Willkommensbonus bei Sportwetten: kleine Aktionen, klare Regeln – und ein grosser Unterschied bei den Kosten
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Veranstalterangaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen das Geldspielgesetz und die Aufsichtspraxis der Gespa.
Wer «Willkommensbonus Sportwetten» sucht, hat meistens ein Bild im Kopf: ein vierstelliger Betrag, ein paar Freiwetten, ein Angebot, das den Start bezahlt. In der Schweiz trifft dieses Bild auf eine Wirklichkeit, die deutlich anders aussieht. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, für das es genau zwei Veranstalter gibt – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was darüber hinausgeht, ist kein zusätzliches Angebot, sondern eine Grenzüberschreitung: Gratisguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat hier nichts zu suchen. Zwischen diesen beiden Polen stellt sich die Frage: Was bekommt ein neuer Wettender tatsächlich, und was zahlt er dafür?
Die Antwort ist bei genauerem Hinsehen weniger spektakulär und deutlich interessanter als der Suchbegriff. Bei den beiden zugelassenen Veranstaltern ist das Neukundenangebot klein: ein Kombiboost, der an eine Mindestquote und eine Mindestzahl von Voraussagen gebunden ist, ein Quotenboost für Einzelwetten, gelegentlich Aktionsguthaben aus einer Kampagne. Das ist keine Verlegenheit, sondern die Folge eines Rahmens, der Werbung und Anreize strenger behandelt als fast jedes Nachbarland. Wer das einmal verstanden hat, liest Werbebotschaften auf ausländischen Seiten anders – nicht moralisch, sondern arithmetisch.
Die Rangliste: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Der Vergleich beginnt dort, wo die Verwirrung entsteht. Ausländische Wettseiten tauchen in jeder Suchanfrage auf, und keine von ihnen nennt in ihrer Werbung, dass sie für die Schweiz keine Bewilligung hat. Die folgende Übersicht ordnet sie deshalb vor allem nach einer Frage, die sonst nirgends steht: Steht hinter diesem Angebot ein Veranstalter, den die Schweiz kennt?
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle erzählt in zehn Zeilen eine Geschichte, die in vier Worten zusammenpasst: zwei oben, acht nicht. Das ist kein Qualitätsurteil über die acht – manche von ihnen betreiben seit Jahren ordentliche Buchmacherarbeit in anderen Jurisdiktionen –, sondern eine Aussage darüber, welches Recht auf einen Wettschein Anwendung findet. Ein Vertrag mit einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vertrag im Ausland. Die für die Sperrliste zuständige Gespa kann solche Domains über Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; bet365 steht nach Angaben der Aufsicht auf dieser Liste, ebenso werden Interwetten und bet-at-home im Zusammenhang mit der Ersetzung blockierter Domains genannt. Was geblockt ist, kommt innerhalb von Stunden unter einer anderen Adresse wieder zurück – der Hinweis darauf ist keine Warnung vor einem einzelnen Namen, sondern eine Beschreibung der Mechanik.
Der wichtigere Punkt für die Kostenfrage liegt aber in den beiden Zeilen ganz oben. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein Konto eröffnen will, muss im jeweiligen Vertragsgebiet wohnen – und diese Gebiete überschneiden sich nicht. Ein Wettender aus Zürich kommt an Jouez Sport nicht heran, ein Wettender aus Genf nicht an Sporttip. Die Wahl ist damit keine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Produkten, sondern eine Frage des Wohnkantons. Das ist schlicht eine geografische Tatsache, ohne die jede Diskussion über «den besten Willkommensbonus in der Schweiz» ins Leere läuft.
Für die Rangfolge innerhalb der beiden zugelassenen Angebote gilt: Jouez Sport hat in den letzten Jahren mit Aktionsguthaben aus Kampagnen gearbeitet, Sporttip hat seine Aktionen dauerhaft in die Wettregeln eingebaut – Boosts, die immer verfügbar sind, statt zeitlich befristeter Neukundenpakete. Ein «Willkommensbonus» im klassischen Sinn mit Einzahlung und Umsatzbedingung findet sich bei keinem der beiden. Wer das sucht, findet es nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und bezahlt es mit dem Verzicht auf jeden Schweizer Rechtsschutz.
Neukundenangebote im direkten Vergleich
Die Dinge, die bei einem Neukundenangebot tatsächlich entscheiden, sind selten die, die in der Werbung stehen. Vier von ihnen lohnen einen direkten Blick.
Die Mindestquote ist der Filter, der schwache Voraussagen ausschliesst. Der Kombiboost von Sporttip verlangt für jede Voraussage eine Quote von mindestens 1.50. Ein Wettender, der gerne auf klare Favoriten zu tiefen Quoten setzt, erfüllt diese Bedingung nicht – der Boost existiert für ihn nicht, egal wie viele Spiele er kombiniert.
Die Frist entscheidet, ob ein Aktionsguthaben überhaupt erreichbar ist. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» musste der Code innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingegeben werden, und das Guthaben von CHF 10 war danach 30 Tage gültig. Die Kampagne selbst lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Wer einen Code erst nach einer Woche einlöste, hatte ihn verloren.
Die Auszahlbarkeit ist die Bedingung, die am häufigsten übersehen wird. Aktionsguthaben der Loterie Romande ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt dasselbe für Gratisspielguthaben aus Promotionen. Was als Geschenk aussieht, ist in beiden Häusern ein Guthaben, mit dem man spielen kann – nicht eines, das man behalten kann.
Und der Höchstbetrag einer Wette begrenzt, was ein Bonus prozentual wert sein kann. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Ein Prozentbonus auf einen Nettogewinn ist nur so viel wert wie der Einsatz, auf den er sich stützen darf.
Sporttip und Jouez Sport unter der Lupe
Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit der breitesten Abdeckung.
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Neukundenangebot ist der Kombiboost, und er ist bemerkenswert nüchtern geregelt. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer rechnet, sieht sofort, dass die oberen Stufen keine Kleinigkeit sind: fünfzehn Spiele mit je mindestens 1.50 zu kombinieren heisst, fünfzehn Einschätzungen richtig zu haben.
Daneben stehen die Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Sie erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz, sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen bei einem Cash-Out. Der letzte Punkt ist der, den ich am häufigsten in Gesprächen erklären muss: Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Der Ausstieg und die Erhöhung schliessen einander aus.
Sporttip deckt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten ab, dazu Livewetten und Langzeitwetten. Cash-Out ist verfügbar, aber nur online, nur vor Spielbeginn oder live, und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Bei den Livewetten gilt eine Regel, die man kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – Swisslos kann das in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid auch aktiv so werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man im Kopf nicht mitrechnet.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehrt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Diese beiden Fristen sind die härtesten im ganzen Schweizer Wettmarkt, und sie laufen gegen den Wettenden, nicht für ihn.
Die Auszahlung selbst ist grosszügig geregelt: Spielguthaben kann innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in keinem Fall auszahlbar.
Bezahlt wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Das Urteil: Sporttip ist der Veranstalter mit dem transparentesten Aktionsmechanismus im Schweizer Markt und gleichzeitig dem anspruchsvollsten. Der Kombiboost ist keine Willkommensgeste, sondern eine Belohnung für Kombinationsfreude – bei fünf Voraussagen zahlt er 5 %, und fünf richtige Voraussagen mit Mindestquote sind bereits eine Leistung, für die 5 % auf den Nettogewinn kein üppiger Lohn sind. Wer den Boost nutzen will, muss ihn als Teil der Wettstrategie planen und nicht als Zugabe am Rand; wer ihn ignoriert, verliert nichts, denn die Quoten selbst ändern sich dadurch nicht. Am Ende bleibt es bei einem Haus, das seine Regeln offenlegt und diese Offenheit mit den strengsten Verfallsfristen der Schweiz verbindet.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – der Veranstalter mit dem Gutschrift-Modell.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, kann dort kein Online-Konto führen – die Einschränkung ist dieselbe wie bei Sporttip, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Das Neukundenangebot läuft über Kampagnen mit Aktionsguthaben. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Zehn Franken. Man kann das als mager bezeichnen, und der erste Impuls tut das auch. Der zweite Blick zeigt etwas anderes: Der Code wurde in den Stadien der National League verbreitet, das Angebot war also an ein Publikum gerichtet, das ohnehin anwesend war. Für einen Anlass dieser Art ist ein Guthaben ohne Einzahlung ein sauberes Instrument – es kostet den Veranstalter nur, wenn es eingelöst wird, und es bindet keine Einzahlung. Was es nicht ist: ein Anreiz zum Einstieg mit echtem Geld. Dafür ist es zu klein und zu kurzlebig.
Bei den Einzahlungen und Guthaben ist Jouez Sport grosszügig und gleichzeitig klar begrenzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: Jouez Sport ist das Angebot für Wettende in der Westschweiz, die eine Gelegenheitsaktion mitnehmen, ohne sich an ein Bonusprogramm zu binden – CHF 10 ohne Einzahlung sind exakt das, was der Suchbegriff «Bonus ohne Einzahlung» verspricht, nur eben in einer Grösse, die keine Illusionen zulässt. Wer regelmässig und mit höheren Beträgen wettet, findet hier eine höhere Wallet-Grenze als bei Swisslos und eine schlankere Auszahlungslogik, aber kein dauerhaftes Aktionsangebot, auf das er sich verlassen könnte. Eine Kampagne, die an sieben Tagen im Winter läuft, trägt kein ganzes Jahr.
Die ausländischen Anbieter im Vergleich
Die acht übrigen Namen in der Rangliste verbindet eine einzige, aber entscheidende Eigenschaft: Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Formalität, sondern der Grund, warum die folgenden Absätze alle gleich anfangen und unterschiedlich enden.
Was allen acht gemeinsam ist: Sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister für ausgeschlossene Personen angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keinen Schweizer Gerichtsstand, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockiert werden. Wer dort einzahlt, zahlt in ein ausländisches Vertragsverhältnis. Der Spieler selbst macht sich dabei nicht strafbar – das organisatorische Anbieten ohne Bewilligung ist die Straftat, nicht die Teilnahme. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Innerhalb dieser Gemeinsamkeit unterscheiden sie sich nach Reichweite und Marktprofil.
HornetBet ist eine Plattform, die über ihre Domain auftritt und in der Schweiz keinen Sitz und keine Aufsicht hat. Für einen Wettenden bedeutet das konkret: Es gibt keine Instanz, an die er sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung stockt. Die Domain ist ein Kandidat für die Sperrliste wie jede andere in dieser Gruppe.
bet365 ist der bekannteste Name in dieser Liste und der einzige, den die Gespa im Zusammenhang mit der Sperrliste ausdrücklich nennt. Der Umstand, dass ein Betreiber über Jahre internationale Erfahrung und ausgefeilte Produkte mitbringt, ändert nichts am Kern der Sache: Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und die schweizerische Aufsicht kann eine ausländische nicht ersetzen. Wer dort spielt, spielt nach den Regeln eines anderen Landes.
BassBet gehört zu den kleineren Namen der Gruppe und teilt deren Struktur: kein Schweizer Sitz, keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister.
Sportaza positioniert sich als Casino- und Wettplattform. Wer Sportwetten sucht, sollte sich bewusst sein, dass ein Anbieter mit breitem Casinoangebot auch die entsprechenden Spielformen mitbringt – ein Umfeld, das die Konzentration auf Sportwetten nicht unbedingt erleichtert.
HighFlyBet teilt das Profil der kleinen, beweglichen Marken, die in mehreren Jurisdiktionen parallel auftreten. Für einen Wettenden heisst das vor allem: Die zuständige Aufsichtsbehörde wechselt mit der Domain.
bet-at-home ist eine ältere Marke im europäischen Wettmarkt und wird von der Gespa im Zusammenhang mit der Ersetzung blockierter Domains genannt. Auch hier gilt: Erfahrung am Markt ist keine Schweizer Bewilligung, und die Sperrliste ist kein Versehen.
BetPanda verbindet Wetten mit einem Krypto-nahen Auftritt. Ein Punkt, der in der Schweiz schwerer wiegt als anderswo: Auszahlungen an ein auf den eigenen Namen lautendes Konto sind hier gesetzlich vorgeschrieben, anonyme Auszahlungswege sind im bewilligten Schweizer Markt nicht vorgesehen. Wer sein Guthaben in einer Kryptowährung hält, hat im Streitfall keinen Schweizer Anspruch darauf.
BetOnRed gehört zu den jüngeren Marken der Gruppe. Auch für sie gilt: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Diese acht Anbieter können in ihren eigenen Märkten vollkommen korrekt arbeiten. Die Bewertung, die dieser Vergleich vornimmt, lautet nicht «unseriös», sondern «nicht schweizerisch». Der Unterschied liegt nicht in der Absicht, sondern im anwendbaren Recht.
Grundlagen: Was ein Willkommensbonus überhaupt ist
Um über Kosten sprechen zu können, muss man zuerst wissen, was hier eigentlich angeboten wird. «Willkommensbonus» ist ein Sammelbegriff für Dinge, die rechtlich und wirtschaftlich nicht dasselbe sind – und die einen Wettenden unterschiedlich viel kosten.

Das Aktionsguthaben, auch Gratisspielguthaben oder Gratiswette genannt, ist der häufigste Typ. Der Veranstalter schreibt dem Spielerkonto einen Betrag gut, mit dem gewettet werden kann. Zwei Einschränkungen kehren fast überall wieder: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Wer mit einer Gratiswette von CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, erhält den Nettogewinn von CHF 10, nicht CHF 20 – der Einsatz gehörte nie ihm. Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen in Wettforen falsch werden.
Der Boost ist der zweite Typ, und in der Schweiz der wichtigere. Er erhöht entweder die Quote selbst oder den Nettogewinn einer Wette um einen festen Prozentsatz. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost und den Quoten- beziehungsweise Profitboost; bei der Loterie Romande sind Boosts im Programm vorgesehen. Ein Boost ist eine Erhöhung, kein Guthaben – er addiert sich zum Gewinn, wenn die Wette gewinnt, und kostet den Wettenden nichts, wenn sie verliert. Genau deshalb ist er bei Haus und Wettendem unterschiedlich beliebt.
Ein Einzahlungsbonus, wie ihn ausländische Seiten bewerben – ein Prozentsatz auf die erste Einzahlung, oft mit einer Freiwette als Zugabe –, existiert im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt in dieser Form nicht. Das ist kein Zufall und kein Versäumnis der beiden Veranstalter, sondern folgt aus dem Rechtsrahmen, den der nächste Abschnitt beschreibt.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem, was ein Anbieter verspricht, und dem, was nach den Bedingungen übrig bleibt. Die Frist ist ein Kostenfaktor in Zeit. Die Mindestquote schliesst bestimmte Wettstrategien aus und ist damit ein Kostenfaktor in Auswahl. Der Umsatz – die Pflicht, einen Betrag mehrfach zu setzen, bevor etwas ausgezahlt werden kann – ist ein Kostenfaktor in Geld. Und die Frage der Auszahlbarkeit entscheidet, ob am Ende überhaupt ein Geldbetrag auf dem Konto landet oder nur ein Guthaben, das man weiterspielen muss.
Wer diese vier Bedingungen liest, bevor er sich anmeldet, braucht keine Rabattrechnerei mehr. Wer sie nicht liest, erfährt sie beim Auszahlungsversuch.
Was ein Kombiboost rechnerisch bringt
Der Kombiboost von Sporttip eignet sich für eine Beispielrechnung, weil seine Bedingungen vollständig offenliegen: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen.
Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und illustrative Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 für vier Voraussagen – ein Beispiel, kein notierter Preis. Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Einzelquoten, die Wette zahlt bei richtigen Ausgängen also das Neunfache des Einsatzes zurück, CHF 97.92 bei CHF 10 Einsatz. Der Nettogewinn beträgt CHF 87.92, und der Boost von 5 % fügt dem CHF 4.40 hinzu. Die Erhöhung liegt damit bei rund 4,5 % des zurückgezahlten Betrags.
Der Sprung auf die nächste Stufe erklärt, warum das Angebot selten genutzt wird. Bei sieben Voraussagen mit Quoten in derselben Grössenordnung wächst die Gesamtquote in einen Bereich, in dem die Wette praktisch nie aufgeht – der Bonus steigt auf 20 % des Nettogewinns, und der Nettogewinn wächst mit. Bei zehn Voraussagen sind es 40 %, bei fünfzehn 100 %. Die Prozentzahlen werden attraktiver und die Bedingung gleichzeitig unwahrscheinlicher, und beide Bewegungen laufen in dieselbe Richtung: Der Boost ist am besten dort, wo er am seltensten greift. Aus einer Stichprobe von tausend solchen Kombinationen wird nur ein Bruchteil überhaupt gewinnen; die Rechnung zeigt, was ein Gewinn einbringt, und nicht, wie häufig er eintritt.
Das ist die entscheidende Einordnung für die Kostenfrage: Der Kombiboost kostet den Wettenden keinen Franken und keine Einzahlung, aber er kostet ihn in Wettauswahl. Wer auf Nummer sicher kombinieren will, erreicht die Mindestquote von 1.50 nicht und geht leer aus. Wer den Bonus hochtreiben will, muss auf Kombinationen setzen, deren Ausgang offener ist. Der Bonus bezahlt keine Sicherheit, er bezahlt Risikobereitschaft.
Ein Beispiel mit anderer Grundlage zeigt den zweiten Kostenhebel. Eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt bei CHF 10 Einsatz eine Rückzahlung von CHF 97.92, davon CHF 87.92 Nettogewinn, plus CHF 4.40 Boost – zusammen CHF 92.32 über dem Einsatz. Bei gleicher Grundlage und sieben Voraussagen steigt der Bonusanteil auf ein Fünftel des Nettogewinns, während die Trefferwahrscheinlichkeit weiter sinkt. Der Vergleich der beiden Szenarien zeigt dasselbe Ergebnis wie die Stufenlogik: Der Prozentwert ist nicht der Wert.
Rechtslage: Warum Gratisguthaben eine Zustimmung braucht
Die Schweizer Sonderstellung im europäischen Wettmarkt hat eine einzige Ursache: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und dieses Gesetz behandelt Anreize restriktiver als fast jedes andere Land.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Nicht bei der ESBK – diese Aufsicht kümmert sich um Casinos, und dieser Unterschied ist der Grund, warum man in Schweizer Regeltexten von Veranstaltern und Bewilligungen spricht und nicht von Lizenzen. Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt und wie streng die Aufsicht dort ist.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, und auch dort steht kein Alternativangebot, sondern eine Liste von Adressen, die über Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockiert werden. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Der Rechtsrahmen zieht ausserdem eine Grenze um das Produkt selbst. Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Was genau angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Aufsicht, der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eck- und Kartenmärkte tauchen auf der Liste nicht auf, und E-Sport hat dort keinen Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Für den Willkommensbonus ist ein einzelner Artikel entscheidend. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist keine Anmeldung, sondern eine Genehmigung im Voraus: Der Veranstalter darf kein Gratisguthaben herausgeben, ohne dass die Aufsicht vorher zugestimmt hat. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Vierundzwanzig und acht – das ist der ganze Raum, in dem sich legale Schweizer Neukundenaktionen bewegen. Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Dass eine Aktion immer kleiner ausfällt als auf einer ausländischen Seite, ist damit keine Geschäftsidee, sondern die Konsequenz aus einem Zustimmungsvorbehalt, der jede Kampagne durch ein Aufsichtsverfahren schickt. Die Werbung selbst ist ebenfalls eingeschränkt: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Und sie ist für nicht bewilligtes Glücksspiel ausdrücklich verboten – ein Verstoss kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Eine Sperrstunde für Werbung nach Uhrzeit gibt es nicht; das Verbot betrifft Inhalt und Zielgruppe.
Der Vollständigkeit halber: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die rechtliche Asymmetrie des ganzen Themas, und sie erklärt, warum diese Seite ausländische Anbieter beschreibt und bewertet, aber nie bewirbt.
Spielerschutz vor jedem Bonus
Eine Neukundenaktion ist eine gut sichtbare Sache, und der Schutz vor ihr ist eine unsichtbare. Beide gehören in denselben Absatz, weil sie sich im entscheidenden Moment überschneiden: Beim ersten Login wird ein Wettender entweder gefragt, ob er eine Aktion will, oder ob er seine Limiten setzen will. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt die zweite Frage zuerst.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – der gesetzliche Rahmen verlangt 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht; die Limiten setzt der Spielende selbst, und der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen.
Die 72 Stunden sind keine Schikane, sondern der eigentliche Schutzmechanismus. Eine Verlustlimite, die man in einem Moment des Ärgers anheben kann, schützt genau in dem Moment nicht, in dem man sie am nötigsten hätte. Wer eine Limite senkt, profitiert sofort; wer sie erhöhen will, muss drei Tage warten und sich in der Zwischenzeit anders entscheiden. Das ist die einzige Stelle im Schweizer Wettrecht, an der eine Verzögerung dem Spielenden dient und nicht dem Anbieter.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der letzte Punkt ist der praktisch bedeutsamste: Eine Sperre bei Swisslos ist keine Sperre bei einem Anbieter, sondern eine Sperre im ganzen bewilligten Schweizer Markt. Wer sich sperrt, kann sich nicht am nächsten Tag beim Westschweizer Veranstalter neu anmelden. Eine freiwillige Ausschliessung lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Die Sperre wirkt ausserdem auf das Guthaben durch. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem gewinnt, verliert den Anspruch – auch wenn der Veranstalter den Fehler gemacht hat, ihn spielen zu lassen. Und die Sperre gilt für Aktionen und Guthaben: Ein Aktionsguthaben, das nach einer Sperre noch auf dem Konto liegt, ist kein geschütztes Vermögen.
Wie ernst die Kontrolle an den Verkaufsstellen ist, ist eine andere Frage. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als verlässliche Schutzmauer betrachtet, sollte diese Zahl kennen. Sie sagt nichts über die Online-Konten, für die eine Ausweiskontrolle und ein Wohnsitznachweis gelten, aber sie sagt viel darüber, wie viel eine Regel wert ist, die nicht geprüft wird.
Für die Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet erforderlich, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Bei den Zahlungen gilt eine Regel, die jeden Aktionsbonus mitprägt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und eine Kreditierung an Spielende ist verboten. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Was formal streng wirkt, schützt im Streitfall: Wer sein Geld nur auf das eigene Konto bekommen kann, hat ein Konto, auf das er sich berufen kann. Wichtig für Leserinnen und Leser in einer schwierigen Lage: Wer merkt, dass er die Kontrolle über sein Spielen verliert, findet Beratung bei der Fachstelle einer Kantonalen Lotterie- und Wettkommission oder bei einer anerkannten Suchtberatungsstelle, und die Spielsperre ist der Weg, der sofort wirkt.
Neukundenaktionen und Freiwetten im Detail
Die Bedingungen entscheiden, nicht die Beträge. Nach diesem Satz sollte man jede Neukundenaktion lesen, und er ist auch der Grund, warum die folgenden Absätze sich mit den Bedingungen befassen und nicht mit den Summen.
Bei den zugelassenen Veranstaltern sind die Neukundenangebote klein. Sporttip arbeitet mit dauerhaft verfügbaren Boosts statt mit befristeten Neukundenpaketen. Die Loterie Romande arbeitet mit Aktionsguthaben aus Kampagnen, wie im Fall der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das ganze legale Spektrum: Boosts und kleine Aktionsguthaben, genehmigt durch die Aufsicht.
Was bei einer Gratiswette wirklich passiert, ist schnell erzählt und wird fast immer falsch erzählt. Der Veranstalter gibt einen Betrag, mit dem gewettet werden kann. Gewinnt die Wette, wird der Nettogewinn gutgeschrieben – nicht der Einsatz. Der Einsatz war geliehen, er geht zurück, wo er herkam. Wer mit einer Wette von CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, hat danach CHF 10 auf dem Konto, nicht CHF 20. Diese eine Regel halbiert den gefühlten Wert jeder Gratiswette, und sie steht in den Bedingungen der Veranstalter, nicht in der Werbung.
Dass ein Guthaben nicht auszahlbar ist, heisst: Man kann damit spielen, aber nicht darüber verfügen. Ein nicht auszahlbares Guthaben von CHF 10 kann zu einem auszahlbaren Gewinn führen, aber nur über eine Wette, und nur, wenn diese Wette gewinnt. Für einen Wettenden heisst das: Der Wert eines Aktionsguthabens ist nicht der Betrag, sondern der erwartete Gewinn daraus – und der ist systematisch kleiner als der Betrag, weil die Quoten einen Auszahlungsschlüssel haben. Der Quotenschlüssel eines Marktes gibt an, welchen Anteil aller Einsätze dieser Markt zurückzahlt; die Marge ist 100 % minus dieses Schlüssel. Er liegt immer unter 100 %, und bei Kombinationswetten liegt er tiefer als bei Einzelwetten, weil die Margen der Einzelmärkte sich multiplizieren. Wer eine Freiwette über eine Kombination ausspielt, spielt gegen eine höhere Marge als nötig.
Und dann ist da die Frist. Ein Aktionsguthaben, das 30 Tage gültig ist, verliert nach 30 Tagen seinen Wert vollständig. Bei einer Aktion, bei der ein Code innerhalb von sieben Tagen eingegeben werden muss, entscheidet die Postzustellung. Wer eine Aktion in seinen Kalender einträgt, verliert sie nicht; wer sie «irgendwann in den nächsten Wochen» einlösen will, verliert sie in der Regel.
Der letzte Kostenpunkt ist der Umsatz. Bei einem echten Einzahlungsbonus muss ein Vielfaches des Bonusbetrags umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist, und nur Wetten ab einer bestimmten Mindestquote zählen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern gibt es solche Umsatzbedingungen nicht, weil es keine Einzahlungsboni gibt. Das ist die eine Stelle, an der das Schweizer Angebot einfacher ist als das ausländische: Man muss nichts umsetzen, weil es nichts umzusetzen gibt.
Bleibt die Frage der Kurzfristigkeit. Vergleichen wir zwei Modelle, die dieselbe Summe versprechen: ein Aktionsguthaben von CHF 10 ohne Einzahlung bei einem zugelassenen Veranstalter, und ein ausländisches Einzahlungsangebot mit einem hohen Prozentsatz auf die erste Einzahlung. Das erste kostet nichts und ist in 30 Tagen weg. Das zweite kostet eine echte Einzahlung, bindet sie an Umsatzbedingungen, verlangt Mindestquoten und zahlt am Ende vielleicht einen Restbetrag aus. Für einen Wettenden mit kleinem Budget ist die Rangfolge klar: Ein Guthaben ohne Einzahlung ist der bessere Einstieg, auch wenn der Betrag winzig ist, weil an ihm keine weitere Zahlung hängt. Wer eine Einzahlung ohnehin tätigen wollte, muss den ausländischen Weg nicht über einen Bonus nehmen – er verliert an diesen Bonus, wenn die Bedingungen schlechter sind als der Markt, und über den Marktzugang verliert er den Schweizer Rechtsschutz.
Woran man eine Aktionsfalle erkennt
Für Aktionsguthaben aus Schweizer Kampagnen gibt es eine kurze Prüfliste, die sich in einem Vorgang erledigen lässt. Man öffnet die Bedingungen des Veranstalters und sucht vier Angaben: die Gültigkeitsdauer des Guthabens, die Mindestquote, die Zahlungsart, über die eine Auszahlung möglich ist, und die Einschränkung, ob Gewinne daraus auszahlbar sind. Wer diese vier Zeilen gefunden hat, kennt den Wert der Aktion. Wer zwei davon nicht findet, hat es mit einer Aussage ohne Substanz zu tun.
Ein weiteres Kriterium ist die Frist zur Einlösung. Wer einen Code in der Hand hält, den er nicht innerhalb einer Woche eingeben kann, hat kein Guthaben, sondern eine Verabredung mit einem Termin. Das klingt nach Haarspalterei, ist aber der häufigste Grund, aus dem Leserinnen und Leser schreiben, ein Angebot sei nicht gutgeschrieben worden.
Und schliesslich entscheidet die Frage, ob das Guthaben beim Setzen eines Live-Ereignisses verfällt. Der Quotenboost bei Sporttip verfällt bei Cash-Out. Wer eine Livewette mit einem Boost verbindet und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Aktionsguthaben und Cash-Out sind keine gegenseitigen Ausschlüsse, aber eine Aktion, die an eine bestimmte Wettart gebunden ist, verliert ihren Wert, sobald man die Wettart wechselt.
Kosten, Grenzen und Erwartungen
Was ein Neukundenangebot in der Schweiz nicht ist, ist der Anfang eines Bonusprogramms. Bei Swisslos liegt der höchste Einsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000, bei Jouez Sport liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage. Ein Bonus auf einen Nettogewinn von 5 % auf eine Wette mit CHF 1’000 Einsatz ergibt CHF 50 – ein Betrag, der bei einem Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen entsprechend grösser ausfällt, aber auch entsprechend seltener wird. Das Verhältnis von prozentualer Erhöhung und Eintrittswahrscheinlichkeit ist die eigentliche Kostenanalyse.
Ein Wort zur Erwartungshaltung, weil sie der Grund ist, warum Menschen überhaupt nach einem Willkommensbonus suchen. Der Erwartungswert einer Wette ist negativ, und zwar um die Marge herum. Jede Erhöhung eines Nettogewinns verbessert diesen Erwartungswert ein wenig – und selbst der Kombiboost mit 100 % auf der höchsten Stufe hebt eine einzelne Kombination nicht über die Grenze, bei der sie plötzlich ein Geschäft wäre. Der Erwartungswert einer Kombination bleibt negativ, und der Kombinationscharakter der Wette verschärft das, weil sich die Margen mehrerer Einzelmärkte multiplizieren. Wer diese Rechnung versteht, kann den Kombiboost nutzen, ohne sich über ihn zu täuschen.
Am Ende bleibt ein nüchterner Befund: Wer in der Schweiz legal wettet, bekommt wenig Neukundenanreiz und vollen Rechtsschutz. Wer in einem ausländischen Angebot einen hohen Einzahlungsbonus sieht, bekommt gegebenenfalls viel Anreiz und keinen. Der Vergleich ist keine Frage von Moral, sondern von dem, was man als Leser dieser Seite haben will.
Konkrete Anbieterbewertung und Fazit
Die Übersicht ordnet zwei bewilligte Veranstalter und acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie ist weniger eine klassische Rangfolge als eine Landkarte des Marktes.
Für Wettende im Swisslos-Vertragsgebiet – also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein – ist Sporttip die einzige legale Online-Adresse. Wer dort neu anfängt, sollte den Kombiboost bei den ersten Wetten mitdenken: Er gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 %. Verzichten muss man auf gar nichts – wer die Bedingung nicht erfüllt, wettet einfach ohne Boost.
Für Wettende in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis ist Jouez Sport die legale Adresse, und der Wert liegt dort in einer hohen Wallet-Grenze von CHF 10’000, einer schlanken Auszahlungslogik ab CHF 1’000 Netto per IBAN und den gelegentlichen Aktionsguthaben aus Kampagnen. Wer auf eine Einzahlung verzichten will, wartet auf eine solche Kampagne – die letzte läuft im Frühjahr aus, eine neue ist nicht angekündigt.
Die acht übrigen Namen sind Auskunft, nicht Wahl. Sie sind beschrieben, damit klar ist, worin sie sich unterscheiden, und markiert, damit klar ist, was sie nicht sind.
Ein letzter Punkt zur Auswahl. Es gibt bei den beiden zugelassenen Veranstaltern keinen Anbieter, der einem anderen in jeder Hinsicht überlegen ist. Sporttip hat die höhere Produkttiefe und die schärferen Fristen, Jouez Sport hat die grösseren Zahlungs- und Limitenrahmen und das kleinere Aktionsspektrum. Wer die Wahl hat, wählt nach Kanton – und wer keine Wahl hat, kann das Angebot immer noch mit den gleichen vier Blicken prüfen, mit denen man jedes Neukundenangebot prüft: Mindestquote, Frist, Auszahlbarkeit, Höchstbetrag.
Häufige Fragen zum Willkommensbonus
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?
Im klassischen Sinn mit Einzahlung und Umsatzbedingung nicht. Sporttip arbeitet mit dem Kombiboost und den Quoten- und Profitboosts, die dauerhaft im Programm stehen. Jouez Sport setzt auf befristete Aktionsguthaben aus Kampagnen, zuletzt CHF 10 pro Code an sieben Aktionstagen. Gratisguthaben braucht vorher die Zustimmung der Gespa.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Weil das Geldspielgesetz für Gratisspiele und Gratisguthaben eine vorherige Zustimmung der Aufsicht verlangt. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede Kampagne durchläuft damit ein Aufsichtsverfahren, bevor sie überhaupt beworben werden darf – das erklärt die kleinen Beträge.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz einer Gratiswette gehört nicht dem Wettenden und wird bei einem Gewinn nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Eine Wette über CHF 10 zu Quote 2.00 bringt bei Erfolg CHF 10 Nettogewinn auf das Konto, nicht CHF 20. Diese Regel halbiert den gefühlten Wert jeder Freiwette und steht in den Bedingungen.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bedeutet, dass das Guthaben nur zum Wetten verwendbar ist und nicht auf ein Bankkonto überwiesen werden kann. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar, bei Swisslos gilt dasselbe für Gratisspielguthaben aus Promotionen. Auszahlbar ist nur, was daraus über eine gewonnene Wette entsteht.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Als Angebot eines Anbieters, der in der Schweiz kein Veranstalter ist. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung; es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Strafbar macht sich der Anbieter, nicht der Spielende – Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Verlustlimiten müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden und begrenzen die Einsätze unabhängig davon, ob sie aus Aktionsguthaben oder aus Einzahlungen stammen. Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und eine Sperre greift im ganzen bewilligten Schweizer Markt.
Was kostet der Sporttip-Kombiboost einen Wettenden?
Keinen Franken und keine Einzahlung, aber einen Teil der Wettauswahl. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und ein Einsatz von CHF 10 ergeben bei illustrative Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 eine Rückzahlung von CHF 97.92 und einen Boost von CHF 4.40. Der Weg zu 20 oder 40 % führt über Kombinationen, die immer schwerer aufgehen.
Muss ich auf einen Gewinn aus einer Schweizer Sportwette Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, und der kantonale Betrag weicht davon ab – je nach Kanton. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Bei Fragen hilft die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich mich sperren lasse?
Es bleibt liegen. Eine Sperre gilt auch für Aktionen und Guthaben, und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Woran erkenne ich, ob eine Aktion für mich überhaupt erreichbar ist?
An vier Angaben in den Bedingungen: Gültigkeitsdauer des Guthabens, Mindestquote, Zahlungsart für eine Auszahlung und die Frage, ob Gewinne daraus auszahlbar sind. Beim Kombiboost von Sporttip kommt die Zahl der Voraussagen hinzu. Wer diese Angaben nicht in fünf Minuten findet, sollte die Aktion nicht einplanen.
Wie wirkt sich eine ausländische Bewilligung auf Sportwetten in der Schweiz aus?
Sie wirkt gar nicht. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung; bewilligt sind allein Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf hier nicht veranstalten, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Sind die Sportwetten bei Swisslos und Jouez Sport identisch?
Nein. Sporttip gilt im Vertragsgebiet der deutschsprachigen Kantone, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Die Vertragsgebiete überschneiden sich nicht, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Ein Wettender kann daher nicht zwischen beiden wählen, sondern nur den für seinen Kanton zuständigen Veranstalter nutzen.
Gibt es eine Liste weiterer bewilligter Schweizer Buchmacher?
Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Buchmacher, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, die Ende 2025 bei 671 Adressen lag. Die Nennung eines Namens auf dieser Liste ist kein Qualitätsurteil, sondern ein Hinweis auf die Domain.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
