Sportwettenanbieter mit schneller Auszahlung 2026 – wer wann zahlt und was es kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie den veröffentlichten Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa.
Die schnellste Auszahlung der Schweiz ist jene, die überhaupt stattfindet. Das klingt nach einem Kalauer, ist aber der einzige Satz, der dieser Suche standhält: Wer bei einem bewilligten Veranstalter gewinnt, bekommt sein Geld innert Tagen automatisch – oder er verliert es, weil er den Wettschein nie eingelöst hat. Genau dort liegt die eigentliche Kostenfrage. Nicht die Bearbeitungsdauer entscheidet über den Ertrag einer Wette, sondern die Kette der Bedingungen, die zwischen Gewinn und Lohn hängt: ein Konto auf den eigenen Namen, ein Ausweis, eine Limite, ein Freibetrag, eine Frist von 26 Wochen, eine Kommission ab der dritten Auszahlung. Wer am Schnellsten ruft, meint meist jenen Anbieter, von dem die Schweiz gar nichts weiss.
Zehn Namen stehen in der Rangliste, die folgt, und nur zwei davon dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten. Die anderen acht sind in der Schweiz ohne Bewilligung tätig, und das ist kein Fussnotenzusatz, sondern der Kern der Sache: Was ein ausländisches Portal unter «Sofortauszahlung» versteht, ist eine Privatsache zwischen einem Server und einem Konto – ohne Register, ohne Aufsicht, ohne Beschwerdeweg. Wer das weiss und trotzdem dort spielt, sollte wenigstens wissen, was er dafür hergibt.
Die Rangliste: zehn Namen, zwei Bewilligungen
Sortiert wird nach dem, was messbar ist: der Zahlungsweg, den ein Anbieter zulässt, die Bearbeitungsdauer, die seine Bedingungen nennen, und die Frage, ob hinter dem Konto eine Schweizer Bewilligung steht. Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist deshalb die erste und wichtigste – nicht die scheinbar schnellste.

Dass die beiden Schweizer Veranstalter mit ihrer Bearbeitungsdauer überhaupt in Zahlen fassbar sind, liegt an ihrer eigenen Natur. Beide arbeiten mit einem Wallet, beide schreiben kleine Gewinne automatisch gut, beide prüfen jede Auszahlung vorher durch. Das ist keine Schlamperei, sondern die Kehrseite eines Systems, das keine anonyme Auszahlung kennt. Ein Portal ohne Ausweisprüfung mag demgegenüber flinker wirken. Es ist bloss niemand da, der einem Spielenden bei Problemen hilft.
Jede Platzierung gibt den Stand der Bedingungen wieder, den die Veranstalter und Anbieter selbst veröffentlichen. Zinssätze veralten, Fristen ändern sich, und wer heute auf eine Zusage aus einer Werbeanzeige baut, baut auf Sand.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Zeile mit dem schönsten Zahlenwerk gehört selten dem ehrlichsten Anbieter. Eine Bearbeitungsdauer von «sofort» steht in keiner Schweizer Regel, und sie steht auch in keiner Bewilligung. Was in einer Bewilligung steht, ist die Verpflichtung, jede Transaktion vor der Auszahlung zu prüfen – der Veranstalter darf gar nicht anders. Wer also nach dem schnellsten Anbieter sucht, sucht in Wahrheit nach dem Anbieter mit der schlanksten Prüfung. Und die schlankste Prüfung ist in der Schweiz in der Regel jene, die es gar nicht gibt, weil das Konto nicht auf den eigenen Namen lautet.
Zwei Beobachtungen, die aus der Tabelle nicht sofort springen: Swisslos und die Loterie Romande sind keine Konkurrenten im üblichen Sinn, sondern zwei Gebietsveranstalter mit getrennten Kundschaften. Und die acht übrigen Marken sind sich in der für einen Schweizer Spielenden entscheidenden Zeile vollkommen gleich – ohne Bewilligung, ohne Registeranbindung, ohne Rekursweg. Ein Vergleich zwischen ihnen ist ein Vergleich von Nullen.
Auf das Auszahlungserlebnis wirkt noch etwas Drittes, das keine Anbietertabelle je zeigt: die eigene Zahlungsverbindung. Wer bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto auf seinen Namen hinterlegt hat, wird bei grösseren Gewinnen innerhalb weniger Arbeitstage überwiesen. Wer das nie eingerichtet hat, wartet nicht länger auf die Bank, sondern auf sich selbst.
Was schnelle Auszahlung bei einem bewilligten Anbieter wirklich bedeutet
Der Begriff führt in die Irre, bevor überhaupt ein Anbieter genannt ist. Auszahlung ist in der Schweiz kein Serviceversprechen, sondern ein geregelter Vorgang mit genau vier Gliedern: Gewinn entsteht, Gewinn wird gutgeschrieben oder überwiesen, Konto muss auf den eigenen Namen lauten, Prüfung geht vor. Jedes dieser Glieder hat seine eigene Uhr.
Die erste Uhr ist die kleinste. Kleine Gewinne werden nicht überwiesen, sondern liegen ab sofort im Spielerkonto. Bei Swisslos schreibt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Die Loterie Romande macht es genauso: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. «Sofort» heisst in der Schweiz also zuerst einmal: bis tausend Franken, und nicht als Auszahlung, sondern als Guthaben. Das ist die eigentliche Auszahlungsgeschwindigkeit der beiden Bewilligten, und sie ist tatsächlich sehr hoch – nur nennt sie niemand so.
Die zweite Uhr tickt bei grösseren Beträgen. Bei Swisslos werden Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Teilnehmers lautet. Drei Arbeitstage, nicht drei Sekunden – und dieser Wert gilt für Swisslos, nicht für die Loterie Romande und schon gar nicht für die acht ausländischen Marken, deren Bedingungen hier keine Rolle spielen.
Die dritte Uhr ist die Prüfung. Winnings werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Wer also über die Langsamkeit klagt, klagt über die Identitätsfeststellung – und die ist gerade der Grund, warum ein Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter überhaupt einklagbar ist.
Und die vierte Uhr, die einzige, die wirklich Geld kostet: die Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr ist lang, und es ist trotzdem die Frist, an der die meisten unbeachteten Gewinne sterben. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – zehn Tage, und zwar eingeschrieben.
Was den Wettenden das kostet, lässt sich in einer einzigen Haltung zusammenfassen: Der Auszahlungsweg will vorbereitet sein, und zwar bevor die Wette gewinnt. Eine Zahlungsverbindung, die erst nach dem Treffer eingerichtet wird, verlängert die Bearbeitung nicht um Stunden, sondern um die Zeit, die ein Mensch braucht, um sich um etwas zu kümmern, das er nicht mehr für dringend hält.
Der Weg vom Wettschein zum Guthaben
Wer an einer Verkaufsstelle spielt, geht einen anderen Weg als wer online spielt, und die kürzere Strecke ist nicht die offensichtliche. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Bargeld in der Hand schlägt jede Überweisung – aber der Betrag ist nach oben gedeckelt, und die Deckelung liegt beim Personal, nicht beim System.
Online ist der Weg umgekehrt gepolt: erst das Konto, dann die Prüfung, dann der Transfer. Sporttip-Gewinne bis CHF 1’000 wandern automatisch ins Wallet, höhere Beträge auf das hinterlegte Konto. Wer sein Wallet-Guthaben komplett abziehen will, sollte wissen, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist – ein Detail, das die Werbung nie erwähnt und das die Bedingung in einem Nebensatz erledigt.
Zahlungsabwicklung: Einzahlung, Wallet, Auszahlung
Die Einzahlungsseite ist der Teil, den Wettende am wenigsten beachten, und sie ist die Seite, an der die Schweiz am strengsten ist. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese drei Zahlen gehören zusammen: Der Mindestbetrag bestimmt, wie klein ein Einstieg sein darf, die 30-Tage-Grenze bestimmt, wie gross ein Monat werden kann, und die 9’999 bestimmen, wie viel überhaupt auf dem Konto liegen darf.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist der bequemste Weg und gleichzeitig der am wenigsten anonyme – eine App-Bestätigung ist eine Identitätsbestätigung.
Bei der Auszahlung wird aus Bequemlichkeit eine Rechnung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Abzüge im Jahr sind für Sparfüchse kein Problem und für alle anderen eine stille Gebühr. Drei Prozent auf CHF 1’000 sind CHF 30 – für einen Transfer, den die Bank in Sekunden erledigt.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für Einzahler gibt es zusätzlich die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Die Ein-Jahres-Gültigkeit ist grosszügig, die Einmal-Gutschrift ist es nicht: Ein Ticket, das teilweise eingelöst werden soll, lässt sich nicht aufteilen.
Die Bankverbindung selbst ist die Stelle, an der die beiden Bewilligten sich am wenigsten unterscheiden und die ausländischen Marken am meisten. Wer ein Swisslos- oder Loro-Konto führt, zahlt auf ein Konto im eigenen Namen aus – die Formalität, die in der Schweiz jede schnelle Lösung ausbremst und jede Streitigkeit lösbar macht.
Die Rechtslage: eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK – die ist für Casinos zuständig, und wer dort anruft, ruft bei der falschen Behörde an. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Genau dieser letzte Halbsatz ist der wichtigste im ganzen Text. Eine Bewilligung nach Artikel 4 BGS hat keine Kraft ausserhalb der Schweiz; und umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst ein Land – hierzulande keine Kraft. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Die beiden Gebiete sind sauber getrennt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet, pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Das hat eine Folge, die niemand gern hört: Wer in Genf lebt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich lebt, kein Jouez-Sport-Konto. Der Wettmarkt ist nicht klein, weil der Wettbewerb fehlt – er ist klein, weil er so gebaut wurde. Die Alternative zur Wahlfreiheit ist hier die Rechtssicherheit, und das ist ein Tausch, den man ehrlich benennen sollte.
Gespielt werden darf nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und das Angebot folgt einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, und Ranglistenwetten nur dann, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion existiert dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out hingegen ist nicht geregelt – es ist die Funktion eines einzelnen Anbieters, und nichts als das. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist eine Funktion mit eingebauter Einbahnstrasse: Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wo die Liste schweigt, schweigt auch dieser Text: Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten ist nichts festgestellt, und zu Esport steht nur, dass er in der Gespa-Liste nicht erscheint.
Was passiert, wenn ein ausländisches Angebot ausfällt
Die Sperrliste ist kein Papier. Die Gespa veröffentlicht die Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wer also glaubt, eine gesperrte Adresse sei das Ende des Angebots, irrt; sie ist eine Tür, die innerhalb eines Tages woanders steht.
Die rechtliche Lage für Anbietende ist unmissverständlich: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist ein schwacher Trost, denn Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle gibt es nicht.
Die Werbung ist ebenfalls geregelt, und das betrifft die acht ausländischen Namen in dieser Rangliste unmittelbar. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Beschreibung und Bewertung ausländischer Anbieter ist erlaubt und sinnvoll; eine Empfehlung wäre es nicht.
Die Steuer schliesslich ist die Stelle, an der sich die beiden Gruppen praktisch am deutlichsten unterscheiden. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl darf hier als die Schweizer Zahl auftreten. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbieterinnen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz hat keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze für Sportwetten, und sie hat auch keine Limite, die das Gesetz dem Spielenden vorschreibt. Was das Gesetz vorschreibt, ist umgekehrt: Die Veranstalterin muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen – nach Artikel 87 VGS. Die Zahl kommt vom Spielenden, die Pflicht, sie zu verlangen, vom Gesetz.
Bei Sporttip bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist die Klausel, die man kennen muss, bevor man sie braucht: Die Bremse wirkt sofort, das Gaspedal hat eine Wartezeit. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das Gesetz nennt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zwei Zahlen für dieselbe Sache – und die strengere steht dort, wo der Spielende sie trifft.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Registrierung ist der Punkt, an dem der Spielerschutz auf die Auszahlungsfrage trifft. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande verlangt die Registrierung eine Ausweiskopie in Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Wer die Ausweisprüfung als Hindernis für die Auszahlungsgeschwindigkeit beschreibt, hat die Reihenfolge verkehrt: Es ist dieselbe Prüfung, einmal bei der Anmeldung und einmal bei der Auszahlung. Sie kostet zehn Minuten am Anfang und spart im Streitfall den gesamten Rechtsweg.
Eine Zahl gehört hierher, die unbequem ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, sondern löchrig – und wer sich auf die Aufsicht verlässt, verlässt sich auf etwas, das an der Kasse nicht steht.
Wo Wettende Hilfe brauchen, gibt es sie unabhängig vom Anbieter; die Gespa führt die Spielsperre und die Sperrliste, und beide Instrumente wirken über den einzelnen Anbieter hinaus. Der Unterschied zwischen einem bewilligten und einem ausländischen Angebot ist genau hier am grössten: Eine Sperre, die in keinem Register steht, schützt niemanden.
Wie Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich auszahlen
Zwei Anbieter, zwei Wallets, zwei Gebiete – und eine Reihe von Gemeinsamkeiten, die kein Zufall sind. Beide arbeiten mit einem Spielerkonto, beide schreiben kleine Gewinne automatisch gut, beide prüfen vor der Auszahlung, und beide zahlen nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Bei der Loterie Romande sind die Obergrenzen grosszügiger: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Wo bei Swisslos die Grenze bei CHF 9’999 für das Guthaben und CHF 10’000 für den Monat liegt, liegt sie in Lausanne bei glatten CHF 10’000 und CHF 10’000. Der Unterschied ist ein Franken auf dem Papier und null Franken in der Praxis; interessanter ist, dass beide Veranstalter dieselbe Architektur gewählt haben. Ein Wallet mit Kappe, weil das Guthaben selbst die Limite ist – wer mehr will, muss auszahlen lassen. Beide zahlen Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus, und beide machen damit eine stille Ansage über den Wert von Werbegeschenken: Guthaben, das nie zu Geld wird, ist Spielmaterial, nicht Geld.
Die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Swisslos sitzt in Basel. Zwei Zentren für ein Land mit einem Sportwettenmarkt von zwei Anbietern – die Zahl der Schalter ist gross, die Zahl der Firmen klein.
Für den Auszahlungsweg ist eine Aktion aus dem Winter aufschlussreich. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Kostenlos ist daran nichts, ausser für den Veranstalter: Der Gegenwert ist auf CHF 10 gedeckelt, läuft nach 30 Tagen ab und ist nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben braucht im Übrigen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zahl der Bewilligungen ist die eigentliche Nachricht: Ein «Bonus», der eine Aufsichtserlaubnis braucht, ist kein Geschenk, sondern ein Instrument.
Die Reihenfolge bei einer Auszahlung ist bei beiden Anbietern dieselbe. Wer spielt und gewinnt, sieht zunächst einen Kontostand. Wer bis CHF 1’000 gewinnt, muss nichts tun – das Guthaben erscheint. Wer mehr gewinnt, hat im Swisslos-System drei Arbeitstage bis zur Überweisung, im Loro-System die Überweisung an die angegebene IBAN. Wer abheben will, stösst auf die Zwei-Gratis-Regel, die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen und die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung. Und wer den Wettschein am Schalter eingelöst hat, hat das Geld in der Hand: bis CHF 200 überall, bis CHF 2’000, wenn genug Bargeld in der Kasse liegt.
Der Unterschied zwischen Swisslos und der Loterie Romande beim Auszahlungstempo ist damit kleiner als der Unterschied zwischen beiden und jedem ausländischen Portal. Drei Arbeitstage sind ein Termin. «Sofort» ohne Überweisungskonto ist eine Behauptung.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die beiden Bewilligten zuerst, danach die acht Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung tätig sind. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien bewertet: Welcher Zahlungsweg steht offen, welche Bearbeitungsdauer ist überhaupt geregelt, und was passiert im Streitfall. Wer die zweite Gruppe mit der ersten verwechselt, hat den Artikel nicht gelesen.
Swisslos Sporttip: drei Arbeitstage, zwei kostenlose Abzüge
Der Schweizer Massstab. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; das Sportwettprodukt heisst Sporttip, und sein Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Beim Tempo ist Sporttip die klarste Adresse der Schweiz. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Diese drei Arbeitstage sind die konkreteste Zahl, die dieser Markt zu bieten hat – und sie gelten, weil der Fall geregelt ist, nicht weil Sporttip besonders flink wäre.
Bezahlt wird über das Wallet: online oder per Einzahlungsschein, ab CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, Guthaben gedeckelt bei CHF 9’999. PostFinance Pay lässt sich als Zahlungsart zum Aufladen nutzen, bestätigt direkt in der App. Beim Abheben greift die Regel mit den zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, mit 5 bis 10 Arbeitstagen Bearbeitungszeit.
Das Wettangebot ist breit und trotzdem geschlossen: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert – die Bewerbung erwähnt diesen Nachsatz selten.
Zwei Regeln sollte man kennen, weil sie im Streitfall zählen. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Das Urteil: Sporttip ist der Anbieter mit der belastbarsten Auszahlungszusage und der langweiligsten Auszahlungserfahrung. Wer Tempo an der Überweisung misst, bekommt drei Arbeitstage; wer Tempo am Kontostand misst, bekommt Sekunden – bis CHF 1’000. Der eigentliche Kostentreiber liegt nicht in der Bearbeitung, sondern im Abheben: zwei Gratis-Auszahlungen im Jahr, danach 3 % und eine Bearbeitungszeit, die fünfmal so lang ist wie die Überweisung eines Gewinns. Unter den bewilligten Anbietern ist das der stärkste Kandidat für Spielende, die ihr Guthaben im Konto lassen und nur selten abziehen – und der teuerste für alle, die jede Woche auszahlen.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit Bargeld am Schalter
Der zweite Bewilligte, und in einer Disziplin der schnellste der Schweiz. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Der Auszahlungsweg am Schalter ist der Grund, warum dieser Anbieter bei der Auszahlungsgeschwindigkeit hervorsticht. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 werden in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Bis zweihundert Franken heisst: sofort und in bar. Zwischen zweihundert und zweitausend heisst: wenn die Kasse es hergibt. Darüber heisst: Überweisung.
Online gelten die Grenzen der Loterie Romande: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer sein Konto aufladen will, kann das auch mit «Pre-pay Loro.ch»-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 tun; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden.
Für die Registrierung braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie beidseitig und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Der Nachweis mit Verfallsdatum ist die strengste Einzelanforderung im ganzen Verfahren – vier Monate, und dann ist das Papier nichts mehr wert.
Das Urteil: Bei Jouez Sport entscheidet nicht die Bearbeitungszeit über das Auszahlungstempo, sondern die Wahl des Weges. Bis CHF 200 in bar am Schalter ist unschlagbar und in der ganzen Schweiz ohne Gegenstück; wer online spielt und online abhebt, landet bei denselben Grenzen wie alle anderen – nur mit einem Franken mehr Spielraum beim Wallet und ohne die Zwei-Gratis-Regel im Gepäck. Der Anbieter passt am besten zu Wettenden in der Westschweiz, die regelmässig am Schalter spielen; wer sein Wetten ausschliesslich mobil erledigt, verliert den einzigen Vorteil, den dieser Veranstalter beim Auszahlen hat.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Register
Bei GG.BET endet die Schweizer Ordnung und beginnt die Privatsache. Die Marke verfügt über keine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung nach Artikel 4 BGS hat ausserdem keine Geltung in der Schweiz – mag ein Portal also eine Lizenz irgendwo gemeldet haben, so hat sie hier keine Kraft.
Für Spielende heisst das dreierlei: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen. Die Domain des Anbieters kann zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Was ein solches Portal als Bearbeitungsdauer angibt, ist keine zugesagte Frist, sondern eine Angabe in einem Vertrag, den niemand hier durchsetzt.
Das Urteil: Wer GG.BET wählt, tauscht einen handelbaren Anspruch gegen eine Zusage, die ausserhalb der Schweiz niemand für ihn einfordert. Das ist keine Frage der Seriosität, sondern der Zuständigkeit.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Rekursweg
Rollbit unterscheidet sich in der entscheidenden Zeile nicht von seinem Vorgänger. Keine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, und die Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden. Eine ausländische Bewilligung, gleich welchen Landes, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Für die Auszahlungsfrage folgt daraus das Wichtigste: Es gibt keine Schweizer Zahlungsregel, auf die sich ein Spielender berufen könnte – keine Pflicht, nur auf ein Konto im eigenen Namen auszuzahlen, keine Prüfung, deren Unterlassung jemanden haftbar macht. Wer sein Konto im Ausland führt, führt es in einem Rechtsraum, in dem die Aufsicht nicht mitliest.
Das Urteil: Rollbit ist ein Angebot ohne Schweizer Ansprechpartner; tritt ein Auszahlungsproblem auf, bleibt davon nur die eigene Mailbox.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
Auch Betwinner fällt in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über die Zahlungsabwicklung; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Der praktische Kern ist die Umkehrung des Schweizer Prinzips. In der Schweiz ist die Prüfung vor der Auszahlung gesetzlich vorgeschrieben und damit eine Pflicht des Veranstalters. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist dieselbe Prüfung eine Hausregel – sie kann grosszügig sein, sie kann streng sein, und sie kann sich jederzeit ändern, ohne dass ein Schweizer Gericht sie je geprüft hätte.
Das Urteil: Betwinner liest sich für Spielende attraktiv, die eine ausländische Adresse als Ausweg aus dem Schweizer Zwei-Anbieter-Markt suchen – und die Rechnung dafür zahlt, wer im Streitfall keinen Adressaten hat.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, Verlust ohne Adressat
Rainbet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung liegt nicht vor, das Schweizer Sperrregister erreicht das Konto nicht, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Die Zahlungsfrage hängt damit an einer Bedingung, die für Schweizer Spielende nicht überprüfbar ist: Wer zahlt aus, unter welcher Aufsicht, und wo wird der Streit entschieden? Bei den beiden Bewilligten ist die Antwort ein Gesetz. Hier ist sie ein Firmensitz.
Das Urteil: Rainbet steht stellvertretend für ein ganzes Segment – Anbieter, deren Verlässlichkeit nicht gemessen, sondern nur geglaubt werden kann.
Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung, und was das konkret heisst
Gamdom bietet in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung an und verfügt über keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Für Schweizer Spielende ist das Konto damit nicht an das schweizweite Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rekursweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Für die Auszahlung ist ein Punkt wichtiger als jede Bearbeitungszeit: Eine Bewilligung ist das Gegenstück zur Aufsicht. Wer eine hat, muss Prüfungen durchführen, Gewinne auszahlen und sich einspruchsfähig machen. Wer keine hat, muss nur sich selbst gegenüber Rechenschaft ablegen.
Das Urteil: Gamdom ist ein Portal für Spielende, die die Schweizer Regeln bewusst hinter sich lassen – und mit ihnen den einzigen Mechanismus, der einen ausgebliebenen Gewinn einklagbar macht.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Register
BC.Game zählt zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht weder eine Veranstalter- noch eine Spielbewilligung nach dem BGS, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen; eine Sperrliste der Gespa kann die Domain treffen.
Die Folge für die Auszahlung ist strukturell, nicht individuell: Es gibt keine Instanz, die eine Frist setzt, und keine Stelle, die eine säumige Zahlung ahndet. Man kann bei BC.Game gewinnen und sein Geld bekommen. Man kann es auch nicht bekommen, und dann ist der Weg kurz und ziellos.
Das Urteil: BC.Game taugt als Vergleichspunkt für den Markt, nicht als Empfehlung für Schweizer Kontoauszüge.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, trotz bekannter Marke
Der bekannte Name täuscht über die Zuständigkeit hinweg. Unibet hat keine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz; bewilligt sind nur Swisslos und die Loterie Romande. Eine Lizenz aus irgendeinem anderen Land hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft.
Genau hier liegt ein verbreitetes Missverständnis: Bekanntheit ist keine Aufsicht. Ein Anbieter, der in mehreren Ländern zugelassen ist, wird allein dadurch in der Schweiz nicht überwachbar. Wer sein Konto nicht im Schweizer Sperrregister wiederfindet, findet dort auch keinen Schutz.
Das Urteil: Unibet gehört zu den acht Namen, die in dieser Rangliste stehen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen – nicht, weil ein Schweizer Weg zu ihnen führt.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, gleiche Zeile wie die anderen
Wettigo ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Damit ist die Zahlenlage dieselbe wie bei den anderen sieben: Es gibt in der Schweiz nichts, was eine Frist, eine Pauschale oder eine Auszahlungspflicht verbindlich festlegte. Wer eine Bearbeitungsdauer nennt, nennt eine Absicht.
Das Urteil: Wettigo schliesst die Rangliste ab, wie sie begonnen hat – mit einer Zeile, die für die Entscheidung wichtiger ist als jedes Bewertungssternchen.
Bewertung und Ausblick
Der Markt, um den diese Suche kreist, besteht aus zwei Firmen. Das ist die Zahl, die am Ende übrig bleibt. Acht Namen in dieser Rangliste sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, und ihr Platz auf der Liste ist eine Beschreibung des Marktes, wie ihn ein Schweizer Spielender vorfindet, keine Rangfolge der Qualität.
Die Kosten der Entscheidung sind klar verteilt. Wer bei einem Bewilligten spielt, zahlt mit Wahlfreiheit, Wohnsitzbindung und einem geschlossenen Wettangebot, das nur Sportarten und Märkte der Gespa-Liste kennt. Wer bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, zahlt mit dem Rechtsweg – und der Preis wird erst fällig, wenn etwas schiefgeht. Über die Zeit nach der Auszahlung entscheidet übrigens keiner der Anbieter, sondern die Steuer; bis zum Freibetrag ist der Gewinn frei, darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird, und für ausländische Gewinne gilt die kantonale Praxis, die in Thurgau jede Höhe erfasst.
Was sich ändern kann, steht in den Bedingungen und nicht in den Werbeanzeigen: Limiten, Kommissionen und Bearbeitungszeiten sind Hausregeln. Drei Prozent auf eine Auszahlung bleiben drei Prozent, bis der Veranstalter sie streicht. Wer sein Geld schnell braucht, sollte die Hausregeln lesen, nicht die Startseite.
Häufige Fragen zur Auszahlung bei Schweizer Sportwetten
Wie schnell zahlen Swisslos und die Loterie Romande aus?
Gewinne bis CHF 1’000 wandern automatisch ins Spielerkonto, darüber überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen; bei der Loterie Romande geht der höhere Betrag auf die angegebene IBAN. Am Schalter lösen Jouez Sport-Wettscheine bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle aus, bis CHF 2’000, wenn genug Bargeld vorhanden ist.
Warum kommen Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Weil das Zahlungsgesetz die Zahlung an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers vorschreibt. Das ist die Bedingung, unter der ein bewilligter Veranstalter überhaupt auszahlen darf, und sie ist der Grund, warum anonyme Zahlungen und Krypto-Auszahlungen im Schweizer Angebot nicht existieren. Die Prüfung ist der Preis für einen handelbaren Anspruch.
Welche Zahlungsmittel stehen für Ein- und Auszahlung bereit?
Bei Swisslos lädt man das Wallet per Online-Zahlung, per Einzahlungsschein oder mit PostFinance Pay, ab CHF 20 und bis CHF 10’000 in 30 Tagen. Die Loterie Romande akzeptiert Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und «Pre-pay Loro.ch»-Tickets zu CHF 20 bis CHF 200. Ausgezahlt wird in beiden Fällen auf ein Konto im eigenen Namen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Welche Prüfungen gehen einer Auszahlung voraus?
Vor jeder Auszahlung steht die Identitätsprüfung, die bei der Anmeldung beginnt: Bei Swisslos braucht es 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und einen einmaligen Registereintrag; bei der Loterie Romande eine Ausweiskopie beidseitig und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis von höchstens 4 Monaten. Ohne festgestellte Identität zahlt kein bewilligter Veranstalter aus.
Ab welchem Betrag fällt Verrechnungssteuer an?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben Schweizer Grossspielgewinne steuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400, der kantonale Wert weicht davon ab. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für den eigenen Fall: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Was gilt bei ausländischen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Eine Bewilligung nach Artikel 4 BGS wirkt nur in der Schweiz, weshalb ausländische Lizenzen hier keine Kraft haben. Betroffene Spielende stehen ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, haben keinen Rekursweg, und ihre Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; zudem behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen. Die Gespa kann solche Domains sperren.
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Inhalt erstellt vom Team «mobilzahlungwetten»
