Freiwetten Neukunde 2026: kleine Guthaben, harte Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Aufsichtsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer in der Schweiz ein Konto für Sportwetten eröffnen will, trifft zuerst nicht auf eine Werbeseite, sondern auf eine Bewilligung. Es gibt in diesem Markt genau zwei Unternehmen, die Sportwetten veranstalten dürfen, und beide arbeiten mit einem geschlossenen Katalog von Sportarten und Wettarten. Ein Willkommenspaket, wie es internationale Portale anbieten, lässt sich darin nicht unterbringen. Was übrig bleibt, sind Gratisspielguthaben in der Grössenordnung eines Kinobesuchs, vergeben nur nach vorgängiger Zustimmung der Aufsicht. Wer mit der Erwartung von CHF 100 Startguthaben kommt, wird also nicht schlecht bedient — er hat nur die falsche Seite aufgeschlagen.

Diese Erwartung ist der eigentliche Kostenpunkt des Themas. Ein Gratisguthaben ist nicht gratis; es ist eine Wette, die jemand bezahlt. In diesem Markt bezahlt sie zum Teil der Veranstalter, zum Teil die Gespa-Aufsicht, und der Rest kommt über jene Bedingungen zurück, die im Kleingedruckten stehen: eine Gültigkeit von 30 Tagen, ein Verbot der Auszahlung, ein identitätsgeprüftes Konto, eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest die Werbung anders.

Vergleich der Anbieter für Neukunden: die Bewilligung entscheidet vor der Quote

Bei einem Anbietervergleich für Neukunden zählen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stärker als die Höhe eines Startguthabens. In der Schweiz zählen sie deshalb stärker, weil die erste Zeile jeder Bewertung keine Quote, sondern eine Bewilligung ist. Zwei Häuser haben sie, acht der hier betrachteten Marken haben sie nicht. Zwischen diesen beiden Gruppen liegen nicht Graduierungsunterschiede, sondern zwei verschiedene Rechtsordnungen.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern zählt die Aufnahme ins Geschäft mehr als das Werbegeschenk. Ein Konto entsteht erst nach Prüfung von Identität, Alter und Wohnsitz, und ohne Spielsperre im Register. Das ist Aufwand, und es ist der Aufwand, der die Auszahlung später absichert: nur ein verifiziertes Konto kann auf ein Konto gleichen Namens auszahlen.

Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung beginnt der Vergleich mit einer anderen Frage: Wohin führt ein Streit? Es gibt keine Aufsichtsbehörde im Inland, die ein Verfahren eröffnet, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Der Aufwand für ein Konto ist dort geringer, der Rückgriff im Streitfall aber auch.

Einordnung der zehn Marken im Überblick

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
Pribet nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
Rabona nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
WirWetten nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
BetOnRed nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
Fezbet nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
22Bet nein gemeldete Bewilligung: nicht feststellbar
X3Bet nein gemeldete Bewilligung: Tobique (Kanada)

Zwei Gegenstände fallen in dieser Übersicht auf. Der erste: die Spalte der bewilligten Häuser ist mit zwei Zeilen gefüllt, die Spalte der ausländischen Marken mit acht. Der zweite: unter den acht steht achtmal dieselbe Beurteilung, nur einmal unterbrochen von einer gemeldeten Bewilligung aus Tobique in Kanada, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Beides ist kein Zufall. Der interkantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; öffentlich gemacht wird nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was in der Tabelle fehlt, ist ebenso aussagekräftig wie das, was in ihr steht. Eine Spalte mit Zahlungswegen, Auszahlungsfristen oder Willkommensbedingungen wäre auf beiden Seiten nur teilweise zu füllen: Bei den ausländischen Marken sagt keine Zeile, welches Zahlungsmittel sie annehmen oder wie lange eine Auszahlung dauert, und diese Angaben gehören ohnehin in die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht in eine Bewertung. Wer sein Konto dort eröffnet, liest sie dort, vor dem ersten Einsatz.

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos und die Loterie Romande sind keine austauschbaren Konkurrenten. Sie sind ein Nebeneinander ohne Überschneidung, weil ihr Gebiet es so verlangt. Die Gesellschaft mit Sitz in Basel und ihr Produkt Sporttip bedienen die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura sind das Gebiet der Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport.

Wer im falschen Gebiet wohnt, kommt beim anderen Veranstalter nicht weiter. Das ist keine Härte des Anbieters, sondern Aufsichtsrecht: Der Wohnsitz im Vertragsgebiet gehört zur Aufnahme, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Neukunden haben damit faktisch keine Anbieterwahl, sondern ein Haus, das rechtlich für sie zuständig ist, und das zweite nur als Blick über den Gartenzaun.

Daraus folgt der wichtigste praktische Satz für einen Vergleich: Ein Startguthaben in dieser Grössenordnung kann eine fehlende Auswahl nicht ausgleichen — mit dem Konto ist die Entscheidung bereits gefallen. Die Initiative liegt nicht bei der Aufsicht und nicht bei den Werbeseiten. Die Aufforderung, die Verlustlimiten für die nächsten Tage und den nächsten Monat zu setzen, kommt von zwei Stellen zugleich: vom Gesetz und vom Ballon an der Bildschirmecke, wenn es ihn gibt.

Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage

Der Zahlungsverkehr ist in diesem Markt der Teil, der am strengsten geregelt ist, und er ist gleichzeitig der Teil, den Neukunden am wenigsten anschauen.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Von den Gewinnen schreibt sie alles bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut; darüber hinaus geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen.

Bei Swisslos liegt die Grenze für den Kauf von Spielguthaben bei CHF 10’000 innert 30 Tagen, der Mindestbetrag für einen Kauf beträgt CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zweimal innert 365 Tagen zahlt Swisslos Gratisguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers.

Wichtig für die Rechnung: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Umgekehrt darf nichts an Spieler verliehen werden. Wer also mit Krypto-Guthaben von einer ausländischen Seite rechnet, findet hier ein anderes Geschäftsmodell vor.

Rechtslage: warum Gratisspielguthaben einer Bewilligung bedürfen

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Wer annimmt, die ESBK sei zuständig, verwechselt sie mit der Aufsicht über die Casinos.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bevor dieses Gesetz greift, schaut die Aufsicht auf etwas anderes: auf die Identität des Spielenden. In jedem Schweizer Detailhandel ist das Alter am Ausweis sichtbar, und das ist gut so. In der Online-Registrierung zählt dasselbe Alter und mehr dazu: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist lästig, und es ist der Grund, warum eine Sperre später tatsächlich zieht: Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Bewilligung nach diesem Gesetz braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt zudem nur in der Schweiz. Ein ausländisches Papier — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — entfaltet hier keine Wirkung. Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Zwei für Neukunden unbequeme Einzelheiten kommen dazu. Erstens: Konten gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Zweitens: Der Katalog der Wetten ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und was nicht darauf steht, lässt sich nicht spielen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie verzeichnet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie verzeichnet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte. Eine Esport-Sektion sucht man darin ebenfalls vergebens. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Dass Livewetten erlaubt sind, heisst nicht, dass jede Livewette erlaubt ist. Sie sind zulässig, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist gar nicht geregelt — ein Anbieter, der es anbietet, tut das als sein eigenes Merkmal, mit seinen eigenen Grenzen.

Was vom Gratisspielguthaben übrig bleibt

Ein Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das steht im Gesetz, nicht in einer Marketingrichtlinie, und es ist der Grund, warum die Beträge in diesem Markt klein und die Aktionen wenige sind. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer wissen will, warum es hier kein «CHF 200 Bonus» gibt, findet die Antwort nicht auf einer Anbieterseite, sondern in dieser Genehmigungspraxis.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Die drei Zahlen, die zählen, stehen nicht in der Schlagzeile: 30 Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar, an 7 Tagen im ganzen Zeitraum verfügbar. Ein Guthaben über CHF 10 ist bis zu seinem Verfall also nur so lange Kapital, wie es im Konto steht.

Dasselbe Muster bei Swisslos: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist keine Eigenheit eines Hauses, sondern Bundesrecht, und es beendet die Überlegung, ein Gratisguthaben als kleine Sofortprämie zu behandeln. Es ist Spielkapital auf Zeit.

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen

Spielerschutz ist hier keine freiwillige Zusatzfunktion und kein Menüpunkt, den man später findet. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat, aber der Veranstalter muss Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Bei Swisslos passiert das konkret vor der ersten Teilnahme an Sporttip und greift für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — 24 Stunden verlangt das Gesetz, die beiden Veranstalter arbeiten mit den längeren 72 Stunden, und das ist gut so.

Eine Limite, die genau einen Verlusttag spiegelt, taugt wenig. Wer CHF 2’000 im Monat setzen kann, hat sich nicht geschützt, sondern nur seine Monatsrechnung in die Zukunft geschrieben. Die drei Fristen sind so gewählt, dass ein schlechter Abend noch unter dem Tag greift, bevor der Monat ins Spiel kommt.

Daneben stehen zwei weitere Instrumente mit unterschiedlicher Reichweite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; die Sperre bleibt bis zum Fristablauf bestehen. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Die freiwillige Sperre lässt sich nach Gesetz erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachverband wird dabei eingeschaltet. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss das Angebot umfassen.

Wer wissen will, wie belastbar die Kontrollen an den Verkaufsstellen sind, bekommt von der Aufsicht selbst eine unbequeme Zahl: Bei Testkäufen wurde 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Online-Zugang prüft schärfer als der Kiosk. Party-Tipp gehört in die Kneipe, nicht in ein Sporttip-Konto.

Neukundenangebote: was eine Freiwette in der Schweiz wert ist

Der Hilfsmittel der Werbung ist die Zahl vor dem Wort. CHF 10 klingt nach wenig, «bis zu CHF 100 Kombiboost» nach mehr, und beides sagt nichts darüber, was am Ende übrig bleibt. Die folgende Rechnung ist kein Angebot, sondern eine Beispielrechnung auf zwei Wegen.

Der Wert einer Freiwette auf einem Markt mit zwei Ausgängen

Gerechnet wird mit einem Referenzmarktzustand, den es in dieser Form nicht gibt: Quoten von 1.90 und 1.90 auf einem Markt mit zwei Ausgängen, also ein gleichmässig geführter Markt. Die Gratiswette beträgt CHF 10. Ihre Rendite bevorzugt die hohe Quote: 1.90 in Quotenschlüssel 1/(1/1.90 + 1/1.90) = 0’526, Return on absentee.

Der erste Weg: Die Wette trifft. Der Gewinn beträgt CHF 10 × 1.90 = CHF 19. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, bleibt davon der Nettoertrag von CHF 9 — die CHF 10 Einsatz sind weg. Der tatsächliche Wert ist also geringer als die Zahl auf dem Markt suggeriert.

Der zweite Weg: Die Wette verliert. Dann kostet sie CHF 0 an Einzahlung, aber die Chance, dass dieser Weg eintritt, liegt bei einem fairen Zweiwegsmarkt bei rund der Hälfte.

Als Erwartungswert: Beim ersten Szenario deckt der Bruttogewinn von CHF 19 den Verlust des Gratisguthabens nicht; erwartungsgemäss liefert die Wette im Schnitt etwa CHF 9 × 0’526 ≈ CHF 4.70, also einen Wert zwischen CHF 4.70 und CHF 4.75 je CHF 10 Gratisspielguthaben, unter der Annahme, dass eine Wette gesetzt wird, die volle Wettsumme gültig ist und der Markt gleichmässig geführt wird.

Der Unterschied zwischen einem Gratisspielguthaben und einer Freiwette liegt genau hier. Swissslos und die Loterie Romande sprechen von Gratisspielguthaben, das im Konto liegt; eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz nicht ausgezahlt wird. Beim Gratisspielguthaben von CHF 10 geht die Rechnung etwas besser aus.

Zum Vergleich der Kombiboost: Bei mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 sind es 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % — nur online für Prematch, Live und Systemwetten, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Gratisguthaben. Es ist die Erhöhung des Gewinns einer Wette, die man zuerst gewinnen muss, und dafür braucht es vier richtige Voraussagen bei einer Mindestquote, die jeden Auflauf ausschliesst.

Dasselbe Muster bei den beiden Boost-Arten von Sporttip: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also denkt, er nehme den Boost und entscheide später, liegt falsch: Die Entscheidung ist mit dem Cash-Out gefallen.

Und noch eine Einschränkung, die kein Marketing erwähnt: Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen aus demselben Ereignis. Bei Sporttip lassen sich voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Boost hängt also an der Funktion, nicht nur an der Anzahl der Voraussagen.

Wo die Angebote ihre Grenze finden

Der Direktvergleich zwischen Gratisguthaben und Freiwette zeigt, welche Mechanismen wirken. Den Ausschlag gibt aber nicht die Gutschrift, sondern das, was danach kommt: die Regel, wie lange Guthaben gilt, die Regel, wann es ausgezahlt werden kann, und die Regel, was gilt, wenn nichts davon eintritt.

Sporttips Quote folgt einer eigenen Rundung: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 fällt der Unterschied nicht ins Gewicht. Bei einer grossen Kombination mit vielen Voraussagen murmelt die Rundung mit, und sie murmelt immer zugunsten des Veranstalters.

Ein zweites Beispiel dafür, wer das Risiko trägt, steht in den Regeln zum Cash-Out: Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn der nicht vorzeitig beendeten Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein Instrument, das einen Ausweg aus einer laufenden Wette verspricht, ist selbst eine Wette — zu einem Preis, den die Gegenseite setzt.

Und die Regel, die den schärfsten Strich zieht: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer gerade seine vier Voraussagen für den Boost beisammen hatte, sieht dann einen Teil davon auf 1.00 fallen. Der Nettogewinn, auf den der Boostprozentsatz gerechnet wird, schrumpft entsprechend — und zwar, ohne dass jemand etwas falsch gemacht hätte.

Die zehn Marken im Vergleich

Der Vergleich führt zwei bewilligte Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Ranking nach Grösse, sondern nach Rechtslage.

Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein

Wer in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat hier sein zuständiges Haus. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet. Ein zweites Konto ist nicht möglich.

Die Limiten kommen vor der ersten Wette, nicht danach: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, eine Senkung sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Wer nicht mindestens 18 ist, kommt nicht ins Konto. Wettkämpfer, die an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen nicht auf dieses Ereignis wetten.

Beim Einsatz gilt ein klarer Rahmen: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann der Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einer Gratiswette von CHF 10 ist der Höchsteinsatz keine Hürde; wer mit einer Systemwette arbeitet, merkt, dass CHF 10’000 über der Auszahlungsgrenze für Gewinne liegen, die noch automatisch ins Wallet gehen.

Sporttip kennt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht — der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn der laufenden Wette.

Bei Livewetten steht in den Regeln ein Detail, das Neukunden überrascht: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist für den ruhigen Tipper ohne Bedeutung. Wer live auf das nächste Tor setzt, während der Ball schon im Netz liegt, verliert den Einsatz an eine Regel und nicht an ein Pech.

Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.

Fazit: Die Auszahlungsregeln sind das breite Ende dieses Hauses — Auszahlungen sind zweimal im Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission anfallen, und die Bearbeitung liegt bei 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer seine Gratisguthaben und Gewinne unter CHF 1’000 hält, spart sich den Papierweg, denn diese Summen landen automatisch im Wallet. Wer kurzfristig auf grosses Geld aus ist, findet keine Bestätigung seiner Erwartung.

Loterie Romande: das Haus für die sechs Westschweizer Kantone

Das Gegenstück bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport über 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone. Wer in Zürich wohnt, wird hier nicht aufgenommen, und kein Trick hilft darüber hinweg.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt die Grössenordnung, die in diesem Markt möglich ist: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Spielguthaben pro eingegebenem code, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der code wurde in den Stadien der National League verbreitet, das Konto musste verifiziert sein.

Bei den Limiten arbeitet die Loterie Romande mit 30-Tage-Zahlen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und dasselbe gilt für das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen automatisch ins Wallet, alles darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Fazit: Eine Aktion, die einen Stadionbesuch voraussetzt, passt zu einem Publikum, das ohnehin anwesend ist; wer nur online vorbeischaut, verpasst sieben Fenster in drei Monaten — und wer die Verkaufsstellen nutzt, hat mit 2’350 Kontaktpunkten ein dichtes Netz vor der Haustür. Beides ist Marketing, aber die Angaben dazu sind verstreut. Wer sich Klarheit über den Code wünscht, findet sie in den Bedingungen des Anbieters, nicht in einer gut sichtbaren Seite.

FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet und X3Bet: acht Marken ausserhalb der Bewilligung

Diese acht Marken tragen in dieser Aufstellung eine gemeinsame Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Ein Bewilligung nach dem Geldspielgesetz — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung — hat von ihnen keine einzige, und ein ausländisches Papier entfaltet in der Schweiz keine Rechtswirkung.

Was das für einen Neukunden heisst, ist nichts Ausgefallenes, sondern eine Frage von drei Punkten. Erstens: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, das heisst, eine Spielsperre in der Schweiz wird nicht in ein ausländisches Konto übertragen. Zweitens: kein Schweizer Rechtsweg, weil die Aufsicht nur das verfolgt, was sie nach dieser Sperrliste blockieren kann. Drittens: Ein Domainsperrverfahren. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste; Schweizer Anbieter sperren diese Domains per DNS. Die Liste ist seit dem 3. September 2019 in Kraft; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Wer bei einer dieser Marken ein Konto eröffnet, liest die Zahlungswege, die Auszahlungsfristen und die Bonusart in den jeweiligen Bedingungen selbst. Die Namen sagen nichts über Bedingungen; ein Wort wie «Bonuspaket» kann ein Einzahlungsgeschenk oder eine Freiwette bezeichnen.

Wenn eine Freiwette an die Einzahlung gebunden ist

Wer bei einer der acht ausländischen Marken eine Freiwette prüft, stösst auf drei Ausgestaltungen, und die Bindung an eine Einzahlung entscheidet über den Wert:

Diese Dreiteilung ist nichts Schweizerisches. Wer bei einer ausländischen Marke liest, sollte in den Bedingungen des Anbieters nachsehen, welcher Fall gilt. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande bleibt, hat in der Sache eine klare Antwort: Gratisspielguthaben kommt dort ohne diese Bindung.

«Freiwetten ohne Einzahlung» klingt grosszügig, ist aber selten

Der Suchbegriff «freiwette ohne einzahlung» verspricht eine Gutschrift ohne einen Franken Einsatz. In diesem Markt gibt es das — CHF 10, für die Kundschaft eines Stadions, an sieben Tagen, und im Verhältnis zu siebenmal den Aufwand, der für eine Registration nötig ist. Eine Freiwette ohne Einzahlung, die sechs Kronen weit ist, ist kein Betrug, sondern das Maximum, das die Bewilligung zulässt.

Wer eine solche Freiwette bekommt, hat eine kleine Position im Konto und sollte die zwei Regeln kennen, die sie abgrenzen. Die erste: Sie ist nicht auszahlbar, weil das Gesetz es verbietet. Die zweite: Sie verfällt nach 30 Tagen, etwa doppelt so schnell wie ihr Nutzen.

Was das Kleingedruckte dem Neukunden kostet

Ein Konto in diesem Markt kostet keine Gebühr, aber Zeit. Das ist der Punkt, an dem die Werbung aufhört und die Aufsicht anfängt.

Vier Fristen und Formeln bilden den Puffer zwischen einer Aktion und einem ausgezahlten Gewinn. Die Gültigkeit von 30 Tagen begrenzt, wann ein Guthaben noch existiert. Die Nichtauszahlbarkeit bestimmt, wofür es existiert. Die 72 Stunden für eine Erhöhung der Verlustlimite begrenzen, was passiert, wenn jemand nach einem Verlusttag mehr will. Und die Regel, dass ein Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Aufsicht nicht entstehen kann, begrenzt, wie oft es überhaupt entsteht.

Dazu kommen zwei Zahlengrenzen, die den Handlungsspielraum definieren, ohne nach Verbot auszusehen. CHF 10’000 pro 30 Tage bei der Loterie Romande und der Mindestbetrag von CHF 20 bei Swisslos liegen auf zwei Seiten eines Wertes, der so tut, als sei er ein Werbegeschenk: der ersten Einzahlung.

Und die Steuer. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und darüber hinaus steuerbar; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer eine normale Wette gewinnt, liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Für Gewinne aus dem Ausland gilt anderes — die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Das sind allgemeine Hinweise zum Steuerrecht, keine Steuerberatung; wer es genau wissen will, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Dazu steht im Gesetz eine Frist, die nur nach einem Formfehler aussieht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Rechtsmittel gegen eine verweigerte Auszahlung sind innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief einzulegen.

Die Rechnung über alles ist nüchtern: eine Gratiswette von CHF 10, ein Gegenwert im Schnitt von rund CHF 2.50 bis CHF 4.75 je nach Wettart, kaum auszahlbar, 30 Tage gültig, an ein Konto gebunden, das eine geprüfte Identität und Wohnsitz im richtigen Kanton voraussetzt. Wer auf dieser Grundlage ein Konto eröffnet, eröffnet es wegen der Wette und nicht wegen des Guthabens.

Häufige Fragen zur Freiwette für Neukunden

Gibt es Freiwetten für Neukunden in der Schweiz, wer bietet sie an?

Ja, aber in kleinem Umfang. Swisslos und die Loterie Romande vergeben Gratisspielguthaben im Rahmen eigener Aktionen, und jede solche Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Beträge liegen im Bereich von CHF 10, nicht bei den dreistelligen Summen, die ausländische Portale bewerben — das ist der Rahmen, den die Bewilligung setzt.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und zu welchen Bedingungen?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Gutschriften ausgegeben, jede 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus; eine bestehende Spielsperre schliesst die Aufnahme aus. Bei Swisslos umfasst das Gebiet die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Zeitgleich zwei Konten sind nicht möglich.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern nicht: Gratisspielguthaben kommt ohne vorgängige Einzahlung. Bei ausländischen Marken hängt es von den Bedingungen ab; dort gibt es sowohl Aktionen ohne Einzahlung als auch Pakete, bei denen die Gutschrift an eine erste Einzahlung gekoppelt ist. Was im Einzelfall gilt, steht im jeweiligen Bedingungswerk.

Warum brauchen Boni für Neukunden die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Bundesrecht verlangt die vorgängige Zustimmung für Gratisspiele und Gratisguthaben. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 32 Mal zugestimmt — 24 Mal für die Loterie Romande und 8 Mal für Swisslos. Aus dieser Prüfung folgt, dass die Aktionen klein bleiben: Ein Lockangebot in dreistelliger Höhe wäre mit dieser Praxis nicht vereinbar.

Worin unterscheiden sich ausländische Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Ausländische Marken haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Streit ist nicht über eine Schweizer Behörde austragbar; ihre Domains können auf die Sperrliste kommen. Damit entfällt der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter mit Identitätsprüfung, Limiten und Kontoauszahlung bietet. Umgekehrt ist der Weg dorthin weniger formal.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»