Mobile Sportwetten: Wer in der Schweiz eine Bewilligung hat – und was der Rest kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Massgeblich ist die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht für bewilligte Schweizer Wettangebote sowie das Geldspielgesetz mit seinen Ausführungsbestimmungen; die Regelwerke der Veranstalterinnen wurden gegen deren eigene Spielregeln und Teilnahmebedingungen abgeglichen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Zuerst die unbequeme Zahl. In der Schweiz dürfen Sportwetten auf dem Handy von genau zwei Veranstalterinnen angeboten werden. Nicht zwei gut geführte unter vielen, nicht zwei mit den besten Quoten – zwei, und alles andere ist etwas anderes.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Bewilligung Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa Jouez Sport
MrXbet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
Wettigo keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
AmunRa keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
Betify keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) Sportwetten

Die Spalte «Bewilligung in der Schweiz» ist die einzige, in der sich die oberen zwei Zeilen von den unteren acht unterscheiden. Zwei Zeilen tragen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, acht tragen nichts dergleichen. Alles, was danach über Quoten, Mobilbedienung oder Auszahlung geschrieben steht, ist zweitrangig gegenüber dieser einen Zeile – sie entscheidet, welches Recht überhaupt gilt.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer die acht unteren markiert, markiert sie nicht als illegal für den Spielenden. Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Es ist die Veranstalterin, die ohne Schweizer Bewilligung handelt, und das ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Das ist der Grund, warum hier niemand zum Mitmachen aufgefordert wird. Beschrieben wird, was passiert – nicht, was sich lohnt.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK: die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt Casinos, und wer das verwechselt, landet bei der falschen Beschwerdestelle, wenn eine Auszahlung klemmt.

Und ein Punkt, der bei keinem Anbieter steht und trotzdem zählt: die Schweizer Behörden führen kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an nicht bewilligte Wettangebote blockieren. Wer dort Geld hinüberweist, überweist es ohne die Rückholmöglichkeit, die bei einem bewilligten Anbieter an dieselbe Stelle gebunden ist.

Ein Wort zu dem, worauf die Suchanfragen zielen. «Mobile wetten mit Bonus» ist die häufigste Formulierung, mit der Leserinnen und Leser hier ankommen. Bei den zwei Anbietern mit Bewilligung gibt es Gratisspielguthaben und Gratiswetten nicht nach Gutdünken: freiwillige Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist kein Verbot, aber es ist eine Menge Papier zwischen einer Marketingidee und einem Guthaben auf dem Spielerkonto – und der Grund, warum bewilligte Schweizer Angebote in diesem Feld deutlich ruhiger auftreten als die acht Zeilen darunter.

Was «mobile Sportwetten» in der Schweiz konkret heisst

Ein Smartphone ist im Schweizer Wettrecht kein eigener Rechtsraum. Die Bewilligung, das Mindestalter, die Limiten, der Ausschluss vom Rennen, an dem man selbst teilnimmt – nichts davon ändert sich, weil der Bildschirm kleiner ist. Was sich ändert, ist die Zurücklegung, die ein Klick früher hatte.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern die praktische Folge daraus, dass das Angebot geschlossen ist. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse – auf das Wetter, auf Politik oder auf eine Fernsehshow lässt sich bei einem bewilligten Anbieter nicht wetten. Und es gibt eine Liste: die Gespa führt autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer geschlossenen Liste (Fassung 09.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe nie. Ecken und Karten sucht man auf der Liste vergeblich, einen Esport-Bereich ebenfalls. Bei einem ausländischen Anbieter ist die Frage, was alles spielbar ist, eine ganz andere: seine Hausregeln, sein Programm, seine Entscheidung.

Ein Praxisbeispiel, das zeigt, wie weit die Bewilligung reicht. Wenn in einem Stadion ein Elfmeter gegeben wird, eine Rote Karte kommt oder der Videoschiedsrichter eingreift, kann Swisslos Sporttip Wetten mit der Quote 1.00 werten. Der Einsatz geht zurück, der Gewinn nicht. Wer kurz vor dem Entscheid noch schnell eine Livewette auf das nächste Tor durchgeklickt hat, hat in diesem Fall eine Wette ohne Ertrag abgeschlossen – die Wette zählt nach den Regeln des Veranstalters in spielentscheidenden Situationen als Quote 1.00, unabhängig davon, wie die Szene ausgeht.

Damit ist man schon mitten im Kern mobiler Sportwetten, und der heisst nicht Bonus, sondern Marge.

Wie eine Quote entsteht und was davon beim Buchmacher bleibt

Eine Quote ist der Preis für eine Chance. Wer sie liest, liest eine Zahl, die zwei Dinge gleichzeitig sagt: was ein gewonnener Einsatz zurückbringt und wie wenig Spielraum der Anbieter dem Feld gelassen hat.

Genommen wir ein Dreiwegspiel mit drei Quoten. Stehen am Ende 2.00 auf Sieg, 3.40 auf Remis und 3.80 auf Niederlage, dann gibt die Quotenschlüssel-Formel 1 ÷ (1/2.00 + 1/3.40 + 1/3.80) den Anteil zurück, der über alle drei Ergebnisse zusammen an die Wettenden ausgezahlt wird: das sind rund 92 Prozent. Die restlichen rund 8 Prozent sind die Marge des Anbieters – der Preis, den jeder einzelne Wettschein für das Betreiben des Marktes mitbezahlt. Wer diese Zahlen kennen will, rechnet selbst nach, denn sie stehen in keinem Wettprogramm.

Was daraus folgt, ist unbequem. Zwei Quoten aus zwei Programmen sind nie direkt vergleichbar, weil hinter jeder ein anderer Schlüssel steckt. Erst wenn man die ganze Dreiergruppe zusammen sieht, wird sichtbar, ob ein Anbieter 4 Prozent oder 9 Prozent für sich behält. Bei Sporttip, dem einzigen Schweizer Sportwettprodukt, dessen Regeln hier im Detail vorliegen, sind zu einzelnen Märkten keine Auszahlungsschlüssel ausgewiesen – der Vergleich der Mobiloberflächen bleibt bei den verbürgten Angaben zu Bedienung, Limiten und Auszahlung.

Eine ehrliche Nebenbemerkung zur Sorgfalt: die Aufsicht hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen gemacht. Bei diesen 200 Fällen wurde in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Für die Beurteilung, wie scharf der Jugendschutz in der Praxis greift, ist das eine wichtige Zahl – und sie zeigt, dass eine Bewilligung auf dem Papier nicht dasselbe ist wie eine Kontrolle, die immer funktioniert.

Und der belebteste Teil des Angebots gehört zur Bewilligung dazu. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn die Veranstalterin über eine Entscheidung verfügt, die sie zulässt; das Geldspielgesetz zwingt nicht auf einzelne Live-Märkte. Wer auf dem Handy wettet, wettet typischerweise live, und bei Livewetten tickt die Zeit anders: sie läuft, solange das Ereignis läuft, und die Wette gilt nach den Regeln unabhängig davon, ob das Spiel überhaupt übertragen wird.

Die Grenzen der Erlaubnis: nur zwei, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Zwei Kantonsgruppen, zwei Zuständigkeitsgebiete, und dazwischen eine Grenze, die härter ist als jede Landesgrenze.

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Wer in Solothurn wohnt, kann demnach bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist keine Bequemlichkeit der Anbieter, sondern der Zuschnitt der Bewilligung, und ein Umzug ist der einzige Weg, der daran etwas ändert.

Der Rahmen dahinter: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Wer ein solches Grossspiel veranstalten will, braucht zwei Dinge, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Nettogewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt der Blick auf die Zahlen: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Das ist die andere Seite der zwei Bewilligungen. Ein enger Markt mit zwei Anbietern erzeugt kein Quotenrennen, aber er erzeugt einen Verwendungszweck, der sich beziffern lässt. Ob einem das den fehlenden Preiswettbewerb wert ist, muss jede Leserin selbst entscheiden; verschweigen sollte man die Frage nicht.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach «weiteren Schweizer Anbietern» sucht, sucht nach etwas, das die Aufsicht nicht führt.

Und was die acht ausländischen Anbieter oben betrifft, ist eine Sache nicht relativierbar: eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; das erste Verzeichnis datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste es 671 Domains. Blockierte Domains sind allerdings in wenigen Stunden ersetzt – die Aufsicht spricht selbst von Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.

Das ist keine symmetrische Lage, und keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt das alles nicht – und ersetzt es durch nichts.

Registrierung: drei Hürden, die vor der ersten Wette stehen

Wer ein Swisslos-Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Praktisch heisst das: das Foto des Ausweises ist kein Formfehler, den man später nachreicht, sondern der Vorgang selbst. Die Prüfung gegen Adressdatenbanken ist der Punkt, an dem eine Zweitregistrierung auffliegt. Wer sich mit einer zweiten Identität ein zweites Konto bauen wollte, um eine selbst gesetzte Limite zu umgehen, stösst hier auf eine Wand, die nicht vom Goodwill des Anbieters abhängt. Dafür ist die Prüfung da.

Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist keine Kulanz, sondern Vorgabe (Art. 47 bis 52 VGS). Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt diese Prüfung entweder weg oder sie folgt dessen eigenen Regeln – und mit ihr fällt der Mechanismus weg, der die selbst gesetzte Limite überhaupt durchsetzbar macht.

Verlustlimiten, Spielsperre und der Preis der eigenen Regeln

Das ist der Abschnitt, den man beim Anbietervergleich zuletzt liest und zuerst braucht.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Was diese 72 Stunden kosten, merkt man erst, wenn man sie braucht. Wer an einem guten Abend die Limite nach oben setzen möchte und sie in derselben Sitzung wirksam haben will, hat sich verrechnet: die Sperre gilt. Das ist der einzige Teil des Schweizer Modells, der ohne Aufsicht funktioniert, weil er die Entscheidung zeitlich von der Stimmung trennt, in der sie getroffen wird. Lies den Absatz noch einmal, wenn du gerade an deinem Konto sitzt und die Zahl zu klein findest.

Dass die Limiten nicht vom Staat, sondern von den Spielenden kommen, ist Absicht. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie in der Diskussion ständig durcheinandergeht: der Deckel ist der eigene, die Vorschrift ist, dass es einen geben muss.

Dann die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer also bei Sporttip dauerhaft gesperrt ist, ist es im Casino in Montana gleich mit. Das ist der eigentliche Wert des Registers: es gibt kein Nachbartor.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen betrifft die Spielsperre überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, und sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt (Art. 80 bis 82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer unter 18 ist, wird online nicht zugelassen (Art. 72 BGS); Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Zwei Dinge aus diesem Abschnitt müssen an dieser Stelle vollständig stehen, weil sie später nur noch gestreift werden. Erstens: eine Spielsperre ist nichts, wovon man sich am Telefon befreien lässt. Zweitens: kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne heisst kein Anspruch – wer gesperrt weiterspielt, steht nicht nur ohne Gewinn da, sondern auch ohne Einsatz.

Und der Handy-Aspekt, der diesen ganzen Abschnitt zu einem eigenen macht. Die Bedienung per Touchscreen, eine kleine Anzeige und schnelle Mitteilungen senken die Hemmschwelle. Nicht moralisch, sondern mechanisch: der Weg von «ich schaue kurz» zu «ich setze schnell» ist auf einem Telefon kürzer, und in einem Fenster, das während der Arbeit offen liegt, sieht es niemand. Deshalb zählen auf dem Smartphone genau drei Dinge – Limiten, Pausen und ein klares Budget – und deshalb sind sie nicht der Anhang am Ende des Textes.

Ein letzter Punkt, der viele überrascht. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Wer ein solches Guthaben gewinnt und es sich auszahlen lassen will, wird es nicht los – es bleibt Spielguthaben.

Einzahlen, Auszahlen, und was dazwischen hängt

Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auf der Gegenseite: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Hier rechnet sich eine Limite zweimal, einmal beim Spielen und einmal beim Auszahlen: wer 3 Prozent von CHF 500 abzieht, weil er den dritten Bezug desselben Jahres macht, hat CHF 500 im Spiel verloren, die nichts mit dem Markt zu tun haben – ein Eigenkostenfaktor, den man schwerer verdaut als jede Marge.

Kleine Gewinne laufen automatisch. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Und die Regel, die das ganze System zusammenhält: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und keine Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Es lässt sich nicht anonym einzahlen und unter Pseudonym kassieren.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entfällt diese Bindung mit der Bewilligung. Dort entscheiden die Hausregeln, auf welches Konto Geld geht und wann. Nicht das Papier, sondern die Überweisung ist der Moment, in dem man das merkt.

Wettschein, Quote und Auszahlung: die Regeln einer Sporttip-Wette im Detail

Wer Kartoffeln kauft, prüft die Waage. Beim Wettschein steht sie in den Teilnahmebedingungen, und es lohnt sich, sie vorher zu lesen statt hinterher.

Was eine Wette zurückbringt und wie gerundet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt also CHF 42 zurück. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Diese zweite Rundung ist keine Formalie. Sie arbeitet immer in eine Richtung, und über ein Jahr mit vielen kleinen Wetten ist sie der Anteil, über den niemand spricht, weil er unter einem Rappen liegt. Über tausend Wetten ist es immer noch kein Vermögen. Aber es ist ein weiterer Grund, warum die Zahl auf dem Bildschirm nicht die Zahl ist, die ankommt.

Bei Kombinationen multiplizieren sich nicht nur die Quoten, sondern auch die Fehlerquellen. Vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.80 ergeben eine Gesamtquote von rund 10.50 – und eine einzelne falsche Einschätzung macht aus dem ganzen Schein eine Niete. Das Produkt der Quoten wächst schneller als die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt, was jedem Kombiwettenden schon aufgefallen ist, der einmal nachgerechnet hat.

Mindest- und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Abstand zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist der eigentliche Befund. Ein Anbieter, der einen Einsatz ab einem Franken zulässt, macht ein Produkt für Gelegenheitswettende mit kleinem Budget; wer mit einem Franken anfängt, spielt Kombinationen für ein paar Franken und ist von jeder Bonusbedingung, die Umsatz verlangt, weiter entfernt als er denkt. CHF 10’000 für eine Systemwette sind dagegen eine andere Kategorie von Betrag, und der Satz, dass eine Wette darüber gar nicht erst angenommen wird, nimmt jedem die Illusion, man könne die eigene Limite per Sondergenehmigung umgehen.

Wer in einem System mehrere Kombinationen gleichzeitig abdeckt, muss wissen, was er da kauft. Nicht nur die Quoten multiplizieren sich, auch der Einsatz: eine Systemwette mit mehreren Reihen kostet das Vielfache des Einzelreiheneinsatzes. Wer CHF 10 je Reihe setzt und nicht weiss, wie viele Reihen entstehen, erlebt beim Blick auf die Abrechnung eine unangenehme Überraschung.

Und was passiert, wenn nichts passiert? Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.

Die Quote 1.00 in einer Kombination ist ein stiller Schaden. Sie rettet den Schein, aber sie drückt die Gesamtquote auf das Niveau der verbleibenden Voraussagen – wer eine Zehnerkombination auf ein abgesagtes Spiel gesetzt hat, hat danach eine Neunerkombination. Und die 48 Stunden laufen ab dem ursprünglichen Beginn, nicht ab der Absage.

Dazu eine Frist, die man kennen muss, weil sie einseitig ist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die in keine Erfolgsmeldung passen und trotzdem über einen vierstelligen Betrag entscheiden können.

Livewette, Cash-Out und der Kombiboost

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Aber nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist das Muster eines Ausstiegs, der etwas kostet – jedes Mal. Der Betrag liegt unter dem, was der Schein bei Ausgang noch wert wäre, und er bewegt sich mit dem Spiel. Wer den Cash-Out für eine Versicherung hält, hat den Anbieter sagen hören, was er sagt, und nicht, was er tut: die Differenz ist der Preis der Ausstiegsoption, und sie wird vom Anbieter bemessen. Ohne Teilauszahlung gibt es zudem nur ganz oder gar nicht.

Der Kombiboost hat einen Haken, der auf dem Handy schnell untergeht. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel ist elegant und unerbittlich. Von vier auf fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der prozentuale Bonus, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn aufgehen, sinkt nicht linear, sondern fällt davon. Für die zwei zusätzlichen Prozentpunkte zwischen vier und sieben Voraussagen muss man drei weitere korrekte Tipps liefern, und die Quote von 1.50 ist eine Untergrenze, die jede sichere Auswahl ausschliesst. Der Boost ist eine Wette auf die eigene Kombination, verpackt als Geschenk.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Satz ist ein Fussangel, der Geld kostet. Wer einen Quotenboost auf eine Einzelwette gesetzt hat und dann den Cash-Out zieht, weil die Partie kippt, verliert die Erhöhung – und merkt es vielleicht erst auf der Abrechnung. Die Erhöhung hängt ausserdem an der Quote 1.50 nicht, aber an der Bedingung, dass man den Schein auslaufen lässt. Und wer eine Kombination baut, in der zwei Voraussagen vom selben Spiel abhängen, braucht die Bet-Builder-Funktion: nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein korrekter Kombischein, der wegen einer falsch angelegten Kombination nachträglich auseinanderfällt, ist genau der Fall, für den man die Regeln liest, bevor man setzt.

Und wer mit der Wirkung rechnet, die eine Wette auf ein Geschehen hat, über das er selbst entscheidet, ist hier falsch: wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Anbieter im Einzelnen

Zehn Zeilen, zwei Kategorien, und eine Regel für die zweite: beschrieben wird, nie beworben. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht.

Swisslos Sporttip: das grösste Wettangebot im Land – und die strengsten Regeln

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App auf iOS und Android abgeben. Die App kann mehr als der Browser: in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer kein Konto mit Online-Limitenverwaltung einrichten will oder mangels Wohnsitz in einem Vertragskanton gar nicht kann, hält damit einen Ausweg in der Hand – der QR-Code ist die Brücke zwischen dem Bildschirm und dem Schalter, und er ist ein Alleinstellungsmerkmal, das in keiner Anbieterwerbung auftaucht.

Beim Preis bewegt sich das Produkt in einem engen Rahmen. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 für Systemwetten. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ändern. Die Marge selbst bleibt für die einzelnen Märkte ungerechnet: die Teilnahmebedingungen weisen für die regulären Märkte keine Auszahlungsschlüssel aus.

Der Spielerschutz ist die Seite, auf der Sporttip ernsthaft schwer zu schlagen ist. Es ist die einzige Marke unter den zehn, deren Limiten-, Sperr- und Auszahlungsregeln hier vollständig aus den eigenen Bedingungen belegt sind: Verlustlimiten vor der ersten Wette, eine 72-Stunden-Wartezeit für jede Erhöhung, eine produktbezogene Selbstsperre bis 180 Tage, die unbefristete Eintragung ins schweizweite Register mit Wirkung bis ins Casino, Einzahlungsgrenzen von CHF 20 bis CHF 9’999 Guthaben, Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto des Kontoinhabers.

Was das Produkt kostet, ist damit vollständig nachvollziehbar und an einer Stelle unangenehm: die dritte Auszahlung pro Jahr kann 3 Prozent Kommission kosten, und Gratisspielguthaben sind kein Geld. Der QR-Code bleibt der beste Einzelgriff unter den zehn Angeboten.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, andere sechs Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage und die Aufsicht sind dieselben wie bei Sporttip: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Die Teilnahme ist kantonal gebunden. Wer im Wallis, in Genf, in der Waadt, in Neuenburg, in Freiburg oder im Jura wohnt, hat eine Veranstalterin; wer in Zürich wohnt, hat diese Veranstalterin nicht. Für einen mobilen Nutzer ist das die praktischste Eigenschaft des ganzen Systems: der Wohnsitz entscheidet, welche App überhaupt installierbar ist.

Bemerkenswert ist die Zahl der Verkaufsstellen. 2’350 in sechs Kantonen ist ein Netz, das deutlich dichter ist als das Angebot, das eine App allein abdeckt. Wer die Wette lieber am Schalter aufgibt und trotzdem mobil vorbereiten will, findet hier dieselbe Kombination aus Bildschirm und Verkaufsstelle, wie sie Sporttip mit dem QR-Code anbietet – mit dem Unterschied, dass die Westschweiz über die Zahl der Standorte verfügt.

Wettangebot, Limitenregeln und Auszahlungsmodalitäten im Detail sind hier nicht auf demselben Stand belegt wie bei der Schwestermarke aus Basel. Bei der Bewilligung, der Aufsicht und der Wirkung des Sperrregisters lässt sich das als Fehlen von Information lesen; die beiden Veranstalterinnen unterstehen demselben Gesetz. Wer die Marke ernsthaft in Betracht zieht, liest die Teilnahmebedingungen, bevor er das erste Mal einzahlt – nicht nach dem ersten Gewinn, der nicht ankommt.

MrXbet, Wettigo, Pribet, HighFlyBet, Boomerang Bet, AmunRa, Betify und Funbet: acht ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Marken teilen sich einen Status, und deshalb steht hier ein Absatz für sie und nicht acht Absätze.

Keine von ihnen hält eine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Vermutung, sondern die Folge daraus, dass nach interkantonalem Recht nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Staat – sie hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Prüfen lässt sich das, indem man die Gespa-Liste der bewilligten Veranstalterinnen aufruft: dort stehen zwei, und keine der acht.

Registrierungs- und Kontoangaben sind zu allen acht Marken nicht nachgewiesen. Was hier also zu jedem einzelnen dieser Anbieter steht, ist das, was über alle acht belegt ist: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa. Was nicht belegt ist – Registrierung, Zahlungsarten, Quoten, Auszahlungszeiten, Limiten – bleibt offen und wird hier keinem der acht zugeschrieben, auch nicht dem, dessen Name danach klingt.

Was das Fehlen der Bewilligung konkret kostet, ist die Summe von einem halben Dutzend Punkten, und jeder hat einen Preis:

Die Bindung an das Schweizer Sperrregister entfällt, es gibt also keine Möglichkeit, über die Selbstsperre an anderer Stelle mitgesperrt zu werden. Ist die Anmeldung einmal bezahlt, gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Verzögerung oder Ablehnung bei der Auszahlung entsteht. Ein Anbieter ohne Bewilligung hat auch keine Verpflichtung, sich an die Schweizer Auszahlungspflicht auf ein Konto des Kontoinhabers zu halten – er ist nur an seine eigenen Regeln gebunden. Und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden: das erste Verzeichnis datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste es 671 Domains.

Ob und unter welcher Bewilligung eine dieser acht Marken überhaupt tätig ist, ist nicht nachgewiesen. Damit bleibt es bei dem, was gilt: keine Schweizer Bewilligung.

Eine Warnung zum Schluss, die sich keiner der acht anlasten lässt, sondern die Seite selbst betrifft: eine Liste wie diese ist keine Empfehlung. Sie zeigt, was passiert, wenn man auf einen ausländischen Anbieter setzt, und sie zeigt, was passiert, wenn man auf einen Schweizer setzt. Das eine ist nicht automatisch die sichere Wahl, das andere nicht automatisch die schlechtere Quote.

Wie sich die drei Kategorien unterscheiden – die Kriterien hinter der Rangfolge

Eine Rangfolge, die sich nach Werbeversprechen richtet, ist keine Rangfolge. Diese hier steht auf fünf Kriterien, und es lohnt sich, sie offen zu legen, weil man damit jeden Anbieter selbst prüfen kann.

Das erste und schwerste Kriterium ist die Bewilligung. Es ist das einzige, bei dem es keine Abstufung gibt: entweder eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS oder nichts davon. Alles andere – Quote, App, Bonus – ist Verhandlungssache; die Bewilligung ist eine Tatsache.

Das zweite ist das Wettangebot. Bei den bewilligten Veranstalterinnen ist es eine geschlossene Liste autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und diese Liste ist erkennbar ein Ausschnitt. Wer auf Ecken, Karten oder Esport setzt, findet auf der Liste nichts davon; wer auf eine Frauenmeisterschaft setzt, findet sie nur, wenn sie aufgeführt ist. Für einen mobilen Nutzer heisst das: ein dünnes Programm ist hier kein Qualitätsmangel, sondern die Rechtsfolge eines bewilligten Angebots.

Das dritte ist der Einsatzrahmen: Mindest- und Höchsteinsatz, Limiten für Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, und die Frage, wer sie ändern kann. Sporttip liegt bei CHF 1 bis CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 und behält sich Änderungen vor. Das ist ein weites Band für kleine Einsätze und ein enges für grosse. Wer mit kleinen Beträgen einsteigen will, findet hier passende Bedingungen; wer von einem hohen Einsatz lebt, stösst bei CHF 1’000 für eine Einzelwette auf eine Grenze, die keine Kopfschmerzmittel gegen den Ärger mit einer Systemwette hilft.

Das vierte ist die Auszahlung. Zwei kostenlose Auszahlungen in 365 Tagen und danach möglicherweise 3 Prozent Kommission, Auszahlung nur auf ein Konto des Kontoinhabers, kleine Gewinne automatisch aufs Wallet, Beträge über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto.

Das fünfte ist die Bedienung. Eine App mit QR-Code-Brücke zur Verkaufsstelle, eine Handy-Oberfläche, die im laufenden Spiel funktioniert. Bei den bewilligten Veranstalterinnen ist die Auswahl hier so klein, dass man nicht lange vergleicht.

Steuern: wann eine Wette steuerfrei bleibt und wann nicht

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb steht hier keine einzelne Kantonszahl.

Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; diese wird zurückgeholt, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Die praktische Folge für den normalen Fall ist harmlos: ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Die Schwelle liegt nicht im Bereich eines einzelnen Wettscheins.

Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist an dieser Stelle grösser als beim Thema Auszahlung. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keine Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings als volles steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt und in seinem Dorf bei acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung spielt, muss unter Umständen Steuern auf einen Gewinn zahlen, der bei einem bewilligten Schweizer Anbieter unter der Freigrenze gar nicht aufgefallen wäre.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer das Gegenteil gehört hat, kann es getrost vergessen: besteuert werden Gewinne, nicht Einsätze, und an dieser Stelle ist die Aussage so klar wie selten.

Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer wissen will, wie sein Kanton einen bestimmten Gewinn behandelt, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Warum die Sperrliste eine laufende Anstrengung ist und keine Mauer

Die Gespa veröffentlicht ein Verzeichnis ausländischer Domains, das Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Das erste Verzeichnis datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste es 671 Domains. Die Aufsicht spricht selbst von Domain-Hopping und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Blockierte Domains sind in wenigen Stunden ersetzt.

Diese Zahl ist der ehrlichste Bestandteil des ganzen Schweizer Modells, weil sie zeigt, was ein DNS-Block leistet und was nicht. 671 Domains klingen nach einem breiten Wall. Aber wenn eine Domain in Stunden ersetzt ist, ist die Blockade eine Mühe, die der Anbieter mit jeder neuen Domain neu bezahlt, und keine Grenze, an der ein entschlossener Nutzer stehen bleibt. Wer eine gesperrte Domain aufruft und in einem neuen Adressfeld landet, hat die Blockade umgangen, ohne etwas zu umgehen – die Aufsicht nennt das selbst so.

Es gibt, und das ist der zweite ehrliche Punkt, keine blockierte Zahlungsstrecke. Banken und Kartenherausgeber blockieren nach Schweizer Recht Zahlungen an nicht bewilligte Wettangebote nicht. Wer überzeugt ist, dass seine Bank ihn schon bremsen wird, verlässt sich auf etwas, das es hier nicht gibt. Das ist die Lücke, die keine Domainliste schliesst.

Und die dritte: die Verwechslung von Bewilligung und Registrierung. Bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen wird das Konto an eine verifizierte Identität und an einen Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fällt beides weg. Eine selbst gesetzte Limite ist genau so viel wert wie der Mechanismus, der sie durchsetzt.

Häufig gestellte Fragen

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Handy anbieten?

Nur zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – entfaltet hier keine Wirkung. Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 auf Quote 2.10 bringt also CHF 42 zurück.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. «Je nach Kanton» heisst: der kantonale Freibetrag weicht vom Bundeswert ab, deshalb gilt keine einheitliche Zahl.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»