Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei? Die Antwort hängt an drei Grössen
Ladevorgang...
Die meisten Wettenden in der Schweiz werden nie in die Nähe der Steuerfrage kommen. Wer einen
Fünfer auf eine Kombiwette setzt und mit CHF 62 zurückkommt, hat ein steuerfreies Ergebnis erzielt —
nicht weil er Glück hatte, sondern weil unterhalb des Steuerfreibetrags gar keine Steuer entsteht.
Zwischen «steuerfrei» und «steuerfrei» liegt allerdings ein Unterschied, den die Werbung nicht
kennt: Der eine Gewinn ist es, weil der Veranstalter eine Schweizer Bewilligung hat. Der andere ist
es nur so lange, bis das kantonale Steueramt anderer Meinung ist.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen
der Gespa und der ESTV geprüft.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Wer in der Schweiz im Internet auf ein Fussballspiel wetten will, trifft auf eine Auswahl, die
kleiner ist, als das Angebot an Werbebannern vermuten lässt. Zugelassen sind genau zwei
Veranstalter. Alles andere kommt aus dem Ausland, ohne Bewilligung, und damit auch ohne jede
Schweizer Aufsicht über das Spielerkonto, die Auszahlung oder den Streitfall.

Die folgende Übersicht ordnet beide Gruppen nach dem Merkmal, an dem in der Schweiz alles hängt:
dem bewilligungsrechtlichen Status. Die Spalte «Bewilligung» unterscheidet die zwei konzessionierten
Veranstalter von den acht ausländischen Plattformen; die Spalte «Veranstalter / gemeldete Lizenz»
nennt das Unternehmen hinter dem Angebot.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz gemeldet, für die Schweiz ohne Wirkung |
Die Spalte mit den ausländischen Lizenzen sagt weniger, als sie auf den ersten Blick verspricht. Eine
Genehmigung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; Art. 4 BGS
bindet die Bewilligung ausdrücklich an das Schweizer Gebiet. Für die Steuerfrage ist das kein
Nebenschauplatz, sondern der Angelpunkt: Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung, und wer keine
hat, kann sie auch nicht weitergeben.
Was die Rangfolge hier nicht ist: eine Qualitätsrangliste der Wetten selbst. Die Reihenfolge folgt
der rechtlichen Stellung, nicht der Quote. Wer die beiden bewilligten Veranstalter mit den
ausländischen Plattformen vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Rechtsräume, und daraus folgen
unterschiedliche Rechte, unterschiedliche Limiten und unterschiedliche Steuerfolgen.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit
Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale
Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und sie ist neben
der Loterie Romande eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht überhaupt
zulässt. Wer hier spielt, spielt bei einem Betrieb unter Aufsicht der Gespa, mit einer Bewilligung,
die im Verlauf dieser Seite noch mehrfach zum Thema wird.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ,
TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für ein Online-Konto
heisst das: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Gebiet, mindestens 18 Jahre, keine
bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem
hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.
Der Einsatzrahmen ist eng gesteckt und für den steuerlichen Zusammenhang wichtiger, als er aussieht.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine
Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese
Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht
angenommen.
Diese Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist die Zahl, die den Steuerfreibetrag für die meisten
Spielenden zu einer theoretischen Grösse macht. Wer pro Einzelwette höchstens vierstellig setzen
kann und keine Wetten über dieser Grenze annimmt, wird einen einzelnen Gewinn von über einer
Million Franken nicht über dieses Produkt erzielen. Die Steuerfrage stellt sich damit vor allem für
Systemwetten und für Spielende, die mehrere Wege nebeneinander nutzen.
Ein Rechtsstreit um einen Gewinn bleibt ein Streit mit einem Schweizer Unternehmen unter Schweizer
Aufsicht. Das ist der praktische Unterschied, den die Rechtsstellung auf dieser Seite macht, und er
ist greifbarer als jede Quote.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone
Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Kontaktadresse ist Avenue de
Provence 14, 1001 Lausanne. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz und 221
Mitarbeitende — die Verkaufsstellen sind in der Romandie der Weg, auf dem ein grosser Teil der
Wetten überhaupt abgeschlossen wird.
Rechtlich unterscheidet sich Jouez Sport nicht von Sporttip: gleiche Bewilligungsart, gleiche
Aufsicht, gleicher Ausschluss jeder ausländischen Lizenz als Grundlage. Unterschiedlich ist das
Gebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus. Wer in Zürich wohnt, kann
in der Deutschschweiz spielen und nicht in der Westschweiz, wer in Genf wohnt umgekehrt. Die beiden
Veranstalter sind keine Konkurrenten um dieselben Spielenden, sondern Gebietskörperschaften mit
einem jeweils eigenen Publikum.
Diese Aufteilung hat für die Steuerfrage eine Konsequenz, die leicht übersehen wird. Der
Steuerfreibetrag, um den es im Abschnitt zu den Steuerfragen geht, wird bei der direkten Bundessteuer zentral
festgelegt, bei den Staats- und Gemeindesteuern dagegen vom Wohnsitzkanton. Zwei Spielende mit
identischem Gewinn können je nach Kanton unterschiedlich viel steuerbaren Anteil haben.
Wettende in der Westschweiz haben über Jouez Sport Zugang zu einem Produkt mit Schweizer Bewilligung
und einem Verkaufsstellennetz, das älter ist als das Online-Wetten selbst. Für die Steuerfreiheit
ist das entscheidend: Die Bewilligung des Veranstalters ist die Voraussetzung dafür, dass ein
Gewinn überhaupt unter die Grossspielregel fällt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat diese
Voraussetzung, ohne etwas dafür tun zu müssen.
Was die acht ausländischen Plattformen eint
Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC.Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet stehen hier aus einem
einzigen Grund: Schweizer Spielende treffen sie. Rechnerisch sind es acht Marken mit demselben
Status und ohne die Möglichkeit, sich über diesen Status zu unterscheiden.
Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine
Wirkung. Keine ist an das schweizerische Sperrregister angebunden, was bedeutet, dass eine
schweizweit eingetragene Spielsperre hier nicht greift. Für Streitigkeiten gibt es keinen Schweizer
Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer
Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert werden.
Die Steuerfolge ist der Punkt, an dem diese acht Marken nicht mehr gleich aussehen, sondern nur noch
gleich aussehen wollen. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der
Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig
sind. Gleichzeitig behandelt die Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen
Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als
steuerbares Einkommen.
Es gibt also die Variante, in der ein Gewinn im Ausland steuerfrei bleibt, und die Variante, in der
dieselbe Art Gewinn vollständig dem Einkommen zugerechnet wird. Welche gilt, entscheidet der
Wohnsitzkanton, und für die acht Plattformen liegen die nötigen Angaben für eine Einordnung nach
Schweizer Massstab nicht vor.
Für die Steuerfrage lautet die ehrliche Antwort deshalb: Bei diesen acht ist der Gewinn nicht
deshalb steuerfrei, weil eine Regel es sagen würde, sondern weil niemand hingeschaut hat. Wer hier
gewinnt, sollte vor der Auszahlung wissen, was er deklariert. Wem das zu unsicher ist, für den
bleiben die in der Übersicht zu Beginn aufgeführten bewilligten Anbieter.
Weniger Auswahl, dafür keine Steuerfrage
Die Auswahl in der Schweiz ist klein. Wer die beiden Bewilligungen zusammenzählt, kommt auf zwei
Veranstalter, und das ist keine Marktlücke, die jemand übersehen hätte, sondern die Zahl, auf die
sich die Kantone im Geldspielkonkordat verständigt haben.
Auf der Habenseite steht etwas, das sich nicht quotieren lässt: ein Veranstalter mit Bewilligung
zieht bei einem grossen Gewinn die Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis
aus. Der Vorgang ist geregelt, der Ausweis existiert, und die Rückforderung folgt dem ordentlichen
Weg. Wer im Ausland gewinnt, hat diesen Weg nicht, und die Frage, ob überhaupt eine Steuer anfällt,
stellt sich dort erst in der Steuererklärung.
Das ist der Handel, den die Rechtsstellung mit sich bringt: eingeschränkte Auswahl gegen einen
Gewinn, dessen steuerliche Behandlung von Anfang an feststeht.
Der Freibetrag ist nicht erfunden, sondern indexiert
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus
Grossspielen betrug CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023,
CHF 1’056’600 im Jahr 2024 und CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt
er CHF 1’071’000.
Diese Reihe ist keine willkürliche Anpassung, sondern der Ausgleich der kalten Progression, und er
erfolgt jährlich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der
Steuerperiode, auf der Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Der Freibetrag wird also
nicht beschlossen, sondern errechnet.
Für den praktischen Umgang mit der Zahl bedeutet das zweierlei. Ein Gewinn oberhalb des Freibetrags
wird nur mit dem Teil darüber steuerbar, nicht mit dem ganzen Betrag. Ein Gewinn von CHF 1’200’000
lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar; bei einem Gewinn von
CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind es CHF 50’000. Die Grenze schneidet einen
Gewinn in zwei Teile, sie qualifiziert ihn nicht als Ganzes.
Und sie wandert. Wer heute eine Million gewinnt, liegt knapp unter der Grenze für 2026. Wer sie in
fünf Jahren gewinnt, liegt etwas weiter darunter. Das ist für den Leser dieser Seite kein Detail,
sondern die einzige Zahl, bei der sich ein Blick auf das Jahr lohnt, in dem der Gewinn angefallen
ist.
Verrechnungssteuer: 35 % auf den Teil darüber
Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von
35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus.
Bemessungsgrundlage ist nicht der Gewinn, sondern der verrechnungssteuerpflichtige Anteil.
Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird
zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag
gestellt wird. Der Abzug ist also keine Steuer, sondern zunächst ein Vorschuss an den Bund, und
wer den Gewinn in der Steuererklärung verschweigt, verliert ihn.
Warum «je nach Kanton» die richtige Antwort ist
Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für
die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000,
CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio.
Der Kanton Thurgau nennt für die Staats- und Gemeindesteuern einen Freibetrag von CHF 1’000’000,
während er bei der direkten Bundessteuer 2026 bei CHF 1’071’000 liegt. Zwei Steuern, zwei Grenzen,
derselbe Gewinn.
Wer eine einzelne Zahl für «den Schweizer Freibetrag» sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Die
belastbare Auskunft kommt von der kantonalen Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons, und sie kommt
nur für ein konkretes Jahr.
Was die übliche Wette mit der Grenze zu tun hat
Ein Freibetrag von über einer Million Franken klingt nach einer Regel für andere Leute. Das ist er
auch. Ein einzelner Gewinn aus einer Sportwette in dieser Höhe ist bei den Einsatzgrenzen, die der
bewilligte Veranstalter setzt, kein realer Fall.
Relevant wird die Grenze in zwei Konstellationen: bei einer Systemwette mit hohem Einsatz und
entsprechender Auszahlung, und bei einer Serie von Gewinnen, die einzeln unter der Grenze liegen.
Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn. Wer ihn mehrfach knapp unterschreitet, hat mehrere
steuerfreie Gewinne, nicht einen steuerbaren.
Ein Rechenbeispiel mit CHF 100
Setzt jemand CHF 100 auf eine Einzelwette zu Quote 2.00, beträgt der Rückfluss im Gewinnfall
CHF 200 und der Nettoertrag CHF 100. Das ist ein Beispiel für die Mechanik, keine zitierte Quote
eines Anbieters.
Für die Steuerfrage zählt bei einer bewilligten Veranstalterin nur der Nettoertrag, und er liegt
weit unter CHF 1’071’000. Es entsteht weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Der volle
Betrag von CHF 200 wird ausbezahlt.
Der Abstand zwischen diesem Beispiel und der Grenze lässt sich in einer Grössenordnung benennen:
Für einen steuerbaren Anteil müsste ein einzelner Gewinn den Freibetrag von CHF 1’071’000
überschreiten, und die Steuer entsteht dann nur auf dem Teil darüber. Bei einem einzelnen Gewinn von
CHF 1’200’000 wären CHF 129’000 über dem Freibetrag steuerbar, und Swisslos würde davon 35 %,
nämlich CHF 45’150, als Verrechnungssteuer zurückbehalten. Diese beiden Zahlen hängen an der
Annahme, dass es sich um einen einzelnen Gewinn handelt und der Freibetrag für das Jahr 2026 gilt;
bei mehreren Gewinnen oder einem anderen Jahr verschiebt sich der Betrag mit dem Freibetrag.
Vom Einsatz über die Limite bis zum Ausweis: der Weg eines Gewinns
Der Weg vom Wettschein zur Auszahlung hat bei einem bewilligten Veranstalter feste Stationen, und an
jeder davon entscheidet sich etwas, das später in der Steuererklärung wieder auftaucht.
Zuerst die Identifikation. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre
sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen,
und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis
ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Spielerkonto auf einen fremden Namen ist damit
nicht möglich, und für die Steuerfrage ist das von Belang: Der Gewinn ist einer Person zuordenbar,
und ein Steueramt kann ihn dort finden.
Dann der Einsatz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1,
der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine
Systemwette. Ein Einsatz unter der Limite ist möglich, einer darüber wird nicht angenommen. Wer mit
grossen Beträgen arbeiten will, landet bei der Systemwette, und das ist auch der Weg, auf dem ein
einzelner Gewinn in die Nähe des Freibetrags kommt.
Dann die Abwicklung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen der
kontohabenden Person ausbezahlt, und Kredite an Spielende sind nicht zulässig. Anonyme oder
Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer eine Auszahlung an eine
andere Person wünscht, findet dafür keinen Weg.
Am Ende steht bei einem grossen Gewinn der Verrechnungssteuerausweis. Der kommt nicht auf Wunsch,
sondern von Amtes wegen, und er ist das Papier, mit dem die Rückforderung läuft.
Was der Einsatz bei der Steuer wert ist
Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 in der
Steuerperiode 2023 beziehungsweise CHF 5’300 im Jahr 2024, und höchstens bis zum Betrag der im
gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer
abgezogen werden, nach Art. 33 Abs. 4 DBG. Für 2025 beträgt der Einsatzabzug bei der direkten
Bundessteuer für Lotterien und Grossspiele höchstens CHF 5’400.
Im Kanton Thurgau gilt bei den Staats- und Gemeindesteuern stattdessen pauschal 5 % je steuerbarem
Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Der Einsatzabzug ist die einzige Stelle, an der die Einsätze in der Steuererklärung noch vorkommen.
Er greift erst, wenn überhaupt ein steuerbarer Gewinn vorliegt, ist also nicht der Hebel, mit dem
sich eine Steuerfreiheit herstellt. Und er ist gedeckelt: Bei einem steuerbaren Anteil von
CHF 129’000 über dem Freibetrag wären die tatsächlichen Einsätze um ein Vielfaches höher als der
Höchstbetrag von CHF 5’400, sodass nur diese Obergrenze wirkt.
Wann der Gewinn zu deklarieren ist
Ein steuerfreier Gewinn muss nicht deklariert werden, weil er kein Einkommen ist. Ein Gewinn über
dem Freibetrag muss deklariert werden, weil nur so die zurückbehaltene Verrechnungssteuer
zurückkommt. Die beiden Sätze sagen nichts Widersprüchliches; sie betreffen verschiedene Beträge.
Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und
Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung
oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV.
Das ist keine Formalie. Wer den Gewinn nicht deklariert, weil er ihn für steuerfrei hält, und
gleichzeitig die zurückbehaltene Verrechnungssteuer zurückfordert, gerät in zwei Verfahren
gleichzeitig.
Die Steuerfreiheit hängt an der Bewilligung, und die Bewilligung an der Gespa
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am
- Januar 2019 in Kraft trat und in Art. 3 lit. c und e geregelt ist. Beaufsichtigt werden sie von
der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das
Geldspielkonkordat ist; nicht von der ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel
nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der
Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die
Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine
weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Umweg über das Ausland kostet mehr als die Quote
Ein Steuersatz von 35 % auf einen Anteil klingt nach einem Argument. Das Argument hält nur, solange
man den Rest weglässt.
Ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: keine Anbindung an das
schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine
Auszahlung. Bei Spielkonflikten fehlt jede Stelle, an die sich ein Spielender in der Schweiz
wenden könnte.
Und der Gewinn, der angeblich steuerfrei bleibt, bleibt es nur, solange der Wohnsitzkanton ihn
nicht anders beurteilt. Wer den Steuervorteil als Rechengrösse einsetzt, setzt ihn gegen einen
Verlust an Rechten und gegen ein steuerliches Risiko, dessen Eintritt er nicht steuert.
Nicht bewilligte Angebote: was passiert und was nicht
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Sie kann mit bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit
bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft.
Das ist die eine Hälfte der Antwort. Die andere Hälfte ist unangenehmer, weil sie die Spielenden
trifft: Die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter beschlagnahmt und
eingezogen werden. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter gewinnt, hat eine Forderung, die in
einem solchen Verfahren untergehen kann.
Die Sperrliste der Gespa ist der Versuch, den Zugang zu schliessen. Die erste Liste wurde am
- September 2019 veröffentlicht, am Ende des Jahres 2025 waren 671 Domains eingetragen. Blockierte
Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und
bezeichnet in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste.
Eine Sperrliste ist ein Hindernis, keine Wand. Sie ist der Grund, warum die acht Plattformen auf
dieser Seite erreichbar bleiben, und zugleich der Grund, warum ihre Erreichbarkeit nichts über ihre
Stellung in der Schweiz aussagt.
Eine Schweizer Lizenz gilt nicht über die Grenze
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Diese
Regel klingt formal und ist in der Praxis eine der folgenreichsten Normen im ganzen Geldspielrecht.
Sie sorgt dafür, dass es in der Schweiz keine Grauzone mit ausländischer Aufsicht gibt, sondern nur
zwei Zustände: bewilligt oder nicht.
Für einen Wettenden heisst das, dass eine im Ausland erworbene Genehmigung keinen einzigen der
Schutzmechanismen mitbringt, die an die Schweizer Bewilligung geknüpft sind. Der Status ist ein
Etikett, und das Etikett fällt an der Grenze ab.
Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf
Worauf gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern in einer
geschlossenen Liste: der Aufstellung der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und
Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Die Liste erlaubt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn
sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem
internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie
zulässig. Corner- oder Kartenmärkte und eine Esport-Sektion führt die Liste nicht. Veranstaltungen,
an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die
entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt
das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters: Bei Sporttip umfasst
es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig und nicht garantiert für jeden Markt.
Diese Liste ist der eigentliche Unterschied zu den acht ausländischen Plattformen, und sie erklärt,
warum ein Vergleich der Quoten zwischen den beiden Gruppen wenig austrägt. Eine Randwette, die im
Ausland selbstverständlich ist, kann hier schlicht nicht angeboten werden — und das ist keine
Zurückhaltung des Veranstalters, sondern der Rahmen, in dem er arbeiten darf.
Zwei Ökonomien desselben Spiels
Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, nach Art. 106
Abs. 6 der Bundesverfassung; die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht nach Art. 107
Abs. 1 Bst. d BGS, der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Vom Reingewinn aus den übrigen Spielen
ohne Lose werden nach der IKV 2020 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und 50 % nach Spieleinsätzen
auf die Vereinbarungskantone verteilt.
Die Grössenordnung ist beträchtlich. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.:
CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für
Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach
CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Der Rückgang der Sportwetten-Erträge um CHF 13 Mio. innerhalb eines Jahres ist die interessanteste
Zahl auf dieser Seite, auch wenn sie nicht direkt mit der Steuerfrage zu tun hat. Sie zeigt, dass
das bewilligte Schweizer Angebot nicht in einem geschützten Markt wächst, sondern gegen die
ausländische Konkurrenz Umsatz verliert, während sein Werbe- und Bewilligungsrahmen gleich bleibt.
Wer die beiden Gruppen vergleicht, vergleicht nicht zwei gleich starke Gegner.
Limiten, Sperre, Spielerschutz: was bei einem grossen Gewinn gleich bleibt
Der Schutzmechanismus im Schweizer Geldspielrecht beginnt mit einem Prinzip, das sich von vielen
ausländischen Regimen unterscheidet: Die Limiten setzt die spielende Person, nicht der Staat. Der
Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder

-verluste verlangen. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und
30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine
Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige
Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist die einzige Stelle des Schweizer Spielerschutzes, an
der die beiden bewilligten Veranstalter strenger sind als das Gesetz verlangt. Nach der Verordnung
wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen
Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der Abstand zwischen einem Entschluss und der
Möglichkeit, ihn rückgängig zu machen — und damit die einzige Bremse, die wirkt, wenn jemand
gerade verloren hat.
Spielsperre und schweizweites Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung
vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und
gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Dieses Register ist der Punkt, an dem sich die beiden Gruppen auf dieser Seite am deutlichsten
trennen. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperren lässt, ist auch bei allen anderen
Schweizer Angeboten gesperrt. Sperrregister und die Anbindung daran sind gesetzlich geregelt, und
Art. 80 bis 82 BGS erfassen sowohl überschuldete oder suchtgefährdete Personen als auch die
Selbstsperre. Eine freiwillige Selbstsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter
Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten
werden.
Sperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, nach Art. 45
BGS. Das ist die unangenehme Seite derselben Regel: Sie schützt, indem sie den Gewinn verfallen
lässt.
Wo der Kontrollmechanismus versagt
Die Gespa führt Testkäufe durch, und deren Ergebnis gehört auf diese Seite, weil es die Erzählung
vom strengen Schweizer Markt zurechtrückt. Bei den Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in
47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.
Die Online-Schranke hält besser, weil dort die Ausweisdaten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken
geprüft werden. Der Kanal mit der persönlichen Bedienung ist der Kanal mit dem grösseren Problem,
und das ist keine Nebenbemerkung für eine Seite über Steuern: Wenn eine Sperre an der Ladentheke
nicht zuverlässig geprüft wird, ist das Register nur so viel wert wie seine schwächste Prüfstelle.
Der Schutz hängt nicht am Gewinn
Ein Gewinn über dem Freibetrag ändert an keiner der beschriebenen Regeln etwas. Die Limiten bleiben
gesetzt, die Sperre bleibt eingetragen, das Sperrregister gilt weiter, und die 35 %
Verrechnungssteuer treffen die Auszahlung, nicht den Zugang zum Spiel.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle nur eines: Swisslos führt eine Spielsuchtabgabe ab, und sie
beträgt 0,5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; für 2025 sind
das CHF 3’863’790. Diese Abgabe ist die einzige Stelle, an der die Bekämpfung der Spielsucht in
diesem System einen Betrag hat. Wer wissen will, was von den Einsätzen in die Prävention fliesst,
findet dort eine Zahl — und sie ist klein gegen den Reingewinn von CHF 562 Mio., der in die
kantonalen Fonds und in den Sport fliesst.
Wenn ein Gewinn die Grenze überschreitet
Wer tatsächlich in die Nähe des Freibetrags kommt, sollte drei Dinge in dieser Reihenfolge tun. Erst
den Verrechnungssteuerausweis sicher ablegen, weil er die Grundlage der Rückforderung ist. Dann den
Gewinn in der Steuererklärung des Jahres deklarieren, in dem er angefallen ist, und die
Rückerstattung beantragen. Und dann, bei einem Betrag in dieser Grössenordnung, eine Fachperson
beiziehen — Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.
Was auf dieser Seite nicht steht und auch nicht dahin gehört: ob ein bestimmter Betrag ein guter
Gewinn war. Steuerfreiheit ist eine Aussage über den Rahmen, nicht über die Klugheit der Wette, und
die bestehende Regelung schützt niemanden davor, mit einem steuerfreien Gewinn einen Verlust
auszugleichen, der nicht steuerfrei war.
Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten-Gewinnen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nach
CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die Kantone legen ihre eigenen Werte für die Staats- und
Gemeindesteuern fest; die ESTV-Übersicht für 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’056’600
und 1 Mio. aus.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag?
Nur dieser Teil ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von
CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 betroffen. Der Veranstalter zieht davon 35 % Verrechnungssteuer ab und
stellt einen Ausweis aus; die Steuer wird über die Deklaration in der Steuererklärung
zurückgefordert.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS
verrechnungssteuerpflichtig sind. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus
ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als steuerbares
Einkommen.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz; steuerlich relevant wird nur ein
einzelner Gewinn oberhalb des Freibetrags. Abziehbar ist der Einsatz nur begrenzt: bis 5 % des
Gewinns, höchstens CHF 5’400 bei der direkten Bundessteuer für 2025.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, aber nur innerhalb enger Grenzen. Zulässig sind bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’300 für
die Steuerperiode 2024, und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb
erzielten Gewinne. Ein Abzug setzt überhaupt einen steuerbaren Gewinn voraus.
Rechtslage – mobilzahlungwetten
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
