10 Euro Einzahlung bei Sportwetten: In der Schweiz wird in Franken abgerechnet
Ladevorgang...
Wer nach einer Zehn-Euro-Einzahlung für Sportwetten sucht, landet früher oder später bei Anbietern, die
mit Euro-Beträgen, kleinen Mindestaufladungen und grosszügigen Willkommenspaketen werben. Für einen
Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz hat dieser Suchbegriff eine unangenehme Eigenschaft: Er führt
fast immer an den zwei Veranstaltern vorbei, die hier überhaupt Wetten anbieten dürfen. Swisslos mit
dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport führen ihre Spielerkonten in Franken, und
beim kleineren der beiden Aufladevorgänge steht eine Zahl, die niemand mit zehn Euro verwechseln kann.
Datenstand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu den Schweizer Bewilligungen wurden gegen die
interkantonale Aufsicht und die öffentlich einsehbaren Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden
Veranstalter abgeglichen (Stand des Registers: 14. Oktober 2026).
Was den Leser hier erwartet, ist keine Liste mit Anbietern, die besonders niedrige Einstiege feiern.
Es ist eine Rechnung: Wer eine kleine Einzahlung sucht, sucht in Wahrheit geringes Risiko. Der Betrag
ist dabei der kleinste Posten. Grösser sind die Sperrfristen, die Verifikation, die Auszahlungskommission
ab der dritten Überweisung, die Frist von 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns und die Frage,
ob hinter dem Konto überhaupt eine Schweizer Bewilligung steht — oder eine Domain, die auf der
Sperrliste landet.
Zahlungsabwicklung und Währung: Was ein Euro-Betrag über den Anbieter verrät
Ein Betrag in Euro auf der Startseite eines Wettanbieters ist zuerst eine Angabe über die Rechtsordnung,
in der dieser Anbieter arbeitet. Schweizer Veranstalter rechnen in Franken ab; die Zahlung eines
Spielguthabens läuft über CHF-Beträge, und der Umrechnungskurs entsteht dort, wo der Wettende seine
eigene Währung tauscht, nicht in einer beworbenen Mindesteinzahlung.

Fünf Wege, auf denen Geld auf ein Schweizer Wettkonto kommt — und was jeder kostet
| Weg | Wo er greift | Betrag und Takt | Was er den Einzahlenden kostet |
|---|---|---|---|
| PostFinance Pay | Swisslos-Spielkonto, Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt | Mindestbetrag CHF 20 pro Aufladung | Ein Schritt mehr als eine Kartenzahlung, dafür bleibt der Vorgang in der eigenen Banking-App |
| Einzahlungsschein | Swisslos-Wallet | Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen | Der langsamste Weg; das Guthaben steht erst nach Verarbeitung bereit |
| Wallet-Guthaben-Grenze | Swisslos-Spielkonto | Kauf nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt | Wer knapp darunter steht, kann nicht weiter aufladen, ohne zuerst zu spielen |
| Prepaid-Ticket «Pre-pay loro.ch» | Loterie-Romande-Wallet | CHF 20, CHF 50, CHF 100, CHF 200; ein Jahr gültig, Gutschrift nur in einem Betrag | Gebundene Stückelung, kein Restgeld, Verfall nach zwölf Monaten |
| Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen | Auszahlungsweg bei beiden Veranstaltern | Auszahlung innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen | Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; Promotion-Guthaben ist nicht auszahlbar |
Der kleinste Betrag, den ein Schweizer Veranstalter überhaupt annimmt, liegt bei CHF 20 — nicht bei
zehn Euro, und schon gar nicht bei einem Euro. Wer mit zehn Franken anfangen möchte, findet diesen
Einstieg in der Guthabenlogik nicht wieder: Die kleinste Einzahlung ist doppelt so gross wie der
gewünschte Betrag, und sie muss, im Fall des Prepaid-Tickets, in einer Stückelung gekauft werden, die
keine Zwischengrössen kennt. Wer CHF 20 auflädt und CHF 5 einsetzt, hat CHF 15 im Wallet liegen, aber
nicht auf dem Konto.
Interessant ist an dieser Tabelle weniger die Zahl der Wege als die Stelle, an der sie enden. Kein
einziger dieser Wege gehört einem Anbieter, der Euro führt. Die Loterie Romande weist als
Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne aus und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der
Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende; Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Basis der massgeblichen interkantonalen Geldspielvereinbarung.
- Mai 2019. Zwei Organisationen, zwei Frankenkonten, zwei Vertragsgebiete — und dazwischen keine
dritte Option, die eine Bewilligung hätte.
Die Währungsfrage ist damit keine Geschmacksfrage. Wer in Euro auflädt, tut das bei einem Anbieter
ohne Schweizer Bewilligung. Was das kostet, steht nicht auf der Startseite, sondern in der Steuerpraxis
und im Fehlen eines Rechtsschutzes.
Rechtslage: Zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste — und was daneben kostet
Wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit
- Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern —
nicht von der ESBK, die nur Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung
und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl
der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos betreibt Sporttip. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Ein dritter Anbieter mit
Schweizer Bewilligung existiert nicht, und wer einen sucht, wird keinen finden — nicht weil die Liste
schlecht gepflegt wäre, sondern weil es keine Liste mit weiteren Namen gibt. Die Aufsicht veröffentlicht
stattdessen eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Bundesgesetz über Geldspiele trat am 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat folgte zum
- Januar 2021. Beides sind Daten, keine Meinungen, und sie erklären, warum die Suche nach einem
Zehn-Euro-Anbieter in der Schweiz strukturell ins Leere läuft.
Die Vertragsgebiete: Wohnsitz entscheidet, nicht Vorliebe
Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,
UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das
Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer
Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und faktisch zusätzlich Wohnsitz im
jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt,
nicht bei Sporttip. Für einen Wettenden bedeutet diese Aufteilung, dass die Frage nach dem günstigsten
Einstieg sich auf einen einzigen Anbieter verkürzt. Auswahl ist ein Wort aus der Werbung, nicht aus
diesem Markt.
Bei der Loterie Romande kommen zur Volljährigkeit und zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
einem der sechs Kantone eine Ausweiskopie in Vorder- und Rückseite und, in besonderen Fällen, ein
Wohnsitznachweis hinzu, der nicht älter als 4 Monate sein darf. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet,
es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden
aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Prüfungen sind der Preis der Bewilligung. Sie sind unbequem, sie dauern, und sie sind der Grund,
warum ein Konto in der Schweiz nicht in zwei Minuten entsteht. Ein ausländischer Anbieter verlangt
solche Nachweise in der Regel nicht — und genau darin liegt die Verschiebung: Der Aufwand, den die
Schweizer Veranstalter auf den Kunden legen, ist derselbe Aufwand, der ihm im Streitfall zugutekommt.
Was erlaubt ist: Sport ja, Wetter nein
Gewettet werden darf ausschliesslich auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen
sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten
Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen nur auf der
Liste, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind;
Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder
über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen auf
der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige
teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende
Entscheidung besitzt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Wettender, der
von einem ausländischen Anbieter an ein breites Sondermarkt-Sortiment gewöhnt ist, merkt hier schnell,
dass die Schweizer Liste enger ist. Das ist kein Mangel an Fantasie, sondern eine Folge davon, dass
jeder Markt auf einer Liste stehen muss, bevor er angeboten werden darf.
Bei Swisslos sind Wetten Personen ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als
Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Loterie
Romande gilt dasselbe Mindestalter.
Was eine Wette über der eigenen Quote kostet
Zwei Regeln aus dem Sporttip-Regelwerk verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie den Betrag auf dem
Wettschein in einen Ausgang verwandeln, den kaum jemand vorher liest. Bei Livewetten gilt die Wette
unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen
des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen —
Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in
der 89. Minute auf den Ausgleich setzt, während der Ball schon im Netz liegt, bekommt seinen Einsatz
zurück und nichts darüber.
Ausserdem umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus
Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder
sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieg nach 90 Minuten» verliert also nicht deshalb, weil
in der Verlängerung noch ein Tor fiel. Eine Wette ohne diesen Zusatz tut es womöglich.
Und eine dritte Regel, die den Einsatz bedroht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben
Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine
solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären
und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz bleibt, der Gewinn verschwindet.
Ohne Schweizer Bewilligung: Der Betrag ist klein, das Fehlen nicht
Ausländische Anbieter erscheinen auf dieser Seite, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — nicht, weil
sie hier zugelassen wären. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und eine Lizenz aus Curaçao,
Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz.
Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird
mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS); ein ausländisches Angebot als legal oder
sicher zu bezeichnen, wäre genau diese Werbung.
Was konkret fehlt, ist eine kurze Liste. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, also kein
automatischer Schutz durch eine Spielsperre, die anderswo gilt. Kein Schweizer Rechtsschutz, wenn eine
Auszahlung stockt. Dazu die Steuerpraxis: Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel sind nicht der
Verrechnungssteuer unterworfen, die kantonale Praxis behandelt sie aber — Thurgau tut das ausdrücklich —
als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz stellt das klar. Konfisziert werden
können Einsatz und Gewinn aber in einem Verfahren gegen den Anbieter, und eine Aufsicht, die auf
fairen Spielverlauf schaut, gibt es für ihn nicht.
Schliesslich die Erreichbarkeit: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die
Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende
des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden teils innerhalb von Stunden ersetzt
— die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel; bet365
führt sie als gelistet. Ein Konto bei einem Anbieter, dessen Domain morgen blockiert wird, ist ein
Konto mit ungewissem Zugang.
Wer eine kleine Zehn-Euro-Einzahlung sucht, um «nichts falsch zu machen», sollte wissen: Bei einem
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der kleine Betrag nicht der geschützte Teil des Vorhabens,
sondern der einzige, der garantiert verloren gehen kann.
Rechtslage und Grenzen im Zusammenspiel: Warum «ohne Bewilligung» der grösste Kostenposten ist
Kein weiteres Kapitel, sondern die Summe des vorigen: Die drei Nachteile, die einem Wettenden bei einem
nicht bewilligten Anbieter entstehen, sind unterschiedlich gross. Der fehlende Rechtsschutz wiegt bei
jedem Streit schwer, der im Ausland geführt werden müsste. Das Sperrregister wiegt schwer für jeden,
der eine Spielsperre als Schutzmechanismus nutzt — sie wirkt dort nicht. Die Steuerpraxis wiegt schwer
für jeden, der einmal wirklich hoch gewinnt. Ein kleiner Einsatz verkleinert keinen dieser drei Punkte,
weil keiner von ihnen an den Einsatz anknüpft.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Pausen und was ein kleiner Einstieg nicht aufhebt
Die Limiten setzt der Spielende selbst
In der Schweiz gibt es keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Der Gesetzgeber
geht einen anderen Weg: Der Veranstalter muss verlangen, dass Spielende sich eine oder mehrere
Höchstgrenzen für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste setzen. Herabsetzen
wirkt sofort, Erhöhen nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande schreiben in ihren
eigenen Bedingungen 72 Stunden für die Erhöhung fest.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung
gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für
jeweils 30 Tage möglich.
Wer die eigene Verlustlimite bei CHF 9’999 ansetzt und dann erstaunt ist, wie schnell sie erreicht ist,
hat das Instrument missverstanden. Die Limite ist kein Schutzschild; sie ist eine selbst gewählte
Wand, und der einzige Moment, in dem sie wirkt, liegt vor dem ersten Einsatz — danach ist sie nur
noch die Grenze, die man ohnehin nicht überschritten hätte.
Der interessantere Teil dieser Regel liegt in der Rückseite. Die Erhöhung wirkt verzögert, und die
Loterie Romande lässt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage zu, bei
einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Swisslos erlaubt in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 und
einen Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Limiten sind keine
staatliche Vorgabe, sondern Verhaltensregeln zweier Veranstalter. Sie sind trotzdem das engste
Geländer, an dem ein Wettender in der Schweiz sich selbst einhängt.
Die Sperre wirkt weiter, als viele denken
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor
Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt
auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige
Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt.
Ein Verstoss gegen die eigene Sperre endet in der Schweiz nicht in einer Rückerstattung: Wer gesperrt
oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das ist die unangenehmste Zeile im
ganzen Regelwerk, und sie erklärt, warum die Sperre funktioniert. Sie ist kein Schalter, den man
nebenbei umlegt.
Ergänzend gesetzlich: Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und
eine Sperre umfasst übereignete Personen wegen Überschuldung oder Spielsucht ebenso wie den
Selbstausschluss. Bei der Loterie Romande setzt ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit und Wohnsitz in
einem der sechs Kantone sowie eine geprüfte Identität voraus — ein Konto pro Person.
Der Aufsichtsalltag: Wo Kontrollen nicht greifen
Die Gespa führt Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine
Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört in jeden Abschnitt über
Spielerschutz in der Schweiz, weil sie zeigt, wo Schutz endet: an der Theke, im Gespräch, im
schnellen Verkauf. Die Online-Konten beider Veranstalter verlangen eine verifizierte Identität aus
dem hochgeladenen Ausweis — der Verkaufsstellenalltag ist die Stelle, an der die Prüfung dünn wird.
Ein kleiner Einstieg ändert daran nichts. Zehn Franken Einstieg sind nicht dasselbe wie zehn Franken
Risiko, sobald nachgelegt wird.
Warum ein kleiner Betrag kein Schutz ist
Zehn Franken sind ein Betrag, kein Verhalten. Wer ihn als Grenze meint, muss die Grenze so setzen, wie
das System sie kennt: als Verlustlimite, produktbezogen, mit der Verzögerung bei der Erhöhung als
eigentlichem Schutzmechanismus. Der Betrag selbst hat eine unangenehme Eigenschaft, die jede Marketingzeile
über niedrige Einstiege verschweigt: Er verschiebt nichts an der Wahrscheinlichkeit, sondern nur an der
Zahl, die auf dem Wettschein steht. Aus einem kleinen Einsatz wird kein besseres Ergebnis.
Wer wirklich klein bleiben will, hat in der Schweiz ein Werkzeug, das kein ausländisches Angebot in
dieser Form bietet: eine Limite, die beim Anheben drei Tage wartet. Das ist der eigentliche Schweizer
Vorteil — unbequem, unbeworben und wirksam.
Boni und Freiwetten: Was an einer Gratiswette tatsächlich hängt
Der Einsatz einer Freiwette fliesst nicht zurück
Der wichtigste Satz über Freiwetten steht in keinem Werbebanner. Wer mit einer Gratiswette gewinnt,
bekommt den Gewinn, aber nicht den Einsatz — der ist geliehen, nicht geschenkt. Wer mit einer
Gratiswette verliert, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Das klingt harmlos und ist der Grund,
warum eine «Freiwette» über zehn Franken weniger wert ist als ein Zehner in der Hand.
Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen grundsätzlich nicht
auszahlbar. Swisslos schreibt das in seinen Bedingungen für die Online-Teilnahme fest, die Loterie
Romande in ihrem Generalreglement. Das Guthaben lässt sich also einsetzen, und was daraus entsteht,
bleibt im Kreislauf des Spielkontos.
Dass Gratisspielguthaben und Freiguthaben nicht im Belieben der Veranstalter stehen, zeigt ein zweiter
Punkt: Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen
an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Aktionen in einem Jahr für einen ganzen
Markt — das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn ein Suchtreffer zwanzig verschiedene
Schweizer Bonusangebote verspricht.
Die eine bezifferbare Schweizer Aktion
Ein Beispiel, das zeigt, wie solch eine Aktion aussieht, wenn sie tatsächlich stattfindet: Die Aktion
«JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an
7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten
Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, die 30 Tage gültig
und nicht auszahlbar waren.
An dieser Aktion lässt sich ablesen, was der Schweizer Markt unter einem Zehnern versteht. Es sind
CHF 10, nicht 10 Euro. Es ist Spielguthaben, kein Geld. Es ist 30 Tage gültig, nicht unbegrenzt. Die
Stückzahl ist begrenzt, und mehr als 7’000 Personen kamen nicht zum Zug. Wer von einer Aktion dieser Art
auf eine dauerhaft verfügbare «10-Euro-Freiwette ohne Einzahlung» schliesst, verwechselt einen
Aktionstag mit einem Geschäftsmodell.
Für die Rechnung heisst das: Der Wert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, liegt unter
dem aufgedruckten Betrag, und er hängt daran, zu welcher Quote sie eingesetzt wird. Bei einer Quote von
2.00 bringt ein Einsatz von CHF 10 einen Gewinn von CHF 10 und keine Rückgabe des Einsatzes; der
Auszahlungsanteil des Marktes kürzt diesen Betrag noch einmal. Das ist kein Argument gegen Freiwetten.
Es ist das Argument dafür, den Betrag nicht mit dem Wert zu verwechseln.
Kombiboost und Gratisguthaben: die Bedingungen zuerst lesen
Sporttip zahlt online einen Kombiboost. Er gilt für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt
mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn
beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz
und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffel sieht grosszügig aus, bis man die erste Stufe liest. Vier korrekte Voraussagen mit je
mindestens 1.50 bringen 5 % auf den Nettogewinn. Nicht 5 % auf den Einsatz, nicht 5 % auf die Auszahlung:
fünf Prozent auf den Gewinn, und nur, wenn alle vier stimmen. Die 100 % stehen ganz oben an einer Treppe,
deren untere Stufen den Alltag abbilden.
Freiwetten und Gratisspielguthaben sind Werbeformen für ein Produkt, dessen Ertrag beim Veranstalter
liegt. Wer die Bedingungen liest — Gültigkeit, Nichtauszahlbarkeit, Mindestquoten, begrenzte Stückzahl —
findet dort dieselbe Rechnung, die auch diese Seite aufstellt: Der grosse Betrag in der Überschrift ist
die Obergrenze, der tatsächliche Wert liegt darunter.
Auszahlungen: Wie lange das Geld unterwegs ist und was es unterwegs kostet
Der Standardfall: kleine Gewinne, automatisch gutgeschrieben
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet
gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf
das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere
Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht
auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 taucht bei beiden Veranstaltern auf, und sie tut etwas: Sie
entscheidet, ob ein Gewinn auf dem Spielkonto liegen bleibt oder ob er das Konto verlässt.
Für einen Wettenden mit kleinen Einsätzen ist der erste Fall der relevante. Wer regelmässig zwischen
CHF 20 und CHF 50 setzt, gewinnt selten vierstellig, und die Gutschrift aufs Wallet erfolgt ohne
Antrag. Das ist bequem und hat einen Preis, der im Abschnitt «Die Auszahlung selbst: zweimal gratis, danach drei Prozent» steht: Was im Wallet liegt, ist noch
nicht auf dem Bankkonto.
Die Auszahlung selbst: zweimal gratis, danach drei Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen
lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine
Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zweimal pro Jahr. Das ist die Zahl, die den Unterschied macht, und sie erklärt, warum erfahrene
Wettende Auszahlungen bündeln: Wer jede Woche CHF 100 abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung
dreimal in vier Wochen. In Geld ausgedrückt: Die Schwelle zwischen «gratis» und «drei Prozent»
liegt bei zwei Vorgängen, und jeder weitere Vorgang kostet, gemessen am überwiesenen Betrag.
Die Wartezeit von 5 bis 10 Arbeitstagen gehört zur Rechnung dazu. Wer am Freitag auszahlt und am
Montag darauf zugreifen will, plant zu knapp. Zwei Wochen sind die realistische Annahme.
Bei der Loterie Romande läuft die Auszahlung über die angegebene IBAN; ein Gratisspielguthaben ist auch
hier nicht auszahlbar. Wer zusätzlich an der Verkaufsstelle einlöst, stösst auf eine andere Grenze:
Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder
Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis
höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für kleine Beträge ist der Weg zur Theke oft der schnellste; für alles
darüber führt er zum Bankschalter.
Warum Auszahlungen nur auf das eigene Konto gehen
Auszahlungen und Guthaben gehen in der Schweiz nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers,
und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Anonyme oder auf Kryptowährungen basierende
Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht.
Diese Regel ist eine der wirkungsvollsten im ganzen Gesetz. Sie klingt nach Bürokratie und ist die
einzige Massnahme, die verhindert, dass ein Spielkonto zum Waschsalon für fremdes Geld wird — und
zugleich die einzige, die einen Gewinn vor dem Zugriff Dritter schützt. Wer sein Konto auf den Namen
eines Bekannten auflädt, verstösst gegen eine Regel, die er selbst als Schutzmechanismus nutzen
würde, wenn er sie sähe.
Und noch ein Punkt, der oft falsch erzählt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder
Kartennetze Zahlungen an nicht bewilligte Wettanbieter blockieren. Die Sperre läuft über die Sperrliste
und die Telekom-Anbieter, nicht über den Zahlungsverkehr. Wer glaubt, seine Karte schütze ihn vor einem
Anbieter ohne Bewilligung, irrt in beide Richtungen: Sie schützt ihn nicht, und sie kann ihn nicht
daran hindern, dorthin zu zahlen.
Die geprüfte Auszahlung: Ein kleiner Gewinn, von vorne gerechnet
Ein Rechenbeispiel mit den Zahlen, die diese Seite ohnehin trägt, weil es die Frage klärt, die unter
jeder kleinen Einzahlung liegt: Was kommt zurück, wenn es gut geht? Angenommen, eine Person setzt
CHF 10 als Einsatz auf ein Sportereignis zur Quote 2.10. Die Rückzahlung beträgt CHF 10 × 2.10 = CHF 21;
der Nettogewinn liegt bei CHF 11, weil der Einsatz nicht Gewinn ist, sondern zurückkommt. Steht der
Gewinn auf dem Spielkonto als Wallet-Guthaben und wird er ausgezahlt, hängt der Nettoertrag an einer
zweiten Zahl: Die Überweisung ist die erste des Jahres und damit gratis, das Geld trifft nach 5 bis 10
Arbeitstagen auf dem eigenen Konto ein, und auf der Quittung steht kein Abzug.
Die Kombination aus zwei Voraussagen multipliziert die Quoten zu einem Preis. Zwei Wetten zu je 1.80
ergeben 3.24; aus CHF 10 werden CHF 32.40, ein Nettogewinn von CHF 22.40. Das ist die Rechnung, die
Kombiwetten attraktiv erscheinen lässt, und sie sieht die Kehrseite nicht: Mit jeder hinzugefügten
Voraussage sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen, und der Veranstalter baut seine Marge in
jede einzelne Quote ein, sodass die Verluste schneller wachsen als die Gewinne. Der Kombiboost, der in
der Rubrik über Boni steht, ist der Versuch, diesen Effekt für Kundschaft mit vielen Voraussagen
abzufedern — auf den Nettogewinn, in Stufen.
Ein dritter Posten, den keine Quotenrechnung erwähnt: Verliert die Wette, ist der Einsatz weg, und
zahlt die Kundin freiwillig aus eigenem Antrieb in dieser Tonart weiter, verdoppelt sie den
Einsatz — bei weiterhin unveränderter Wahrscheinlichkeit. Die eigene Verlustlimite ist das Instrument,
das diese Verdopplung stoppt. Viele greifen erst danach zur freiwilligen Einzahlungslimite für 30 Tage,
obwohl sie demselben Zweck dient und früher greift.
Zurück zum Beispiel: Der Nettogewinn von CHF 11 auf einer ersten Wette steht unterhalb jeder
Steuerschwelle, und die Auszahlung ist gratis. Der Betrag taugt nicht als Einkommensquelle, und er
taugt als Massstab dafür, wie klein der tatsächliche Spielraum bei einem Zehnersatz ist.
Steuern: Wann ein Gewinn etwas kostet — und wann die Rechnung nach Kanton geht
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich —
sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert.
Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400.
Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt für die Details «je nach Kanton» — eine kantonal
bezifferte Grenze darf hier nicht als allgemeine Zahl stehen.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese lässt sich zurückholen,
indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer solche Beträge je erreicht, sollte
Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen statt die eigene Rechnung aufzumachen.
Für realistische Grössenordnungen ist die Frage trotzdem geklärt. Wer Sportwetten mit Einsätzen von
CHF 10 bis CHF 1’000 spielt, gewinnt weit unterhalb des Freibetrags und zahlt auf den Gewinn weder
Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht; die
häufig zitierte «Wettsteuer» existiert in dieser Form nicht. Die Steuerfrage kostet in der Schweiz
also nur die Aufmerksamkeit, die man ihr widmet.
Bei einem ausländischen Anbieter sieht die Sache anders aus. Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel
unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis sie als
steuerbares Einkommen. Thurgau tut das ausdrücklich und ohne Betragsgrenze. Wer eine Zehn-Euro-Einzahlung
bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung leistet, sucht einen kleinen Einstieg und bekommt eine
steuerliche Zuständigkeit, die kein Schweizer Veranstalter erzeugt.
Vergleich der zugelassenen Veranstalter und der referenzierten Marken
Die folgende Übersicht ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Marken, die
Schweizer Wettenden begegnen, nach zwei harten Merkmalen: ob eine Schweizer Bewilligung besteht und wer
das Angebot veranstaltet. Weitere Merkmale, die sich für alle Zeilen gleich läsen, wären keine
Information — deshalb stehen Beträge und Quoten erst in den Einzelporträts, wo sie zur jeweiligen Marke
gehören.
Einordnung nach Bewilligung und Veranstalter
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| Duelbits | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| Bahigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| PowBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| 1Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| AmunRa | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| BDMBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| BillyBets | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
| Rollbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz nicht festgestellt; Kraft in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine |
Die Tabelle trennt zwei Gruppen, die nie zusammengehören. In der ersten stehen zwei Organisationen,
deren Erlaubnis aus einer interkantonalen Vereinbarung und einem Bundesgesetz folgt und deren Aufsicht
in Bern sitzt. In der zweiten stehen acht Marken ohne jede Schweizer Erlaubnis. Zwischen den Gruppen
gibt es keine Übergänge und keine Zwischenstufe.
Die acht Marken stehen hier aus einem Grund, den die Tabelle nicht ausdrückt: Sie sind Teil der
Lebenswirklichkeit einer Person, die nach einer Zehn-Euro-Einzahlung sucht. Die Reihenfolge dieser
Marken und ihre Reihenfolge relativ zueinander sagt nichts über ihre Qualität; sie folgt keiner
Prüfung, die diese Seite angestellt hätte. Wer die Marken vergleicht, vergleicht das Angebot ausserhalb
des Schweizer Rechtsrahmens. Innerhalb des Rahmens gibt es genau zwei Adressen, und die Wahl zwischen
ihnen entscheidet der Wohnsitz, nicht der Geschmack.
Was in der Tabelle absichtlich fehlt, ist eine Spalte mit Mindesteinzahlungen in Euro. Sie liesse sich
nicht seriös füllen: Für die Schweizer Veranstalter wäre sie in Franken zu denken und nicht in Euro,
und für die ausländischen Marken trägt diese Seite zu Zahlungswegen, Limiten und Konditionen nichts
Belastbares. Ein Reihe von Strichen wäre kein Vergleich. Ein erfundener Betrag wäre ein Fehler, den
ein Leser beim ersten Aufladeversuch bemerkt.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Porträt
Swisslos Sporttip: das engste Regelwerk der Schweiz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt
auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019
(IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine
Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt
von der Gespa. Wer im Ausland nach einer «Lizenz» sucht, findet hier eine Bewilligung, die ausdrücklich
nur in der Schweiz gilt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,
UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für ein Online-Konto braucht es
mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende
Spielsperre und eine einmalige Registrierung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen
und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel-
oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit
ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 1 einsetzen
will, kann das also — nur setzt er dann nicht den Betrag, der als Mindesteinzahlung aufzuladen wäre.
Aufgeladen wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag
von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das
Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem
die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist die kurze Liste. Wer nach einer
breiten Palette an Zahlungsdienstleistern sucht, wird sie hier nicht finden, und er findet sie auch
sonst nirgends in diesem Markt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge innert
3 Arbeitstagen auf dem Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein. Zwei Auszahlungen sind innerhalb von
365 Tagen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5
bis 10 Arbeitstage. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen
Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos;
eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu
erheben.
Zum Produkt gehören Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live,
aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes
Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der
Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der
Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss sie Cash-Out nicht
für alle Wetten.
Für Spielerschutz ist bei Swisslos gesorgt, aber nicht kostenlos: Vor der ersten Teilnahme müssen
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter
21 Jahren, CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für
1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre wird im
schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein gilt.
Fazit. Wo Swisslos gewinnt, ist nicht die Aufladung, sondern die Sperrmechanik: Eine Erhöhung der
Verlustlimite wartet 72 Stunden, und das ist der einzige Moment im ganzen Markt, in dem ein schlechter
Entscheid ausgebremst wird, bevor er Geld kostet. Wer kleine Beträge spielt, aber den Ausstieg
mitdenkt, findet hier das strengste Geländer der Schweiz. Der Preis dafür ist ein Zahlungsweg, ein
Vertragsgebiet und ein Regelwerk, das den kleinsten Einsatz mit CHF 1 ansetzt und die kleinste
Aufladung mit CHF 20 — beides Zahlen, die nicht zueinander passen.
Loterie Romande Jouez Sport: Franken, die aus der Westschweiz kommen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt,
Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne;
sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist wie bei
Swisslos eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter
Aufsicht der Gespa, und sie ist eine der zwei Organisationen, deren Tätigkeit die interkantonale
Regelung zulässt.
Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der
sechs Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie in Vorder-
und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Diese Prüfung ist strenger als der Durchschnitt — die Kopie und die Frist für den Nachweis bilden eine
Schwelle, an der ein spontaner Kontoentschluss scheitert.
Aufgeladen wird über Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, bei einem Wallet-Guthaben von
höchstens CHF 10’000. Dazu kommen die Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und
CHF 200, ein Jahr gültig und nur in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Der 20er ist damit auch hier
der kleinste Baustein; die Stückelung ist gröber als bei einer Karte, die jeden Betrag annähme, und sie
kennt kein Restgeld.
Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der
angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer an einer Verkaufsstelle
einlöst, findet dort eine eigene Grenze: Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer
Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei
genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Der Weg zur Theke ist für
kleine Beträge der schnellste und für alles darüber der falsche.
Mit den Aktionen verhält es sich bei der Loterie Romande ähnlich wie bei Swisslos. Die Aktion
«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer
innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab,
erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Für die
Frage, was ein Zehner wert ist, ist das die konkreteste Antwort, die der Schweizer Markt zu bieten hat:
Guthaben, befristet, begrenzt.
Fazit. Was die Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, steht nicht im Bonus, sondern in der
Kombination aus Theke und Konto: Die Verkaufsstelle zahlt kleine Wettscheine bar aus, während das
Online-Konto nur auf die eigene IBAN überweist — zwei Wege für dieselbe Wette, mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit und unterschiedlichem Zugang. Wer im Westen wohnt und kleine Beträge spielt, merkt das
öfter als jede Quotendifferenz. Die Prepaid-Stückelung und die 30-Tage-Frist für die Gutschrift eines
Tickets machen Aufladen dagegen zum geplanten Vorgang, nicht zum spontanen.
Duelbits: kleines Aufladen, kein Rechtsweg
Duelbits führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in
der Schweiz anbieten, und die gemeldete Lizenz der Marke ist nicht festgestellt und hat nach Art. 4 BGS
keine Kraft in der Schweiz. Damit fehlen die drei Dinge, die eine Bewilligung mitbringt: eine
Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsschutz und eine Schweizer Aufsicht über
den Spielverlauf. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer
Telekom-Anbietern blockiert werden.
Was das mit einer Zehn-Euro-Einzahlung zu tun hat, ist einfach: Der kleine Betrag schützt nicht. Wer
hier CHF 10 einzahlt und CHF 40 gewinnt, hat im Streitfall keinen Schweizer Weg, und die kantonale
Steuerpraxis behandelt solche Gewinne als steuerbares Einkommen.
Fazit. Ein Konto ohne Bewilligung hat keine bessere Zahlungslogik — es hat keine Rückadresse, wenn
etwas schiefgeht.
Bahigo: schnelle Aufladung, keine Schweizer Adresse
Bahigo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt; nach Art. 4
BGS entfaltet sie hier keine Wirkung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein fairer
Spielverlauf unter Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Fazit. Was Bahigo für einen Wettenden mit kleiner Kasse erträglich erscheinen lässt, ist die
Aufladung. Was fehlt, ist alles, was nach dem Aufladen kommt.
PowBet: ein Konto, das morgen weg sein kann
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und gilt in der
Schweiz nicht. Die Domain kann per Sperrliste blockiert werden, und die Aufsicht hat festgestellt, dass
blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Für ein Konto mit Guthaben ist das die unangenehmste
Eigenschaft: Es kann seinen Zugang verlieren, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert.
Fazit. Das Guthaben ist nur so viel wert wie die Erreichbarkeit der Seite, auf der es liegt.
1Bet: breites Programm, schmale Absicherung
1Bet trägt keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt. Damit gilt für
die Marke dieselbe Ausgangslage wie für die übrigen ausländischen Einträge: keine Anbindung an das
Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Aufsichtsweg über den Spielverlauf.
Fazit. Eine Marke, die ihre Attraktivität über das Programm aufbauen muss, weil sie über den
Rechtsrahmen nichts vorzuweisen hat.
AmunRa: schlicht kein Schweizer Boden
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und entfaltet nach
Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain
kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Fazit. Was hier fehlt, lässt sich nicht mit einem niedrigen Mindestbetrag ausgleichen, weil es nicht
im Betrag liegt.
BDMBet: der kleine Einsatz als kleines Argument
BDMBet führt keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt. Es gilt die
Ausgangslage aller ausländischen Einträge: keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz,
kein Schweizer Aufsichtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Fazit. Der niedrige Einstieg, mit dem solche Marken werben, ist der Teil des Angebots, der am
wenigsten über die Marke aussagt.
BillyBets: ein Markenname ist kein Bewilligungsnachweis
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und gilt hier
nicht. Damit fehlen Anbindung ans Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz und Schweizer Aufsicht, und die
Domain kann blockiert werden.
Fazit. Ob eine Marke vertrauenerweckend heisst, entscheidet nichts — die Bewilligung entscheidet, und
die fehlt.
Rollbit: Krypto-Nähe, keine Schweizer Konten
Rollbit führt keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt. Für
Schweizer Verhältnisse ist zusätzlich relevant: Im bewilligten Markt gehen Auszahlungen ausschliesslich
auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, anonyme oder kryptobasierte Auszahlungen gibt es
dort nicht. Was ausserhalb gilt, liegt ausserhalb dieses Rahmens.
Fazit. Eine Marke dieser Art lebt davon, dass ihre Zahlungswege nirgends auftauchen — und genau
das ist der Punkt, der bei einer kleinen Einzahlung am wenigsten geprüft wird und am meisten kostet.
FAQ
Gibt es bei den Schweizer Veranstaltern eine Mindesteinzahlung von zehn Euro, oder wird in Franken aufgeladen?
Es wird in Franken abgerechnet. Bei Swisslos beträgt der Mindestbetrag für einen Guthabenkauf CHF 20,
per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein; die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets ab CHF 20.
Zehn Euro sind in der Schweiz kein Einstiegsbetrag, weil kein bewilligter Veranstalter in Euro
abrechnet.
Welche Zahlungswege stehen für das Aufladen eines Wettkontos in der Schweiz zur Verfügung?
Swisslos nennt PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird,
sowie den Einzahlungsschein. Die Loterie Romande führt Einzahlungen auf das Spielerkonto sowie Prepaid-
Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, 50, 100 und 200, ein Jahr gültig und nur in einem Betrag
gutzuschreiben. Kredit an Spielende ist untersagt.
Wie lange dauert es, bis ein Gewinn auf dem Bankkonto eintrifft, und wovon hängt die Frist ab?
Sie hängt am Betrag und am Weg. Bis CHF 1’000 landen Gewinne automatisch im Wallet; höhere Beträge
überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen, die Auszahlung von Guthaben
dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gehen höhere Gewinne auf die angegebene IBAN.
Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?
Die Rückzahlung ist der Einsatz mal die Quote. Bei CHF 10 Einsatz und Quote 2.10 ergibt das CHF 21, also
CHF 11 Nettogewinn, weil der Einsatz kein Gewinn ist. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten:
zwei Wetten zu je 1.80 ergeben 3.24 und damit CHF 32.40 aus CHF 10.
Ab welchem Betrag fällt auf einen Einzelgewinn die Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, 2025 bei CHF 1’070’400.
Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückholbar über die Steuererklärung. Der
kantonale Freibetrag weicht ab — daher «je nach Kanton»; Details klärt die kantonale Steuerverwaltung.
Welche Nachteile entstehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, auch wenn die Einzahlung klein ist?
Drei, und keiner hängt am Betrag: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, also kein Schutz durch
eine Spielsperre; kein Schweizer Rechtsschutz bei Streit um eine Auszahlung; und eine kantonale
Steuerpraxis, die ausländische Gewinne als steuerbares Einkommen behandelt. Die Domain kann zudem auf
die Sperrliste kommen.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
