Freiwette bei Sportwetten in der Schweiz: Gratisguthaben, Regeln und der ehrliche Preis
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Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der Swisslos Sporttip und der Loterie Romande Jouez Sport sowie gegen die Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51).
Wer auf eine Werbung für eine «Freiwette ohne Einzahlung» stösst, stösst zuerst auf ein Rechenproblem. Der eine Teil des Angebots ist echt: Man setzt kein eigenes Geld, das Guthaben kommt vom Veranstalter. Der andere Teil verschwindet in einer Zeile Kleingedrucktem, die kaum jemand liest, weil sie langweilig klingt und weil sie erst dann wehtut, wenn die Wette gewonnen ist. Der Einsatz nämlich wird nicht ausbezahlt. Ein Gewinn von CHF 100 auf einer Wette mit CHF 100 Gratisguthaben landet nicht als CHF 100 auf dem Konto, sondern als das, was die Quote darüber hinaus hergibt. Das ist keine Spitzfindigkeit eines Juristen, das ist die Differenz zwischen zwei völlig verschiedenen Zahlen — und genau diese Differenz ist der Gegenstand dieser Seite.
Wer in der Schweiz nach solchen Angeboten sucht, sucht in einem sehr kleinen Raum. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und der Kreis der Veranstalter ist nicht durch den Markt begrenzt, sondern durch das Gesetz auf zwei geschlossen. Alles andere, was in Suchmaschinen und Werbebannern auftaucht, ist ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Das heisst nicht, dass solche Seiten verschwinden. Es heisst nur, dass die Frage «was kostet mich das» bei ihnen gar nicht beantwortbar ist, weil niemand zuständig ist, der eine Antwort erzwingen könnte.
Die zehn Anbieter im Vergleich: was jede Nummer kostet
Zwei Veranstalter mit Bewilligung, acht ohne. Die Reihenfolge in der folgenden Tabelle folgt dieser Trennung, weil sie die einzige ist, die für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz praktisch zählt: Die beiden Schweizer Häuser nehmen nur Kundinnen und Kunden aus ihrem eigenen Gebiet auf, die ausländischen tun so, als gäbe es diese Gebietsgrenze nicht — was sie rechtlich auch nicht gibt, weshalb sie überhaupt auf dem Schweizer Bildschirm erscheinen können.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel, Aufsicht Gespa) | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Bei den beiden Häusern mit Bewilligung steht in der letzten Spalte ein Name, der in Basel oder Lausanne greifbar ist. Bei den acht anderen steht dort nichts Greifbares, und das ist die eigentliche Information der Spalte: Es gibt keine Aufsichtsbehörde, die man anrufen könnte, wenn eine Auszahlung hängt, kein Register, in das man sich eintragen lassen könnte, wenn man sich selbst stoppen will, und keinen Schweizer Gerichtsstand für einen Streit über einen Wettschein. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Sie ist ein Papier aus einem anderen Rechtssystem, und was darin steht, ist für einen Streit in der Schweiz nicht mehr wert als eine Kopie ohne Unterschrift.
Wie teuer der fehlende Anschluss wird, zeigt sich nicht in der Wette, sondern danach. Bei den bewilligten Anbietern gehen Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, und nur auf ein solches; bei einem ausländischen Haus ist offen, an welche Stelle welcher Datenbank das Geld läuft. Die Wege, die ein Gewinn in der Schweiz nimmt, sind nüchtern geregelt und unspektakulär, und genau diese Nüchternheit ist der Vorteil.
Was ein Vergleich der Anbieter untereinander nicht kann: die Grösse eines Aktionsbetrags in eine Rangliste übersetzen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 bei einem Haus mit strengem Regelwerk ist nicht dasselbe wie ein Guthaben von CHF 100 bei einem Haus ohne Aufsicht, weil im zweiten Fall niemand garantiert, dass die Zahlung überhaupt kommt. Die Zahlen, die hier zählen, stehen deshalb in den Abschnitten über Quoten, Limiten und Auszahlung — nicht in der Zeile, die mit einem Betrag wirbt.
Swisslos Sporttip: die grösste Reichweite, und Regeln, die jede Wette mitrechnet
Sporttip ist das Produkt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto bekommt, wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, mindestens 18 Jahre alt ist, keiner bestehenden Spielsperre unterliegt und sich erst einmal registriert; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Einsätze sind der engste Rahmen, den ein Schweizer Anbieter setzt: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos darf diese Werte jederzeit ohne Begründung ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer mit einem Vier-Stellen-Einsatz arbeiten will, findet hier keine Tür; wer mit kleinen Beträgen arbeitet, findet eine Untergrenze, die kaum stört.
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist eine Kleinigkeit mit Adresse: Sie trifft systematisch nach unten, immer, bei jeder Wette. Auf einen einzelnen Wettschein ist der Effekt ein paar Rappen; über ein Jahr mit vielen Wetten ist es ein Betrag, den der Spielende nie sieht und der Veranstalter nie ausweisen muss.
Dazu kommt der Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und was die Obergrenze ist, steht in den Sporttip-Spielregeln, nicht in der Werbung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost — wer früh aussteigt, verliert die Erhöhung, die er sich mit sieben richtigen Voraussagen erarbeitet hat.
Der Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Auf der Auszahlungsseite ist Sporttip der klarste Fall der ganzen Liste. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — der Satz, der jede Freiwette in der Schweiz entzaubert, steht direkt in den Bedingungen des Anbieters und nicht in einem Kommentar von aussen.
Zwei Regeln zum Schluss, die man nur findet, wenn man die Spielregeln liest. Erstens: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zweitens: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Ein vergessener Wettschein in einer Schublade ist nach einem halben Jahr kein Guthaben mehr, sondern eine Spende.
Das Haus mit der grössten Reichweite der Schweiz setzt den vollständigsten Regelapparat. Die Rundung nach unten und die 26-Wochen-Frist sind die zwei Stellen, an denen dieser Apparat Geld kostet, und beide stehen nur in einem Dokument, das niemand freiwillig liest.
Loterie Romande Jouez Sport: ein grosszügiges Minimalangebot mit klarer Kontogrenze
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für ein Onlinekonto gilt dieselbe Gebietslogik wie bei Sporttip: Wer in Genf wohnt, kann bei Jouez Sport spielen und nicht bei Sporttip, und umgekehrt. Die Ausweiskontrolle mit Wohnsitznachweis ist keine Formalität, die man umgeht, sondern die Bedingung, unter der das Angebot überhaupt existiert.
Kontobewegungen sind bei der Loterie Romande einzeln gedeckelt: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Für einen normalen Spieler sind diese Grenzen weit entfernt; sie greifen erst, wenn jemand mit vierstelligen Beträgen arbeitet, und dann sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Die Promotionspolitik ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Schweizer Häusern. Die Loterie Romande hält ihre Aktionen klein und gelegentlich. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Tage Zeit, ein persönlicher Code, zehn Franken, auf ein Vierteljahr verteilt. Wer daraus ein Neukundenprogramm machen will, hat die Aktion nicht verstanden.
Genau dieser Rahmen ist die Antwort auf die Frage, ob sich die Suche nach einer grossen Freiwette in der Schweiz lohnt. Sie lohnt sich nicht, und das ist keine Kritik an der Loterie Romande, sondern eine Rechnung. Ein Haus, das pro Aktionstag CHF 10 ausgibt und die Gesamtauflage auf 7’000 Stück begrenzt, kann schlecht ein dreistelliges Willkommenspaket daneben stellen. Wer ein grosses Gratisguthaben sucht, sucht in einem Markt, in dem das Instrument dazu nicht vorhanden ist.
Für einen Spielenden in der Westschweiz ist Jouez Sport trotzdem die einzige bewilligte Tür. Das Angebot hinter dieser Tür ist schmaler ausgestattet als bei Sporttip, die Bedingungen sind übersichtlicher, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Promotion unerwartet an einer Bedingung scheitert, ist geringer, weil es weniger Bedingungen gibt. Das ist ein Vorteil, der nirgends beworben wird.
IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet: acht Namen, ein Status
Die acht ausländischen Marken auf dieser Liste — IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet — haben in der Schweiz denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland erworbene Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, weil Art. 4 BGS die Bewilligung ausdrücklich auf die Schweiz beschränkt. Keine dieser Seiten ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, keine bietet einen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Diese Marken werden hier beschrieben und eingeordnet, nicht empfohlen. Das ist nicht nur eine redaktionelle Haltung: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Eine Seite, die eine ausländische Marke anpreist, macht sich strafbar; eine Seite, die sie der Vollständigkeit halber aufführt und den Status dazuschreibt, tut das, was eine Leserin braucht, um eine Werbeeinblendung richtig einzusortieren.
Was für diese acht Häuser tatsächlich spricht, ist eine einzige Sache, und sie wird selten ehrlich benannt: Sie haben kein schweizerisches Regelwerk über sich, also auch keine Beschränkung auf die zugelassenen Sportarten und Wettarten, kein Wohnsitzerfordernis und keine Kontoverifizierung, die den Zugang verzögert. Wer ein Wettangebot sucht, das über die geschlossene Liste der Gespa hinausgeht, findet es dort und nur dort. Wer eine Schweizer Aufsicht sucht, findet sie dort nie.
Die Blockierung selbst ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig ein solcher Name wert ist. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Anbieter per DNS sperren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer heute einen Namen findet und morgen eine Fehlermeldung im Browser sieht, hat nicht die Domain falsch getippt. Die Marke ist umgezogen, weil eine gesperrte Adresse innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt werden kann — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.
Wie aus einem Markt ein Hausvorteil wird
Ein Quotenvergleich ohne die Marge dahinter ist eine halbe Rechnung, und es ist die Hälfte, die der Veranstalter gerne zeigt. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieses eine Markt in Summe wieder auszahlt; ausgedrückt über alle Ausgänge eines Marktes ist er 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), und die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 zum Beispiel liegt der Quotenschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 %, und die Marge bei 5 %. Fünf Rappen von jedem Franken Einsatz bleiben im Markt, gleichgültig welches Ergebnis eintritt. Dieses Beispiel ist eine Rechnung, kein abgerufener Preis; die tatsächlichen Quoten stehen im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters, und sie ändern sich mit jedem Ereignis.
Bei den beiden Schweizer Häusern kommt auf die Wette keine Steuer: Es gibt keine schweizerische Wettsteuer auf Einsätze. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei und werden erst darüber erfasst, wobei der Freibetrag je nach Kanton abweicht; die Steuerfreigrenze auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Ein typischer Wettschein liegt weit darunter, also greift weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Wer sich in dieser Frage sicher orientieren will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Sporttip und Jouez Sport stehen für eine Wette, die innerhalb einer Aufsichtsordnung stattfindet: feste Spielregeln, ein erreichbarer Ansprechpartner, ein Konto im eigenen Namen als einziger Auszahlungsweg. Die acht ausländischen Marken stehen für eine Wette, bei der genau diese drei Dinge nicht eintreten, weil es keine Instanz gibt, die sie durchsetzen könnte. Das ist die Entscheidung, die ein Vergleich dem Leser übrig lässt, und sie lässt sich nicht mit einem Aktionsbetrag aufwiegen.
Grundlagen: was eine Freiwette ist und was sie am Ende wirklich einbringt
Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette — die drei Wörter stehen im Schweizer Markt für fast dasselbe und in den Bedingungen für drei unterschiedlich geregelte Dinge. «Gratisspielguthaben» ist der Begriff, den das Geldspielgesetz und die Bedingungen der Veranstalter verwenden, und er beschreibt die Sache am genauesten: Es ist Guthaben im Spielkonto, das zum Wetten verwendet werden darf. «Freiwette» ist das Wort aus der Werbung, und es klingt grosszügiger, weil das Wort «Wette» anders besetzt ist als das Wort «Guthaben». Wette klingt nach Chance, Guthaben klingt nach Zeile in einer Tabelle. Deshalb steht in der Werbung Freiwette.

Die Konstruktion ist bei beiden Schweizer Häusern dieselbe: Das Guthaben kommt vom Veranstalter, der Einsatz ist also nicht das eigene Geld des Spielenden. Dafür ist dieser Einsatz nicht sein Eigen. Er verschwindet in der Wette, und ausbezahlt wird nur der Gewinn. Bei einem Gratisguthaben von CHF 20 und einer Quote von 2.00 landet bei einem Treffer nicht die Auszahlung von CHF 40 auf dem Konto, sondern eine Gutschrift von CHF 20. Das ist die ganze Mechanik, und sie ist an einer Stelle unfair, an der man es nicht sofort sieht: Wenn die Wette verliert, verliert der Spielende nichts. Wenn sie gewinnt, gewinnt er die Hälfte dessen, was die gleiche Wette mit eigenem Geld gebracht hätte.
Die Differenz zwischen Sporttip und Jouez Sport liegt nicht in dieser Mechanik, sondern in ihrer Umgebung. Bei Sporttip steht die Mindesteinsatzgrenze von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und das Höchstmass von CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 für Systemwetten; bei der Loterie Romande ist das Konto selbst gedeckelt, mit Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Bei beiden ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Ein Leser, der diese drei Sätze kennt, kennt bereits das Wichtigste, was über Schweizer Freiwetten zu sagen ist.
Mehr Verständnis kostet nichts: der Rechenweg des Puffers
Zwischen Spielplan und Konto liegt ein Weg, den ein Spielender ohne Kosten verstehen kann. Die erste Station ist das Wallet: Ether, Karten, Einzahlungsschein — hier geht es um nichts weiter als um das Geld, das man einzahlt, und in der Schweiz praktisch immer um ein Bankkonto, das auf den eigenen Namen lautet, weil eine Auszahlung auf etwas anderes ohnehin nicht möglich ist. Die zweite Station ist das Guthaben im Spielerkonto. Es trägt beim Wetten einen Puffer, der sich an drei Terminen und drei Vorgängen bemerkbar macht: bei der Einzahlung, beim Ausstieg vor dem Ende und beim Wettschein selbst.
Wer eine Freiwette schnell in Bargeld verwandeln will, findet dafür keinen Weg. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar, und selbst gewonnenes Geld bewegt sich innerhalb eines Systems, das die Stationen selbst kennt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen, und Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung mit einer Kommission von 3 % und einer Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer die Kosten eines Anbieters vergleicht, sollte diese Zahlen mitverglichen, nicht nur die Quote.
Das ist die nüchterne Bilanz des Schweizer Angebots. Ein Gratisguthaben ist an den Spieler gebunden, der es bekommen hat, es läuft in einer Frist ab, und es führt selbst im Idealfall zu einer Kontogutschrift, die über mehrere Schritte geht. Die drei Nachrichten, die aus dem Markt zwischen Zürich und Genf kommen, sind in dieser Reihenfolge: Es gibt kein Guthaben für alle, das Guthaben ist ein Instrument und kein Geschenk, und der Einsatz kommt nicht mit.
Was eine Freiwette in CHF wert ist
Die Werbewirkung einer Freiwette hängt an einem Betrag, den der Veranstalter wählt, und ihr Wert hängt an der Quote, die der Spielende wählt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und es auf einen Zwei-Weg-Markt setzt — Treffer oder Nicht-Treffer, zum Rechnen beide Seiten mit Quote 1.90 —, bekommt bei einem Treffer keine CHF 19 gutgeschrieben, sondern CHF 9. Der Einsatz zieht mit der Wette ab, und nur die Differenz bleibt. Die Auszahlungsquote eines solchen Marktes, gerechnet über beide Ausgänge, beträgt 95 %; die Marge liegt bei 5 %.
Auf viele Wetten und zwei gleiche Ausgänge mit je Quote 1.90 gerechnet, ist der durchschnittliche Wert eines solchen Gutscheins deshalb eine Spanne, keine feste Zahl. Bei einer Hälfte der Wetten kommt nichts heraus, bei der anderen Hälfte bringt der Treffer CHF 9 auf die CHF 10 — im Mittel also rund eine Handvoll Franken bei einem Zehner-Gutschein. Bei einem Guthaben von CHF 20 mit Quote 1.90 wären es im Mittel rund CHF 9. Die genaue Zahl hängt ausschliesslich an zwei Dingen: der Höhe des Gutscheins und der Quote, auf die er gesetzt wird.
Das ist die ganze Grösse der Aktion, die in der Schweizer Werbung wie ein Geschenk aussieht, und sie wird noch kleiner, wenn man sie mit dem vergleicht, was andernorts unter demselben Wort läuft. Nur zwei Häuser im Land dürfen sie überhaupt anbieten, und beide halten sie klein. Bei der Loterie Romande war es ein Guthaben von CHF 10, an 7 Aktionstagen, mit einem Code aus dem Stadion und einer Eingabefrist von 7 Tagen, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Werbung darf von «Freiwette» sprechen, weil das Guthaben nicht aus dem Konto des Spielenden kommt. Der Rechenweg bleibt davon unberührt.
Besonders die Formulierung «ohne Einzahlung» verdient einen Moment. Sie beschreibt möglicherweise nur, dass kein eigenes Geld vorausgesetzt wird, um an einem Guthaben teilzunehmen. Sie beschreibt nicht, dass der Spielende nichts riskiert, nichts vorstreckt und nichts vorher tut. Der Schweizer Rechtsrahmen verlangt seit dem 1. Januar 2019 für jede Form von Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa: 24 dieser Zustimmungen gingen im Jahr 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Diese Zahlen beschreiben eine Situation, in der jeder einzelne Franken Gratisguthaben im Land bewilligt wird — und das ist die Hauptinformation darüber, was hier überhaupt möglich ist.
Wo Gebühren, Fristen und Fussangeln sitzen
Ein Blick auf die Stellen, an denen eine Wette still teurer wird als die Quote suggeriert. Da ist zuerst die Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und die Abrundung auf 5 Rappen, die jede Sporttip-Wette durchläuft: eine Bewegung nach unten, jedes Mal, ohne Ausnahme, ohne dass es in der Werbung je auftaucht. Dann die 26-Wochen-Frist, nach der ein nicht eingelöster Gewinn verfällt — kein Konto, das wartet, sondern eine Frist, die läuft. Das Wallet selbst hat Grenzen, die den Betrag binden: Ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, der Mindestbetrag für einen Kauf liegt bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Wer viel Geld bewegen will, braucht mehrere Konten oder mehrere Monate; wer wenig Geld bewegt, merkt von all dem nichts.
Dann sind da die Fristen der Aktionen. Sieben Tage für eine Eingabe klingen machbar und fallen ins Wasser, wenn das Konto noch nicht verifiziert ist. Bei einer Registrierung verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das dauert nicht lange, wenn der Perso griffbereit ist, und es dauert Tage, wenn nicht. Wer eine Freiwette will, die an ein Eingabefenster von sieben Tagen gebunden ist, sollte das Konto vorher aufsetzen und nicht am letzten Tag.
Am unbeliebtesten ist eine andere Gruppe von Fussangeln, weil sie erst bei einem guten Lauf beisst. Wer bei Sporttip ein Kombiboost nutzt, verliert die Erhöhung, sobald er den Cash-Out zieht; wer einen Quoten- oder Profitboost nutzt, verliert ihn ebenfalls beim Cash-Out, und beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar. Wer sieben Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 richtig hat, hat sich eine 20-prozentige Erhöhung des Nettogewinns verdient und gibt einen Teil davon auf, wenn ihm der Liveverlauf zu heiss wird. Am Ende steht eine Reihe von Bedingungen, die erst dann zählt, wenn es etwas zu holen gibt — und die dritte Auszahlung wird mit 3 % Kommission belastet. Wer diese Liste einmal durchgelesen hat, kann bei jedem Angebot selbst nachsehen, ob es für ihn noch eines ist.
Schliesslich die kleinste und ärgerlichste Position der ganzen Rechnung: Das Spielguthaben bewegt sich in einer eigenen Währung. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und die Auszahlung des eigenen Gewinns braucht ein auf den eigenen Namen lautendes Konto. Das ist der Punkt, an dem zwei Zahlen enden.
Die praktische Reihenfolge für einen Spielenden bleibt knapp: ein Konto bei dem für den Wohnkanton zuständigen Haus eröffnen und verifizieren, die Bedingungen der Aktion an einem der letzten Tage lesen statt in fünf Minuten am ersten Tag, und beim Einsatz nicht den angenehmsten Markt wählen, sondern einen mit einer Quote, die der Freiwette noch etwas übrig lässt. Das ist keine sichere Sache — es ist die Rechnung, die vor jeder Wette steht, und sie gilt für jede Wette, nicht nur für die geschenkte.
Hier steht die Zahl, die die ganze Werbekette trägt: Der Unterschied zwischen einem Wettschein mit eigenem Geld und einem mit Gratisguthaben liegt zu hundert Prozent auf der Seite des Einsatzes. Wer das verstanden hat, braucht keine Aktionsseite mehr, um ein Angebot zu beurteilen. Er sieht ein Guthaben von CHF 10 und weiss, dass dahinter eine Quote, eine Frist und eine Gutschrift ohne Einsatz stehen.
Rechtslage: der Spielraum, den das Gesetz lässt, ist ein sehr kurzer
Die Rechtslage rund um Freiwetten ist kurz, und sie ist ungewöhnlich: In der Schweiz dürfen Sportwetten grundsätzlich nur zwei Veranstalter anbieten. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK und nicht bei der Gespa. Wer sich bei einer Frage zur Bewilligung an die falsche Behörde wendet, bekommt eine korrekte Antwort auf eine andere Frage. Zwei Häuser teilen sich das Land: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das Online-Publikum ist dabei geteilt, nicht national: Der Zugang hängt am Wohnort, den die Veranstalter prüfen.

Eine Bewilligung nach dem BGS ist zweigliedrig — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) — und gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Ausländische Bewilligungen werden in der Schweiz nicht anerkannt; ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann deshalb keinen Schweizer Rechtsweg anbieten und keinen Anschluss an das hiesige Sperrsystem haben. Der Veranstalter von Sportwetten ist im Übrigen kein Gewerbebetrieb wie jeder andere: Die Nettoerlöse aus den bewilligten Spielen gehen nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer bei einem Schweizer Anbieter verliert, verliert an eine Einrichtung, die ihre Erträge in den Kanton zurückführt. Das ändert die Quote nicht, aber es ordnet ein, wo das Geld bleibt.
Eine Reihe von Regeln regelt, was überhaupt gespielt werden darf: Nur Sportereignisse sind zugelassen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe, keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Abteilung in der Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter die entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Wettschein, der auf eine Sportart ausserhalb der Liste setzt, ist bei Swisslos und Jouez Sport kein spannendes Angebot, sondern eine Wette, die es dort nicht gibt.
Die Gesamtlage lässt sich nüchtern zusammenfassen. Nur zwei Schweizer Veranstalter dürfen sportliche Wetten anbieten. Von diesen beiden haben acht ausländische Marken keine Schweizer Bewilligung. Ihre ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, und das Gesetz bestraft das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Gespa kann dessen Domains im Kampf gegen nicht bewilligte Angebote sperren.
Warum die Liste der bewilligten Anbieter so kurz ist und kurz bleibt
Hinter der kurzen Liste steht eine föderalistische Entscheidung, nicht eine Marktlücke, die jemand noch schliessen wird. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese Begrenzung ist der Grund, weshalb sich die Suche nach einem dritten Schweizer Anbieter nicht lohnt: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine Bewilligung will, muss über die Kantone gehen, und die Kantone haben sie vergeben.
Der Nebeneffekt ist der wichtigste Satz für einen Leser, der ein grosses Willkommenspaket mit Freiwetten sucht. Bei zwei Häusern, die sich keinen Wettbewerb um Neukunden liefern müssen, entsteht kein Werbedruck nach oben. Kein dritter Anbieter, kein Kampf um Marktanteile, keine Chronik immer grosszügigerer Neukundenboni. Der Gesetzgeber hat den Werbeapparat gleich mitgeliefert, und er funktioniert.
Wo die Gespa tatsächlich eingreift, ist der Zugang zu den nicht bewilligten Angeboten. Sie veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS); die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Innerhalb von Stunden kann eine gesperrte Adresse durch eine andere ersetzt werden — dieses Domain-Hopping unterläuft die Sperre technisch, und jeder erfahrene Nutzer solcher Seiten weiss das.
Für einen Spielenden bedeutet die technische Umgehbarkeit der Sperre nicht, dass die Angebote in der Schweiz legal sind. Sie sind es nicht: Das Angebot bleibt bewilligungspflichtig und nicht bewilligt. Kein Schweizer Kontrollsystem greift, keine Aufsicht prüft die Auszahlung, und kein Register verhindert, dass jemand spielt, der eigentlich gesperrt ist. Wer einen solchen Anbieter trotzdem nutzt, umgeht nicht eine Formalität, sondern ein Schutzkonzept, das genau für ihn gebaut wurde. Und mit dem Schutz fallen auch die Instrumente weg, die er selbst steuern könnte: Verlustlimiten auf ein Schweizer Konto lassen sich dort nicht setzen, weil es kein solches Konto gibt.
Ein Guthaben gibt es auch hier nicht ohne Erlaubnis
Eine eigene Bewilligungshürde betrifft, was an dieser Stelle nicht fehlen darf: die kostenlosen Angebote selbst. Das BGS verlangt nach Art. 75 Abs. 2 für Gratisspiele und Gratisguthaben — und damit für jede Freiwette — die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer in einem Werbebanner ein Gratisguthaben sieht, sieht deshalb ein Kontingent, nicht eine Laune des Marketings: Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, und das waren alle.
Für einen Spielenden erklärt dieser Mechanismus, warum die Angebote im Land so klein und so selten sind. Ein Veranstalter kann nicht einmal etwas gratis ausgeben, ohne vorher zu fragen. Die beiden Zustimmungszahlen beschreiben nicht, wie beliebt Freiwetten sind, sondern wie eng der Korridor ist, in dem sie überhaupt stattfinden dürfen. Aus demselben Regelwerk stammt die Grenze für die Werbung selbst: Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS); eine Sperrstunde für Werbung kennt das Gesetz nicht. Der Satz «Freiwette ohne Einzahlung» ist deshalb in der Schweiz nicht verboten — er ist nur durch ein Bewilligungsverfahren gedeckt und in seinem Umfang durch die Auflagen der Aufsicht begrenzt.
Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Gegen nicht bewilligte Angebote wirkt allein die Sperrliste, die den Zugang über den Anbieter kappt. Wer ein solches Angebot trotzdem erreicht, kann sich in der Schweiz auf keine Zahlungssperre verlassen, die ihn vor sich selbst schützt.
Verantwortungsvolles Spielen: was die Limiten mit einer Freiwette zu tun haben
Gratisguthaben verändert das Risiko der Wetten danach nicht — es verändert nur, wessen Geld in der ersten Wette steckt. Diese Unterscheidung hat eine präzise Wurzel: Es ist nicht nur eine Ermahnung, sondern eine technische Voraussetzung. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das BGS verlangt nach Art. 87 VGS vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat zu verlangen — die Limiten sind also nicht aufgedrängt, sondern selbst gesetzt. Und das ist die wichtigste Regel im ganzen Kapitel: Wer die Zahlen nicht eingibt, spielt nicht.
Das mechanische Verhalten dieser Limiten ist es, was einen Spielenden vor einem Fehler bewahrt. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden — nach der gesetzlichen Regelung nach 24 Stunden, doch Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen die längere Frist an. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die 72-Stunden-Regel ist die einzige Bremse im System, die den Spielenden vor einem Entschluss schützt, den er um zwei Uhr morgens fasst; eine Limite, die man in einer Nacht erhöhen könnte, wäre keine.
Der zweite Block ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden; ein Fachgremium wird einbezogen, und ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Der Unterschied zwischen einer Limite und einer Sperre ist deshalb keine Nuance: Die eine ist ein Betrag, die andere eine geschlossene Tür, und in einem Fall spielt das Gratisguthaben keine Rolle mehr, weil der Zugang weg ist.
Dass dieser Apparat nötig bleibt, zeigt eine Zahl aus der Aufsicht selbst. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Schutzmechanismen als Selbstverständlichkeit ansieht, hat die Gegenprobe nicht gesehen. Kein Instrument des Spielerschutzes ist scharf genug, dass man sich auf es verlassen könnte, und dieser Befund ist der ehrlichste Grund, den die Kontrolle selbst zu haben: Es gibt keine Aufsicht, die den Zugang zu einem Verkaufsort erzwingt. Der Schutz, der wirklich greift, ist deshalb der selbst gesetzte.
Wo ein Freiwettenguthaben an die eigenen Grenzen stösst
Ein Gratisguthaben von CHF 10 kann nicht die Limite einer Person sein, die CHF 200 am Wochenende riskiert — und umgekehrt hat es keinen Einfluss darauf, was davon noch kommt. Wer seine Verlustlimiten gesetzt hat, hat sie in der Regel gesetzt, weil er sich kennt. Der Blick auf ein Gratisguthaben kann in diesem Selbstbild eine kleine Delle hinterlassen. Niemand nimmt bei einem Haus ein Gratisguthaben mit, das er nicht kennt, und viele beginnen danach ein Konto, weil die Verifikation bereits gelaufen ist. Das ist der wahre Zweck eines Freiwettenguthabens für den Anbieter, und der Leser sollte ihn kennen.
Der Grad, in dem dieser Effekt wirkt, liegt in der Hand des Spielenden selbst. Wer ein Guthaben annimmt, sollte vorher definieren, was danach mit echtem Geld passiert — und zwar in Form einer Zahl im Konto, nicht in Form eines Vorsatzes. Ein Vorsatz lässt sich später anpassen; eine Limite von CHF 500 im Monat deckelt in jedem Fall, und eine Erhöhung greift nach 72 Stunden, und das ist die Frist, die der Nutzer selbst zu spüren bekommt.
Was für den Umgang mit den ausländischen Marken auf der Liste gesondert folgt, ist die Sache mit dem eigenen Schutz. Diese Häuser sind nicht an das Schweizer Sperrsystem angeschlossen; die Gespa führt eine Liste der blockierten Domains, nicht ein Konto über die, die es umgehen. Ein Spieler, der dort sein Konto selbst stilllegen lassen will, muss sich auf deren Bedingungen verlassen, über die keine Schweizer Stelle wacht. Das ist die wichtigste Konsequenz der Bewilligungsfrage für den Alltag: Die Auflösung des Zugangs, also das Zurücknehmen der eigenen Entscheidung, ist genau der Punkt, an dem eine Bewilligung am meisten wert ist.
Bei beiden Schweizer Häusern ist der Zugang zu Spielhilfen dagegen im Konto sichtbar, und die Sperre ist zentral: Eine unbefristete Sperre wirkt über Swisslos hinaus auch in Casinos und im Fürstentum Liechtenstein — sie ist damit einer der wenigen Schalter im System, der nicht nur auf dem Papier wirkt. Wer sein Spielen schon einmal stoppen musste, sollte ein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Anschluss gar nicht erst eröffnen. Er würde ein Instrument einrichten, das es dort nicht gibt.
Ein wachsamer Blick auf die Zahlen zeigt schliesslich eine Inkonsistenz im Anbieterangebot. Sporttip und die Loterie Romande ahnden unterschiedlich: Bei der Loterie Romande ist ein Wallet-Guthaben von CHF 10’000 möglich, bei Sporttip liegt die Höchstgrenze für einen einzelnen Wettschein bei CHF 1’000. Solche Unterschiede ändern die Bilanz nicht dramatisch, sind aber gute Gradmesser dafür, dass die beiden Häuser nicht einfach dieselbe Sache unter zwei Logos sind. Wer sich für eines entscheidet, entscheidet sich für einen Satz Beträge, nicht nur für ein Logo.
Klar ist am Ende dieses Abschnitts vor allem eines: Die Instrumente, die einen Spielenden davor bewahren, aus einer Freiwette ein echtes Verlustkonto zu machen, sind bei beiden Schweizer Häusern vorhanden — Verlustlimiten, freiwillige Einzahlungslimite, Selbstsperre. Genutzt werden sie in den Konto-Einstellungen, und niemand tut es für einen.
Wie das gerechnet wird: was die Freiwette in 2026 prozentual einbringt
Die rechnerische Frage bei jeder Freiwette ist nicht der Wert des Geschenks, sondern der Wert des Gutscheins nach der Wette. Wer sich das in Dezimalquoten ansieht, sieht sofort, warum die Werbung mit dem Betrag und nie mit der Quote wirbt.
Das klassische Beispiel: CHF 10 Gratisspielguthaben, gesetzt auf einen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90. Ein Treffer bringt eine Auszahlung von CHF 19; abgezogen wird der Einsatz von CHF 10, weil er nicht ausbezahlt wird. Auf dem Konto landet damit CHF 9. Bei einer Niederlage landet nichts darauf, und es wurde kein eigenes Geld verloren.
Anders gerechnet: Der Quotenschlüssel dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 %. Umsetzt man das in den durchschnittlichen Wert des Gutscheins über die beiden gleich wahrscheinlichen Ausgänge, ergibt sich bei CHF 10 Einsatz und Quote 1.90 ein Wert von 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95, also rund CHF 4.50. Das ist kein Gewinn, das ist der Mittelwert aus vielen gleichen Wetten: In der Hälfte der Fälle sind es CHF 9 und in der Hälfte nichts, und was am Ende übrig bleibt, hängt fast ausschliesslich an der Quote. Die Zahl beschreibt den Wert des Gutscheins im Durchschnitt, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Sie sagt auch nichts darüber, wie wahrscheinlich ein Treffer ist.
Von hier aus öffnet sich eine Bandbreite, und damit wird die Sache praktisch. Bei einem Gutschein von CHF 20 und Quote 1.90 läge der durchschnittliche Wert bei rund CHF 9, bei CHF 10 auf einer Quote von 3.00 wären es 10 × (3 − 1) ÷ 3 × 0,95, also rund CHF 6.30 je Wette im Mittel. Ein Quadratmeter Rasen im San Siro, eine sehr lange Gerade im Eisstadion: Die Aktionsgutschrift wird nicht einfach ausbezahlt, sie wird verrechnet.
Die eigentliche Erkenntnis ist nicht die Zahl, sondern ihre Abhängigkeit von der Quote. Wer ein Gratisguthaben mit einer sicheren Quote von 1.10 verheizt, hat es praktisch weggeschmissen: Bei einer Quote von 1.10 hängt der Wert bei etwa 7 % des Nominalbetrags, also unter einem Franken von zehn. Wer es dagegen auf eine Quote um 3.00 legt, holt im Mittel das Sechsfache davon heraus. Dass der Wert mit der Quote steigt, macht Freiwetten in der Hand eines ruhigen Spielers brauchbar und in der Hand eines ungeduldigen zu einem Vorwand für Wetten, die er sonst nicht platziert hätte.
Bei den Schweizer Häusern ist die Sache ohnehin durch die Bedingungen begrenzt. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar, bei Swisslos ebenso, und eine Auszahlung von Gewinnen ist nur auf ein Konto im eigenen Namen möglich. Bei beiden Häusern sind die Aktionen quantitativ begrenzt, und nichts davon lässt sich als Einnahmequelle betreiben — was bei einem Fünf-Franken-Gutschein und einer 30-Tage-Frist auch niemand behaupten sollte.
Was am Ende dieser Rechnung als Fazit bleibt, ist die Frage, ob sich das Lesen der Bedingungen überhaupt lohnt. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einem Mittelwert von rund CHF 4.50 ist die Antwort: nur dann, wenn man die zwei Zeilen liest, die den Wert halbieren oder ganz auffressen können — die Frist und die Mindestquote. Verpasst man die Frist, ist der Wert null; fällt die gewählte Quote unter die Mindestquote, ist die Wette keine Freiwette mehr und der Einsatz wird zum eigenen Geld. Beide Bedingungen stehen in den Aktionsbedingungen und in keinem Werbebanner.
Wofür sich eine Freiwette lohnt und wo das Budget ein Knackpunkt ist
Eine Freiwette ist am nützlichsten für jemanden, der ohnehin einen Wettschein plant. Wer sie als Einstiegsgeschenk behandelt, hat die Rechnung auf seiner Seite: Eine Wette, die man sowieso gesetzt hätte, kostet kein eigenes Geld, und ein Treffer bringt eine Gutschrift ohne Einsatz. In dieser Verwendung ist der Mittelwert von rund CHF 4.50 auf einen Zehner-Gutschein ein sauberer Trostpreis und keine Fehlkonstruktion.
Weniger geeignet ist sie für jemanden, der das Guthaben zwingend in Geld verwandeln will. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Häusern nicht auszahlbar, und der Weg vom Gewinn zum Konto führt über die Bedingungen des Veranstalters. Wer mit einem Zehner-Gutschein plant, die Miete zu bezahlen, plant mit einem Instrument, das dafür nicht gebaut ist.
Auf der Kostenseite ist die Reihenfolge der Prüfungen immer dieselbe. Zuerst die Frist: Bei der Aktion der Loterie Romande waren es 7 Tage ab Erhalt des Codes, und das Guthaben selbst war 30 Tage gültig — zwei verschiedene Zeiträume, die man nicht verwechseln sollte. Dann die Mindestquote: Wo sie fehlt, ist das eine Information; wo sie existiert, entscheidet sie, ob die Wette überhaupt als Freiwette gilt. Dann der maximale Gewinn, der aus einem Gratisguthaben gezogen werden kann. Und schliesslich die Frage, ob nach der Freiwette ein eigener Einsatz verlangt wird — denn das ist die einzige Bedingung, die aus einem Geschenk einen Kauf macht.
Ein Hinweis, der für jede Freiwette in der Schweiz gilt, weil er in der Bewilligung liegt: Angebote ohne vorherige Zustimmung der Gespa sind keine Schweizer Freiwetten. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung braucht sie nicht, und die Werbung ist dann eine Frage des Hausrechts und nicht des Geldspielgesetzes — was für einen Spielenden bedeutet, dass es keine Instanz gibt, die den Inhalt der Werbung prüft.
Wer sein Glück bei einer ausländischen Marke versucht, handelt ausserhalb des schweizerischen Schutzkonzepts: keine Anbindung an das Sperrsystem, kein Rechtsweg in der Schweiz, keine Aufsicht über die Auszahlung. Wichtig für die Bewertung der Werbung mit Freiwetten: Diese Häuser brauchen keine Gespa-Zustimmung, also kann ihre Werbung grösser sein als die in der Schweiz bewilligte. Sie versprechen deshalb nicht mehr — sie melden nur weniger Auflagen.
Vorhersagen zum Spielausgang sind hier nicht zu finden. Welche Mannschaft gewinnt, welche Quote steigt, welcher Markt der richtige ist — dazu steht hier nichts, weil es niemand wissen kann. Wer eine Wette auf eine Prognose stützt, die er an dieser Stelle gelesen hat, verliert sein Geld auf das Wort des Textes.
Wenn Sie das lesen, weil Sie sich selbst stoppen wollen
Wer eine Freiwette sucht, um damit aufzuhören, hat das falsche Werkzeug gewählt: Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist ein Grund mehr, sich anzumelden, und kein Grund, eine Pause zu machen. Der Weg, der tatsächlich funktioniert, führt über die Sperre, und die ist bei Swisslos und der Loterie Romande im Konto zu finden: eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist, oder eine unbefristete Sperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Beteiligung eines Fachgremiums.
Für Spielende, die einen Ansprechpartner brauchen, gibt es die Beratungsstellen der Kantone und die Aufsichtsbehörde, die für die bewilligten Schweizer Veranstalter zuständig ist. Bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine vergleichbare Stelle: Es existiert kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht und keine Anbindung an das Sperrregister.
Verlustlimiten und Spielsperren sind keine Formalitäten. Wer eine dieser beiden Einrichtungen nutzt, hat den einzigen Teil des Systems in der Hand, der unabhängig vom Veranstalter funktioniert.
Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz
Was ist eine Freiwette, und worin liegt der Unterschied zur Wette mit eigenem Geld?
Bei einer Freiwette setzt man ein Guthaben, das der Veranstalter zur Verfügung gestellt hat, statt eigenes Geld. Der entscheidende Unterschied zeigt sich beim Gewinn: Ausbezahlt wird nur der über die Quote hinausgehende Betrag, der Einsatz selbst nicht. Eine Wette mit eigenem Geld bringt bei einem Treffer dagegen den vollen Betrag samt Einsatz zurück.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede Freiwette eines bewilligten Schweizer Veranstalters steht damit in einem bewilligten Rahmen.
Wie viel bleibt bei einer Freiwette ohne Rückzahlung des Einsatzes übrig?
Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 auf einen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 bleiben bei einem Treffer CHF 9, bei einer Niederlage nichts. Über beide Ausgänge gerechnet liegt der durchschnittliche Wert des Gutscheins bei rund CHF 4.50. Er steigt mit der gewählten Quote und liegt bei Quote 3.00 im Mittel nahe CHF 6.30.
Welche Bedingungen sollte man bei einer Freiwette prüfen?
Vier Angaben entscheiden über den Wert: bis wann die Aktion läuft und wie lange das Guthaben gültig bleibt, welche Mindestquote für die Wette verlangt wird, wie hoch der maximale Gewinn aus dem Gratisguthaben ist und ob danach ein eigener Einsatz verlangt wird. Bei der Aktion der Loterie Romande waren es 7 Tage Eingabefrist und eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Muss man Verlustlimiten gesetzt haben, um eine Freiwette zu platzieren?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme nicht möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie werden Gewinne aus einer Freiwette steuerlich behandelt, und ist der Freibetrag kantonal verschieden?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; auf Bundesebene liegt die Grenze ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Ein typischer Wettschein bleibt weit darunter, also fallen keine Einkommen- und keine Verrechnungssteuer an. Für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
