PayPal und Sportwetten in der Schweiz: bewilligt sind nur zwei

Updated Oktober 2026
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Ein Café-Tisch am Fenster trägt ein Smartphone mit dunklem Display, an der Scheibe laufen Regentropfen herunter und draussen steht eine Tram.

Stand Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Organisatorenbewilligungen nach Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa.

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.

Es gibt eine Zahl, die diese ganze Frage entscheidet, und sie lautet zwei. Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer nach einem Wettanbieter sucht, der PayPal akzeptiert, sucht in Wahrheit eine Adresse mit Sitz im Ausland, denn die beiden bewilligten Veranstalter führen den Bezahldienst nicht als Zahlungsart für Sportwetten. Das ist keine Kleinigkeit am Rand, sondern die Hauptaussage. Der Rest dieses Textes erklärt, was daran hängt: welchen Schutz ein Spielerkonto ohne Schweizer Bewilligung nicht hat, was ein Bonus mit Umsatzbedingungen den Einzahlenden kostet, warum die Auszahlung an den Namen gebunden ist und wie viel vom Einsatz der Buchmacher in jeder Quote behält.

Die Suche selbst führt in die Irre. Wer die Begriffe in eine Suchmaske tippt, bekommt eine Rangliste ausländischer Seiten, die den Bezahldienst gross auf die Startseite schreiben — und die Anbieter mit Schweizer Bewilligung tauchen dort gar nicht auf, weil sie ihn nicht anbieten. Die Rangliste schleppt also genau die Marken nach oben, die den Schweizer Rechtsschutz nicht haben. Das ist die Falle, in die ein Leser läuft, der nur die erste Seite anklickt.

Womit PayPal zu tun hat: der Zahlungsdienst im Schweizer Wettmarkt

Ein bekannter Bezahldienst und ein Markt mit zwei Bewilligungen passen schlecht zusammen. Das ist der nüchterne Kern, mit dem jede Einordnung beginnt.

Ein kleiner Dorf-Fussballplatz liegt in der Dämmerung unter einem hohen Flutlichtmast, am Spielfeldrand steht ein Holzzaun.
Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz.

Hinter PayPal steht eine eigene Struktur. Für Europa heisst die Betreibergesellschaft PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, während die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. in San José, Kalifornien, ihren Hauptsitz hat. Bemerkenswert daran ist weniger die Adresse als der Umstand, dass hier kein Sponsoring eines Sportveranstalters steht, sondern ein reguliertes Finanzunternehmen — mit eigener Aufsicht, eigener Haftung und eigenen Regeln darüber, wem es Konten führt.

Die Banklizenz als das eigentlich Spektakuläre am Bezahldienst

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt. Dieses Datum wird auf vielen Seiten so nebensächlich behandelt, wie es sich anhört. Hier zählt es, weil es die Frage verändert, um die es einem Leser eigentlich geht: Er will wissen, ob sein Geld sicher liegt, und die Banklizenz beantwortet nur die eine Hälfte davon — sie schützt das Guthaben bei PayPal, nicht den Einsatz bei einem Wettanbieter. Wer CHF 500 auf ein Wettkonto ohne Schweizer Bewilligung schiebt, hat sein Geld im Moment der Überweisung aus dem Schutz der Banklizenz herausgeschoben. Der zweite Teil dieser Seite handelt davon, wohin es dann wandert.

Die beiden Schweizer Veranstalter haben ihre eigenen Wege, ein Spielerkonto aufzuladen, und sie sind hausbackener, als der Bezahldienst es wäre. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf gelingt nur, solange das Guthaben die Marke von CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Einzahlung mit dem Bezahldienst ist dort nicht vorgesehen.

Bei der Loterie Romande sieht es anders aus, aber nicht grosszügiger. Einzahlungen auf ihr Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Dafür gibt es Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Ein Kassenhäuschen am Kiosk statt eines Kontos in Luxemburg — der Vergleich ist unbequem, aber er ist der Punkt.

Warum die Namensgleichheit kein Schikane-Paragraf ist

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist keine Laune eines einzelnen Anbieters, sondern steht in der Verordnung zum Geldspielgesetz und gilt damit für alles, was in der Schweiz bewilligt ist. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährung existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls untersagt.

Praktisch heisst das: Ein Wettkonto auf den Namen einer anderen Person lässt sich nicht betreiben, und eine Auszahlung auf das Konto der Partnerin endet in einer Rückfrage, nicht in einem Zahlungseingang. Wer heute mit einer Überweisung von einem fremden Konto einzahlt und morgen gewinnt, merkt sich diese Regel länger als den Bonus, der ihn angelockt hat.

Zwei Veranstalter und keine dritte Bewilligung: die Rechtslage

Wer eine Bewilligung für ein Grossspiel braucht, braucht in der Schweiz zwei Papiere davon, und beide gelten nur hier. Der Rahmen steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021). Nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos.

Ein Fluss mit breiter Kiesbank fliesst durch einen Wald, über dem Wasser hängt früher Nebel und Sonnenstrahlen brechen durch.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Eine Bewilligung setzt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel voraus (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die erste ist Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durchführt; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die zweite ist die Loterie Romande, die für die Westschweiz Jouez Sport veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne nennt, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.

Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domänen. Das ist die vollständige Auskunft, die eine Aufsichtsbehörde zu dieser Frage geben kann — und für einen Leser, der eine Rangliste mit zehn Namen erwartet, ist sie eine Enttäuschung.

Die Gebietsgrenze, die jeden zweiten Klick kostet

Wer sich registrieren will, stösst früher oder später auf die Kante zwischen den Gebieten. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — die Verifizierung ist hier also nicht optional, sondern die Eintrittskarte.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Die Konsequenz für einen Leser im Aargau ist unangenehm einfach. Er kann bei Swisslos ein Konto eröffnen und bei der Loterie Romande nicht — nicht wegen eines Verbots, sondern weil er ausserhalb des Gebiets wohnt. Umgekehrt für einen Leser im Wallis. Zwei Anbieter, und für den Einzelnen bleibt genau einer davon übrig.

Was wetten lässt und was nicht

Der bewilligte Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rangierungswetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind untersagt. Wer sich über die schmale Auswahl ärgert, sollte wissen, dass das die Kehrseite der Bewilligung ist und kein Versehen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Corner- oder Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, einen Esport-Bereich gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Bei Live-Wetten gilt eine Regel, die man kennen sollte, bevor man in der Halbzeit auf das Handy greift. Bei Sporttip zählt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der schnelle Klick während des Elfmeters kann also mit der Rückzahlung des Einsatzes enden. Eine Wette auf ein bereits eingetretenes Ereignis ist keine Wette.

Ausländische Bewilligungen und was sie hier wert sind

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder welches Land auch immer — hat in der Schweiz keine Geltung. Das folgt aus Art. 4 BGS, wonach die schweizerische Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und es bedeutet umgekehrt, dass eine Curaçao-Lizenz hier nichts erlaubt.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist der eine Satz, der in dieser Frage immer falsch wiedergegeben wird — die Bundesbehörden verfolgen den Veranstalter, nicht den Wettenden. Nur hilft das dem Geld nicht zurück: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle für den Spielenden.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domänen Ende 2025). Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Ein gesperrter Zugang ist deshalb kein sicheres Signal dafür, dass der Anbieter verschwunden ist, sondern nur dafür, dass eine Adresse auf der Liste stand. Wer die aktuelle Sperrliste sehen will, findet sie bei der Aufsichtsbehörde; sie ist das einzige öffentliche Verzeichnis, das in dieser Sache etwas wert ist.

Der Ausgang dieser Abwägung ist nicht, dass die bewilligten zwei die bequemere Wahl wären. Sie sind es nicht. Ein bewilligter Anbieter bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzgrenze und eine Ausweispflicht. Ein Anbieter ohne Bewilligung bedeutet keinen Schweizer Rechtsschutz, kein Sperrregister, keinen Rückgriff und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere».

Was das Spielen kostet, bevor der erste Franken verloren geht

Limiten setzen nicht der Staat, sondern die Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt wird eine Limite sofort wirksam; erhöht wird sie nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer eine Limite erst dann setzt, wenn das Monatsbudget schon weg ist, hat sie für den falschen Monat gesetzt.

Der Vorgang selbst ist einfach und wird trotzdem von vielen übersprungen, weil er beim Anmelden im Weg steht. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Zahlen flüchtig wegklickt, hat siebzig Prozent seiner Selbstkontrolle schon verbraucht.

Die Spielsperre wirkt dort, wo der Bezahldienst nicht hinreicht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Selbstgewählte Sperren werden im BGS-Register geführt; das Register ist genau der Mechanismus, den ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht auslöst.

Hier zeigt sich, warum ein Bezahldienst im Hintergrund keine einzige dieser Schranken ersetzt. PayPal weiss nicht, wie viel in diesem Monat auf Sportwetten geflossen ist. Es hat keine Limite, die beim Öffnen der App blockiert. Es führt kein Sperrregister für Spielende. Die Auszahlung von PayPal-Guthaben auf ein Bankkonto ist kostenlos, solange keine Währungsumrechnung nötig ist; auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Das sind ehrliche Gebühren, und es sind die Gebühren eines Zahlungsdienstes. Von Spielerschutz steht dort nichts.

Wer sich für einen bestimmten Zeitraum von Sportwetten ausschliessen will, geht deshalb nicht durch die Zahlungsabteilung, sondern durch das Spielerkonto: Die Sperre wird beim Veranstalter beantragt, bei einem bewilligten dauert sie nach Vorgabe bis zu sechs Monate und kann nach Ablauf einer Mindestfrist wieder aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einbezogen wird. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Weg nicht in verbindlicher Form. Ein Anruf beim Bezahldienst ersetzt ihn nicht.

Der unangenehmste Befund der Schweizer Aufsicht stammt aus dem Jahr 2025. Bei Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer das liest und daraus schliesst, das Schweizer System sei streng, hat die Richtung verwechselt. Die Regeln sind streng, ihre Durchsetzung an der Verkaufsstelle ist es nicht.

Bonus, Freiwette, Gratisspielguthaben: was eine Aktion wirklich verlangt

Bevor irgendwo eine Frankenzahl steht, steht ein Bewilligungsschritt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Bonus ist in der Schweiz also nicht verboten — er ist bewilligungspflichtig, und das ist ein Unterschied, den man an der Zahl der Zustimmungen sieht.

Die Werbung selbst hat ihre Grenzen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Für diese Seite heisst das: beschreiben und bewerten, nicht werben.

Der Umsatz, den ein Bonus tatsächlich abverlangt

Die interessanteste Zahl in einem Bonusangebot steht nie im Angebot. Sie steht in den Bedingungen: ein Umsatzfaktor, der bestimmt, wie oft der Bonus umgesetzt werden muss, bevor daraus Geld wird, und eine Mindestquote, unterhalb derer Wetten für den Umsatz nicht zählen. Beides zusammen entscheidet, ob ein Bonus ein Geschenk oder eine Aufgabe ist.

Nehmen wir eine Rechnung, wie sie ein Leser selbst anstellen kann. Ein Bonus von CHF 100 mit einem Umsatzfaktor von 5 auf den Bonusbetrag verlangt CHF 500 an Einsätzen. Bei einem Einsatz von CHF 5 pro Wette sind das 100 Wetten, und nur Wetten ab der geforderten Mindestquote zählen für den Umsatz. Ein Bonus von CHF 200 mit einem Umsatzfaktor von 10 auf Bonus plus Einzahlung verlangt — bei einer Einzahlung von CHF 200 — CHF 4’000 an Einsätzen. Bei der gleichen Einsatzhöhe sind das 800 Wetten.

Was dieser zweite Umsatz kostet, lässt sich mit der Marge abschätzen, die im Abschnitt «Nach welchen Kriterien die zwei Anbieter einzuordnen sind» erklärt wird. Bei einer angenommenen Marge von 5 % kostet der Umsatz von CHF 4’000 im statistischen Mittel rund CHF 200 — also den Bonusbetrag selbst, und zwar bevor die erste Wette gewonnen hat. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass gleichmässig auf Märkte dieser Marge gesetzt wird, und keine Vorhersage für einen einzelnen Abend. Wer 800 Wetten vor sich sieht, um CHF 200 zu behalten, hat selten Lust darauf.

Der Umsatzfaktor ist die eine Hälfte. Die andere heisst Frist: Angebote laufen ab, und eine Gratiswette, die am letzten Tag verfällt, hat einen Wert von null. Wer ein Angebot prüft, liest deshalb zuerst das Ablaufdatum, dann den Umsatzfaktor, dann die Mindestquote — und erst danach den Betrag, mit dem die Werbung beginnt.

Warum eine Gratiswette nicht das ist, was sie zu sein scheint

Eine Freiwette ist ein Einsatz, den der Anbieter stellt, und genau darin liegt die Einschränkung. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mit ausbezahlt, wenn die Wette gewinnt — zurück kommt nur der Gewinnanteil. Eine Gratiswette von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 bringt also keinen Ertrag von CHF 20, sondern, wenn alles gutgeht, CHF 10 Gewinn. Zusätzlich zählt das Gratisspielguthaben in der Regel zum Umsatz, der erst zu erfüllen ist.

Diese Definition ist in der Schweiz keine Geschmacksfrage. Gratisspielguthaben ist bei beiden bewilligten Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen, und bei der Loterie Romande ebenfalls. Der Bonus lässt sich also zum Wetten verwenden und, wenn ein Gewinn daraus entsteht, nur unter den Bedingungen des Bonusanbieters auszahlen — das Guthaben selbst bleibt in der Spielewelt.

Wie ein bewilligter Anbieter eine Aktion aufsetzt, zeigt ein Beispiel aus der Westschweiz. Die Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der verifizierte Kontoinhaber am richtigen Ort zur richtigen Zeit war die Eintrittsbedingung. Ein solcher Weg ist unspektakulär und ehrlich — ein Code, eine Frist, ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, und das steht dabei.

Zum Schutz derjenigen, die das Kleingedruckte übersehen: Wer in der Schweiz für nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt, riskiert eine Busse bis zu CHF 500’000. Der Satz gilt dem Werbenden, nicht dem Spielenden. Ein Bonusangebot, das auf einer gesperrten Adresse steht, ist also nicht strafbar für den, der es liest.

Einzahlung, Auszahlung, Namensgleichheit: die Zahlungsabwicklung

Beim Geld bewegt sich am wenigsten Spektakuläres und am meisten Praktisches. Einzahlungen sind der leichte Teil; der Widerstand beginnt dort, wo Geld zurückkommen soll.

Bei Swisslos zahlt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei Gratisauszahlungen pro Jahr sind grosszügig, solange man sie sich für das richtige Konto aufspart. Wer jede Woche kleine Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung mit.

Bei Gewinnen wird es einfacher, sofern sie klein bleiben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer einmal seinen Namen und sein Konto hinterlegt hat, bekommt grössere Beträge zügig — und wer das nicht getan hat, wartet nicht auf die Post, sondern wird zur Auszahlung erst gar nicht durchkommen.

Verfristen ist der teuerste Fehler in dieser Kategorie. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine halbe Stunde in der Auswertung nachgeschaut, oder ein halbes Jahr lang nicht — und die Frage des Gewinns entscheidet sich nicht am Spiel, sondern an der Kalenderspalte.

Bei der Loterie Romande liegt die Schmerzgrenze ähnlich. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine von Jouez Sport mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer einen grossen Wettschein in einem Kiosk mit leerer Kasse einlöst, geht mit dem Schein wieder nach Hause.

Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, bekommt von all dem nichts. Es gibt keine Frist, auf die man sich berufen kann, keinen Anschluss an ein Bank- oder Postkonto nach Schweizer Regeln, keine Stelle, die eine zu Unrecht verweigerte Auszahlung prüft. Der eigene Name auf dem Auszahlungskonto, so selbstverständlich er hier klingt, ist drüben keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Angabe, die sich jeder Anbieter selbst zusammenstellen kann.

Nach welchen Kriterien die zwei Anbieter einzuordnen sind

Vier Dinge entscheiden darüber, was ein Wettkonto am Ende des Monats gekostet hat: die Bewilligung (und damit der Rechtsschutz), die Quote (und damit die Marge), die Bedingungen des Kontos (Limiten, Verifizierung, Fristen) und der Weg des Geldes zurück.

Die Bewilligung ist das Feld, in dem es keine Rangfolge gibt, sondern nur zwei gleichwertige Ergebnisse und ein grosses Drittes. Swisslos und die Loterie Romande haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa; alle übrigen Anbieter, die einem Schweizer Leser begegnen, haben keine. Wer eine ausländische Bewilligung mitbringt, ist deshalb nicht «ähnlich bewilligt», sondern ohne Schweizer Bewilligung.

Das zweite Feld ist die Quote, und hier lohnt sich ein genauer Blick, weil die Marge in jedem einzelnen Wettangebot steckt und man sie nie auf einem Ausdruck sieht. Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil.

Ein kleines Beispiel, das ohne Anbieterangaben auskommt: Ein Markt mit den Quoten 1.90, 3.60 und 4.30 zahlt 1 ÷ (1/1,90 + 1/3,60 + 1/4,30) zurück. Das sind rund 88,4 % — die Marge liegt bei etwa 11,6 % des umgesetzten Geldes. Ein Markt mit den Quoten 1.95, 3.70 und 4.60 zahlt rund 92,2 % zurück, mit einer Marge von etwa 7,8 %. Der Unterschied von knapp vier Prozentpunkten ist keine Notiz am Rand: Er entscheidet darüber, wie viel von jedem Zehner auf lange Sicht zurückkommt, und er ist die Zahl, die eine hohe Quote auf der Startseite verschweigt. Wer fünfhundert Wetten über das Jahr auf einen Markt mit 11,6 % Marge setzt, hat statistisch gut die Hälfte dessen abgegeben, was er auf einen Markt mit 7,8 % hätte behalten dürfen. Das ist ein Erwartungswert über viele Wetten, keine Aussage über eine einzelne.

Die Auszahlungsquote macht deutlich, worauf man bei einem Vergleich zuerst schaut: nicht auf den beworbenen Bonus, sondern auf das Verhältnis zwischen den Quoten desselben Marktes. Zwei Anbieter mit derselben Quote haben dieselbe Marge, egal wie unterschiedlich ihre Startseiten aussehen.

Zwei Bewilligungen und ihre Nachbarn ohne Schweizer Zulassung

Die Tabelle ordnet die vier Anbieter ein, die auf dieser Seite beschrieben werden. Beide Gruppen stehen dabei in derselben Übersicht, weil ein Schweizer Leser beiden begegnet — die rechtliche Stellung unterscheidet sie vollständig.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; gestützt auf die IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); sechs Westschweizer Kantone
Betano keine Schweizer Bewilligung gemeldet als Marke der Kaizen Gaming-Gruppe
Bet365 keine Schweizer Bewilligung nennt eine Bewilligung des Vereinigten Königreichs

Die beiden Spalten «keine Schweizer Bewilligung» tragen zwei verschiedene Sachverhalte. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht hinter dem Eintrag eine Aufsicht, ein Register und eine Beschwerdestelle; bei Betano und Bet365 steht dahinter ein Name, den der Anbieter selbst führt oder eine Aufsicht, die in einem anderen Land sitzt und vor einem Schweizer Wohnzimmer keine Wirkung entfaltet. Der Unterschied ist deshalb keine Frage der Seriosität eines Unternehmens, sondern eine Frage dessen, wer im Streitfall anrufbar ist. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat einen Ansprechpartner im Ausland und keine Adresse in Bern.

Was die Tabelle nicht leistet, ist eine Aussage darüber, welcher der vier Anbieter die bessere Quote stellt. Für die beiden bewilligten Veranstalter ist die Quote der BGS-Marge unterworfen, und die beiden ausländischen Marken stehen in keinem Schweizer Vergleich — Versuche, hier eine Rangfolge zu bilden, enden in Werbetexten. Was zählt, ist die Sportart, der Markt und der Zeitpunkt, und dieselbe Marke gibt für dasselbe Spiel in unterschiedlichen Zeitzonen unterschiedliche Quoten.

Die beiden bewilligten Veranstalter

Vor den Einzelbewertungen eine Einordnung, die für beide gilt. Beide sind Grossspiele im Sinne des BGS, beide stehen unter Gespa-Aufsicht, beide öffnen ihre Online-Konten nur innerhalb ihres eigenen Gebiets.

Swisslos Sporttip: das Konto für die Deutschschweiz, mit einem Wallet als Werkzeug

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und führt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligt ist das als Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Der Zugang zur Online-Teilnahme öffnet sich für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet — der Deutschschweiz, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein —, ohne bestehende Spielsperre und für jede Person nur einmal; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Beim Geld ist Swisslos traditionell und vorsichtig. PostFinance Pay lädt das Spielkonto auf, die Bestätigung läuft über die PostFinance App. Wer lieber ohne App einzahlt, kauft Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben unter CHF 9’999 bleibt. Eine PayPal-Einzahlung für Sportwetten gehört nicht dazu.

Bei den Limiten überlässt Swisslos nichts dem Zufall. Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage an, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Wichtiger als diese Zahlen ist ihre Richtung: Under-21-Konten haben eine harte Untergrenze, und wer innerhalb des Monats mehr Riskieren will, muss 72 Stunden warten — drei Tage, in denen sich die meisten Impulse erledigt haben.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auch das Cash-Out ist kein Notausgang ohne Preis: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Fazit. Der Cash-Out ist die Falle für ungeduldige Spielende: Er liefert immer weniger, als die Wette noch wert sein könnte, und die vier Sekunden, die er spart, kosten den Unterschied zwischen CHF 40 und CHF 60. Wer ihn nutzt, sollte ihn als Versicherung mit Prämie verstehen und nicht als Trick.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit Bargeld am Schalter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Adresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Bewilligt ist auch sie als Grossspiel nach BGS mit beiden Bewilligungen und unter Gespa-Aufsicht. Ein Online-Konto setzt Volljährigkeit und Aufenthalt in einem der sechs Kantone voraus, ein Konto pro Person, mit Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einem Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Die Westschweiz fährt beim Geld zweigleisig. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000; das sind dieselben Grössenordnungen wie bei Swisslos und kein Ausdruck besonderer Grosszügigkeit. Wer den Schalter bevorzugt, kauft Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 oder CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer den Schein lieber in der Hand hält, löst Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle ein; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen. Das ist der einzige Weg in diesem Vergleich, auf dem ein Gewinn in Münzen und Noten ankommt.

Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Beträge gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — die beiden Veranstalter sind sich in diesem Punkt einig. Aktionen setzt die Loterie Romande sachlich auf: «JouezSport — Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, für alle, die den im Stadion verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. Die Gespa hatte zugestimmt; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Fazit. Der Schalter ist der eigentliche Vorzug dieser Adresse: CHF 2’000 in bar statt einer Überweisung in fünf bis zehn Arbeitstagen. Wer Beträge unter CHF 200 gewinnt, bekommt sie dort sofort — und für die Zielgruppe, die Sportwetten am Kiosk abschliesst, ist das der ganze Unterschied.

Betano: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

Betano gehört zur Kaizen Gaming-Gruppe. Das schreibt der Anbieter selbst. Eine Schweizer Bewilligung nach BGS hat die Marke nicht, und keine Schweizer Aufsicht führt sie. Damit fehlt einem Spielerkonto hier das, was die beiden Veranstalter im Abschnitt «Die beiden bewilligten Veranstalter» auszeichnet: eine inländische Beschwerdestelle, ein gesetzlicher Rahmen für die Kontoführung und ein Sperrregister, das auch bei einem Wechsel des Anbieters greift.

Wer mit dem Gedanken spielt, dort ein Konto zu eröffnen, sollte zwei Punkte vorher klären, weil sie sich nach dem Gewinn nicht mehr klären lassen. Der erste ist die Auszahlung: Ob und mit welcher Frist Betano Gewinne auf ein Schweizer Konto überweist, steht in den eigenen Zahlungsbedingungen der Marke und in keiner Liste einer Schweizer Behörde. Der zweite ist die Quote: Die Auszahlungsquote sagt etwas über die Marge, und diese Quote lässt sich für Betano aus Schweizer Sicht nicht mit derjenigen der bewilligten Veranstalter vergleichen — man müsste denselben Markt zur selben Minute und dieselbe Bewilligungsgrundlage haben, und mindestens die Bewilligungsgrundlage fehlt.

Fazit. Für einen Spieler, der kurzfristig und gelegentlich kleine Beträge setzen will, ist der Verzicht auf jede Schweizer Anlaufstelle ein Preis, den manchem das Angebot wert sein mag. Wer aber je einen grösseren Betrag gewinnt oder eine Sperre wieder aufheben lassen will, steht ohne Adresse da.

Bet365: eine Marke mit britischer Bewilligung und Schweizer Minus

Bet365 nennt eine Bewilligung des Vereinigten Königreichs. Das ist eine Bewilligung — nur nicht in der Schweiz und nicht nach dem Schweizer Geldspielgesetz. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung liegt nicht vor, und die Schweizer Aufsicht führt die Marke nicht als Veranstalterin. Die Gespa nennt bet365 als auf ihrer Sperrliste stehend; die Liste folgt dem Domain-Hopping und sperrt Adressen, nicht Firmen, sodass eine gesperrte Adresse nur beweist, dass eine Adresse dort stand.

Was ein Schweizer Konto bei dieser Marke an Betreuung erhält, ist das eines Kunden im Ausland: Ansprüche werden nach den Regeln ihrer Bewilligung behandelt, nicht nach den Regeln, die hier für Limiten, Spielerkonten und den Schutz Minderjähriger gelten. Die 26-Wochen-Frist und die kostenlose Auszahlung zweimal pro Jahr, die die bewilligten Veranstalter aufstellen, sind keine allgemeinen Standards, sondern Hausbedingungen — klären lässt sich ihr Pendant bei Bet365 nur in dessen eigenen Bedingungen.

Fazit. Dass dieselbe Marke in einem anderen Land unter einer Aufsicht steht, ändert für den Schweizer Kontoinhaber nichts an der Prüfstelle, die im Streitfall zuständig ist: Es bleibt eine ausländische. Für einen Leser, dem Herkunftsland statt Aufsichtsstelle wichtig ist, mag das genügen — für alles andere nicht.

Steuern, Sperrliste, Rückgriff: die Randbedingungen

Zum Schluss die drei Dinge, die man nicht merkt, bis sie eintreten. Keine davon ist ein Grund, irgendwo ein Konto zu eröffnen.

Steuer: Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein gewöhnlicher Wetter gewinnt weit unterhalb dieses Betrags und schuldet deshalb auf seinen Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — diese Behauptung hält sich hartnäckig und ist falsch. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Das ist eine allgemeine Auskunft und kein Rat; für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Sperrliste: Die Gespa führt die Liste der gesperrten ausländischen Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Wer heute eine Seite öffnet, die gestern gesperrt war, sieht darin keinen Widerruf der Sperre, sondern die Gegenmassnahme eines Anbieters, der eine neue Adresse untergeschoben hat. Es gibt in der Schweiz übrigens keine Zahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettseiten — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht, und eine Seite, die das behauptet, verkauft ein Gefühl.

Rückgriff: Die Nettoerlöse der bewilligten Grossspiele fliessen einem öffentlichen Zweck in den Kantonen zu. Das ist kein Argument für einen einzelnen Anbieter, aber es erklärt, warum ein Sporttip-Wettschein auf dem Tisch einer kantonalen Institution landet und der Verfall eines Gewinns nach 26 Wochen nicht in irgendeine Bilanz, sondern in den gemeinsamen Topf geht. Wer den Vergleich nach dieser Randbedingung entscheiden will, soll das tun; für die Wahl des Kontos ist sie belanglos.

Ein Konto eröffnet man nicht wegen einer Steuerregel und nicht wegen einer Sperrliste, sondern weil die Limiten, die Bedingungen und der Rückweg des Geldes zum eigenen Spielverhalten passen. Das ist bei zwei bewilligten Veranstaltern eine kurze Prüfung und bei allem anderen eine längere.

Häufige Fragen zu PayPal und Schweizer Sportwetten

Bietet einer der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter PayPal für Wetten an?

Nein. Swisslos lädt sein Spielkonto über PostFinance Pay oder per Online-Zahlungsmöglichkeit und Einzahlungsschein auf, die Loterie Romande über Einzahlungen und Prepaid-Tickets. Eine PayPal-Einzahlung für Sportwetten ist bei keinem der beiden vorgesehen. Ein Wettanbieter mit PayPal ist deshalb ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto?

Bei einem Schweizer Wettkonto ja, denn Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist eine Vorschrift zum Geldspielgesetz und kein Hausrecht eines einzelnen Anbieters. Bei einem Konto ohne Schweizer Bewilligung entscheidet der Anbieter selbst.

Wie lange dauert die Auszahlung, und welche Fristen gelten?

Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 landen im Wallet, höhere innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Bei der Loterie Romande gibt es Bargeld am Schalter.

Was sagt die Marge in der Quote über den Anbieter aus?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge, die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Ein Markt mit den Quoten 1.90, 3.60 und 4.30 zahlt rund 88,4 % zurück, einer mit 1.95, 3.70 und 4.60 rund 92,2 %. Die Differenz von knapp vier Punkten wirkt über viele Wetten.

Welche Schweizer Schutzmechanismen fehlen beim Spiel bei einem Anbieter ohne Bewilligung?

Das Sperrregister, die verbindliche Spielsperre über den Veranstalter, die Kontoführung nach Vorschrift und eine Schweizer Stelle, die eine verweigerte Auszahlung prüft. Ein ausländischer Anbieter kann freiwillig Ähnliches anbieten; verbindlich ist es hier nicht. Eine Kontoeröffnung setzt deshalb eigene Grenzen voraus.

Wie kann ich mich für einen Zeitraum selbst von Sportwetten ausschliessen?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine Sperre erwägt, beantragt sie im Spielerkonto, nicht beim Zahlungsdienst.

Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»