Radsport wetten in der Schweiz heisst rechnen, nicht raten

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Wer im Juli auf eine Etappe der Tour de France setzt, wettet nicht gegen andere Tippende, sondern gegen die Buchmacherin. Die nimmt ihren Anteil, bevor der erste Pedaltritt erfolgt, und dieser Anteil ist der eigentliche Preis des Vergnügens. In der Schweiz kommen zwei Dinge zusammen, die es sonst nirgends in dieser Kombination gibt: ein gesetzlich geschlossener Anbieterkreis von genau zwei Veranstaltern und ein Steuerfreibetrag, unter dem ein normaler Gewinn gar nicht in die Steuererklärung gehört. Die Kehrseite ist genauso schweizerisch. Nur zwei Anbieter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten, sie bedienen je eigene Kantone, und wer ausserhalb seines Vertragsgebiets wohnt, bekommt kein Konto. Dazu kommt eine Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, die von der Gespa geführt wird und in der Radsport stehen kann oder auch nicht. Wer das nicht auseinanderhält, hält Auslandseiten für eine Alternative, wo sie in Wahrheit nur ein Angebot ohne jeden Schweizer Rechtsweg sind.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Die Anbieter im Vergleich: was der Spielplan an Kosten verrät

Zehn Namen stehen im Folgenden nebeneinander, und die Reihenfolge hat nichts mit versprochenen Gewinnen zu tun. Sie folgt der einzigen Frage, die sich vorab beantworten lässt: Wer darf hier überhaupt, und was kostet es, dort zu spielen? Zwei der zehn sind in der Schweiz bewilligt, acht nicht. Diese Trennung ist keine Fussnote, sondern der Kern des Vergleichs, weil sich an ihr entscheidet, welche Rechte jemand hat, wenn eine Auszahlung stockt oder ein Streit entsteht.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Die Kosten eines Radsport-Wettscheins setzen sich aus drei Posten zusammen. Der erste ist der Einsatz, der im schlechtesten Fall ganz weg ist. Der zweite ist die Marge, die in jeder Quote steckt und im Abschnitt «Radsport verstehen: Grundlagen, die eine Quote erst lesbar machen» an einem einfachen Beispiel vorgerechnet wird. Der dritte ist der schwer fassbare: der Verzicht auf Schutz. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern kostet er nichts, weil es ihn nicht gibt. Bei den acht anderen ist er der Preis für ein grösseres Wettprogramm, das in Radsportfragen meist deutlich breiter ist als das schweizerische.

Für die Einordnung der Marktstellung hilft eine Zahl, die Swisslos selbst veröffentlicht. Für 2025 verteilte das Unternehmen einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist bemerkenswert, weil er in einem Jahr passierte, in dem über neue Anbieter diskutiert wurde. Er zeigt vor allem, dass Sportwetten bei Swisslos ein Nebengeschäft neben den Lotterien sind und nicht das Zugpferd.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BC.Game Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BillyBets Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Donbet Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
bet365 Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
22Bet Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BetOnRed Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
IviBet Nein angegebene Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz

Was die Tabelle nicht leisten kann, ist eine Aussage darüber, wie gut ein Wettprogramm im Radsport tatsächlich bestückt ist. Das ist der Punkt, an dem die Kostenfrage unangenehm wird, denn die acht ausländischen Namen gewinnen den Vergleich nach Umfang fast zwangsläufig und verlieren ihn bei allem, was nach dem Klick auf «Wette platzieren» passiert. Ein Konto dort ist kein verbotenes Konto. Es ist ein Konto ohne Schweizer Rechtsweg, und dieser Unterschied entscheidet über mehr als über die Zahl der Märkte.

Radsport verstehen: Grundlagen, die eine Quote erst lesbar machen

Radrennen sehen einfacher aus, als sie sind. Ein Haufen Fahrer fährt von A nach B, einer kommt zuerst an. Für ein Rennen an einem Tag stimmt das sogar halbwegs. Sobald aber drei Wochen im Spiel sind, verteilen sich Wertungen über Berge, Zeitfahren, Zwischensprints und Nachwuchswertungen, und jede davon lässt sich einzeln bepreisen. Wer den Unterschied nicht kennt, setzt auf das falsche Ding.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Zum Radsport zählen Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport, daneben Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Für Wetten relevant ist praktisch nur der Strassenradsport, und auch dort nur ein Ausschnitt des Kalenders. Die erste Radsportveranstaltung überhaupt war ein Eintagesrennen am 8. Dezember 1867 in Paris, mit rund 100 Startern über etwa 23 km in Richtung Versailles. Das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903.

Eintagesrennen dauern einen Tag, und der Erste im Ziel ist der Sieger. Klassiker wie Lüttich–Bastogne–Lüttich (ausgetragen seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907) gehören in diese Kategorie. Sie sind taktisch oft schwerer zu lesen als eine Bergankunft, weil Wind, Wetter und Positionskampf das Feld zerreissen, lange bevor die Favoriten in Erscheinung treten. Ein Aussenseitersieg ist hier keine Sensation, sondern ein normaler Ausgang.

Etappenrennen wie die drei Grand Tours verteilen die Gesamtzeit über viele Tage. Die Tour de France findet jährlich im Juli statt, der Giro d’Italia in der Regel im Mai, die Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Diese drei sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen. Ein Fahrer kann hier mehrere Etappen verlieren und trotzdem die Gesamtwertung gewinnen, wenn er im Zeitfahren oder am Berg zurückgewinnt.

Für Wetten entstehen daraus mehrere völlig verschiedene Markttypen. Auf Etappensieg wettet man das Ergebnis eines Tages, mit einem Feld aus Ausreissern, Sprintern und Klassementfahrern, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Auf Gesamtsieg wettet man eine Woche oder drei, und die Quote bewegt sich mit jedem Sturz, jeder Krankheit und jedem Formtief. Dazwischen liegen Sonderwertungen: das Gelbe Trikot der Tour de France, 1919 von Desgrange eingeführt, die Bergwertung im gepunkteten Trikot, die Nachwuchswertung im weissen Trikot und die Punktewertung, die Erik Zabel sechsmal gewann. Wer eine Gesamtwertung als «Wette auf den Besten» versteht, hat den Sport nicht verstanden, denn Bergankunftssieger und Klassementsieger sind regelmässig nicht dieselbe Person.

Über die Wertung einer Langzeitwette gehört noch ein Satz zum Feld. An der Tour de France nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams. Die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm. Wer als Vierzehnter der Gesamtwertung in ein Zeitfahren geht, kann dort noch aufs Podium fahren, während der Sprinter zwei Stunden früher aus dem Zeitlimit fällt. Solche Konstellationen sind der Grund, weshalb Quoten im Radsport über Wochen unruhig bleiben, und der Grund, weshalb eine Langzeitwette inhaltlich eher einer Serie von Teilwetten ähnelt als einem einzelnen Tipp.

Die Sportgeschichte liefert dafür frische Belege. Bei der Vuelta 2026 wurde der Österreicher Felix Gall Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf einem Vuelta-Podium; zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter geworden. Vor ihm stand mit Adolf Christian (Dritter bei der Tour de France 1957) nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour. Tadej Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Genau das ist der Mechanismus, den Langzeitwetten teuer bezahlbar machen: Aus einer Drei-Wochen-Wette wird in einer Kurve auf nasser Fahrbahn ein Totalverlust. Rekordsieger der Tour de France mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar, wobei Pogačar 2020, 2021 und von 2024 bis 2026 siegte.

Und dann ist da noch die Serie, in der die meisten Rennen stattfinden. Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Rennliste der aktuellen WorldTour umfasst 36 Rennen. Für den Kalender bedeutet das eine schlichte Konsequenz: Es gibt das ganze Jahr über Anlässe, aber nur wenige davon landen in einem schweizerischen Wettprogramm.

Bevor irgendwo ein Einsatz liegt, steht eine Quote, und die Quote ist eine Rechnung mit eingebautem Abzug. Das lässt sich an einem konstruierten Zwei-Weg-Markt vorführen, der ausdrücklich kein quotierter Preis ist, sondern eine Rechenhilfe: beide Ausgänge zu 1.90. Addiert man die Kehrwerte, also 1 ÷ 1.90 zweimal, erhält man 1,0526. Der Auszahlungsschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, liegt damit bei ungefähr 95 Prozent. Bleibt eine Marge von etwa 5 Prozent, die das Buch einbehält. Die Zahl ist eine Bandbreite und keine Konstante der Schweizer Sportwetten. Sie hängt daran, dass hier beide Seiten genau gleich bepreist sind, und sie hängt an der Sportart, am Markt und am Wettbewerb: Ein Zwei-Weg-Markt im Radsport hat eine andere Struktur als ein Fussballmarkt mit drei Ausgängen, ein Nischenrennen trägt eine breitere Marge als eine Bergankunft der Tour, und Kombinationswetten aus mehreren Legs multiplizieren den Abzug mit jeder weiteren Auswahl. Fünf Prozent klingen harmlos, bis man sie auf Umsatz statt auf einen einzelnen Schein bezieht.

Die Zahl wird nämlich erst dann unangenehm, wenn jemand Woche für Woche setzt. Wer über eine Saison mit einem Zehner pro Etappe durch die drei Grand Tours geht, hat nach sechzig Etappen CHF 600 umgesetzt. Bei einem Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent entspricht das einem erwarteten Verlust von ungefähr CHF 30, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Wetten gut ausgewählt waren. Die Quote verschiebt sich mit jeder weiteren Etappe ein Stück zuungunsten der Tippenden, weil in jeder einzelnen Quote derselbe Abzug steckt. Das ist die zentrale Kostengrösse im Radsportwetten, und sie wird von den wenigsten Anbietern offen ausgewiesen, weil sie schlicht im Preis steckt und nicht auf einem Beleg steht.

Wie eine Quote in Geld übersetzt wird, braucht deshalb genauso viel Sorgfalt wie die Auswahl des Rennens. Der Rückzahlungsbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; der Nettogewinn aus Einsatz mal (Quote − 1). Bei CHF 20 auf eine Quote von 2.10 sind das CHF 42 Rückzahlung, davon CHF 22 Gewinn. Bei einer Kombiwette aus der Position des Gesamtsiegers und der Bergwertung wird die Quote der einzelnen Legs zu einem Gesamtpreis vervielfacht, und derselbe Abzug liegt dann in jedem Leg. Wer eine Kombiwette als «mehr Chance auf mehr Geld» liest, überliest, dass die Summe der Margen mitwächst.

Ein Punkt, den man beim Lesen eines Wettscheins ohnehin nicht sieht, ist die Frage, was am Ende der regulären Zeit überhaupt zählt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel stammt aus dem Ballsport, wird aber in ihrer Logik auch auf Etappenziele übertragen, und sie entscheidet bei Zeitgleichheit über Gutschrift oder Verlust. Vor jeder Wette auf ein Etappenergebnis empfiehlt es sich, die Regel zum fotografischen Zieleinlauf und zur Rundung der Zeitgutschrift im jeweiligen Wettprogramm nachzusehen. Bisher habe ich noch keinen Anbieter gesehen, der das auf der Wettseite freiwillig vorne anzeigt.

Die Sache mit der Bewilligung: warum es in der Schweiz nur zwei gibt

Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht dafür eine Bewilligung, und der Staat hat die Zahl der Bewilligungen gedeckelt. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Gespa ist nicht die ESBK, denn die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer im Streitfall die falsche Behörde anruft, verliert Zeit.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr Anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt. Die Gespa veröffentlicht in dieser Frage keine Liste weiterer Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer also nach einer offiziellen Liste mit zehn Schweizer Sportwetten-Anbietern sucht, sucht etwas, das nicht existiert.

Die beiden Veranstalter teilen sich das Land geografisch auf, und das ist für viele Leser die erste praktische Einschränkung überhaupt. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und das ist keine Konfigurationsfrage, sondern die Folge einer interkantonalen Aufteilung.

Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS), und das erklärt, weshalb in der Schweiz über Sportwetten anders geredet wird als über Casinos. Eine Wette bei Sporttip ist zu einem guten Teil eine zweckgebundene Abgabe mit sportlichem Unterhaltungswert. Das ist kein Werbeargument für Swisslos, sondern eine nüchterne Beschreibung des Umstands, weshalb der Gesetzgeber an einem so kleinen Markt überhaupt festhält.

Und dann ist da noch die Liste, die jeden Radsport-Tipp unmittelbar betrifft. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten auf Sportveranstaltungen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Corner- oder Kartenmärkte und eine Esport-Abteilung fehlen auf der Liste vollständig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Rennen und während des Rennens, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ob Radsport und ob Etappen- oder Trikotwetten auf dieser Liste stehen, lässt sich nur dort selbst nachsehen, in der jeweils gültigen Fassung, weil jede Änderung der Liste unmittelbare Wirkung auf das Wettprogramm hat.

Die Liste erklärt auch, warum das Radsport-Angebot in der Schweiz so schmal wirkt. Ein Rennen, das nicht gelistet ist, darf nicht bepreist werden, und eine Wettart, die nicht gelistet ist, ebenfalls nicht. Es gibt also keine Lücke, die ein findiger Anbieter mit einem Zusatzmarkt füllen könnte. Wer im Ausland eine Wette auf die Teilnahme eines bestimmten Fahrers an einem Trainingslager findet, findet sie hier nicht, und das ist nicht Rückständigkeit, sondern die Bauart des Gesetzes.

Was das für Kosten bedeutet, ist einfach zu benennen. Der bewilligte Anbieter kostet Wettvielfalt, weil er ausserhalb der Liste nichts anbieten darf. Der nicht bewilligte Anbieter kostet Rechtssicherheit, weil eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, in der Schweiz keine Geltung hat (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz die Spielerin nicht, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ein Rechtsweg gegen einen Anbieter ohne Schweizer Sitz existiert praktisch nicht.

Die Sperrliste ist der sichtbare Teil dieser Politik. Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Für einen Wettenden heisst das: Die Erreichbarkeit eines Anbieters sagt nichts über dessen Bewilligungsstatus in der Schweiz aus. Eine funktionierende Seite ist erreichbar, kein Nachweis.

Kommen wir zum Punkt, an dem die Kostenentscheidung tatsächlich fällt. Wann eine Wette aus dem Ausland Steuer kostet und wann nicht, wird regelmässig falsch erzählt. Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl genannt werden kann. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette auf eine Etappe liegt weit unter dieser Grenze, hier fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Ein Gewinn bei einem ausländischen Anbieter unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, kann aber nach kantonaler Praxis vollumfänglich als Einkommen gelten. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Das ist der stillste Kostenposten überhaupt, weil er erst Jahre später auffällt. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer seine Situation klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung, und zwar bevor, nicht nachdem die Auszahlung gebucht wurde.

Werbliches ist im BGS eng gefasst, und die Regeln gelten für die Anbieter, nicht für Tippende. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Tageszeit-Beschränkung für Werbung existiert nicht. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Und weil die Kostenfrage hier oft am lautesten gestellt wird: Was eine Freiwette oder ein Quotenboost wert ist, steht nicht im Werbetext, sondern in den Teilnahmebedingungen.

Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre: der Schutz, der bei Langzeitwetten greift

Wetten auf Rundfahrten haben eine Eigenschaft, die sie von einem Fussballwochenende unterscheidet: Der Einsatz ist über Wochen gebunden. Wer auf den Gesamtsieger einer Grand Tour setzt, wartet drei Wochen auf das Ergebnis, und in diesen drei Wochen verändert sich die Quote der noch offenen Wetten, weil das Feld schrumpft. Genau deshalb sind Verlustlimiten hier nicht Bürokratie, sondern das Instrument, das den Rahmen steckt.

Die Limiten setzt in der Schweiz die Spielerin oder der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden. Die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und wer einen aus einem Nachbarland kennt, hat ihn nicht in die Schweiz übertragen.

Der praktische Effekt dieser Konstruktion ist, dass ein Konto mit tiefer Verlustlimite einen selbst bindet. Wer sein Monatslimit auf CHF 200 setzt und in der zweiten Woche der Tour ausschöpft, sieht die restlichen zwölf Etappen nur von aussen. Das ist unbequem und genau so gedacht. Die Limitenfrist ist auch der Grund, weshalb sie nicht im Affekt erhöht werden kann: Zwischen dem Wunsch und der Wirkung liegen drei Tage.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Registerwirkung ist der wirksamste Teil des Systems, weil sie eine Person nicht an einen Anbieter bindet, sondern an alle. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS), was manchen im Nachhinein bitter aufstösst, aber die Logik des Registers trägt.

Ein Punkt gehört ohne Ausschmückung hierher. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, er ist löchrig, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft ein Gefühl. Der Onlinekanal ist durch die Registrierung mit Altersprüfung und Identitätsabgleich formal dichter. Beim Zugang zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Auch die Altersregeln selbst sind unzweideutig. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Rennfahrer kann also nicht auf den eigenen Etappensieg setzen, was selbstverständlich klingen mag und in der Praxis einen ganzen Bereich von Insiderwetten ausschliesst, der in anderen Märkten regelmässig für Unruhe sorgt.

Bei den Zahlungen ist die Sache klar geregelt und für manche überraschend eng. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Kredite an Spielende sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in dessen Bedingungen. Und weil das oft behauptet wird: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren.

Was die Selbstkontrolle bei Langzeitwetten zusätzlich erschwert, ist die Dauer selbst. Eine Wette, die drei Wochen offen bleibt, erzeugt drei Wochen Gelegenheit zum Nachsetzen, und jede Nachwette erhöht den Gesamteinsatz gegen dasselbe Limit. Wer die Tour als Einkommensquelle betrachtet, zahlt doppelt: einmal an die Marge und einmal an die Kasse der Buchhalterin, die mit denselben Einsätzen arbeitet.

Der Radsportkalender als Kostenplan: welche Rennen überhaupt in Frage kommen

Die Saison eines Radsportfans hat drei Brennpunkte und dazwischen viel Leerlauf. Von den 36 Rennen der aktuellen WorldTour sind die meisten für ein Schweizer Wettprogramm irrelevant, und wer sein Budget über das Jahr verteilen will, muss wissen, wann Einsatz überhaupt sinnvoll platziert werden kann.

Der Auftakt liegt im Frühjahr. Die Klassiker ziehen sich von Mailand–San Remo über Paris–Roubaix bis Lüttich–Bastogne–Lüttich, also von 1907 über 1896 bis zurück in das Jahr 1892, und die Reihenfolge erklärt ihre Eigenart. Je länger ein Rennen, desto stärker verschiebt sich die Favoritenrolle von Kletterspezialisten zu robusten Allroundern, und desto breiter werden die Aussenseiterquoten. Für ein kleines Budget ist das der günstigste Teil der Saison, wenn es um die Frage geht, wo überhaupt Wert entstehen kann.

Im Mai folgt der Giro d’Italia, im Juli die Tour de France, im September die Vuelta a España. Diese drei Wochen sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen, und sie sind der einzige Zeitraum, in dem sich Wetten auf Gesamtwertungen überhaupt lohnen können. Dazwischen liegen die kürzeren WorldTour-Rundfahrten, die in einem schweizerischen Programm selten auftauchen.

Wer über das Jahr setzt, sollte die Kostenrechnung des Vorabschnitts ernst nehmen. Ein Einsatz pro Klassiker über zwölf Wochen ergibt zwölf Wetten; ein Einsatz pro Etappe über drei Grand Tours ergibt sechzig. Beide Budgets sind bequem planbar, solange das Limit für diese Periode vorher steht und nicht unterwegs angepasst wird. Der Unterschied zwischen einem gelungenen und einem teuren Radsportjahr liegt in der Schweiz selten an einem einzelnen Tipp, sondern an der Zahl der Scheine, die dieselbe Marge tragen.

Der Kalender hat noch eine zweite Funktion, die in der Praxis unterschätzt wird. Ein Etappenrennen produziert jeden Tag mehrere Märkte, und die Zahl der Kombinationsmöglichkeiten wächst mit dem Feld. Wer zehn Etappenwetten zu einer Kombiwette bündelt, hat zehn Legs mit je einem Abzug, und der Gesamtpreis steigt nicht linear mit der Schwierigkeit. Das ist der Grund, weshalb Kombinationswetten in der Werbung so viel Raum bekommen: Sie verschieben die Auszahlungskurve zuungunsten der Tippenden, mit jeder Auswahl ein Stück.

Ein letzter Hinweis zu den Veranstaltern der Rennen selbst. Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation. Rennveranstalter und Wettveranstalter sind in der Schweiz zwei verschiedene Dinge, und nur der letztere braucht eine Bewilligung. Wer sich über ein Rennen informiert, hat damit noch keinen zulässigen Wettmarkt in der Hand.

Swisslos mit Sporttip: der bewilligte Platzhirsch mit der engsten Auszahlungsspanne

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Das Sportprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, und das ist in dieser Übersicht ein Umstand und keine Werbeaussage.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Nur wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kommt über die Online-Registrierung hinein. Wer im Kanton Waadt lebt, findet hier also nichts.

Die Limiten, die den Kostenrahmen tatsächlich stecken, sind eng und eng ist hier nicht negativ. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Über eine Woche mit zwanzig Etappen bedeutet das eine maximale Wochenverpflichtung von CHF 20’000, was für den normalen Tippenden keine praktische Schranke darstellt und für den Kampagnenspieler eine deutliche ist.

Interessanter für die Kostenfrage sind die beiden Zusatzinstrumente. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost also mit einem vorzeitigen Ausstieg kombiniert, verliert zweimal: einmal die Erhöhung und einmal die Differenz, die der Cash-Out ohnehin kostet.

Genau dieser Cash-Out ist die schwächste Stelle im Angebot. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Er ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei einer Langzeitwette auf die Gesamtwertung heisst das konkret: Wer in der zweiten Woche aus dem Markt geht, bekommt einen Betrag, der unter dem steht, was ein Durchhalten eingebracht hätte. Das ist der Preis der Sicherheit, und er wird von Swisslos offen ausgewiesen.

Die Bewertung: Für den Radsport im engeren Sinn ist Sporttip das solide Haus mit der engsten Spanne bei den Ausstiegsmöglichkeiten, und wer die Schweizer Rechtsordnung als Teil des Angebots betrachtet, hat hier den einzigen Platz, an dem sie in vollem Umfang greift. Wer dagegen kurzfristig aus einer Langzeitwette heraus will, zahlt für diese Möglichkeit den Preis des Abschlags, und dieser Abschlag ist der eigentliche Grund, weshalb eine Gesamtwertungswette hier eher durchgehalten als gehandelt wird.

Loterie Romande mit Jouez Sport: dasselbe Rechtskleid für die Westschweiz

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, und ihr Sportprodukt heisst Jouez Sport. Die Bewilligungslage ist identisch mit der von Swisslos: eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, und damit einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt das Unternehmen die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, hat hier seinen bewilligten Anbieter und bei Swisslos keinen Zugang, was die Entscheidung in der Praxis oft vollständig determiniert statt sie offen zu lassen.

Der Vertriebsweg ist bei diesem Veranstalter ein anderer Schwerpunkt als beim östlichen Pendant. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein dichtes Netz für einen Markt dieser Grösse, und wer eine Wette lieber am Schalter abgibt als am Bildschirm, findet hier die passendere Struktur. Bei Wetten auf Etappen ist der Schalter allerdings der zweite Weg, denn Livewetten und Cash-Out gibt es nach den Regeln der Schweizer Bewilligung nur online.

Ein Hinweis, der für die Kostenfrage wichtiger ist, als er aussieht: Das Verlustlimitieren beginnt bei jedem Schweizer Veranstalter vor der ersten Teilnahme und nicht danach. Wer sich registriert, setzt zuerst seine 1-Tage-, 7-Tage- und 30-Tage-Limite und danach seine erste Wette. Eine Erhöhung wirkt bei beiden Veranstaltern erst nach 72 Stunden. Wer im Juli kurzfristig mehr einsetzen möchte, kann das also nicht spontan, und ein Konto ohne gesetzte Limite gibt es nicht.

Die Bewertung: In der Westschweiz ist Jouez Sport keine Option unter mehreren, sondern die bewilligte Struktur selbst, und der Vergleich mit den ausländischen Namen fällt damit weniger nach Programm als nach Zugänglichkeit aus. Wer dort wohnt, hat ohnehin keine Konto-Entscheidung zu treffen, sondern nur die Frage zu beantworten, ob er überhaupt bei einem Schweizer Veranstalter spielen will.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Damit gehört das Brand in die zweite Gruppe dieser Übersicht, und die Kennzeichnung ist wörtlich zu nehmen: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für alle anderen gilt, dass eine angegebene Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat (Art. 4 BGS). Das Brand ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Eine Bewilligung, die sich nicht feststellen lässt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und daran ändert auch ein Impressum mit Firmensitz nichts.

Für die Kostenfrage heisst das: Wer hier spielt, tauscht Rechtssicherheit gegen ein breiteres Wettprogramm, das im Radsport in der Regel mehr Märkte und mehr Rennen abdeckt als das schweizerische. Der Tausch ist nicht verboten, er ist nur nicht kostenlos. Ein Gewinn aus einem solchen Anbieter kann nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar sein, und im Streitfall gibt es keine Schweizer Stelle, die einschreiten kann.

Die Bewertung: WirWetten deckt Rennen ab, für die es in der Schweiz gar keinen Markt gibt, und das ist ein sachliches Argument für Leser, die Rundfahrten abseits der drei Grand Tours verfolgen. Wer dieses Argument nutzt, sollte die Steuerfolge vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung klären, weil sie den Gewinn nachträglich verteuern kann.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und die Einschätzung fällt damit in dieselbe Kategorie. Eine angegebene Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Der Name führt in der hiesigen Wahrnehmung zuerst über den Casinobereich, und genau dort liegt die Verwechslungsgefahr. Wetten und Casinospiele sind in der Schweiz getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln, und eine Casino-Limite ist nie eine Wettlimite. Wer ein solches Brand kennt, kennt es in der Regel nicht wegen des Radsports, und das ist für die Frage, wo eine Etappenwette platziert wird, kein starkes Argument.

Die Bewertung: Der Radsport ist bei diesem Brand ein Teil eines sehr breiten Angebots, und wer ohnehin auf einer solchen Plattform unterwegs ist, wird den zusätzlichen Weg zum Wettschein nicht scheuen. Wer nur Radsport wetten will, zahlt hier mit Unübersichtlichkeit für eine Vielfalt, die er nicht nutzt.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt die ganze Reihe der Folgen: kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade, und die Lizenz des Anbieters ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS).

Der Markt, in dem sich solche Namen bewegen, ist über Zusatzangebote definiert, nicht über den Kern der Sportwette. Für den Radsport bedeutet das in der Praxis ein Programm, das Etappen und Rennen abdeckt, die ein schweizerisches Programm nicht bepreisen darf, und dabei auf eine Bekanntheit setzt, die es im Schweizer Markt nicht hat. Wer den Namen zum ersten Mal liest, liest ihn in einem Vergleich wie diesem, und das ist ein schwacher Startpunkt für ein Konto mit Guthaben.

Die Bewertung: Wer dort spielt, wählt ein Programm und nicht eine Rechtsordnung, und die Steuerfolge für Auslandsgewinne ist der Posten, der diese Wahl später teuer machen kann. Der Radsport ist hier ein Nebenschauplatz, kein Schwerpunkt.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind bekannt: Die angegebene Bewilligung besitzt in der Schweiz keinerlei Rechtskraft (Art. 4 BGS), es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und die mögliche Blockade über die Sperrliste der Gespa.

Was solche Brands für Radsportinteressierte attraktiv erscheinen lässt, ist selten der Preis und meistens die Auswahl. Langzeitwetten auf Nebenwertungen, Fahrerduelle oder Sonderwertungen, die im schweizerischen Programm fehlen, sind eher das Zugmittel. Das ist ein echtes Argument, solange man es nicht mit dem Argument der Sicherheit verwechselt, denn beides steht hier nicht zur Verfügung.

Die Bewertung: Als Ergänzung für Leser, die Wertungen abseits der Hauptmärkte bepreisen wollen, füllt Donbet eine Lücke, die der bewilligte Markt gesetzlich offenlässt. Wer nur Etappensieger und Gesamtwertung spielt, gewinnt hier nichts hinzu und verliert die Schweizer Rechtsposition.

bet365: ohne Schweizer Bewilligung, und auf der Sperrliste geführt

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung, und dieser Fall ist insofern bemerkenswert, als die Gespa das Brand als auf der Sperrliste stehend nennt, zusammen mit dem Hinweis, dass blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden, ein Vorgang, den sie Domain-Hopping nennt. Eine angegebene Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.

Für Radsport ist der Name trotzdem einschlägig, weil er zu den international bekanntesten Wettanbietern gehört und in Wettprogrammen zu den Grand Tours regelmässig breit aufgestellt ist. Die Erreichbarkeit ist dabei kein Qualitätsmerkmal, sondern das Ergebnis eines technischen Katz-und-Maus-Spiels: Wenn eine Domain blockiert wird, steht kurze Zeit später eine andere bereit. Wer aus dieser Erreichbarkeit ableitet, dass eine Schweizer Bewilligung vorliege, zieht den falschen Schluss.

Die Bewertung: Die Sperrliste ist in diesem Fall kein Zufall, sondern die Folge einer Bewertung durch die Aufsichtsbehörde. Wer das Brand für sein Radsportprogramm nutzt, nutzt es trotz dieser Bewertung und ohne Schweizer Rechtsweg, und die Steuerfolge für Auslandsgewinne bleibt der unbequeme Teil.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen: Eine solche Bewilligung ist in der Schweiz rechtlich bedeutungslos (Art. 4 BGS), es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und die mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade.

Für den Radsport ist ein solcher Name in der Regel über schiere Menge definiert. Viele Rennen, viele Märkte, viele Kombinationsvarianten, alles auf derselben Plattform. Die Menge an Kombinationsmöglichkeiten ist genau der Punkt, an dem die Kosten steigen, weil sich der Abzug aus der Marge mit jedem Leg wiederholt. Wer dort eine lange Kombiwette aus Etappenwertungen, Gesamtwertung und Sonderwertungen baut, bezahlt diese Vielfalt in jeder einzelnen Auswahl.

Die Bewertung: Wer Kombiwetten als Hauptbeschäftigung betreibt, findet hier reichlich Material und zahlt dafür überproportional an der Marge, weil die Bündelung die Auszahlungskurve systematisch verschiebt. Für Einzelwetten auf grosse Rennen ist der Vorteil überschaubar.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed gehört ebenfalls zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt: keine Geltung einer angegebenen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockade über die Gespa-Sperrliste.

Auffällig an Namen dieser Art ist, wie stark das Angebot über Zusatzprodukte definiert wird und wie wenig über den Sport selbst. Für den Radsport bedeutet das, dass das Wettprogramm vorhanden ist, aber nicht der Grund, aus dem jemand dort ein Konto eröffnet. Das ist kein Widerspruch, solange man weiss, dass man die Plattform und nicht das Radsportprogramm wählt.

Die Bewertung: Der Radsport ist hier Beiwerk, und wer wegen einer einzelnen Etappenwette ein Konto eröffnet, bindet sich unnötig an eine Struktur ohne Schweizer Schutz. Für Vielfaltsspieler ist das Programm ausreichend, für gezielte Radsportwetten ist es kein Grund zur Anmeldung.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet ist der letzte Name der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung und damit in derselben Lage wie die vorigen: Die angegebene Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Rechtswirkung (Art. 4 BGS), es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und die mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.

Die Bewertung: Ein Konto bei einem Anbieter dieser Grösse ist eine Entscheidung für ein Programm und gegen eine Rechtsposition, und im Radsport ist der Zugewinn an Märkten selten so bedeutend, dass er den Verlust an Schutz und die Steuerfolge für Auslandsgewinne aufwiegt. Wer zwingend einen Markt braucht, den die bewilligten Veranstalter nicht anbieten dürfen, hat hier eine Möglichkeit, aber nicht die einfache.

Häufige Fragen zu Radsportwetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf Radrennen wie die Tour de France wetten?

Nur bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und nur, wenn das Rennen und die Wettart auf der Liste der Gespa stehen. Die Liste nennt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Ob die Tour de France mit Etappen- und Trikotwetten darauf steht, prüft man in der jeweils gültigen Fassung direkt bei der Gespa.

Woran erkennt man, ob ein bestimmtes Radrennen und eine Wertung zugelassen sind?

Die Gespa führt die Fassung vom 10.09.2026 als gültige Liste. Dort sucht man die Sportart, das Rennen und die konkrete Wettart. Steht das Rennen nicht darauf, darf es nicht bepreist werden. Qualifikationsläufe, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten stehen nur dann darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Wette auf den Gesamtsieger und einer auf einen Etappensieg?

Eine Etappenwette löst nach einem Renntag auf. Eine Gesamtwette bleibt über Wochen offen, bis die Rundfahrt endet, und reagiert auf jede Aufgabe, jeden Defekt und jeden Sturz. Bei der Vuelta 2026 schied Tadej Pogačar nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Genau dieses Risiko trägt die Gesamtwette.

Wie lässt sich aus Einsatz und Quote der mögliche Gewinn berechnen?

Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal (Quote minus 1). Bei CHF 20 auf 2.10 sind das CHF 42 Rückzahlung und CHF 22 Gewinn. Die Marge steckt im Preis selbst: Bei einem konstruierten Zwei-Weg-Markt mit zweimal 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 Prozent, die Marge also bei etwa 5 Prozent.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den bewilligten Veranstaltern?

Limiten setzt man selbst, für einen oder mehrere Zeiträume, Senkungen wirken sofort und Erhöhungen bei den Schweizer Veranstaltern erst nach 72 Stunden. Bei Swisslos liegen die Oberlimiten bei CHF 9’999 und bei CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst.

Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es fehlen die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und der Schutz durch die Schweizer Aufsicht. Bei einer Auseinandersetzung bleibt nur der Weg gegen einen Anbieter im Ausland, und Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»