Impressum – mobilzahlungwetten
mobilzahlungwetten beschreibt, wie sich bei Sportwetten in der Schweiz bezahlen lässt, und legt hier offen, wer die Seite betreibt und unter welchen Bedingungen die Inhalte entstehen.
Angaben zur Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme sind unter mobilzahlungwetten.com abrufbar. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.
Worum es auf der Website geht
mobilzahlungwetten ist ein redaktionelles Informationsangebot zu Sportwetten und ihren Zahlungswegen. Die Website nimmt keine Wetten an, führt keine Spielerkonten, nimmt kein Geld entgegen und stellt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern her. Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Der Schweizer Rechtsrahmen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen und unterstehen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf der Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist untersagt (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für Inhalte
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und laufend geprüft. Weil sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen aber ständig verändern, sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin massgebend. mobilzahlungwetten haftet nicht für Entscheide, die auf diesen Inhalten beruhen.
Verantwortung für Links
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Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken sind durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Wer mehr als das gesetzliche Zitatrecht nutzen will, braucht zuvor die schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Wetten kann süchtig machen. Wer bei sich oder bei Angehörigen Anzeichen von übermässigem Geldspiel erkennt, erhält vertrauliche, kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Limiten und die Beantragung einer Spielsperre an.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
