen Entscheidungen bringt einen weiteren Effekt mit sich: Ein einzelner Ballwechsel kann den Ausgang eines Satzes drehen, und ein Satz dreht das Match. Bei Live-Wetten entstehen so Quoten, die in Sekunden springen. Das ist für denjenigen spannend, der den Sport selbst spielt und die Situation lesen kann. Es ist für denjenigen unangenehm, der den Ball nur als Zahlenbewegung sieht.
Welche Wettarten bei einem Zweikampf überhaupt möglich sind
Aus dem Aufbau eines Squash-Matches ergeben sich die Markttypen fast von selbst. Ein Sieger steht am Ende fest, ein Resultat nach Sätzen ebenfalls, und ein Punktverlauf existiert in grosser Genauigkeit. Welche dieser Möglichkeiten ein Veranstalter anbieten darf, hängt jedoch nicht an der Sportart, sondern an der Gespa-Liste.
Diese Liste ist abschliessend geführt. Sie muss eine Sportart, einen Wettbewerb und eine Wettart enthalten, damit der Veranstalter sie anbieten darf – samt Einschränkungen wie Qualifikationsrunden, die nur dann aufgenommen sind, wenn sie ausdrücklich darin stehen. Wer seinen Squash-Markt sucht, liest zuerst diese Liste und dann das Programm, und nicht umgekehrt. Bei einem Sport, der dort gar nicht auftaucht, hilft die beste Quote nicht weiter.
Für Live-Wetten gilt eine eigene Logik, die in den Teilnahmebedingungen steht: Eine Live-Wette bleibt gültig, unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit 1.00 bewerten. Wer in einer hektischen Phase des Matchs klickt, handelt also auf einem Markt, der sich in derselben Sekunde gegen ihn schliessen kann.
Tipps als Methode statt als Versprechen
Ein Tip für ein Squash-Spiel ist keine Voraussage, die jemand besitzt. Er ist eine Begründung: welche Form, welcher Belag, welcher Spielstil gegen welchen Gegner. Bei einem Zweikampf lässt sich das sogar relativ nüchtern herleiten, weil nur zwei Ergebnisse möglich sind und der Beobachter sich auf einen davon festlegen muss.
Wer tatsächlich nachdenkt, achtet auf die Körnigkeit der Angaben. Eine Einschätzung, die von Form spricht und nie eine Zahl nennt, ist eine Haltung, nicht eine Analyse. Eine Einschätzung, die einen Ergebniswahrscheinlichkeitswert nennt, lässt sich gegen die angebotene Quote rechnen, und genau darin liegt ihr Nutzen – nicht darin, ob sie richtig war.
Bei einem Nischensport mit dünnem Datenbestand sinkt die Treffsicherheit jeder Einschätzung zusätzlich. Wenige Spiele, wenig öffentlich nachvollziehbare Statistik, wenig Vergleichsmaterial. Ein Tip auf ein Squash-Match trägt deshalb mehr Unsicherheit in sich als ein Tip auf eine Liga, die 30 Mal im Jahr gespielt wird. Das ist kein Argument gegen den Sport, sondern gegen den Umgang mit der Angabe.
Rechtslage: warum es in der Schweiz genau zwei Wege gibt
Die Schweiz hat das Geldspiel mit dem Geldspielgesetz vom 1. Januar 2019 neu geordnet, und das Gesetz trennt scharf zwischen dem, was drinnen liegt, und dem, was draussen bleibt. Sportwetten sind darin ein Grossspiel und werden von der Gespa beaufsichtigt; die Eidgenössische Spielbankenkommission, die manche mit dem Namen «Aufsicht» verbinden, hat mit Sportwetten nichts zu tun und beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese beiden sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Von den Veranstaltern gibt es keine weitere Liste, weil es keine weiteren gibt. Wer in einem Vergleich einen dritten bewilligten Buchmacher für Schweizer Sportwetten entdeckt, hat nicht einen dritten bewilligten Buchmacher entdeckt.
Der Reingewinn dieser Spiele fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz zugunsten von Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die wirtschaftliche Seite desselben Vorgangs, über den hier geredet wird: Sportwetten in der Schweiz sind ein öffentliches Geschäft, kein freier Markt.
Erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste, geführt in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur Sportwetten sind erlaubt; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet.
Trainingsläufe sind ausgeschlossen. E-Sport kommt in der Liste nicht vor. Wer einen Squash-Markt sucht, prüft also zuerst, ob Sportart, Wettbewerb und Wettart in dieser Liste stehen – und findet die Antwort dort, nicht in einem Ranking.
Warum ein ausländisches Angebot keine Schweizer Bewilligung ersetzt
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Formalität, sondern der Kern der Sache. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende – den Schutz, den ein bewilligtes Angebot mitbringt, gibt es für den Wettenden trotzdem nicht.
Konkret fehlen einem ausländischen Angebot drei Dinge: Es hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg für den Wettenden, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Diese Liste führt ausländische Domains und bestand aus 671 Domains Ende 2025. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping benennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele nennt und bet365 als auf der Liste stehend aufführt.
Wer dort ein Konto unterhält, sollte wissen, dass die Domain, über die er es erreicht, nicht stabil ist. Ein Weg über eine Sperrliste ist kein Weg, der sich planen lässt.
Wer in der Schweiz wohnhaft ist, online wette und dabei ein Squash-Match im Kopf hat, muss also zwei Dinge zusammenbringen: einen Wohnsitz im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter – sonst ist die Sache vorbei, unabhängig von jeder Quote – und eine Sportart, die den Weg in die Gespa-Liste gefunden hat. Die Zugehörigkeit zur Schweiz allein genügt nicht für ein Konto bei Swisslos; es braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet.
Was Squash-Bettende hier erwartet – und was nicht
Die ehrliche Antwort auf die Ausgangsfrage lautet: Ja, online auf Squash gewettet werden darf in der Schweiz – aber nur bei einem der beiden bewilligten Veranstalter, und nur dann, wenn Squash in dessen Programm steht. Ein dritter legaler Weg existiert nicht, und ein ausländischer Anbieter ist kein «wahlfreier Zusatz» zum Schweizer Angebot, sondern ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rechts.
Diese Einengung ist ein Preis für den Schutz. Die Kehrseite ist genauso wahr: Ein bewilligter Veranstalter führt naturgemäss nicht jedes internationale Turnier, während ein Offshore-Buchmacher mit einem Katalog aus dem Nichts ein grosses Programm fahren kann. Wer dort sein Squash-Turnier findet, findet dort kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Das ist ein Tausch, kein Geschenk.
Wo Offshore-Namen einzuordnen sind
Vergleiche stellen ausländische Buchmacher regelmässig neben Schweizer Veranstalter und bewerten sie mit denselben Sternen. Das ist eine Darstellung, die mit gleichen Massstäben arbeitet und dabei übersieht, dass die beiden Dinge unterschiedlich sind. Eine Quote von 22Bet oder Roobet ist nicht besser als eine Quote von Sporttip; sie ist eine Quote ausserhalb eines Rahmens, in dem man sich beschweren könnte.
Das bedeutet nicht, dass diese Buchmacher keine Angebote haben. Es bedeutet, dass ihre Bewertung an einer anderen Prüfung hängen muss: nicht an «welche Quote ist höher», sondern an «bekomme ich bei einem Streit überhaupt jemanden an die Leitung, der in meinem Rechtssystem steht». Auf diese Frage gibt es nur eine ehrliche Antwort, und sie ist für alle acht Namen im unteren Teil der Übersicht dieselbe.
Spielerschutz: die Grenzen, die man vorher zieht
Der Spielerschutz wurde in der Schweiz nicht als Werbeargument erfunden, sondern als Gesetzespflicht. Der wichtigste Mechanismus liegt bei den Spielenden selbst: Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich verordnet. Es gibt hierzulande keine staatlich festgelegte Deckelung der Einzahlungen.

Ein Sportwetten-Veranstalter muss von Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Die Senkung einer Limite wirkt sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden – bei Swisslos und der Loterie Romande gelten in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Auch diese Limiten sind Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht des Gesetzes.
Ein Nebeneffekt, der beim Vergleich leicht übersehen wird: Wer bei mehreren Veranstaltern spielt, hat auch mehrere Limiten. Ein Selbstschutz, der auf einen Wettenden getrimmt ist, wird von zwei Konten nicht automatisch eingehalten.
Die zweite Säule ist die Sperre. Eine Spielsperre betrifft überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und ist ebenso als Selbstsperre möglich; sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen verzeichnet. Eine freiwillig gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und daran ist ein Fachgremium beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Register über zwei Veranstalter hinweg, das auch Casinos erfasst, ist die eigentliche Pointe dieser Regelung – hier wird nicht getrennt, was der Spielende zusammensieht.
Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Ein Online-Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist Pflicht. Bei Swisslos verlangt die Registrierung zusätzlich mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und eine Registrierung pro Person.
Zur Ehrlichkeit gehört, dass Kontrollen am Verkaufspunkt nicht lückenlos sind. Gespa-Testkäufe 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Keine Regulierung, die auf dem Papier gut aussieht, sollte deshalb als strikte Schranke beschrieben werden – hier ist sie es nachweislich nicht.
Limiten setzen: was Swisslos konkret verlangt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72-Stunden-Regel ist das eigentliche Instrument, und sie wirkt gegen einen bestimmten Moment: den nach einer Serie von Verlusten. Wer in dieser Stimmung eine Limite erhöhen will, muss drei Tage darüber schlafen. Die 24 Stunden, die das Gesetz als Minimum vorgibt, sind hier die schwächere Variante; der Veranstalter hat sich für die strengere entschieden.
Der zweite Wert, CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, ist eine altersabhängige Schranke und keine pauschale Aussage über die Höhe des Wetttriebs junger Erwachsener. Sie gilt für ein Konto und nicht für einen Menschen mit zwei Konten.
Einzahlungen, Auszahlungen und das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und es gibt keinen Kredit an Spielende. Wer eine Barauszahlung in Krypto erwartet, sucht sie am falschen Ort.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Auszahlung greift eine Staffelung: Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Diese Staffelung hat eine praktische Konsequenz, die in keiner Werbung steht: Wer häufig kleine Beträge auszahlt statt sie stehen zu lassen, zahlt ab der dritten Auszahlung mit. Wer das Gratisguthaben aus einer Promotion einlöst und den Gewinn bar sehen will, kann ihn nicht abheben. Beide Regeln stehen in den Bedingungen und nicht im Marketing.
Steuern: der Steuerfreibetrag und die Kantone
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – hier gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die der Wettende über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Für den typischen Wettenden liegt ein Gewinn weit unter dieser Schwelle: dann fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer dort gewinnt, sollte das vorher wissen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; die eigene kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung gibt die Antwort für den eigenen Fall.
Verlustlimiten setzen: die Reihenfolge, die tatsächlich funktioniert
Der praktische Ablauf bei Swisslos ist kurz und unumgehbar. Erst die Registrierung mit Mindestalter, Wohnsitz im Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre und einmalig pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Dann die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – vor der ersten Teilnahme, nicht danach. Erst danach steht das Wettangebot offen.
Wer diesen Ablauf kennt, versteht auch, warum die Erhöhung einer Limite ein anderes Erlebnis ist als ihre Senkung. Senken wirkt sofort, Erhöhen dauert. Das ist die gewollte Asymmetrie eines Systems, das den Impuls bremsen und nicht die Vernunft bremsen soll.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Was folgt, ist keine Empfehlung zur Anmeldung, sondern eine Einordnung nach den Angaben, die zum jeweiligen Anbieter vorliegen. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen nach derselben Prüfung da wie die acht ausländischen Namen, und alle acht tragen denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung. Ausländische Buchmacher sind hier aufgeführt, weil Wettende ihnen begegnen, nicht weil sie beworben werden.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem gesetzlichen Auftrag und klaren Konto-Limiten
Swisslos ist mit Sitz in Basel die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa; ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen.
Beim Einsatz gibt es Spielregeln mit Zahlen, die man nachlesen kann: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz ist damit eine Betreiberentscheidung und kein gesetzlicher Wert – wer das verwechselt, wundert sich später über eine abgelehnte Wette, die er für selbstverständlich hielt.
Abgegeben werden Wetten online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Bedingte Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Regel, die man einmal gelesen haben muss, weil sie im Streitfall die ganze Wette betrifft und nicht nur eine Voraussage.
Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost, der bei vier Voraussagen 5 Prozent bringt, ist in erster Linie eine Aufforderung, mehr zu kombinieren; wer ohnehin vier Spiele kombiniert, nimmt ihn mit, und wer dafür Spiele zukauft, rechnet sich die Erhöhung schön.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Detail mit Folgen: Wer erst den Boost nutzt und dann live aussteigt, verliert die Erhöhung und behält den Aufwand.
Cash-Out kennt Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein «risikofreier Ausstieg» ist das nicht, und er kann nicht einmal zugesichert werden.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nachträglich platzierte Wetten und spielentscheidende Situationen können mit Quote 1.00 gewertet werden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Sport ohne Verlängerung ist das Nebensache, aber es zeigt, wie klein die Regeln geschrieben sind, die einen Gewinn entscheiden.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Absage in einem kleinen Turnier trifft damit auch alle Kombinationen, in denen die Voraussage steckte – nicht nur den Einsatz auf dieses eine Spiel.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, und die zweite ist es besonders: Wer sich beschweren will, hat keine Zeit, es in Ruhe zu überlegen.
Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die Kennzahl, die diesen Anbieter von jedem kommerziellen Buchmacher unterscheidet: Der Überschuss geht nicht an Aktionäre.
Urteil. Die Kombination aus gesetzlichem Auftrag, offengelegten Einsatzgrenzen und einer Limitenlogik mit 72 Stunden Sperrfrist für Erhöhungen ist das belastbarste Paket im Schweizer Markt. Wer Squash hier findet, wettet innerhalb eines Registers, aus dem er sich sperren lassen kann, und innerhalb eines Rechtswegs. Wer ein breites internationales Turnierprogramm sucht, wird bei CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Kombiwette und einem geschlossenen Katalog an Wettarten an Grenzen stossen, die nicht verhandelbar sind.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, sechs Kantone, ein separates Konto
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet offen.
Die Zahlen, die man über diesen Veranstalter findet, sind Vertriebszahlen: 2’350 Verkaufsstellen sind eine Aussage über die Präsenz im Land und keine über das Online-Angebot. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat damit einen anderen Zugangsweg als jemand in Zürich – nicht einen besseren, sondern einen anderen, mit eigenen Produktnamen, eigener Nutzeroberfläche und eigenen Bedingungen.
Für Sparringspartner der eigenen Sprache ist das ein Faktor, den man nicht wegdiskutieren sollte. Wer seine Teilnahmebedingungen, seine Limiten und seine Streitfälle in der eigenen Sprache verhandeln will, ist hier besser aufgehoben als in einer englischsprachigen Oberfläche mit Sitz in einem Rechtsraum, in dem man niemanden erreicht.
Urteil. Der entscheidende Punkt ist hier die Abgrenzung: Jouez Sport ist kein Zusatz zu Sporttip und keine Alternative für einen Deutschschweizer Wohnsitz, sondern der einzige zweite bewilligte Zugang und auf sechs Kantone begrenzt. Für Wettende in diesem Gebiet ist er die vollwertige Wahl; für alle anderen ist er keine.
22Bet: ohne Bewilligung, und die Randsportart ändert daran nichts
22Bet gehört zu den ausländischen Buchmachern, die Schweizer Wettende regelmässig im Suchergebnis antreffen, und trägt für die Schweiz den Status ohne Bewilligung. Eine Bewilligung, die im Ausland gemeldet wird, entfaltet in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung.
Ein grosser internationaler Katalog wirkt auf den ersten Blick wie ein Argument. Er ist es nicht, wenn die Randsportart das eigentliche Ziel ist: Ein umfangreiches Programm sagt nichts darüber, ob ein konkretes Squash-Turnier im Angebot steht oder ob in einer laufenden Partie überhaupt Preise gestellt sind. Genau hier zeigt sich die Grenze des Vergleichens mit Schweizer Veranstaltern an einem Nischensport.
Ein Konto bei diesem Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer hier wettet, hat für den Streitfall keinen Ansprechpartner im eigenen Rechtssystem.
Urteil. Bleibt der Preis, für den dieses Angebot zu haben ist: keine Schweizer Aufsicht, kein Register, kein Gesprächspartner in diesem Land. Dagegen steht ein Programmumfang, der an einem Nischensport nichts über die tatsächlich gestellten Märkte aussagt.
Coolzino: der Name verschiebt nichts am Bewilligungsstatus
Coolzino ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Für die Frage, ob sich damit ein Squash-Markt legal abschliessen lässt, ändert der Markenauftritt nichts.
Die Prüfung, die einem Schweizer Wettenden hier erspart bleibt, ist die des Rechtsrahmens: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain. Diese drei Punkte hängen nicht am Namen des Anbieters, sondern daran, dass kein Schweizer Veranstalter dahintersteht.
Urteil. Die Beschreibung des Produkts ersetzt die Beschreibung des Rahmens nicht: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Frage nach den Squash-Märkten die zweite Frage, nicht die erste.
1xBet: grosser Katalog, Schweizer Fragen ohne Schweizer Antwort
1xBet ist ein weiterer international aufgestellter Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz gilt: eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, der Anbieter hat keinen Anschluss an das Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Ein internationaler Katalog ist genau das Argument, das bei einem Nischensport am wenigsten trägt. Ob Squash tatsächlich mit Preisen hinterlegt ist, entscheidet sich im Programm und nicht in einer Markenübersicht.
Urteil. Der Katalogumfang ist die eine Zahl, die solche Anbieter ins Feld führen; was fehlt, ist jede Zahl, die dem Schweizer Wettenden im Streitfall hilft.
myBet: selbe Einordnung, selbe fehlende Anbindung
myBet trägt für die Schweiz den Status ohne Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz in der Schweiz keine Wirkung; der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Das heisst nicht, dass das Angebot schlecht wäre. Es heisst, dass die Bewertung dieses Angebots ohne den Schweizer Schutz auskommen muss, und dass die Squash-Märkte, die man dort findet, nicht über einen Schweizer Veranstalter laufen.
Urteil. Wer hier ein Konto führt, sollte wissen, dass die Konto-Regeln nicht die Schweizer Regeln sind, und dass die Schweizer Limitenlogik mit 1-, 7- und 30-Tage-Werten hier nicht greift.
Pribet: die Bewertung kann auf Swisslos zurückfallen, nicht auf diesen Anbieter
Pribet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung; kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.
Die praktische Folge ist eine Bewertungslücke: Ein Wettender kann Squash-Märkte bei diesem Anbieter finden und dann nichts davon gegen einen Schweizer Rechtsrahmen prüfen. Diese Lücke schliesst sich nicht durch mehr Vergleichsseiten.
Urteil. Dass Swisslos und Loterie Romande die einzigen bewilligten Wege sind, macht Pribet nicht zu einem Ausweg für jemanden, dem das Schweizer Angebot zu eng ist, sondern nur zu einer zweiten, gleichartigen Ausserhalb-Position.
Funbet: ohne Bewilligung, ohne Register, mit derselben Konsequenz
Funbet trägt für die Schweiz den Status ohne Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was bei diesem Anbieter tatsächlich ins Gewicht fällt, ist die Frage nach der Selbstsperre. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren lassen will, verlässt sich auf dessen Hausregeln und nicht auf ein Register, das auch für andere Produkte desselben Spielenden gilt. Der Schweizer Mechanismus, eine unbefristete Sperre über Veranstalter und Casinos hinweg zu erfassen, existiert dort nicht.
Urteil. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Anbindung ist die Sperre eine Hausregel und kein Registereintrag; das ist der Unterschied, der im Ernstfall zählt.
Boomerang Bet: derselbe Status bei kleinerem Namen
Boomerang Bet steht in der Schweiz ohne Bewilligung da, mit derselben Folge wie bei den übrigen nicht bewilligten Anbietern: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain über die Sperrliste.
Ein kleiner Name macht die Sache nicht besser und nicht schlechter. Die Bewertung hängt an der Bewilligungsfrage, und die ist bei allen acht Namen im unteren Teil der Übersicht identisch.
Urteil. Der Bekanntheitsgrad eines Anbieters ist keine Sicherheit; im Streitfall zählt, ob jemand in diesem Land zuständig ist, und hier ist niemand zuständig.
Roobet: Spiele-Image trifft Schweizer Realität
Roobet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Der Auftritt dieses Anbieters ist stark auf Casino und Streaming ausgerichtet; wer ihn als Wettoberfläche für einen Zweikampfsport liest, sollte das wissen. Für Squash entsteht daraus kein Vorteil, sondern nur ein Nischenplatz in einem breiten Programm – und kein Schweizer Rahmen, in dem sich ein Ausgang prüfen liesse.
Urteil. Ein Spiele-Image ist keine Bewilligung und kein Register; bei einem Anbieter ohne Schweizer Zulassung bleibt die Frage, an wen man sich wendet, unbeantwortet.
Was ein Squash-Preis den Wettenden real kostet
Der illustrative Zweikampf mit zwei gleichen Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ist kein Zitat aus einem Programm, sondern eine Rechnung, die zeigt, wo das Geld bleibt. Aus 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 97,4 Prozent. Die Differenz zu 100 Prozent, also rund 2,6 Prozent, ist die Marge des Veranstalters.
Auf einen Einsatz von CHF 100 auf diesen Markt entfallen damit im Schnitt etwa CHF 2,60 an den Veranstalter und rund CHF 97,40 zurück an die Wettenden insgesamt. Auf den einzelnen Wettschein heisst das: Bei einer Quote von 1.90 zahlt eine erfolgreiche Einzelwette auf CHF 100 Einsatz CHF 190 zurück, davon CHF 90 Nettogewinn. Diese Auszahlung ist die Bruttorechnung vor der Marge – die Marge steckt bereits in der Quote und wird nicht zusätzlich abgezogen.
Was die Bandbreite angeht: Bei einem Zweikampf liegt eine Marge von rund 2 bis 3 Prozent im günstigen Bereich, und deutlich darüber wird der Preis teuer – je nach Wettart, Sport und Markt sind auch spürbar höhere Werte üblich. Wer Squadh dauerhaft setzt, zahlt diese Marge bei jedem einzelnen Wettschein, und genau deshalb ist das Quotenniveau wichtiger als jede Sonderaktion auf einen Ausgang.
Bei diesem Beispiel ist die Marge der Kehrwert-Unterschied, der über die gesamte Laufzeit wirkt, nicht eine Gebühr pro Wette. Der Unterschied zwischen einer Marge von drei und einer von acht Prozent sieht klein aus und ist über zwanzig Wetten ein Betrag, der eine Woche lang quer durch das Wettprogramm reicht. Die entscheidende Frage ist immer dieselbe: Wie viel zahlt eine Sportart, die ohnehin eine kleine Auswahl hat, für ihren Preis? Bei einem Zweikampf mit zwei Quoten um 1.90 sind es rund 2 bis 3 Prozent – und tatsächlich wird dieser Wert je nach Markt und Anbieter kaum günstiger, weil das Angebot zu klein ist, als dass es über Preise konkurrieren müsste.
Die Auszahlungsquote ist dabei kein Versprechen, sondern ein Durchschnitt über viele Wetten auf denselben Markt. Sie sagt nichts darüber, wie eine einzelne Wette ausgeht – sie ist kein Gewinn für einen einzelnen Wettenden, und keine Marge dieser Welt macht eine Wette sicher.
Häufige Fragen zu Online-Squash-Wetten in der Schweiz
Darf ich in der Schweiz online auf Squash wetten, und bei welchem Anbieter?
Ja, aber nur bei einem der beiden bewilligten Veranstalter. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten abschliessend. Nur was darin steht, darf angeboten werden, mit Einschränkungen bei Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerben und Ranglistenwetten. Ob Squash aktuell enthalten ist, beantwortet ein Blick in die Liste selbst.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was ist die Marge?
Der Veranstalter schätzt die Wahrscheinlichkeiten beider Ausgänge und rechnet seinen Aufschlag ein. Bei zwei gleichen Quoten von 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte einen Auszahlungsschlüssel von rund 97,4 Prozent, also eine Marge von rund 2,6 Prozent. Dieser Wert ist eine Beispielrechnung und keine zitierte Programmquote.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Quote von 1.90 zahlt auf CHF 100 Einsatz CHF 190 zurück, davon CHF 90 Nettogewinn.
Warum gilt auch bei Squash kein Tip als sicher?
Weil niemand den Ausgang eines Matches kennt. Ein Tip ist eine begründete Einschätzung zu Form und Spielstil, keine Voraussage; bei einem Nischensport ist die Unsicherheit prinzipiell hoch. Wer ihn nutzt, rechnet ihn gegen die Quote und behält die Marge im Blick.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Sperre?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
Sportarten – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
