Einsatz einlösen bei den Schweizer Veranstaltern: nur zwei Wege, klare Regeln
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz eine Sportwette abschliesst, entscheidet damit gleich mit, wie er an sein Geld kommt. Nicht, weil er wählen könnte zwischen einem Dutzend Anbieter — sondern weil der Weg zum Gewinn an eine Handvoll Bedingungen geknüpft ist, die nirgends am Wettschein stehen. Der Schein selbst kostet zwischen CHF 1 und CHF 1’000. Der Gewinn entsteht aus Einsatz mal Quote. Und das Geld fliesst nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande, die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Vorgaben des Geldspielgesetzes.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen und acht ausländische Seiten
Die Ausgangslage lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und dieser Satz ist das Wichtigste auf dieser Seite: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer auf dem Handy findet, hat keine Schweizer Bewilligung.

Das heisst nicht, dass die ausländischen Seiten nichts taugen. Es heisst, dass ein Verfahren, ein Streitfall und eine Sperre dort nach Regeln laufen, die mit dem hiesigen Recht nichts zu tun haben. Wer den Unterschied kennt, trifft seine Entscheidung bewusster. Wer ihn nicht kennt, hält eine ausländische Lizenz für eine Erlaubnis für die Schweiz.
Der folgende Überblick ordnet die zehn Anbieter nach ihrem Bewilligungsstatus ein. Genau diese eine Spalte entscheidet in der Schweiz über fast alles Weitere — darüber, ob eine Spielsperre greift, ob es eine hiesige Aufsichtsbehörde gibt, an die man sich wenden kann, und ob ein Gewinn im Inland überhaupt ausbezahlt werden darf.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
Wer die erste Zeile liest und die zweite, sieht zweimal denselben Bewilligungstyp. Das ist kein Datenerfassungsfehler, sondern die Folge einer politischen Entscheidung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, der andere die sechs Westschweizer Kantone.
Damit fällt eine Frage weg, die deutsche Ratgeber gern breittreten. Welcher von zwanzig Anbietern den höchsten Bonus zahlt, spielt hier keine Rolle. Es gibt keine zwanzig. Und die Wahlmöglichkeit, die bleibt, ist nicht die zwischen zwei Bonusangeboten, sondern die zwischen zwei Rechtsräumen.
Die acht unteren Zeilen tragen einander denselben Eintrag, und das ist ebenfalls Ausdruck der Lage, nicht mangelnde Recherche. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, hat keine schweizerische Zulassung vorzuweisen, weil er sie nicht erhalten hätte — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen sie besitzen. Einige dieser Seiten nennen eine Lizenz aus einem anderen Land. Für die Schweiz hat sie keine Wirkung.
Was ein Spielender dabei tatsächlich verliert, ist nicht das Recht zu spielen. Es ist die Infrastruktur drumherum: die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, ein inländischer Rechtsweg, die Aufsicht durch die Gespa. Wer sich sperren lassen will, wird von einer ausländischen Seite nicht in dieses Register eingetragen. Wer Streit hat, klagt nicht in Bern. Das sind konkrete Nachteile, und sie wiegen schwerer als die Frage, ob eine Quotenübersicht hübscher ist.
Auf der anderen Seite steht eine andere Rechnung. Die beiden bewilligten Veranstalter haben ein geschlossenes Wettprogramm. Was angeboten werden darf, steht auf einer Liste der Aufsichtsbehörde — welche Sportarten, welche Wettbewerbe, welche Wettarten. Es gibt keine Eckball- und keine Kartenmärkte darin, und keinen E-Sport. Wer genau solche Wetten sucht, findet sie bei Sporttip und Jouez Sport nicht, und das ist keine Bequemlichkeit, sondern die Bedingung der Bewilligung.
Genau hier verläuft die Trennlinie, um die es auf dieser Seite geht. Sporttip und Jouez Sport sind der rechtlich abgesicherte Weg, mit Wohnsitzbedingung, geschlossenem Angebot und einem Namenskonto als einziger Auszahlungsadresse. Die ausländischen Seiten sind der offene Weg, ohne hiesige Absicherung und mit einem Steuerrisiko, das im Abschnitt «Was das Geldspielgesetz vorschreibt» noch zur Sprache kommt.
Was Einsatz und Einlösen bedeuten
Der Einsatz ist der Betrag, den eine Wette kostet, wenn sie nicht aufgeht. Klingt banal, ist es aber nicht, weil an ihm drei verschiedene Obergrenzen hängen: eine, die der Veranstalter setzt, eine, die die Spielenden sich selbst setzen, und eine, die sich aus dem Spielkonto ergibt. Verwechselt man sie, hält man den einen Deckel für den anderen.

Beim Einlösen geht es um die Gegenrichtung. Ein Wettschein, der aufgeht, ist eine Forderung gegen den Veranstalter. Ob sie automatisch gutgeschrieben oder aktiv geltend gemacht werden muss, hängt von der Höhe ab, und ob überhaupt etwas ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob die Frist eingehalten ist. Zwei Regeln entscheiden also über den Ausgang: die Berechnung des Betrags und der Zeitpunkt, an dem er beansprucht wird.
Die dritte Frage in diesem Dreieck ist die nach dem Rückweg. Kann ein Einsatz zurückgefordert werden, wenn am Abend der Anpfiff ausbleibt? Die Antwort ist in den allermeisten Fällen ja, aber sie hat eine Frist, und die Frist ist der Punkt, an dem es knifflig wird.
Wie der Gewinn aus Einsatz und Quote entsteht
Die Rechnung hinter einer Sportwette passt auf eine Serviette. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette steht an der Stelle der Einzelquote die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 legt, bekommt bei richtiger Voraussage CHF 42 zurück.
Verblüffend ist weniger die Formel als das, was danach passiert. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Beides zusammen klingt wie eine Rundungsregel zu viel. In der Praxis ist es die Art Detail, die niemand am Wettschalter erklären möchte und die trotzdem über Rappen entscheidet.
Bei Kombinationen multipliziert sich die Zahl der Möglichkeiten mit jeder Voraussage, die man hinzunimmt. Vier Voraussagen sind schon ein Dutzend Varianten. Zwölf sind über vierhundert. Der Wettschein sieht danach gleich aus.
Wann eine Quote zu 1.00 wird
Es gibt einen Sonderfall, den jeder Kombinationsspieler einmal erlebt: eine Voraussage zählt mit Quote 1.00 und verschwindet damit faktisch aus der Wette. Das passiert bei einem abgesagten Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird — im Rahmen eines Turniers nach dessen Regeln. Bei einer Einzelwette ist die Folge eine Rückzahlung des Einsatzes, in einer Kombination bleibt die Wette bestehen und rechnet mit der toten Voraussage als Faktor eins.
Auch im Livebetrieb gibt es den Fall. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Momenten — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten. Die Regel ist unspektakulär gerecht: Man kann nicht auf ein Tor setzen, das schon gefallen ist.
Wer Livewetten spielt, sollte ausserdem wissen, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis live übertragen wird. Ob der Stream läuft, ändert am Wettvertrag nichts. Und die reguläre Spielzeit, die in den Regeln steht, umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — im Fussball die 90 Minuten und das, was der Schiedsrichter drauflegt. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind.
Was Sporttip und Jouez Sport am Wettschein begrenzen
Die Limiten eines Veranstalters sind kein Kleingedrucktes, sondern der Rahmen, in dem eine Wette überhaupt zustande kommt. Bei Sporttip beginnt er bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Eine Systemwette darf bis CHF 10’000 kosten. Ein darüber liegender Einsatz wird nicht angenommen — die Wette kommt nicht etwa zustande und wird später gekürzt, sie entsteht gar nicht.
Diese Sätze gelten für Wetten ohne Kombiboost. Wird ein Boost beansprucht, ist der Einsatz zusätzlich limitiert, ebenso die Gewinnerhöhung. Der Rahmen ist also nicht eine Zahl, sondern eine Zahl mit Bedingungen, und die Bedingungen stehen im jeweiligen Angebot.
Dazu kommt ein Satz, der in den Regeln nüchterner steht, als er wirkt: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das ist keine Seltenheit und kein Skandal, aber es heisst, dass die Grenze kein Vertragsmerkmal ist, auf das man sich einrichten kann. Wer regelmässig dieselbe Summe setzt, verlässt sich auf eine Zahl, die der Veranstalter einseitig anpassen darf.
Bei der Loterie Romande verhält es sich strukturell gleich, auch wenn deren veröffentlichte Regeln für Jouez Sport andere Beträge nennen können. Für beide Veranstalter gilt derselbe gesetzliche Hintergrund: Nicht der Staat legt die Einsatzgrenze fest, sondern der Veranstalter. Die Aufsicht verlangt, dass es eine gibt und dass sie funktioniert, nicht wie hoch sie liegt.
Nebeneinander gelesen ergeben die beiden Systeme eine unbequeme Wahrheit. Der Schweizer Markt ist eng, und in einem engen Markt ist die Höhe des Höchsteinsatzes Verhandlungssache zwischen einem Veranstalter und niemandem sonst. Der Spielende kann wählen — oder nicht setzen.
Wie die Auszahlung läuft: Kontoguthaben, Freigrenzen und Fristen
Der Weg vom Gewinn zum Geld auf dem Konto hat bei Swisslos zwei Stufen, und die Grenze liegt bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Bis zu diesem Betrag schreibt Swisslos den Gewinn automatisch dem Wallet gut. Darüber wird er überwiesen — bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Der Gambler, der auf Barauszahlung am Schalter hofft, wird an dieser Stelle enttäuscht. Winnings und Salden gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das folgt nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus der Vorgabe, dass Wetten nur mit verifizierter Identität und ein Konto pro Person geführt werden. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht.
Auszahlungen vom Spielkonto sind ebenfalls gedeckelt. Zweimal innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos Spielguthaben gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert dann fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von vornherein nicht auszahlbar.
Für einen Gelegenheitswetter ist das keine Einschränkung. Wer zweimal im Jahr sein Guthaben abzieht, zahlt nichts. Für jemanden, der häufig kleine Beträge hin und her schiebt, kostet die dritte Überweisung im Jahr Geld, und die Wartezeit von bis zu zwei Wochen ist die eigentliche Rechnung. Ein Guthaben auf dem Spielkonto ist eben ein Guthaben auf dem Spielkonto und kein Bankkonto.
Eine Frist kennt auch die Forderung selbst. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man sich daran erinnert, dass der Gewinn bis CHF 1’000 zwar automatisch gutgeschrieben wird, ein Papierschein aus einem Laden aber abgegeben werden muss. Und gegen eine verweigerte Auszahlung ist die Einsprache innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Diese zehn Tage sind der engste Termin auf der ganzen Seite. Wer nach einem abgelehnten Schein erst einmal eine Woche wartet und dann eine E-Mail schreibt, hat die Form nicht gewahrt.
Wo die Rechnung des Veranstalters sitzt
Bevor eine Quote an der Tafel erscheint, hat der Veranstalter seine Marge eingerechnet. Die lässt sich aus den Quoten eines Marktes ablesen, und sie ist der Grund, warum zwei Zahlen, die wie 1.90 und 1.90 aussehen, nie ganz aufgehen.
Die Rechnung: Wer auf beide Ausgänge eines Zwei-Weg-Marktes je 1.90 setzt, hat zusammen 2.00 für eine Auszahlung von 1.90 aufgebaut. Die Auszahlungsquote des Marktes liegt bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters damit im Bereich von 5 %. Das ist kein Zitat eines konkreten Angebots, sondern das Rechenbeispiel für einen Markt mit zwei gleich hohen Quoten von 1.90. Je nachdem, wie der Veranstalter die beiden Seiten legt, liegt die Marge bei gleicher Summe der Kehrwerte in einem Band von etwa vier bis sechs Prozent.
Dieses Band ist der Preis des Spiels, und er fällt nicht einmal an, sondern bei jeder Wette. Auf einen Einsatz von CHF 100 über beide Seiten verteilt bleiben im Schnitt rund CHF 5.00 beim Veranstalter — nicht als Gebühr auf der Abrechnung, sondern unsichtbar in den Quoten. Wer 100 Franken im Monat setzt, gibt der Sache also ungefähr fünf Franken im Monat, ganz gleich, wie gut er wettet. Bei erwarteten Verlusten in dieser Grössenordnung verliert die Wahl der Wette an Bedeutung gegenüber der Frage, wie viel man überhaupt setzt.
Der Auszahlungsschlüssel ist übrigens nicht in allen Wettarten derselbe. Er hängt von der Zahl der Ausgänge ab und davon, wie der Veranstalter den Markt stellt, und die Quote einer Kombination setzt sich aus den Quoten ihrer Einzelteile zusammen, nicht aus einer eigenen Marge. Wer wissen will, was ein Markt ihn kostet, braucht zwei Quoten und eine Division.
Was das Geldspielgesetz vorschreibt
Der rechtliche Rahmen für Sportwetten in der Schweiz ist das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Sportwetten gelten als Grossspiel, und für sie braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, nach Artikel 21 bis 25.
Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das steht ausdrücklich so im Gesetz, und es beschreibt die Grenze genauer als jede Marketingformulierung: Was hier erlaubt ist, ist hier erlaubt und nirgends sonst.
Warum es nur zwei Veranstalter gibt
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine ist Swisslos mit Sporttip, eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 aufbaut. Der andere ist die Loterie Romande mit Jouez Sport, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Wer eine Liste sucht, findet bei der Gespa nur die Sperrliste: die Domänen ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Ende 2025 standen 671 Domänen darauf, die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und hat in dem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home genannt sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Wer eine solche Seite über eine Umgehungslösung erreicht, umgeht damit nicht ein Verbot, das nur auf dem Papier steht. Er umgeht eine Sperre, die als technische Massnahme funktioniert — und nimmt in Kauf, dass eine Schweizer Spielsperre dort nicht wirkt und kein hiesiger Rechtsweg offensteht.
Bewilligung, Wohnsitz, Registrierung
Die Bewilligung ist nicht die einzige Bedingung. Wer ein Onlinekonto eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz — und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, keinen Eintrag im Sperrregister und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Wohnsitzwechsel über die Sprachgrenze hinaus kann damit die Kontoeröffnung beim anderen Veranstalter nötig machen.
Was darf überhaupt gespielt werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, geführt von der Gespa — welche Sportarten, welche Wettbewerbe, welche Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ganz, ein E-Sport-Abschnitt ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt — es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters, kein Rechtsanspruch. Wer daran glaubt, verlasse sich nicht darauf.
Was das Gesetz für die Spielenden regelt
Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen, sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer also auf einer ausländischen Seite mit Schweizer Adresse wirbt, bewegt sich auf einem Feld, das der Gesetzgeber ausdrücklich beackert hat.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und kein Bonus entsteht dadurch, dass eine Seite ihn bewirbt.
Ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu veranstalten, ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird die Veranstalterin, nicht die Spielerin. Facebook-Mythen über verhaftete Wetter sind also nicht nur falsch, sie verwechseln die Rollen — und trotzdem bleibt ein reales Restrisiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle zugunsten der Spielenden existiert dort nicht.
Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer und «je nach Kanton»
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon — deshalb gibt es hier keine Zahl für einzelne Kantone, sondern die Wendung «je nach Kanton». Für die ganz überwiegende Mehrheit der Spielenden liegt der Gewinn meilenweit unter jeder dieser Schwellen, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese lässt sich zurückholen, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Das ist kein Trick, sondern der vorgesehene Weg.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt auf den ersten Blick nach einem Vorteil und ist keiner: Nach der kantonalen Praxis des Thurgaus gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von ihrer Höhe. Wer dort CHF 300 gewinnt, hat steuerpflichtiges Einkommen, wo ein Gewinn aus Sporttip steuerfrei geblieben wäre. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung. Wer den Grenzfall berührt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Verlustlimiten, Spielsperre und der 72-Stunden-Satz
Der Spielerschutz in der Schweiz setzt beim Einsatz an, und die Logik dahinter ist bestechend einfach: Wer seine Grenze vorher setzt, kann sie mitten im Spiel nicht mehr verschieben.
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Der Mechanismus ist asymmetrisch, und das ist Absicht. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Wer im Ärger über eine verlorene Wette seine Limite nach oben setzen will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen — und drei Tage sind in dieser Situation eine lange Zeit.
Genau dieser Satz ist auch der praktischste Rat auf dieser Seite. Wer bei der Registrierung eine bequeme Zahl einträgt, in der Annahme, er könne sie später anpassen, hat recht — in beide Richtungen, nur nicht gleich schnell. Setzt man die Limite gleich beim ersten Mal realistisch, spart man sich die Wartezeit später.
Zur Verlustlimite kommt die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich einmal unbefristet sperren lässt, ist also nicht nur bei Sporttip draussen.
Auf gesetzlicher Seite steht dasselbe Werkzeug: die Spielsperre nach Artikel 80 bis 82 des Geldspielgesetzes, die Überschuldung und Spielsucht erfasst und in einem gemeinsamen Register geführt wird. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten.
Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und weil der Satz im Gesetz so einfach klingt, gehört die Praxis daneben: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Schutzmauer an der Theke ist nicht so dicht, wie das Papier vermuten lässt. Wer im Laden spielt, verlässt sich besser nicht darauf, dass jemand den Ausweis verlangt — und wer mit dem Schutzsystem zu tun hat, sollte wissen, dass die Zuständigkeit bei der Aufsicht selbst liegt.
Die geprüften Veranstalter im Einzelnen
Die folgenden zehn Einordnungen gehen in der Reihenfolge der Übersicht vor. Die ersten zwei sind die bewilligten Veranstalter der Schweiz, die übrigen acht sind ausländische Seiten ohne hiesige Bewilligung. Für die deutschen und die französischsprachigen Kantone gilt jeweils ein anderer Veranstalter, und das ist für viele Leserinnen und Leser die praktisch wichtigste Information dieses Abschnitts.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit Auszahlung ab CHF 1’000 zur Bank
Sporttip ist das Sportwettprodukt von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 aufbaut. Veranstaltet wird im Gebiet von neunzehn Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Bewilligt ist das Produkt mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Damit gehört Sporttip zu den zwei Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Für ein Onlinekonto braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet.
Der Einsatz reicht von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bei einer Systemwette bis CHF 10’000. Eine Wette über der Limite kommt nicht zustande. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Was Livemerkmal und Nebenangebote betrifft, ist Sporttip reicher ausgestattet, als das Wort «Veranstalter» vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Wer den Ausstieg wählt, kauft Sicherheit mit Rendite, und das ist ein bewusster Tausch.
Ein Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Manche Buchmacher würden das stille Kürzen der Quote nennen.
Bewertung: Sporttip ist der einzige Anbieter dieses Vergleichs, bei dem ein Gewinn automatisch ins Konto fliesst und ab CHF 1’000 innerhalb von drei Arbeitstagen auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto weitergeht — der Weg vom Schein zum Geld ist hier kürzer als überall sonst auf dieser Liste. Der Preis dafür ist ein geschlossenes Wettprogramm: keine Kartenmärkte, kein E-Sport, keine Wetten auf Wetter oder Politik. Wer genau das sucht, wird nicht fündig, und wer es nicht sucht, verliert nichts.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Auch Jouez Sport steht auf einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa und gehört zu den zwei zugelassenen Veranstaltern. Swissoil im Osten und Loterie Romande im Westen — dazwischen liegt nicht etwa ein Wettbewerbsverhältnis, sondern eine Sprachgrenze, die zugleich eine Rechtsgrenze ist.
Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Für Zugezogene ist das die erste praktische Hürde, lange bevor die Frage nach einem Höchsteinsatz auftaucht. Wer knapp diesseits oder jenseits der Sprachgrenze lebt, sollte den Wohnsitz vor der Registrierung klären, nicht danach.
Bewertung: Die Loterie Romande steht für dieselben Regeln wie Swisslos, aber in einem anderen Gebiet und über einen Vertrieb mit 2’350 Verkaufsstellen, der in der Westschweiz fast flächendeckend ist. Wer dort wohnt, hat schlicht keine Alternative — und braucht auch keine, solange ein Papierschein aus der Verkaufsstelle wenige Schritte entfernt ist.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine berichtete Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung — nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz.
Für Spielende bedeutet das drei konkrete Dinge. Eine Schweizer Spielsperre wirkt auf Wettigo nicht, weil keine Anbindung an das Sperrregister besteht. Ein Streit mit dem Anbieter findet keinen hiesigen Rechtsweg. Und die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS gesperrt werden.
Bewertung: Wer bei Wettigo spielt, entscheidet sich für ein Angebot, das ausserhalb des schweizerischen Aufsichtssystems steht. Genau diese Freiheit ist der Kaufpreis, den es zu nennen gilt: keine Sperrregisterbindung, kein Schweizer Rechtsweg, dafür ein Marktzugang, der jederzeit technisch abgeschnitten werden kann.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern gilt: Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, die Bewilligung gilt nur im Land ihrer Erteilung.
Damit fehlen die drei Elemente, an denen sich ein Schweizer Angebot erkennen lässt — Sperrregisteranbindung, hiesiger Rechtsweg, Aufsicht durch die Gespa. Eine Sperre gegen sich selbst, die man im Schweizer System hinterlegt, gilt für BetAlright nicht.
Bewertung: BetAlright steht für das Grundproblem aller ausländischen Seiten auf dieser Liste: Sie sind für Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz erreichbar, aber nicht in die hiesigen Schutzmechanismen eingebunden. Wer oben bei Sporttip eine Verlustlimite setzt, hat sie bei BetAlright nicht eingerichtet.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Lizenz ändert daran nichts.
Eine Schweizer Spielsperre wird nicht an BillyBets übermittelt, ein hiesiger Gerichtsstand besteht nicht, und die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt, was den Zugang erhält, aber auch zeigt, dass es sich um eine technische Massnahme und nicht um eine dauerhafte Wand handelt.
Bewertung: Der eigentliche Kostenpunkt bei BillyBets ist nicht das Spielangebot, sondern die Frage, was im Streitfall passiert. Wer das Angebot schätzt, sollte den Betrag, den er dort riskiert, als Betrag behandeln, für den es keinen Rückweg gibt.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz aus einem anderen Land gilt nur dort und hat in der Schweiz keine Kraft.
Kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, keine Aufsicht. Das sind keine drei Mängel, sondern ein einziger Umstand in drei Ansichten.
Bewertung: Boomerang Bet fällt damit in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Seiten. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schutzmechanismen, die für Schweizer Veranstalter gelten, hier nicht greifen — und dass die Angaben zur Lizenz aus der Seite selbst stammen, nicht von einer schweizerischen Behörde.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und Jackbit ist nicht darunter.
Eine Schweizer Sperre wirkt auf Jackbit nicht. Ein hiesiger Rechtsweg gegen den Anbieter besteht nicht. Die Domäne kann auf die Gespa-Sperrliste kommen und dann per DNS blockiert werden.
Bewertung: Jackbit ist für Schweizer Spielende erreichbar und zugleich nicht Teil des Schweizer Systems. Wer das in Anspruch nimmt, sollte den Unterschied kennen — nicht weil ausländisches Spielen verboten wäre, sondern weil die Absicherung, die den hiesigen Markt teuer macht, dort nicht existiert.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz gilt in einem anderen Rechtsraum und hat in der Schweiz keine Wirkung; die Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Was fehlt: die Anbindung an das Sperrregister, ein inländischer Rechtsweg, die Aufsicht. Was bleibt: die Erreichbarkeit, solange die Domäne nicht auf der Sperrliste steht.
Bewertung: Bei Donbet ist die Frage weniger, ob das Angebot passt, sondern ob man den fehlenden Rückweg in Kauf nehmen will. Wer regelmässig spielt, sollte diese Frage vor der ersten Einzahlung beantworten und nicht danach.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande verfügen über eine schweizerische Zulassung für Sportwetten, und eine Lizenz aus einem anderen Land ersetzt sie hier nicht.
Die Folgen sind die bekannten: keine Sperrregisterbindung, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domäne über die Sperrliste.
Bewertung: IviBet nimmt eine Position ein, die man kennen sollte, bevor man einzahlt. Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Quote, sondern darin, wer im Konfliktfall zuständig ist — und das ist bei IviBet niemand in der Schweiz.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt nur dort, und für die Schweiz gibt es nur die zwei bewilligten Veranstalter.
Die drei Merkmale, die im Schweizer System fehlen, sind die Zugangssperre, die Sperrregisteranbindung und der Rechtsweg. Überdies unterliegen Gewinne ausländischer Anbieter nach kantonaler Praxis wie im Thurgau der vollen Einkommenssteuer, unabhängig von der Höhe.
Bewertung: ZotaBet bleibt eine Seite ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer sie nutzt, tut es ohne die Absicherung, die ein Spieler bei Swisslos Sporttip mit jeder Verlustlimite automatisch mitbekommt.
Wann ein Einsatz zurückkommt und wann er verfällt
Die Frage nach der Rückforderung hat zwei Halbbedingungen, und beide müssen zutreffen. Erstens muss das Ereignis abgesagt sein. Zweitens darf es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt worden sein — bei Turnieren gelten die Regeln des Turniers.
Trifft beides zu, ist die Wette ungültig. Eine Einzelwette wird zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die Wette lebt weiter und rechnet mit einer Voraussage weniger. Der Einsatz kommt also nicht automatisch vollständig zurück, wenn mehrere Voraussagen auf dem Schein stehen — ein Punkt, der im Laden regelmässig für Kopfschütteln sorgt.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Das ist kein Nebensatz, sondern der Fall, in dem die Rückzahlung selbstverständlich entfällt.
Und dann ist da die Frist, die alles überschattet. Wer den Gewinn nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn. Beim automatisch gutgeschriebenen Betrag merkt man davon nichts. Beim Papierschein schon.
Wie man den eigenen Wettschein in fünf Zügen zu Geld macht
Zugegeben, eine Reihenfolge im Spiel wirkt kleinlich. Sie ist trotzdem der praktische Kern: Ein Fehler auf Position drei lässt Position vier nie erreichen.
Die Vorbereitung beginnt mit den Limiten. Ohne Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gibt es bei Sporttip keine Teilnahme, und eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Wer dort eine unbrauchbare Zahl einträgt, sitzt im Zweifel drei Tage fest. Danach folgt die Registrierung: Ausweis, Wohnsitz im Vertragsgebiet, ein Konto pro Person.
Der Schein selbst wird online oder über die Sporttip App abgegeben, die es für iOS und Android gibt. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Wer bar bezahlen möchte, geht dorthin; wer bereits ein Spielkonto gekauft hat, wickelt es online ab. Das Guthaben auf dem Konto wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch hier zeigt sich das Muster: Die Obergrenzen liegen nahe beieinander, und was nach Freigrenze aussieht, ist eine Symfony.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart für dieses Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ohnehin mit diesem Konto arbeitet, hat damit einen kurzen Weg zwischen Bank und Spielkonto.
Am Ende steht die Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Vom Konto abheben lässt sich zweimal im Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wer sich diese Reihenfolge einmal klarmacht, spart mehr als Rappen. Er spart die drei Tage Wartezeit und den Weg zur Verkaufsstelle mit einem QR-Code, dessen Frist er nicht geprüft hat.
Die Chancen des Gratisgewinns und was sie unterwegs abgeben
Bei Sporttip gibt es keinen Weg, mit dem sich ein sicherer Gewinn aus einer Gratiswette ziehen lässt. Wer das versucht, trifft auf drei Bedingungen gleichzeitig, und die drei stehen im selben Dokument.
Die erste ist der Rundungsmechanismus: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese doppelte Rundung skaliert nicht mit der Höhe der Wette. Sie kostet gleich viel bei einem Einsatz von CHF 500 wie bei einem von CHF 1 und macht kleine Wetten im Verhältnis teurer.
Die zweite sind die Boost-Bedingungen. Ein Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und entfällt, sobald man vom Ausstieg Gebrauch macht. Der Einsatz ist limitiert. Die dritte ist die Marge des Marktes selbst, die im Bereich von 5 % liegt und mit jeder Wette mitläuft, unabhängig davon, ob ein Boost darauf liegt.
Wer die drei Bedingungen zusammenbringt, erhält ein ungefähr richtiges Bild: Auf einer Kombination mit Boost liefert der Boost mehr als die Marge, aber nur unterhalb der Einsatzlimite und ohne vorzeitigen Ausstieg. Auf einer Wette ohne Boost bleibt die Marge ungeteilt beim Veranstalter. Diese Einschätzung ist ein Durchschnitt unter Annahmen, keine Zusage für den einzelnen Schein — und der Hinweis darauf, dass unter Anbietern mit anderen Margen die Rechnung anders ausgeht, gehört zur Vollständigkeit.
Die neugierige Frage bleibt: Was kostet das Spiel insgesamt? Swisslos verteilte aus dem Sportwettgeschäft im Jahr 2024 CHF 122 Mio. an Reingewinn, im darauf folgenden Jahr noch CHF 109 Mio. Nicht jede Wette endet also bei einem Gewinner.
Häufige Fragen zum Einlösen eines Wetteinsatzes
Wie wird ein Wettschein bei Swisslos oder Loterie Romande eingelöst, in der Verkaufsstelle und online?
Online läuft die Abgabe über die Webseite oder die App; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Im Laden bleibt der Papierschein die Forderung und muss dort eingelöst werden. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf ein Konto überwiesen.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Rundungen gelten zusammen und entscheiden über Rappen, nicht über Franken.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Kann ein Wetteinsatz zurückgefordert werden, wenn ein Ereignis abgesagt wird?
Ja, unter einer Bedingung: Wird das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei Turnieren gelten die Turnierregeln für die Nachholfrist.
Auf welches Konto wird der Gewinn ausbezahlt?
Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos sind Swiss- oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten möglich; ab CHF 1’000 pro Quittung erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.
Ab welcher Gewinnhöhe fällt Verrechnungssteuer an, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Schwellenwert bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich.
Was bleibt
Die Schweiz macht es einem bei der Frage, wie ein Wetteinsatz eingelöst wird, ungewöhnlich einfach. Es gibt zwei Adressen, an die man sich wenden kann, und beide sind Veranstalter mit Bewilligung. Der Weg zum Geld ist kurz: bis CHF 1’000 automatisch ins Konto, darüber innert drei Arbeitstagen zur Bank.
Die Bedingungen dieses Wegs sind die eigentliche Lektüre. CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette, systemwetten bis CHF 10’000. Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, eine Senkung sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, zweimal im Jahr gratis, danach bis 3 % Kommission. Und 26 Wochen, in denen ein Gewinn geltend gemacht werden muss.
Wer das alles gelesen hat, weiss, dass die acht ausländischen Seiten auf dieser Liste nicht die Alternative sind, für die man sie halten könnte. Sie sind ein anderer Rechtsraum mit anderen Regeln, ohne Sperrregister, ohne hiesigen Rechtsweg, mit Domänen, die von einem Tag auf den anderen über die Sperrliste verschwinden können. Man kann dort spielen. Man sollte nur nicht glauben, dass der Schweizer Schutz mitreist.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
