Über uns – mobilzahlungwetten
Die Redaktion von mobilzahlungwetten beschäftigt sich mit der Frage, wie Geld zu einem Wettanbieter und wieder zurück gelangt: Apple Pay, TWINT, Karte oder E-Wallet, mit Mindesteinzahlung und Auszahlungsdauer. Sie nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und verspricht keine Gewinne, denn eine sichere Wette gibt es nicht.
Prüfung der Bewilligung
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen Online-Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide unter Aufsicht der Gespa. Jeder andere Buchmacher trägt in den Vergleichen den klaren Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändern daran nichts. Ob eine Domain gesperrt ist, zeigt die Sperrliste der Gespa. Die Bewertung bleibt nüchtern: Ohne Bewilligung fehlen Schweizer Spielsperre und Aufsicht, und Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen steuerbar, ohne dass ein Anbieter damit von vornherein unseriös wäre.
Umgang mit Quellen
Angaben zu Zahlungswegen und Veranstaltern stammen aus Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum der Anbieter; rechtliche Angaben aus Gesetzestexten sowie aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Gebühren, Limiten und Aktionen ändern sich schnell, darum steht bei jeder Zahl, wann und wo sie so galt. Reichen die Quellen nicht, wird der Sachverhalt beschrieben, statt eine Zahl zu erfinden.
An wen sich die Seite richtet
Gemeint sind volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz, denn Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- oder Steuerberatung ersetzen die Inhalte nicht. Wer feststellt, dass das Wetten mehr Platz einnimmt als vorgesehen, findet vertrauliche Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
