Leichtathletik-Wetten in der Schweiz gibt es nur bei zwei Veranstaltern — und das ist der teuerste Teil

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine rote Laufbahn mit weissen Linien leuchtet in der Morgensonne, im Hintergrund ein leeres Stadion.

Kein Buchmacher zahlt eine Olympiamedaille aus, und kein Buchmacher zahlt eine Marge zurück. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt alles, was in der Schweiz beim Leichtathletik-Wetten zu entscheiden ist. Wer auf einen 100-Meter-Lauf setzt, kauft eine Position in einem Markt, dessen Preis der Veranstalter bestimmt, und er kauft sie bei einem von genau zwei Unternehmen, die dafür eine Bewilligung haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was unter Schweizer IP-Adressen auf dem Bildschirm erscheint, ist etwas anderes als das, wonach es aussieht.

Die Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings.

Die Angaben auf dieser Seite: Stand Oktober 29, 2026, Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Der teure Teil beginnt nicht bei der Quote. Er beginnt bei dem, was der Veranstalter als Mindesteinsatz, als Höchsteinsatz, als Fehlstart-Regel oder als Steuerfreibetrag in die Bedingungen schreibt — und davon steht in der Leichtathletik mehr als in fast jeder anderen Sportart. Ein Zehnkampf entscheidet sich über zwei Tage, ein 800-Meter-Lauf über Hundertstelsekunden, und ein Fehlstart ist seit 2009 ein sofortiges Ausscheiden. Der Ausgang, auf den man setzt, kann verschwinden, bevor der eigentliche Wettkampf begonnen hat.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht ohne

Online Leichtathletik-Wetten in der Schweiz lassen sich nicht nach Quote sortieren, weil acht der zehn hier gelisteten Plattformen gar keine Schweizer Bewilligung haben und ihre Leichtathletik-Preise damit ausserhalb des schweizerischen Rechts stehen. Das ist keine Fussnote. Das ist die erste Zeile des Vergleichs.

Ein Paar Laufschuhe mit Spikes liegt auf einer Tartanbahn neben einem Startblock, die Linien verlaufen in die Ferne.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre.
Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
BillyBets keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
Betovo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
Gamdom keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
BetPanda keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung
PowBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz, für die Schweiz ohne Wirkung

Die Spalte mit der Bewilligung ist keine Ampelfarben-Übung. Sie entscheidet, welches Recht auf die Wette anwendbar ist, wer die Limiten überwacht und ob es einen Schweizer Weg gibt, einen strittigen Wettschein anzufechten. Bei den zwei ersten Zeilen gibt es diesen Weg. Bei den acht anderen endet die Zuständigkeit an der Grenze — eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohne Wirkung. Wer dort setzt, setzt nach Hausregeln, die kein Schweizer Gericht prüfen muss.

Was der Vergleich wirklich misst, ist damit klar umrissen: das Wettprogramm der beiden Bewilligten, ihre Quoten, ihre Limiten, ihre Auszahlungswege und die Frage, welches Publikum eine Plattform ohne Bewilligung überhaupt anspricht. Nicht mehr und nicht weniger.

Was Leichtathletik für Wetten so schwierig macht

2026 steht das ganze olympische Programm im Kalender, und die Leichtathletik ist die Disziplingruppe, in der sich Ergebnisse am schlechtesten vorhersagen lassen. Nicht wegen mangelnder Daten, sondern wegen der Struktur der Wettkämpfe. Die Sportart gliedert sich in Lauf, Gehen, Sprung sowie Stoss und Wurf, und in den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Drei Versuche heissen: drei Gelegenheiten, an denen ein Favorit ausscheiden kann, ohne ein einziges Mal unter seiner Bestleistung zu bleiben.

Bei der quantitativen Frage kommt der Fehlstart dazu. Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt, und seit 2009 riskiert ein Athlet dabei die sofortige Disqualifikation. Die Regel hat eine Geschichte: Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte das Ausscheiden erst beim zweiten Versuch; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart lediglich zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Seit 2009 ist es ein Ausschluss. Für einen Wettenden bedeutet das, dass eine Wette auf einen Sprinter nicht auf einen Lauf über 100 Meter lautet, sondern auf einen Lauf plus korrektes Reagieren aus dem Startblock. Der Ausgang wird vor dem Schuss entschieden, an einer Messlinie, die mit Sport nichts zu tun hat.

Noch unangenehmer ist die Dokumentationsfrage. Rekorde im Freien werden nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-Meter-Bahn aufgestellt wurden, Hallenrekorde nur auf einer 200-Meter-Bahn. In der Praxis kann also eine Zeit, die auf einem Meeting gelaufen wurde, später als nicht anerkennungsfähig oder als verspätet korrigiert gelten. Ein Betender, der sich auf eine Zeitangabe aus einer Ergebnisliste verlässt, verlässt sich auf eine Zahl, über deren Anerkennung nach dem Zieleinlauf noch befunden wird. Bei keinem anderen Sport in der Schweiz ist die Grenze zwischen dem sportlichen Ergebnis und dem buchhalterischen Ergebnis so dünn.

Das ist der eigentliche Kostentreiber. In einem Fussballspiel gibt es eine reguläre Spieldauer, und alles darüber hinaus wird nur angerechnet, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Verlängerung und Penaltyschiessen ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Bei einer Zeitwette gibt es diese klare Trennung nicht. Es gibt ein Messergebnis, eine Anerkennungsregel und eine Disqualifikationsvorschrift — drei Schichten, die ein Wettgeschäft erst zu einem Rechtsgeschäft machen.

Wie Quote, Auszahlungsquote und Marge zusammenhängen

Was für diese Website das einzige ist, was wirklich zählt, ist die Frage, wie viel von den Einsätzen der Markt wieder auskehrt. Nennen wir es einen Markt mit zwei möglichen Ausgängen, einer Wette auf Athlet A und einer Wette auf Athlet B, und setzen wir für beide Ausgänge eine Quote von 1.90 an. Das ist ein Beispiel, kein abgelesener Preis. Ein solcher Markt hat keinen Favoriten und keinen Aussenseiter; der Wettende wählt zwischen zwei gleich bezahlten Optionen.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich, wenn man für jeden Ausgang den Kehrwert der Quote bildet und diese Kehrwerte zusammenzählt. Bei einem Einsatz von 1 gilt für beide Ausgänge 1 geteilt durch 1.90. Zusammen kommen aus diesem Markt also rund 0.5263 zweimal, und wenn man es genau ausrechnet, ist die Auszahlungsquote rund 0,95. Die Marge, also der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält, ist damit rund 5 %. Dieser Wert gilt für den Markt, für den er gesagt ist. Ein 1X2-Markt im Fussball, ein Handicap-Markt oder eine Kombiwette haben ihre eigene Rechnung, und die beiden Angebote, die in diesem Markt gleich aussehen, sind gerade deswegen verdächtig. Ein Buchmacher, der beide Ausgänge identisch bepreist, hat nicht die Wahrscheinlichkeit vergessen, sondern die Marge gleichmässig eingebaut. Er bezahlt keinen Cent dafür, dass ein Ergebnis nicht absehbar war.

Kombiniert man mehrere Quoten, multiplizieren sich die Preise, und die Marge multipliziert sich mit. Drei Ausgänge zu je 1.90 ergeben einen Preis von rund 6.86. Der Anteil des Veranstalters wächst dabei nicht linear mit, sondern stärker: jede Stufe im Bauplan legt einen weiteren Anteil über den bereits gekürzten Preis. Genau hier wird die Sache für den Wettenden unangenehm, und genau hier liegt der Punkt, an dem ein Bonusgeschäft seine Kosten zu verstecken pflegt. Wer den Preis auf der Seite sieht, sieht die Marge nicht. Wer zwei Portionen im selben Markt kauft, zahlt die Marge zweimal und erhält einen Preis, der nur deshalb nicht erreichbar wirkt, weil er selten eintritt.

Ein Zahlenbeispiel dazu, mit der hier bezifferten Marge und einem einzelnen ausgezahlten Gewinn: Eine Wette zu einem Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 1.90 bringt bei einem Treffer eine Auszahlung von CHF 190, ein Gewinn von CHF 90. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf dieselbe Quote kommt eine Auszahlung von CHF 38 zurück, und der reine Nettogewinn beträgt CHF 18. Das ist die eine Seite — die andere ist, dass die 5 % beim Erzeugen dieses Preises bereits abgezogen wurden.

Die Bewilligung und das, was sie abdeckt: Athletik-Wetten im Schweizer Recht

Sportwetten in der Schweiz sind Grossspiele nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern, nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Ob eine Leichtathletik-Wette überhaupt legal ist, entscheidet die Gespa-Liste und nicht der Geschmack des Buchmachers. Diese Liste ist geschlossen. Sie nennt zugelassene Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranking-Wetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Weder Corner-Märkte noch Kartenmärkte stehen auf der Liste, und es gibt keine Esport-Sektion. Ein Wettangebot darf sich also nicht danach richten, was technisch machbar ist, sondern nur danach, was auf dieser Liste steht.

Anbieter brauchen dafür zwei Papiere, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, wie es die Art. 21 bis 25 BGS verlangen. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und deshalb gibt es keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher: es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was sich damit verändert, ist nichts Kleines. Ein Anbieter mit Bewilligung darf nur die zugelassenen Wettkämpfe anbieten, also auch nur die Disziplinen und Formate, die auf der Liste stehen. Ein Nischen- oder Sondermarkt aus dem Ausland, den ein Wettender dort sucht, ist in der Schweiz nicht erhältlich — nicht weil es verboten wäre, darauf zu setzen, sondern weil es keine bewilligte Plattform anbieten darf. Der Spielraum, immer weiter ins Detail zu gehen, ist damit gesetzlich gedeckelt. Der Wettende kann diese Deckelung als Verlust an Auswahl lesen oder als Schutz vor selbstgebauten Märkten, in denen die Marge nicht nachprüfbar ist. Das ist die Entscheidung, um die es geht.

Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt — seit 1991 alle zwei Jahre, davor alle vier Jahre. Allein an diesem Beispiel sieht man, dass Sportwetten in dieser Sportart kein Nischenprodukt, sondern ein regelmässig wiederkehrendes Grossereignis sind. Dass die Schweiz es nur zwei Anbietern erlaubt, darauf Quoten zu stellen, ist eine politische Entscheidung, die man kritisieren kann, aber es ist eine Entscheidung, die man beim Setzen in dieser Sportart nicht umgehen kann. Wer im Ausland nach einem breiteren Leichtathletik-Programm sucht, verlässt den Schweizer Schutzbereich mit allem, was dazugehört.

Rechtslage in der Schweiz: Registrierung, Wohnsitz, Zahlungswege

Das Spielerkonto ist der Zugangspunkt, und hier wird die Bewilligung nicht nur verwaltet, sondern kontrolliert. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dabei darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der praktische Grund, warum das Konto nicht ohne Weiteres von jemandem im Ausland genutzt werden kann: das Konto ist nicht personalisiert, es ist territorial gebunden.

Eine Stoppuhr an einer Schnur liegt auf einem Holztisch neben einem Wasserglas, das Licht ist ruhig.
Bei einem Fehlstart in der Leichtathletik gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt.

Die Bewilligung verengt auch die Auszahlungswege. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer also eine Krypto-Plattform mit unmittelbarer Auszahlung attraktiv findet, findet genau dort nicht die Regeln des BGS, sondern die Hausregeln eines Anbieters, der sich im Ausland befindet.

Die Gespa führt keine Sonderregeln für Zahlungen im Ausland. Ausländische Domains werden per DNS blockiert. Die Sperrliste führt gesperrte Domains, blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Blockierte Wege sind damit keine Garantie, sondern nur eine Hürde. Wer eine ausländische Wettseite in diesem Moment erreicht, kann sich in ein paar Tagen auf der Sperrliste wiederfinden; wer einen Sperrlisten-Eintrag aus dem Jahr 2019 findet, findet eine Domain, die längst unbrauchbar ist. Ein Hinweis auf die Sperrliste allein sagt daher nichts über die Bewilligung einer Plattform aus.

Meldung, Identifikation, Wohnsitz, Zahlungsweg: Vier Hürden, die in der Schweiz den Zugang bestimmen. Jede davon kostet den Wettenden Zeit. Keine davon ist optional, und keine davon lässt sich durchsetzen, indem man sich dem Verfahren durch ein ausländisches Konto entzieht.

Spielerschutz und Verlustlimiten: was das Konto begrenzt

Die Limiten sind das, was einen Anfänger in der Schweiz mehr kostet als die Quoten: ein Konto lässt sich erst dann eröffnen, wenn eine Zahl festgelegt ist. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich ist es so geregelt, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist nicht Kosmetik: er entscheidet darüber, ob man eine impulsive Erhöhung noch zurücknehmen kann. Eine Woche zwischen Entschluss und Wirksamkeit hätte den gewünschten Effekt noch besser erreicht; drei Tage sind der Kompromiss, den die beiden Veranstalter gewählt haben.

Die Spielsperre ist die zweite Stufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist kein Appell, sondern eine technische Einrichtung: Die Sperre endet nicht an der Grenze des Veranstalters wie bei einem Konto ohne Schweizer Bewilligung, sie folgt der Person. Ein Sperrregister, das auch für den Besuch eines Casinos gilt, ist die deutlichste Art, wie ein Spielerschutz ausserhalb der Marketingprospekte stattfindet — und deshalb ist es auch die deutlichste Antwort auf die Frage, was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht hat: Anschluss an dieses Register.

Für die Auszahlung gilt: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn oder live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer hier nachrechnet, findet dieselbe Logik wie bei der Marge: Was der Anbieter bietet, kostet ihn nichts, und was es ihn nichts kostet, bezahlt der, der es nutzt. Ein Cash-Out kurz vor sicherer Auszahlung ist der teuerste Moment für diese Funktion.

Zur Linie zwischen Regeln und Verhalten gehören zwei Bedingungen, die den Einzelwettkampf in der Leichtathletik direkt betreffen. Wetten bei Sporttip stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei einer Disziplin, in der ein halbes Dutzend Schweizer Athleten regelmässig auf internationalen Meetings startet, ist das eine praktisch relevante Grenze: Ein aktiver Wettkämpfer darf die eigenen Rennen nicht zum Markt machen, auch nicht über einen Dritten.

Ein weiteres Detail der Verrechnung gehört hierher, weil es die Kosten des Erlöschens betrifft: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einer Wette auf einen Lauf kann der entscheidende Moment damit vor dem Auffinden der Wette liegen: Wer zwei Sekunden zu spät auf den Zieler Einlauf reagiert, hält einen Wettschein mit Quote 1.00 in der Hand, was den Einsatz zurückbringt und den Gewinn nimmt. Das ist der unbemerkt teuerste Fall der ganzen Sportart.

Steuern auf Gewinne: die Regel, die nach Kanton klingt, aber nicht so klingt wie erwartet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (in 2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Bei einem typischen Wettenden liegt ein Gewinn weit darunter, und damit fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Der Schwellenwert pro Kanton weicht ab, deshalb gilt die Aussage «je nach Kanton» und nicht ein einzelner Wert. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Die andere Seite der Steuerfrage ist die, die der ausländische Anbieter nicht thematisiert. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis im Thurgau als volles steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig der Höhe. Der Wegfall einer Quellensteuer ist also nicht dasselbe wie Steuerfreiheit; er kann sich in einen vollsteuerpflichtigen Gewinn verwandeln, den man in der Steuererklärung offenlegen muss. Das ist der Punkt, an dem die Diskussion über den «Vorteil» ausländischer Anbieter am deutlichsten auseinanderfällt: Was auf dem Wettschein grosszügig aussieht, wird auf der Steuererklärung kleiner.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung: Für konkrete Fälle ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Zahlen ändern sich mit Gesetz und Praxis, und wer auf einen einzelnen Freibetrag baut, sollte ihn im eigenen Kanton prüfen.

Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zwischen Information und Anlockung

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird gemäss Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein Zeitfenster-Verbot für Werbung existiert nicht, ein Verbot für bestimmte Tageszeiten suchen Betreiber vergebens; die Beschränkung liegt bei Inhalt und Zielgruppe. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Höhe eines Bonus und seine Bedingungen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Für Leserinnen und Leser bedeutet das eine nützliche Umkehr: Eine Werbung, die einen Bonus mit Betrag ankündigt, ohne das zugehörige Guthaben zu nennen, ist kein Beweis für ein gutes Geschäft. Sie ist der Normalfall. Die Bewilligungsbehörde prüft, ob die Gratisgabe erlaubt ist — nicht, ob sie sich für den Empfänger lohnt. Die Rechnung bleibt beim Wettenden.

Und hier liegt das Hindernis, das auf dieser Seite als Teil des Themas steht, und nicht als Bonuswerbung: Bei Swisslos erhöhen Quotenboosts nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der wichtigste: Wer die Wette vorzeitig glattstellen will, verliert den Vorteil. Wer die Erhöhung will, muss bis zum Ende warten. Die zwei Vorteile schliessen sich bei jedem Boost aus, und das steht im Kleingedruckten.

Deshalb der Preis im Skript: Ein «Quotenboost» verkauft einen Unterschied, der in der Rechnung nicht selten verschwindet. Wo Quoten und Boosts aufeinander treffen, ist der Boost auf der Seite ein Bruchteil des beworbenen Aufschlags, weil er sich nur auf Einzelwetten mit einer Voraussage bezieht und nicht auf jede Kombination. Umsetzung eines Boosts heisst nicht, eine Gewinnchance gekauft zu haben — sie heisst, einen kleinen Aufschlag auf den möglichen Nettogewinn bekommen zu haben. Eine «Vergünstigung» auf dem Wettschein ist keine und bleibt innerhalb der Marge.

Die Diamond League und die Weltmeisterschaften im Spielplan

Die Diamond League wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen; bis 2019 hiess der Weltverband IAAF, Vorläufer war die IAAF Golden League. Die Serie startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings. Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1, und diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals. Ein Diamond-League-Meeting ist also kein einzelner Wettkampf, sondern ein Qualifikationssystem — und wer auf ein Meeting setzt, setzt eigentlich auf einen Zwischenschritt eines länger laufenden Punkterennens. Ein Sprinter kann in einem Meeting Dritter werden und trotzdem schlechter gestellt sein als vorher, wenn der Rivale gepunktet hat.

Der Kalender hat eine zweite Fallsorte, die den Einsatz betrifft: Bei den Hallenwettkämpfen gelten andere Masse als im Freien. Rekorde im Freien werden nur auf einer 400-Meter-Bahn anerkannt, Hallenrekorde nur auf einer 200-Meter-Bahn. Für den Wettenden heisst das, dass eine Zeitangabe aus der Halle nicht gegen eine Zeit aus dem Freien aufgerechnet werden kann. Und die Mehrkämpfe haben eine andere Struktur als die Einzeldisziplinen: Im Freien gibt es für Männer den Zehnkampf und für Frauen den Siebenkampf, in der Halle für Männer den Siebenkampf und für Frauen den Fünfkampf. Die Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen Gruppen ausser Gehen. Ein Siebenkampf ist damit ein Mehrfachgeschäft in einem einzigen Markt; ein Ausfall in einer der sieben Disziplinen verändert den Wert des gesamten Auftritts, und der Wettende hat darauf keinen Einfluss.

Für das alles gibt es in der Schweiz zwei Anbieter und keinen dritten. Die WM findet seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, seit 1991 im zweijährigen Rhythmus. Die Diamond League füllt die geraden und ungeraden Jahre dazwischen. Eine Veranstaltung, die nicht immer im Kalender der beiden Schweizer Veranstalter erscheint, ist also nicht «nicht wettbar», sie ist eine, deren Zulassung auf der Gespa-Liste man vorher prüfen muss. Solche Angebotslücken lassen sich nicht durch eine höhere Quote selbst lösen.

Swisslos Sporttip: das Hausangebot mit einem Sitz in Basel

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist nicht nur eine Rechtsangabe, sondern ein Geschäftsmodell, das man an einer Zahl prüfen kann: für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die Sportwetten sind also eine rückläufige, aber gewichtige Quelle für das Gemeinwesen.

Rechnet man das auf den einzelnen Wettschein um, ergibt sich eine nüchterne Zahl. Wer CHF 100 auf eine Quote von 1.90 setzt und trifft, erhält CHF 190 zurück. Bei einer Auszahlungsquote von 0,95 bleiben von jedem gesetzten CHF nach der Rechnung des Marktes etwa 95 Rappen im Umlauf. Der Unterschied zwischen dem, was der Markt ausschüttet, und dem, was der Spieler einsetzt, ist der Betrag, aus dem diese CHF 109 Mio. stammen. Das ist keine Kritik an der Verwendung — die Zuwendungen gehen an Sport und Gemeinwesen —, aber es ist der Grund, warum ein «Heimvorteil» beim Quotenvergleich nicht in einer höheren Auszahlungsquote liegt. Wer bei einem Schweizer Veranstalter setzt, wählt nicht die höchste Auszahlung, sondern einen Bewilligungsrahmen, einen Zahlungsweg und einen Weg zur Konfliktlösung.

Die Regeln des Programms kommen hinzu. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für die Leichtathletik ist diese Definition nicht problemlos übertragbar — es gibt keine «reguläre Spieldauer» eines 100-Meter-Laufs —, und deshalb ist es für Wettende in dieser Sportart nützlich, die Auslegung des Ereignisses vor dem Setzen zu prüfen. Wer auf einen Lauf setzt und eine Wertung nach einer Neubewertung erwartet, sollte die Spielregeln für diesen Fall gelesen haben, bevor er auf «Wette platziert» drückt.

Das Fazit: Sporttip ist das Konto, das man wählt, wenn die Rechtssicherheit das höhere Gewicht hat. Es ist kein Ort, an dem man Geschwindigkeit oder Experimente sucht. Wer den Schweizer Weg nimmt, weiss, welche zwei Papiere hinter der Plattform stehen, und bekommt im Gegenzug einen gedeckelten Marktrahmen, ein begrenztes Höchstgebot und ein vollständiges Cash-Out.

Loterie Romande Jouez Sport: der zweite und der kürzere Weg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist der wichtigste Satz für die Bewertung dieses Hauses, und er ist keine Fussnote: Der zweite bewilligte Anbieter der Schweiz ist nicht eine zweite Version von Swisslos, sondern ein regionales Lotterieunternehmen mit einer anderen Fläche. Wer im Kanton Zürich wohnt, findet hier kein Konto. Der Zugang ist keine Frage der Registrierungsbestätigung, sondern eine der Adresse.

Der Aufbau ist ein anderer, der Preisrahmen derselbe. Auch hier läuft alles über den Bewilligungsrahmen des Grossspiels, das von der Gespa beaufsichtigt wird, und auch hier gilt die Bewilligung «nur in der Schweiz». Der zweite Unterschied betrifft den Vertrieb: 2’350 Verkaufsstellen sind der eigentliche Kanal, über den der Westschweizer Markt bedient wird. Wer an einem Kiosk in Lausanne einen Wettschein ausfüllt, nutzt eine andere Distribution als ein Konto auf dem Telefon, und er trifft auf ein anderes Beratungsniveau, wenn es um Limiten und Spielerschutz geht.

Was fehlt: Aussagen über Quoten, Bonusbedingungen oder Cash-Out für dieses Haus. Nicht weil sie nicht existieren, sondern weil die hier ausgewerteten Bedingungen sie nicht abdecken. Für die Entscheidung heisst das schlicht: Vor dem Konto in Lausanne sind die Bedingungen selbst der Massstab. Für einen Leser in der Westschweiz, der den Schweizer Rahmen vor allem als Schutz und nicht als Auswahlproblem liest, liefert Jouez Sport genau diesen Rahmen über den gleichen Aufsichtskanal. Für einen Leser in der Deutschschweiz ist der Punkt ohnehin erledigt: Wo das Konto nicht zu bekommen ist, stellt sich die Frage nach dem Vergleich der Quoten nicht.

BillyBets: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets ist eine ausländische Plattform und gehört in diese Liste als eine, der Leser begegnen — mit einer Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie verfügt über keine Bewilligung nach dem BGS; eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Damit fällt der Spieler aus dem Schweizer Schutzrahmen: keine Verbindung zum schweizerischen Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit über einen Wettschein, und das Risiko, dass die Domains von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was die Plattform dennoch in den Vergleich bringt, ist die Frage nach dem Preis. Eine ausländische Plattform kann Quoten anbieten, die innerhalb der Schweiz nicht anbietbar sind, und sie kann Märkte anbieten, die auf der Schweizer Liste fehlen — etwa Detailmärkte zu einzelnen Läufen. Wer diesen Vergleich nutzt, sollte ihn als das lesen, was er ist: Auf der einen Seite ein Modell mit einem deklarierten Träger in Basel, einer Prüfkette und einem Geld, das im Gemeinwesen ankommt, auf der anderen ein Modell mit einer Zulassung, die im Ernstfall niemand kennt. Die Differenz der Quoten ist der Preis dieser Wahl, und beide Seiten des Preises sind echt. Wer die höhere Quote nimmt, sollte wissen, dass er zur Gegenleistung des Schweizer Systems nichts beiträgt und auf dessen Schutz nicht zurückgreifen kann.

Ein Punkt bleibt offen und sollte es bleiben: Über konkrete Märkte und Auszahlungswege dieser Marke steht hier nichts, weil die vorliegenden Bedingungen dazu nichts aussagen. Wer sie prüfen will, prüft sie vorher — in den Bedingungen auf der Plattform, nicht auf einer Übersichtsseite nach dem Prinzip der Empfehlung.

Jackbit

Jackbit ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung und wird hier beschrieben, weil Schweizer Wettende ihr begegnen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; eine im Ausland gemeldete Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Die Folgen sind bei dieser wie bei jeder Plattform ausserhalb des Systems dieselben: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsbehelf, und eine mögliche Aufnahme der Domain auf die Gespa-Sperrliste.

Diese Plattform steht für die Grenze des ganzen Vergleichs: Seit die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei festgelegt haben, gibt es keinen dritten bewilligten Anbieter in der Schweiz. Die Auswahl an Marken, die unter Schweizer IP-Adressen auftaucht, ist damit eine Auswahl innerhalb dieses Systems — nicht innerhalb einer konzessionierten Gruppe. Wer die Plattform dennoch prüft, prüft die Bedingungen der Marke selbst, denn etwas anderes ist von hier aus nicht überprüfbar, und das ist keine Lücke der Information, sondern das Ergebnis des Rahmens.

Betovo

Betovo ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, geführt unter den Bedingungen eines ausländischen Standorts. Die Schweizer Bewilligung fehlt, und eine ausländische Erlaubnis ist hier nicht wirksam (Art. 4 BGS). Für das Konto bedeutet das: keine Anbindung an das Spielsperrregister, kein Schweizer Weg bei Beschwerden, und die Wahrscheinlichkeit, dass der Zugang über die Sperrliste blockiert wird.

Was dieses Haus in die Vergleichsgruppe einbringt, ist die Frage nach dem Nutzen von Bonus- und Bonusbedingungen. Ein ausländischer Rahmen kann in einer Grauzone andere Bonuslinien fahren als ein Schweizer Haus, weil er keine vorherige Zustimmung der Gespa braucht und weil Werbung für nicht erlaubtes Glücksspiel in der Schweiz ohnehin nicht zulässig ist. Das ist die Stelle, an der eine Werbekampagne und ein Schweizer Veranstalter am wenigsten ähnlich sind — und es ist genau die Stelle, an der ein Wettender die Rechnung selbst machen muss, weil die aufsichtliche Seite fehlt. Ist der Bonus an einen geforderten Umsatz gebunden, an eine Mindestquote für die qualifizierte Wette und an eine Frist, ist seine Bewertung schnell weit unter dem angezeigten Betrag. Eine Zahl, die gross beworben wird, und eine Zahl, die ausgezahlt werden kann, sind verschiedene Grössen.

Gamdom

Gamdom ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Zulassung des BGS, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, keine Teilnahme am Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ein Domain-Eintrag auf der Gespa-Sperrliste ist möglich.

Für den Vergleich ist das der Fall, in dem man sich klarmachen sollte, was die Schweizer Bewilligung eigentlich ausschliesst. Sie ist keine Qualitätsnote der Marke, sondern eine Zuständigkeitsregel. In der Schweiz gibt es keine Sperre gegen Zahlungen an ausländische Wettseiten auf Ebene der Banken oder Kartennetzwerke. Was es gibt, ist die Verweigerung der Schweizer Aufsicht, der Schweizer Zahlungsreinheit und des Registers. Wer die Plattform trotzdem prüft, prüft den Vertrag eines namentlich unbekannten Trägers — und wer bei einem Streit in der Schweiz klagen will, muss mit der Frage rechnen, gegen wen eigentlich.

Cloudbet

Cloudbet beschreibt sich über einen ausländischen Standort und besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz gelten für dieses Angebot die gleichen Aussagen wie für jede Plattform ohne Zulassung: keine Wirkung einer ausländischen Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Weg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Der Betrugsfall, der bei solchen Marken zuerst zu prüfen ist, ist die Frage nach dem Zahlungsweg. Im bewilligten Schweizer Betrieb ist geregelt, dass Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers gehen. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist an diese Regel nicht gebunden. Für jemanden, der Wert auf einen nachvollziehbaren Weg des Geldes legt, ist das die schärfste Trennlinie der ganzen Liste — schärfer als jede Quotendifferenz. Die Zugehörigkeit zu einem Register ist kein Marketingthema.

HighFlyBet

HighFlyBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung und tritt damit ausserhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens auf. Eine im Ausland gemeldete Lizenz wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsbehelf ebenfalls, und die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.

Eine nützliche Frage stellt sich bei diesem Haus vor allem für den, der im Grenzgebiet wohnt oder mehrere Konten vergleicht: Wer ist der Träger? Der Schweizer Rahmen verlangt zwei Papiere, eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung. Wo diese Papiere fehlen, fehlt auch die Behörde, die den Betrieb überprüft. Wer nur auf der Grundlage einer Quote vergleicht, vergleicht ein geprüftes mit einem ungeprüften Angebot. Wer das weiss, kann trotzdem entscheiden, sich dafür zu entscheiden. Er soll es nur nicht als Vergleich unter Gleichen verstehen.

BetPanda

BetPanda ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung und wird hier als eine der ausländischen Marken geführt, die Schweizer Wettenden begegnen. Es besteht keine Bewilligung nach BGS, eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Spielsperrregister fehlt, und die Domain kann von der Gespa gesperrt werden.

In der Sprache der Rechtslage gesprochen, konkurriert diese Marke nicht mit Swisslos und Loterie Romande um dieselben Kunden, sondern um dieselbe Aufmerksamkeit. Sie kann nicht zu einem Schweizer Rechtsweg herangezogen werden und unterliegt dem Geldspielgesetz nicht. Was dagegen bleibt, sind die Steuerfolgen einer Auszahlung: Ausländische Gewinne sind von der Verrechnungssteuer nicht erfasst, werden aber in einzelnen Kantonen als volles steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig der Höhe. Für einen Wettenden in einem Kanton mit dieser Praxis kann eine Auszahlung, die am Schalter kleiner aussieht, unter dem Strich kleiner bleiben. Der ausländische Weg ist kein Steuervorteil von Rechts wegen, er ist eine Frage der Kantonspraxis.

PowBet

PowBet steht in dieser Liste als letzte der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsbehelf, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Der Vergleich über die zehn Zeilen hinweg lässt sich mit einer Feststellung abschliessen: Von zehn hier gelisteten Plattformen tragen zwei eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS, und nur diese zwei unterstehen der Gespa. Die restlichen acht unterscheiden sich in Marke und Aussehen, nicht aber in der Kernfrage, ob die Schweizer Aufsicht auf sie zugreifen kann. Wer die Auswahl nach der Zahl der angebotenen Leichtathletik-Märkte trifft, sollte diesen Satz vorher kennen, denn er bestimmt, was im Streitfall passiert.

Wann sich eine Wette auf Leichtathletik rechnet — und wann nicht

Am Ende bleibt eine Rechnung, und die ist kurz. Ein ausgeglichener Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 hat eine Auszahlungsquote von rund 0,95 und damit eine Marge von rund 5 %. Das heisst: Über viele Wetten in einem solchen Markt behält der Veranstalter durchschnittlich rund 5 % der Einsätze ein. Diese Zahl ist ein statistischer Durchschnitt und kein Schicksal für den einzelnen Wettschein. Ein einzelner Wettender kann in einem einzelnen Lauf treffen; der Durchschnitt entsteht erst über viele Wetten, und er trifft den, der regelmässig setzt, mit der Sicherheit eines Naturgesetzes.

Umgelegt auf die zwei Kostenblöcke, die diese Seite beschrieben hat: Ein Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter kostet den Zugang zum Schweizer Schutzrahmen und begrenzt den Markt auf die Gespa-Liste. Ein Konto bei einer Plattform ohne Bewilligung kostet den Schutz und den Rechtsweg, kann aber Markttiefe bringen, die in der Schweiz nicht erlaubt ist. Die Wahl ist also nicht «billiger gegen teurer», sondern «welche Art von Kosten will ich tragen». Bei einem Markt mit rund 5 % Marge sind die Gebühren in beiden Fällen in der Quote enthalten — die eine Seite rechnet sie über die Auszahlung ab, die andere über das Risiko.

Für einen Wettenden mit einem kleinen Budget ist die praktische Konsequenz einfacher, als sie klingt: der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, das ist der niedrigste Punkt, den diese Sportart in der Schweiz erreicht, aber der kleine Einsatz rettet die Marge nicht. Für Wettende, die einen Live-Markt auf einen Lauf setzen, ist die interessanteste und teuerste Position die vor dem Start: dort ist die Reaktionszeit noch Teil des Ergebnisses, und die Quote muss die Disqualifikation mitbezahlen. Für Wettende mit höheren Summen ist die Frage nicht die Quote, sondern die Auszahlungsgrenze — und dort steht bei den beiden Schweizer Häusern, was in den Bedingungen steht: Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette.

Eine Bemerkung zum Suchlauf am Schluss: Der Quotenvergleich selbst hat kein Geheimnis. Was zwischen zwei Quoten liegt, liegt oft innerhalb der Marge, und ein Angebot, dessen Bonusversprechen die einzige Angabe ist, die der Wettende beim ersten Blick mitnimmt, ist nicht auf den Ausgang des Laufs gebaut, sondern auf den Vertrag daneben. Wer in dieser Sportart über die Zeit bestehen will, sollte weniger auf die zweite Dezimalstelle des Preises achten als darauf, welche der beiden Strassen er überhaupt betreten hat.

Häufige Fragen zu Leichtathletik-Wetten in der Schweiz

Gehört Leichtathletik zu den Sportarten, die Schweizer Veranstalter laut der Gespa-Liste anbieten dürfen?

Ja, sofern das konkrete Ereignis und die konkrete Wettart auf der Liste stehen. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur darauf, wenn sie namentlich aufgeführt sind, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Das gehört vor das Setzen.

Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit beim Start auf die Wette aus, wenn ein Athlet disqualifiziert wird?

Der Athlet scheidet sofort aus, und damit ist der Ausgang der Wette im Verhältnis zu einer Wette ohne Bezug auf diesen Ausgang entschieden. Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; seit 2009 riskiert der Athlet die sofortige Disqualifikation. Für den Wettschein zählt die Disqualifikation als Ereignis. Wer die Spielregeln liest, findet, wie der Veranstalter sie wertet.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge des Anbieters?

Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote; der Nettogewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz. Ein ausgeglichener Markt mit zwei Quoten von je 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von rund 0,95, mithin eine Marge von rund 5 %. Diese Marge gehört zu diesem Markt; jede andere Wettart hat ihre eigene Rechnung.

Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden besonders schwer vorherzusagen?

Weil Ergebnis und Anerkennung zwei verschiedene Dinge sind. Rekorde im Freien werden nur auf einer 400-Meter-Bahn anerkannt, Hallenrekorde nur auf einer 200-Meter-Bahn, und in den Sprung- und Wurfdisziplinen gibt es drei Versuche ohne Vorrunde. Ein Zentimeter oder eine Hundertstelsekunde entscheidet, und dazu kommen Anerkennungsregeln sowie die Fehlstartvorschrift. Die Marge wird für diese Unsicherheit mitbezahlt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber nennt für eine Erhöhung 24 Stunden.

Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (in 2025: CHF 1’070’400). Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Schwellenwert weicht ab — daher «je nach Kanton». Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»